Düsseldorf/Duisburg, 2. September 2021 - Ein Jahr nach
Bekanntwerden der rechten Chatgruppen in der nordrhein-
westfälischen Polizei stellte Innenminister Herbert Reul am
Donnerstag, 2. September 2021, den Abschlussbericht der mit
der Aufklärung befassten Stabsstelle vor. Gemeinsam mit dem
Leiter der Stabstelle, Uwe Reichel-Offermann, präsentierte
der Minister dem Landtag das 80-seitige Dokument. Darin
enthalten: 18 Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die
demokratische Resilienz zu stärken.
Innenminister
Reul lobte den breiten Ansatz des Konzepts. Neben externen
Experten waren zahlreiche Polizistinnen und Polizisten in
die Entwicklung der Vorschläge eingebunden. Reul: „Dass
das nicht über die Köpfe der Polizistinnen und Polizisten
passiert ist, sondern mit ihnen zusammen erarbeitet worden
ist, war mir wichtig.“
Die 18 Handlungsempfehlungen
umfassen alle Phasen der polizeilichen Laufbahn von der
Einstellung, über die Ausbildung bis hin zu
berufsbegleitenden Maßnahmen.
Ziel der
Handlungsempfehlungen: die demokratische Resilienz und die
Werteorientierung fördern. „Wir wollen die
demokratischen Abwehrkräfte stärken“, so Minister Reul,
„ihnen gewissermaßen eine Vitaminkur verabreichen. Ich bin
zuversichtlich, dass das unserer Polizei zu neuer Stärke
verhelfen wird.“
Zum Leiter der Stabsstelle
„Rechtsextremistische Tendenzen in der
nordrhein-westfälischen Polizei“ hatte Minister Reul den
früheren stellvertretenden Leiter des Verfassungsschutzes,
Uwe Reichel-Offermann, bestellt. Der Extremismus-Experte
sieht im Abschlussbericht auch einen Beitrag zur Stärkung
einer professionellen Polizeiarbeit sowie des Vertrauens in
die Polizei.
Reichel-Offermann: „Wir wollen mit
unseren Handlungsempfehlungen einen Beitrag zur Stärkung des
rechtsstaatlichen Wertefundaments der Polizei in
Nordrhein-Westfalen und zur wirkungsvollen Entgegnung
rechtsextremistischer und sonstiger menschenfeindlicher
Tendenzen leisten. Unser Konzept steht nicht isoliert,
sondern verzahnt sich mit zahl- reichen Initiativen zur
Extremismusprävention im Bereich der Polizei. Für eine
Polizei, auf die sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen
verlassen können.“
Innenminister Reul hatte die
Stabsstelle eingerichtet, nachdem im September 2020
bekanntgeworden war, dass Polizei-beamtinnen und
Polizeibeamte rechtsextremistische Inhalte in Chatgruppen
verbreitet hatten. Im März 2021 veröffentlichte die
Stabsstelle einen Zwischenbericht in Form eines landesweiten
Lagebildes. Dieses betrachtet insgesamt 186 Verdachtsfälle,
die sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31.
Dezember 2020 beziehen. Es wurde deutlich, dass keine
rechtsextremistischen Netzwerke in der Polizei
Nordrhein-Westfalen erkennbar sind. Die geteilten
Inhalte stellen allerdings Verstöße gegen die Menschenwürde
sowie rassistische, antisemitische, Gewalt- und
NS-verherrlichende Äußerungen dar.
Folgemeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der
Volksverhetzung u.a. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
nunmehr 24 Polizisten Duisburg, 24. November
2020 - In dem Ermittlungsverfahren gegen mehrere
Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen wegen des
Verdachts der Volksverhetzung u.a. führt die
Staatsanwaltschaft Duisburg heute gemeinsam mit der Polizei
Bochum Durchsuchungen in 17 Objekten unter anderem in Essen,
Mülheim an der Ruhr und Velbert durch. Im Zuge der
Auswertung der im Rahmen der ersten Durchsuchungen
sichergestellten Gegenstände (vgl. Pressemitteilung vom 16.
