Duisburg,
26. März 2024 - Das
Bürger- und Ordnungsamt hat am Sonntag (24.3.)
zahlreiche Gewerbeobjekte in Duisburg-Hochfeld überprüft, um
die Einhaltung des
Ladenöffnungs- sowie des Feiertagsgesetzes zu überprüfen.
Das Ladenöffnungs- sowie das Feiertagsgesetz dienen
dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Von den Regelungen
sind Betriebe wie etwa
Tankstellen, Apotheken oder Trinkhallen allerdings
ausgenommen. Es zeigt
sich jedoch immer wieder, dass Gewerbebetreibende ihren
Betrieb zwar als
Trinkhalle anmelden, diese dann aber als vollständiges
Einzelhandelsgeschäft betreiben. In einer Trinkhalle bzw.
einem Kiosk dürfen
an Sonn- und Feiertagen lediglich Waren wie insbesondere
Getränke,
Tabakwaren, Süßigkeiten, selbst zubereitete belegte Brötchen
oder
Zeitungen angeboten werden.
Es wurden bei der
Kontrolle 17 Betriebe überprüft. Hierbei mussten neun
Trinkhallenbetriebe geschlossen werden, da ein erweitertes
Warensortiment
angeboten wurde. Auch zwei Gaststättenbetriebe mussten
schließen, da
diese lediglich der Aufstellung von Geldspielgeräten
dienten. Nach den
Vorgaben der Spielverordnung dürfen Geldspielgeräte nicht in
Betrieben
aufgestellt werden, in welchen die Verabreichung von Speisen
und
Getränken lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. In
beiden Fällen
haben die Betreibenden nun mit dem Widerruf der
Aufstellerlaubnis für die
Geldspielgeräte zu rechnen. Darüber hinaus muss auch der
Betreiber eines
Waschsalons mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu
rechnen, da er
seinen Betrieb geöffnet hatte. Insgesamt wurden zwei
Verstöße gegen das Feiertagsgesetz, neun Verstöße gegen das
Ladenöffnungsgesetz, zwei Verstöße gegen die Spielverordnung
sowie ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht festgestellt.
Zudem wurden
insgesamt vierzehn Betriebe aufgrund von Verstößen gegen die
Preisangabenverordnung (mangelhafte Preisauszeichnung)
verwarnt. Nicht zuletzt aufgrund der festgestellten
Verstöße wird das Bürger- und Ordnungsamt zukünftig auch
weitere Kontrollen an Sonn- und Feiertagen im
gesamten Duisburger Stadtgebiet durchführen.
Bürger- und Ordnungsamt, Polizei und weitere
Netzwerkpartner kontrollierten Gewerbebetriebe in Duisburg
Mitarbeitende des Bürger- und Ordnungsamtes der
Stadt Duisburg, der Polizei und weiterer Netzwerkpartner
kontrollierten am vergangenen Donnerstag, 21. März,
in einem behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatz
zahlreiche Gewerbeobjekte in Duisburg-Mitte und im
Duisburger Westen.
„Gemeinsam mit unseren
Netzwerkpartnern gehen wir mit einer Null-
Toleranz-Strategie verstärkt gegen kriminelle Machenschaften
vor. Wir werden die Zusammenarbeit weiter intensivieren, um
ordnungs- und gewerberechtliche Verstöße im Stadtgebiet
konsequent zu ahnden“, so Oberbürgermeister Sören Link.
Bei der Kontrolle einer Mehrfachspielhalle wurde ein
Geldspielgerät ohne die nach den Vorgaben der
Spieleverordnung erforderliche Prüfplakette festgestellt.
Das Bespielen dieses Gerätes wurde noch während der
Kontrolle untersagt. Weiterhin war nur eine verantwortliche
Person vor Ort, obwohl für jeden einzelnen Betriebsteil eine
Aufsicht anwesend sein müsste. Die Einsatzkräfte schlossen
die Spielhalle daher vorerst. Der Betreiber hat mit der
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie mit
der Überprüfung seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu
rechnen.
Bei der Kontrolle eines
Lebensmittelgeschäfts entdeckten die Einsatzkräfte ein
vollständig eingerichtetes Friseurstudio. In diesem Fall
wurde die erforderliche Meisterpflicht missachtet. Der
Betreiber hat mit einem hohen Bußgeld und der Einleitung
eines Handwerksuntersagungsverfahren zu rechnen.
Auch eine anschließend kontrollierte Bäckerei wurde vom
Betreiber ohne den erforderlichen Meisterbrief betrieben.
Gegen den Betreiber werden ebenfalls entsprechende Verfahren
eingeleitet.
Insgesamt wurden durch das Bürger- und
Ordnungsamt vier Verstöße gegen das
Nichtraucherschutzgesetz, drei Verstöße gegen den
Datenschutz, ein Verstoß gegen die Spielverordnung, drei
Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, sechs Verstöße
gegen jugendschutzrechtliche Kennzeichnungspflichten, drei
lebensmittelrechtliche Verstöße, ein Verstoß gegen die
Gewerbeordnung, zwei Verstöße gegen die
Preisangabenverordnung, drei baurechtliche Verstöße sowie
zwei Pfandverstöße festgestellt.
Darüber hinaus sind
noch fünf abgelaufene Feuerlöscher in den kontrollierten
Gewerbebetrieben aufgefallen. Die Polizei stellte vier
Säcke mit gefälschter Markenkleidung sicher und leitete eine
Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Markengesetz ein.
„Die von Oberbürgermeister Sören Link initiierte
personelle Verstärkung des Bürger- und Ordnungsamtes
ermöglicht uns, die gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei
und den weiteren Netzwerkpartnern deutlich auszubauen und so
den Kontrolldruck zu erhöhen“, betont Frank van Staa, Leiter
des Bürger- und Ordnungsamtes.
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