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Dezember 2023

Verbraucherzentrale in Duisburg bis Ende 2028 gesichert
Stadt Duisburg und Verbraucherzentrale NRW unterzeichnen Vertragsverlängerung

Duisburg, 22. Dezember 2023 - Rund 7.000 Verbraucheranliegen im Jahr Ratsuchende können mindestens bis Ende 2028 auf die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße zählen. Duisburgs Beigeordnete für Verbraucherschutz Linda Wagner und der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag. Die Finanzierung teilen sich die Stadt und das Land NRW. Zudem beteiligt sich die Stadtwerke Duisburg AG an den Kosten für die Beratung bei Energiearmut.

„Beinahe täglich hören wir von Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass wir uns für ihre Belange einsetzen“, so Schuldzinski. „Ich freue mich sehr, dass dank der finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte Angebot für weitere fünf Jahre fortgeführt werden kann.” Bereits seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag. Ob es um Verträge und Reklamationen geht, Fallstricke beim Onlineshopping oder vielfältige Betrugsmaschen per E-Mail, SMS oder Messenger: Die Berater:innen stehen Ratsuchenden mit Informationen und rechtlicher Unterstützung zur Seite. Besonders häufen sich derzeit Fälle von untergeschobenen Mobilfunkverträgen. Dabei werden Menschen auf der Straße angesprochen und mit Gewinnspielversprechen geködert, die sich am Ende als ungew

ollte Verträge entpuppen. Anhaltend hoch ist weiterhin die Nachfrage rund um Themen des Energiemarktes. Neue rechtliche Fallstricke gilt es in den Blick zu nehmen, aber auch den Betroffenen in finanziellen Krisensituationen effektiv und nachhaltig zu helfen. Gerade die sprunghafte Kostenentwicklung im Bereich der Energieversorgung bringt viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen. 2023 wurde die dringend erforderliche Beratung und Vertretung bei Energiearmut und drohenden Energiesperren auf eine Vollzeitstelle aufgestockt, um dem hohen Beratungsbedarf mit zeitnaher Hilfestellung zu begegnen.

Beigeordnete Wagner: Kompetente und wichtige Anlaufstelle Anerkennende Worte für die Arbeit fand die Beigeordnete für Verbraucherschutz Linda Wagner: „Die Verbraucherzentrale in Duisburg ist eine kompetente Anlaufstelle, die aus der Angebotspalette in unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die rund 7.000 Verbraucheranliegen jährlich sind ein Indiz dafür, dass Ratsuchende auf ihre Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags nicht verzichten wollen. Mein besonderer Dank gilt daher der Stadtwerke Duisburg AG, die durch ihre finanzielle Beteiligung einen Teil der Finanzierung dieser wichtigen Arbeit für die nächsten fünf Jahre weiterhin sichert.“

 

Besonders einkommensarme Haushalte suchen Rat und Unterstützung Häufig wenden sich Menschen mit finanziellen oder gar existenziellen Problemen an die Verbraucherzentrale. Nicht selten sind diese Verbraucher:innen obendrein Opfer unseriöser Anbietermaschen geworden. Das Team der Beratungsstelle hilft mit umfassenden Informationen sowie rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung. Ein besonderer Fokus liegt seit mehreren Jahren auf geflüchteten oder neu zugewanderten Menschen.


„Ihre sprachlichen Schwierigkeiten und die Unerfahrenheit mit hiesigen Verkaufsmaschen werden häufig ausgenutzt. Außerdem stehen sie vor besonderen Herausforderungen, wenn es etwa um Kontoeröffnungen, Geldtransfers oder Mobilfunkverträge geht“, erklärt Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski. Breites Spektrum an Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten Das Beratungsportfolio ist jedoch nicht nur für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe.


„Wer Ärger mit seinem Fitnessstudio hat, günstigere Tarife und Anbieter im Energiebereich sucht, den Durchblick bei seinen Versicherungsverträgen behalten will oder sich für Solarstrom interessiert, nimmt unsere anbieterunabhängige Beratung ebenfalls gerne in Anspruch“, umreißt Paulina Wleklinski das breite Spektrum der Beratungsmöglichkeiten. Darüber hinaus zielen Bildungsangebote insbesondere auf Aufklärung und Prävention. Und nicht zuletzt ist die Verbraucherzentrale bei zahlreichen Veranstaltungen in Duisburg präsent und ansprechbar.

Unterstützung bei hohen Heizkosten - Anspruch auf Sozialleistungen bei regelmäßigem Einkommen  
Duisburg, 21. Dezember 2023 - Die infolge der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme haben in diesem Jahr für finanzielle Entlastung bei Verbraucher:innen gesorgt. Allerdings laufen die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 aus. „Verbraucher:innen, die derzeit noch vertraglich an teurere Energieverträge gebunden sind und nicht zeitnah in preiswertere Tarife wechseln können, bekommen das Auslaufen der Preisbremsen im kommenden Jahr finanziell zu spüren“, sagt Kolja Ofenhammer, Fachexperte für Energieschulden und Sozialrecht der Verbraucherzentrale NRW.

 

Höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter:innen oder steigende Abschläge an Energieversorger können die Folge sein. „Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben und ihr Recht auf finanzielle Unterstützung einfordern.“

 Worauf bei der Antragstellung zu achten ist, zeigt die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps.
Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten prüfen
Verbraucher:innen, die aufgrund ihres regelmäßigen Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können im Einzelfall eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt für die monatlichen Heizkosten beantragen. Eine finanzielle Unterstützung bei den Heizkosten ist sowohl möglich, wenn Verbraucher:innen einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, als auch beim Bezahlen der Heizenergie über die Nebenkostenabrechnung an Vermieter:innen. Zu beachten ist, dass nur Heizkosten übernommen werden. Für Strom-kosten wird die finanzielle Unterstützung nur übernommen, wenn mit Strom geheizt wird.  


Was bei der Antragstellung zu beachten ist
Ist die Heizkostennachzahlung so hoch, dass Verbraucher:innen sie nicht zahlen können, muss die Übernahme der Kosten schriftlich beantragt werden. Erwerbstätige oder-fähige Verbraucher:innen können sich dazu an das örtliche Jobcenter wenden, andernfalls ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt beispielsweise für anspruchsberechtigte Rentner:innen. Der Antrag muss zeitnah gestellt werden, sobald die Heizkostenabrechnung vorliegt.


Verbraucher:innen, die nicht mehr erwerbsfähig oder im Rentenalter sind, müssen den Antrag noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Jobcenter oder Sozialamt stellen. Wichtig: Bis zum 31.12.2023 kann der Antrag beim Jobcenter noch drei Monate nach Fälligkeit der Rechnung gestellt werden. Ab 01.01.2024 gilt diese verlängerte Frist nicht mehr.  


Höhe des regelmäßigen Einkommens berücksichtigen
Der Anspruch auf Sozialleistungen ist bei regelmäßigem Einkommen von mehreren Bedingungen abhängig. Dazu zählt, mit wie vielen Personen im Haushalt gelebt wird, ob beispielsweise ein Mehrbedarf (z.B. wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil) vorliegt und wie hoch die Miete und entsprechende Heizkosten ausfallen. Ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht darüber hinaus nur dann, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.


Bei Leistungen des Jobcenters wie dem Bürgergeld liegt ein erhebliches Vermögen vor, wenn das sofort verfügbare Vermögen (z.B. Bargeld, Vermögen auf Girokonto, Sparbuch) 15.000 Euro für jede Person im Haushalt übersteigt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht ein Schonvermögen von 10.000 Euro für jeden leistungsberechtigten Menschen.  

Ist die Unterstützung bei hohen Heizkosten auch möglich, wenn bereits Sozialleistungen bezogen werden?
Erhalten Verbraucher:innen bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt, wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Leistungsempfänger:innen können sich hierfür an das Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dies gilt auch, wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird."  

 Weitere Informationen zur Unterstützung bei hohen Heizkosten unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/77998  
Allgemeine Informationen und Beratungsangebote zur Energiekrise unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061





Weiterhin zu hohes Niveau von Strom- und Gaspreisen in der Grundversorgung

Marktanalyse der Verbraucherzentrale NRW ergibt große Preisunterschiede zum Jahresbeginn 2024 bei nordrhein-westfälischen Energieversorgern


Duisburg, 20. Dezember 2023 - Obwohl rund 40 Prozent Preissenkungen zum Jahreswechsel vornehmen, bleiben die Preise der Grundversorgungstarife in NRW zu hoch Die Preisspanne zwischen den Grundversorgungstarifen beträgt bei Gas bis zu 300 Prozent Wer Sondertarife für Strom und Gas vergleicht, kann durch Wechsel des Energieversorgers viel Geld sparen Die Folgen der Energiekrise haben seit dem vergangenen Jahr zu hohen Strom- und Gaskosten geführt. Viele Menschen sind wegen der Turbulenzen auf dem Energiemarkt in die Grundversorgung gewechselt.

Da zum 31.12.2023 mit dem Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse die Energiekosten wieder in voller Höhe von den Verbraucher:innen getragen werden müssen, hat sich die Verbraucherzentrale NRW die aktuellen Grundversorgungstarife der nordrhein-westfälischen Anbieter für Strom und Gas einmal genauer angeschaut.


Die Auswertung zum Stichtag 1. Januar 2024 zeigt, dass das Preisniveau der Strom- und Gaspreise - trotz geplanter Preissenkungen von 14 bzw. 19 Prozent - deutlich höher ist, als die nachlassenden Preise auf den Energiemärkten vermuten ließen. Auch zwischen den Grundversorgungstarifen sind weiterhin sehr große Preisunterschiede festzustellen.   


Bei Gas bewegen sich die Arbeitspreise zum 1. Januar  zwischen 9,00 Ct/kWh und 26,54 Ct/kWh plus Grundpreis, bei Strom liegt die Spanne zwischen 29,81 Cent und 55,93 Ct/kWh plus Grundpreis. „Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf. Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Dennoch sind die großen Unterschiede verwunderlich, zumal die Börsenpreise im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen sind“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir fordern die NRW-Grundversorger mit überdurchschnittlichen Preisen daher auf, ihre Tarife auf ein marktübliches Niveau zu senken.“  

Raus aus der Grundversorgung
Ein Beispielhaushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, erhält je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1.942 Euro bis maximal 5.475 Euro. Die Grundversorgung ist in vielen Kommunen damit wieder der teuerste Tarif am Markt. „Verbraucher:innen, die in der Grundversorgung sind, sollten ihren Tarif überprüfen. Häufig lohnt sich der Wechsel“, so Schuldzinski.  

Auf den Karten ist ein Belieferungsgebiet eines Grundversorgers durchgehend schwarz umrandet. Die unterschiedlichen Preishöhen sind farbig von grün (niedrige Preise) bis rot (hohe Preise) gekennzeichnet. Zusätzlich zu beachten ist:

- Während manche Grundversorger nur die eigene Kommune beliefern, sind andere auch regional oder überregional tätig. Daher entspricht ein Grundversorgungsgebiet manchmal den Stadtgrenzen, in anderen Fällen nicht.

- Ein Grundversorger kann unterschiedliche Preise in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten verlangen. Gründe dafür sind häufig regional unterschiedliche Netzbetreiber und damit auch abweichende Netzentgelte oder Unterschiede bei der Konzessionsabgabe.

- In einem Postleitzahlgebiet kann es mehrere Grundversorger geben. Dargestellt sind hier nur Hauptgrundversorger. Es gibt daher noch weitere Grundversorger, die auf den Karten nicht dargestellt sind.

 


Ob dabei auch Sondertarife der Grundversorger eine Alternative sein können, hat die Verbraucherzentrale NRW ebenfalls untersucht. Die Gas-Sondertarife der Grundversorger sind mit durchschnittlich 11,32 Ct/kWh in etwa 2 Ct/kWh günstiger als die durchschnittlichen Gas-Grundversorgungstarife, doch auch hier gibt es große Preisunterschiede. Alternative Gastarife gibt es schon ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie, die aus der Grundversorgung heraus den Gasanbieter wechselt, kann rund 850 Euro pro Jahr sparen.  


Bei Strom sieht es ähnlich aus. Die jährlichen Kosten für Strom aus der Grundversorgung variieren bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh zwischen 1.060 Euro bis maximal 1.856 Euro. Wer von der Grundversorgung in den Sondertarif des Grundversorgers wechselt, kann durchschnittlich immerhin 160 Euro durch den Wechsel pro Jahr sparen. Die Preise liegen im Mittel bei 34,50 Ct/kWh. Bei alternativen Anbietern am Markt bekommt man Strom derzeit sogar ab ca. 30 bis 32 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie, die aus der Grundversorgung hinaus den Stromanbieter wechselt, kann also durchschnittlich knapp 300 Euro sparen.  

„Verbraucher sollten individuell prüfen, ob bei ihrem Grundversorger vor Ort ein günstiger Sondertarif für Gas oder Strom vorhanden ist oder der Wechsel zu einem alternativen Anbieter ratsam wäre“, sagt Schuldzinski. „Insbesondere bei den alternativen Anbietern sollte man aber vor Vertragsabschluss mittels einer Internetrecherche überprüfen, ob das Unternehmen durch sein Geschäftsgebaren in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist.“   

Gesamtauswertung: www.verbraucherzentrale.nrw/node/90610
Grafik Gas: www.verbraucherzentrale.nrw/node/90609
Grafik Strom: www.verbraucherzentrale.nrw/node/90611
Karte Grundversorgungstarife in NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/grundversorgung    
Verbraucherzentrale NRW e.V.



Geschenke umtauschen? Welche Käuferrechte gelten
Duisburg, 19. Dezember 2023 - Nach Weihnachten ist oft die Zeit des großen Umtauschs: passt nicht, gefällt nicht, bereits vorhanden – Gründe für einen Umtausch gibt es viele. Worauf es hier ankommt, ist jedoch nicht das Warum, sondern wann und wo die Geschenke gekauft wurden. „Ein häufiger Irrglaube besteht darin zu denken, dass man alles im Geschäft umtauschen kann“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.


„So ein pauschales Recht auf Umtausch gibt es aber schlichtweg nicht. Bei Bestellungen in Online-Shops verhält es sich hingegen anders.“ Das sollten Verbraucher:innen über ihre Rechte rund um die Rückgabe von gekaufter Ware wissen:  


Umtausch im lokalen Handel
Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack, passt nicht oder ist doppelt vorhanden, haben Verbraucher:innen nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr sind sie auf das freiwillige Entgegenkommen der Verkäufer:innen angewiesen. Der Umtausch kann komplett abgelehnt oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt werden.

Wer sich unsicher ist, ob ein Geschenk Gefallen finden wird, sollte sich daher bereits beim Kauf über die Umtauschbedingungen informieren und sich eine Umtauschmöglichkeit gegebenenfalls schriftlich, zum Beispiel auf dem Kassenbon, bestätigen lassen.  


Widerrufsrecht in Online-Shops
Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Dort können viele geschlossene Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen werden. Dabei ist es egal, ob Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der Ware nicht gefallen. Wichtig ist, dass die Widerrufsfrist an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen ist.

Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte versiegelte Waren wie Video-/Tonträger oder Kosmetik, wenn das Siegel gebrochen wurde oder für Produkte, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden wie beispielsweise selbst gestaltete Fotokalender.  


Reklamation bei Mängeln
Wenn nach dem Kauf auffällt, dass etwas an dem Geschenk nicht in Ordnung ist, haben Verbraucher:innen klare Rechte gegenüber dem Händler. Nach dem Kauf können ab Erhalt der Ware zwei Jahre lang Ansprüche wegen eines Mangels geltend gemacht werden. Als Mangel gilt übrigens auch eine schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitung. Bevor Betroffene jedoch den Kaufpreis zurückerhalten oder mindern können, hat der Händler die Möglichkeit, die fehlerhafte Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.


- Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten zwölf Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Käufer:innen nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler vorhanden war.  

Gutscheine Wer mit einem Geschenkgutschein nichts anzufangen weiß, kann sich den Geldbetrag in der Regel nicht auszahlen lassen. Dies ergibt sich häufig auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bestimmen, dass Barauszahlungen nicht möglich sind. In der Regel ist ein Gutschein jedoch übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann.

- Wichtig zu wissen: Gutscheine haben – wenn nicht anders in den AGB geregelt – eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.    

Verbraucherzentrale NRW e.V.

 

Pflegegrad abgelehnt? So legt man Widerspruch ein

Düsseldorf/Duisburg, 6. Dezember 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Betroffene gegenüber der Pflegekasse haben. Wenn Menschen zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung des Medizinischen Dienstes darüber, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, in welchen Pflegegrad die Betroffenen eingestuft werden und wieviel Leistungen sie erhalten.


Rund 2,5 Millionen solcher Gutachten hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. Insgesamt gab es 185.494 Widerspruchsgutachten. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes wurden davon 54.839 Gutachten korrigiert, also knapp 30 Prozent. Die Fernsehsendung Report Mainz (ARD) hatte am Dienstag die hohe Zahl der Korrekturen thematisiert und kritisiert, dass Pflegegutachten offenbar nicht immer korrekt durchgeführt würden. Es kann sich also lohnen, die Entscheidungen der Pflegekasse zu prüfen und sich gegen eine Ablehnung oder eine zu geringe Pflegeeinstufung zu wehren.

Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was zu beachten ist, damit Widerspruch oder Klage erfolgreich sind.

Rechtzeitig Widerspruch einlegen
Die Frist, in der der Widerspruch eingelegt werden muss, beträgt regulär einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des Bescheides an den oder die Versicherte:n. Ist nicht sicher, wann der Bescheid zugestellt wurde, kann man sich notfalls am Datum des Bescheides orientieren. Entscheidend ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Pflegekasse ankommt. Es reicht nicht aus, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

Es ist daher ratsam, den Widerspruch nicht kurz vor Ablauf der Frist abzusenden. Über die Begründung des Widerspruchs muss man sich allerdings noch keine Gedanken machen. Diese kann auch nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist in Ruhe vorgenommen werden. Zunächst reicht es aus, wenn der Pflegekasse mitgeteilt wird, dass man gegen den Bescheid Widerspruch einlegt.

Nachweis aufbewahren, dass die Frist eingehalten wurde
In einem Streitfall kann ein Nachweis darüber erforderlich sein, dass der Widerspruch rechtzeitig bei der Pflegekasse eingegangen ist. Dazu kann man entweder den Widerspruch persönlich bei der Pflegekasse abgeben und sich den Eingang bestätigen lassen oder per Einschreiben senden. Auch per Fax kann man den Widerspruch senden. Viele Pflegekassen stellen inzwischen auch online die Möglichkeit zur Verfügung, einen Widerspruch einzulegen. Hierfür muss die entsprechende App herunter geladen werden. Eine einfache E-Mail wahrt dagegen die Frist nicht.


Gutachten prüfen und Widerspruch begründen
Versicherte sollten den Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des medizinischen Dienstes eingehend prüfen und Gründe auflisten, warum man anderer Meinung ist. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes wird ebenso wie der Bescheid der Pflegekasse automatisch zugestellt. Betroffene können sich bei der Prüfung Zeit lassen und Hilfe zum Beispiel bei der Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Aufgrund des Widerspruchs und der entsprechenden Begründung wird die Pflegekasse ihre Entscheidung noch einmal prüfen. Häufig erfolgt dieses Gutachten „nach Aktenlage“, sodass nur auf vorliegende Unterlagen zurückgegriffen wird. Es kann aber auch ein erneuter Besuch beim Pflegebedürftigen stattfinden. Aufgrund dieser Begutachtung ergeht ein zweiter Bescheid, der ebenfalls geprüft werden sollte.  


