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November 2010 - Krankenkassen tragen die Kosten einer operativen
Magenbandverkleinerung f�r �bergewichtige Versicherte nur dann, wenn
zuvor unter �rztlicher Anleitung eine sechs- bis zw�lfmonatige
integrierte Ern�hrungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie
stattgefunden hat.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 49-j�hrigen
Versicherten aus Dortmund, die ihre Krankenkasse verklagt hatte, ihr
eine minimalinvasive operative Magenverkleinerung (Magenband) als
Sachleistung zu gew�hren.
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegr�ndet ab. Trotz
eines erheblichen �bergewichts der Kl�gerin mit einem BMI von �ber
40kg/m� und Begleiterscheinungen in Gestalt eines Diabetes mellitus
sowie Knie- und Wirbels�ulenbeschwerden komme die station�re
operative Ma�nahme erst in Betracht, wenn geeignete konservative
Behandlungsm�glichkeiten ausgesch�pft seien. Hierzu geh�re die von
der Kl�gerin bislang nicht absolvierte multimodale
Adipositastherapie im Sinne der Leitlinien zur Pr�vention und
Therapie der Adipositas der Deutschen Adipositas-Gesellschaft.
Soweit die Kl�gerin sich darauf berief, an Di�t- Programmen zur
Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, gen�gt dies nach Auffassung
des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein
langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei
diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und
Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ern�hrungsfachkr�ften
und an fortlaufender �rztlicher Begleitung.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 31.08.2010, Az.: S 40 KR 313/07
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