Duisburg,
4. September 2023
I. Strafanzeigen gegen Verantwortliche
der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der
Generalstaatsanwaltschaft Hamm Im Zusammenhang mit dem
Ermittlungsverfahren gegen einen Assistenzarzt des Klinikums
Bethel in Bielefeld wegen sexuellen Missbrauchs lagen der
Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeigen gegen
verantwortlich handelnde Personen der Staatsanwaltschaft
Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen
Rechtsbeugung u.a. vor.
Den beschuldigten Personen
wurde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, weitere
geschädigte Frauen aus dem Klinikum oder dem privaten Umfeld
des verstorbenen Assistenzarztes zu ermitteln und sie über
die Vorfälle, die auch die Gefahr der Infektion mit einer
sexuell übertragbaren Krankheit verursacht hatten, zu
informieren. Des Weiteren hätten sie das in diesem
Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren gegen die
Vorgesetzten des Assistenzarztes wegen Beihilfe zur
Vergewaltigung zu Unrecht mangels hinreichenden Tatverdachts
eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am
4. September 2023 entschieden, die Aufnahme von Ermittlungen
abzulehnen. Der allein in Betracht kommende Tatbestand der
Rechtsbeugung ist nur dann erfüllt, wenn der Täter sich
bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz
entfernt; unter Strafe gestellt ist nur der elementare
Verstoß gegen die Rechtspflege. Es reicht insoweit nicht
aus, dass sich die getroffenen Entscheidungen im Nachhinein
bei ihrer Überprüfung als unzutreffend darstellen.
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für
darüberhinausgehende schwerwiegende und vor allen Dingen
bewusste Rechtsverstöße hat die Auswertung der umfangreichen
Akten, in denen die fraglichen Entscheidungen begründet
dargestellt sind, nicht ergeben. Insbesondere bestehen daher
keine tatsächlichen Anhaltspunkte für vorsätzlich von Recht
und Gesetz abweichende Entscheidungen. Ein Anfangsverdacht
für ein strafbares Handeln konnte nicht begründet werden.
II. Strafanzeige gegen den
sachbearbeitenden Polizeibeamten des Polizeipräsidiums
Bielefeld Des Weiteren ist bei der Staatsanwaltschaft
Duisburg eine Strafanzeige einer ehemaligen Patientin, die
Opfer des verstorbenen Assistenzarztes im Klinikum Bethel
geworden war, gegen Verantwortliche des Polizeipräsidiums
Bielefeld eingegangen.
Der Sachbearbeiter der
Polizei Bielefeld habe nach dem Eingang der ersten
Strafanzeige in dem Ursprungsverfahren gegen den damaligen
Assistenzarzt keine unmittelbare Überprüfung seiner Person
hinsichtlich anderweitiger Erkenntnisse vorgenommen, so dass
die später zu ihrem Nachteil begangene Tat nicht verhindert
worden sei.
Ausreichende Anhaltspunkte für ein
Fehlverhalten des sachbearbeitenden Polizeibeamten des
Polizeipräsidiums Bielefeld, etwa durch eine nicht
ausreichend zügige Sachbehandlung, konnten indes nicht
festgestellt werden. Die erste Strafanzeige und
anschließenden Zeugenvernehmungen beinhalteten keine
erkennbaren Hinweise für das Vorliegen einer Sexualstraftat
oder einer vorsätzlichen, sich wiederholenden
Körperverletzung. Solche Hinweise hätten sich dem
Polizeibeamten nach dem Inhalt der geschilderten
Sachverhalte auch nicht aufdrängen müssen. Ab dem Zeitpunkt,
an dem erste greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von
Sexualstraftaten vorlagen, sind die erforderlichen
Maßnahmen, etwa die Erwirkung und Vollstreckung eines
Durchsuchungsbeschlusses, umgehend durchgeführt worden.
III. Ermittlungen gegen
Verantwortliche des Klinikums Bethel wegen Beihilfe zur
Vergewaltigung durch Unterlassen Die Ermittlungen gegen
Verantwortliche des Klinikums Bethel wegen Beihilfe zur
Vergewaltigung durch Unterlassen dauern an. Derzeit werden
die Aussagen der weit über 100 vernommenen Zeuginnen und
Zeugen, unter anderem aus dem Bereich des ärztlichen und
pflegerischen Personals der betroffenen Stationen,
ausgewertet. Das weitere Vorgehen wird sich am Ergebnis der
Auswertungen orientieren.
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