Nach dem Widerspruch kommt die Klage
Sollte der neue Bescheid nicht das gewünschte Ergebnis bringen, können Betroffene Klage beim Sozialgericht einreichen. Ein Klageverfahren beim Sozialgericht verursacht keine Kosten. Anwaltliche Unterstützung ist zwar nicht unbedingt erforderlich. kann aber sinnvoll sein, um entsprechende Hilfestellung beim Rechtsstreit zu haben. Dies ist dann jedoch nicht kostenfrei, sondern für den Anwalt fallen entsprechende Gebühren an.

Wer die Klage selbst einreichen möchte, kann sie bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts aufnehmen lassen. Alternativ bietet es sich an, diese entweder persönlich einzuwerfen oder per Einschreiben mit Rückschein oder Fax zu versenden. Für die Klage gilt ebenfalls, dass sie nicht per E-Mail eingereicht werden kann."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Widerspruch und Klage gibt es hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11547 Hilfe beim Auffinden der richtigen Pflegeberatung bietet der Pflegewegweiser: https://www.pflegewegweiser-nrw.de/
 

 

Energiesparende Geschenke unter dem Weihnachtsbaum
Nützliche Alltagshelfer sparen Strom- und Heizkosten  

Duisburg, 4. Dezember 2023 - Viele Verbraucher:innen haben seit dem vergangenen Winter ihre Strom- und Gasrechnungen besonders im Blick und achten auf einen niedrigen Energieverbrauch. Um langfristig Kosten zu sparen, bieten sich dazu nützliche Geräte an, die als Geschenke unter dem Weihnachtsbaum Platz finden können.


„Unsere energiesparenden Geschenkideen bewegen sich in einem preislich überschaubaren Rahmen“, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Moers. „Einige helfen direkt dabei, Energie einzusparen. Mit anderen lassen sich Einsparpotenziale ganz einfach aufspüren, beispielsweise mit Strommessgeräten“. Dazu hat die Verbraucherzentrale NRW vier Geschenktipps zu Strom und Heizung zusammengestellt.  

  Smarte Heizkörperthermostate
Die kleinen Bauteile regulieren – einfach aufgeschraubt auf das vorhandene Ventil – den Wasserdurchfluss am Heizkörper. Anders als konventionelle Regler, arbeiten die sogenannten smarten Thermostate digital vernetzt und lassen sich präziser einstellen. Die Geräte sorgen dafür, dass es zu den gewünschten Zeiten warm ist und können, verknüpft mit einer Anwesenheitserkennung, sogar feststellen, wann Bewohner:innen die Wohnung betreten oder verlassen. Die meisten smarten Thermostatköpfe erkennen ebenfalls, wann Fenster zum Lüften geöffnet sind und schalten bedarfsgerecht die Heizung an und aus. Sie lassen sich mit ein wenig handwerklichem Geschick selbst anbringen und kosten pro Stück, je nach Funktionsumfang, 30 bis 100 Euro.  

Strommessgeräte
Stromfresser in der Wohnung aufzuspüren ist ihre Aufgabe. Ob Fernseher oder Spielekonsole im Stand-By-Betrieb, Kühlschrank oder WLAN-Router – die kleinen Geräte messen deren Stromverbrauch exakt und bieten Verbraucher:innen die Möglichkeit, intensive Stromverbraucher zu identifizieren und Einsparpotenziale zu entdecken. Dabei stehen zwei Produktgruppen zur Auswahl: klassische digitale Messgeräte, die zwischen Steckdose und elektrische Geräte gesteckt werden, und sogenannte smarte Steckdosen mit Strommessfunktion, die ihre Messergebnisse per App an das Smartphone übermitteln.


Strommessgeräte in guter Qualität sind bereits für unter 50 Euro erhältlich. Funk-Steckdosen Schaltbare Steckdosen lassen sich über vorhandene Wandsteckdosen installieren. An diese Zwischenstecker werden die zu schaltenden Geräte angeschlossen. Die Funk-Steckdosen erlauben Verbraucher:innen mehr Kontrolle über stromverbrauchende Haushaltsgeräte. Smarte Steckdosen zeigen im Zusammenspiel mit Smartphone-Apps, welche Geräte gerade aktiv sind und teilweise auch wie viel Strom sie verbrauchen. Sie lassen sich ebenso wie klassische analoge Zeitschaltuhren nutzen, um Geräte zur selben Uhrzeit an- und auszuschalten.

Funk-Steckdosen können dabei helfen, langfristig die Stromkosten zu senken. Doch auch sie verbrauchen selbst zusätzlichen Strom. Ihr Eigenstromverbrauch unterscheidet sich dabei je nach Modell. Vor dem Kauf ist daher zu beachten, wie die Energieaufnahme im Stand-By und im geschalteten Zustand ist, um das passende Modell je nach Einsatzort auszuwählen. Einfache Funk-Steckdosen sind bereits ab 30 Euro erhältlich. Technisch aufwändigere, vernetzte Steckdosen, die sich im Smart Home über den Internetrouter steuern lassen, gibt es für rund 50 Euro.  

 

Thermohygrometer
Die kompakten Messgeräte ermitteln in geschlossenen Räumen die Luftfeuchtigkeit und Zimmertemperatur. Bei nicht optimalen Werten für ein angenehmes Raumklima können Verbraucher:innen entsprechende Gegenmaßnahmen wie gezieltes Lüften oder die korrekte Anpassung der Heiztemperatur vornehmen. Bei niedriger Raumtemperatur und schlechter Belüftung besteht zudem die Gefahr von zu hoher Luftfeuchtigkeit und damit von Schimmelbefall. Viele der Geräte haben daher eine eingebaute Alarmfunktion, die rechtzeitig vor zu hoher Feuchtigkeit warnt.

 

So lässt sich durch gezieltes Lüften und Heizen langfristig Heizenergie sparen und die Schimmelgefahr bannen. Thermohygrometer mit entsprechenden Funktionen sind für unter 50 Euro erhältlich. Die analoge Variante bekommt man schon für unter 20 Euro.  

Kostenloser Onlinevortrag am 8. Dezember zu energiesparenden Weihnachtsgeschenken unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/87495  
Weitere Informationen zu energiesparenden Geschenken unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/79233

 

November 2023

Weniger Chemikalien mitessen Dosen, Folie und Co.: So werden Lebensmittel richtig aufbewahrt
Duisburg, 30. November 2023 - Gut verpackt halten Lebensmittel länger. Und im Haushalt bleibt auch immer etwas übrig, das aufbewahrt oder eingefroren werden will. „Wichtig ist, dass dafür Behältnisse verwendet werden, die für den Kontakt mit Lebensmitteln hergestellt wurden. Erkennbar ist das oft an einem Glas-Gabel-Symbol. Aber nicht jedes Material ist für die verschiedenen Lebensmittel und Zwecke gleich gut geeignet“, erklärt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Mit folgenden Tipps lassen sich Chemikalienübergänge vermeiden oder zumindest reduzieren:
Verpackungen nicht zweckentfremden
Ob aus Umweltschutzgründen oder Sparsamkeit: Alte Eis- oder Margarinedosen zur Aufbewahrung und zum Einfrieren von Lebensmitteln zu verwenden, klingt erst einmal sinnvoll. Doch Einmal-Verpackungen wie auch Kunststoff-Joghurtbecher mit Deckel sind nicht zum weiteren Gebrauch und mehrmaligem Spülen gedacht. Werden sie zum Beispiel für heiße Lebensmittel verwendet, obwohl sie dafür nicht hergestellt wurden, können sich Chemikalien aus der Kunststoffverpackung lösen und in das eingefüllte Lebensmittel übergehen.  

Für Fetthaltiges Edelstahl, Glas oder Porzellan wählen Fettiges löst viele Chemikalien leichter aus Plastikbehältern als Wasser. Deshalb sollten zum Beispiel Mayonnaise oder Kräuterbutter besser nicht in Plastikgefäßen zubereitet und aufbewahrt werden, sondern in Behältern aus Glas, Porzellan oder Edelstahl. Diese Materialien haben generell Vorteile: Sie sind langlebig, können sich nicht verfärben, nicht so leicht zerkratzen, geben kein Mikroplastik ab, sind geschmacksneutral und hygienisch, weil sie heiß gespült werden können.  

Heiße Temperaturen? Möglichst kein Kunststoff!
Die sogenannte „chemische Migration“ hängt von der Kontaktdauer und -fläche sowie der Art des Lebensmittels und der Temperatur ab. Heiße Lebensmittel lösen Substanzen schneller aus dem Kunststoff. Daher lässt sich der Übergang verringern, wenn man keine Plastikgefäße, sondern Porzellan oder Glas für die Mikrowelle verwendet und Lebensmittel nur abgekühlt in Kunststoffbehälter füllt. Gefäße und Küchengeräte aus Melaminharz, beispielsweise Pfannenwender, sollten nicht über 70 Grad Celsius erhitzt werden und Melaminschüsseln nicht in der Mikrowelle zum Einsatz kommen, da sich das Harz dann in seine gesundheitsschädlichen Bausteine Melamin und Formaldehyd zerlegen kann.  


Alufolie nicht für Saures und Salziges
Wenn Salz oder Säure, zum Beispiel aus Zitrone oder Tomatenmark, auf Alufolie trifft, löst sich Aluminium aus der Folie. Die Folge: Kleine Bestandteile des Metalls gehen in die darin verpackten Lebensmittel über und werden mitgegessen. Außerdem sollte die Alufolie nicht in Kontakt mit anderen Metallen wie Servierplatten aus Edelstahl kommen. Zu viel Aluminium ist gesundheitsschädlich und die unbedenkliche Menge wird oft schon über Lebensmittel ausgeschöpft. Feuchte, säure- oder salzhaltige Lebensmittel sollten daher nicht längere Zeit in Kontakt mit Alufolie kommen. Alufolien und -behälter für Lebensmittel müssen deshalb einen Hinweis für die sichere und sachgemäße Verwendung tragen. Dieser darf die gesundheitlichen Risiken nicht verharmlosen.  

Frischhaltefolie oder Bienenwachstuch?
Um Lebensmittel einzuwickeln oder Behältnisse abzudecken, wird gerne transparente Frischhaltefolie verwendet. Doch nach kurzem Gebrauch wandert sie in die Mülltonne. Bienenwachstücher haben vor allem einen hygienischen Nachteil, weil sie nicht heiß gespült werden können. Sowohl Folie als auch Tücher sind oftmals auch gar nicht nötig: Schüsseln lassen sich beispielsweise mit einem Teller abdecken. Obst, Brote, Kuchen oder Snacks zum Mitnehmen sind in einer Mehrwegdose aus Glas oder Edelstahl bestens aufgehoben.  


Schraubgläser als gute Alternative
Gespülte Schraubdeckelgläser eignen sich hervorragend zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und sogar zum Einfrieren. Dann sollten sie aber nicht bis zum Rand gefüllt werden, weil sich das Füllgut beim Einfrieren ausdehnt. Am besten sind Gläser, deren Deckel eine blaue Dichtung haben. Diese ist frei von gesundheitsschädlichen Weichmachern. Auch Bügelverschlussgläser eignen sich gut zur Aufbewahrung."


Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Schadstoffen in Lebensmittelverpackungen hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/11944 Eine kostenlose Broschüre „Kunststoffe erkennen und bewerten“ gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/31330

Ratgeber Familienküche - Spannende Rezepte entspannt auf den Tisch  
Kurze Tage, Dauerregen, Wind, der um die Häuser fegt. Wenn außer Haus nur wenig geht, probieren viele Familien beim gemeinsamen Kochen daheim gern neue Gerichte aus. Allerdings ist das im Alltagstrubel zwischen Kita, Schule und beruflichen Terminen oft ein Vorhaben, das gut geplant sein will. Denn sonst bringt es noch mehr Stress rund um die Mahlzeiten mit sich.

Der Ratgeber „Familienküche“ der Verbraucherzentrale ist ein perfekter Begleiter, um es mit entspannter Familienküche zu probieren. Und er hat dafür nicht nur 60 familientaugliche Rezepte parat, sondern auch jede Menge Anregungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Planen, einkaufen, kochen: Das Buch gibt Hilfestellungen, um mit ein wenig Struktur für Entspannung beim Thema „Was essen wir?“ zu sorgen. Von Wochenplänen über Ideenlisten, die die Vorlieben der Familienmitglieder berücksichtigen, reichen dabei die praktischen Vorschläge. Aus dieser Sammlung lässt sich dann der Einkaufszettel erstellen, um alle Zutaten gebündelt zu kaufen und die passenden Vorräte anzulegen.
Titelbild des Ratgebers Familienküche
Das hilft nicht nur Zeit, sondern auch Geld zu sparen, weil unnötige Dinge so erst gar nicht im Einkaufswagen landen. Ausreichend Inspiration fürs Ausprobieren bietet der Rezeptteil – mit Vorschlägen für die vollwertige Mittagsküche, für den Snack am Nachmittag oder für die Alternative zum klassischen Schulbrot. Schnell zubereitet, lässt sich einfrieren oder ideal für unterwegs: Mit diesen Hinweisen kann die Auswahl der Rezepte für die passende Familienküche ganz entspannt angegangen werden."  


Der Ratgeber „Familienküche: Ganz entspannt. Planen. Einkaufen. Kochen“ hat 208 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Kfz-Schadensregulierung: So wird ein Unfall nicht doppelt teuer
Duisburg, 27. November 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt vermeiden kann Herbst und Winter sind bei vielen Autofahrer:innen unbeliebt: Es ist früh dunkel, oft nass, Laub oder Frost machen die Fahrbahn rutschig und die Straßen sind meist voll. Auch Nebel macht in dieser Jahreszeit vielen zu schaffen. Rund zwei Drittel der schweren Nebelunfälle passieren zwischen Oktober und Dezember.


Was ein Unfall für die Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW: „Das wird oft unterschätzt. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich durch den Schaden nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in den Folgejahren.“  

Reparaturen bei kleinen Unfallschäden selbst zahlen
Wer einen Unfall hat, kann überlegen, die Reparatur am Auto selbst zu bezahlen und nicht die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das gilt vor allem bei einem geringen Sachschaden, und zwar für Schäden am eigenen Auto ebenso wie an einem gegnerischen Fahrzeug. Denn eine Unfallmeldung hat zur Folge, dass die Kfz-Versicherung den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt reduziert.


- Meldet ein Fahrzeughalter seiner Kfz-Versicherung einen Schaden, erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SFK) im darauffolgenden Jahr. Das bedeutet, dass der persönliche Schadenfreiheitsrabatt sinkt und sich die Versicherungsprämie im Jahr nach dem Unfall unter Umständen deutlich erhöht. Dies gilt für die Haftpflicht und für die Vollkaskoversicherung. So kann man in der Haftpflicht beispielsweise von einer SF-Klasse 22 nach einem Unfall in die SF-Klasse 11 abrutschen, bei weiteren Unfällen entsprechend noch tiefer. Finanziell bedeutet das deutlich höhere Beiträge für mehrere Jahre. Welche Rückstufung gilt, ist in der Rückstufungstabelle jedes Versicherers festgelegt.  

Ab wann lohnt sich eine Regulierung auf eigene Kosten?
Ein weiteres Argument für eine Eigenregulierung: Ob kleiner Kratzer oder Großschaden – die Rückstufung erfolgt unabhängig von der Schadenshöhe. Zudem kommt in vielen Fällen noch ein vereinbarter Selbstbehalt, den man in jedem Fall tragen muss. Als Faustformel gilt: Bei Schäden bis 1.000 Euro ist es meist vorteilhaft, wenn man diese selbst reguliert. Die Stiftung Warentest bietet online einen Rechner zur individuellen Berechnung an, bis zu welcher Summe es sich lohnt, Schäden selbst zu zahlen.


- Zu bedenken ist dabei, ob der Versicherungsschutz auch im Folgejahr noch benötigt wird. Möchte man für das in die Jahre gekommene Auto ohnehin zukünftig auf den Vollkaskoschutz verzichten oder das Autofahren gleich ganz aufgeben, kann die Rückstufung gegebenenfalls hingenommen werden.  

Auch möglich: Sich nachträglich „freikaufen“
Oft kann man auch nachträglich Schäden „freikaufen“, also zunächst vom Versicherer bezahlte Schäden dann doch selber übernehmen und so eine Rückstufung auch noch nach erfolgter Regulierung verhindern. Das ist vor allem deshalb eine gute Option, da die Kosten eines Unfalls vorab nur schwer einzuschätzen sind und es unterschiedlich ausfällt, wie teuer eine Rückstufung in der Haftpflicht und Vollkaskoversicherung tatsächlich ausfällt.

In der Regel hat man sechs Monate nach der Regulierung durch den Versicherer Zeit, den Schaden „zurückzukaufen“, also selbst zu bezahlen. Die Frist ist in den Bedingungen der eigenen Versicherung zu finden.  


Wann lohnt sich ein Rabattschutz? Autofahrer:innen können sich davor schützen, im Falle eines Unfalls in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Das nennt sich Rabattschutz. Damit hat man in der Regel einen Unfallschaden pro Jahr frei – unabhängig von der Höhe des Schadens. Allerdings gibt es den Rabattschutz nicht umsonst. Die Absicherung verteuert den Versicherungsschutz (die Höhe variiert je nach Auto und Versicherer), kann sich aber für Vielfahrer und bei teuren Autos durchaus lohnen.


Wichtig zu wissen: Der Rabattschutz gilt nur bei dem aktuellen Versicherer. Bei einem Versicherungswechsel wird nach einem Unfall dennoch eine Rückstufung beim neuen Versicherer vorgenommen.  

Mehr zur Kfz-Haftpflichtversicherung unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13890





Ratgeber Wärmepumpe - Neuer Wegweiser fürs effiziente Heizen  
Duisburg, 21. November 2023 - Der Staat fördert Wärmepumpen aktuell so sehr wie kein anderes Heizsystem. Denn klimaschonend, effizient, unabhängig – das sind die Attribute, die die zukunftsfähige Technik auszeichnen. Zwar halten Wärmepumpen inzwischen in etwa der Hälfte aller Neubauten Einzug, doch für Gebäude im Bestand herrscht vielfach große Skepsis vor, ob sie fürs eigene Heim die passende Haustechnik sind.


Der neue „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale lotst Sanierungswillige ebenso wie Bau- und Kaufinteressierte vom ABC der Wärmepumpentypen bis hin zu wichtigen Stellschrauben bei der Dimensionierung der Leistung. Zudem hilft er, die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes zu beleuchten – und den Weg zur passenden Förderung zu finden.  


Bestandsaufnahme ist zunächst angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt der Ratgeber einen Überblick, was es – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung – bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen gilt. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet das Buch Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden.


Verständlich werden die Wärmepumpenvarianten erklärt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und Bestandsgebäuden vor."  


 Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Betrug mit Urlaubsunterkünften - Verbraucherzentrale NRW rät: Buchungen nie außerhalb einer Buchungsplattform abwickeln
Regen, Kälte, Grau in Grau – das Novemberwetter lässt an den nächsten Urlaub denken. Doch bei der Suche im Internet stößt man leider nicht nur auf seriöse Angebote für Hotels oder Ferienwohnungen, sondern auch auf Fakes, bei denen Reisende teils mit erfundenen Unterkünften abgezockt werden. Doch nicht nur das: Unter Umständen kann es dazu kommen, dass sogar echte Angebote von Kriminellen im Buchungsvorgang gekapert werden.


„Betrugsfälle auf selbst etablierten Buchungsportalen wie ‚booking.com‘ zeigen, dass bei jeder Buchung Wachsamkeit angezeigt ist“, erklärt Hauke Mormann, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. „Gerade bei der Aufforderung zur Eingabe oder Bestätigung von Kreditkartendaten auf separaten Websites sollten Reisefreudige aufpassen.“


Worauf bei der nächsten Urlaubsbuchung zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.  

