Duisburg, 16. April 2020 - Die Staatsanwaltschaft
Duisburg hat gegen den 29-jährigen Ehemann der Verstorbenen
Anklage wegen Totschlags bei dem Landgericht Duisburg
erhoben. Das Verfahren ist bei der 5. Großen Strafkammer als
Schwurgericht anhängig.
Die Staatsanwaltschaft wirft
dem Angeschuldigten vor, am 07.09.2019 zwischen
19:30 Uhr und 21:25 Uhr in der gemeinsamen Wohnung
in Duisburg spontan den Entschluss gefasst zu haben, seine
Ehefrau zu töten. Hierzu soll er ihr an den Hals gegriffen,
sie gewürgt und ihr mit den Händen so lange die Luft
abgedrückt haben, bis sie laut Anklage erstickte und noch am
Tatort verstarb. Hintergrund soll die Absicht des Opfers
gewesen sein, sich von dem Angeschuldigten zu trennen.
Der Angeschuldigte soll die Leiche seiner Ehefrau
anschließend in ei-nem Duisburger Waldstück vergraben haben,
wo sie etwa drei Monate später von der Polizei gefunden
wurde.
Die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht –
prüft derzeit die von der Staatsanwaltschaft gegen den
Angeschuldigten erhobenen Vorwürfe im sogenannten
Zwischenverfahren. Dabei wird die Kammer über die Zulassung
der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 6/20
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