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Urteil im Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr
Jugendstrafen zwischen 1 1/2 auf Bewährung und 2 1/2 Jahren Haft verhängt

Duisburg, 16. April 2020 - In dem Strafverfahren gegen drei Jugendliche im Alter von inzwischen 14 und 15 Jahren hat die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – in nicht öffentlicher Sitzung am 16.04.2020 ein Urteil verkündet. Zwei der Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu Jugendstrafen von 1 ½ Jahren, einer der Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt. Die Jugendstrafen von jeweils 1 ½ Jahren hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, dabei aber die beiden Angeklagten mit einem Dauerarrest von 4 Wochen belegt. Der dritte Angeklagte bleibt weiter in Haft.

Nach den Feststellungen der Kammer wurde das 18-Jährige Opfer am Abend des 05.07.2019 zu einem Treffpunkt bestellt. Dort traf die junge Frau auf einen ihr bekannten 12-Jährigen sowie einen der Angeklagten. Mit diesem hatte sie vor der Tat – etwa zum Sommeranfang 2019 – eine kurze Beziehung geführt. Den Vorwurf aus der Anklageschrift, er habe sie bereits in diesem Zusammenhang zu sexuellen Handlungen gezwungen, hat die Geschädigte in der Hauptverhandlung nicht bestätigt.

Sie begab sich anschließend freiwillig mit beiden zu einem nahe gelegenen Waldstück. Hierbei war der jungen Frau bewusst, dass es mit dem Angeklagten – ihrem Ex-Freund – und dem anwesenden 12-Jährigen zu sexuellen Handlungen kommen könnte, womit sie auch einverstanden war. In dem Waldstück kamen die beiden anderen Angeklagten und ein weiterer 12-Jähriger hinzu. In der Folge kam es zwischen allen Angeklagten, einem der beiden 12-Jährigen sowie der Geschädigten zu sexuellen Handlungen. Im Verlauf dieses Geschehens kam es auch zu Gewaltanwendungen, z. B. Ohrfeigen, gegenüber der Geschädigten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war sie mit weiteren sexuellen Handlungen nicht mehr einverstanden. Trotzdem zwangen die Angeklagten und einer der beiden 12-jährigen das Opfer weiterhin zum Geschlechtsverkehr.

Zugunsten der Angeklagten haben die Richter gewertet, dass sie bei der Tat noch sehr jung waren und erst an der Schwelle zur Strafmündigkeit standen. Zugunsten der beiden Angeklagten, die Bewährungsstrafen erhalten haben, hat das Gericht darüber hinaus berücksichtigt, dass diese bisher nicht vorbestraft sind.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 33 KLs 20/19


Verdacht der Vergewaltigung durch fünf Kinder und Jugendliche in Mülheim
Duisburg, 02. Januar 2020 - Prozessauftakt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr - Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und Sitzungstermine bestimmt
In dem Strafverfahren gegen drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren hat die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zugelassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Metzler hat als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Dienstag, den 7. Januar 2020, um 09.30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg
bestimmt. Die Verhandlung ist an allen Sitzungstagen nicht öffentlich, da es sich bei den Angeklagten um Jugendliche handelt.

Wegen der Vorwürfe in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Duisburg wird auf die Presseerklärung vom 10. Oktober 2019 verwiesen.

Fortsetzungstermine sind zunächst für
Donnerstag, den 09.01.2020, 09.30 Uhr,
Dienstag, den 14.01.2020, 09.30 Uhr,
Montag, den 03.02.2020, 09.30 Uhr,
Dienstag, den 11.02.2020, 09.30 Uhr,
Dienstag, den 18.02.2020, 09.30 Uhr,
Donnerstag, den 20.02.2020, 09.30 Uhr,
Donnerstag, den 27.02.2020, 09.30 Uhr,
Dienstag, den 03.03.2020, 09.30 Uhr, und
Donnerstag, den 05.03.2020, 09.30 Uhr,
jeweils in Saal 157, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, anberaumt worden.


Duisburg, 10. November 2019 - Anklage wegen Verdachts der Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr erhoben
Drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Das Verfahren ist bei der 3. Großen Strafkammer als Jugendkammer anhängig.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Jugendlichen eine gemeinschaftliche Vergewaltigung einer jungen Frau vor. Laut Anklage bestellte einer der drei Angeschuldigten das 18 Jahre alte Opfer zu einem Treffpunkt. Von dort aus soll es in ein Waldstück geführt worden sein. Anschließend sollen die drei Angeschuldigten gemeinsam mit zwei 12-Jährigen gewaltsam den Geschlechtsverkehr mit der Frau erzwungen haben.

