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Seit Februar 2008 führt das Bürger- und Ordnungsamt der
Stadt Duisburg Messungen zur Einhaltung der
Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet Duisburg durch.
Die Einsatzorte werden in Abstimmung mit der Polizei
Duisburg festgelegt und wöchentlich veröffentlicht. Nach § 48 Absatz 2
Ordnungsbehördengesetz sind die kommunalen Ordnungsbehörden
befugt, insbesondere zum Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer Kontrollen zur Einhaltung angeordneter
Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen durchzuführen.
Gefahrenstellen sind:
1. an oder in unmittelbarer
Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen
Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie
besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden,
2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und
ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder
3. wenn
überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine
Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden.
Neben den Geschwindigkeitskontrollen ist das Bürger- und
Ordnungsamt nach dem Ordnungsbehördengesetz auch zuständig
für die • Befolgung von Lichtzeichenanlagen •
Überwachung der Einhaltung von Durchfahrverboten nach den
Verkehrszeichen 251, 253, 261 und 270.1
Für die
Kontrollen des fließenden Verkehrs werden in Duisburg fünf
Dienstfahrzeuge, die mit mobilen Messanlagen ausgerüstet
sind, sowie stationäre Messanlagen eingesetzt. Mit den
Dienstfahrzeugen werden an über 800 Messstellen im
Duisburger Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen an den
erwähnten Gefahrenstellen sowie Überprüfungen von
Lkw-Fahrverboten durchgeführt.
Die stationären
Messanlagen sind an folgenden Örtlichkeiten aufgestellt:
• Autobahn A 40 – Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp
(Geschwindigkeitsmessung) (derzeit außer Betrieb) •
Duisburger Straße, Duisburg-Hamborn (Geschwindigkeitsmessung
und Rotlichtkontrolle) • B288 (Geschwindigkeitsmessung)
• Friedrich-Ebert-Straße, Duisburg-Rheinhausen
(Geschwindigkeitsmessung und Kontrolle Durchfahrverbot nach
Zeichen 253 für Lkw)
Die Ordnungsbehörden sind durch
die Kontrollen in die Verkehrssicherheitskampagne der
Polizei, „Brems Dich – Rette Leben!“ eingebunden. Im Jahr
2012 sind 526 Menschen in NRW im Straßenverkehr verunglückt.
Killer Nummer 1 ist die Geschwindigkeit. Daher werden die
Messfahrzeuge des Bürger- und Ordnungsamtes auch in die
Blitzmarathon-Aktionen der nordrhein-westfälischen Polizei
eingebunden.
Aktiv beteiligt sich der Bereich der
kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung an der
Verkehrssicherheitskampagne „Duisburg. Aber sicher!“.
Mit den dortigen Partnern, Polizei Duisburg, DVG,
Bürgerstiftung Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement wurden und werden weiterhin verschiedene
Aktionen für die Verkehrsteilnehmer geplant und öffentlich
durchgeführt.
Bürger, die den
Eindruck haben, dass an bestimmten Örtlichkeiten bzw. auf
bestimmten Straßenabschnitten in Duisburg die angeordnete
Geschwindigkeit von den Autofahrern nicht beachtet wird,
haben die Möglichkeit diese Örtlichkeiten dem
Bürger- und Ordnungsamt mitzuteilen. Auch Verstöße
gegen bestehende Lkw-Durchfahrverbote können mitgeteilt
werden.
Dazu kann der
abgespeicherte Meldebogen ausgefüllt und der Verwaltung
zugesandt werden. Alternativ kann dies auch durch einen
Anruf bei Call Duisburg, dem Callcenter der Stadtverwaltung,
erfolgen – Rufnummer: 0203/94000.
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