Vorsicht bei Kommunikation außerhalb des Buchungsportals
Erhalten Verbraucher:innen nach der Buchung über das Buchungsportal eine Nachricht per SMS, Messenger oder E-Mail, in der sie aufgefordert werden, erneut Zahlungsdaten anzugeben oder zu verifizieren, ist Vorsicht geboten. Hier handelt es sich unter Umständen um nicht vom Buchungsportal oder Anbieter der Unterkunft autorisierte Nachrichten. Stattdessen wollen Kriminelle so die Zahlungsdaten stehlen.


Aufgepasst: Selbst wenn die verlinkte Website echt aussieht und beispielsweise die eigenen Reisedaten korrekt abgebildet sind, ist dies kein Garant für eine echte Nachricht. Kriminelle könnten diese Informationen an anderer Stelle erlangt haben. Die Portale betonen, dass Bezahlvorgänge ausschließlich über ihr Buchungssystem abgewickelt werden und abseits davon niemals zur erneuten Angabe von Zahlungsdaten aufgefordert wird. Auch wenn manche Anbieter von Unterkünften Bestätigungsnachrichten per SMS oder E-Mail versenden, ist grundsätzlich von einer Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform abzuraten. Am sichersten ist die Zahlung in der Unterkunft, sofern diese angeboten wird.  

Wie kann man sich schützen?
Haben Verbraucher:innen Zweifel an der Echtheit einer Nachricht, können sie versuchen, sich entweder an den Kundensupport der Buchungsplattform oder direkt telefonisch an den Anbieter der Unterkunft zu wenden. Wichtig: Nicht die Kontaktdaten der angezweifelten Nachricht wählen, sondern selbst recherchieren, zum Beispiel über eine offizielle Website.  

Im Schadensfall richtig handeln
Sollte bereits Geld überwiesen oder abgebucht worden sein, sollten Betroffene schnellstmöglich versuchen, die Zahlung durch ihre Bank, Kreditkartenfirma oder ihren Zahlungsdienstleister wie PayPal zu stoppen oder zurückzuholen. Belege und Nachrichten rund um die Buchung und Bezahlung sollten zu Dokumentationszwecken aufgehoben werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu stellen. Wer unsicher ist, kann sich auch bei den Verbraucherzentralen vor Ort Rat einholen."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu den jüngsten Betrugsfällen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/89070  
Möglichkeiten zur Strafanzeige bei der Polizei unter: internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten   Beratung bei den Verbraucherzentralen vor Ort: www.verbraucherzentrale.nrw/beratung  

 

Das Vorsorge-Handbuch  - Lotse rund um Vollmachten und Verfügungen
Duisburg, 16. November 2023 - Vorzusorgen für den Fall, dass es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht – das ist ein Vorsatz, den viele mit sich herumtragen. Und dessen Umsetzung beinahe ebenso viele immer wieder zur Seite schieben, weil eine Beschäftigung damit doch eher als unliebsames und mühevolles To-do betrachtet wird. Allerdings: Wer selbstbestimmt die eigenen Wünsche formulieren will, kommt um Vollmachten und Verfügungen nicht herum.


Mit dem „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale gibt es einen kompakten Lotsen, der alles Wissenswerte hierzu erläutert und auch mit Formularen ganz praktisch hilft, um die gewünschten Regelungen vorzunehmen.  

Das 200-seitige Buch stellt Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, das Testament sowie eine Muster-Vollmacht zum digitalen Nachlass vor und zeigt, worauf es beim Verfassen ankommt. Denn automatisch dürfen etwa Kinder, Eltern, Ehepartner oder Lebenspartnerin nicht entscheiden, wenn zum Beispiel Rechnungen zu überweisen oder Versicherungsangelegenheiten zu regeln sind.


Das Handbuch beleuchtet das Für und Wider der rechtlichen Regelungen und erläutert die Folgen. Anhand dieser Leitplanken lässt sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen. Im Formularteil finden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles rechtssicher zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner dann zur Hand zu haben. Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken."  


Der Ratgeber „Das Vorsorge-Handbuch“ hat 200 Seiten und kostet 16,- Euro.   Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.  Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Die Illusion vom großen Sparen
Nicht alles am Black Friday, Cyber Monday oder Singles Day ist wirklich super günstig – was es beim Shoppen zu beachten gilt Das Weihnachtsgeschäft beginnt: Erst lockt der Singles Day, dann der Cyber Monday und schließlich der Black Friday als Höhepunkt der Aktionswochen. An diesen Tagen wimmelt es nur so von Rabattaktionen, Sonderangeboten und drastischen Preissenkungen – beinahe so viel, dass man den Überblick verlieren kann, was eigentlich wirklich ein Schnäppchen ist und was nicht.

Wer tatsächlich beim Online-Einkauf Geld sparen möchte, sollte sich nicht von reißerischen Werbeaussagen blenden lassen. „Solche Aktionstage oder sogar -wochen gehen vom Handel aus, und dessen klares Ziel ist Absatz. Bei vielen vermeintlichen Superschnäppchen spart man in Wirklichkeit weniger, als man annimmt “, sagt Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Außerdem ist gerade jetzt Vorsicht vor Fakeshops geboten, da diese die ohnehin hohe Kauflust ausnutzen.“


Tipps, worauf beim Online-Einkauf an Rabatttagen zu achten ist.  
Rabatte prüfen
Rote Zahlen, durchgestrichene Preise und Prozentangaben zeigen, wie viel angeblich gespart werden kann. Jedoch beruhen viele der vermeintlich unschlagbaren Angebote auf einem Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) der Hersteller. Die UVP ist aber nicht mit dem üblichen Handelspreis gleichzusetzen. Wer ein Auge auf ein ganz bestimmtes Produkt geworfen hat, sollte den Preisverlauf für dieses Produkt bereits vor dem jeweiligen „Schnäppchentag“ genau beobachten.  


Preise vergleichen
Mit visuellen Elementen wie heruntertickenden Uhren, die das Ende der Rabatt-Aktion anzeigen, oder ablaufenden Balken, die angeblich die kleiner werdenden Lagerbestände anzeigen, versuchen Online-Shops ihre Kundschaft unter Druck zu setzen. Verbraucher:innen sollten sich von solchen Tricks nicht aus der Ruhe bringen lassen. Oft gibt es dasselbe oder ein vergleichbares Produkt auch bei einem anderen Anbieter, womöglich sogar zu einem günstigeren Preis. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf die aktuellen Preise bei verschiedenen Shops oder mithilfe von Preissuchmaschinen zu vergleichen.  

•  Vorsicht vor Fakeshops
Gerade im Verlauf großer Rabatt-Aktionen, bei denen viele Händler mit Schnäppchen werben, steigt die Gefahr, in eine Betrugsfalle zu tappen. Fakeshops sind auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW kann helfen, solche Anbieter zu entlarven. Vor der Kaufentscheidung können Verbraucher:innen schnell und bequem die URL (Internetadresse) des Shops im Fakeshop-Finder eingeben.


Das kostenlose Tool überprüft die Webseite der Shops auf Merkmale von Fakeshops und liefert eine Einschätzung der Seriosität des Anbieters. Grundsätzlich gilt: Als bevorzugte Bezahlmethode sollte Rechnung oder Lastschrift gewählt werden. Wenn nur per Vorkasse bezahlt werden kann, ist stets Vorsicht geboten. Nach geleisteter Vorauszahlung wird nicht selten minderwertige Ware verschickt, mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert.  

Spuren im Netz verwischen
Die meisten Online-Shops ändern ihre Preise ständig. Welche Ware zu welchem Preis angezeigt wird, hängt teils von der Tageszeit, aber auch vom Surfverhalten der Käufer:innen, ihrem Wohnort oder ihrem verwendeten Endgerät ab. Es empfiehlt sich daher, möglichst anonym im Netz zu shoppen, indem Cookies regelmäßig gelöscht werden, der Inkognito-Modus im Browser aktiviert und die IP-Adresse verborgen wird.  


Widerrufsrecht nutzen
Falls das Produkt doch nicht so günstig war wie gedacht und eine Stornierung nicht klappt, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf bis auf wenige Ausnahmen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Allerdings kann es sein, dass hierfür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten daher vor dem Kauf geprüft werden."  


Weiterführende Infos und Links: Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW lassen sich Fakeshops schnell und einfach enttarnen: www.fakeshop-finder.nrw Weitere Informationen zu Rabatt-Aktionen im Online-Handel gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/node/37835  

Ratgeber Wärmepumpe
Duisburg, 13. November 2023 - Neuer Wegweiser fürs effiziente Heizen Der Staat fördert Wärmepumpen aktuell so sehr wie kein anderes Heizsystem. Denn klimaschonend, effizient, unabhängig – das sind die Attribute, die die zukunftsfähige Technik auszeichnen. Zwar halten Wärmepumpen inzwischen in etwa der Hälfte aller Neubauten Einzug, doch für Gebäude im Bestand herrscht vielfach große Skepsis vor, ob sie fürs eigene Heim die passende Haustechnik sind.

Der neue „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale lotst Sanierungswillige ebenso wie Bau- und Kaufinteressierte vom ABC der Wärmepumpentypen bis hin zu wichtigen Stellschrauben bei der Dimensionierung der Leistung. Zudem hilft er, die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes zu beleuchten – und den Weg zur passenden Förderung zu finden.


Bestandsaufnahme ist zunächst angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt der Ratgeber einen Überblick, was es – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung – bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen gilt. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet das Buch Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden.


Verständlich werden die Wärmepumpenvarianten erklärt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und Bestandsgebäuden vor.


Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich. 



Appetitmacher: Neuer Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“  
Duisburg, 9. November 2023 - Rund ein Fünftel der schädlichen Treibhausgasemissionen gehen hierzulande aufs Konto unserer Ernährung. Anders als in vielen anderen Bereichen braucht es rund ums Essen und Trinken aber keine großen Investitionen, um was für den Klimaschutz zu tun. Jeder und jede Einzelne kann mit Einkaufskorb und Kochtopf ganz einfach die Umwelt schonen.


Der neue Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale macht Appetit, sowohl klimaschonend als auch gesund und ausgewogen zu essen. Er zeigt, wie nachhaltiges Einkaufen, Kochen und Genießen klappen kann. Über 70 erprobte Rezepte machen Appetit, es mit Klimaschutz zu probieren.  

Titelbild des Ratgebers "So gut schmeckt Klimaschutz"Was haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun?
Was sagt das Label „klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus?
Dürfen Fleisch und Eier weiter auf den Teller?
Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss.


An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die Ökobilanz schon ganz einfach verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.  


Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende Gerichte auf den Tisch: Bei herbstlichen Temperaturen wärmt ein Bohneneintopf mit Endivien und Hähnchen. Und auch für den Winter, wenn das Angebot an regionalem Obst und Gemüse nicht so üppig ist, liefert der Ratgeber Ideen, um abwechslungsreich und umweltschonend zu kochen. Das Buch zeigt auch, wie gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen Energie und somit auch bares Geld sparen kann."  


Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz: Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.  Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  

 

Schutz vor Wasserschaden: Regenrinnen richtig reinigen
Duisburg, 3. November 2023 - Verbraucherzentrale NRW zeigt, wie sich Dach- und Regenrinnen vor der Winterzeit säubern und instand halten lassen. Häufig sammeln sich Laub, kleine Äste und Schmutzpartikeln nach den ersten Herbststürmen auf Flachdächern und in Dachrinnen. Damit es nicht zu größeren Verstopfungen an Abfluss- und Fallrohren kommt, sollten Hauseigentümer:innen rechtzeitig handeln.


„Eine verstopfte Regenrinne kann bei heftigem Regen schnell überlaufen, die Hauswand beschädigen oder durch eine Wasseransammlung auf Terrasse oder befestigten Flächen am Haus im schlimmsten Fall eine Überflutung der Wohnräume von außen verursachen“, erklärt Fatma Özkan vom Projekt „KluGe“ der Verbraucherzentrale NRW und hält Tipps bereit. Das Projekt „KluGe“ bietet Beratungsangebote rund um die Themen Anpassung an die Folgen des Klimawandels, umweltbewusste Grundstücksentwässerung und Abwasserentsorgung.  


Abflüsse kontrollieren
Ein paar Blätter, die der Wind verweht hat und die jetzt in der Regenrinne liegen, sind meist nicht problematisch. Wer allerdings hochgewachsene Laubbäume in Hausnähe hat, sollte die Regenrinnen und Abflussrohre regelmäßig kontrollieren. Denn sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht vermengen, können sie so wasserdicht wie Plastikfolie werden.


Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Rinnen und Rohre. Dabei wird das Laub entfernt und bei Bedarf die Regenrinne mit einem Hochdruckreiniger gereinigt. So lassen sich auch weitere Schmutzablagerungen einfach beseitigen.


Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Werkzeug kann diese Aufgabe selbst durchgeführt werden. Andernfalls ist es ratsam, Fachleute zur professionellen Reinigung zu be-auftragen. Wer selbst Hand anlegt, sollte darauf achten, dass gelöste Verschmutzungen und Blätter nicht ins Fallrohr gespült werden – sonst droht dort die Verstopfung.  


Wenn das Fallrohr verstopft
Dachrinnen und Fallrohre sollen die Entwässerung des Daches sichern. Landen Laub und Schmutz von der Regenrinne beim nächsten heftigen Schauer im Fallrohr, droht hier unbemerkt eine Verstopfung. Sobald das Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann, muss gehandelt werden. Andernfalls sucht sich das Wasser, gerade bei Starkregen, einen anderen Weg.


Die Regenrinne läuft über, schlimmstenfalls kann das Fallrohr platzen. An Gebäude, Fassade, Dach und Dämmung kann das Wasser dann erhebliche Feuchtigkeitsschäden verursachen, auch Schimmel und feuchte Wände sind möglich. Leichte Verstopfungen im Fallrohr lassen sich lösen, indem ein Gartenschlauch von oben eingeführt wird. Durch den Wasserdruck wird das Rohr frei gespült.  


Vorbeugende Maßnahmen
Damit sich Laub und Verschmutzungen erst gar nicht zu großen Verklumpungen verbinden, können Hausbesitzer:innen spezielle Gitter oder Laubsiebe an der Regenrinne anbringen. So rutschen die Blätter einfach ab und die Rinne bleibt sauber. Beim Fallrohr sollte geprüft werden, ob es gut im Entwässerungsrohr steckt, das in den Boden führt. Falls nicht, muss die korrekte Verbindung hergestellt werden.  


Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich ist es Aufgabe von Hausbesitzer:innen und Vermieter:innen dafür zu sorgen, dass das Regenwasser gut über die Dach-rinne und die Rohre in die Kanalisation abfließt. Regelmäßig anfallende Reinigungskosten für die Dachrinnen können auf die Betriebskosten umgelegt werden. Die Kosten für ein plötzlich verstopftes Fallrohr haben die Eigentümer:innen allerdings selbst zu tragen.  

Weiterführende Infos und Links:  Vorsorgetipps zum Schutz vor Starkregen: www.abwasserberatung.nrw/schutz-vor-starkregen/wasser-von-aussen  

Durchblick beim Gebäude-Energie-Gesetz - Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, worauf bei bestehender Heiztechnik oder einem Heizungstausch ab 2024 zu achten ist  
Duisburg, 2. November 2023 - Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten bei vielen Verbraucher:innen für offene Fragen. Ist beispielsweise ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder gar 2028, je nach Planungen der Kommune. Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW erklärt die wichtigsten Punkte und gibt Tipps, wie Verbraucher:innen mit der Neuregelung des GEG umgehen können.  

Neue Heizungen müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Welche Energieträger lässt das Gesetz dazu aktuell gelten?
Als erneuerbare Energien lässt das Gebäude-Energie-Gesetz Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird.  

Müssen Heizungen ab Anfang 2024 ausgetauscht werden oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind? Vorhandene Heizungen müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese Einzelfälle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.  


Die kommunale Wärmeplanung will die Fernwärme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem Heizungstausch warten?
Ja, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 betrieben werden. Einige Kommunen signalisieren bereits, dass sie die Fernwärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lässt das GEG dann Fernwärmeanschlüsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien.  


Ist es sinnvoll, direkt eine Wärmepumpe als neue Heizung einzubauen?
Mit einer elektrisch betriebenen Wärmpumpe würden Verbraucher:innen den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre laufende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine Dämmung sinnvoller. Sie kostet üblicherweise weniger als manche neue Heizung, hält länger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung.  


Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfüllen?
Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die Eigentümer:innen können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz fünf Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre.  


Informationen rund um das Gebäude-Energie-Gesetz unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13886 Beratung rund um das Thema Energie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsangebote#heading-10


Oktober 2023

So geht Sparen auch mit wenig Geld  - Weltspartag: Vier Tipps der Verbraucherzentrale NRW, um mit kleinem Budget Rücklagen zu bilden  
Duisburg, 29. Oktober 2023 - Auch Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, wollen Rücklagen bilden – für kleine und größere Anschaffungen, zur Unterstützung der Kinder oder für den Ruhestand. Gerade in Krisenzeiten ist jedoch die Sorge groß, dass die eigenen Finanzen perspektivisch nicht reichen, um alle Fixkosten sowie die notwendigen Ausgaben für die Lebenshaltung zu stemmen. „Deshalb raten wir dazu, mit einem kleinen Baustein zu beginnen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Schon mit Beträgen ab 25 Euro monatlich kann man langfristig Ersparnisse aufbauen. Wichtig ist, dass man überhaupt spart.“  


Schritt 1: Einnahmen und Ausgaben auflisten Der erste Schritt sollte darin bestehen, sich einen genauen Überblick über das eigene Budget zu verschaffen. Ergeben sich möglicherweise Sparpotentiale? Vielleicht eine nicht mehr benötigte Mitgliedschaft, ein zu teurer Handy- oder Energievertrag oder eine letztlich überflüssige Versicherung? Diese Übersicht über wirklich jede einzelne Ausgabe ist entscheidend für die eigenen Finanzen und sollte dauerhaft beibehalten werden. Um den Überblick zu behalten, hilft es manchen, vorwiegend mit Bargeld zu bezahlen. Die Ein- und Ausgaben können in einem Haushaltsbuch notiert werden, entweder auf Papier oder mit einer App wie dem interaktiven Budgetplaner für Jugendliche „Budget+plus“ der Verbraucherzentralen.


Schritt 2: Notgroschen sichern Die Grundregeln der Geldanlage gelten natürlich auch beim Sparen mit kleinen Beträgen: Zuerst sollten das Girokonto im Plus, Verbraucherkredite getilgt und ein Notgroschen aufgebaut sein. Es sollte nur Geld angelegt werden, das längerfristig nicht benötigt wird. Wenn möglich, ist eine flexible Rücklage von ungefähr drei Nettomonatsgehältern ratsam und die Berücksichtigung der wichtigsten Versicherungen, allen voran die private Haftpflichtversicherung.


Schritt 3: Anlageform auswählen Geldanlage muss gar nicht so kompliziert sein. Wer sich einen detaillierten Überblick verschafft und eine monatliche Summe zur Verfügung hat, muss die eigenen Ziele festlegen. Wofür soll gespart werden? Für die berufliche Fortbildung im nächsten Jahr, für das neue Auto in ein paar Jahren oder für die Altersvorsorge in ein paar Jahrzehnten? Grundsätzlich gilt: Je sicherer die Geldanlage, desto geringer ist die Renditechance. Und langfristig angelegtes Geld steht kurzfristig nicht zur Verfügung. Man sollte also vorab klären, welches Ziel besonders wichtig ist und die für die Laufzeit passenden Produkte wählen.


Das Tagesgeldkonto ist die erste Adresse für die Liquiditätsreserve. Für mittelfristige Geldanlagen von mehreren Monaten bis einigen Jahren können Festgelder und Sparbriefe eine Alternative sein. Wer mehr als zehn Jahre Zeit hat, kann auch über Aktienfonds nachdenken – auch hier kann man regelmäßig kleine Summen sparen. Dieses Geld sollte man aber solange liegen lassen können, bis der Kurs deutlich gestiegen ist.



