Urteile  Archiv November- Dezember 2010

 

Sozialgericht: Operative Magenbandverkleinerung als Kassenleistung nur nach integrierter Adipositastherapie

15. November 2010 - Krankenkassen tragen die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung f�r �bergewichtige Versicherte nur dann, wenn zuvor unter �rztlicher Anleitung eine sechs- bis zw�lfmonatige integrierte Ern�hrungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 49-j�hrigen Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse verklagt hatte, ihr eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als Sachleistung zu gew�hren.
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegr�ndet ab. Trotz eines erheblichen �bergewichts der Kl�gerin mit einem BMI von �ber 40kg/m� und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes mellitus sowie Knie- und Wirbels�ulenbeschwerden komme die station�re operative Ma�nahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative Behandlungsm�glichkeiten ausgesch�pft seien. Hierzu geh�re die von der Kl�gerin bislang nicht absolvierte multimodale Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur Pr�vention und Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.
Soweit die Kl�gerin sich darauf berief, an Di�t- Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, gen�gt dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ern�hrungsfachkr�ften und an fortlaufender �rztlicher Begleitung.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 31.08.2010, Az.: S 40 KR 313/07