September 2010 - Die
nordrhein-westfälische Justiz hat mit der neuen Homepage
www.betreuung.nrw.de ein weiteres Internet-Serviceangebot für die
Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet.
"Viele Menschen fragen sich, wie sie für wichtige Bereiche des
täglichen Lebens Vorsorge treffen können. Mit www.betreuung.nrw.de
möchten wir Hilfestellung geben und über das wichtige Themenfeld
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
verständlich informieren", erklärte Justizminister Thomas Kutschaty
heute (Freitag, 10. September 2010) in Düsseldorf.
Die Homepage zeigt auf, weshalb Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung streng voneinander zu trennen sind. Sie erklärt,
weshalb durch den Gebrauch einer Vorsorgevollmacht ein
Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Es wird ein Überblick
über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens gegeben und erläutert,
was eine Patientenverfügung ist. Als weitergehender Service steht
eine Vielzahl von Formularen zum Herunterladen zur Verfügung, unter
anderem das Muster einer Vorsorgevollmacht. Auch die häufig
nachgefragte Broschüre des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen
zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht kann als PDF-Datei
heruntergeladen werden.
"Ich hoffe, dass die neue Homepage dazu beiträgt, den Bürgerinnen
und Bürgern unseres Landes Orientierung in für den juristischen
Laien nicht immer einfachen Rechtsfragen zu geben," betonte der
Justizminister. "Gerade in einem so wichtigen Bereich wie der
rechtlichen Vertretung in Situationen, in denen man seine
Angelegenheit nicht mehr selber regeln kann, ist es wichtig, dass
man eingehend und zuverlässig informiert ist. Nur dann kann man
wichtige Entscheidungen bereits jetzt verantwortungsvoll für die
Zukunft treffen."
Deutscher Jugendgerichtstag: Justizminister Kutschaty für vernetztes
Vorgehen gegen jugendliche Intensivtäter
Justizminister Thomas Kutschaty hat sich für eine verstärkte
Kooperation von Justiz, Polizei und Jugendhilfe beim Vorgehen gegen
jugendliche Intensivtäter ausgesprochen.
"Die Enquete-Kommission des Landtags, die sich mit der Erarbeitung
von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in
Nordrhein-Westfalen befasst hat, unterstreicht die besondere
Bedeutung der Kooperation und Vernetzung aller Einrichtungen, die
mit der Bearbeitung von Jugendsachen betraut sind", sagte der
Minister heute (Dienstag, 14. September 2010) auf dem 28. Deutschen
Jugendgerichtstag in Münster. "Sie empfiehlt den Ausbau ambulanter
Hilfen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Förderung der
Alkohol- und Drogenprävention. Die Umsetzung der Empfehlungen der
Enquete-Kommission stellt eine der großen Herausforderungen dar,
denen sich die Justizpolitik Nordrhein-Westfalens in den kommenden
Jahren zu stellen hat."
Der Justizminister kündigte die Einrichtung von "Häusern des
Jugendrechts für Intensivtäter" in weiteren Großstädten des Landes
an. Ein entsprechendes Modellprojekt in Köln habe äußerst positive
Erfahrungen erbracht. Dort arbeiten spezialisierte Staatsanwälte,
Polizeibeamte und Mitarbeiter der Jugendhilfe unter einem Dach
zusammen. "Diese Vernetzung und das Prinzip der kurzen Wege
ermöglichen, Intensivtäter frühzeitig als solche zu erkennen, ihnen
erforderliche Hilfen anzubieten, aber auch - wo nötig - ihnen rasch,
energisch und effektiv ihre Grenzen aufzuzeigen", betonte Minister
Kutschaty.
Er verwies darauf, dass nur etwa fünf Prozent der jungen Straftäter
für rund 50 Prozent aller Delikte der jeweiligen Altersgruppe
verantwortlich sind. Landesweit bemühten sich bereits jetzt Justiz,
Polizei und Jugendbehörden in gemeinsamen Anstrengungen daher
insbesondere um diese Tätergruppe. Die Zusammenarbeit gelte es zu
verstärken.
Zur Verbesserung der Resozialisierungschancen für straffällige
Jugendliche und Heranwachsende sprach sich der Justizminister weiter
für einen Ausbau des Jugendstrafvollzugs in freien Formen - also in
Einrichtungen der Jugendhilfe statt in Jugendstrafvollzugsanstalten
- aus. Kutschaty: "Harte und immer härtere Strafen reichen als
Reaktion auf die kriminellen Taten junger Menschen nicht aus. Wir
müssen sie durch geeignete erzieherische Maßnahmen zu einem
geordneten und von Straftaten freien Leben befähigen."
