Duisburg,
03. April 2018 - Der Aufschrei, insbesondere bei den
Sozial-Romantikern und den ursächlich für die Situation
verantwortlichen Politikern, war groß, als die 'Essener
Tafel' einen Aufnahmestopp für, insbesondere alleinstehende
männliche, Ausländer verhängte. Hintergrund war der große
Zulauf und auch das, auch in anderen Brennpunkten zu
beobachtende, durchaus aggressive und bedrohlich wirkende
Auftreten von manchen Asylbewerbern und Zuwanderern aus dem
osteuropäischen Raum.
Das Oberlandesgericht
Hamm jetzt eine "5 Monate Freiheitsstrafe
nach Körperverletzung und Beleidigung bei der Essensausgabe
einer Tafel" bestätigt.
Der 4.
Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Verurteilung
eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur
Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt. Diese ist
gegen den Angeklagten verhängt worden, weil er bei der
Essensaufgabe einer Tafel eine Körperverletzungs- und
Beleidigungsstraftat zum Nachteil eines ehrenamtlichen
Helfers verübt hat.
Der heute 37 Jahre alte
Angeklagte lebt in Höxter, erhält staatliche Unterstützung
und bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel in Höxter.
Um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen, suchte
der Angeklagte im April 2017 die ihm bekannte
Lebensmittelausgabe dieser Tafel auf. Bei der Ausgabe
bedienen sich Bedürftige nicht selbst. Sie teilen vielmehr
den vor Ort tätigen ehrenamtlichen Helfern mit, welche
Lebensmittel sie wünschen und erhalten diese sodann
ausgehändigt. Am Tattage begann der Angeklagte einen in der
Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen
und versuchte sodann eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu
attackieren, nachdem diese ihn aufgefordert hatte, die
Selbstbedienung zu unterlassen. Ihr kam ein anderer
Mitarbeiter zur Hilfe, der sich zwischen sie und den
Angeklagten stellte. Diesen schlug der Angeklagte zweimal
ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine
Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des
Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner
Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere
Lebensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern
des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus
zu drängen. Die bespuckten Lebensmittel mussten teilweise
aus hygienischen Gründen entsorgt werden.
Für die
verübte Körperverletzungs- und die Beleidigungstat
verurteilte das Amtsgericht Höxter den - bereits wegen
Diebstahlstaten vorbestraften und unter Bewährung stehenden
- Angeklagten am 26.07.2017 zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Monaten, ohne deren Vollstreckung zur Bewährung
auszusetzen (Az. 4 Ds 183/17 AG Höxter). Die Berufung des
Angeklagten verwarf das Landgericht Paderborn mit Urteil vom
19.10.2017 (Az. 4 Ns 46/17 LG Paderborn). Die gegen das
Berufungsurteil eingelegte Revision des Angeklagten blieb
ebenfalls erfolglos.
Mit Beschluss vom 06.03.2018 hat
der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Revision
des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das
Berufungsurteil lasse, so der Senat, keinen Rechtsfehler zum
Nachteil des Angeklagten erkennen. Zu Recht habe das
Landgericht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat
gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet
habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe, und
dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des
Mitarbeiters für diesen besonders ehrverletzend gewesen sei.
Rechtskräftiger Beschluss des 4. Strafsenats des
Oberlandesgerichts Hamm vom 06.03.2018 (Az. 4 RVs 19/18 OLG
Hamm).
Für die ehrenamtlich, in ihrer Freizeit
ohne Bezahlung tätigen, Tafel-Helfer ein wichtiges Zeichen.
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