Duisburg, 28. Februar 2024 -
Bisher sah das mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst
abgestimmte Verfahren die Einrichtungen einer
Evakuierungszone sowie eine Sicherheitszone vor.
Innerhalb der Sicherheitszone durften Anwohnerinnen
und Anwohner ihre Wohnungen während der Entschärfung
nicht verlassen.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg
stellt sich nun bei Kampfmittelfunden strategisch
neu auf. Bereits bei den letzten Kampfmittel-
Entschärfungen in Duisburg wurde in Absprache mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst keine
Sicherheitszone mehr eingerichtet. Es wurde
lediglich eine Evakuierungszone festgelegt und
geräumt. Die neue Maßnahme soll die
Evakuierungsmaßnahme beschleunigen und somit die
Belastung für alle Beteiligten reduzieren, ohne
dabei Kompromisse bei der Sicherheit zu machen. Auch
in Zukunft wird in jedem Einzelfall über die
notwendigen Schutzbereiche individuell entschieden.
Grundsätzlich soll aber in Zukunft nur noch eine
Evakuierungszone eingerichtet werden. Der Radius
hängt von der Größe des Blindgängers, aber auch von
den lokalen Gegebenheiten, ab. In der Regel beträgt
er bei einer 5-Zentner-Bombe 300 Meter und bei einer
10-Zentner-Bombe 600 Meter. Die Sicherheit von
Anwohnerinnen und Anwohner steht immer im Fokus.
Daher gilt in der Evakuierungszone
(Beispiel Foto) auch weiterhin uneingeschränkt:
Niemand darf sich während der Entschärfung in dem
entsprechenden Radius aufhalten. Bürger- und
Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und zahlreiche
Hilfsorganisationen organisieren die entsprechende
Evakuierung so zügig wie möglich, sind dabei jedoch
auf die Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und
Bürger angewiesen. Je eher der Evakuierungsbereich
frei von Personen ist, desto früher kann mit der
Entschärfung begonnen werden und Anwohnerinnen und
Anwohner können in ihre Wohnungen und Häuser
zurückkehren. In der Vergangenheit kam es immer
durch uneinsichtige Personen bei den
Evakuierungsmaßnahmen zu Verzögerungen bei den
Entschärfungen. Anwohnende müssen zu ihrem eigenen
Schutz den Anweisungen der Ordnungskräfte unbedingt
Folge leisten. Die Verweigerung bei den
Evakuierungsmaßnahmen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld
zur Folge haben.
Bei Bauarbeiten
oder bei gezielten Sondierungen im Vorfeld von
Bauprojekten werden regelmäßig im Duisburger
Stadtgebiet Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg
entdeckt. Während jeder unschädlich gemachte
Blindgänger die Gefahr einer ungeplanten Detonation
verringert, bedeutet eine Entschärfung jedoch auch
immer eine Gefahr für Menschen, die sich in der Nähe
des Blindgängers aufhalten. Mit einem enormen
Kräfteaufwand für alle beteiligten und einer
Nervenprobe für betroffene Anwohnerinnen und
Anwohner, müssen daher Stadtviertel und Straßenzüge
über Stunden gesperrt bleiben und Bewohner dürfen
erst nach vielen Stunden und oft am späten Abend in
ihre Wohnungen oder Häuser zurückkehren. Wenn
Bahngleise oder Autobahnen im betroffenen Gebiet
liegen, ist die Belastung der städtischen und
überregionalen Infrastruktur noch stärker zu spüren
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