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LKA-NRW: "Action Day" am 3. April, Vorgehen gegen
Schattenbanken
Geldwäscheaufsichtsbehörden und
Steuerfahndung führen mit internationalen Partnern
großangelegte Kontrollen zur Bekämpfung illegaler
Finanzströme durch
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Düsseldorf/Duisburg, 5. April 2025 -
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat in
Zusammenarbeit mit Geldwäscheaufsichtsbehörden, dem neuen
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW)
und anderen nationalen und internationalen
Sicherheitsbehörden umfassende Kontrollen initiiert, um
gegen das informelle und strafbare Finanzsystem
Hawala vorzugehen.
Bei einem Action
Day am Donnerstag, 3. April, stand sehr viel Geld
für illegale Geschäfte im Fokus der Einsatzkräfte: Neben
Erkenntnissen für die weiteren Ermittlungen, wurden
Barmittel und Wertgegenstände, die möglicherweise mit den
Transaktionen in Verbindung stehen, gesichert. Diese
gezielten Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen
Kommission geförderten Projekts HAIFINS (Hawala: Informal
Financial System), das sich entschlossen der Bekämpfung von
Geldwäsche und der Finanzierung Organisierter Kriminalität
widmet.
Das Hawala-System ist ein
Überweisungssystem, das aufgrund der fehlenden Transparenz
auch für illegale Finanztransaktionen genutzt wird,
einschließlich der Geldwäsche und der Finanzierung
terroristischer Aktivitäten. Es ermöglicht, Geldbeträge über
Mittelsmänner (sogenannte Hawaladare) zu transferieren.
Diese agieren ohne staatliche Zulassung und Aufsicht, was
das System besonders anfällig für Missbrauch macht. Das neu
gegründete Landesamt LBF NRW, welches seit Anfang 2025 die
gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit 1200
Expertinnen und Experten bündelt, arbeitet bei der
Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung über das Hawala-Banking eng mit dem
LKA NRW zusammen.
Der Action Day konzentrierte
sich auf die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor. Dabei
wurden gezielte Kontrollen bei Juwelieren, Lebensmittel- und
Warenhändlern durchgeführt, die normalerweise keine
Zahlungsdienste anbieten. Die Kontrollen wurden durch die
Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf in
Nordrhein-Westfalen, das Regierungspräsidium Darmstadt in
Hessen und die Senatsverwaltung Berlin durchgeführt. Die
Kontrollen wurden durch die örtlich zuständigen
Polizeibehörden und, je nach Kontrollort, auch durch die
Steuerfahndung, kommunale Ämter und weitere Partner
unterstützt. Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium der
Finanzen kürzlich die Fachaufsicht über
Geldwäscheaufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor übernommen.
Der Bereich der Prävention soll in Zukunft deutlich gestärkt
werden.
Der gemeinsame Verbundeinsatz des Projekts
HAIFINS am Action Day auch unter Beteiligung der
Bezirksregierungen ist ein Beispiel dafür, wie sich die
Partner hier schlagkräftiger aufstellen, um Geldwäsche
weiter den Kampf anzusagen. Im Rahmen der
aufsichtsrechtlichen Kontrollmaßnahmen wurden Verstöße gegen
Geldwäschevorschriften festgestellt, die voraussichtlich zu
Bußgeldern in fünfstelliger Höhe führen werden. Bei einer
Kontrolle in Köln wurden ein Ermittlungsverfahren wegen
Hinweisen auf Hawala Banking eingeleitet und 37.000 Euro
Bargeld gesichert. Durch die Steuerfahndung Köln wurde
außerdem ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, bei dem
relevante Beweismittel sichergestellt werden konnten.
Zusätzlich führte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt von der
Polizei Hamburg und der Bundespolizei Durchsuchungen an
verschiedenen Standorten in Hamburg durch, um
Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Hawala Banking zu
überprüfen. Hierbei konnten Beweismittel zum Nachweis
illegaler Hawala-Transfers sichergestellt werden.
