Duisburg, 1. August 2023 - Für Bezieher von
Bürgergeld oder Sozialhilfe in Duisburg, werden zum
1. August die Höchstgrenzen für die Kosten der
Unterkunft an die Mietpreisentwicklung und die Lage
am Wohnungsmarkt angepasst. In der Regel werden für
Empfangende von Bürgergeld bzw. Sozialhilfe maximal
diese Kosten von der Stadt Duisburg übernommen. Was
angemessen ist bezieht sich dabei auf die
Verhältnisse des lokalen Mietwohnungsmarktes.
„Auch wenn in Duisburg nach wie vor ein
günstiges Mietniveau herrscht, so haben die Mieten
in den letzten zwei Jahren doch spürbar angezogen.
Auch in Folge des Ukrainekrieges ist der Markt für
preiswerte Wohnungen zudem enger geworden. Beides
wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen
berücksichtigt“, versichert Sozialdezernentin Astrid
Neese. So hätte eine reine Indexanpassung je
nach Größe der Bedarfsgemeinschaft zwischen 3,5
Prozent und 3,7 Prozent, bezogen auf die
Brutto-Kaltmiete, gelegen. Die Anpassung unter
Berücksichtigung des Mietangebotes am Wohnungsmarkt
fällt höher aus. Die Bestimmung der
Angemessenheitsrichtwerte für die
Indexfortschreibung wurde durch die Analyse &
Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt
Duisburg durchgeführt. Anträge müssen nicht
gestellt werden. Für Leistungsempfangende, welche
beispielsweise die bisherigen Mietobergrenzen
überschritten haben, erfolgt die Umstellung
automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.
Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen
(Bruttokaltmiete ohne Heizung):
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