Duisburg, 28. Juni 2022 -
Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen
müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis spätestens 31.
Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des
Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben.
Die
Stadt Duisburg weist aus gegebenem Anlass darauf
hin, dass im Zuge der Grundsteuerreform die
städtischen Mitarbeiter grundsätzlich keine
Anrufe tätigen, um Vor-Ort-Termine zu
vereinbaren und auch keine Besichtigungen
von Eigenheimen durchführen.
Die Erhebung
der Grundsteuer erfolgt ausschließlich auf Grundlage
der durch das Finanzamt übermittelten Messbeträge
und ohne vorherige persönliche Besuchstermine.
Sollte jemand unter dem Vorwand der
Grundsteuerreform einen derartigen Anruf erhalten,
stammt dieser nicht von der Stadt Duisburg oder dem
Finanzamt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um
eine neue Betrugsmasche handelt. Es sollten daher
keine Termine vereinbart und unbekannten Personen
kein Zutritt zur Immobilie gewährt werden. Es wird
zudem empfohlen, die örtliche Polizei über den Anruf
zu informieren.
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