Die Maßnahmen des HAIFINS-Projekts wurden unterstützt durch
Mitarbeiter des LKA NRW, des Bundeskriminalamtes (BKA) und
der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
(Financial Intelligence Unit - FIU). Die Polizeipräsidien
Köln, Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld waren ebenso aktiv
eingebunden und führten Geldwäschekontrollen im Bereich der
Autobahnen in NRW durch, unterstützt durch
grenzüberschreitende Polizeiteams aus den Niederlanden. An
den Kontrollmaßnahmen waren über 350 Kontroll-/Einsatzkräfte
beteiligt.
Das LKA NRW sowie die 18 Kooperations-
und Netzwerkpartner werden weiterhin intensiv an der
Aufklärung und Bekämpfung von Geldwäsche und anderen
Finanzdelikten arbeiten. Die internationale Vernetzung und
der regelmäßige interdisziplinäre Informationsaustausch auf
ermöglichen die Aufdeckung neuer Formen der Tatbegehung und
Zerschlagung der Finanzsysteme der organisierten
Täterstrukturen.
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LKA-NRW: Etwa 300 Kräfte von Polizei und
Staatsanwaltschaft sind derzeit im Einsatz
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Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2025 - Einsatzkräfte des LKA
NRW und der Polizei NRW sowie der Zentralstelle für die
Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK
NRW/Staatsanwaltschaft Dortmund) vollstrecken derzeit mehr
als 50 Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Die
Ermittlungen richten sich gegen mehr als 30 Beschuldigte.
Unter anderem wegen des Verdachts schwerwiegender
Umweltstraftaten.
Seit den frühen Morgenstunden (1.
April) sind etwa 300 Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft
und Polizei im Zusammenhang mit dem Verdacht schwerwiegender
Umweltstraftaten in Nordrhein-Westfalen im Einsatz.
Durchsucht werden Wohnungen und Geschäftsräume.
Zeitgleich um 6 Uhr betraten Einsatzkräfte der Zentralstelle
für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK
NRW/Staatsanwaltschaft Dortmund), der Vernetzungsstelle
Umweltkriminalität (VStUK LKA NRW) und Ermittler des
Landeskriminalamts NRW, des Polizeipräsidiums Recklinghausen
und der Kreispolizeibehörde Euskirchen Durchsuchungsobjekte
unter anderem in Bottrop, Castrop-Rauxel, Euskirchen Krefeld
und Recklinghausen.
Die Beschuldigten stehen im
Verdacht, als Teile eines organisierten kriminellen
Netzwerks über einen längeren Zeitraum hinweg tonnenweise
belastete Böden und Abfälle illegal entsorgt zu haben. Die
Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit den bereits im
September 2024 und Januar 2025 durchgeführten
strafprozessualen Maßnahmen der vorgenannten Stellen in der
Sache
Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der
illegalen Entsorgung belasteter Böden im Tagebau Garzweiler
(September 2024)
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LKA-NRW zum Tag der
Kriminalitätsopfer am 22. März 2025 Digitale Gewalt
erkennen, stoppen, Hilfe finden!
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Düsseldorf/Duisburg, 21. März
2025 - Weil Opferschutz zu den wesentlichen polizeilichen
Aufgaben zählt, rückt das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) anlässlich des diesjährigen
Tags der Kriminalitätsopfer am 22. März das Thema digitale
Gewalt in den Fokus und weist auf bestehende Hilfs- und
Unterstützungsangebote hin.
Digitale
Gewalt hat viele Gesichter: Cybermobbing,
Cyberstalking, Sextortion, Romance Scamming, Deepfakes oder
das unaufgeforderte Zusenden von sogenannten Dickpics
gehören dazu. Oft kennen die Betroffenen die Täterinnen und
Täter persönlich - sei es aus dem familiären oder
beruflichen Umfeld oder aus früheren Beziehungen.
Cybermobbing: Insbesondere Kinder und
Jugendliche, aber auch Erwachsene sind dieser Form der
digitalen öffentlichen Belästigung, Bloßstellung und
Beleidigung im Internet ausgesetzt.
Cyberstalking: Aus vermeintlicher Liebe wird
Obsession und es kommt zu penetranter Nachstellung,
Bedrohung und Belästigung im Netz. Je nach Konstellation
können sich Stalkingopfer weder in ihrem alltäglichen Umfeld
noch im digitalen Raum sicher fühlen.
