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Trotz hochtrabendem Namen nur ein (Abmahn)Verein
Irreführend, die 'Deutsche Umwelthilfe'
Jochem Knörzer

Berlin/Duisburg, 19. Juli 2018 - Die 'Deutsche Umwelthilfe' ist ein Privatverein, wie jeder andere eingetragene Verein auch. Trotz des eher irreführenden Namen, eines 'Bundesvorsitzenden und eines 'Bundesgeschäftsführers' ist diese Vereinigung keine staatliche Einrichtung.

Im Zuge von 'Diesel-Gate' hat sich dieser Verein auf die Autohersteller konzentriert, wahrscheinlich um durch Abmahnungen und mehr möglichst viel Geld abzuzocken. Bereits 2011 hat das Landgericht Hannover die Praxis der Dt. Umwelthilfe als missbräuchlich bezeichnet. 2017 schrieb die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' über diesen Verein als "ein von Abmahnungen lebender Interessenverein".

Allein die Dieselproblematik für 12.860 vorzeitige Todesfälle und 800.000 Erkrankungen mitverantwortlich zu machen - wo ist der Nachweis? - , zeugt davon, welche Geisteshaltung dahinter steckt. Industrie, Flug- und Schifffahrtsverkehr mal eben komplett außen vor gelassen.

'Kohle machen mit Panikmache und Abmahnungen'. 'Deutsche Abzockerhilfe' fände ich da ehrlicher.

Nachfolgend die umfangreichen Pressemitteilungen des Vereins
Bundesverkehrsminister Scheuer reagiert dünnhäutig: Polizei reißt aufgrund einer ministeriellen Anzeige die von der Deutschen Umwelthilfe aufgestellten „Three Billboards Outside BMVI“ nieder

Seit knapp drei Jahren schon kann sich das Bundesverkehrsministerium nicht entscheiden, die gesetzlich vorgeschriebenen Bußgelder in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro gegen die betrügerischen Dieselkonzerne zu verhängen – Nur wenige Stunden benötigte das Ministerium hingegen für die Entscheidung, gegen die DUH mit einem Polizeieinsatz samt Strafanzeige vorzugehen – Minister Scheuer reagiert dünnhäutig wegen offensichtlich ‚ins Schwarze’ treffenden Fragen auf den Billboards nach den Gründen seiner Nachsicht bei betrügerischen Dieselkonzernen – Im Oscar-prämierten Kinofilm ‚Three Billboards Outside Ebbing, Missouri‘ wurden die drei Billboards erst nach mehreren Wochen in Brand gesetzt – In der Berliner Realität der Nicht-Aufarbeitung des größten Industrieskandals der deutschen Nachkriegsgeschichte dauerte es nur wenige Stunden, bis die Billboards durch einen Polizeieinsatz entfernt wurden

Berlin, 19.7.2018: Am späten Nachmittag des gestrigen 18. Juli erreichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Anruf der Polizei: Wenn die am Morgen desselben Tages vor dem Verkehrsministerium aufgestellten Billboards nicht umgehend entfernt würden, würden diese durch die Polizei beschlagnahmt werden. Als eine Mitarbeiterin kurz danach vor Ort eintraf, waren die „Three Billboards Outside BMVI“ bereits durch die Polizei niedergerissen, eine zweiköpfige Polizeistreife bewachte sie bis zum polizeilichen Abtransport. Angebote der DUH, die Billboards selbst abzutransportieren wurden von der Polizei abgelehnt.
Auf Nachfrage bei den Polizisten vor Ort nach den Gründen für die Härte des Einsatzes und die Entfernung und den Abtransport der Billboards durch die Berliner Polizei erklärte diese, es handele sich um einen „Speziellen Fall“ und man sei in der Nähe zum Ministerium. Zudem hieße es, es „sei eben auch die Umwelthilfe“.

