Duisburg, 16. April 2020 - In dem
Strafverfahren gegen drei Jugendliche im Alter von
inzwischen 14 und 15 Jahren hat die 3. Große Strafkammer –
Jugendkammer – in nicht öffentlicher Sitzung am 16.04.2020
ein Urteil verkündet. Zwei der Angeklagten wurden wegen
gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu Jugendstrafen von 1 ½
Jahren, einer der Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 2 ½
Jahren verurteilt. Die Jugendstrafen von jeweils 1 ½
Jahren hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, dabei
aber die beiden Angeklagten mit einem Dauerarrest von 4
Wochen belegt. Der dritte Angeklagte bleibt weiter in
Haft.
Nach den Feststellungen der Kammer wurde das
18-Jährige Opfer am Abend des 05.07.2019 zu einem Treffpunkt
bestellt. Dort traf die junge Frau auf einen ihr bekannten
12-Jährigen sowie einen der Angeklagten. Mit diesem hatte
sie vor der Tat – etwa zum Sommeranfang 2019 – eine kurze
Beziehung geführt. Den Vorwurf aus der Anklageschrift, er
habe sie bereits in diesem Zusammenhang zu sexuellen
Handlungen gezwungen, hat die Geschädigte in der
Hauptverhandlung nicht bestätigt.
Sie begab sich
anschließend freiwillig mit beiden zu einem nahe gelegenen
Waldstück. Hierbei war der jungen Frau bewusst, dass es mit
dem Angeklagten – ihrem Ex-Freund – und dem anwesenden
12-Jährigen zu sexuellen Handlungen kommen könnte, womit sie
auch einverstanden war. In dem Waldstück kamen die beiden
anderen Angeklagten und ein weiterer 12-Jähriger hinzu. In
der Folge kam es zwischen allen Angeklagten, einem der
beiden 12-Jährigen sowie der Geschädigten zu sexuellen
Handlungen. Im Verlauf dieses Geschehens kam es auch zu
Gewaltanwendungen, z. B. Ohrfeigen, gegenüber der
Geschädigten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war sie mit
weiteren sexuellen Handlungen nicht mehr einverstanden.
Trotzdem zwangen die Angeklagten und einer der beiden
12-jährigen das Opfer weiterhin zum Geschlechtsverkehr.
Zugunsten der Angeklagten haben die Richter gewertet,
dass sie bei der Tat noch sehr jung waren und erst an der
Schwelle zur Strafmündigkeit standen. Zugunsten der beiden
Angeklagten, die Bewährungsstrafen erhalten haben, hat das
Gericht darüber hinaus berücksichtigt, dass diese bisher
nicht vorbestraft sind.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 33
KLs 20/19
Verdacht der Vergewaltigung durch fünf Kinder und
Jugendliche in Mülheim Duisburg, 02. Januar 2020 -
Prozessauftakt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen
Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr -
Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und Sitzungstermine
bestimmt In dem Strafverfahren gegen drei
Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren hat die 3. Große
Strafkammer – Jugendkammer – die Anklage der
Staatsanwaltschaft Duisburg wegen gemeinschaftlicher
Vergewaltigung zugelassen und die Eröffnung des
Hauptverfahrens beschlossen.
Der Vorsitzende Richter
am Landgericht Metzler hat als Termin für den Beginn der
Hauptverhandlung Dienstag, den 7. Januar
2020, um 09.30 Uhr in Saal 157 des Landgerichts Duisburg
bestimmt. Die Verhandlung ist an allen
Sitzungstagen nicht öffentlich, da es sich
bei den Angeklagten um Jugendliche handelt.
Wegen
der Vorwürfe in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
Duisburg wird auf die Presseerklärung vom 10. Oktober 2019
verwiesen.
Fortsetzungstermine sind zunächst für
Donnerstag, den 09.01.2020, 09.30 Uhr, Dienstag, den
14.01.2020, 09.30 Uhr, Montag, den 03.02.2020, 09.30
Uhr, Dienstag, den 11.02.2020, 09.30 Uhr, Dienstag,
den 18.02.2020, 09.30 Uhr, Donnerstag, den 20.02.2020,
09.30 Uhr, Donnerstag, den 27.02.2020, 09.30 Uhr,
Dienstag, den 03.03.2020, 09.30 Uhr, und Donnerstag, den
05.03.2020, 09.30 Uhr, jeweils in Saal 157,
König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, anberaumt worden.
Duisburg, 10. November 2019 - Anklage wegen Verdachts der Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr
erhoben Drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren
angeklagt Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen drei
Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren Anklage bei dem Landgericht Duisburg
erhoben. Das Verfahren ist bei der 3. Großen Strafkammer als Jugendkammer
anhängig. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Jugendlichen eine
gemeinschaftliche Vergewaltigung einer jungen Frau vor. Laut Anklage bestellte
einer der drei Angeschuldigten das 18 Jahre alte Opfer zu einem Treffpunkt. Von
dort aus soll es in ein Waldstück geführt worden sein. Anschließend sollen die
drei Angeschuldigten gemeinsam mit zwei 12-Jährigen gewaltsam den
Geschlechtsverkehr mit der Frau erzwungen haben. Die Staatsanwaltschaft legt
einem der drei Jugendlichen darüber hinaus eine weitere Vergewaltigung zur Last.
