Duisburg, 05. Oktober 2020 - In
dem Strafverfahren gegen den 29-jährigen Ehemann der
Getöteten hat die 5. Große Strafkammer – Schwurgericht – in
der öffentlichen Sitzung am 05.10.2020 ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer beschloss der
Angeklagte am Abend des 07.09.2019, seine Ehefrau zu töten,
da diese ihm mitgeteilt hatte, sich von ihm scheiden lassen
zu wollen. Hierzu würgte er sie mit beiden Händen so lange,
bis sie erstickte und noch am Tatort verstarb. Ihre Leiche
versteckte der Angeklagte zunächst in einem Koffer in der
Garage und vergrub sie anschließend in einem Waldstück, wo
die Polizei den Leichnam drei Monate später fand.
Die Richter haben die Tat als Mord aus niedrigen
Beweggründen gewertet, weil die Motivation des Angeklagten
in besonderem Maße verwerflich und verachtenswert war. Sie
haben festgestellt, dass er seine Ehefrau tötete, weil er
sie allein für sich beanspruchte und nicht mit anderen
Männern teilen wollte. Das Gericht hat seine Überzeugung
hiervon insbesondere auf die polizeiliche
Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten gestützt, in der er
dieses Motiv eingeräumt hatte. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks
6/20
Prozessauftakt im Verfahren wegen
des Verdachts der Tötung von Mine O. Anklage zur
Hauptverhandlung zugelassen und Sitzungstermine bestimmt
Duisburg, 06. Juni 2020 - In dem Strafverfahren
gegen den 29-jährigen Ehemann der Verstorbenen hat die als
Schwurgericht zuständige 5. Große Strafkammer die Anklage
der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Totschlags zugelassen
und die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen. Der
Vorsitzende Richter am Landgericht Schwartz hat als Termin
für den Beginn der Hauptverhandlung
Dienstag, den 1. September 2020, um 10.00 Uhr in Saal 201
des Landgerichts Duisburg bestimmt.
Wegen der Vorwürfe in der Anklageschrift der
Staatsanwaltschaft Duis-burg wird auf die Presseerklärung
vom 16. April 2020 verwiesen. Fortsetzungstermine sind
zunächst für Dienstag, den 08.09.2020, 10.00 Uhr,
Montag, den 28.09.2020, 10.00 Uhr, Mittwoch, den
30.09.2020, 10.00 Uhr, und Montag, den 05.10.2020, 10.00
Uhr, jeweils in Saal 201 des Landgerichts Duisburg,
König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, anberaumt worden.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 6/20
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