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Duisburg,
18. März 2026 - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-jährigen
Angeschuldigten aus Essen vor, im Rahmen seiner Tätigkeit
als Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Duisburg
ihm zur psychologischen Behandlung anvertraute Patientinnen
jugendlichen Alters unter anderem sexuell missbraucht und in
einem Fall vergewaltigt zu haben. Insgesamt werden ihm 97
Taten zum Nachteil von vier Geschädigten zur Last gelegt.
Die Taten sollen sich zwischen Mai 2019 und dem 3. Dezember
2024 ereignet haben. Der Angeschuldigte befindet sich
seit dem 23. Oktober 2025 in Untersuchungshaft.
Die
Jugendschutzkammer des Landgerichts hat jetzt zu
entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen
wird. Hieran würde sich die Bestimmung von
Sitzungsterminen anschließen. Derzeit läuft die
Stellungnahmefrist des Angeschuldigten zu den Vorwürfen.
Anklageerhebung wegen sexuellem
Missbrauch Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen
Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Sana
Klinikums/Bertha Krankenhauses in Duisburg Duisburg,
16. März 2026 - In dem bei der Staatsanwaltschaft
Duisburg geführten Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen
Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Sana
Klinikums/Bertha Krankenhauses in Duisburg wurde mit Datum
vom 26. Februar 2026 Anklage zum Landgericht Duisburg
erhoben.
Dem Angeschuldigten wird sexueller
Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
Jugendlichen in 95 Fällen zum Nachteil von insgesamt vier
Geschädigten und in einem Fall in Tateinheit mit
Körperverletzung vorgeworfen. Zudem wird ihm eine
Vergewaltigung sowie der Besitz eines jugendpornographischen
Inhaltes vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen näherte
sich der Angeschuldigte in seiner Tätigkeit als Chefarzt
während der Durchführung von Gesprächstherapien jedenfalls
vier ihm anvertrauten jugendlichen Patientinnen in sexuell
motivierter Art und Weise. Hierbei nutzte er das über
zeitintensive therapeutische Behandlungen aufgebaute
Vertrauensverhältnis und das zwischen Therapeuten und
Patienten bestehende Abhängigkeitsverhältnis dahingehend
bewusst aus, dass es in 95 Fällen zu sexuellen Handlungen
kam. In einem Fall setzte sich der Angeschuldigte darüber
hinaus über den ihm erkennbaren entgegenstehenden Willen der
Patientin bewusst hinweg. Insoweit wird ihm der Vorwurf der
Vergewaltigung zur Last gelegt. Im Rahmen der Auswertung des
privaten Mobiltelefons des Angeschuldigten konnte eine
jugendpornographische Aufnahme einer der Patientinnen
aufgefunden werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis
zum rechtskräftigen Abschluss die Unschuldsvermutung gilt.
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