Stadtverwaltung Duisburg Sonderseiten
  •  BZ-Sitemap   Duisburg 94 00 49 
 

Bürger- und Ordnungsamt schließt vier "Barbershops/Friseurbetriebe"

Duisburg, 25. Februar 2025 - Das Bürger- und Ordnungsamt hat in der vergangenen Woche in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes sowie mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaft Duisburg, Kontrollen in Barbershops und Friseurbetrieben im Duisburger Stadtgebiet durchgeführt.
Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte zahlreiche, gewerberechtliche Verstöße festgestellt. Von den insgesamt fünf kontrollierten Betrieben in den Stadtteilen Beeck, Hamborn, Meiderich und Neumühl wurden vier Ladenlokale sofort geschlossen.
Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber wird jetzt auch die Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren geprüft. Gegen zwei Betreiber wurde aufgrund einer fehlenden Preisauszeichnung ein Verwarnungsgeld erhoben.

Das Friseur-Handwerk zählt zu den zulassungspflichtigen Handwerken und muss vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Bei vier Betrieben fehlte die notwendige Eintragung des Betreibers somit die Vorrausetzung dieser Arbeit ordnungsgemäß nachzugehen. Bei einem Betrieb lag keine Gewerbeanmeldung vor, hier wurde der Betreiber zusätzlich aufgefordert, das Gewerbe entsprechend anzuzeigen.

Es kommt immer wieder vor, dass die Betreiber von „Barbershops“ ihre Gewerbebetriebe mit anderen Tätigkeitsbeschreibungen, wie zum Beispiel Kosmetiker oder Maskenbildner, anzeigen. Gegen Betriebe, die gegen die geltenden Regeln verstoßen, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt hat diese Betriebe weiterhin fest im Blick und wird weitere Kontrollen durchführen.