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Schritt 4: Geld strategisch vermehren Inzwischen gibt es für sichere Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief bei einigen Kreditinstituten wieder Habenzinsen von mehr als drei, teilweise sogar mehr als vier Prozent. Wegen der weiterhin hohen Inflation bedeutet das aber meist immer noch ein reales Minus. Wer sein Geld länger als zehn Jahre anlegen kann, für den könnten Aktien-ETFs eine Alternative sein. Wer die teils starken Schwankungen aussitzen kann, kann durchschnittliche Renditen von sechs oder mehr Prozent pro Jahr erreichen.


Dafür muss man aber in der Lage sein, schlechte Börsenphasen auszuhalten, ohne an sein Geld zu müssen. Wer das kann, ist in der Lage, mit einer monatlichen Sparrate von 25 Euro bei einer durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent in 30 Jahren im Idealfall fast 25.000 Euro aufzubauen.   Alles zur Geldanlage unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/18777  

 

Neuer Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“
Duisburg, 27. Oktober 2023 - Rund ein Fünftel der schädlichen Treibhausgasemissionen gehen hierzulande aufs Konto unserer Ernährung. Anders als in vielen anderen Bereichen braucht es rund ums Essen und Trinken aber keine großen Investitionen, um was für den Klimaschutz zu tun. Jeder und jede Einzelne kann mit Einkaufskorb und Kochtopf ganz einfach die Umwelt schonen.

Der neue Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale macht Appetit, sowohl klimaschonend als auch gesund und ausgewogen zu essen. Er zeigt, wie nachhaltiges Einkaufen, Kochen und Genießen klappen kann. Über 70 erprobte Rezepte machen Appetit, es mit Klimaschutz zu probieren.


Was haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun?
Was sagt das Label „klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus?
Dürfen Fleisch und Eier weiter auf den Teller?


Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss. An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die Ökobilanz schon ganz einfach verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.


Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende Gerichte auf den Tisch: Bei herbstlichen Temperaturen wärmt ein Bohneneintopf mit Endivien und Hähnchen. Und auch für den Winter, wenn das Angebot an regionalem Obst und Gemüse nicht so üppig ist, liefert der Ratgeber Ideen, um abwechslungsreich und umweltschonend zu kochen. Das Buch zeigt auch, wie gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen Energie und somit auch bares Geld sparen kann.

Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz: Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Kaufen und Bezahlen: Die gängigsten Irrtümer aufgeklärt  
Duisburg, 26. November 2023 - Mit den kühler werdenden Temperaturen beginnt auch die Zeit, in der häufig mehr gekauft wird. Rund um das Thema Kaufen und Bezahlen erreichen die Verbraucherzentrale NRW dazu meist verstärkt Anfragen oder Beschwerden. In vielen Fällen sitzen Verbraucher:innen allerdings gängigen Irrtümern auf, die sie gerne vor der Kaufentscheidung gewusst hätten.


„Was viele Kund:innen für ihr gutes Recht halten, ist in Wahrheit oft ein weit verbreiteter Irrglaube“, sagt Iwona Husemann, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie klärt über fünf häufige Irrtümer im Zusammenhang mit Kaufen und Bezahlen auf.    


Irrtum 1: Verträge sind nur mit Unterschrift gültig  
Das gilt nicht für alle Verträge. Zwingend unterschrieben werden müssen nur Verträge, die in Schriftform abgeschlossen oder zusätzlich noch durch einen Notar beglaubigt werden müssen. Bei einem mündlichen Vertragsabschluss, beispielsweise am Telefon, kann der Vertrag hingegen auch ohne Unterschrift rechtskräftig sein.  


Irrtum 2: Der ausgezeichnete Preis ist bindend  
Falsch. Preisangaben von Waren in Prospekten, Schaufenstern oder Online-Shops sind für die Händler erst einmal nicht bindend. Natürlich sind absichtlich irreführende Werbepreise nicht zulässig. Grundsätzlich ist aber der Preis entscheidend, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen. Wer sich also über ein zum Beispiel falsch ausgezeichnetes Produkt zum Schnäppchenpreis freut, kann an der Kasse unter Umständen enttäuscht werden.  


Irrtum 3: Umtausch und Rückgabe sind selbstverständlich möglich  
Ein weit verbreiteter Irrglaube. Oft lässt sich in vielen Geschäften gekaufte Ware auch ohne Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit wieder gegen den Kaufpreis oder einen Gutschein umtauschen. Dies beruht jedoch rein auf Kulanz, ein grundsätzliches Recht darauf besteht nicht. Im stationären Handel sollten sich Verbraucher:innen daher vor dem Kauf über die Rückgabebedingungen informieren und sich eine Umtauschmöglichkeit gegebenenfalls etwa auf dem Kassenbon bestätigen lassen.


Bei Käufen in Online-Shops besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierfür kann das Musterwiderrufsformular des Unternehmers verwendet oder aber der Widerruf auf andere Weise erklärt werden. Achtung: Das kommentarlose Zurückschicken der Ware reicht nicht aus. Gründe, weswegen widerrufen wird, müssen allerdings nicht angeben werden.  


Irrtum 4: Gewährleistung und Garantie sind dasselbe
Ebenfalls ein gängiger Irrtum. Die beiden Begriffe sind streng voneinander zu unterscheiden. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, bei der die Verkäufer für zwei Jahre ab dem Kauf für den einwandfreien Zustand der Ware einstehen müssen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige, meist herstellerseitige, Zusage für die Qualität oder Funktionstüchtigkeit eines Produktes oder Teil eines Produktes für einen frei bestimmbaren Zeitraum. Auch hier gilt: Am besten vor dem Kauf über den Umfang solcher Garantien informieren.    


Irrtum 5: Kartenzahlungen sind immer rückbuchbar  
Das trifft nicht immer zu. Bei einer Kartenzahlung, bei der lediglich die PIN eingegeben werden muss, wird der Kaufbetrag unmittelbar vom eigenen Konto abgebucht und an den Händler gezahlt. Eine Rückbuchung ist dann ohne weiteres nicht mehr möglich. Dies funktioniert nur, wenn die Kartenzahlung per Kundenunterschrift quittiert wird. Dann handelt es sich um ein Lastschriftverfahren und der Kaufbetrag kann innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden. Natürlich bedeutet das nicht, dass Kund:innen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen müssen. Etwas anderes gilt aber bei unberechtigten Buchungen. In solchen Fällen sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren.   

Alles zu Gewährleistung und Schadensersatz: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5057   Mehr zum Thema Widerruf: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5117  
Zum Umtausch-Check der Verbraucherzentralen mit Musterbriefen: www.verbraucherzentrale.de/node/54413  

 

Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ - Ursachen wirkungsvoll angehen
Duisburg, 25. Oktober 2023 - Feuchtigkeit und Schimmel in den eigenen vier Wänden – keineswegs unliebsame Mitbewohner, die nur in der kalten Jahreszeit Einzug halten. Durch den extrem feuchten Sommer ist das Problem in vielen Wohnungen schon jetzt durchgeschlagen. Und gerade in Kellerräumen, Souterrainwohnungen, aber auch in Schlafzimmern, wo sich über Nacht durch die ausgestoßene Atemluft viel Feuchtigkeit ansammelt, ist Soforthilfe angesichts dunkler Flecken und Pilzbefall an Wänden und in Raumnischen gefragt.


Der aktualisierte Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ der Verbraucherzentrale gibt Schritt für Schritt ein Maßnahmenpaket an die Hand – von der Ursachenbekämpfung bis hin zur Frage, wie qualifizierte Fachleute zu finden sind und wer gegebenenfalls die Kosten für die professionelle Beseitigung von Schäden übernimmt. Schimmel – warum ausgerechnet in meiner Wohnung?


Das fragen sich viele, wenn sie Feuchte- und Schimmelschäden in den eigenen vier Wänden entdecken. Der Ratgeber zeigt, wie und wo Feuchtigkeit den Bakterien und Schimmelsporen optimalen Nährboden bietet. Diesem Verursacher dann wirkungsvoll zu Leibe zu rücken, ist nicht nur wegen der unschönen Flecken ein Muss, sondern auch unbedingt angezeigt, weil Schimmel die Gesundheit der Haushaltsmitglieder beeinträchtigen kann. Und wird zu spät reagiert, können Bauschäden und im schlimmsten Fall langwierige Streitigkeiten um die Kostenübernahme für eine meist teure Sanierung die Folge sein.


Das Buch gibt sowohl eine Do-it-yourself-Hilfe mit auf den Weg, erläutert aber auch, wann Profis gefragt sind und woran man deren Qualifikation erkennt. Die bau-, miet- und versicherungsrechtlichen Fragen rund um eine gegebenenfalls notwendige Schadensbeseitigung werden ebenfalls beleuchtet."  


Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Erkennen, beseitigen, vorbeugen“ hat 224 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.    
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Vorbeugende Anti-Schimmelprodukte sind überflüssig bis gefährlich
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall in der Wohnung Schimmel in der Wohnung sieht hässlich aus, belastet die Raumluft und kann zur Gesundheitsgefahr werden. Der Handel hält dagegen neben Schimmelbekämpfungsmitteln auch eine ganze Palette an vorbeugenden Produkten bereit: Anti-Schimmel-Grundierungen, besondere Küchen- und Badfarben, Kleisterzusätze oder spezielles Silikon, das ein Ansiedeln der Pilze in den Fugen verhindern soll.


„Während die dauerhafte Wirkung oft nicht gut belegt ist, haben Produkte mit versprochenem Anti-Schimmeleffekt häufig jedoch klare Nachteile für Gesundheit und Umwelt“, so Chemikerin Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat Tipps zusammengestellt, wie sich Schimmelbildung in der Wohnung wirkungsvoll verhindern lässt – ganz ohne chemische Keule.  

Ursachenbekämpfung ist das A und O
Wo Schimmel wächst, ist zu viel Feuchtigkeit. Wenn dieses Feuchte-Problem nicht behoben wird, können auch Anti-Schimmelfarben und andere vorbeugende Produkte den Befall in der Regel nicht dauerhaft verhindern. Es hat also keinen Sinn, auf eine verschimmelte Tapete Anti-Schimmelspray zu sprühen und diese anschließend mit Anti-Schimmelfarbe zu streichen. Stattdessen muss die befallene Tapete entfernt und die Ursachen für überschüssige Feuchtigkeit – zum Beispiel eine schlecht gedämmte Wand oder Kochen ohne zu lüften – gefunden und abgestellt werden. Dann sind Anti-Schimmelprodukte schlicht überflüssig.  


Schimmel- und Bakterienkiller belasten Umwelt und Gesundheit: Bestimmte Substanzen, die Schimmel vorbeugen oder in Produkten Schimmelpilze und Bakterien bekämpfen sollen, können lebenslange Kontaktallergien hervorrufen. Da sich die Wirkstoffe oft im Hausstaub oder in der Raumluft wiederfinden, sind auch die Bewohner:innen diesen Substanzen ausgesetzt. Zudem besteht die Gefahr, dass Bakterien resistent gegen die Wirkstoffe werden und zunehmend mit diesen nicht mehr bekämpft werden können. Die meisten Anti-Schimmel-Substanzen sind auch für Wasserorganismen sehr schädlich.  

Pilze vergraulen: Schimmelpilze wachsen nicht auf stark alkalischen (basischen) Untergründen. Diese Abneigung gegen hohe pH-Werte kann man sich zu Nutze machen: Mineralische Wandverschönerer wie Silikat- und Kalkfarben sind stark alkalisch und deswegen robuster gegen Schimmel. Da solche Farben und Putzstoffe keine Konservierungsmittel benötigen und die Raumluft nicht belasten, sind sie auch für Allergiker vorteilhaft. Eine Langzeitgarantie gegen Schimmel bieten bei übermäßiger Feuchtigkeit aber auch diese Produkte nicht. Dampfdurchlässige, ebenfalls alkalische Kalziumsilikatplatten, die unter anderem zur Innendämmung eingesetzt werden, liefern dem Schimmel keinen Nährboden, müssen als Innendämmung aber unbedingt fachgerecht eingebaut werden.  

 

Richtig lüften, vor allem in Bad und Küche: Besonders für Bad und Küche werden Spezialfarben mit schimmeltötenden Chemikalien angeboten. Doch aus diesen Räumen, in denen mit Wasser hantiert wird, müssen Dampf und Nässe entweichen können. In der Küche sorgen dafür ein Dunstabzug mit Abluftrohr nach draußen oder Stoßlüften während oder sofort nach dem Kochen. Auch im Badezimmer sollten unmittelbar nach dem Baden und Duschen Fenster weit geöffnet und Fliesen sowie (Silikon-)Fugen jedes Mal gründlich trocken gewischt werden. In fensterlosen Bädern kann eine Abluftanlage, am besten ausgestattet mit einem Feuchtesensor, nötig sein, um Schimmelbildung zu verhindern.  


Entfeuchter mit Trockenmittel reichen nicht: In kleinen „unbewohnten“ Gartenhäusern oder Wohnwagen, die in der kalten Jahreszeit nicht regelmäßig gelüftet werden können, sind Luftentfeuchter, ausgestattet mit Trockenmitteln, zur Not eine Lösung, um für trockene Luft zu sorgen. Doch die Reichweite und Kapazität solcher Trockner ist begrenzt. Zur Schimmelvorbeugung in Wohnungen reichen sie nicht aus. Regelmäßiges Lüften größerer Wohnflächen können sie nicht ersetzen."  

Weitere Informationen zum Thema Vorbeugung und Bekämpfung von Schimmel gibt’s bei der Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt: www.verbraucherzentrale.nrw/umweltberatung  
Bei bautechnischen Fragen hilft die Energieberatung unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.    
Umfassende Informationen bietet der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“. Bestellformular unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/feuchtigkeit-und-schimmelbildung-35864241

 

Gräber umweltfreundlich schmücken
Duisburg, 20. Oktober 2023 - Nachhaltige Materialien schützen die Natur auf dem Friedhof und vermeiden Abfall. Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Totensonntag: Die Gedenktage im November sind für viele Angehörige ein Anlass, die Gräber von Verstorbenen herzurichten und mit Gestecken, Blumenschalen und Lichtern zu schmücken.


„Für eine schöne Grabgestaltung gibt es viele Möglichkeiten, die zugleich nachhaltig sind – beispielsweise nachfüllbare Grablichter anstatt batteriebetriebener LED-Kerzen und Gestecke aus verrottbaren Naturmaterialien“, erklärt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. Weitere Tipps für den Umweltschutz auf dem Friedhof: Torffreie Erde: Für die Gewinnung von Torf werden ganze Moore abgebaut, der Lebensraum vieler seltener Pflanzen und Tiere zerstört und das im Moor gespeicherte klimaschädliche CO2 freigesetzt.


Daher sollten Blumen- und Graberden mit dem Hinweis „torffrei“ die erste Wahl sein. Sie werden auf Basis von Kompost, Rindenhumus und Holzfasern hergestellt. Wer ganz sicher gehen will, dass das Produkt wirklich gänzlich torffrei ist, sollte sich die Produktdeklaration auf der Verpackung anschauen. Gut zu wissen: Der Begriff „Bio-Blumenerde” ist – anders als etwa bei Bio-Lebensmitteln – nicht gesetzlich geschützt, sondern bedeutet lediglich, dass kein Kunstdünger enthalten sein darf. Bei der Erde handelt es sich um Kompost mit eventuell weiteren Beimischungen. Und diese können auch Torf sein.  


Stimmungsvolles Licht möglichst ohne Batterien und Plastik: Weil sie länger und zuverlässiger leuchten als herkömmliche Kerzen, werden zunehmend batteriebetriebene LED-Grablichter aufgestellt. Ihre Herstellung ist jedoch energie- und ressourcenaufwändig und die Entsorgung problematisch. Umweltschonender sind solarbetriebene LED-Leuchten. Doch auch diese sind nach Ende ihrer Lebensdauer Elektroschrott und müssen entweder in die Elektroschrottsammlung wandern oder in Geschäften, die Elektroartikel verkaufen, zurückgegeben werden. Entnehmbare Batterien und Akkus gehören in spezielle Sammelboxen.


Die Kunststoffhüllen traditioneller Wachs-Totenlichter sollten mitgenommen und samt etwaiger Metalldeckel in die gelbe Wertstofftonne zum Recycling gegeben werden. Ideal für die Umwelt, wenn auch etwas teurer: Grablichter aus Glas, deren Kerzen immer wieder auswechselbar sind.   Natürliche Gestecke: Die im Handel zahlreich angebotenen November-Gestecke sind häufig mit Deko-Elementen aus verschiedenen Kunststoffen versehen oder werden mit Plastik- oder Metallschnüren zusammengehalten. Deshalb dürfen sie keinesfalls als Ganzes im Grünabfallbehälter landen. Denn die Fremdstoffe verunreinigen den Kompost und sorgen für den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt. Gestecke und Grabschalen aus Naturmaterialien hingegen verrotten und können im Frühjahr im Biomüll entsorgt werden.  


Vielfältige Pflanzen: Unsere Friedhöfe sind wertvolle Grünflächen in der Stadt, die vielen Tieren Lebensraum bieten. Wer insbesondere Insekten und Vögeln helfen und zugleich für pflegeleichte Farbtupfer im Herbst sorgen möchte, wählt einheimische Pflanzen für die Grabbepflanzung. Geeignet sind beispielsweise Herbstaster, Fette Henne, Herbstzeitlose, Leinkraut, Rundblättrige Glockenblume, Herbstkrokus oder Winterheide. Mehrjährige Kräuter und Stauden, die auch Frost überstehen, sparen Arbeit und Geld und bieten Bestäubern auch in den kalten Monaten Futter.

www.verbraucherzentrale.nrw/node/41195

 


Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt? - das Handbuch für den Trauerfall" von der Verbraucherzentrale
Auch

der Tod bleibt von Preissteigerungen nicht unberührt: Bei Friedhofsgebühren, den Kosten für den Bestatter und Blumenschmuck oder auch für das anschließende Kaffeetrinken macht sich das für Angehörige besonders bemerkbar. In der meist schwierigen emotionalen Abschiedssituation dann Angebote zu vergleichen und kühl zu rechnen – das fällt vielfach schwer.


Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale ist hier ein hilfreicher Begleiter. Und zwar sowohl in einem akuten Todesfall als auch dann, wenn vorsorgliche Vorbereitungen für das Ende eines Lebenswegs getroffen werden sollen.  


Dabei unterstützt das Buch mit praktischen Formularen und Checklisten – zum Ausfüllen und Heraustrennen und als digitaler Download. Der Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt? - Handbuch für den Trauerfall" 2. Auflage 2022 I 164 Seiten, DIN A4 I vierfarbig I kartoniert I 16,90 Euro I E-Book 13,99 Euro.


 

Energie clever nutzen - Verbraucherzentrale NRW startet kostenlosen digitalen Selbstlernkurs.  Vierteiliges Bildungsangebot zum Energiesparen ab 30. Oktober
Duisburg, 18. Oktober 2023 - Themen rund um Strom- und Heizkosten, Strom- und Gastarife und Steckersolar-Geräte Online-Talk mit Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale NRW zum Abschluss jeder wöchentlichen Lerneinheit Die Energiekrise des vergangenen Jahres brachte für private Haushalte starke finanzielle Belastungen mit sich. Als Folge stand das Einsparen von Strom- und Heizenergie bei vielen Verbraucher:innen an erster Stelle.