Die DUH fragte nach, woher die Anordnung kam. Die Antwort der befragten Polizistin war, Kollegen hätten ihr gesagt, der Druck sei von ‚ganz oben‘ gekommen. Nachgefragt was dies heiße, sagte sie „soweit sie wisse, vom Minister selbst“.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zeigt sich überrascht, wie schnell das Bundesverkehrsministerium und offensichtlich der Minister persönlich komplexe Sachverhalte im Dieselabgasskandal erfassen, analysieren und amtliche Sanktionen umsetzen könne. Es dauerte keine zehn Stunden, bis Anzeige erstattet und diese durch besonderen Druck auf die Polizei auch umgesetzt und im Rahmen eines Polizeieinsatzes drei Billboards niedergerissen wurden. Und selbst die Strafanzeige gegen den DUH Bundesgeschäftsführer ist bereits fertig und werde - so die Polizei - im Polizeirevier 31 bearbeitet.

Seit knapp drei Jahren – exakt 34 Monaten – bleiben hingegen die mit der Automobilindustrie eng verbundenen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und zuvor Alexander Dobrindt untätig, wenn es um die nach Bundesrecht zwingend vorgeschriebene Verhängung von 5.000 Euro Bußgeld pro Diesel-Pkw mit Abschalteinrichtungen angeht. Bis heute wurde kein einziges Bußgeldverfahren gegen die beim Betrug in mindestens vier Millionen Fällen überführten Hersteller Audi, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche, VW und FiatChrysler auch nur eingeleitet.

„Wer in Berlin drei Mal binnen zwei Jahren ohne korrekt abgestempeltes Nahverkehrsticket kontrolliert wird, dem droht eine Gefängnisstrafe. Wer bei Rot über die Ampel fährt, dem droht ein Monat Fahrverbot. Wer aber elf Millionen Käufer von Diesel-Pkw über Jahre hinweg, von einem selbst eingestandenen kriminellen Kartell gesteuert, vorsätzlich betrügt und arglistig täuscht, wer für 12.860 vorzeitige Todesfälle und 800.000 Erkrankungen mitverantwortlich ist, der muss in der Bananenrepublik Deutschland keine Strafe fürchten, obwohl 5.000 Euro pro Betrugsfall vorgeschrieben sind. Aber wer auf Billboards nach den Gründen der ministeriellen Untätigkeit und der Strafvereitlung im Amt fragt, dem antwortet der Minister mit Polizeiaktionen und dem Niederreißen der Billboards vor seinem Ministerium“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH hatte gestern mit den Billboards ein Rechtsgutachten von Remo Klinger vorgestellt und damit belegt, dass die Bundesrepublik europarechtlich verpflichtet ist, angemessene und abschreckende Strafen bei illegalen Abschalteinrichtungen auszusprechen und diese pro Fahrzeug bei 5.000 Euro liegen. Die Antibetrugsbehörde von Frankreich fordert von seinen Autokonzernen über 18 Milliarden Euro Strafe wegen illegaler Abschalteinrichtungen, Deutschland hat noch nicht einmal entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch die EU-Kommission droht Deutschland wegen seiner Weigerung, gegen die Dieselkonzerne angemessene Geldbußen zu verhängen, mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger: „Die Rechtslage ist eindeutig. Die Verpflichtung zur Festsetzung von Bußgeldern von 5000 Euro pro Fahrzeug wird selbst durch das Bundesverkehrsministerium seit Jahren vertreten. Nur Konsequenzen werden nicht daraus gezogen. Entweder ist man zu feige oder zu verbunden mit den Unternehmen."

Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 20 Milliarden Euro Bußgelder gegen betrügerische Autohersteller wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw
Deutsche Umwelthilfe fordert Verkehrsminister Scheuer mit „Three Billboards Outside BMVI“ im Zuge einer Guerilla-Aktion vor dem Ministerium plakativ zum Handeln auf – Das  zuständige Kraftfahrt-Bundesamt muss 5.000 Euro Bußgeld pro Betrugsdiesel gegen Audi, BMW, Daimler, Opel, Porsche, VW und ausländische Hersteller wie Fiat wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen verhängen und geltendes Recht durchsetzen – Neues Rechtsgutachten belegt, dass Bußgelder auch gegen ausländische Fahrzeughersteller wie Fiat möglich und erforderlich sind – Hersteller müssen zur technischen Nachrüstung der Betrugs-Diesel auf eigene Kosten verpflichtet werden – Einnahmen aus den überfälligen Geldbußen sollen zur Finanzierung der Verkehrswende in Deutschland verwendet werden