Die Staatsanwaltschaft legt einem der drei Jugendlichen darüber hinaus eine weitere Vergewaltigung zur Last. Bereits im Sommer 2019 soll er dasselbe Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – prüft derzeit die von der Staatsanwaltschaft gegen die Angeschuldigten erhobenen Vorwürfe im sogenannten Zwischenverfahren. Dabei wird die Kammer über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Eine Entscheidung kann jedenfalls nicht vor Ablauf der derzeit bis Ende Oktober laufenden Stellungnahmefristen erfolgen.

Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit jugendlicher Angeschuldigter wird die Pressestelle keine weiteren Auskünfte zu den Vorwürfen erteilen. Die Pressestelle des Landgerichts Duisburg wird über den Abschluss des Zwischenverfahrens im Wege einer weiteren Pressemitteilung informieren.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 33 KLs 20/19


Mülheim an der Ruhr/Duisburg, 08. Juli 2019 - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr die Ermittlungen aufgenommen.

Am 5. Juli gegen 22:15 Uhr sollen insgesamt fünf männliche Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis vierzehn Jahren die junge Frau angesprochen und sie in ein Waldstück in der Nähe der Straße Eppinghofer Bruch in Mülheim gebracht haben. In diesem Waldstück sollen die Beschuldigten die Frau vergewaltigt haben.

Das Polizeipräsidium in Essen unterrichtete die Staatsanwaltschaft Duisburg am Samstag (06.07.2019) im Eildienst zwecks Prüfung weiterer Ermittlungsmaßnahmen über die Geschehnisse.

Gegen die beiden zwölfjährigen Beschuldigten kam seitens der Staatsanwaltschaft die Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen nicht in Betracht, da diese beiden Beschuldigten noch nicht strafmündig sind. Die beiden Kinder wurden daher nach der Tat durch die Polizei in die Obhut ihrer Eltern gegeben. Gegen die drei vierzehnjährigen Beschuldigten ist kein Haftbefehl beantragt worden, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Voraussetzungen eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr nicht erfüllt waren.

Das für Jugendliche und Heranwachsende geltende Jugendgerichtsgesetz bestimmt für Jugendliche unter sechzehn Jahren, dass die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig ist, wenn der Jugendliche sich dem Verfahren bereits entzogen hatte, Anstalten zur Flucht getroffen oder im Geltungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.

Diese strengen Anforderungen konnten nicht festgestellt werden. Insbesondere konnte bei einer im Auftrag der Staatsanwaltschaft Duisburg nach Rücksprache mit dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vorgenommenen örtlichen Überprüfung der Meldeanschriften der drei Beschuldigten durch die Polizei Essen ermittelt werden, dass sie über einen festen Wohnsitz und familiäre Bindungen verfügen. Vor diesem Hintergrund ordnete die zuständige Staatsanwältin die Entlassung der Jugendlichen aus dem Polizeigewahrsam an.

Die Verfahrensakten sind inzwischen von der Polizei Essen der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Sie enthielten einen - bei Herbeiführung der Entscheidung zur Haftfrage am Wochenende nicht erörterten - Hinweis darauf, dass einer der Beschuldigten in strafunmündigem Alter wegen insgesamt zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen ist.

Die Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft Duisburg geführten Akten hat dies bestätigt. Diese Verfahren wurden sämtlich wegen Strafunmündigkeit eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Tage einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr beantragt, den das Amtsgericht antragsgemäß erlassen hat. Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen haben den Beschuldigten soeben aufgrund des Haftbefehls festgenommen. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern derzeit noch an.

Beschuldigter bleibt in Haft, Strafprozess gegen strafunmündige Beschuldigten eingestellt
Mülheim an der Ruhr/Duisburg, 06. August 2019 - In dem auf Antrag der Verteidigung am heutigen Tag vor dem
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr durchgeführten Haftprüfungstermin hat der Verteidiger den Haftprüfungsantrag zurückgenommen. Der Beschuldigte verbleibt daher aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 08. Juli 2019 in Untersuchungshaft.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zudem erweitert worden. Dem Beschuldigten wird nunmehr auch zur Last gelegt, das Opfer der Tat vom 05. Juli 2019 bereits zuvor an einem nicht näher zu bestimmenden Datum im Sommer 2019 vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern derzeit noch an.

Weitergehende Auskünfte können aus Opferschutzgründen und aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht erteilt werden.
Das gegen die beiden strafunmündigen Beschuldigten wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da diese schuldunfähig sind im Sinne des § 19 des Strafgesetzbuches.