Oberlandesgericht Düsseldorf: Unterhaltsrecht: Neue Leitlinien zur
Düsseldorfer Tabelle
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die für
den Oberlandesgerichtsbezirk geltenden Leitlinien zur „Düsseldorfer
Tabelle“ angepasst.
Die Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“ sind zwischen den
Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgestimmt und
sollen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im
Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gewährleisten. Die Leitlinien
ergänzen und konkretisieren für den Oberlandesgerichtsbezirk die
sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“. Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird
in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten in Deutschland und
dem Deutschen Familiengerichtstag ebenfalls vom Oberlandesgericht
Düsseldorf herausgegeben.
Die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle legen etwa fest, wie der
Unterhaltsbedarf zu berechnen, inwieweit Einkommen und Einnahmen
unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wie Zuwendungen Dritter zu
bewerten oder welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar
sind. Die ab 1.9.2010 geltenden „Düsseldorfer Leitlinien“ können auf
der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abgerufen
werden.
Landgericht Bonn: Sitzungspolizeiliche Verfügung im Verfahren in
sog. "Spitzel-Affäre" bei der Deutschen Telekom AG
Im Verfahren um die sog. "Spitzel-Affäre" bei der Deutschen Telekom
AG hat der Vorsitzende der 3. großen Strafkammer des Landgerichts
Bonn gemäß § 176 GVG folgende sitzungspolizeiliche Verfügung
erlassen:
"Für den ersten Verhandlungstag am 03.09.2010 werden folgende
Anordnungen getroffen:
1. Die Hauptverhandlung findet im Saal 0.11 statt. Dieser Saal
umfasst 114 Zuhörerplätze. Davon werden für die Medienvertreter 36
Plätze reserviert. Die Plätze für Medienvertreter werden am
Sitzungstag im Sitzungs-aal nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Auf
Verlangen haben sich die Medienvertreter durch Vorlage gültiger
Presseausweise mit Lichtbild auszuweisen.
2. Gemäß § 176 GVG wird zugelassen, dass am ersten Verhandlungstag
eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn Film- und Bildaufnahmen im
Sitzungssaal stattfinden. Die Genehmigung wird vorbehaltlich der
Rechte Dritter erteilt. Sie umfasst das Filmen und Fotografieren des
Einzuges der Kammer. Die Gesichter der Angeklagten sind unkenntlich
zu machen.
Die Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen ist nach dem Einzug der
Kammer auf meine Anordnung hin unverzüglich einzustellen.
3. Interviews mit Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal und im
unmittelbar angrenzenden Bereich vor dem Sitzungssaal (durch Glas
abgetrennter Sicherheitsbereich und dessen Zugang) sind untersagt.
4. Die Mitnahme von Laptops in den Sitzungssaal ist für Zuschauer
und Pressevertreter verboten. Mobiltelefone sind abzuschalten; eine
Stummschaltung genügt nicht. Während der Sitzung sind Film- und
Fotokameras und jedwede Tonaufnahmegeräte im Sitzungssaal nicht
erlaubt."
Der Präsident des Landgerichts Bonn hat in Ausübung seines
Hausrechtes für das Haus im Übrigen folgende Regelung getroffen:
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind zulässig vorbehaltlich der Rechte
Dritter und des störungsfreien Ablaufs des Geschäftsbetriebes.
Der erste Verhandlungstermin ist bestimmt für Freitag, 03. September
2010, 09.00 Uhr (Saal S. 0.11). Fortsetzungstermine sind vorgesehen
für den 10., 14. und 15. September sowie den 01., 05., 06., 08.,
19., 22., 26. und 29. Oktober (jeweils 09.00 Uhr). Nach bisheriger
Verhandlungsplanung sollen die ersten Zeugen ab dem 14. September
vernommen werden. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Telekom AG sowie der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrates sind
bislang für den 06. Oktober als Zeugenladen.
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30. August 2010 - Die 5. große
Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat als Schwurgericht heute am
18. Verhandlungstag ein Mitglied des Motorradclubs „Hells Angels“
wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.
Der Verurteilte war wegen heimtückischen Mordes und zweifach
versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg
hatte ihm zur Last gelegt, aus seinem Auto heraus mindestens einmal
auf das Opfer, ein Mitglied des Motorradclubs „Bandidos“ geschossen
zu haben, das zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff gerechnet haben
soll. Weiterhin ging sie davon aus, dass der Angeklagte ohne weitere
Folgen mindestens zwei Schüsse in die Richtung von zwei Frauen
abgegeben und deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.
Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte sein Opfer
erschossen hat, ohne durch Notwehr gerechtfertigt gewesen zu sein.
Das Mordmerkmal der Heimtücke konnte die Kammer dabei ebenso wenig
feststellen wie einen Vorsatz, außer dem Opfer weitere Menschen
töten zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann
innerhalb einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof
angefochten werden. |