Berlin, 18.7.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, endlich geltendes Recht durchzusetzen und Bußgelder in der nach EU-Recht geforderten Höhe gegen die betrügerischen Autokonzerne zu verhängen, deren Diesel-Pkw nachweislich mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sind. Aktuell sind bei circa vier Millionen Diesel-Pkw betrügerische Abschalteinrichtungen amtlich nachgewiesen. Weitere Euro 5 und 6 Diesel-Pkw-Modelle mit Betrugssoftware werden folgen. Die DUH geht insgesamt von elf Millionen betroffenen Diesel-Pkw in Deutschland aus.

Trotz der eindeutigen Rechtslage hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bislang keine Geldbußen gefordert. Dabei wäre das KBA auch für diejenigen Autohersteller zuständig, gegen die noch keine deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt, vor allem also für die ausländischen Hersteller, die Autos in Deutschland verkaufen. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, hat die DUH am frühen Morgen des 18.Juli.2018 drei große Werbetafeln vor dem Verkehrsministerium in Berlin installiert. Sie tragen die Botschaft „12.860 DEAD, 800.000 SICK, 11 MILLION CHEATED DIESEL-OWNERS“; „AND STILL NO REAL FINES OR FIXES?“; „HOW COME, MINISTER SCHEUER?“. Zum Pressefoto: http://l.duh.de/p180718.

Ihre Forderung untermauert die DUH mit einem bei der Aktion vorgestellten aktuellen Rechtsgutachten von Remo Klinger. Dieses belegt die nach nationalem Recht vorhandenen Möglichkeiten, die Hersteller von Kraftfahrzeugen, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Verkehr gebracht haben, mit Geldbußen zu belegen. Das durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Volkswagen verhängte Bußgeld von einer Milliarde Euro betrifft andere schwerwiegende Rechtsverstöße. Allein die sich aus dem Inverkehrbringen von 2,6 Millionen VW-Betrugsdiesel ergebende Geldbuße beläuft sich auf 13 Milliarden Euro, wie das Rechtsgutachten zeigt.

„Während Bundesverkehrsminister Scheuer wie schon seine Vorgänger nicht willens ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen gegen die Konzerne auszusprechen, fordert beispielsweise die französische Antibetrugsbehörde 18 Milliarden Euro Strafe von inländischen und italienischen Herstellern. Doch nicht nur die Beachtung rechtlicher Vorgaben wird durch Minister Scheuer missachtet, auch die Umsetzung der politischen Vereinbarung des Koalitionsvertrags, wie etwa die Durchsetzung wirksamer Hardwarenachrüstung für alle Betrugsdiesel, kommt nicht voran. Während einer Privatperson beim dreimaligen Busfahren ohne Fahrschein eine Gefängnisstrafe droht, schützt Dieselminister Scheuer einseitig die Autokonzerne und lässt die betrogenen Autohalter im Dieseldunst allein“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die auch seitens der EU-Kommission geforderten Strafzahlungen sollten zweckgebunden für die Finanzierung der Verkehrswende verwendet werden. Wir müssen die kollektiven Verkehre, Bahn, Bus und Straßenbahn stärken und den motorisierten Individualverkehr nach dem Beispiel von Wien und Zürich aus den Innenstädten weitgehend verbannen.“

Die DUH geht davon aus, dass insgesamt circa elf Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw in Deutschland mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind und unsere Innenstädte mit dem giftigen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) verpesten. 12.860 vorzeitige Todesfälle sind jährlich in Deutschland auf die Belastung mit NO2 zurückzuführen. Der Schadstoff verursacht zudem nach Berechnungen des Umweltbundesamts jedes Jahr mehr als 800.000 Atemwegs-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes – besonders Kinder, alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen sind gefährdet.