September 2020) hat sich ein Anfangsverdacht gegen neun
weitere Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen
ergeben. Ihnen wird vorgeworfen, Bilder, Videos und
Audiodateien gepostet zu haben, die Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen sowie zum Teil auch
volksverhetzende Inhalte enthielten. Die Anzahl der
beschuldigten Polizeibeamten, die verfassungsfeindliche
beziehungsweise volksverhetzende Inhalte in WhatsApp-Gruppen
gepostet haben sollen, erhöht sich damit insgesamt auf 24
Personen. Im Rahmen der noch andauernden Durchsuchungen
wurden bislang Speichermedien sichergestellt, die nunmehr
auszuwerten sind.
Folgemeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der
Volksverhetzung u.a. Duisburg, 18. September 2020 -
In dem Verfahren gegen mehrere Polizeibeamte des Landes
Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts der Volksverhetzung
u.a. dauern die Ermittlungen an. Der Schwerpunkt liegt
derzeit bei der Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungen
sichergestellten Gegenstände.
Die Ermittlungen
richteten sich zunächst gegen insgesamt dreizehn
männliche Polizeibeamte. Gegen elf von ihnen hat
die Staatsanwaltschaft gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse
erwirkt. Die Beschlüsse wurden in enger Zusammenarbeit mit
dem Polizeipräsidium Bochum am 16. September 2020
vollstreckt. Von der Beantragung von
Durchsuchungsbeschlüssen im Hinblick auf zwei von diesen
Beschuldigten ist abgesehen worden, da die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Durchsuchung nicht gegeben waren.
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen lediglich
Anhaltspunkte dafür vor, dass diese beiden Beschuldigten
möglicherweise in rechtsverjährter Zeit in einer WhatsApp-Gruppe
strafrechtlich relevante Bilder gepostet haben.
Bei
der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse ergaben sich
Hinweise darauf, dass sich einer der Beschuldigten in der
Wohnung seiner Lebensgefährtin aufhält. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht daher auch die
Durchsuchung der Wohnung der Lebensgefährtin dieses Beamten
an. Bei der Lebensgefährtin handelt es sich ebenfalls um
eine Polizeibeamtin des Polizeipräsidiums in Essen. Bei der
Durchsuchung ihrer Wohnung fanden die Beamten dienstliche
Munition, ein Gewehr und eine geringe Menge Amphetamin.
Gegen die Beamtin wurde aus diesem Grund ebenfalls ein
Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Die
Ermittlungen dauern insoweit an. Bisher haben sich keine
Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass sie an einem
Austausch strafrechtlich relevanter Bilddateien in einer
WhatsApp-Gruppe beteiligt war. Im Rahmen der Durchsuchungen
konnten darüber hinaus u.a. 43 Mobiltelefone, 20 Laptops, 9
Tablets, zwei Schlagringe und zwei Pfeffersprays
sichergestellt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen
richten sich demzufolge derzeit gegen vierzehn Polizeibeamte
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Daneben hat die
Polizei in eigener Zuständigkeit Disziplinarverfahren gegen
die Beschuldigten und weitere Personen eingeleitet, über
deren Ergebnis die Staatsanwaltschaft unterrichtet wird,
soweit Informationen erhoben werden, die für die
strafrechtlichen Ermittlungen von Bedeutung sind. Die
Auswertung der Beweismittel erfolgt in enger Abstimmung mit
der Staatsanwaltschaft durch die Polizei. In Anbetracht der
mutmaßlich umfangreichen Datenbestände geht die
Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Auswertung einige
Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ermittlungen wegen des
Verdachts der Volksverhetzung u.a. Duisburg, 16. September 2020 - Die
Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei Bochum haben am
heutigen Morgen 16 Objekte in Essen, Mülheim an der Ruhr,
Oberhausen, Moers und Selm durchsucht.
Die
Ermittlungen richten sich gegen 11 Beschuldigte, denen u. a.
der Verdacht der Volksverhetzung vorgeworfen wird. Die
Beschuldigten sind Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe, in der
sie insgesamt eine dreistellige Anzahl an Bilddateien mit
zum Teil volksverhetzenden Inhalten sowie Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen gepostet haben.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um Polizeibeamte des
Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Durchsuchungen
wurde umfangreiches Beweismaterial wie Speichermedien
sichergestellt.
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