| Duisburg, 28. April 2022 - 
							Infolge des reformierten Grundsteuer- und 
							Bewertungsrechts sind die Eigentümerinnen und 
							Eigentümer eines in Duisburg gelegenen Grundstücks 
							verpflichtet, bei der Finanzverwaltung NRW eine 
							Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für 
							den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 
							digital einzureichen. Die elektronischen 
							Formulare werden ab 1. Juli 2022 im Portal „Mein 
							ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt.
 Die 
							Finanzverwaltung NRW wird die Grundstückseigentümer 
							bei der Abgabe der Erklärung unterstützen. Ab Mai 
							2022 werden Informationsschreiben mit Erläuterungen 
							und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung versandt. 
							Zudem hat die Finanzverwaltung eine 
							Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer 
							ist auf den Kontaktseiten des für das jeweilige 
							Grundstück zuständigen Duisburger Finanzamtes zu 
							finden.
 
 Alle Informationen der 
							Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform finden sich 
							auf der Internetseite
							
							www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.
 
 Nachdem die Finanzverwaltung den 
							Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die 
							Stadt Duisburg die Grundsteuer erstmals ab dem Jahr 
							2025 auf dieser Grundlage erheben.
 
 Bis zum 
							Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet sich die 
							Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen 
							Rechtslage.
 Die Grundsteuerreform soll insgesamt 
							aufkommensneutral gestaltet werden.
 Aussagen zur 
							individuellen Grundsteuerhöhe sind erst dann 
							möglich, sobald die Finanzämter die 
							Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025 
							erlassen haben und diese Daten der Stadt Duisburg 
							zugänglich sind.
 Weitere Informationen der Stadt 
							Duisburg finden sich auf www.duisburg.de.
 
 
 
 
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