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Kräfteverteilung 2020: Fast alle Polizeibehörden erhalten mehr Personal
Duisburg verliert fünf Stellen! Warum?
Ministerium des Innern

Duisburg, 16. Juli 2020 - Nahezu alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen können damit rechnen, dass sie zum 1. September 2020 voraussichtlich mehr Personal zugewiesen bekommen. Im Schnitt erhält jede der 47 Kreispolizeibehörden knapp zwölf Stellen mehr. Bei 16 Behörden ist sogar ein zweistelliger Zuwachs an Polizisten oder Regierungsbeschäftigten zu erwarten.

Lediglich vier Behörden müssen einen leichten Stellenrückgang in Kauf nehmen.

Selbst wenn man die Regierungsbeschäftigten nicht berücksichtigt, haben mehr als zwei Drittel der Behörden die Aussicht auf mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Das geht aus der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des Innenministeriums für das Jahr 2020 hervor. Dabei handelt es sich um eine Planrechnung. Die endgültige Stellenverteilung wird am 1. September feststehen, wenn einerseits die Abschlussprüfungen der Kommissaranwärterinnen und -anwärter beendet sind und außerdem klar ist, wie viele Polizistinnen und Polizisten tatsächlich in den Ruhestand gehen.

Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein deutliches Plus bei den Einstellungen der Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen drei Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf aktuell 2.500 pro Jahr erhöht. Außerdem wurden seit 2017 jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte eingestellt. Sie sollen die Polizisten u.a. von Verwaltungsaufgaben entlasten.

Minister Herbert Reul: „Wir haben unmittelbar nach meinem Amtsantritt damit begonnen, mehr Polizistinnen und Polizisten einzustellen. Es ist gut zu sehen, dass unsere Anstrengungen erste Erfolge zeigen. Die diesjährige Kräfteverteilung macht deutlich, dass die Behörden von den erhöhten Einstellungszahlen profitieren.“

Durch die massiven Investitionen in zusätzliche Stellen wird sich die Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen auch in den kommenden Jahren schrittweise weiter verbessern. Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit rund 40.000 auf über 41.000.

Das Prinzip einer an den tatsächlichen Belastungen der einzelnen Polizeibehörden orientierten Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften ausgehandelt und ist seitdem die Grundlage für die Verteilung der Kräfte. Kriterien für die Zuteilung des Personals auf die 47 regionalen Behörden sind beispielsweise die Einwohnerzahl, die tatsächliche Arbeitsbelastung, das Krimi-nalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen vor Ort oder besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit. Dazu gehören etwa der Kampf gegen Kin-desmissbrauch und Clankriminalität oder ein verstärktes Vorgehen ge-gen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Stellenreduzierungen können sich etwa durch den Wegfall von Aufgaben oder den Rückgang der Kriminalität ergeben. „Das Konzept hat sich bewährt, weil es von al-len Partnern gemeinsam erarbeitet wurde. Es geht darum, dass wir das verfügbare Personal so gerecht wie möglich verteilen. Zur Wahrheit ge-hört aber auch: Wir können leider nur die Polizisten verteilen, die da sind“, so Reul.