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Straßenverkehrsamt stellt statistische Zahlen des vergangenen Jahres vor

Duisburg, 31. Januar 2025 - Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität. Dazu zählen unter anderem die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen für den gewerblichen Verkehr.
Das Straßenverkehrsamt stellt umfangreich die statistischen Zahlen aus dem vergangenen Jahr vor.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 26.957 Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (zum Vergleich 2023: 25.792 Anträge). Hierbei wird zwischen verschiedenen Antragsformen unterschieden. Dazu zählen beispielsweise begleitetes Fahren mit 17 Jahren, die Ersterteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis oder Neuerteilungen. Die Fahrerlaubnisbehörde händigte im vergangenen Jahr insgesamt 1.565 Fahrerkarten (mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten aus (Vorjahr: 1.423). Davon wurden lediglich 42 an weibliche Fahrerinnen ausgegeben (Vorjahr: 39).
Erfreulicherweise sank die Zahl der Fahrverbote: 1.476 Fahrverbote wurden registriert im Vorjahr waren es noch 1.751. Hinzu kamen insgesamt 19.302 persönliche Vorsprachetermine (2023: 22.284), davon waren 2.018 Notfalltermine und 5.150 Führerschein- Umtauschvorgänge (z.B. Pflichtumtausch).
Mit Inbetriebnahme des neuen Standortes in Neumühl wurde ein „Walk-by“-Schalter eingerichtet, bei dem seit Mitte März mehr als 4.100 Duisburgerinnen und Duisburger bestimmte Dienstleistungen ohne Termin erledigen konnten, so dass die Zahl der Vorsprachen für 2024 insgesamt auf über 23.400 stieg. Im Bereich der Fahreignung wurden in Duisburg 372 Fahrerlaubnisse entzogen (2023: 573), davon verzichteten 333 Personen freiwillig im Rahmen der Eignungsprüfung auf ihren Führerschein, da sie selbst feststellten, nicht mehr fahrtüchtig zu sein. Weitere 234 Fahrerlaubnisse wurden durch Gerichte entzogen (2023: 212) und 119 wurden sichergestellt (2023: 144) In 1.598 Fällen wurden durch die Fahrerlaubnisbehörde medizinisch- psychologische oder fachärztliche Gutachten angeordnet (2023: 2.331).

Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder Kfz-Ersatzpapiere. In Duisburg wurden im Jahr 2024 insgesamt 68.479 Zulassungen für Pkw, Motorräder, Roller, Lkw, Busse etc. durchgeführt. Im Jahr 2023 waren es 66.105 Zulassungen.
Aktuell sind insgesamt 305.686 Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Im Jahr 2016 waren es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 13.008 Neuzulassungen, im Jahr 2023 waren es 13.577. Abgemeldet wurden 38.959 Fahrzeuge (2023: 33.381).

Die Anzahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016 zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79 Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2023 zählte die Zulassungsbehörde 4.642 Elektrofahrzeuge sowie 12.259 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2024 5.583 Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge.

Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie beispielsweise die A40- Rheinbrücke, B288 Rheinbrücke oder der A3-Brückenneubau am Kreuz Kaiserberg. Die Mitarbeitenden mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der Streckenführung Umleitungen vorgeben. Insgesamt wurden 2.619 Anträge genehmigt und 7.902 Anhörungen, beispielsweise für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet. Zusätzlich wurden 823 verkehrsrechtliche Anordnungen erstellt. Dies sind spezielle Regelungen mit Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der Verkehrssicherheit. Diese können beispielsweise die Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.

Online-Termine
Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes auf der Theodor-Heuss-Straße 80 in Neumühl nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine.
Im Straßenverkehrsamt arbeiten insgesamt rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende in den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen- und Güterverkehr.