Bereits im Sommer 2019 soll er dasselbe Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen
haben. Die 3. Große Strafkammer – Jugendkammer – prüft derzeit die von der
Staatsanwaltschaft gegen die Angeschuldigten erhobenen Vorwürfe im sogenannten
Zwischenverfahren. Dabei wird die Kammer über die Zulassung der Anklage zur
Hauptverhandlung entscheiden. Eine Entscheidung kann jedenfalls nicht vor
Ablauf der derzeit bis Ende Oktober laufenden Stellungnahmefristen erfolgen.
Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit jugendlicher Angeschuldigter wird
die Pressestelle keine weiteren Auskünfte zu den Vorwürfen erteilen. Die
Pressestelle des Landgerichts Duisburg wird über den Abschluss des
Zwischenverfahrens im Wege einer weiteren Pressemitteilung informieren.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 33 KLs 20/19
Mülheim an der Ruhr/Duisburg, 08. Juli 2019 -
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat wegen des Verdachts der
Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr die
Ermittlungen aufgenommen.
Am 5. Juli gegen 22:15 Uhr sollen insgesamt fünf
männliche Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis
vierzehn Jahren die junge Frau angesprochen und sie in ein
Waldstück in der Nähe der Straße Eppinghofer Bruch in
Mülheim gebracht haben. In diesem Waldstück sollen die
Beschuldigten die Frau vergewaltigt haben.
Das Polizeipräsidium in Essen unterrichtete die
Staatsanwaltschaft Duisburg am Samstag (06.07.2019) im
Eildienst zwecks Prüfung weiterer Ermittlungsmaßnahmen über
die Geschehnisse.
Gegen die beiden zwölfjährigen Beschuldigten kam seitens
der Staatsanwaltschaft die Durchführung weiterer
strafprozessualer Maßnahmen nicht in Betracht, da diese
beiden Beschuldigten noch nicht strafmündig sind. Die beiden
Kinder wurden daher nach der Tat durch die Polizei in die
Obhut ihrer Eltern gegeben. Gegen die drei vierzehnjährigen
Beschuldigten ist kein Haftbefehl beantragt worden, weil
nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die gesetzlichen
Voraussetzungen eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr nicht
erfüllt waren.
Das für Jugendliche und Heranwachsende geltende
Jugendgerichtsgesetz bestimmt für Jugendliche unter sechzehn
Jahren, dass die Verhängung von Untersuchungshaft wegen
Fluchtgefahr nur zulässig ist, wenn der Jugendliche sich dem
Verfahren bereits entzogen hatte, Anstalten zur Flucht
getroffen oder im Geltungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes
keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Diese strengen Anforderungen konnten nicht festgestellt
werden. Insbesondere konnte bei einer im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Duisburg nach Rücksprache mit dem
Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr
vorgenommenen örtlichen Überprüfung der Meldeanschriften der
drei Beschuldigten durch die Polizei Essen ermittelt werden,
dass sie über einen festen Wohnsitz und familiäre Bindungen
verfügen. Vor diesem Hintergrund ordnete die zuständige
Staatsanwältin die Entlassung der Jugendlichen aus dem
Polizeigewahrsam an.
Die Verfahrensakten sind inzwischen von der Polizei Essen
der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Sie enthielten
einen - bei Herbeiführung der Entscheidung zur Haftfrage am
Wochenende nicht erörterten - Hinweis darauf, dass einer der
Beschuldigten in strafunmündigem Alter wegen insgesamt zwei
sexuellen Belästigungen aufgefallen ist.
Die Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft Duisburg
geführten Akten hat dies bestätigt. Diese Verfahren wurden
sämtlich wegen Strafunmündigkeit eingestellt. Unter
Berücksichtigung dieser Umstände hat die Staatsanwaltschaft
am heutigen Tage einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr
beantragt, den das Amtsgericht antragsgemäß erlassen hat.
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen haben den
Beschuldigten soeben aufgrund des Haftbefehls festgenommen.
Die Ermittlungen in dem Verfahren dauern derzeit noch an.
Beschuldigter bleibt in Haft, Strafprozess gegen
strafunmündige Beschuldigten eingestellt
Mülheim an der Ruhr/Duisburg, 06. August 2019 -
In dem auf Antrag der Verteidigung am heutigen Tag vor dem
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr durchgeführten
Haftprüfungstermin hat der Verteidiger den
Haftprüfungsantrag zurückgenommen. Der Beschuldigte
verbleibt daher aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts
Mülheim an der Ruhr vom 08. Juli 2019 in Untersuchungshaft.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl
zudem erweitert worden. Dem Beschuldigten wird nunmehr auch
zur Last gelegt, das Opfer der Tat vom 05. Juli 2019 bereits
zuvor an einem nicht näher zu bestimmenden Datum im Sommer
2019 vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungen in dem
Verfahren dauern derzeit noch an.
Weitergehende
Auskünfte können aus Opferschutzgründen und aufgrund der
Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nach dem
Jugendgerichtsgesetz nicht erteilt werden. Das gegen die
beiden strafunmündigen Beschuldigten wegen des Verdachts der
Vergewaltigung eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde
zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung
eingestellt, da diese schuldunfähig sind im Sinne des § 19
des Strafgesetzbuches.
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