Duisburg, 05. August 2021 -
Der zweite Weiße Riese an der
Ottostraße 24 - 30 in Duisburg-Hochheide wird am Sonntag, 5.
September 2021, gesprengt. Die Sprengung ist planmäßig für
12 Uhr vorgesehen. Der Bereich rund um diesen Einsatzort
wird großräumig abgesperrt und der Verkehr umgeleitet.
Für die Dauer der Sprengung werden folgende
Straßenabschnitte für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig
gesperrt:
►
Moerser Straße (zwischen Kirchstraße und Kreuzung
Rheinpreußen-/Lauerstraße), lageangepasst beginnt die
Sperrung zwischen 08:00 und 10:00 Uhr
►
Ottostraße (zwischen Moerser Straße und
Husemannstraße), ab 08:00 Uhr
►
Husemannstraße (zwischen Kirchstraße und
Lauerstraße), ab 08:00 Uhr
Von den Verkehrssperrungen sind
die Buslinien 911 und 929 der NIAG und die Linien 916, 917
und 926 der DVG betroffen. Auch die genannten Buslinien
werden umgeleitet. Daher werden am 5.September die
Haltestellen „Ottostraße“ (Linien 911, 916, 917, 926, 929),
Hochheide Markt (916, 917, 926, 929) und „Prinzenstraße“
(Linie 926) ab 08:00 Uhr nicht mehr angefahren. Bei der
Linie 926 halten die Busse in Fahrtrichtung Duisburg an der
gleichnamigen Haltestelle der Linie 912 auf der
Friedhofsallee.
Weitere Informationen zu den Busumleitungen finden Sie bei den jeweiligen
Verkehrsunternehmen (www.niag-online.de
und www.dvg-duisburg.de) zu entnehmen.
Der erste
„Weiße Riese“ auf der
Friedrich-Ebert-Straße 10-16 in Duisburg-Hochheide
ist am 24. März 2019 gesprengt worden
Spektakuläres Ereignis und
mit grandioser Präzision fiel der erste Weiße Riese in sich
zusammen
Evakuierungszone
In der Evakuierungszone wohnen ca. 1.750 Personen. Am Tag
der Sprengung müssen alle innerhalb der Evakuierungszone
(umrandete Zone im anliegenden Kartenausschnitt) lebenden
Bewohner ihre Wohnungen bzw. Häuser und somit auch die
Sperrzone bis 8 Uhr verlassen. Dies betrifft die Adressen:
► Paula-Echter-Straße
11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29
►
Husemannstraße 7, 9, 33, 35, 37, 39, 41
►
Ottostraße 1a - 13b, 15-52
►
Hanielstraße 17, 19, 21, 36, 38, 40, 42
►
Lindenstraße 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35,
37, 39, 40, 42, 44
►
Moerser Straße 180
Hilfebedürftige (Bettlägerige,
Rollstuhlfahrer, Blinde etc.) werden gebeten, sich unter der
Rufnummer 0203/283-2000 zu melden. Ein Aufenthaltsraum steht
in der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule an der
Hamborner Straße 274 - 278 in 47166 Duisburg zur Verfügung.
Vor Ort gibt es ausreichend Parkplätze. Es wird aber auch
ein Shuttle-Service zum Aufenthaltsraum in der Hamborner
Gesamtschule angeboten. Die Busse stehen am Tag der
Sprengung ab 7.30 Uhr für den Transport an den DVG-
Haltestellen „Prinzenstraße“ und „Ottostraße“ sowie an der
Ecke Husemannstraße/Lauerstraße bereit (im Lageplan mit H
markiert).
Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes stehen
betroffenen Anwohnern an den beiden Haltestellen für
Rückfragen zur Verfügung. Die Transporte werden von
städtischen Ordnungskräften auch organisiert und begleitet.
Halteverbote
In der gesamten Evakuierungszone wird ein absolutes
Halteverbot (StVO Zeichen 283) eingerichtet, das
schrittweise ab Freitag, 3. September, gilt:
►
Freitag, 3. September: Ottostraße, Aufstellfläche
Sprengmeister und Einsatzleitung
►
Samstag, 4. September Glückaufstraße,
Bürgermeister-Bongartz-Platz
►
Sonntag, 5. September Husemannstraße, Ottostraße,
Lindenstraße, Hanielstraße, Moerser Straße, Kichstraße,
Parkplatz Dr.-Kolb-Straße (Glückauhalle), Marktplatz
Hochheide
►
Achtung: Fahrzeuge, die im Halteverbot halten bzw. parken,
werden abgeschleppt.
Sprengsignale
Vor und nach der Sprengung werden gut vernehmbare
Sprengsignale gegeben:
►
Ein langer Ton – Erstes Sprengsignal: Sofort in
Deckung gehen!
►
Zwei kurze Töne – Zweites Sprengsignal: Es wird
gezündet!
►
Drei kurze Töne – Drittes Sprengsignal: Die Sprengung
ist beendet (noch keine Entwarnung!) oder unterbrochen!
Nach dem ersten Sprengsignal haben alle Personen, die sich
im Sprengbereich befinden, sofort in Deckungsräume zu gehen
oder den Sprengbereich zu verlassen. Das zweite
Sprengsignal darf erst gegeben werden, wenn sichergestellt
ist, dass sich alle Personen in Deckungsräumen oder
außerhalb des Sprengbereichs befinden – mit Ausnahme des
Sprengberechtigten oder die Hilfskraft, der die
Sprengsignale gibt.
Nach dem zweiten Sprengsignal haben sich auch die
Sprengberechtigten und Hilfskräfte, die die Signale gegeben
haben, in Deckungsräume zu begeben oder den Sprengbereich zu
verlassen. Erst dann dürfen die Sprengladungen gezündet
werden.