Zum Start der neuen Heizperiode bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt mit ihrem digitalen Selbstlernkurs ‘Meine Wohnung – Energie clever nutzen’ ein Bildungsangebot, um Verbraucher:innen weiter zum Energiesparen zu motivieren. Das Angebot ist ein neuer Teil der erprobten Selbstlernkursreihe der Verbraucherzentrale NRW. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.  


Das kostenlose Bildungsangebot umfasst vier Themenbereiche, die während der vierwöchigen Kurszeit in abwechslungsreichen Lernblöcken angeboten werden. Schwerpunkthemen sind dabei Heizenergie- und Stromsparen, Strom- und Gastarife verstehen und kostensparende Tarife finden sowie der Betrieb von Steckersolar-Geräten. „Unser Kurs richtet sich vor allem an Mieter:innen und Wohnungsnutzer:innen, die praktisches Wissen zum Energiesparen erwerben wollen und motiviert sind, dies im Alltag direkt umzusetzen”, sagt Gerhild Loer, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.


„Wir möchten Verbraucher:innen mit unserem Selbstlernkurs die Chancen des Energiesparens spielerisch erklären und sie ebenso ermutigen, Energie selbst zu erzeugen, etwa mit dem Betrieb eines Steckersolar-Gerätes am Balkon.”  


Zu Beginn jeder Kurswoche erhalten die Teilnehmenden per E-Mail eine Einführung in das Wochenthema inklusive Lernaufgaben. Ein Online-Austausch mit den Energieexpert:innen der Verbraucherzentrale bildet den Abschluss jeder Lernwoche. Hier können Fragen zum Thema gestellt und das Wissen weiter vertieft werden.   

 

Die Anmeldung zum Selbstlernkurs ist ab sofort unter www.verbraucherzentrale.nrw/energie-clever-nutzen möglich. Kursbeginn ist der 30. Oktober.  
Weitere Informationen und Links:   Hier geht es zur kostenlosen Kursanmeldung: www.verbraucherzentrale.nrw/energie-clever-nutzen Weitere Informationen und Beratungsangebote zum Thema Energie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061
Informationen zu weiteren Bildungsangeboten der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/bildung-nrw




 

Antrag auf Pflegeleistungen stellen: Welche Fristen gelten dann?  
Duisburg, 6. Oktober 2023 - Tipp der Verbraucherzentrale NRW zu Verbesserungen für Pflegebedürftige ab 1. Oktober  Niederrhein, 6. Oktober 2023 - Kaum jemand bezeichnet sich selbst gerne als pflegebedürftig. Deshalb stellen viele Menschen erst spät einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Krankenkasse. Doch Pflegeleistungen gibt es nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung.


„Deshalb ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, wenn man regelmäßig Hilfe im Alltag braucht“, sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Es gelten dann klare Fristen: Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Beratungstermin ermöglichen und innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt und wenn ja welcher. Ab 1. Oktober 2023 gelten zudem klare Regeln für den Fall, dass die Begutachtungsfrist nach einem Antrag auf Pflegebedürftigkeit unterbrochen wird. Betroffene müssen etwa bei einem Krankenhausaufenthalt nun keinen neuen Antrag mehr stellen.  


Wie stellt man einen Pflegeantrag?  
Formlos per Telefon, E-Mail oder Fax bei der Pflegekasse, wenn man merkt, dass es ohne regelmäßige Hilfe im Alltag nicht mehr geht. Möglich ist häufig auch eine Antragstellung über das Online-Portal der Pflegekasse. Bevollmächtigte Personen, zum Beispiel Angehörige, können den Antrag ebenfalls stellen. Sie müssen die Vollmacht dann nachweisen. Welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte, wird erst später festgelegt.


Wichtig ist aber: Die Person, die Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.  


Welche Fristen gelten nach der Antragstellung?  
Sobald die Pflegekasse einen Antrag zu Pflegeleistungen erhält, muss sie innerhalb von zwei Wochen einen Termin für eine individuelle und umfangreiche Pflegeberatung anbieten. Und die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Innerhalb dieser Zeit muss auch die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt sein. Braucht die Pflegekasse länger, stehen Antragsteller:innen 70 Euro pro Woche als Pauschale zu – allerdings nicht, wenn Antragsteller:innen sich in stationärer Pflege befinden und bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind.

In manchen Situationen ist die Pflegekasse auch verpflichtet, das Verfahren zu beschleunigen: Bei einem Krankenhaus-, Reha- oder Hospiz-Aufenthalt etwa muss die Begutachtung unter bestimmten Umständen bereits spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse erfolgen.  


Neu ab 1. Oktober: Was gilt, wenn die Frist unterbrochen wird?  
Sobald der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen vorliegt, tickt die Uhr. Bisher war nicht geregelt, was mit der Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen passiert, wenn die antragstellende Person einen Termin zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes absagt. Meist landeten diese Fälle auf einer Warteliste und es kam zu teils sehr langen Wartezeiten. Das ändert sich nun mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG.


Ab 01.10.2023 ist klar geregelt, dass z.B. ein Krankenhausaufenthalt oder eine Krankheit die Frist lediglich unterbricht. Die Frist wird für die Dauer des Verzögerungsgrundes ausgesetzt und läuft anschließend weiter. Der Medizinische Dienst muss dann innerhalb der verbliebenen Zeit einen neuen Termin mitteilen und anschließend den Bescheid zusenden. Hält die Pflegekasse die Fristen nicht ein, stehen der antragstellenden Person 70 Euro pro Woche zu. Im Zweifelsfall kann für eine Klärung eine Pflegerechtsberatung sinnvoll sein.  

Was ist nun bei der Absage eines Termins zu tun?  
Muss ein Termin zur Begutachtung abgesagt werden, ist dies dem Medizinischen Dienst schriftlich mitzuteilen. Dafür gibt es im Internet Kontaktformulare, mit denen über die Absage informiert werden kann. Hier kann man im Betreff „Terminabsage“ anklicken. Wenn ein Termin wieder möglich ist, muss dies ebenfalls dem Medizinischen Dienst schriftlich mitgeteilt werden. Es ist ratsam, sich dort bestätigen zu lassen, dass die Frist unterbrochen war und wann sie wieder begonnen hat. Dann kann jeder später nachrechnen, ob die Frist am Ende überschritten wurde oder nicht.    


Weiterführende Infos und Links:  
Was sich mit der Pflegereform ändert: www.verbraucherzentrale.nrw/node/63628  
Alle Details zu den Fristen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/21557  
Frage des Monats – was ab Oktober gilt:
www.pflegewegweiser-nrw.de/frage-des-monats-september-2023  



 

September 2023

"Handbuch Pflege" - Ratgeber der Verbraucherzentrale
Duisburg, 25. September 2023 - Angehörige sind hierzulande der größte Pflegedienst. Doch sie stemmen die Pflege häufig nicht nur selbst, sondern erledigen auch viele Formalitäten, stellen Anträge, wählen einen ambulanten Pflegedienst aus oder organisieren Kurzzeit- oder Tagespflege.


Das aktualisierte „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale gibt in der zweiten Auflage viel Wissenswertes an die Hand, um sich im Labyrinth von Leistungen und Anlaufstellen zurechtzufinden. So werden die neuen Regelungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes erläutert und die erhöhten Pflegeleistungen ab Januar 2024 sind berücksichtigt.

Mit Musterschreiben und Checklisten navigiert der Ratgeber Angehörige außerdem zielgenau zur passenden Unterstützung.  

Er zeigt:  
- wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird
- was Pflegebedürftigen zusteht
- welche Rechte Pflegepersonen haben
- wo es Rat und Unterstützung gibt.  

Der Ratgeber „Handbuch Pflege. Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge“ hat 198 Seiten und kostet 18,- Euro.  



Wussten Sie schon …, wann man Fallobst noch essen kann?    
Moers - In vielen Gärten liegen die ersten heruntergefallenen Früchte unter den Bäumen. Mit etwas Glück gibt es Fallobst bei den bekannten Nachbarschaftsportalen zu verschenken oder man findet eine frei zugängliche Streuobstwiese. Wer Fallobstäpfel oder -birnen richtig verwertet, kann durch selbstgemachtes Obstmus oder Saft Geld sparen und vermeidet Lebensmittelverschwendung. Denn bei Exemplaren, die lediglich unschöne Druckstellen aufweisen, kann man getrost zugreifen.


Bei Fallobst mit Faulstellen gilt jedoch: Finger weg! Dieses muss im Bio-Müll oder auf dem Kompost entsorgt werden, denn Braunfäulen sind giftig. Sie können erhebliche Mengen Patulin enthalten, ein Schimmelpilzgift, das zu Erbrechen, Verdauungsbeschwerden und in extremen Fällen sogar zu Organblutungen führen kann. Das Gift ist hitzebeständig und wird beim Kochen und Backen nicht vollständig zerstört.


Äpfel mit kleinen Schadstellen oder Spuren von Insektenfraß können dagegen noch bedenkenlos verwertet werden. Dafür einfach die Schäden großzügig mit mindestens zwei Zentimetern Abstand herausschneiden. Birnen sollten schon bei kleinen Faulstellen entsorgt werden, da sich das Schimmelpilzgift hier schnell ausbreiten kann. Fallobst lässt sich nicht lagern, es sollte also rasch verarbeitet werden.

Ob zu naturtrübem Saft gepresst, im Ofen als Crumble zubereitet oder als Zutat in aromatischen Kuchen, Tartes oder Strudeln, eingekocht als Obstmus, Kompott oder pikantes Chutney – leckere Rezepte gibt es zuhauf. Der kreativen Verwertung der kleinen Vitaminbomben sind also (fast) keine Grenzen gesetzt.  

 

 

„Faire Woche“ in Duisburg
Die Verbraucherzentrale informiert über Klimagerechtigkeit Hitzerekorde, Ernteausfälle, Wassermangel oder Überflutungen

Duisburg, 15. September 2023 - Die Folgen der Klimakrise sind unübersehbar. Wie sich die zunehmenden Wetterextreme auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Produzent:innen auswirken und welchen Beitrag der Faire Handel zur Umsetzung von Klimagerechtigkeit leistet, ist Thema diesjährigen „Fairen Woche“ vom 15. bis 29. September. Die Verbraucherzentrale Duisburg nimmt die bundesweite Aktionswoche zum Anlass, um Anregungen für einen nachhaltigen und umweltbewussten Konsum zu geben.  


„Viele Lebensmittel und Gebrauchsgüter kommen aus den Ländern des Globalen Südens zu uns. Dort leiden die Menschen schon heute besonders unter der Klimakrise. Das ist nicht fair. Aber gemeinsam können wir etwas tun – gegen unnötige Klimabelastungen und für mehr Gerechtigkeit im Handel“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle.  



Produkte aus Fairem Handel wie Kaffee, Kakao, Schnittblumen, Textilien, Gewürze und Wein gibt es in Weltläden, aber inzwischen auch längst im Supermarkt. „Engagierte Duisburger:innen können durch den Kauf solcher Produkten bessere Produktions- und Arbeitsbedingungen weltweit fördern und zur Klimagerechtigkeit beitragen“, so Wleklinski. Denn der Faire Handel unterstützt nicht nur angemessene Preise, sondern unterstützt beispielsweise Kleinbauernfamilien bei der Anpassung an sich wandelnde Klimabedingungen, stellt klimaresistentes Saatgut zur Verfügung oder hilft nach Naturkatastrophen."  

Weitere Informationen und Links: Einen Überblick über die verschiedenen Siegel für fair gehandelte Lebensmittel gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18796  
Hintergrundinformationen zum fairen Handel hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/7067
Details und Hintergründe zur Fairen Woche 2023 finden sich unter www.faire-woche.de/start

 


Wussten Sie schon, dass Trinkmahlzeiten oft nur teure Milch-Wasser-Mischungen sind?
15. September 2023 - Die schönen Werbeversprechen der verschiedenen Hersteller von Trinkmahlzeiten klingen nach unkompliziertem Essen, praktischem Kalorienprofil und optimaler Nährstoffversorgung. Dabei handelt es sich bei den bunten Fläschchen um hochverarbeitete Produkte, die nicht an die Komplexität von echten, frischen Lebensmitteln heranreichen, deren Inhaltsstoffe sich auch gegenseitig beeinflussen.


Wer statt einer Mahlzeit nur ein Getränk zu sich nimmt, nutzt außerdem seinen Kauapparat nicht, das ist auf die Dauer ungünstig. Auch fehlt das Gefühl von „fester Nahrung“, Heißhunger kann auftreten und man nimmt dann mehr Kalorien zu sich als geplant. Ebenso sind Überdosierungen von Vitaminen möglich, insbesondere wenn mehrere solcher Produkte am Tag oder zusätzliche Nahrungsergänzungsmittel konsumiert werden.

Mit einem Literpreis von meist um die acht Euro bei fettarmer Milch, Wasser und verschiedenen pflanzlichen Proteinen als Hauptzutaten sind die Fläschchen vor allen für die Hersteller ein gutes Geschäft. Trinkmahlzeiten sollten, wenn überhaupt, nur selten auf dem Speiseplan stehen, wenn es mal wirklich schnell gehen soll. Ansonsten sind frische Lebensmittel immer die bessere Wahl.

Die Zubereitung eines selbstgemachten Smoothies, zum Beispiel aus Gemüse, Obst, Haferflocken und (Pflanzen-)Milch dauert nur wenige Minuten und man spart Kosten und Verpackungsmüll.  

Mehr dazu unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/gesunde-ernaehrung-fragwuerdige-alternativen-aus-der-fabrik-5166  

 

 

 

Steigende Kosten im Pflegeheim: Diese Hilfen gibt es in NRW
Duisburg, 13. September 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man staatliche Unterstützung für die teure stationäre Pflege erhält   Ein Platz im Pflegeheim wird immer teurer. In NRW sind die Kosten in den letzten Monaten auf durchschnittlich 2.858 Euro im Monat gestiegen. Diese hohen Summen können immer mehr Menschen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen stemmen und müssen daher Hilfen vom Staat in Anspruch nehmen.


In NRW gibt es verschiedene Leistungen, die beantragt werden können. Hierzu gehören das „Wohngeld”, das „Pflegewohngeld” und die „Hilfe zur Pflege”. Das Sozialamt prüft jeweils, ob die Voraussetzungen gegeben sind. „Das ist kompliziert”, sagt Pflegerechtsexpertin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, welche der staatlichen Hilfen wann die richtige ist. Dazu ist auch eine neue Broschüre erhältlich.


  Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten. Auch Heimbewohner:innen haben hierauf unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Wohngeld gibt es, wenn die Mietkosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden können. Die Berechnung des Einkommens erfolgt individuell. Als Vermögen gelten Ersparnisse, Grundbesitz oder andere Werte. Das Schonvermögen liegt in der Regel bei 60.000 Euro, bei Partnern sind es 90.000 Euro. Das bedeutet, dass ein Vermögen bis zu dieser Summe bei der Berechnung außen vor bleibt und geschützt ist.


In dem Antrag müssen daher die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitgeteilt werden. Außerdem dürfen Wohngeldbezieher keine anderen Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege beziehen. Wie hoch das Wohngeld letztlich ausfällt, richtet sich nach den Mietkosten. Diese ergeben sich aus dem Mietniveau der Region, in der sich das Heim befindet.  


  Pflegewohngeld
In NRW gibt es das sogenannte Pflegewohngeld. Darüber kann ein Teil der Kosten im Pflegeheim, nämlich die Investitionskosten, ganz oder teilweise finanziert werden. Pflegewohngeld können Bewohner:innen eines Pflegeheims ab dem Pflegegrad 2 erhalten, wenn sie einen finanziellen Bedarf haben. Bei der Berechnung des Bedarfs prüft das Sozialamt, ob das eigene Einkommen ausreicht, um die Kosten im Pflegeheim zu decken. Auch das Vermögen wird bei der Berechnung herangezogen.


Der Schonbetrag liegt hier bei 10.000 Euro, bei Partnern sind es 15.000 Euro. Unter bestimmten Umständen ist weiteres Vermögen geschützt. Dies kann auch eine Immobilie sein, wenn diese angemessen ist und weiterhin vom Partner bewohnt wird. Pflegewohngeld setzt voraus, dass eine Lücke nur in Höhe der Investitionskosten besteht. Die eigenen finanziellen Mittel müssen also ausreichen, um die anderen Kosten selbst zu bezahlen.  

Hilfe zur Pflege
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die restlichen Kosten im Pflegeheim zu finanzieren, kann ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege bestehen. Das Sozialamt prüft auch hier zunächst, ob ein Bedarf besteht. Voraussetzung ist, dass Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Für die Heimkosten muss bis auf wenige Ausnahmen das gesamte Einkommen und Vermögen genutzt werden.


Außen vor bleibt ein Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro, bei zwei Personen in Höhe von 20.000 Euro. Außerdem wird unter bestimmten Voraussetzungen weiteres Schonvermögen berücksichtigt. Dies kann im Einzelfall auch eine Immobilie sein.   Antragstellung: Alle drei staatlichen Hilfen sollten frühzeitig beantragt werden. Denn die Leistungen werden immer nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt – also in keinem Falle rückwirkend.


  Alle drei staatlichen Hilfen sind beim Sozialamt zu beantragen. Entsprechende Formulare zur Antragstellung gibt es dort auch online. Wer unsicher ist, kann die Pflegeeinrichtung, das Sozialamt, Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte um Unterstützung bitten. Bei konkreten Fragen rund um Einkommen und Vermögen – wie zum Beispiel zur Berechnung des Einkommens, Rückforderung von Schenkungen oder zum Schonvermögen – ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht zu kontaktieren."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Pflegeheimkosten und staatlichen Hilfen in NRW unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/87046

Die 14-seitige Broschüre „Kosten im Pflegeheim“ ist kostenfrei in unseren Beratungsstellen vor Ort erhältlich.


Drahtlos – aber sicher: Wie man das eigene Heimnetzwerk vor Cyberangriffen schützen kann  

Duisburg, 8. September 2023 - Vor kurzem warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Cyberangriffen chinesischer Hackergruppen, die auf kleine und mittlere Unternehmen abzielen – aber auch auf Heimnetzwerke privater Haushalte. Betroffen sein können Internetrouter, Drucker oder Smart-Home-Steuerungseinheiten für Heizung, Licht, Rollläden, Solaranlagen oder ähnliches.


„Durch die Digitalisierung unserer Haushalte gibt es neben den noch so positiven Effekten wie erhöhtem Komfort leider inzwischen auch immer mehr potenzielle Einfallstore für Cyberkriminelle“, sagt Ayten Öksüz, Expertin für Cybersicherheit bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Vergleich mag drastisch klingen: Aber wem die Sicherheit seines Heimnetzwerks egal ist, der kann im Grunde genommen auch Fenster und Türen seiner Wohnung offenstehen lassen.“

Die Verbraucherzentrale NRW gibt deshalb Tipps rund um die Sicherheit von Router, WLAN und drahtlosen Geräten bei sich zu Hause.



• Router sicher machen
Ungebetene Gäste technisch aussperren Zwar ist die Einrichtung eines Routers dank des Prinzips „Plug & Play“ (in etwa „Einstecken und Loslegen“) heute kinderleicht, jedoch sollten Verbraucher:innen das Gerät besser nicht in allen Punkten in den Werkseinstellungen belassen. Der erste Schritt sollte sein, bei der Einrichtung ein neues Geräte- sowie WLAN-Passwort zu vergeben.

Hier gilt grundsätzlich: Je länger, desto besser. Wörter aus dem Wörterbuch, einfache Zahlenreihen, Namen oder Geburtsdaten – generell alles, was leicht zu erraten sein könnte – sollten dabei nicht enthalten sein. Für zusätzliche Sicherheit sorgen Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen, die vor allem bei kurzen Passwörtern (hier mindestens acht Zeichen) verwendet werden sollten. Bei der Verschlüsselung des Netzwerks sollte unbedingt der WPA2-Standard gewählt werden.  


