Duisburg, 31. Januar 2025 -
Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der
Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes
kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen
rund um die Verkehrsmobilität. Dazu zählen unter
anderem die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen,
Führerscheinangelegenheiten sowie Genehmigungen für
den gewerblichen Verkehr. Das Straßenverkehrsamt
stellt umfangreich die statistischen Zahlen aus dem
vergangenen Jahr vor.
Fahrerlaubnisbehörde Die
Fahrerlaubnisbehörde ist für alle
Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise
Umtausch, Erteilung, Neuerteilung),
Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die
Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie
Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten
zuständig. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 26.957
Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (zum Vergleich 2023:
25.792 Anträge). Hierbei wird zwischen verschiedenen
Antragsformen unterschieden. Dazu zählen
beispielsweise begleitetes Fahren mit 17 Jahren, die
Ersterteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis oder
Neuerteilungen. Die Fahrerlaubnisbehörde händigte im
vergangenen Jahr insgesamt 1.565 Fahrerkarten (mit
einem Speicherchip versehener personengebundener
Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten aus (Vorjahr:
1.423). Davon wurden lediglich 42 an weibliche
Fahrerinnen ausgegeben (Vorjahr: 39).
Erfreulicherweise sank die Zahl der Fahrverbote:
1.476 Fahrverbote wurden registriert im Vorjahr
waren es noch 1.751. Hinzu kamen insgesamt 19.302
persönliche Vorsprachetermine (2023: 22.284), davon
waren 2.018 Notfalltermine und 5.150 Führerschein-
Umtauschvorgänge (z.B. Pflichtumtausch). Mit
Inbetriebnahme des neuen Standortes in Neumühl wurde
ein „Walk-by“-Schalter eingerichtet, bei dem seit
Mitte März mehr als 4.100 Duisburgerinnen und
Duisburger bestimmte Dienstleistungen ohne Termin
erledigen konnten, so dass die Zahl der Vorsprachen
für 2024 insgesamt auf über 23.400 stieg. Im Bereich
der Fahreignung wurden in Duisburg 372
Fahrerlaubnisse entzogen (2023: 573), davon
verzichteten 333 Personen freiwillig im Rahmen der
Eignungsprüfung auf ihren Führerschein, da sie
selbst feststellten, nicht mehr fahrtüchtig zu sein.
Weitere 234 Fahrerlaubnisse wurden durch Gerichte
entzogen (2023: 212) und 119 wurden sichergestellt
(2023: 144) In 1.598 Fällen wurden durch die
Fahrerlaubnisbehörde medizinisch- psychologische
oder fachärztliche Gutachten angeordnet (2023:
2.331).
Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes
kümmert sich neben der Zulassung von Fahrzeugen
unter anderem auch um die Umschreibung von
Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen,
Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein
Wunschkennzeichen oder Kfz-Ersatzpapiere. In
Duisburg wurden im Jahr 2024 insgesamt 68.479
Zulassungen für Pkw, Motorräder, Roller, Lkw, Busse
etc. durchgeführt. Im Jahr 2023 waren es 66.105
Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 305.686
Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Im Jahr 2016 waren
es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im
vergangenen Jahr 13.008 Neuzulassungen, im Jahr 2023
waren es 13.577. Abgemeldet wurden 38.959 Fahrzeuge
(2023: 33.381).
Die Anzahl der Elektro- und
Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016
zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79
Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2023
zählte die Zulassungsbehörde 4.642 Elektrofahrzeuge
sowie 12.259 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2024 5.583
Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge.
Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter
anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen
Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die
Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von Schwer-
und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die
Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie
beispielsweise die A40- Rheinbrücke, B288
Rheinbrücke oder der A3-Brückenneubau am Kreuz
Kaiserberg. Die Mitarbeitenden mussten aufgrund von
vorübergehenden Sperrungen bei der Streckenführung
Umleitungen vorgeben. Insgesamt wurden 2.619 Anträge
genehmigt und 7.902 Anhörungen, beispielsweise für
die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet.
Zusätzlich wurden 823 verkehrsrechtliche Anordnungen
erstellt. Dies sind spezielle Regelungen mit
Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der
Verkehrssicherheit. Diese können beispielsweise die
Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die
Durchführung des Transports oder die Begleitung
durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.
Online-Termine Grundsätzlich ist ein
Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des
Straßenverkehrsamtes auf der Theodor-Heuss-Straße 80
in Neumühl nur mit einem gebuchten Online-Termin
möglich:
www.duisburg.de/termine. Im
Straßenverkehrsamt arbeiten insgesamt rund 90
Mitarbeitende sowie Auszubildende in den Bereichen
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen-
und Güterverkehr.
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