Das KBA verzichtet nicht nur auf Geldbußen – es verlangt auch keine wirksame Reduktion der Abgasemissionen, sondern genehmigt sogar die Implementation neuer, nun „legaler“ Abschalteinrichtungen, wie sogenannte „Thermofenster“. So kommen die deutschen Hersteller selbst im Falle eines festgestellten Betrugs mit weitgehend unwirksamen Micky-Maus-Software-Updates davon. Und dies obwohl CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, die technische Nachrüstung der insgesamt über elf Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland „zu prüfen“ und entsprechend den Ergebnissen der Expertengruppe 1 im Bundesverkehrsministerium durchzusetzen.

Das nun vorliegende Rechtsgutachten zur „Festsetzung von Geldbußen gegenüber Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen“ von Rechtsanwalt Remo Klinger zeigt auf, dass nach nationalem Recht nicht nur gegen inländische Automobilhersteller wie Volkswagen, Daimler oder Opel, die illegale Abschalteinrichtungen verwendet haben, Bußgelder verhängt werden können.

Auch ausländische Hersteller, wie Fiat, können für den Verkauf von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung in Deutschland mit einem Bußgeld belegt werden. Das dem Verkehrsministerium unterstehende und für die Verhängung von Bußgeldern zuständige KBA kann bei ausländischen Herstellern zwar nicht auf die im Ausland erteilte EG-Typgenehmigung Einfluss nehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass in Deutschland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht in Deutschland geahndet werden könnten.

Die Rechtslage ist aus Sicht der DUH klar: Da die illegalen Abschalteinrichtungen bei der Typzulassung nicht angegeben worden sind, sind die Übereinstimmungsbescheinigungen der Fahrzeuge ungültig. Mit dieser ungültigen Bescheinigung sind sie verkauft worden. Auf dieser Grundlage muss ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro je Fahrzeug verhängt werden.

Für die knapp vier Millionen vom KBA mit illegalen Abschalteinrichtungen versehenen Diesel-Pkw der Marken VW, Audi, Porsche, Daimler, BMW und Opel ergibt dies ein Bußgeld in Höhe von 20 Milliarden Euro. Gegen Opel ist trotz jahrelanger Ermittlungen immer noch kein amtlicher Rückruf erfolgt, wogegen die DUH verschiedene Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig führt. Auch dies hätte längst geschehen müssen.

Das KBA hat, ergänzend zu dem Rückruf für 2,6 Millionen manipulierte VW-Fahrzeuge, mittlerweile unter anderem Rückrufe für die Fahrzeugtypen Mercedes Vito, Mercedes C-Klasse, den Mercedes Geländewagen GLC, Audi A6, A7 und A8, BMW 5er und 7er, Porsche Cayenne und Macan, sowie einen großen Teil der VW-Diesel-Pkw verfügt. Die DUH beantragte daher beim KBA in bislang vier getrennten Verfahren die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen bei diesen Fahrzeugen.

Sollten keine Bußgelder durch deutsche staatliche Stellen festgesetzt werden, verstößt dies gegen die unionsrechtliche Pflicht zur abschreckenden Sanktionierung von Verstößen gegen das Typzulassungsrecht für Kraftfahrzeuge. Da die deutschen Behörden diese Pflicht bislang nicht erfüllt haben, hat die EU-Kommission im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Das Fazit von Rechtsanwalt Remo Klinger, der das Gutachten erstellt hat, lautet: „Es liegt ein eindeutiger Rechtsbruch vor. Es sind illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden, die Behörden haben das mit ihren Rückrufen bestätigt. Doch noch immer hatten diese keine rechtlichen Konsequenzen, es werden noch immer keine Bußgelder von den zuständigen Behörden verhängt. Das ist eindeutig rechtswidrig und illegal von Seiten der Behörden, allen voran des Verkehrsministeriums. Ebenso wie sein Vorgänger Alexander Dobrindt weigert sich Andreas Scheuer geltendes Recht durchzusetzen. Dabei sieht unser nationales Recht die Verhängung von Bußgeldern gegenüber Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen eindeutig vor.“