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Stabsstelle „Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW“ legt Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vor - Innenminister Reul: „Eine Vitaminkur für die demokratischen Abwehrkräfte“
Volksverhetzung in einer WhatsApp-Gruppe?

Düsseldorf/Duisburg, 2. September 2021 - Ein Jahr nach Bekanntwerden der rechten Chatgruppen in der nordrhein-
westfälischen Polizei stellte Innenminister Herbert Reul am Donnerstag, 2. September 2021, den Abschlussbericht der mit der Aufklärung befassten Stabsstelle vor. Gemeinsam mit dem Leiter der Stabstelle, Uwe Reichel-Offermann, präsentierte der Minister dem Landtag das 80-seitige Dokument.
Darin enthalten: 18 Handlungsempfehlungen mit dem Ziel, die demokratische Resilienz zu stärken.

Innenminister Reul lobte den breiten Ansatz des Konzepts. Neben externen Experten waren zahlreiche Polizistinnen und Polizisten in die Entwicklung der Vorschläge eingebunden.
Reul: „Dass das nicht über die Köpfe der Polizistinnen und Polizisten passiert ist, sondern mit ihnen zusammen erarbeitet worden ist, war mir wichtig.“

Die 18 Handlungsempfehlungen umfassen alle Phasen der polizeilichen Laufbahn von der Einstellung, über die Ausbildung bis hin zu berufsbegleitenden Maßnahmen.

Ziel der Handlungsempfehlungen: die demokratische Resilienz und die Werteorientierung fördern.
„Wir wollen die demokratischen Abwehrkräfte stärken“, so Minister Reul, „ihnen gewissermaßen eine Vitaminkur verabreichen. Ich bin zuversichtlich, dass das unserer Polizei zu neuer Stärke verhelfen wird.“

Zum Leiter der Stabsstelle „Rechtsextremistische Tendenzen in der nordrhein-westfälischen Polizei“ hatte Minister Reul den früheren stellvertretenden Leiter des Verfassungsschutzes, Uwe Reichel-Offermann, bestellt.
Der Extremismus-Experte sieht im Abschlussbericht auch einen Beitrag zur Stärkung einer professionellen Polizeiarbeit sowie des Vertrauens in die Polizei.

Reichel-Offermann: „Wir wollen mit unseren Handlungsempfehlungen einen Beitrag zur Stärkung des rechtsstaatlichen Wertefundaments der Polizei in Nordrhein-Westfalen und zur wirkungsvollen Entgegnung rechtsextremistischer und sonstiger menschenfeindlicher Tendenzen leisten. Unser Konzept steht nicht isoliert, sondern verzahnt sich mit zahl-
reichen Initiativen zur Extremismusprävention im Bereich der Polizei. Für eine Polizei, auf die sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen verlassen können.“

Innenminister Reul hatte die Stabsstelle eingerichtet, nachdem im September 2020 bekanntgeworden war, dass Polizei-beamtinnen und Polizeibeamte rechtsextremistische Inhalte in Chatgruppen verbreitet hatten.
Im März 2021 veröffentlichte die Stabsstelle einen Zwischenbericht in Form eines landesweiten Lagebildes. Dieses betrachtet insgesamt 186 Verdachtsfälle, die sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 beziehen.
Es wurde deutlich, dass keine rechtsextremistischen Netzwerke in der Polizei Nordrhein-Westfalen erkennbar sind. Die
geteilten Inhalte stellen allerdings Verstöße gegen die Menschenwürde sowie rassistische, antisemitische, Gewalt- und NS-verherrlichende Äußerungen dar.


Folgemeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen nunmehr 24 Polizisten

Duisburg, 24. November 2020 - In dem Ermittlungsverfahren gegen mehrere Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a. führt die Staatsanwaltschaft Duisburg heute gemeinsam mit der Polizei Bochum Durchsuchungen in 17 Objekten unter anderem in Essen, Mülheim an der Ruhr und Velbert durch.
Im Zuge der Auswertung der im Rahmen der ersten Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände (vgl. Pressemitteilung vom 16. September 2020) hat sich ein Anfangsverdacht gegen neun weitere Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben.
Ihnen wird vorgeworfen, Bilder, Videos und Audiodateien gepostet zu haben, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie zum Teil auch volksverhetzende Inhalte enthielten.
Die Anzahl der beschuldigten Polizeibeamten, die verfassungsfeindliche beziehungsweise volksverhetzende Inhalte in WhatsApp-Gruppen gepostet haben sollen, erhöht sich damit insgesamt auf 24 Personen.
Im Rahmen der noch andauernden Durchsuchungen wurden bislang Speichermedien sichergestellt, die nunmehr auszuwerten sind.



Folgemeldung: Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.

Duisburg, 18. September 2020 - In dem Verfahren gegen mehrere Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a. dauern die Ermittlungen an. Der Schwerpunkt liegt derzeit bei der Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände.

Die Ermittlungen richteten sich zunächst gegen insgesamt dreizehn männliche Polizeibeamte. Gegen elf von ihnen hat die Staatsanwaltschaft gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Die Beschlüsse wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bochum am 16. September 2020 vollstreckt. Von der Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen im Hinblick auf zwei von diesen Beschuldigten ist abgesehen worden, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung nicht gegeben waren. Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen lediglich Anhaltspunkte dafür vor, dass diese beiden Beschuldigten möglicherweise in rechtsverjährter Zeit in einer WhatsApp-Gruppe strafrechtlich relevante Bilder gepostet haben.

Bei der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse ergaben sich Hinweise darauf, dass sich einer der Beschuldigten in der Wohnung seiner Lebensgefährtin aufhält. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht daher auch die Durchsuchung der Wohnung der Lebensgefährtin dieses Beamten an. Bei der Lebensgefährtin handelt es sich ebenfalls um eine Polizeibeamtin des Polizeipräsidiums in Essen. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung fanden die Beamten dienstliche Munition, ein Gewehr und eine geringe Menge Amphetamin. Gegen die Beamtin wurde aus diesem
Grund ebenfalls ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Die Ermittlungen dauern insoweit an. Bisher haben sich keine Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass sie an einem Austausch strafrechtlich relevanter Bilddateien in einer WhatsApp-Gruppe beteiligt war. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten darüber hinaus u.a. 43 Mobiltelefone, 20 Laptops, 9 Tablets, zwei Schlagringe und zwei Pfeffersprays sichergestellt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen richten sich demzufolge derzeit gegen vierzehn Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Daneben hat die Polizei in eigener Zuständigkeit Disziplinarverfahren gegen die Beschuldigten und weitere Personen eingeleitet, über deren Ergebnis die Staatsanwaltschaft unterrichtet wird, soweit Informationen erhoben werden, die für die strafrechtlichen Ermittlungen von Bedeutung sind. Die Auswertung der Beweismittel erfolgt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft durch die Polizei. In Anbetracht der mutmaßlich umfangreichen Datenbestände geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Auswertung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.


Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.
Duisburg, 16. September 2020 - Die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Polizei Bochum haben am heutigen Morgen 16 Objekte in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Moers und Selm durchsucht.

Die Ermittlungen richten sich gegen 11 Beschuldigte, denen u. a. der Verdacht der Volksverhetzung vorgeworfen wird.
Die Beschuldigten sind Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe, in der sie insgesamt eine dreistellige Anzahl an Bilddateien mit zum Teil volksverhetzenden Inhalten sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gepostet haben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial wie Speichermedien sichergestellt.