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Loveparade 2010
April 2016 Loveparade-Strafverfahren:
Unabhängiges Gremium schaffen

 

Stiftung fordert Aufklärung, auch durch ein unabhängiges Gremium
Stiftung Duisburg 24.7.2010

Duisburg, 12. April 2016 - Für den Fall, dass auch das Oberlandesgericht einen Prozess zur Loveparade-Katastrophe ablehnen sollte, fordern Hinterbliebene und Betroffene die Schaffung eines unabhängigen Gremiums auf Landesebene, das die Ursachen der Loveparade-Katastrophe untersuchen soll.

Der Beschluss des Duisburger Landgerichts, den Prozess zur Loveparade nicht zu eröffnen, hat bei den Hinterbliebenen der getöteten jungen Menschen wie bei den Betroffenen erneut die Wunden aufgerissen, die bisher nicht heilen können. Sie sind entsetzt, wütend und bitter enttäuscht. Viele empfinden ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Justizbehörden, die sich
nach ihrer Ansicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben statt gemeinsam an einer für die Eltern, die Betroffenen und die Öffentlichkeit so wichtigen Aufklärung dieser Katastrophe zu arbeiten.

Wenige Tage nach der Entscheidung des Duisburger Landgerichts trafen sich Hinterbliebene und körperlich und seelisch zu Schaden gekommene andere Betroffene der Loveparade-Katastrophe mit Mitgliedern des Beirats und des Kuratoriums der „Stiftung Duisburg 24.7.2010“.

Den Angehörigen und Betroffenen geht es zu allererst um die Anerkennung ihres Leids und das Verstehen darum, wie es in der Vorbereitung und Durchführung der Loveparade zu dieser Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten von Verletzten kommen konnte.

Ihre zentrale Forderung lautet: Über dieser Katastrophe dürfen die Akten nicht geschlossen und Eltern und Betroffene mit ihren Schmerzen nicht allein gelassen werden.

Allen an diesem Gespräch Beteiligten geht es vorrangig nicht darum zu bestrafen, sondern darum zu klären, wer an welcher Stelle Verantwortung hatte. Die zehn Angeschuldigten sind nach der gemeinsamen Einschätzung nicht die im eigentlichen Sinn Verantwortlichen. Diese sind auf der Ebene der Politik und des Veranstalters zu finden.

Vor diesem Hintergrund der verletzten Gefühle und der noch ausstehenden Gerechtigkeit fordern alle Beteiligten:

- Der Prozess muss stattfinden, damit zur Sprache kommt, was an diesem Tag geschehen ist. Dazu sind gegebenenfalls neue Gutachten einzuholen. Auch darf die Anklage sich nicht allein auf die Vorbereitung beziehen, sondern muss die Durchführung der Veranstaltung an diesem 24. Juli 2010 ebenfalls zum Gegenstand des Prozesses machen.

- Sollte ein juristische Aufarbeitung und Aufklärung endgültig abgelehnt werden, muss an diese Stelle eine politische Aufarbeitung treten. Es kann und darf nicht sein, dass die Eltern und Betroffenen, aber auch die Öffentlichkeit ohne Antwort bleiben und das juristische Urteil der Nichtzulassung das letzte Wort behält. Die Eltern, die Betroffenen aber auch die Menschen in Duisburg und darüber hinaus haben ein Recht darauf, dass gesellschaftspolitisch geklärt wird, was zu dieser Katastrophe geführt und wer dafür die politische Verantwortung zu tragen hat. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde rufen daher die politisch Verantwortlichen der Landesregierung von NRW auf, alles in ihren Kräften stehende zu tun, dass das Urteil des Landgerichts die Hinterbliebenen und Betroffenen nicht als zweite Katastrophe trifft. Diese Aufarbeitung könnte in der Form eines unabhängigen Gremiums geschehen, das dazu berufen und eingesetzt wird.

Die Stiftung wird Kontakt mit der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft aufnehmen und um Unterstützung bitten.