Duisburg, 25. Februar 2025 -
Das Bürger- und Ordnungsamt hat in der vergangenen
Woche in Zusammenarbeit mit der Polizei, der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes
sowie mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaft
Duisburg, Kontrollen in Barbershops und
Friseurbetrieben im Duisburger Stadtgebiet
durchgeführt. Insgesamt wurden durch die
Einsatzkräfte zahlreiche, gewerberechtliche Verstöße
festgestellt. Von den insgesamt fünf kontrollierten
Betrieben in den Stadtteilen Beeck, Hamborn,
Meiderich und Neumühl wurden vier
Ladenlokale sofort geschlossen. Neben einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber
wird jetzt auch die Einleitung von
Gewerbeuntersagungsverfahren geprüft. Gegen zwei
Betreiber wurde aufgrund einer fehlenden
Preisauszeichnung ein Verwarnungsgeld erhoben.
Das Friseur-Handwerk zählt zu den
zulassungspflichtigen Handwerken und muss vor
Aufnahme der Tätigkeit bei der Handwerkskammer
eingetragen werden. Bei vier Betrieben fehlte die
notwendige Eintragung des Betreibers somit die
Vorrausetzung dieser Arbeit ordnungsgemäß
nachzugehen. Bei einem Betrieb lag keine
Gewerbeanmeldung vor, hier wurde der Betreiber
zusätzlich aufgefordert, das Gewerbe entsprechend
anzuzeigen.
Es kommt immer wieder vor, dass
die Betreiber von „Barbershops“ ihre Gewerbebetriebe
mit anderen Tätigkeitsbeschreibungen, wie zum
Beispiel Kosmetiker oder Maskenbildner, anzeigen.
Gegen Betriebe, die gegen die geltenden Regeln
verstoßen, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro
verhängt werden. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
diese Betriebe weiterhin fest im Blick und wird
weitere Kontrollen durchführen.
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