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LKA-NRW: "Action Day" am 3. April, Vorgehen gegen Schattenbanken
Geldwäscheaufsichtsbehörden und Steuerfahndung führen mit internationalen Partnern großangelegte Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Finanzströme durch

Düsseldorf/Duisburg, 5. April 2025 - Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat in Zusammenarbeit mit Geldwäscheaufsichtsbehörden, dem neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und anderen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden umfassende Kontrollen initiiert, um gegen das informelle und strafbare Finanzsystem Hawala vorzugehen.

Bei einem Action Day am Donnerstag, 3. April, stand sehr viel Geld für illegale Geschäfte im Fokus der Einsatzkräfte:
Neben Erkenntnissen für die weiteren Ermittlungen, wurden Barmittel und Wertgegenstände, die möglicherweise mit den Transaktionen in Verbindung stehen, gesichert. Diese gezielten Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Kommission geförderten Projekts HAIFINS (Hawala: Informal Financial System), das sich entschlossen der Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung Organisierter Kriminalität widmet.  

Das Hawala-System ist ein Überweisungssystem, das aufgrund der fehlenden Transparenz auch für illegale Finanztransaktionen genutzt wird, einschließlich der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Es ermöglicht, Geldbeträge über Mittelsmänner (sogenannte Hawaladare) zu transferieren. Diese agieren ohne staatliche Zulassung und Aufsicht, was das System besonders anfällig für Missbrauch macht. Das neu gegründete Landesamt LBF NRW, welches seit Anfang 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit 1200 Expertinnen und Experten bündelt, arbeitet bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über das Hawala-Banking eng mit dem LKA NRW zusammen.  

Der Action Day konzentrierte sich auf die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor. Dabei wurden gezielte Kontrollen bei Juwelieren, Lebensmittel- und Warenhändlern durchgeführt, die normalerweise keine Zahlungsdienste anbieten. Die Kontrollen wurden durch die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen, das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen und die Senatsverwaltung Berlin durchgeführt. Die Kontrollen wurden durch die örtlich zuständigen Polizeibehörden und, je nach Kontrollort, auch durch die Steuerfahndung, kommunale Ämter und weitere Partner unterstützt. Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium der Finanzen kürzlich die Fachaufsicht über Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor übernommen. Der Bereich der Prävention soll in Zukunft deutlich gestärkt werden.  

Der gemeinsame Verbundeinsatz des Projekts HAIFINS am Action Day auch unter Beteiligung der Bezirksregierungen ist ein Beispiel dafür, wie sich die Partner hier schlagkräftiger aufstellen, um Geldwäsche weiter den Kampf anzusagen. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Kontrollmaßnahmen wurden Verstöße gegen Geldwäschevorschriften festgestellt, die voraussichtlich zu Bußgeldern in fünfstelliger Höhe führen werden. Bei einer Kontrolle in Köln wurden ein Ermittlungsverfahren wegen Hinweisen auf Hawala Banking eingeleitet und 37.000 Euro Bargeld gesichert. Durch die Steuerfahndung Köln wurde außerdem ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, bei dem relevante Beweismittel sichergestellt werden konnten.  

Zusätzlich führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt von der Polizei Hamburg und der Bundespolizei Durchsuchungen an verschiedenen Standorten in Hamburg durch, um Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Hawala Banking zu überprüfen. Hierbei konnten Beweismittel zum Nachweis illegaler Hawala-Transfers sichergestellt werden.  

Die Maßnahmen des HAIFINS-Projekts wurden unterstützt durch Mitarbeiter des LKA NRW, des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU). Die Polizeipräsidien Köln, Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld waren ebenso aktiv eingebunden und führten Geldwäschekontrollen im Bereich der Autobahnen in NRW durch, unterstützt durch grenzüberschreitende Polizeiteams aus den Niederlanden. An den Kontrollmaßnahmen waren über 350 Kontroll-/Einsatzkräfte beteiligt.  

Das LKA NRW sowie die 18 Kooperations- und Netzwerkpartner werden weiterhin intensiv an der Aufklärung und Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Finanzdelikten arbeiten. Die internationale Vernetzung und der regelmäßige interdisziplinäre Informationsaustausch auf ermöglichen die Aufdeckung neuer Formen der Tatbegehung und Zerschlagung der Finanzsysteme der organisierten Täterstrukturen.  

 

LKA-NRW: Etwa 300 Kräfte von Polizei und Staatsanwaltschaft sind derzeit im Einsatz  

Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2025 - Einsatzkräfte des LKA NRW und der Polizei NRW sowie der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK NRW/Staatsanwaltschaft Dortmund) vollstrecken derzeit mehr als 50 Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Die Ermittlungen richten sich gegen mehr als 30 Beschuldigte. Unter anderem wegen des Verdachts schwerwiegender Umweltstraftaten.

Seit den frühen Morgenstunden (1. April) sind etwa 300 Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft und Polizei im Zusammenhang mit dem Verdacht schwerwiegender Umweltstraftaten in Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Durchsucht werden Wohnungen und Geschäftsräume.

