Duisburg, 06. Januar 2023 - Mit dem zum 1. Januar 
					  eingeführten „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen 
					  einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem 
					  erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch die 
					  Höhe des Wohngeldes durchschnittlich um rund 190 Euro pro 
					  Monat angehoben. Das ist mehr als eine Verdoppelung des 
					  bisherigen Wohngeldes. Außerdem wird zur Entlastung bei 
					  den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.
					  
					  Mit der Berücksichtigung 
					  höherer Mieten durch energetische Sanierungen des 
					  Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer 
					  Wohnraum gestärkt. Sozialdezernentin Astrid Neese hat 
					  heute (6. Januar) gemeinsam mit Michael Fechner, Leiter 
					  des Amtes für Soziales und Wohnen, zum aktuellen Stand der 
					  Umsetzung in Duisburg informiert.  
							
					  	  
							„Der Zielsetzung, deutlich mehr Menschen so zügig 
							wie möglich mit Wohngeld zu unterstützen, wollen wir 
							auch hier in Duisburg nachkommen. Die steigenden 
							Lebenshaltungs- und Energiekosten drücken Haushalte 
							mit geringem Einkommen. Dennoch müssen wir 
							angesichts der hohen Antragszahl und der 
							unzureichenden Vorbereitungszeit bereits jetzt um 
							Geduld bitten. Wir werden uns dieser Aufgabe mit 
							aller Kraft widmen, um Duisburgerinnen und 
							Duisburger zu unterstützen,“ so Astrid Neese, 
							Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.
							
							
							Das Gesetz wurde erst am 25. November 2022 durch den 
							Bundesrat verabschiedet, Weisungen zur Umsetzung 
							erreichten die Stadt erst am 22. Dezember und die 
							IT-Umstellung des Landes wird erst im April 
							abgeschlossen sein. Unter diesen Rahmenbedingungen 
							hat sich die Stadt Duisburg bestmöglich auf die 
							Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 vorbereitet. Die 
							Personalakquise hat bereits zu einer Ausweitung der 
							Personalausstattung in der Wohngeldstelle geführt, 
							die jedoch noch fortgesetzt werden muss. Die 
							Einarbeitung des Personals läuft auf Hochtouren.
							
							
							Die Verstärkung ist dringend notwendig - 
							Hochrechnungen im Dezember und Januar eingegangenen 
							Erstanträge ergeben mit einem Sprung von 195 zu 585 
							Anträgen eine dreifache Erhöhung. Beigeordnete 
							Astrid Neese: „Wir gehen derzeit von über 13.000 
							Haushalten in Duisburg aus, die zukünftig Wohngeld 
							erhalten werden.“ 
							
							Anträge sollten nach Möglichkeit über das 
							Onlineformular, erreichbar über den Wohngeldrechner 
							unter www.wohngeldrechner.nrw.de sowie unter 
							www.duisburg.de gestellt werden. Eine postalische 
							Zusendung ist selbstverständlich ebenfalls möglich; 
							der Vordruck ist unter www.duisburg.de/wohngeld 
							unter „Links und Downloads“ online abrufbar und 
							lautet „Antragsformular Wohngeld“. Zudem ist er auch 
							in allen Bürgerservicestationen erhältlich.“ 
							
							Wer den Antrag 
							auf Wohngeld persönlich abgeben oder ein 
							entsprechendes Formular abholen möchte, für den ist 
							eigens im Amt für Soziales und Wohnen, genauer im 
							Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“ 
							auf der Schwanenstraße 7 montags bis freitags von 8 
							bis 16 Uhr eine Anlaufstelle eingerichtet worden.
							
							
							Da die Wohngeldanträge nur in deutscher Sprache vom 
							Land zur Verfügung gestellt werden, hat die Stadt 
							Duisburg zusätzlich Sprachmittler eingesetzt.
							Wichtig: Eltern mit Anspruch auf Wohngeld 
							haben für ihre Kinder einen Anspruch auf 
							zusätzliches Geld aus dem Bildungs- und 
							Teilhabepaket (BuT). So gibt es zum Beispiel Geld 
							für den Schulbedarf in Höhe von 174 Euro (58 Euro am 
							1. Februar 2023 und 116 Euro am 1. August 2023), 
							Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen oder die 
							Übernahme des Vereinsbeitrages bis 15 Euro pro 
							Monat. 
							
							Außerdem wichtig zu wissen für die Beantragung von 
							Wohngeld Plus: Anträge, die im letzten Jahr gestellt 
							wurden und nach dem alten Wohngeldrecht abgelehnt 
							wurden, werden automatisch in diesem Jahr erneut mit 
							dem Wohngeldneuerungen geprüft, so dass ein erneuter 
							Antrag nicht notwendig ist. Bestehende 
							Wohngeldzahlungen werden über den Jahreswechsel 
							weitergezahlt und ebenfalls automatisch nach dem 
							neuen Wohngeldrecht geprüft. Das gegebenenfalls 
							daraus resultierende höhere Wohngeld wird 
							nachgezahlt. 
							
							Wohngeld wird immer ab dem Monat der 
							Antragstellung gewährt, so dass es wichtig 
							ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. 
							Formlose Anträge sind zur Fristwahrung möglich. (Ein 
							erst im Februar gestellter Antrag gilt somit NICHT 
							rückwirkend für Januar.) Wie bereits berichtet 
							werden die Nachzahlungen durch eine zentrale Stelle 
							des Landes vorgenommen. Die Umstellungsarbeiten auf 
							das neue Recht haben dafür gesorgt, dass diese 
							Nachzahlungen und endgültige Bescheide erst zum 
							April dieses Jahres möglich sind bzw. erstellt 
							werden können. 
							
							In Notfällen wird eine 
							vorläufige Zahlung veranlasst. Weitere Informationen 
							zum Wohngeld mit einem Erklärfilm und die Links zum 
							Wohngeldrechner und Onlineformular finden sich hier: 
							www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/wohngeld-neuerungen/wohngeld-plus.php 
							Weitere Informationen zum Bildungs- und 
							Teilhabepaket gibt es hier: 
							
							www.duisburg.de/but
							
							
							Stehend, v. l.: Roger 
							Rixfehren und Michael Fechner, Amt für Soziales und 
							Wohnen, Sozialdezernentin Astrid Neese, Thomas 
							Weißköppel, Amt für Soziales und Wohnen, sowie 
							sitzend Bianca Mikolas und Tim Schulz, Amt für 
							Soziales und Wohnen in der Anlaufstelle im 
							Konferenz- und Beratungszentrum „Der Kleine Prinz“.