Duisburg,
22. September 2022 -
Im Zuge der bundesweiten
Grundsteuerreform ist es erforderlich auch die
Duisburger Immobilien neu zu bewerten. Hierzu müssen
alleEigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz
bis zum 31.10.2022 Grundsteuererklärungen bei den
Duisburger Finanzämtern einreichen. Der Anteil
der abgegebenen Erklärungen zur Feststellung des
Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) ist bisher
noch relativ gering und liegt nach Angaben der
Finanzverwaltung deutlich unter den Erwartungen.
Die Stadt Duisburg bittet deshalb die
Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer die
Abgabefrist nicht zu verpassen. Die Grundsteuer
zählt zu den bedeutsamsten Einnahmequellen der
Stadt. Hiermit werden wichtige öffentliche
Leistungen finanziert wie etwa die Infrastruktur,
Kinderbetreuung, Spielplätze sowie sportliche und
kulturelle Einrichtungen. Nutzen Sie für die
Erklärungsabgabe die durch die Finanzverwaltung
Nordrhein-Westfalen angebotenen Hilfestellungen auf
der digitalen Informations-Plattform
www.grundsteuer.nrw.de.
Für individuelle
Rückfragen stehen zudem die Hotlines der örtlich
zuständigen Finanzämter zur Verfügung: Finanzamt
Duisburg-Hamborn: 0203/5445-1959 Finanzamt
Duisburg-Süd: 0203/3001-1959 Finanzamt
Duisburg-West: 02065/307-1959
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