Zeitgleich um 6 Uhr betraten Einsatzkräfte der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW/Staatsanwaltschaft Dortmund), der Vernetzungsstelle Umweltkriminalität (VStUK LKA NRW) und Ermittler des Landeskriminalamts NRW, des Polizeipräsidiums Recklinghausen und der Kreispolizeibehörde Euskirchen Durchsuchungsobjekte unter anderem in Bottrop, Castrop-Rauxel, Euskirchen Krefeld und Recklinghausen.  

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, als Teile eines organisierten kriminellen Netzwerks über einen längeren Zeitraum hinweg tonnenweise belastete Böden und Abfälle illegal entsorgt zu haben. Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit den bereits im September 2024 und Januar 2025 durchgeführten strafprozessualen Maßnahmen der vorgenannten Stellen in der Sache
Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der illegalen Entsorgung belasteter Böden im Tagebau Garzweiler  
(September 2024)

 

LKA-NRW zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März 2025
Digitale Gewalt erkennen, stoppen, Hilfe finden!

Düsseldorf/Duisburg, 21. März 2025 - Weil Opferschutz zu den wesentlichen polizeilichen Aufgaben zählt, rückt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) anlässlich des diesjährigen Tags der Kriminalitätsopfer am 22. März das Thema digitale Gewalt in den Fokus und weist auf bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote hin.  

Digitale Gewalt hat viele Gesichter: Cybermobbing, Cyberstalking, Sextortion, Romance Scamming, Deepfakes oder das unaufgeforderte Zusenden von sogenannten Dickpics gehören dazu. Oft kennen die Betroffenen die Täterinnen und Täter persönlich - sei es aus dem familiären oder beruflichen Umfeld oder aus früheren Beziehungen.  

Cybermobbing: Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene sind dieser Form der digitalen öffentlichen Belästigung, Bloßstellung und Beleidigung im Internet ausgesetzt.  

Cyberstalking: Aus vermeintlicher Liebe wird Obsession und es kommt zu penetranter Nachstellung, Bedrohung und Belästigung im Netz. Je nach Konstellation können sich Stalkingopfer weder in ihrem alltäglichen Umfeld noch im digitalen Raum sicher fühlen.  

Sextortion: Der Begriff ist zusammengesetzt aus den englischen Begriffen "sex" und "extortion", was für Erpressung steht. Die Täter drohen ihren Opfern, zuvor provozierte intime Aufnahmen zu veröffentlichen und erpressen so Geld.  

Romance Scamming: Digital agierende Täter handeln vergleichbar analoger Heiratsschwindler und versprechen die große Liebe. Am Ende haben sie es nur auf Geld abgesehen. Sowohl Frauen als auch Männer fallen ihnen zum Opfer.  

Deepfakes sind mittels KI erstellte bzw. manipulierte Dateien, die zum Beispiel mit pornografischem Inhalt dazu genutzt werden können, ein Opfer gezielt zu demütigen oder es zu erpressen.  

Dickpics ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Bilder von (meist männlichen) Geschlechtsteilen, die oft ungefragt an einzelne Empfänger versendet werden. Solche Aufnahmen zu verschicken kann strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.  

Die Folgen für Opfer digitaler Gewalt sind oft gravierend. Hierzu zählen der soziale Rückzug, psychische Belastungen teils einhergehend mit körperlichen Symptomen und oft ein tiefer Vertrauensverlust in Mitmenschen und Gesellschaft.  

Auf https://polizei.nrw/cybercrime informiert die Polizei Nordrhein-Westfalen über Erscheinungsformen digitaler Gewalt und gibt konkrete Tipps zum Schutz und zur Prävention.
Wichtig ist: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer digitale Gewalt erfährt, sollte nicht zögern, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.  

Zusätzlich bietet das LKA NRW unter https://lka.polizei.nrw/opferschutz-3 Informationen für Opfer von Kriminalität, Unfällen oder anderen Unglücksfällen. Aber auch vor Ort in allen NRW-Kreispolizeibehörden finden Hilfesuchende kompetente Ansprechpartner zu Fragen der Kriminalitätsprävention und des Opferschutzes.  

Betroffene erhalten darüber hinaus Unterstützung bei:     
• dem WEISSEN RING, dem bundesweit tätigen Opferhilfeverein: https://weisser-ring.de/     
• dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" https://www.hilfetelefon.de/     
• dem Hilfetelefon "Gewalt an Männern" https://www.maennerhilfetelefon.de/     
• der "Nummer gegen Kummer" - dem Kinder- und Jugendtelefon https://www.nummergegenkummer.de/  

Der Tag der Kriminalitätsopfer wurde 1991 vom WEISSEN RING ins Leben gerufen. Er macht auf die Situation von Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und insbesondere Gewalt Schaden erleiden - und appelliert an Politik, Justiz und Gesellschaft, Verantwortung zu übernehmen und Opfern wirksam zur Seite zu stehen.  

