Duisburg,
11. Mai 2023 -
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am Donnerstag (11. Mai)
gemeinsam mit der Polizei Duisburg eine Razzia wegen des
Verdachts des schweren Menschenhandels durchgeführt. Seit
Anfang 2023 führen die Staatsanwaltschaft und die Polizei
ein Ermittlungsverfahren gegen zwei hauptbeschuldigte
Männer, die über weitere Unterstützer verfügen.
Die Beamten vollstreckten zwei zuvor erwirkte
Untersuchungshaftbefehle gegen einen 35- und einen
50-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Eine 39 und eine
46 Jahre alte Frau (beide polnisch stämmig), sowie ein 33
Jahre alter Deutscher wurden vorläufig festgenommen.
Insgesamt durchsuchten die Einsatzkräfte neun
Objekte in Duisburg (7), Kempen (1) und Gelsenkirchen (1)
und stellten u.a. Bargeld in vierstelliger Summe, geringe
Mengen Betäubungsmittel, über 5000 Schachteln unversteuerte
Zigaretten und umfangreiche Unterlagen sicher.
Schwerer Menschenhandel zur Ausbeutung der
Arbeitskraft, Zwangsarbeit und gefährliche Körperverletzung
sind insbesondere die Vorwürfe, die die
Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt. Konkret geht es um über
30 Geschädigte und eine mittlere sechsstellige
Schadenssumme.
Die Hauptbeschuldigten sollen
mindestens seit Juli 2022 gezielt und organisiert
Arbeiterinnen und Arbeiter in Polen angeworben und ihnen in
Duisburg eine gute Arbeitsstelle, angemessenes Gehalt sowie
eine ordentliche Unterkunft versprochen haben. Die Realität
sah anders aus: Kaum in Deutschland angekommen, sollen die
Tatverdächtigen die polnischen Arbeitnehmer in Wohnungen mit
desolaten hygienischen Zuständen untergebracht haben. Diese
verfügten zudem teilweise weder über Strom noch Warmwasser.
Gleichwohl mussten die Geschädigten hierfür horrende Mieten
zahlen.
Die Tatverdächtigen sollen im weiteren
Verlauf die vollständigen Gehälter der Geschädigten
vereinnahmt haben, indem sie widerrechtlich alleinige
Verfügungsgewalt über deren Konten erlangten. Sie sollen
dies damit gerechtfertigt haben, dass die Landsmänner- und
frauen wegen der Anreise, Unterkünfte sowie Transfers zur
Arbeitsstelle Schulden begleichen müssten. Lediglich ein
Taschengeld in Höhe von etwa 50 Euro im Monat soll ihnen
laut aktuellem Ermittlungsstand gezahlt worden sein. Durch
Strafen, für beispielsweise unbeantwortete Anrufe oder
Verspätungen, soll sich der Schuldenberg der angeworbenen
Arbeiter gesteigert haben. Auch zu Demütigungen und
körperlichen Übergriffen soll es als Bestrafung mehrfach
gekommen sein. Der gesamte Tagesablauf der Arbeiterinnen und
Arbeiter soll zudem so reglementiert und kontrolliert
gewesen sein, dass sie keine sozialen Außenkontakte aufbauen
konnten und sich die Hilflosigkeit der Geschädigten auf
diese Weise zunehmend verfestigte.
Die weiteren
Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten
Gegenstände zum gesamten Tatkomplex und dem bandenartigen
Netzwerk sollen jetzt die Machenschaften aufhellen.
Den Geschädigten soll es mithilfe der Ermittler und des
kriminalpolizeilichen Opferschutzes nun ermöglicht werden,
regulär in einen Alltag zu finden und einer nunmehr
bezahlten Arbeit in Deutschland nachzugehen.
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