Duisburg, 28. März 2023 - Die Stadt Duisburg
hat in den vergangenen Jahren ihren Haushalt
konsequent konsolidiert und durch strukturelle
Verbesserungen die negativen Jahresergebnisse in
Jahresüberschüsse umgekehrt. In der Folge konnten
nicht nur die Kassenkredite abgebaut werden, die
frei gewordenen Mittel sollen auch zum Wohl der
Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.
Nachdem in den letzten Jahren schon die Kita- und
Ogata-Gebühren gesenkt wurden und zusätzliche Mittel
in Grün, Sicherheit und die Sanierung von Straßen
und Radwegen investiert werden konnten, wurden vor
dem Hintergrund der positiven Einnahmeentwicklung
und der verbesserten Haushaltssituation auch
Konzepte zur verantwortungsvollen Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger sowie der Duisburger
Wirtschaft geprüft.
Hebesatzes für
die Gewerbesteuer gesenkt Als ein
Ergebnis dieser Prüfung und zum Einstieg in ein
Steuersenkungskonzept hat der Rat der Stadt Duisburg
in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 die Senkung des
Hebesatzes für die Gewerbesteuer um fünf
Prozentpunkte von bisher 520 Prozent ab dem 1.
Januar 2023 auf 515 Prozent beschlossen.
„Wir haben uns in einem großen Kraftakt mehr
Spielraum erarbeitet. Die verbesserte Haushaltslage
macht es nun möglich, dass wir in einem ersten
Schritt steuerliche Entlastungen an die Duisburger
Gewerbetreibenden weitergeben,“ sagt
Oberbürgermeister Sören Link.
Auch
Stadtkämmerer Martin Murrack betont: „Erklärtes Ziel
ist es, weitere Entlastungen sowohl für Unternehmen
als auch für die Bürgerinnen und Bürger folgen zu
lassen.“
Der Versand der auf dem
verminderten Hebesatz basierenden
Gewerbesteuerbescheide wird derzeit von der
Stadtverwaltung vorbereitet und erfolgt in den
nächsten Tagen. Die Umsetzung der in der Ratssitzung
am 9. Februar 2023 ebenfalls beschlossenen Senkung
des Hebesatzes für die Grundsteuer B wird aufgrund
der umfangreicheren Vorbereitungsarbeiten noch etwas
mehr Zeit beanspruchen. Hier wird die Zustellung der
Bescheide voraussichtlich ab Ende April erfolgen.
Auch die Grundsteuer wird dann rückwirkend zum 1.
Januar 2023 gesenkt.
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