Das dritte Sprengsignal darf erst gegeben
werden, wenn sich der Sprengberechtigte nach dem Zünden vom
Ergebnis der Sprengung überzeugt hat. Dabei hat er auch auf
eventuell vorhandene „Versager“ zu achten. Das dritte
Sprengsignal kann auch gegeben werden, wenn die Sprengung
unterbrochen worden ist. Erst nach dem dritten Sprengsignal
dürfen auch die anderen Personen die Deckungsräume verlassen
und die Absperrung des Sprengbereichs aufgehoben werden.
Entwarnung / Freigabe der Zonen
Zusätzlich zu den Signalen zur Sprengung wird nach der
Freigabe der Sicherheitszone durch den Sprengmeister und die
Feuerwehr eine Entwarnung durch das städtische Sirenensystem
im direkten Umfeld gegeben (einminütiger Dauerton). Erst
nach diesem Sirenenton können die Anwohner wieder in ihre
Häuser zurück. Dies wird erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei
Stunden nach der eigentlichen Sprengung der Fall sein. Die
in den Sperrzonen angeordneten Haltverbote enden mit
Aufhebung der Sperrmaßnahmen.
Aufgaben der Feuerwehr und des Bürger- und Ordnungsamtes
Die Feuerwehr ist am Tag der Sprengung mit rund 250 Kräften
im Einsatz, die aus Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr,
Freiwilliger Feuerwehr und dem Rettungsdienst bestehen. Ihr
obliegt die Gesamteinsatzleitung aller eingesetzten Kräfte
und die Organisation der Betreuungsmaßnahmen für evakuierte
Personen.
Das Bürger- und Ordnungsamt wird ab
Anfang August 2021 verstärkt mit Kräften des städtischen
Außendienstes und der Verkehrsüberwachung im Umfeld des
Sprengobjekts präsent sein. Die Bewohner*innen in der
Evakuierungszone werden nach Möglichkeit persönlich über die
bevorstehenden Maßnahmen und damit verbundenen
Einschränkungen informiert. Auch auf dem Hochheider
Wochenmarkt (mittwochs und samstags) steht das Bürger- und
Ordnungsamt mit einem Infostand für Rückfragen im
Zusammenhang mit der Sprengung ab dem 11. August bereit.
Am Tag der Sprengung werden für das Bürger- und Ordnungsamt
ca. 200 Mitarbeiter*innen im Einsatz sein, die ab 8 Uhr
insbesondere die Räumung der Evakuierungszone kontrollieren.
Viele Mitarbeiter werden an den Sperren im Umfeld des
„Weißen Riesen“ eingesetzt. Diese Einsatzkräfte haben die
Aufgabe, Personen und Kraftfahrzeuge am verbotenen Betreten
und Befahren der Evakuierungszone zu hindern. Die
Sperrmaßnahmen werden in enger Abstimmung und mit
Unterstützung der Polizei durchgeführt.
Bitte keine Besucher!
Wegen der weiträumigen Absperrungen, der Verkehrssituation
und da es praktisch keinen Sichtmöglichkeiten auf das
Sprengobjekt gibt, bittet die Stadt Duisburg von einer
Anreise abzusehen. Stattdessen bietet sich die
Live-Übertragung im WDR-Fernsehen an. Es wird vor Ort
keinerlei Verpflegungsstände (Getränke/Imbiss) und keinerlei
Toiletten geben. Das Bürger- und Ordnungsamt wird auch
Versuche von mobilen Händlern, die am Tag der Sprengung vor
Ort Waren anbieten möchten, unterbinden.
Weitere Informationsmöglichkeiten
Homepage der Stadt Duisburg
www.duisburg.de Hashtag #sprengungweisseriesen Homepage
„www.diesprengung.de“ und Mailadresse
info@diesprengung.de.
Informationsblätter werden durch den städtischen Außendienst
ab 5. August 2021 in der Evakuierungszone verteilt. Call
Duisburg unter 0203/283-2000.
Informationsstand des Bürger- und Ordnungsamtes auf dem
Wochenmarkt Hochheide (mittwochs bzw. samstags) zwischen dem
11. August und dem 1.September automatischer Infotext unter
0800/112 1313 (nur am 5. September ab 8 Uhr)
Am 5. September regelmäßige Updates über die Social
Media Kanäle der Stadt Duisburg
Darüber hinaus gilt wie üblich, dass bei medizinischen
Notfällen oder Bränden die 112 gewählt werden soll. Bei
Verkehrsunfällen, Straftaten, usw. ist die Duisburger
Polizei über den Notruf 110 erreichbar. Beschwerden
Beschwerden in Zusammenhang mit der
Sprengung können an
info@diesprengung.de oder an die P&Z GmbH unter der
Rufnummer 01800 – 5000167 gerichtet werden.
Der Einsatz von Drohnen ist im
gesamten Einsatzbereich untersagt. Gemäß § 21 b) Ziffer 2
der Luftverkehrs-Ordnung dürfen Drohnen nicht über
Einsatzorten von Behörden (und über Menschenansammlungen)
betrieben werden. Zu derartigen Einsatzgebieten ist ein
seitlicher Abstand von 100 m einzuhalten. Der
Drohnenverbotsbereich in Hochheide erstreckt sich somit über
den gesamten, behördlichen Einsatzbereich und noch 100 Meter
darüber hinaus. Für den Bereich außerhalb des
Einsatzbereichs ist der Einsatz von Drohnen grundsätzlich
nach den Gesetzesbestimmungen zu handhaben.
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