Duisburg, 23. Dezember 2019 - In dem Strafverfahren
gegen einen 28-jährigen Beschuldigten aus Hamminkeln hat die
5. Große Strafkammer – Schwurgericht – die Antragsschrift
der Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und am 18.12.2019
die Eröffnung des Hauptverfahrens – als Sicherungsverfahren
– beschlossen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht
Schwartz hat als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Donnerstag, den 9. Januar 2020, um 9:00 in Saal 201
des Landgerichts Duisburg bestimmt.
Nach der
Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Duisburg stieß der Be-schuldigte
am 20.07.2019 die am Bahnsteig des Bahnhofs in Voerde
wartende Geschädigte vor den einfahrenden Zug ins Gleisbett.
Dabei soll er den Umstand ausgenutzt haben, dass das Opfer
nicht mit einem Angriff rechnete. Dem Beschuldigten soll es
bei der Tat darauf ange-kommen sein, einen Menschen sterben
zu sehen. Laut Antragsschrift erlitt die Geschädigte durch
den einfahrenden Zug tödliche Verletzun-gen. Der
Beschuldigte soll sich aufgrund einer psychiatrischen
Erkran-kung bei Begehung der Tat jedenfalls im Zustand
erheblich verminderter Schuldfähigkeit befunden haben, wobei
auch nicht ausgeschlossen werden könne, dass er schuldlos
handelte.
Fortsetzungstermine sind zunächst für
Donnerstag, den 16.01.2020, 9:00 Uhr, Montag, den
20.01.2020, 9:00 Uhr, und den 31.01.2020, 9:00 Uhr,
jeweils in Saal 201 des Landgerichts Duisburg anberaumt
worden.
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