• Gast-WLAN
Jeder kennt es: Man hat Freunde oder Familienangehörige zu Besuch und diese möchten sich mit dem WLAN verbinden, um ihr mobiles Datenvolumen nicht belasten zu müssen. Doch auch seinen Gästen sollte man nicht uneingeschränkten Zugriff auf das eigene Heimnetzwerk geben. Denn es kann sein, dass diese unwissentlich Schadsoftware auf ihren Geräten haben, die sich dann im eigenen Heimnetzwerk ausbreiten kann.

Stattdessen bieten viele moderne Router die Möglichkeit, eines oder mehrere separate Gastnetzwerke anzulegen, die vom kritischen Heimnetzwerk getrennt sind. Ein separates Netzwerk empfiehlt sich auch für Smart-Home-Geräte. Sollten diese über mögliche Sicherheitslücken von Kriminellen gehackt werden, kommen die Angreifer nicht über dasselbe Netzwerk auf persönliche Geräte wie Tablet oder Computer.  


• Starke Passwörter wählen
Für die Nutzung von Smart-Home-Geräten müssen in der Regel Benutzerkonten angelegt werden, die mit Passwörtern zu versehen sind. Auch hier gilt es, für jeden Account ein eigenes, starkes Passwort zu wählen. Denn sind an das Internet angeschlossene Geräte mit keinem Passwortschutz oder nur mit voreingestellten Standardpasswörtern geschützt, sind diese besonders anfällig für das unbefugte Aufspielen von Schadsoftware.

Passwörter sollte man deshalb niemals an Dritte weitergeben. Gut für die Sicherheit ist es auch – wenn möglich – die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren, da diese prinzipiell die Sicherheit beim Zugriff auf smarte Systeme erhöht.  

• Sich vor dem Kauf informieren
Vor und nach dem Kauf sollte man sich darüber informieren, wie es bei den Geräten um Datenschutz und IT-Sicherheit bestellt ist. Welche Daten fallen bei der Nutzung an? Werden Daten verschlüsselt übertragen? Wie lange und wie häufig wird das Gerät mit Sicherheitsupdates versorgt? All das sind Aspekte, die für die Sicherheit des gesamten Smart Homes entscheidend sind.    


• Updates installieren
Generell sollte man darauf achten, sowohl den Router als auch alle im Netzwerk befindlichen Geräte auf dem neuesten Stand zu halten und regelmäßig Firmware- oder Software-Updates zu installieren. Im besten Fall aktualisieren sich diese sogar automatisch.

Sind Geräte in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den geltenden Sicherheitsstandards oder werden nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt, sollten diese entweder durch neue ersetzt werden oder zumindest aus dem kritischen Netzwerk ausgeschlossen werden.  

Weitere Infos rund um das Smarte Home: www.verbraucherzentrale.de/node/6882   Starke Passwörter – so geht’s: www.verbraucherzentrale.de/node/11672

 

 

"Einfach machen: Geldanlage. Nachhaltig und erfolgreich" heißt der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale
Duisburg, 7. September 2023 - Mit Kryptowährungen das schnelle Geld machen? Oder doch lieber weiter auf das Sparbuch von Opa setzen? Kann mit nur kleinen Beträgen überhaupt der Einstieg in nachhaltige Geldanlagen gelingen? Und ist es eine gute Idee, den Anlageempfehlungen von Finfluencern auf YouTube zu folgen?

Ab 18 – meist der Zeitpunkt, an dem junge Menschen überlegen, auch bei den Finanzen ihr eigenes Ding zu machen. Nur: Niemand wird als Börsen-Guru geboren, das Fachchinesisch der Finanzwelt klingt zunächst mal ziemlich kompliziert.

Mit dem neuen Ratgeber der Verbraucherzentrale lässt sich das jetzt auf die Reihe kriegen: „Einfach machen: Geldanlage“ gibt die Basics von Aktie bis Zinseszins an die Hand. Schritt für Schritt lotst er zu den passenden Anlagestrategien und -produkten. Egal, ob eine kleine Sparrate vom Azubilohn, das hübsche Sümmchen aus dem Sparvertrag der Patentante oder gar eine dicke Erbschaft Rendite bringen soll.  

Der Ratgeber:
- zeigt, welche Anlageprodukte zu welchen Zielen passen
- erläutert im Wiki-Money Finanzwissen von Aktie bis Zinseszins
- erklärt, wann grüne Anlagen "weiße Westen" in Sachen Nachhaltigkeit haben
- navigiert in Sachen Online-Trading, Robo-Advisor, Finfluencer
- hilft, bei der Altersvorsorge nicht alt auszusehen.  

Der Ratgeber „Einfach machen: Geldanlage. Nachhaltig und erfolgreich“ hat 224 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.


Alle (entspannt) zu Tisch: Ratgeber „Familienküche“ gibt Planungshilfe

Duisburg, 5. September 2023 - Das Wissen um eine gesunde Lebensweise war noch nie so groß wie heute. Dennoch sind genug Bewegung und ausreichend Schlaf sowie eine ausgewogene Ernährung in vielen Familien nicht der Alltag. Häufig scheint die Zeit zu knapp fürs Planen, Einkaufen und das gemeinsame Essen zu sein. Obendrein sind die unterschiedlichen Essensvorlieben der Lieben oder auch Lebensmittelunverträglichkeiten unter einen Deckel zu bringen.
Titelbild des Ratgebers Familienküche
Wie das mit guter Planung ganz entspannt gelingen kann, zeigt der Ratgeber „Familienküche“ der Verbraucherzentrale. Über 60 familientaugliche Rezepte machen Appetit, um es gleich zu probieren.   Der Ratgeber lotst ganz praktisch durch den Alltag, um mit guter Planung und ein wenig Struktur eine gesunde Ernährung auch im stressigen Familienleben auf den Tisch zu bringen. Dabei können alle mithelfen: Wird eine Ideenliste geführt, kann zum Beispiel jedes Familienmitglied eigene Vorlieben und Wünsche einbringen, sodass für jeden und jede was auf dem Wochenplan steht.


Dieser Plan bestimmt dann zugleich auch den Einkaufszettel, was den Zeitaufwand fürs Besorgen der Lebensmittel reduziert. Das Gute daran: Neben der Zeitersparnis profitiert auch der Geldbeutel von dieser strukturierten Vorgehensweise. Ausreichend Inspiration fürs Ausprobieren bietet der Rezeptteil – mit Vorschlägen für die vollwertige Mittagsküche, für den Snack unterwegs oder für die Alternative zum klassischen Schulbrot."  

Der Ratgeber „Familienküche. Ganz entspannt: Planen, Einkaufen, Kochen“ hat 208 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.  

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  



Was in der Zahnarztpraxis kostenlos ist
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Spartipps für Vorsorge und Behandlung Gerade in der Zahnarztpraxis muss vieles selbst bezahlt werden. Aber eben nicht alles. Über die Kassenleistungen werden Patient:innen leider nicht immer optimal aufgeklärt. Die Verbraucherzentrale NRW erhält regelmäßig Anfragen und Beschwerden dazu.

„Dabei sind Zahnärzt:innen gesetzlich dazu verpflichtet, diese anzubieten und vor einer privat zu zahlenden Behandlung über Alternativen aufzuklären“, sagt Gesa Schölgens, Leiterin des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ bei der Verbraucherzentrale NRW.


Fünf Tipps, welche Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte in der Zahnarztpraxis kostenlos sind. Sparen durch Kontrolluntersuchung und Zahnsteinentfernung:
Für Erwachsene ist eine Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, zudem einmal pro Jahr eine Zahnsteinentfernung. In einem aktuellen Verbraucherfall schilderte ein Patient in unserem Portal „Kostenfalle-Zahn“, dass er bei mehreren Praxen nicht mehr auf diese kostenfreie Behandlung hingewiesen werde, sondern nur noch auf die professionelle Zahnreinigung (PZR), die aber rund 100 Euro kostet. Auch bei einer PZR werden Zahnbeläge entfernt, sie wird als „ideale Ergänzung“ zur regulären Zahnsteinentfernung empfohlen. Allerdings gilt der tatsächliche Nutzen der PZR für die Zahngesundheit wissenschaftlich als nicht ausreichend belegt, vor allem nicht für Menschen mit guter Mundgesundheit. Viele Krankenkassen bieten freiwillig Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an, dies sollte man vorab klären.  

Zahnersatz:
Geld sparen mit der Regelversorgung Zahnersatz kann teuer werden. Doch es gibt stets mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Der Tipp von „Kostenfalle-Zahn“: Patient:innen sollten jeweils die Kosten einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren Lösung erfragen. Das günstigste ist die Kassenleistung (sogenannte Regelversorgung). Ebenso kann ein Preisvergleich bei anderen Zahnarztpraxen hilfreich sein oder eine Nachfrage bei der Krankenkasse. Die übernimmt bei Kronen, Brücken und Prothesen nur einen Zuschuss, nämlich rund 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, bei einem gut geführten Bonusheft bis zu 75 Prozent. Menschen mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag diese Regelversorgung aber komplett bezahlt. Diese sogenannte Härtefallregelung gilt etwa für Empfänger:innen von Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter.


Zuzahlungsfreie Füllungen:
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Die Basistherapie übernehmen gesetzliche Krankenkassen komplett, also Amalgam im Seitenzahnbereich und Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich. Treten Mängel an der Füllung auf, an dem Patient:innen keine Schuld tragen, sind Zahnärzt:innen gesetzlich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neuanfertigung verpflichtet. Diese Gewährleistungspflicht gilt auch für Zahnersatz (§136a Abs. 4 SGB V), und zwar zwei Jahre lang und nur bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, die oder der die Arbeit eingesetzt hat.


Was bei Kindern Kassenleistung ist:
Kinder haben vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf insgesamt sechs Früherkennungsuntersuchungen. Kinderarztpraxen verweisen im gelben Kinderuntersuchungsheft darauf. Falls eine Füllung nötig ist, erhalten Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere und Stillende auch im Seitenzahnbereich zahnfarbene Füllungen auf Kassenkosten.  



Das zahlt die Krankenkasse bei Parodontitis:
Seit Juli 2021 ist für gesetzlich Versicherte nicht nur die akute Therapie Kassenleistung, sondern auch die Nachbehandlung inklusive Reinigung. Versicherte haben für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UPT). Je nach Patientenrisiko und Schwere der Erkrankung bezahlt die GKV bis zu drei Nachsorgesitzungen pro Jahr. Eine spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis, der Parodontale Screening Index (PSI), ist alle zwei Jahre Kassenleistung. Eine Parodontitis-Therapie muss weiterhin bei der Kasse beantragt werden."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Spartipps, Patientenrechten und Kassenleistungen unter www.kostenfalle-zahn.de/node/21083

 

August 2023

Wenn Hitze zur Gefahr wird - Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für das richtige Verhalten bei extremen Temperaturen  
Duisburg, 22. August 2023 - Wie gefährlich Hitze sein kann, wird vielen hierzulande nur langsam bewusst. Gerade in Städten und für ältere Menschen sind sehr heiße Sommertage eine große Belastung. Aber auch chronisch kranke Menschen, Schwangere, Neugeborene und Kleinkinder sowie Personen, die draußen arbeiten, sind besonders gefährdet. Mehrere tausend Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an Hitze-Folgen. Wie man die körperlichen Warnsignale richtig deutet und wie man sich an Hitzetagen am besten ernährt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.  

Viel trinken und Wasser aufpeppen
Noch mehr als sonst ist es wichtig, genug Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Wasser wird mit Früchten, Gemüse oder Kräutern optisch und geschmacklich abwechslungsreich. Auch Fruchtsaftschorlen oder ungesüßte Frucht- oder Kräutertees sind eine gute Wahl. Alles gerne kalt, aber nicht eiskalt. Auch wasserhaltige Lebensmittel wie Gurke oder Wassermelone können einen Beitrag leisten.

Empfohlen ist, etwa alle Viertelstunde ein paar Schlucke oder alle zwei Stunden ein Glas zu trinken. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollten generell über den Tag verteilt rund 1,5 Liter getrunken werden, bei Hitze dürfen es bei Gesunden ruhig drei Liter pro Tag und mehr sein. Auch beim Sport oder einer anstrengenden körperlichen Arbeit können mehr als drei Liter Flüssigkeit notwendig sein. Abzuraten ist von Alkohol sowie von koffeinhaltigen und stark gezuckerten Getränken.  

Mit leichtem Essen besser durch heiße Tage
Mehrere kleinere Mahlzeiten und leichte Kost entlasten den Körper. Gut geeignet sind Salate, gedünstetes Gemüse und wasserreiche Rohkost wie Tomaten und Gurken, oder auch mageres Fleisch und Fisch. Vor allem für pflegebedürftige Menschen ist das wichtig.  

Mittags kühle Räume oder Plätze nutzen
Wenn möglich sollte man versuchen, die Mittagshitze in kühleren Räumen zu verbringen. Feuchte Umschläge auf Armen, Beinen oder im Nacken sowie Wassersprays oder kühlendes Abreiben tun gut. Kalte Fuß- und Handbäder regen den Kreislauf an. Draußen empfiehlt sich eine leichte Kopfbedeckung und luftdurchlässige Kleidung aus natürlichen Materialien wie Baumwolle oder Leinen. Vor allem Wälder, Parks und Grünflächen sind zu empfehlen, denn Bäume, Sträucher und Grünflächen kühlen Städte an Hitzetagen effektiv.

Dort kann die Lufttemperatur im Vergleich zu unbepflanzten Flächen um bis zu acht Grad Celsius niedriger sein. Drinnen lässt sich die Temperatur mit Vorhängen, Jalousien, Rollläden oder Ventilatoren etwas abmildern.

Auf Warnsignale achten
Anzeichen für Überhitzung oder Austrocknung sind Beschwerden wie Schwindel, Schwäche, schneller Puls, starke Kopfschmerzen, Unruhe oder plötzliche Verwirrtheit sowie Übelkeit oder Erbrechen. Betroffene sollten sofort in kühle Räume begleitet, mit Getränken versorgt und ruhig gehalten werden.

Wenn die Symptome anhalten, sollte ärztlicher Rat eingeholt oder notfalls die 112 angerufen werden. Bei Hitzewellen steigt die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen Dehydrierung um fast ein Drittel. Mehrere tausend Menschen sterben in Deutschland jährlich an Hitzefolgen.  

Wer ist besonders gefährdet?
Gefährdet sind besonders diejenigen Menschen, die ihre Körpertemperatur bei Hitze noch nicht oder nicht mehr so gut bei optimalen 37 Grad halten können: Kinder und Ältere. Bei alten Menschen kommt hinzu, dass ihr Durstgefühl nachlässt und sie mehr Flüssigkeit ausscheiden als Jüngere, die der Körper dringend zur Kühlung braucht. Fehlt das Wasser, verdickt das Blut. Die Menschen werden verwirrt, stürzen leichter. Schlaganfälle und Herzinfarkte nehmen zu.

Gefährlich ist Hitze aber auch für andere: Schwangere, Menschen mit akuten Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen und Fieber oder mit chronischen Leiden wie Diabetes; dazu Übergewichtige, im Freien körperlich schwer Arbeitende oder Sportler, Obdachlose und auch Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen.   

Medikamente bei Hitze
Tabletten, Gele oder medizinische Sprays sollten vor hohen Temperaturen und Sonneneinstrahlung geschützt werden. Widerstandsfähiger sind Tabletten und Dragees – aber auch sie sollten nicht dauerhaft über 25 Grad gelagert werden. Manche Medikamente müssen sogar im Kühlschrank aufbewahrt werden. Wer unterwegs oder auf Reisen auf einen solchen Stoff angewiesen ist, sollte unbedingt eine Kühlbox mitnehmen. Aufbewahrungshinweise finden sich in der Packungsbeilage, bei Unsicherheit ist eine Nachfrage in der Apotheke oder der Arztpraxis angeraten.

Da heiße Temperaturen Medikamente auch beeinträchtigen und zu verstärkten Nebenwirkungen der Mittel führen können, müssen eventuell die Medikation oder die Dosierung bei Hitze angepasst werden. Auch darüber sollten Betroffene mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin sprechen.  

Weiterführende Infos und Links: Unsere Themenseite bündelt viele Aspekte zum Umgang mit Hitze: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27869

 

 

Neuer Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Arthrose?  Praktische Hilfen für den Alltag
Duisburg, 18. August 2023 - Bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland leiden an Arthrose, einer Gelenkerkrankung, die zum Teil mit starken Schmerzen einhergeht. Dünner werdende Knorpel in Hüft-, Knie-, Finger oder Wirbelgelenken sind verantwortlich für den „Gelenkverschleiß“, der nicht nur die Beweglichkeit stark einschränkt, sondern sogar zu Versteifungen führen kann.

GTitelbild des Ratgebers "Wie ernähre ich mich bei Arthrose?"rößter Risikofaktor: das Alter. Aber auch etwa zehn Prozent der 30- bis 40-Jährigen sind betroffen. Der neue Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Arthrose?“ der Verbraucherzentrale zeigt mit praktischen Hilfen für den Alltag, wie das Duo aus Bewegung und Ernährung Beschwerden lindern kann. Saisonale Rezepte machen Appetit, es mit gesundheitsfördernder Ernährung zu probieren.  

Wer die Diagnose „Arthrose“ erhält, weiß, dass diese Erkrankung lange Zeit Begleiter sein wird. Der Ratgeber erklärt, was bei Arthrose im Körper passiert und beleuchtet, wie Essen und Trinken damit zusammenhängen.
- Muss ich Fleisch vom Speiseplan streichen?
- Soll ich bei Arthrose weiter joggen gehen?
- Lassen sich Schmerzen durch weniger Gewicht lindern?

Das Buch gibt nicht nur Antworten auf all diese drängenden Fragen. Es motiviert auch, um mit neuen Essgewohnheiten und einem individuell passenden Bewegungsprogramm ein Mehr an Lebensqualität und Wohlbefinden zu erreichen. Die Empfehlungen lassen sich einfach und schnell umsetzen, wobei Wochenpläne und Zubereitungstipps für wirkungsvolle Unterstützung sorgen. Über 30 Rezepte, die je nach Jahreszeit Saison haben, bringen zudem viel Abwechslung auf den Tisch."  

Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Arthrose? Praktische Hilfen für den Alltag“ hat 184 Seiten und kostet 20,00 Euro, als E-Book 15,99 Euro.  

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Urlaub für pflegende Angehörige

Wie man Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Entlastung nutzt und was der neue Jahresbetrag ab 2024 bringt Viele Menschen kümmern sich über einen langen Zeitraum aufopferungsvoll um zu Hause lebende pflegebedürftige Angehörige. Wenn sie eine Pause brauchen, sei es nur kurzzeitig für eigene Termine oder auch für längere Zeiträume, zum Beispiel für einen Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, gibt es Geld für eine Vertretung.

„Die Pflegekasse übernimmt hier die Kosten für Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege“, sagt Harald Rahlke, Verbraucherberater der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW. „Für 2024 und 2025 sind jedoch Änderungen vorgesehen, die zunächst besonders den Eltern von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen mit hohen Pflegegraden Vorteile bieten. Erst ab Juli 2025 profitieren ältere pflegebedürftige Menschen.“

Die Verbraucherzentrale NRW Duisburg gibt Tipps zu den einzelnen Bedingungen und zukünftigen Änderungen.  
• Verhinderungspflege: Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegekassen die Kosten für eine Ersatzpflege übernehmen, wenn die Pflegeperson eine Vertretung für eine stundenweise Verhinderung benötigt. Dies kann ein notwendiger Termin beim Arzt aber auch ein Friseurbesuch oder Kinoabend sein. Auch längere Abwesenheiten wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen können damit überbrückt werden.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Bevor der Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse greift, muss die Pflegeperson derzeit allerdings mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben (sogenannte Vorpflegezeit). Erst dann übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu einer Höhe von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege sechs Wochen lang weitergezahlt, jedoch nur zu 50 Prozent.  

