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Anklage gegen ehemaligen Chefarzt der Kinder-und Jugendpsychiatrie zur Jugendschutzkammer erhoben
Anklageerhebung wegen 97 Taten zu Lasten vier minderjähriger Patientinnen

Duisburg, 18. März 2026 - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen Angeschuldigten aus Essen vor, im Rahmen seiner Tätigkeit als Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Duisburg ihm zur psychologischen Behandlung anvertraute Patientinnen jugendlichen Alters unter anderem sexuell missbraucht und in einem Fall vergewaltigt zu haben. Insgesamt werden ihm 97 Taten zum Nachteil von vier Geschädigten zur Last gelegt. Die Taten sollen sich zwischen Mai 2019 und dem 3. Dezember 2024 ereignet haben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 23. Oktober 2025 in Untersuchungshaft.

Die Jugendschutzkammer des Landgerichts hat jetzt zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Hieran würde sich die Bestimmung von Sitzungsterminen anschließen. Derzeit läuft die Stellungnahmefrist des Angeschuldigten zu den Vorwürfen.


Anklageerhebung wegen sexuellem Missbrauch
Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Sana Klinikums/Bertha Krankenhauses in Duisburg

Duisburg, 16. März 2026 - In dem bei der Staatsanwaltschaft Duisburg geführten Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Sana Klinikums/Bertha Krankenhauses in Duisburg wurde mit Datum vom 26. Februar 2026 Anklage zum Landgericht Duisburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in 95 Fällen zum Nachteil von insgesamt vier Geschädigten und in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Zudem wird ihm eine Vergewaltigung sowie der Besitz eines jugendpornographischen Inhaltes vorgeworfen.

Nach den Ermittlungen näherte sich der Angeschuldigte in seiner Tätigkeit als Chefarzt während der Durchführung von Gesprächstherapien jedenfalls vier ihm anvertrauten jugendlichen Patientinnen in sexuell motivierter Art und Weise. Hierbei nutzte er das über zeitintensive therapeutische Behandlungen aufgebaute Vertrauensverhältnis und das zwischen Therapeuten und Patienten bestehende Abhängigkeitsverhältnis dahingehend bewusst aus, dass es in 95 Fällen zu sexuellen Handlungen kam. In einem Fall setzte sich der Angeschuldigte darüber hinaus über den ihm erkennbaren entgegenstehenden Willen der Patientin bewusst hinweg. Insoweit wird ihm der Vorwurf der Vergewaltigung zur Last gelegt. Im Rahmen der Auswertung des privaten Mobiltelefons des Angeschuldigten konnte eine jugendpornographische Aufnahme einer der Patientinnen aufgefunden werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss die Unschuldsvermutung gilt.