Begleitend zum Aktionstag befasst sich das LKA NRW auch auf seinen Social-Media-Kanälen intensiv mit dem Thema digitale Gewalt. Dort finden Interessierte zusätzliche Inhalte, Tipps und Hinweise. Reinschauen lohnt sich!  

 

LKA-NRW: Achtung, Unternehmen haben Betrüger am Telefon
Vishing - eine Kombination aus "Voice" und "Phishing"

Düsseldorf/Duisburg, 7. März 2025 - Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) warnt vor sogenannten Vishing-Angriffen, die sich bundesweit gegen Unternehmen richten. Aus aktuellem Anlass weisen die Experten darauf hin, dass bei Anrufen unbekannter Personen generell Vorsicht geboten ist. Genauso wichtig ist es, auf unangekündigte Anrufe der eigenen IT-Abteilung zu achten. Hinter dem vermeintlichen Kollegen am anderen Ende der Leitung kann ein Betrüger stecken.  

Vishing - eine Kombination aus "Voice" und "Phishing" - ist eine Form des Betrugs, bei der Angreifer versuchen, sensible Informationen von Opfern über Telefonanrufe abzugreifen oder Schadsoftware auf den Computern der Betroffenen zu installieren. Dabei geben sich die Täter oft als vertrauenswürdige Personen oder Institutionen aus, wie beispielsweise Mitarbeiter von Banken, IT-Abteilungen oder anderen Unternehmen und täuschen dabei deren echte Rufnummer vor.

Der Appell der LKA-Experten: "Wenn Sie einen Anruf von Ihrer IT-Abteilung erhalten, ohne dass zuvor ein Problem gemeldet wurde, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger nutzen diese Taktik, um Kontakt aufzunehmen und das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen."  
Ihr Ziel ist es, die Angerufenen dazu zu bringen, persönliche Daten wie Passwörter oder Kontoinformationen preiszugeben. In einigen Fällen versuchen die Betrüger auch, die Opfer dazu zu bewegen, schädliche Software herunterzuladen, die dann auf ihren Geräten installiert wird.  

Das Vorgehen der Täter ist professionell und lässt sich daher schwer durchschauen: Die Betrüger sprechen akzentfreies Deutsch und nutzen teilweise die bekannte Telefonnummer der IT-Abteilung des betroffenen Unternehmens (Spoofing).

Die Experten des LKA NRW empfehlen, keine telefonischen Anweisungen zum Herunterladen oder Ausführen von Programmen aus dem Internet zu befolgen. Zudem sollte man misstrauisch sein, wenn sich die interne IT-Abteilung ohne vorherigen Anlass meldet.

 

Durchsuchungen aufgrund u. a. Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit bei der Sanierung der Staatskanzlei  
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal und des Landeskriminalamtes NRW

Düsseldorf/Duisburg, 14. Januar 2025 - Seit Oktober 2023 ermittelt das LKA NRW im Auftrag der Wuppertaler Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit, der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Untreue sowie des Betruges im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatskanzlei. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen sieben Personen, darunter zwei Frauen, im Alter zwischen 36 bis 69 Jahren.

Die Anzeige eines Zeugen und die Prüfungen der Innenrevision des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW hatten den Stein ins Rollen gebracht. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erwirkte in der Folge über 40 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse. Diese wurden heute an insgesamt 57 Objekten vollstreckt. Die Maßnahmen dienen der Auffindung von Beweismitteln.  

Im Zentrum des Falls von Wirtschaftskriminalität steht die seit 2017 andauernde Sanierung der Staatskanzlei. Die Anzeige eines Zeugen und Prüfungen der Innenrevision des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) hatten Auffälligkeiten ergeben, so dass neben dem Landeskriminalamt die Schwerpunktabteilung zur Korruptionsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Wuppertal informiert wurde, die die Federführung des Verfahrens übernahm. Schnell erhärtete sich der Verdacht auf korruptes und betrügerisches Handeln bei der Vergabe eines der Gewerke. Es besteht u.a. der Verdacht, dass durch Beschuldigte gezielt Einfluss auf Auftragsvergaben im Bereich der Beleuchtung der Staatskanzlei genommen wurde, um anschließend gemeinsam mit den von ihnen bestimmten obsiegenden Bieterfirmen über eine Vielzahl von stark überhöhten Nachtragsrechnungen eine Schädigung des BLB in Millionenhöhe herbeizuführen.  

In Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Erkrath, Wegberg und Münster waren heute Morgen, seit 6 Uhr, zwei Staatsanwältinnen und ein Staatsanwalt sowie rund 200 Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes NRW und der örtlichen Kreispolizeibehörden im Einsatz. Bei den Wohn- und Geschäftsräumen handelt es sich um die Liegenschaften der sieben Beschuldigten sowie mit diesen verbundener Unternehmen.  

Bei den heutigen Durchsuchungen wurden insbesondere Unterlagen, Dokumente und Schriftverkehr in digitaler und analoger Form sichergestellt. In wie fern diese beweiserheblich für das Verfahren sind, wird die nun folgende Auswertung zeigen.
Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.