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Bürger- und Ordnungsamt kontrollierte Gewerbebetriebe
Nadelstiche gegen stetige Mißachtung deutscher Gesetze und Verordnungen in Hochfeld

Duisburg, 26. März 2024 - Das Bürger- und Ordnungsamt hat am Sonntag (24.3.)  zahlreiche Gewerbeobjekte in Duisburg-Hochfeld überprüft, um die Einhaltung des Ladenöffnungs- sowie des Feiertagsgesetzes zu überprüfen.

Das Ladenöffnungs- sowie das Feiertagsgesetz dienen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Von den Regelungen sind Betriebe wie etwa Tankstellen, Apotheken oder Trinkhallen allerdings ausgenommen. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass Gewerbebetreibende ihren Betrieb zwar als Trinkhalle anmelden, diese dann aber als vollständiges Einzelhandelsgeschäft betreiben. In einer Trinkhalle bzw. einem Kiosk dürfen an Sonn- und Feiertagen lediglich Waren wie insbesondere Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten, selbst zubereitete belegte Brötchen oder Zeitungen angeboten werden.

Es wurden bei der Kontrolle 17 Betriebe überprüft. Hierbei mussten neun Trinkhallenbetriebe geschlossen werden, da ein erweitertes Warensortiment angeboten wurde. Auch zwei Gaststättenbetriebe mussten schließen, da diese lediglich der Aufstellung von Geldspielgeräten dienten. Nach den Vorgaben der Spielverordnung dürfen Geldspielgeräte nicht in Betrieben aufgestellt werden, in welchen die Verabreichung von Speisen und Getränken lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. In beiden Fällen haben die Betreibenden nun mit dem Widerruf der Aufstellerlaubnis für die Geldspielgeräte zu rechnen. Darüber hinaus muss auch der Betreiber eines Waschsalons mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen, da er seinen Betrieb geöffnet hatte.
Insgesamt wurden zwei Verstöße gegen das Feiertagsgesetz, neun Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz, zwei Verstöße gegen die Spielverordnung sowie ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht festgestellt. Zudem wurden insgesamt vierzehn Betriebe aufgrund von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (mangelhafte Preisauszeichnung) verwarnt.
Nicht zuletzt aufgrund der festgestellten Verstöße wird das Bürger- und Ordnungsamt zukünftig auch weitere Kontrollen an Sonn- und Feiertagen im gesamten Duisburger Stadtgebiet durchführen.


Bürger- und Ordnungsamt, Polizei und weitere Netzwerkpartner kontrollierten Gewerbebetriebe in Duisburg
Mitarbeitende des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, der Polizei und weiterer Netzwerkpartner kontrollierten am vergangenen Donnerstag, 21. März, in einem behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatz zahlreiche Gewerbeobjekte in Duisburg-Mitte und im Duisburger Westen.

„Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern gehen wir mit einer Null- Toleranz-Strategie verstärkt gegen kriminelle Machenschaften vor. Wir werden die Zusammenarbeit weiter intensivieren, um ordnungs- und gewerberechtliche Verstöße im Stadtgebiet konsequent zu ahnden“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Bei der Kontrolle einer Mehrfachspielhalle wurde ein Geldspielgerät ohne die nach den Vorgaben der Spieleverordnung erforderliche Prüfplakette festgestellt. Das Bespielen dieses Gerätes wurde noch während der Kontrolle untersagt. Weiterhin war nur eine verantwortliche Person vor Ort, obwohl für jeden einzelnen Betriebsteil eine Aufsicht anwesend sein müsste. Die Einsatzkräfte schlossen die Spielhalle daher vorerst. Der Betreiber hat mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie mit der Überprüfung seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu rechnen.

Bei der Kontrolle eines Lebensmittelgeschäfts entdeckten die Einsatzkräfte ein vollständig eingerichtetes Friseurstudio. In diesem Fall wurde die erforderliche Meisterpflicht missachtet. Der Betreiber hat mit einem hohen Bußgeld und der Einleitung eines Handwerksuntersagungsverfahren zu rechnen.

Auch eine anschließend kontrollierte Bäckerei wurde vom Betreiber ohne den erforderlichen Meisterbrief betrieben. Gegen den Betreiber werden ebenfalls entsprechende Verfahren eingeleitet.

Insgesamt wurden durch das Bürger- und Ordnungsamt vier Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz, drei Verstöße gegen den Datenschutz, ein Verstoß gegen die Spielverordnung, drei Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, sechs Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Kennzeichnungspflichten, drei lebensmittelrechtliche Verstöße, ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung, zwei Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, drei baurechtliche Verstöße sowie zwei Pfandverstöße festgestellt.

Darüber hinaus sind noch fünf abgelaufene Feuerlöscher in den kontrollierten Gewerbebetrieben aufgefallen.
Die Polizei stellte vier Säcke mit gefälschter Markenkleidung sicher und leitete eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz ein.

„Die von Oberbürgermeister Sören Link initiierte personelle Verstärkung des Bürger- und Ordnungsamtes ermöglicht uns, die gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei und den weiteren Netzwerkpartnern deutlich auszubauen und so den Kontrolldruck zu erhöhen“, betont Frank van Staa, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.