Kurzzeitpflege: Mit Kurzzeitpflege können längere Betreuungslücken gefüllt werden, etwa wenn die private Pflegeperson Urlaub hat, krank ist oder aus anderen Gründen über einen größeren Zeitraum verhindert ist. Sollte in dieser Zeit die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Person vorübergehend zu Hause nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Auch dies gilt erst ab Pflegegrad 2.

Für die Kurzzeitpflege stehen pro Person bis zu 1.774 Euro im Jahr zur Verfügung, die man auf acht Wochen verteilen kann. Das Pflegegeld wird für diese acht Wochen zu 50 Prozent weiter gezahlt. Außerdem können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstattet werden.  

Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Allerdings muss man hier aufpassen, da Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterschiedlich geregelt sind. Der Betrag in Höhe von 1.774 Euro, den Betroffene für die Kurzzeitpflege bekommen, kann mit Geld aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. So kann man Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wenn diese noch nicht verbraucht wurden.

Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 3.386 Euro. Umgekehrt ist es auch möglich, Mittel aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu verschieben. Hier können allerdings derzeit nur Leistungen in Höhe von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dann steht für die Verhinderungspflege insgesamt ein Betrag von 2.418 Euro zur Verfügung.  

Neu: Ein Jahresbetrag ab 2024/2025
Weil dies alles so kompliziert ist, wird sich hier einiges ändern. Zukünftig werden die Beträge aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag zusammengefasst, der flexibel eingesetzt werden kann. Dafür werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereinheitlicht. So besteht dann bei Verhinderungspflege der Anspruch auf das Geld der Pflegekasse sofort. Es wird also die Vorpflegezeit wegfallen. Außerdem wird der Zeitraum einheitlich auf acht Wochen angeglichen, in denen auch das hälftige Pflegegeld weiter gezahlt wird.

Zusätzlich kann zukünftig der ganze Betrag (derzeit 1.774 Euro) der Kurzzeitpflege zugunsten der Verhinderungspflege umgewidmet werden. Für einen Überblick über den Jahresbetrag muss die Pflegekasse auf Nachfrage darüber informieren, wie viel Geld für eine Vertretung noch vorhanden ist.

Die Änderungen gelten für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bereits ab dem 1. Januar 2024. Ihnen steht dann ein Jahresbetrag von 3.386 Euro zur Verfügung. Für alle anderen pflegebedürftigen Menschen gelten die Änderungen erst ab 1. Juli 2025. Ihnen steht dann bei Pflegegrad 2 bis 5 ein Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zur Verhinderungspflege gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10386  
Mehr zur Kurzzeitpflege gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13923  

Wasser – gut auch aus der Leitung  
Fragen und Antworten rund um den preiswerten Durstlöscher  
Duisburg, 14. August 2023 - Leitungswasser ist ein umweltfreundlicher, preiswerter und kalorienfreier Durstlöscher. Es hat in Deutschland eine sehr gute Qualität und ist ein streng kontrolliertes Lebensmittel. Trotzdem kaufen viele Menschen weiterhin Mineral- oder Tafelwasser in Flaschen, was Geldbeutel und Klima unnötig belastet.

„Häufig sind es Bedenken im Hinblick auf mögliche Schadstoffe, die einen Umstieg verhindern“, so Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. Er beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wasser aus dem Hahn und gibt praktische Tipps.  

Droht Gefahr aus der Wasserleitung?
Bis zum Zähler im Haus ist der Wasserversorger verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers, zwischen Wasserzähler und Hahn der Eigentümer des Gebäudes. Bei Häusern, die vor 1973 erbaut wurden, können in seltenen Fällen noch Bleileitungen vorhanden sein, die Blei ans Trinkwasser abgeben können. Im Zweifel sollten Verbraucher:innen bei der Hausverwaltung beziehungsweise dem Vermieter nachfragen.

Neue Kupferrohre sind für Haushalte mit Säuglingen ein Problem. Sind diese seit weniger als einem Jahr eingebaut, geben sie erhöhte Mengen des Metalls ans Wasser ab. Eltern können sich ans örtliche Gesundheitsamt wenden, wenn sie Bedenken haben, ob ihr Trinkwasser wegen neuerer Kupferrohre fürs Baby geeignet ist.  

Kann Leitungswasser immer sofort getrunken werden?
Wasser, das länger als vier Stunden in den Rohren stand, ist nicht mehr frisch. Das lange Verweilen in der Leitung begünstigt eine mögliche Verkeimung und die Übertragung von Stoffen aus den Armaturen. Deshalb gilt: Erst mal laufen lassen. Wasser zum Trinken oder Kochen sollte immer so lange fließen, bis es kühl aus dem Hahn kommt. Das kann bis zu 30 Sekunden dauern. Der erste Wasserschwall morgens oder nach dem Urlaub kann zum Blumengießen, Spülen oder Putzen benutzt werden.  

Enthält Leitungswasser Mineralstoffe?
Niemand muss befürchten, beim Verzicht auf Mineralwasser zu wenig Mineralstoffe wie Calcium, Magnesium und Co. aufzunehmen. Denn zum einen enthält auch Leitungswasser Mineralstoffe, während manche Mineralwässer gar nicht besonders mineralstoffreich sind. Zum anderen werden Mineralstoffe dem Körper vor allem auch über feste Lebensmittel zugeführt.  

Was ist mit Medikamenten- und Pestizidrückständen?
Sogenannte Spurenstoffe wie Medikamenten- und Pestizidrückstände sind inzwischen nicht nur in einigen Trinkwässern nachweisbar, sondern auch Mineralwässer sind nicht immer frei davon. Das zeigten Tests der Stiftung Warentest. Die im Trinkwasser vorhandenen Spuren der unerwünschten Substanzen sind in der Regel jedoch erheblich geringer als in vielen anderen Lebensmitteln. Im Juni 2023 wurde außerdem die Trinkwasserverordnung novelliert – in Zukunft werden noch mehr Substanzen überwacht und einige Grenzwerte werden verschärft.  

Sind Wasserfilter notwendig?
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist der Einsatz von Trinkwasserfiltern zur Entfernung von Schadstoffen nicht notwendig. Auch von spezieller Wasseraufbereitung raten die Verbraucherschützer:innen ab. Anbieter, die mit ihren Geräten beispielsweise versprechen, Wasser zu „energetisieren“, zu „vitalisieren“ oder in seinen „ursprünglichen Zustand“ zu versetzen, verkaufen meist teure Produkte, die keinen naturwissenschaftlich anerkannten Nutzen erbringen.

Unter Umständen können zusätzliche Filter und Aufbereiter die Trinkwasserqualität sogar noch verschlechtern, zum Beispiel wenn Tischwasserfilter verkeimen, weil das Wasser darin zu lange steht. Vorgeschrieben und sinnvoll sind hingegen mechanische Partikelfilter, die sich direkt hinter der Wasserzähleranlage im Haus befinden.  

Wo kann man Leitungswasser analysieren lassen?
Die lokalen Wasserversorger sind verpflichtet, Verbraucher:innen Informationen zum Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Damit ist eine Analyse des Trinkwassers eigentlich nicht notwendig beziehungsweise allenfalls für Stoffe wie Blei angesagt, die eventuell über die Leitungen des Hauses ins Wasser übergehen können.

Auf einer Online-Liste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) sind Labore aufgeführt, die seriöse Untersuchungen des Trinkwassers vornehmen. Allerdings bieten nicht alle der aufgelisteten Labore Analysen für Endverbraucher:innen an. Interessierte sollten sich am besten telefonisch über die Leistungen informieren. Auch ein Preisvergleich ist sinnvoll. Wer nicht sicher ist, ob eine Untersuchung nötig ist, kann sich auch an die Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW wenden.  

Informationen und Tipps rund ums Leitungswasser unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/34783




Ausbildungs- und Uni-Start: So gelingt der Start in die Eigenständigkeit - Tipps rund um die erste eigene Wohnung, Versicherungen, Finanzplanung und Co.  
11. August 2023 - Ausbildungs- und Studienbeginn stehen an. Für viele junge Menschen bedeutet das Veränderung – die erste eigene Wohnung, Energieverträge, Versicherungen: Wer bisher zu Hause gewohnt hat, muss sich dann plötzlich um viele neue Dinge kümmern.
- Was ist beim Abschluss des Mietvertrags zu beachten?
- Wie findet man den richtigen Energieversorger?
- Welche Versicherung braucht man?
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die Herausforderungen beim Weg in die Eigenständigkeit und erklärt, wie man den Überblick über die eigenen Finanzen behält.  

Wohnungssuche, Miet- und Stromvertrag: Da fast überall die Mieten steigen und WG- und Wohnheimzimmer knapp sind, sollte die Wohnungssuche so früh wie möglich beginnen. Wer schließlich fündig geworden ist, sollte vorab einen genauen Blick auf die Kosten werfen: Mit dem Mietspiegel lässt sich prüfen, ob sich die Miete im zulässigen Rahmen bewegt.

Sie sollte nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Budgets ausmachen. Ein weiterer Kostenpunkt beim Umzug ist die Suche nach einem Stromversorger. Hier sollte man Tarife vergleichen und Kündigungsfristen, Laufzeiten und mögliche Preiserhöhungen im Blick behalten. 

Insgesamt sollte für Energiekosten, Internet- und Mobilfunktarif, Essen, Kleidung und Bücher mindestens ein Monatsbudget in Höhe des BAföG-Höchstsatzes einkalkuliert werden – aktuell sind das 934 Euro. Um herauszufinden, ob man einen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hat, helfen sogenannte BAföG-Rechner auf den Websites vieler Studierendenwerke.  

Welche Versicherungen wichtig sind: Beim Thema Versicherungen muss zwischen Studierenden und Azubis unterschieden werden. Studierende können meist bis zu ihrem 25. Geburtstag noch beitragsfrei durch die Eltern im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert sein.

Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, darf man jedoch nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Azubis als Berufsanfänger müssen sich dagegen direkt selbst um den Abschluss ihrer Krankenversicherung kümmern. Studierende und Azubis können unter bestimmten Voraussetzungen über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sein.  

Ummeldung und die neue Haushaltsorganisation: Mit dem Umzug in ein neues Zuhause ist man verpflichtet, den neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Dafür ist nicht nur der Personalausweis nötig, sondern auch eine Wohnungsgeberbescheinigung. Für die Haushaltsorganisation ist es wichtig, die Finanzen im Blick zu behalten.

Priorität haben existenzielle Ausgaben wie die pünktliche Zahlung der Miete und der Strom- und Heizkosten. Auch der monatliche Rundfunkbeitrag gehört dazu. Wer BAföG, Ausbildungsgeld oder Sozialhilfe erhält, kann sich davon jedoch befreien lassen.  

Mehr zur Finanzierung von Ausbildung und Studium unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/44103



Bonify: Verbraucherzentrale NRW sieht Konto-Einsicht kritisch
Mehr Nachteile als Vorteile: Der App sollte man nicht leichtfertig seinen Bankzugang gewähren
Duisburg, 7. August 2023 - Ob Mietvertrag, Autokauf, Onlineshopping oder Mobilfunkvertrag: Die Schufa liefert Informationen, wie zahlungskräftig und kreditwürdig Kund:innen sind. Jetzt bietet das Unternehmen über eine Tochtergesellschaft eine App an, mit der man selbst den eigenen Schufa-Score abrufen kann – kostenlos.

„Das klingt verlockend”, sagt Felix Flosbach, Digitalrechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, „aber wir sehen die Registrierungsvoraussetzungen sehr kritisch.” Denn zur Identifikation fragt die App nach dem Personalausweis oder dem Kontozugang. „Nutzen die Verbraucher:innen den Kontozugang zur Identifikation, gewähren sie gleichzeitig dauerhaft die Einsicht in die Umsätze der letzten 90 Tage. Zwar darf die Schufa diese Daten aktuell noch nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit nutzen, jedoch ist die größte Hürde durch die Hinterlegung der Kontodaten bereits genommen.“

Warum ist die Konto-Einsicht so gefährlich?
Zur Nutzung der von der Schufa 2022 gekauften App Bonify muss man sich registrieren – entweder mit dem Personalausweis oder über das eigene Bankkonto. Aktuell ist die App so eingestellt, dass die Nutzer:innen „Bonify“ dauerhaft Einblick in ihr Konto für die Umsätze der letzten 90 Tage erlauben. Das klingt nach wenig, aber diese Zeitspanne ist ausreichend, um entscheidende Daten über Einnahmen und Ausgaben zu sammeln: Geht ein regelmäßiges Gehalt ein und wenn ja, wie hoch ist es?

  Welche Ausgaben fließen ab, laufen Kredite oder gar Pfändungen?
Der Dienst wirbt damit, jederzeit kostenlos und digital eine Übersicht zu bieten – aber Nutzer:innen zahlen mit hochsensiblen Daten und bekommen dann vielleicht gerade keine Verträge oder Kredite mehr. Nutzer:innen können den Zugriff auf das Bankkonto durch Bonify jedoch jederzeit widerrufen.

Wie hilfreich ist die Info zu negativen Einträgen?
Ab 2024 sollen registrierte Nutzer:innen in der „Bonify“-App per Pushnachricht auch darüber informiert werden, wenn es in deren Schufa-Daten zu einem negativen Eintrag kommt. Der abgerufene Score-Wert dient laut Schufa allerdings nur zur Selbsteinschätzung. Wer die App nutzt, sollte ihn auf keinen Fall weitergeben.
Auch hiermit haben App-Nutzer:innen keinen Vorteil, wenn sie etwa potentiellen Vermieter:innen die eigene Bonität nachweisen wollen. Verbraucher:innen sollten ihren Score-Wert lieber durch eine kostenlose Anfrage bei der Schufa erfragen, welche ohne die Preisgabe hochsensibler Daten mindestens einmal im Jahr kostenlos möglich ist.  

Ab wann ist die Datenabfrage in der App freigeschaltet?
Die App „Bonify Finanzmanager“ ist bereits in den gängigen App-Stores verfügbar. Die kostenlose Abfrage des Schufa-Basisscores soll bis Jahresende verfügbar sein. Im Laufe des Jahres sollen zudem die bei der Schufa gespeicherten Daten, die zur Ermittlung der Bonität wichtig sind, über die Bonify-App abrufbar sein."    

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu Krediten und Darlehen gibt es unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/kredite-und-darlehen-auch-beim-geldleihen-laesst-sich-sparen-10409
Was bei einem Schufa-Eintrag zu tun ist: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/was-tun-bei-einem-schufaeintrag-53209


Werbebriefe der 1N Telecom weiterhin im Umlauf
Welle unerwünschter Werbepost sorgt immer noch für Irritation und Ärger

Duisburg, 2. August 2023 - In der Beratungsstelle Duisburger der Verbraucherzentrale NRW ebben die Beschwerden und Anfragen zu Briefen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH nicht ab. Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger:innen und bewerben einen Telefontarif.

„Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“

Gegen unerwünschte Werbebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt wie.

Absender prüfen
Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.  

Ungewollte Vertragsschlüsse
Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.  

Datenverarbeitung und Datenherkunft
Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.  

Beschwerde einreichen
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW."
Weiterführende Infos und Links: Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-11/widerspruch_gegen_direktmarketing_und_sperrung_von_daten_ggue_werbetreibenden.pdf Musterbrief zur Auskunft und Kopie personenbezogener Daten: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf Beschwerdeformular des LDI NRW: www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde

Juli 2023

Wenn es am Urlaubsort brennt  - Verbraucherzentrale NRW erklärt, wann Urlauber:innen von gebuchten Reisen zurücktreten können  
Duisburg, 28. Juli 2023 - Die aktuelle Hitzewelle sorgt derzeit in den südlichen Teilen Europas, aber auch in der Schweiz, für verheerende Waldbrände. Zahlreiche Urlauber:innen werden während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht und müssen teilweise evakuiert werden. Viele Menschen fragen sich daher, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten wollen.

„Bei akuter Gefahrenlage durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalreisende meist ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, erklärt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „In jedem Fall sollte zuerst der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.”

Was Urlaubswillige und Reisende jetzt wissen sollten.

  Rücktritt von einer Pauschalreise Haben Reisende eine Pauschalreise gebucht, können sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände liegen bei Ereignissen vor, die weder Reisende noch Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können.

Dazu zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit. Außergewöhnliche Wetterlagen wie extreme Hitze zählen hingegen nicht dazu.  


 
Abbruch der Pauschalreise Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Für die genutzten Reiseleistungen behält der Veranstalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die eventuellen Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters.  

  Fortsetzung der Pauschalreise
Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen.

  Wichtig: Verbraucher:innen sollten dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen. Insgesamt ist zu empfehlen, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen und die aktuelle Lage und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu besprechen.  

  Rundreisen  
Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann im Einzelfall kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies höchstens ein Reisemangel, für den Reisende den Reisepreis mindern können.  


Nachteile bei Buchung von Einzelleistungen Wer Reiseleistungen wie Flug oder Unterkunft einzeln gebucht hat, ist nicht zahlungspflichtig, wenn sich die Buchung nach deutschem Recht richtet und die Leistungen nicht erbracht werden können. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise absehen möchten.

 Bei Unterkünften, die direkt bei Eigentümer:innen im Ausland gebucht wurden, gilt das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Wird ein Flug annulliert, haben Fluggäste nach europäischem Recht die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zum nächstmöglichen oder späteren Zeitpunkt.  

  Reiserücktrittsversicherung Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nützt bei derartigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen nichts, da ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und sie daher in der Regel nicht einspringt. Sie sichert zum Beispiel das Risiko des Reisenden ab, vor oder während der Reise zu erkranken. Sie zahlt aber auch bei anderen Umständen, wenn zum Beispiel ein erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten entsteht oder wenn ein naher Angehöriger stirbt.  

Weiterführende Infos und Links: Die Verbraucherzentrale NRW stellt Betroffenen Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach Reiseantritt zur Verfügung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10380  

Mit dem Taxi zum Urlaubsflieger?
Wenn die Bahn Verspätung hat, greift oft die Mobilitätsgarantie NRW
Mit der Bahn zum Flughafen und dann ab in den Urlaub – das ist nicht nur komfortabel, sondern spart auch Geld, denn es entfallen Parkgebühren für das abgestellte Auto. Ärgerlich wird es jedoch, wenn der Zug Verspätung hat und man Gefahr läuft, seinen Flieger zu verpassen.

Um trotz Verspätung noch pünktlich zum Flieger zu kommen, greifen viele auf die Mobilitätsgarantie NRW zurück und fahren beispielsweise mit dem Taxi zum Flughafen. Die Taxikosten können danach bis zu 30 Euro übernommen werden, wenn Bus oder Bahn mindestens 20 Minuten Verspätung haben. Wer dann aber erst einmal für drei Wochen im Urlaub ist, riskiert, dass seine Kosten möglicherweise nicht erstattet werden. Warum das so ist und welche Bedingungen wann gelten, erklärt die Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.  
 
 
Ratsam: Puffer einplanen vermeidet Stress Wer eine Zugverbindung sehr knapp vor Abflug wählt, riskiert, dass er bei einer Verspätung zu spät am Gate ankommt und den Flieger verpasst. So kurz vor der ersehnten Urlaubsentspannung muss dieser Stress nicht sein. Daher gilt grundsätzlich: Lieber einen großzügigen Puffer einplanen und etwas Wartezeit vor Ort in Kauf nehmen. Das kann eine Menge Stress und Ärger im Voraus vorbeugen.

Bei Verspätung: Alternatives Beförderungsmittel wählen Sollte sich das gewählte Nahverkehrsmittel (Bus, S- oder Regional-Bahn) um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Reisende mit Nahverkehrsticket (auch mit Deutschlandticket) eine alternative Beförderung in Anspruch nehmen, um ihr Ziel noch pünktlich zu erreichen. Dies kann ein Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) sein.


