Duisburg, 02. Juli 2019 - Seit 12 Uhr trifft die Polizei am
heutigen Dienstag (2. Juli) mit einem Großaufgebot Maßnahmen
in den Stadtteilen Hochfeld, Meiderich und Homberg sowie in
Moers. Die Maßnahmen richten sich gegen mehrere
Beschuldigte, die im Verdacht stehen, als Mitglied einer
Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel
zu treiben. Es liegen Anhaltspunkte für Bezüge zur
Clankriminalität vor.
Die Polizisten durchsuchen
zahlreiche Wohnungen und Gewerbeobjekte und vollstrecken
mehrere Haftbefehle. Den Maßnahmen gingen monatelange
Ermittlungen voraus. Seit September 2018 untersucht eine
Ermittlungskommission der Polizei Duisburg unter Leitung der
Duisburger Staatsanwaltschaft die näheren Tatumstände.
Staatsanwaltschaft und Polizei vollstrecken 14
Haftbefehle gegen mutmaßliche Drogenhändler Mit
einem Großaufgebot an Einsatzkräften haben die
Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei heute (2. Juli,
ab 12 Uhr) in den Duisburger Stadtteilen Hochfeld,
Meiderich, Homberg sowie in Moers mehr als 20
Durchsuchungsbeschlüsse und 14 Haftbefehle gegen mutmaßliche
Drogenhändler, bei denen teilweise Anhaltspunkte für
Bezüge zur Clankriminalität vorliegen, erfolgreich
vollstreckt. Bei den Maßnahmen nahmen die Ordnungshüter
drei weitere Verdächtige vorläufig fest. Alle
Festgenommenen stehen im Verdacht, als Mitglieder von Banden
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel
getrieben zu haben. Die 17 Personen werden morgen auf Antrag
der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter am Amtsgericht
Duisburg vorgeführt.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen
an zahlreichen Objekten konnten die Polizisten Drogen im
Kilogrammbereich und erhebliche Bargeldbeträge
sicherstellen.
"Wir nehmen die Hinweise, Nöte und
Sorgen der Bevölkerung sehr ernst und gehen massiv gegen den
Drogenhandel vor," so Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels.
"Auch nach diesem Einsatztag werden wir nicht nachlassen
diese Szene zu bekämpfen." Daher hat Polizeipräsidentin
Bartels nach den Ergebnissen des monatelangen
Ermittlungsverfahrens in ausgewählten Bereichen des
Stadtteils Hochfeld das Instrument der strategischen
Fahndung nach §12a PolG NRW angeordnet.
Demnach ist
die Polizei dort berechtigt, verdachtsunabhängig, aber
anlassbezogen Anhalte- und Sichtkontrollen durchzuführen. In
diesem Zusammenhang darf die Polizei Personen anhalten und
befragen, die Identitäten feststellen und mitgeführte Sachen
und Fahrzeuge in Augenschein nehmen.
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