Duisburg, 20. Januar 2015 - 20 Teilnehmer
aus Personalbüros diverser Unternehmen sowie ehrenamtliche
und hauptamtliche Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse
(TK), konnte TK Kundenberaterin Tanja Koßek begüßen, die
sich im „Haus der Unternehmer“ in Duisburg zusammengefunden
hatten, um bei der, von der TK angebotenen Veranstaltung
„Aktuelle Fragen des Lohnsteuerrechts 2015“, das Neuste,
für sich und ihre Tätigkeit in Erfahrung zu bringen.
Kundenberaterin Tanja Koßek begrüßte die Gäste
Der
Referent, Dipl. Finanzwirt Hans Roggenkamp erläuterte den
Anwesenden anhand von Beispielen, die neuen Regelungen
anschaulich und verständlich. Das Referat war unterteilt in
folgende Teile: 1.) Die gesetzlichen Neuregelungen – 2.) Die
aktuelle BFH/FG-Rechtsprechung – 3.) Verwaltungsanweisungen.
Dipl. Finanzwirt Hans Roggenkamp bei seinem Referat
Teil 1 beinhaltete das sogenannte Kroatien-Anpassungsgesetz,
dem der Bundesrat am 11.07.2014 zugestimmt hat.
Besprochen wurden Änderungen des Einkommensteuergesetzes
(EStG), u.a. Betriebsveranstaltungen, die doppelte
Haushaltsführung, Steuerfreiheit für Aufwendungen des
Arbeitgebers in Form von Serviceleistungen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Erhöhung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Beitragsbemessungsgrenzen
in der Rentenversicherung für 2015 u.a.m..
Die Teilnehmer der TK Veranstaltung
Im zweiten Teil
behandelte Hans Roggenkamp die aktuelle
BFH/FG-Rechtsprechung, u.a.: zur Firmenwagennutzung,
einschließlich der befugten und unbefugten Privatnutzung
eines betrieblichen Fahrzeugs, zu Kosten für eine
Sensibilisierungswoche und Zuschüsse zu den Nebenkosten als
steuerfreie Gesundheitsförderung, Ausweitung des Umfangs
einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf die Umsatzsteuer und die
Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung.
Anschaulich und verständlich vermittelte der Referent das
Thema "Lohnsteuerrecht 2015"
Bei den
Verwaltungsanweisungen, im dritten Teil der Veranstaltung,
ging es um die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 wie
u.a.: das Mahlzeitengestellung keine steuerfreie
Reisekostenvergütung ist, die steuerfreie Barablösung
typischer Berufsbekleidung, steuerfreie
Kindergartenzuschüsse, Gehaltsumwandlung beim
Auslagenersatz, Bewertung von Sachbezügen, Zweifelsfragen
zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht sowie weitere
wichtige Änderungen.
Für sein hervorragendes Referat,
erhielt Dipl.-Finanzwirt Hans Roggenkamp, am Ende der
TK-Veranstaltung, von den Teilnehmern ungeteilten Beifall.
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