Sextortion: Der Begriff ist zusammengesetzt aus den
englischen Begriffen "sex" und "extortion", was für
Erpressung steht. Die Täter drohen ihren Opfern, zuvor
provozierte intime Aufnahmen zu veröffentlichen und
erpressen so Geld.
Romance Scamming:
Digital agierende Täter handeln vergleichbar analoger
Heiratsschwindler und versprechen die große Liebe. Am Ende
haben sie es nur auf Geld abgesehen. Sowohl Frauen als auch
Männer fallen ihnen zum Opfer.
Deepfakes
sind mittels KI erstellte bzw. manipulierte Dateien, die zum
Beispiel mit pornografischem Inhalt dazu genutzt werden
können, ein Opfer gezielt zu demütigen oder es zu erpressen.
Dickpics ist die
umgangssprachliche Bezeichnung für Bilder von (meist
männlichen) Geschlechtsteilen, die oft ungefragt an einzelne
Empfänger versendet werden. Solche Aufnahmen zu verschicken
kann strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Die Folgen für Opfer digitaler Gewalt sind oft gravierend.
Hierzu zählen der soziale Rückzug, psychische Belastungen
teils einhergehend mit körperlichen Symptomen und oft ein
tiefer Vertrauensverlust in Mitmenschen und Gesellschaft.
Auf
https://polizei.nrw/cybercrime informiert die Polizei
Nordrhein-Westfalen über Erscheinungsformen digitaler Gewalt
und gibt konkrete Tipps zum Schutz und zur Prävention.
Wichtig ist: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer
digitale Gewalt erfährt, sollte nicht zögern, Anzeige bei
der Polizei zu erstatten.
Zusätzlich bietet das
LKA NRW unter
https://lka.polizei.nrw/opferschutz-3 Informationen für
Opfer von Kriminalität, Unfällen oder anderen
Unglücksfällen. Aber auch vor Ort in allen
NRW-Kreispolizeibehörden finden Hilfesuchende kompetente
Ansprechpartner zu Fragen der Kriminalitätsprävention und
des Opferschutzes.
Betroffene erhalten darüber
hinaus Unterstützung bei: • dem WEISSEN RING, dem
bundesweit tätigen Opferhilfeverein:
https://weisser-ring.de/
• dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
https://www.hilfetelefon.de/ • dem Hilfetelefon
"Gewalt an Männern"
https://www.maennerhilfetelefon.de/ • der
"Nummer gegen Kummer" - dem Kinder- und Jugendtelefon
https://www.nummergegenkummer.de/
Der
Tag der Kriminalitätsopfer wurde 1991 vom WEISSEN
RING ins Leben gerufen. Er macht auf die Situation von
Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und insbesondere
Gewalt Schaden erleiden - und appelliert an Politik, Justiz
und Gesellschaft, Verantwortung zu übernehmen und Opfern
wirksam zur Seite zu stehen.
Begleitend zum
Aktionstag befasst sich das LKA NRW auch auf seinen
Social-Media-Kanälen intensiv mit dem Thema digitale Gewalt.
Dort finden Interessierte zusätzliche Inhalte, Tipps und
Hinweise. Reinschauen lohnt sich!
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LKA-NRW: Achtung,
Unternehmen haben Betrüger am Telefon Vishing - eine
Kombination aus "Voice" und "Phishing"
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Düsseldorf/Duisburg, 7. März 2025
- Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) warnt
vor sogenannten Vishing-Angriffen, die sich bundesweit gegen
Unternehmen richten. Aus aktuellem Anlass weisen die
Experten darauf hin, dass bei Anrufen unbekannter Personen
generell Vorsicht geboten ist. Genauso wichtig ist es, auf
unangekündigte Anrufe der eigenen IT-Abteilung zu achten.
Hinter dem vermeintlichen Kollegen am anderen Ende der
Leitung kann ein Betrüger stecken.
Vishing
- eine Kombination aus "Voice" und "Phishing" - ist
eine Form des Betrugs, bei der Angreifer versuchen, sensible
Informationen von Opfern über Telefonanrufe abzugreifen oder
Schadsoftware auf den Computern der Betroffenen zu
installieren. Dabei geben sich die Täter oft als
vertrauenswürdige Personen oder Institutionen aus, wie
beispielsweise Mitarbeiter von Banken, IT-Abteilungen oder
anderen Unternehmen und täuschen dabei deren echte Rufnummer
vor.
