Namibia/Duisburg, 14. Mai 2017 - Zwei
frustrierte Duisburger Bürger haben sich, mit einem für sie
unverständlichen Vorgang,
an
die Redaktion der BZ-Duisburg gewandt. Das Ehepaar aus
Duisburg hätte gerne von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
"Doch leider lässt man uns nicht wählen", so
schrieben sie es an die BZ Duisburg. Seit einigen Wochen
macht das Ehepaar Urlaub in Namibia. Bereits am 16.03.2017
wurden die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Duisburg
angefordert.
Nach der Anfrage zum Verbleib schreibt
das Duisburger Wahlteam: „Nach Überprüfung des Sachverhaltes
kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass Ihre
Briefwahlunterlagen bereits am 12.04.2017 hier erstellt,
ausgedruckt und einkuvertiert wurden. Am 13.04.2017 wurden
beide Briefwahlunterlagen in separaten Briefumschlägen an
die folgende Anschrift gesandt: Embassy of the Federal –
Republic of Germany, P.O. Box 231, Windhoek/Namibia. Über
den Verbleib der Briefwahlunterlagen ist hier nichts
bekannt; einen Rücklauf wegen Nichtzustellung o.ä. konnte
nicht verzeichnet werden."
Ob die Post in der
Botschaft angekommen ist, ist nicht nachzuvollziehen. Sicher
ist, dass die Post nicht an die willigen Wähler ausgehändigt
wurde.
Sicher ist aber auch, dass die
Wahlbenachrichtigungen, trotz frühzeitiger Anforderung der
Wahlunterlagen aus dem Ausland, in Duisburg im
Briefkasten gelandet sind. Auch eine erneute Nachfrage bei
der deutschen Botschaft in Namibia wurde abschlägig
beantwortet. Allerdings ... "Etwas verwirrt waren wir,
als man uns ein Schreiben für die Bundestagswahl 2017
übergab, worin das Datum vermerkt ist, ab wann die
Briefwahlunterlagen beantragt werden können", so die
beiden frustrierten 'Zwangs-Nicht-Wähler'.
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