Duisburg, 30. März 2022 -
Die
Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes hat
kurzfristig zusätzliche Terminkontingente für den
Pflichtumtausch von Führerscheinen geschaffen. Ab
sofort können Betroffene ihre Führerscheine in der
zentralen Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße
in Neumühl umtauschen.
„Ich bin sehr froh über diese
Lösung und dass wir zusätzliche Terminkontingente
schaffen konnten. So bieten wir den Duisburgerinnen
und Duisburgern die Möglichkeit, ihren Führerschein
rechtzeitig umzutauschen“, so Oberbürgermeister
Sören Link.
Es wurden insgesamt sieben zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt und
notwendige, räumliche Voraussetzungen geschaffen, um
nun auch direkt in der Fahrerlaubnisbehörde den
Umtausch anbieten zu können.
Termine für den
Pflichtumtausch von Führerscheinen können ab sofort
über www.duisburg.de bei der Fahrerlaubnisbehörde
gebucht werden. In den nächsten Wochen sollen die
Terminkontingente sukzessive gesteigert werden.
Zudem besteht - wie bisher auch - die Möglichkeit,
den Umtausch im Bürgerservice zu beantragen. Die
Gebühren betragen 30,30 Euro mit Direktversand des
neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei per
Post.
Betroffen sind aktuell alle Einwohnerinnen und
Einwohnern aus den Geburtsjahren 1953 bis 1958, hier
muss der Umtausch bis spätestens 30. Juni 2022
erfolgen sowie Betroffene aus den Geburtsjahren 1959
bis 1964. Bei den Betroffen aus den Geburtsjahren
1959 bis 1964 muss der Umtausch bis spätestens 19.
Januar 2023 erfolgen.
Insgesamt müssen aus diesen
beiden Jahrgängen rund 60.000 Personen allein aus
Duisburg ihren Führerschein umtauschen. Der alte
Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine
Gültigkeit - ähnlich wie ein Personalausweis.
Hintergrund: Nach der dritten
EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar
2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013
ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein
umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass
alle in der EU noch in Umlauf befindlichen
Führerscheine ein einheitliches und
fälschungssicheres Muster erhalten. Das
geschieht stufenweise: Bei Führerscheinen mit
Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das
Geburtsjahr der Person, die sich im Besitz der
Fahrerlaubnis befindet, ausschlaggebend:
vor
1953: Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958:
Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964:
Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970:
Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder später:
Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei
Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.
Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des
Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis
19. Januar 2026 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.
Januar 2027 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.
Januar 2028 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 2010: Umtausch
bis 19. Januar 2031 2011: Umtausch bis 19. Januar
2032 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.
Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber*innen,
deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den
Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen,
unabhängig vom
Ausstellungsjahr des Führerscheins
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