Der Appell der LKA-Experten: "Wenn Sie einen
Anruf von Ihrer IT-Abteilung erhalten, ohne dass zuvor ein
Problem gemeldet wurde, sollten Sie vorsichtig sein.
Betrüger nutzen diese Taktik, um Kontakt aufzunehmen und das
Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen."
Ihr Ziel ist es,
die Angerufenen dazu zu bringen, persönliche Daten wie
Passwörter oder Kontoinformationen preiszugeben. In einigen
Fällen versuchen die Betrüger auch, die Opfer dazu zu
bewegen, schädliche Software herunterzuladen, die dann auf
ihren Geräten installiert wird.
Das Vorgehen der
Täter ist professionell und lässt sich daher schwer
durchschauen: Die Betrüger sprechen akzentfreies Deutsch und
nutzen teilweise die bekannte Telefonnummer der IT-Abteilung
des betroffenen Unternehmens (Spoofing).
Die
Experten des LKA NRW empfehlen, keine telefonischen
Anweisungen zum Herunterladen oder Ausführen von Programmen
aus dem Internet zu befolgen. Zudem sollte man misstrauisch
sein, wenn sich die interne IT-Abteilung ohne vorherigen
Anlass meldet.
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Durchsuchungen aufgrund u. a. Verdachts der Bestechung und
Bestechlichkeit bei der Sanierung der Staatskanzlei
Gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal und des
Landeskriminalamtes NRW
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Düsseldorf/Duisburg,
14. Januar 2025 - Seit
Oktober 2023 ermittelt das LKA NRW im Auftrag der
Wuppertaler Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts
der Bestechung und Bestechlichkeit, der
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen,
der Untreue sowie des Betruges im Zusammenhang mit der
Sanierung der Staatskanzlei. Das Verfahren richtet
sich derzeit gegen sieben Personen, darunter zwei Frauen, im
Alter zwischen 36 bis 69 Jahren.
Die Anzeige eines
Zeugen und die Prüfungen der Innenrevision des Bau- und
Liegenschaftsbetriebes NRW hatten den Stein ins Rollen
gebracht. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erwirkte in der
Folge über 40 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse. Diese
wurden heute an insgesamt 57 Objekten vollstreckt. Die
Maßnahmen dienen der Auffindung von Beweismitteln.
Im Zentrum des Falls von Wirtschaftskriminalität
steht die seit 2017 andauernde Sanierung der Staatskanzlei.
Die Anzeige eines Zeugen und Prüfungen der Innenrevision des
Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) hatten
Auffälligkeiten ergeben, so dass neben dem Landeskriminalamt
die Schwerpunktabteilung zur Korruptionsbekämpfung der
Staatsanwaltschaft Wuppertal informiert wurde, die die
Federführung des Verfahrens übernahm. Schnell erhärtete sich
der Verdacht auf korruptes und betrügerisches Handeln bei
der Vergabe eines der Gewerke. Es besteht u.a. der Verdacht,
dass durch Beschuldigte gezielt Einfluss auf
Auftragsvergaben im Bereich der Beleuchtung der
Staatskanzlei genommen wurde, um anschließend gemeinsam mit
den von ihnen bestimmten obsiegenden Bieterfirmen über eine
Vielzahl von stark überhöhten Nachtragsrechnungen eine
Schädigung des BLB in Millionenhöhe herbeizuführen.
In Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Erkrath, Wegberg
und Münster waren heute Morgen, seit 6 Uhr, zwei
Staatsanwältinnen und ein Staatsanwalt sowie rund
200 Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes NRW
und der örtlichen Kreispolizeibehörden im Einsatz.
Bei den Wohn- und Geschäftsräumen handelt es sich um die
Liegenschaften der sieben Beschuldigten sowie mit diesen
verbundener Unternehmen.
Bei den heutigen
Durchsuchungen wurden insbesondere Unterlagen, Dokumente und
Schriftverkehr in digitaler und analoger Form
sichergestellt. In wie fern diese beweiserheblich für das
Verfahren sind, wird die nun folgende Auswertung zeigen.
Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.
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