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Abgabe der Grundsteuererklärung

Duisburg, 22. September 2022 - Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform ist es erforderlich auch die Duisburger Immobilien neu zu bewerten. Hierzu müssen alleEigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz bis zum 31.10.2022 Grundsteuererklärungen bei den Duisburger Finanzämtern einreichen.
Der Anteil der abgegebenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) ist bisher noch relativ gering und liegt nach Angaben der Finanzverwaltung deutlich unter den Erwartungen.
Die Stadt Duisburg bittet deshalb die Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer die Abgabefrist nicht zu verpassen.
Die Grundsteuer zählt zu den bedeutsamsten Einnahmequellen der Stadt.
Hiermit werden wichtige öffentliche Leistungen finanziert wie etwa die Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie sportliche und kulturelle Einrichtungen.
Nutzen Sie für die Erklärungsabgabe die durch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen angebotenen Hilfestellungen auf der digitalen
Informations-Plattform www.grundsteuer.nrw.de.

Für individuelle Rückfragen stehen zudem die Hotlines der örtlich zuständigen Finanzämter zur Verfügung:
Finanzamt Duisburg-Hamborn: 0203/5445-1959
Finanzamt Duisburg-Süd: 0203/3001-1959
Finanzamt Duisburg-West: 02065/307-1959