Duisburg, 12. April 2016 - Für den Fall,
dass auch das Oberlandesgericht einen Prozess zur
Loveparade-Katastrophe ablehnen sollte, fordern
Hinterbliebene und Betroffene die Schaffung eines
unabhängigen Gremiums auf Landesebene, das die Ursachen
der Loveparade-Katastrophe untersuchen soll.
Der
Beschluss des Duisburger Landgerichts, den Prozess zur
Loveparade nicht zu eröffnen, hat bei den Hinterbliebenen
der getöteten jungen Menschen wie bei den Betroffenen erneut
die Wunden aufgerissen, die bisher nicht heilen können.
Sie sind entsetzt, wütend und bitter enttäuscht. Viele
empfinden ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber den
Justizbehörden, die sich nach ihrer Ansicht gegenseitig
den Schwarzen Peter zuschieben statt gemeinsam an einer für
die Eltern, die Betroffenen und die Öffentlichkeit so
wichtigen Aufklärung dieser Katastrophe zu arbeiten.
Wenige Tage nach der Entscheidung des Duisburger
Landgerichts trafen sich Hinterbliebene und körperlich
und seelisch zu Schaden gekommene andere Betroffene der
Loveparade-Katastrophe mit Mitgliedern des Beirats und
des Kuratoriums der „Stiftung Duisburg 24.7.2010“.
Den
Angehörigen und Betroffenen geht es zu allererst um die
Anerkennung ihres Leids und das Verstehen darum, wie es
in der Vorbereitung und Durchführung der Loveparade zu
dieser Katastrophe mit 21 Toten und Hunderten von
Verletzten kommen konnte.
Ihre zentrale Forderung lautet:
Über dieser Katastrophe dürfen die Akten nicht geschlossen
und Eltern und Betroffene mit ihren Schmerzen nicht
allein gelassen werden.
Allen an diesem Gespräch
Beteiligten geht es vorrangig nicht darum zu bestrafen,
sondern darum zu klären, wer an welcher Stelle
Verantwortung hatte. Die zehn Angeschuldigten sind nach
der gemeinsamen Einschätzung nicht die im eigentlichen Sinn
Verantwortlichen. Diese sind auf der Ebene der Politik und
des Veranstalters zu finden.
Vor diesem Hintergrund der
verletzten Gefühle und der noch ausstehenden Gerechtigkeit
fordern alle Beteiligten:
- Der Prozess muss stattfinden,
damit zur Sprache kommt, was an diesem Tag geschehen ist.
Dazu sind gegebenenfalls neue Gutachten einzuholen. Auch
darf die Anklage sich nicht allein auf die Vorbereitung
beziehen, sondern muss die Durchführung der Veranstaltung an
diesem 24. Juli 2010 ebenfalls zum Gegenstand des Prozesses
machen.
- Sollte ein juristische Aufarbeitung und
Aufklärung endgültig abgelehnt werden, muss an diese Stelle
eine politische Aufarbeitung treten. Es kann und darf nicht
sein, dass die Eltern und Betroffenen, aber auch die
Öffentlichkeit ohne Antwort bleiben und das juristische
Urteil der Nichtzulassung das letzte Wort behält. Die
Eltern, die Betroffenen aber auch die Menschen in Duisburg
und darüber hinaus haben ein Recht darauf, dass
gesellschaftspolitisch geklärt wird, was zu dieser
Katastrophe geführt und wer dafür die politische
Verantwortung zu tragen hat. Die Teilnehmer der
Gesprächsrunde rufen daher die politisch Verantwortlichen
der Landesregierung von NRW auf, alles in ihren Kräften
stehende zu tun, dass das Urteil des Landgerichts die
Hinterbliebenen und Betroffenen nicht als zweite Katastrophe
trifft. Diese Aufarbeitung könnte in der Form eines
unabhängigen Gremiums geschehen, das dazu berufen und
eingesetzt wird.
Die Stiftung wird Kontakt mit der
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft aufnehmen und um
Unterstützung bitten.
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