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Hochfeld, Meiderich, Homberg, Moers: Razzia gegen Clankriminalität
Polizei vollstreckt aktuell Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen mutmaßliche Drogenhändler

Duisburg, 02. Juli 2019 - Seit 12 Uhr trifft die Polizei am heutigen Dienstag (2. Juli) mit einem Großaufgebot Maßnahmen in den Stadtteilen Hochfeld, Meiderich und Homberg sowie in Moers. Die Maßnahmen richten sich gegen mehrere Beschuldigte, die im Verdacht stehen, als Mitglied einer Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel zu treiben. Es liegen Anhaltspunkte für Bezüge zur Clankriminalität vor.

Die Polizisten durchsuchen zahlreiche Wohnungen und Gewerbeobjekte und vollstrecken mehrere Haftbefehle. Den Maßnahmen gingen monatelange Ermittlungen voraus. Seit September 2018 untersucht eine Ermittlungskommission der Polizei Duisburg unter Leitung der Duisburger Staatsanwaltschaft die näheren Tatumstände.

Staatsanwaltschaft und Polizei vollstrecken 14 Haftbefehle gegen mutmaßliche Drogenhändler
Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften haben die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei heute (2. Juli,
ab 12 Uhr) in den Duisburger Stadtteilen Hochfeld, Meiderich, Homberg sowie in Moers mehr als 20 Durchsuchungsbeschlüsse und 14 Haftbefehle gegen mutmaßliche Drogenhändler, bei denen teilweise Anhaltspunkte
für Bezüge zur Clankriminalität vorliegen, erfolgreich vollstreckt.
Bei den Maßnahmen nahmen die Ordnungshüter drei weitere Verdächtige  vorläufig fest. Alle Festgenommenen stehen im Verdacht, als Mitglieder von Banden mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Die 17 Personen werden morgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter am Amtsgericht Duisburg vorgeführt.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen an zahlreichen Objekten konnten die Polizisten Drogen im Kilogrammbereich und erhebliche Bargeldbeträge sicherstellen.

"Wir nehmen die Hinweise, Nöte und Sorgen der Bevölkerung sehr ernst und gehen massiv gegen den Drogenhandel vor," so Polizeipräsidentin Dr. Elke Bartels. "Auch nach diesem Einsatztag werden wir nicht nachlassen diese Szene zu bekämpfen." Daher hat Polizeipräsidentin Bartels nach den Ergebnissen des monatelangen Ermittlungsverfahrens in ausgewählten Bereichen des Stadtteils Hochfeld das Instrument der strategischen Fahndung nach §12a PolG NRW angeordnet.

Demnach ist die Polizei dort berechtigt, verdachtsunabhängig, aber anlassbezogen Anhalte- und Sichtkontrollen durchzuführen. In diesem Zusammenhang darf die Polizei Personen anhalten und befragen, die Identitäten feststellen und mitgeführte Sachen und Fahrzeuge in Augenschein nehmen.