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TK-Veranstaltung - „Aktuelle Fragen des Lohnsteuerrechts 2015“
Manfred Schneider

Duisburg, 20. Januar 2015 - 20 Teilnehmer aus Personalbüros diverser Unternehmen sowie ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter der Techniker Krankenkasse (TK), konnte TK Kundenberaterin Tanja Koßek begüßen, die sich im „Haus der Unternehmer“ in Duisburg zusammengefunden hatten, um bei der, von der TK angebotenen Veranstaltung „Aktuelle Fragen des Lohnsteuerrechts 2015“, das Neuste, für sich und ihre Tätigkeit in Erfahrung zu bringen.

Kundenberaterin Tanja Koßek begrüßte die Gäste

Der Referent, Dipl. Finanzwirt Hans Roggenkamp erläuterte den Anwesenden anhand von Beispielen, die neuen Regelungen anschaulich und verständlich. Das Referat war unterteilt in folgende Teile: 1.) Die gesetzlichen Neuregelungen – 2.) Die aktuelle BFH/FG-Rechtsprechung – 3.) Verwaltungsanweisungen.

Dipl. Finanzwirt Hans Roggenkamp bei seinem Referat

Teil 1 beinhaltete das sogenannte Kroatien-Anpassungsgesetz, dem der  Bundesrat am 11.07.2014 zugestimmt hat. Besprochen wurden Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), u.a. Betriebsveranstaltungen, die doppelte Haushaltsführung, Steuerfreiheit für Aufwendungen des Arbeitgebers in Form von Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung für 2015 u.a.m..

Die Teilnehmer der TK Veranstaltung

Im zweiten Teil behandelte Hans Roggenkamp die aktuelle BFH/FG-Rechtsprechung, u.a.: zur Firmenwagennutzung, einschließlich der befugten und unbefugten Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs, zu Kosten für eine Sensibilisierungswoche und Zuschüsse zu den Nebenkosten als steuerfreie Gesundheitsförderung, Ausweitung des Umfangs einer Lohnsteuer-Außenprüfung auf die Umsatzsteuer und die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung.  

Anschaulich und verständlich vermittelte der Referent das Thema "Lohnsteuerrecht 2015"

Bei den Verwaltungsanweisungen, im dritten Teil der Veranstaltung, ging es um die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 wie u.a.: das Mahlzeitengestellung keine steuerfreie Reisekostenvergütung ist, die steuerfreie Barablösung typischer Berufsbekleidung, steuerfreie Kindergartenzuschüsse, Gehaltsumwandlung beim Auslagenersatz, Bewertung von Sachbezügen, Zweifelsfragen zum neuen lohnsteuerlichen Reisekostenrecht sowie weitere wichtige Änderungen.

Für sein hervorragendes Referat, erhielt Dipl.-Finanzwirt Hans Roggenkamp, am Ende der TK-Veranstaltung, von den Teilnehmern ungeteilten Beifall.