Duisburg, 5. Mai 2024 - Gemeinsam mit den Netzwerkpartnern
des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg, dem
Hauptzollamt Duisburg und der Staatsanwaltschaft Duisburg
war die Duisburger Polizei am Samstagabend (4. Mai) ab 17
Uhr im Großeinsatz. Das gemeinsame Ziel der Behörden: Die
Bekämpfung krimineller Clanstrukturen, Aufhellung des
Rotlichtmilieus und Bewachungsgewerbes im gesamten
Stadtgebiet. Hierbei kontrollierten die Netzwerkpartner
insgesamt 15 Gewerbeobjekte im Duisburger Norden und Süden.
Im unmittelbaren Umfeld eines kontrollierten Gewerbes mit
Clanbezug nahmen die Ein-satzkräfte deutlichen
Marihuanageruch wahr. Ein verständigter Rauschgiftspürhund
hatte den richtigen Riecher und lokalisierte einen
Betäubungsmittelbunker hinter einem verschlossenen
Kellerabgang, der auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
Duisburg gewaltsam geöffnet wurde. Auf einer Kellertreppe
entdeckten die Beamten einen Karton mit einer nicht geringen
Menge Cannabis und Kokain. Ein junger Mann (21), der im
Verdacht stand die aufgefundenen Drogen zu veräußern, wurde
vorläufig festgenommen. Seine Wohnung wurde ergebnislos
durchsucht.
In einer Gaststätte fanden die
Einsatzkräfte zur Fahndung ausgeschriebene Kfz-Kennzeichen
auf und stellten sie sicher. Die Einsatzbilanz der Polizei
im Detail: - 16 Berichte - Vier vorläufige Festnahmen
- u.a. wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes und
Verstoßes gegen das BtmG - Neun Strafanzeigen - darunter
wegen Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln,
Verdachts des illegalen Aufenthaltes, Verstößen gegen
das Waffengesetz, Verstößen gegen das
Arzneimittelgesetz - Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
wegen Verstoßes gegen das WaffG - Acht Sicherstellungen
- darunter Betäubungsmittel, Butterflymesser, Pfefferspray,
Potenzmittel und ein Autokennzeichen
In einer
Diskothek konnten alle vier Türsteher nicht den
erforderlichen Sachkundenachweis vorweisen, so dass die
weitere Tätigkeit der Einlasskontrollen durch das Bürger-
und Ordnungsamt untersagt wurde. Das Bürger- und Ordnungsamt
leitete insgesamt acht Ordnungswidrigkeitenverfahren ein,
u.a. wegen eines Versstoßes gegen die Vorgaben im
Bewachungsgewerbe sowie eines Verstoßes gegen das
Prostitutiertenschutzgesetz und nicht vorschriftsmäßig
durchgeführter Abfragen im Spielersperrsystem OASIS bei zwei
Geldspielgeräten. Weil in drei kontrollierten Betrieben die
Verstöße so gravierend ausfielen, wurden sie zudem auf
Weisung des Bürger- und Ordnungs-amtes geschlossen, zwei von
ihnen wurden versiegelt.
Das Hauptzollamt Duisburg
ahndete in den Betrieben zahlreiche Verstöße. Insgesamt
erfassten die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit sieben Ordnungswidrigkeiten. Darunter fielen
Sofortmeldepflichtverstöße und nicht mitgeführte
Ausweisdokumente. Weiterhin stellten die Zöllnerinnen und
Zöllner circa 6 Kilogramm unversteuerten Tabak und 80
E-Zigaretten sicher. Hieraus resultierten weitere
Ordnungswidrigkeiten und Steuerstrafverfahren.
Klare Kante gegen Clankriminalität im
Stadtgebiet Duisburg,
10. März 2024 - Die
Duisburger Polizei hat am Samstag (9. März) und in der Nacht
zum Sonntag (10. März) in enger Zusammenarbeit mit der Stadt
Duisburg, der Steuerfahndung Essen, dem Hauptzollamt
Duisburg und der Staatsanwaltschaft Duisburg erneut klare
Kante gegen Clankriminalität im Stadtgebiet gezeigt.
Nicht nur die Auseinandersetzung am Hamborner Altmarkt im
Mai 2022 hat die Gruppierungen in den näheren Fokus gerückt.
Häufig spielen sich illegale Machenschaften in den
Hinterhöfen von diversen Gewerberäumen ab, wie zum Beispiel
Teestuben, Spielhallen, Wettbüros, Restaurants, Barbershops
und Shisha-Bars. Konsequent ziehen die Polizei und die
Netzwerkpartner seit mehreren Jahren an einem Strang und
gehen gegen kriminelle Strukturen vor.
Die
gemeinschaftlichen Kontrollaktionen mit den Netzwerkpartnern
sind unumgänglich für die konsequente
Kriminalitätsbekämpfung. Dieses strategische Ziel betont der
Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Herbert Reul:
"Heute haben wir wieder gezeigt, dass sich die Kriminellen
nie sicher fühlen können. Bei der Bekämpfung der
Clankriminalität brauchen wir einen langen Atem. Da fangen
wir nicht jedes Mal die dicken Fische. Aber wir stören. Bei
dem heutigen Einsatz in Duisburg sind ganz unterschiedliche
Verstöße ans Licht gekommen. Viele, viele kleine, die aber
dafür sprechen, dass hier Leute unterwegs sind, die meinen,
sie können machen, was sie wollen. Das lassen wir nicht zu."
Auch die Stadt bezieht klar Stellung, so
Oberbürgermeister Sören Link: ,,Wir haben uns zum Ziel
gesetzt, gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern gegen
kriminelle Machenschaften ordnungs- und gewerberechtlich
vorzugehen. Insbesondere wegen der immer wieder aufkeimenden
Auseinandersetzungen im Rocker- und Clanmilieu ist hier ein
konzertiertes und konsequentes Vorgehen angezeigt. Die
'Zusammenarbeit Sicherheit und Ordnung' in Duisburg hilft
effektiv, Kriminalität zielgerichtet zu bekämpfen. Um die
gute Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden
weiter auszubauen, habe ich deshalb die personelle
Ausstattung im Bürger- und Ordnungsamt deutlich verbessert.
Ich muss aber auch ganz deutlich sagen, dass ohne den großen
persönlichen Einsatz aller Mitarbeitenden so erfolgreiche
Einsätze wie heute nicht denkbar wären."
Insgesamt
hatten die Behörden 23 Gewerbeobjekte unter
anderen in den Stadtteilen Hochfeld, Hamborn und
Beeckerwerth im Visier, bei denen
ordnungsrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen ergriffen
wurden. Für kriminelle Machenschaften ist Mobilität von
Relevanz: Deswegen war auch die örtliche Raser-, Poser und
Daterszene im Fokus.
Die Gesamtbilanz des
polizeilichen Einsatzes: acht vollstreckte
Haftbefehle, zwei vorläufige Festnahmen, 16 Strafanzeigen,
16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, 20 Verwarngelder, fünf
Fahrverbote sowie Sicherstellungen diverser Gegenstände wie
Betäubungsmittel, ein Teleskopschlagstock und drei illegale
Spielgeräte.
Außerdem wurden durch die
Netzwerkpartner folgende Maßnahmen getroffen: Vier
Strafanzeigen, 30 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, acht
Verwarngelder, zwei versiegelte Geldspielgeräte, sechs
Schließungen von Betrieben und es konnten ausstehende
Rückstände in Höhe von 10.000 Euro vollstreckt werden.
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