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Bürger- und Ordnungsamt informiert über Änderung bei Kampfmittelfunden

Duisburg, 28. Februar 2024 - Bisher sah das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abgestimmte Verfahren die Einrichtungen einer Evakuierungszone sowie eine Sicherheitszone vor. Innerhalb der Sicherheitszone durften Anwohnerinnen und Anwohner ihre Wohnungen während der Entschärfung nicht verlassen.

Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg stellt sich nun bei Kampfmittelfunden strategisch neu auf.
Bereits bei den letzten Kampfmittel- Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Sicherheitszone mehr eingerichtet. Es wurde lediglich eine Evakuierungszone festgelegt und geräumt. Die neue Maßnahme soll die Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch in Zukunft wird in jedem Einzelfall über die notwendigen Schutzbereiche individuell entschieden. Grundsätzlich soll aber in Zukunft nur noch eine Evakuierungszone eingerichtet werden.
Der Radius hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt er bei einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer 10-Zentner-Bombe 600 Meter. Die Sicherheit von Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus.

Daher gilt in der Evakuierungszone (Beispiel Foto) auch weiterhin uneingeschränkt: Niemand darf sich während der Entschärfung in dem entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und zahlreiche Hilfsorganisationen organisieren die entsprechende Evakuierung so zügig wie möglich, sind dabei jedoch auf die Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Je eher der Evakuierungsbereich frei von Personen ist, desto früher kann mit der Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren. In der Vergangenheit kam es immer durch uneinsichtige Personen bei den Evakuierungsmaßnahmen zu Verzögerungen bei den Entschärfungen. Anwohnende müssen zu ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte unbedingt Folge leisten.
Die Verweigerung bei den Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld zur Folge haben.

Bei Bauarbeiten oder bei gezielten Sondierungen im Vorfeld von Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Während jeder unschädlich gemachte Blindgänger die Gefahr einer ungeplanten Detonation verringert, bedeutet eine Entschärfung jedoch auch immer eine Gefahr für Menschen, die sich in der Nähe des Blindgängers aufhalten. Mit einem enormen Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner, müssen daher Stadtviertel und Straßenzüge über Stunden gesperrt bleiben und Bewohner dürfen erst nach vielen Stunden und oft am späten Abend in ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren. Wenn Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet liegen, ist die Belastung der städtischen und überregionalen Infrastruktur noch stärker zu spüren