Duisburg, 6. September 2025
- Die Stadt Duisburg hat das bereits seit über 50
Jahre bestehende "Rhein-Bade-Verbot" mit dem
heutigen Tag auf das gesamte Duisburger Rheinufer
ausgedehnt. Seit 1972 regelt das die sogenannte
„Verordnung über das Baden in den
Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg
Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Duisburg“ für rund 75 Prozent
des Uferverlaufs. Die Stadt Duisburg erlässt jetzt
ein ergänzendes Badeverbot für die Uferabschnitte,
die bisher nicht erfasst waren.
Ab
Samstag, 6. September, ist damit das Baden
im Rhein entlang des gesamten Stadtgebiets von
Duisburg verboten. Wer sich nicht an die
Regelung hält, kann mit einer Geldbuße von
bis zu 1.000 Euro belegt werden. „Das
Baden im Rhein ist lebensgefährlich. Die Strömung
ist tückisch und wird selbst von geübten
Schwimmerinnen und Schwimmern oft unterschätzt. Mit
dem städtischen Badeverbot setzen wir alles daran,
Menschenleben zu schützen“, sagt Oberbürgermeister
Sören Link.
Außerdem wird die Stadt
weiterhin auf ihren Kommunikationskanälen immer
wieder auf die Gefahren des Badens im Rhein
hinweisen. Baden bedeutet in
diesem Zusammenhang: Wer sich mehr als
knöcheltief im Wasser des Rheins aufhält, gilt als
badend – egal ob schwimmend, planschend oder
stehend. Erlaubt bleibt zum Beispiel weiterhin
das kurze Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen
von Booten sowie das Zuwasserlassen oder
Herausziehen von Wasserfahrzeugen an den dafür
vorgesehenen Stellen
Duisburg, 12. Juni 2025 -
Der Sommer steht in den Startlöchern, auch in
Duisburg werden mehr als 30 Grad erwartet. Die
Stadt Duisburg macht daher noch einmal darauf
aufmerksam, dass das Baden in allen
öffentlich zugänglichen Seen, Baggerlöchern und im
Rhein mit Ausnahme der drei Freibäder verboten ist.
Schon häufig haben sich an den Gewässern
Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang.
Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile
Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen.
Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr
unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer.
Auch können aufgrund der Wasserqualität
Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und
die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche
Infrastruktur.
Jedes
Jahr zur Sommerzeit: Todesfalle Rhein - Leichtsinn
bedeutet Lebensgefahr! Aber auch die
Gefahren des Rheinstroms werden leider immer wieder,
auch durch erfahrene Schwimmer, unterschätzt. Die
ins Wasser ragende Kiesflächen und der Eindruck
eines niedrigen Wasserstandes verleiten oft dazu, im
Rhein zu waten oder zu baden. Die
Fließgeschwindigkeit des Rheins ist vor allem in der
Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen machen das
Gewässer außerdem unberechenbar. Vorbeifahrende
Schiffe sorgen darüber hinaus für Rückwellen am
Ufer, die teilweise so heftig sind, dass
insbesondere Kinder hiervon umgerissen und
abgetrieben werden können.
Wenn jemand
Personen im Rhein sieht, die augenscheinlich in Not
geraten sind, wird dringend empfohlen, nicht selbst
ins Wasser zu springen, sondern sofort die
Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen.

Für ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im
gesamten Stadtgebiet öffentliche
Schwimmstätten. Informationen zu den
städtischen Bädern gibt es online unter
www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei
der Hotline 0203 283-4444.
Zugelassene Badegewässer Außerdem sind
in Duisburg drei Seen im Bereich der dort ansässigen
Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei
handelt es sich um den Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de),
den Wolfssee (www.freibad-wolfssee.de)
und den Großenbaumer See (www.freibad-grossenbaum.de).
Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität
untersucht. Die Ergebnisse sind auf der
Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und
Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de
nachzulesen.
Alle anderen Seen sind
nicht als Badegewässer zugelassen.
Tipps und Infos zum Thema Hitze gibt es darüber
hinaus auf der städtischen Homepage unter
www.duisburg.de/hitzetipps.
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