  Wichtig: Frist zur Kostenerstattung im Auge behalten Wer eine alternative Beförderung in Anspruch nimmt, der muss zunächst in Vorkasse gehen, wenn er zum Beispiel ein Ticket für einen Fernverkehrszug löst oder sich ein Taxi ruft. Die gute Nachricht: Die Kosten dafür werden erstattet – beim Fernverkehr komplett, beim Taxi, Fahrdienst sowie den Sharing-Angeboten bis zu 30 Euro pro Person, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sogar bis zu 60 Euro.

  Wichtig zu beachten: Ein Antrag auf Kostenerstattung ist innerhalb von 14 Tagen zu stellen. Wer also erst einmal für zwei Wochen in den Urlaub fliegt und sich erst danach um die Kostenerstattung kümmert, der bleibt auf seinen Extrakosten sitzen. Hier kann die elektronische Antragstellung helfen, um keine Fristen zu verpassen. Achtung: In diesen Fällen werden die Kosten nicht erstattet.


Bei verpassten Anschlüssen und Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, im Falle eines Streiks, bei Bombendrohungen oder Bombenentschärfungen und bei Unwettern gibt es keine Kostenerstattung."    

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zur Erstattung bei Zugverspätungen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/12080  
Bei Problemen mit dem Verkehrsunternehmen berät und unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de


Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“

Duisburg, 14. Juli 2023 - Wenn das Miteinander an Grenzen stößt Laue Sommernächte mit lautem Partytreiben auf der Terrasse nebenan. Dauergrillen, sodass der Rauch der kulinarischen Gerüche auf Nachbars Balkon rüberzieht. Oder Jungs und Mädchen, die in den Ferien beinah rund um die Uhr auf der Straße kicken und in Vorgärten manche Treffer landen. Nur ein paar Beispiele, wie das nachbarschaftliche Zusammenleben gerade wieder auf die Probe gestellt wird.

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale wirft den Blick über den Gartenzaun – und zeigt, welche Regeln gelten und wie Streitigkeiten beigelegt werden können.    

Beim Nachbarrecht geht es nicht nur um Lärm, sondern häufig auch um baurechtliche Fragen.

- Wie werden Grenzen festgelegt?
- Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden?
- Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will?

Von Antenne bis Zufahrt reichen die Probleme, die den Frieden am Gartenzaun stören können. Der Ratgeber lotst verständlich durch das öffentliche und private Nachbarrecht. Er zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind.

Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.  

Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 176 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber ist in der Beratungsstelle Moers, Kirchstraße 42 erhältlich. Sie können den Ratgeber auch im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555 bestellen.

Energiewende: So sind Wärmepumpe und Co. richtig versichert
Von der Ladestation bis zum Solardach: Mit den neuen Technologien muss auch der Versicherungsschutz angepasst werden. Die Energiewende wird immer mehr in und an den Häusern sichtbar. Mit der Ladestation für das E-Auto, der Solaranlage auf dem Dach oder mit dem Austausch der Heizung hin zur Wärmepumpe lässt sich die Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren. Die Geräte sind jedoch teuer und meist außerhalb des Hauses angebracht. Es ist deshalb wichtig, auch den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

„Herkömmliche Verträge sind aber oftmals noch nicht auf die neuen Geräte und deren besonderen Gefahren ausgerichtet, das kann sich im Schadensfall rächen”, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. Beispielsweise sind in einigen Regionen Deutschlands bereits Diebstähle von Wärmepumpen bekannt. „Ohne Anpassung des Versicherungsschutzes gehen Eigentümer:innen dann leider meist leer aus“, warnt Wleklinski. Sie erklärt, was bei der Wohngebäudeversicherung zu beachten ist.  

•  Den Versicherer über Veränderungen informieren: Stehen größere Veränderungen rund ums Haus an, ist auch der Versicherer frühzeitig mit ins Boot zu holen und zu informieren. Kommt es nämlich zum Schaden und wusste der Versicherer nichts über den Einbau der Wärmepumpe oder die Installation der Photovoltaikanlage (PV), steht man unter Umständen schlecht da und hat keinen oder nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz.

Es muss aber nicht immer die neue Technik sein: Auch bereits bei der Vergrößerung der Wohnfläche durch einen Dach- oder Kellerausbau oder den Anbau eines Wintergartens sollte dies dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz vollständig zu sichern.  

•  Den eigenen Versicherungsschutz anpassen: Klassischerweise schützt die Wohngebäudeversicherung unter anderem bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das Gebäude und fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel die Heizungsanlage. Mit der neuen Technik gehen jedoch auch neuartige Gefahren einher, die bisher oft nicht versichert sind. Wer bisher die massive Ölheizung im Keller stehen hatte, musste sich um deren Diebstahl wohl kaum sorgen.

Die gängigen Geräte für umweltfreundlichere Energie werden aber gerade außerhalb des Hauses angebracht und sind so auch für Kriminelle leichter zugänglich. Kommt es dann zu einem Diebstahl, ist der über die bestehende Wohngebäudeversicherung zumeist nicht abgesichert. Dafür muss der Versicherungsvertrag angepasst werden. Auch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss oder Konstruktions- und Materialfehler können mitversichert werden und schützen so zusätzlich bei Schäden an Wärmepumpe oder PV-Anlage. Letztere kann je nach Anlage und Versicherer in den Schutz der Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen oder über einen eigenen Vertrag versichert werden, um so etwa auch einen Ertragsausfall oder Schäden durch Tierbiss mitversichert zu haben.  

•  Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung: Neben der Energiewende sollten Hauseigentümer auch mögliche Folgen des Klimawandels berücksichtigen. Immer häufiger werden kleine Rinnsale zu reißenden Strömen, oder Starkregen setzt ganze Straßenzüge binnen Minuten unter Wasser. Auch hier gilt es, die eigene Immobilie zu schützen – durch bauliche Maßnahmen und der Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung.

Nur dann sind Schäden durch Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch etc. mitversichert. Da die eigenen vier Wände meist nicht nur das Zuhause der Familie, sondern in der Regel auch die größte Anschaffung im Leben und wichtiger Baustein der Altersvorsorge sind, sollte hier nicht am elementaren Versicherungsschutz gespart werden.  


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Gute Beratung ist wichtig: Wer sich über erneuerbare Energien für die Eigennutzung informiert, kommt um eine intensive Beschäftigung mit der Thematik rund um Anlage, Leistung, Marktstammdatenregister und weiteren Besonderheiten der neuen Technik kaum herum. Gute Beratung auf dem Weg in die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist hilfreich, um eine maßgeschneiderte Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu erhalten.

Beratung hierzu bieten Energieexperten, spezialisierte Handwerksbetriebe und die Verbraucherzentralen an. Auch für den passenden Versicherungsschutz rund ums Haus gibt es Informationen und Beratung bei den Verbraucherzentralen."  
Weiterführende Infos und Links: Mehr zur Wohngebäudeversicherung gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/40830  
Mehr zur Einrichtung und Nutzung von Solarstrom unter: www.verbraucherzentrale.nrw/sonnenklar Informationen rund um Heizungstausch und Wärmepumpen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27199  

 


Ratgeber Demenz - Praktische Hilfe für Angehörige

Rund 1,8 Millionen Menschen sind in Deutschland von Demenz betroffen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft geht davon aus, dass etwa 100.000 davon jünger als 65 Jahre sind. Dank einer verbesserten Diagnostik werden Demenzen inzwischen bei Jüngeren besser erkannt. Der Bedarf an Unterstützung ist für diese Altersgruppe und ihre Familien noch einmal drängender, da passende Betreuungsangebote oder Pflegeeinrichtungen bisher zumeist fehlen. Der „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ der Verbraucherzentrale gibt dabei wichtige Hilfestellungen – für Betroffene in jedem Lebensalter.

Neben Wissenswertem zur Funktionsweise von Gehirn und Gedächtnis sowie zu Formen der Erkrankung und ihren Behandlungsmöglichkeiten zeigt er Schritt für Schritt, wie das Lebensumfeld organisiert werden kann, damit Demenzerkrankte weiterhin selbstständig wohnen können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge.

Anhand vieler Beispiele macht das Buch die Welt der Demenzerkrankten nachvollziehbar und verständlich, sodass alle besser mit den krankheitsbedingten Veränderungen umgehen können. Checklisten und ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.  


Der Ratgeber „Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 200 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro." Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Tierische Plagegeister ohne Gift loswerden 
Duisburg, 12. Juli 2023 - Alternativen zu Insektensprays und Verdampfern Ameisen sind bekanntlich sehr nützlich, werden aber zum Problem, wenn sie ins Haus oder in die Wohnung krabbeln. Sirrende Stechmücken können in der warmen Jahreszeit den Schlaf rauben, aufdringliche Wespen das Essen auf der Terrasse verleiden. Trotzdem muss nicht gleich die chemische Keule her, um unerwünschte Sommergäste zu vertreiben.

Wer fliegende oder krabbelnde Tierchen in den eigenen vier Wänden antrifft, wird sie leicht los, in dem er ein Glas darüber stülpt, ein festes Papier darunter schiebt und den „Gefangenen“ so ins Freie befördert. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW, hat weitere Tipps, wie sich Insekten fernhalten lassen:

Wespen auf dem Balkon oder im Garten
Wespen sind Räuber, die viele Schadinsekten wie Blattläuse, Raupen und Mücken vertilgen. Lästig können hierzulande vor allem die Gemeine und die Deutsche Wespe werden. Um sie nicht anzulocken, sollten Lebensmittel und Getränke beim Essen im Freien abgedeckt werden. Wenn trotzdem eine Wespe angeflogen kommt, kann es helfen, das Tier mit Wasser aus einer Blumenspritze einzunebeln.


Die angesprühte Wespe hält das Wasser für Regen und fliegt zurück zum Nest. Auch Nelkenöl oder mit Nelken gespickte Zitronen sollen Wespen fernhalten. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich stehen alle Wespenarten unter Schutz und dürfen nicht gefangen oder getötet werden. Auch Nester dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur mit gutem Grund entfernt werden, etwa wenn kleine Kinder oder Menschen mit Wespenstichallergie in der Nähe des Nestes leben. Betroffene sollten sich an den örtlichen Imkerverein wenden. Denn oft helfen Imker, die unerwünschten Mitbewohner schonend umzusiedeln.  


Ameisenstraße in der Küche
Eine Ameise, die ein offenes Marmeladenglas oder eine andere Leckerei in der Küche entdeckt, markiert den Weg dorthin mit Duftstoffen. Dieser Duft lockt ihre Artgenossinnen an und schon entsteht eine Ameisenstraße. Wenn möglich sollte man daher bereits die erste entdeckte Ameise schnell nach draußen befördern, danach die Futterquelle entfernen und den Weg versperren – also zum Beispiel ein undichtes Fenster abdichten.


Zusätzlich hilft es auch, im Freien einige Meter vom Haus entfernt eine ebenso attraktive Futterquelle anzubieten, um die Krabbeltiere wegzulocken. Vorsicht: Wenn sich Ameisen im Haus ein Nest gebaut haben, sollte sicherheitshalber ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden, der beurteilen kann, ob es sich um eine holzzerstörende Ameisenart handelt.  

Fruchtfliegen am Obst
Fruchtfliegen vermehren sich rasant und werden schnell zur Plage. Vorbeugend sollte man Obst gut abdecken oder im Kühlschrank aufbewahren. Auch der Biomüll sollte nicht offen in der Küche stehen. Sind Fruchtfliegen einmal da, ist es trotzdem nicht nötig, spezielle Fallen zu kaufen: Ein angeschnittenes Stück Obst in einem offenen Schraubglas lockt die kleinen Fliegen an. Haben sie sich an dem Köder versammelt, schnell den Deckel draufschrauben und die Tierchen aus der Wohnung befördern.  

Mücken im Schlafzimmer
Mückenlarven benötigen für ihre Entwicklung stehendes Wasser, also empfiehlt es sich, Regentonnen abzudecken und auch sonst keine feuchten Mückenbiotope im Garten oder auf dem Balkon anzulegen. Teichwasser kann zum Beispiel mit einer solarbetriebenen Pumpe in Bewegung gebracht oder mit einem großen Moskitonetz abgedeckt werden. Engmaschige Fliegengitter vor dem Schlafzimmerfenster schützen vor nächtlichen Stich-Attacken.

Hilfreich ist es auch, vor dem Schlafengehen zu duschen, da die stechenden Mückenweibchen unter anderem vom Körpergeruch angezogen werden. Mückenstecker, die Chemikalien verdampfen, belasten die Raumluft hingegen häufig mit gesundheitsschädlichen Stoffen.  

Qualifizierte Schädlingsbekämpfer fragen
Auch bei starken oder hartnäckigen Schädlingsproblemen sollten Verbraucher:innen nicht selbst zum Insektenspray greifen, sondern Profis fragen. Vorsicht vor unseriösen Anbietern ist hier jedoch angesagt. Fachleute für Schädlingsbekämpfung findet man beispielsweise beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. oder dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.."   Weiterführende Infos und Links:  


Nützliche Informationen zum Umgang mit Schädlingen und Nützlingen hat das Umweltbundesamt zusammengestellt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/alternativen-biozid-einsatz/biozid-portal-schaedlingsratgeber Fragen zum Thema Schadstoffe im Haushalt beantwortet die Verbraucherzentrale NRW in ihrer kostenlosen Schadstoffberatung unter www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe


Ratgeber Photovoltaik
Duisburg, 5. Juli 2023 - Schon drei Millionen Solarstromanlagen zapfen hierzulande bereits die Kraft der Sonne an und wandeln diese in elektrische Energie um. Etwa 62 Terawattstunden Solarstrom frei Haus – für den eigenen Verbrauch oder um ins Netz eingespeist zu werden. Das macht nicht nur unabhängig von der Preisentwicklung am Strommarkt, sondern sorgt auch für eine Ersparnis von rund 42 Millionen Tonnen an klimaschädlichem CO2. Auch dass beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage und für dazugehörige Batteriespeicher seit Januar 2023 keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, lässt aktuell viele darüber nachdenken, ebenfalls mit der Sonne ins Geschäft zu kommen.
Titelbild des Ratgebers Ratgeber Photovoltaik
Der neue „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie das ganz praktisch von der Planung über den Kauf bis zum Anschluss geht. Zum Einstieg gibt es „Technik verständlich“: Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was können Batteriespeicher? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Dann lotst der Ratgeber zur systematischen Analyse. Denn wie viel Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab.

Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie ein Überblick zu Zuschüssen und Förderkrediten helfen bei der Entscheidung, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet. Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten der eigenen Immobilie sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation und Inbetriebnahme begleitet das Buch dann Schritt für Schritt, damit das Hausdach zum soliden Stromlieferanten wird.  

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,00 Euro, als E-Book 19,99 Euro."    
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  

Pfändungsfreibetrag stieg zum 1. Juli: Was jetzt zu beachten ist
Menschen mit Schulden haben künftig mehr Geld zur Verfügung, müssen dafür teils aber selbst aktiv werden.  Zum 1. Juli 2023 stiegen die sogenannten Pfändungsfreigrenzen um gut fünf Prozent. Schuldner:innen mit regelmäßigem Einkommen bleibt dann entsprechend mehr in ihrer Haushaltskasse. Künftig sind Einkünfte bis 1.410 Euro geschützt. „Es gibt keine Übergangsregelung“, erklärt die Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW.

„Arbeitgeber und Kreditinstitute müssen die neuen Pfändungsfreigrenzen sofort beachten.“ Das ist wichtig, denn für Menschen mit Schulden zählt oft jeder Euro. Aber Vorsicht: Wurden vom Gericht oder der Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuelle Freibeträge festgesetzt, müssen Schuldner:innen diese selbst ändern lassen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen gelingt.  

Warum gibt es Pfändungsgrenzen?
Wer Schulden hat und deshalb von einer Lohn- oder Kontopfändung betroffen ist, soll trotzdem seinen Lebensunterhalt bestreiten und wichtige Zahlungen wie z.B. Miete oder Strom leisten können. Dies dient auch dem Schutz vor weiteren Schulden. Deshalb gibt es gesetzlich geregelte Freigrenzen bei einer Lohnpfändung und Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto. Gläubiger können dann nicht auf die gesamten Einkünfte zugreifen.  

Auf die neue Pfändungstabelle schauen
Die neue Pfändungstabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli 2023 ausgezahlt werden. Durch die Erhöhung können alleinstehende Schuldner:innen ohne Unterhaltspflicht bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro jetzt 1.431,60 Euro vom Lohn behalten. Besteht eine Unterhaltspflicht für eine Person, kann bei diesem Einkommen nichts gepfändet werden, da der pfändbare Bereich dann erst bei 1.940 Euro beginnt. Die aktuellen Pfändungsgrenzen können auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW nachgelesen werden. Eine gedruckte Übersicht gibt es auch in allen Beratungsstellen.  

Nicht auf die automatische Berücksichtigung verlassen
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen. Vorsorglich empfiehlt es sich jedoch, sich beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger zu erkundigen, ob die neue Pfändungstabelle bekannt ist und angewendet wird. Damit können irrtümliche Auszahlungen an den pfändenden Gläubiger und unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber vermieden werden.  

Auch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird angepasst
Die automatische Anpassung an die neuen Freigrenzen gilt auch beim Pfändungsschutzkonto. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Grundfreibetrag von jetzt 1.410 Euro als auch die angehobenen Freibeträge für weitere Personen (527,76 Euro für die erste, weitere jeweils 294,02 Euro für die zweite bis fünfte Person) automatisch berücksichtigen. Betroffene müssen keine neuen Bescheinigungen vorlegen.  

Unrechtmäßige Zahlungen zurückfordern Überweisen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitute versehentlich noch nach der alten Tabelle, können Schuldner:innen die Auszahlung der irrtümlich an Pfändungsgläubiger zu viel gezahlten Beträge verlangen. Sie sollten also die geleisteten Zahlungen umgehend prüfen und den Zahlungsanspruch schriftlich gegenüber der auszahlenden Stelle geltend machen.  

Wichtig: Bei Beschluss oder Bescheid selbst aktiv werden Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger wie etwa das Finanzamt oder die Stadtkasse individuell bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen leider nicht automatisch. Dann muss bei der Stelle, die die Entscheidung getroffen hatte, schnellstmöglich eine Neufestsetzung des Freibetrags beantragt werden. Solange die alte Entscheidung nicht ersetzt wird, müssen Arbeitgeber und Banken sie beachten und es werden ggf. zu hohe Beträge abgeführt. Diese zu viel abgeführten Beträge können dann nicht zurückgefordert werden  

Jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen möglich
Die geltenden Pfändungsfreigrenzen richten sich nach dem einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrag und werden durch das Bundesministerium der Justiz jährlich bekannt gegeben. Mit der nächsten Anpassung ist daher zum 1. Juli 2024 zu rechnen."    

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zum Pfändungsfreibetrag gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter:www.verbraucherzentrale.nrw/node/13269 Mehr zur Beratung bei Geld- und Kreditproblemen in unseren Beratungsstellen vor Ort unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/927  
Wer von Schulden betroffen ist, findet Unterstützung bei der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/node/1294

Im Ausland bestellen
Worauf Verbraucher:innen vor dem Kauf achten sollten

Mit wenigen Klicks ist der handgefertigte Ring mit Gravur aus den USA bestellt. Nach einigen Wochen kommt er endlich an – doch er passt nicht an den Finger und zum Kaufpreis kommen noch Einfuhrumsatzssteuer und die Servicepauschale des Versanddienstleisters hinzu. Der Umtausch ist außerdem ausgeschlossen. Und selbst wenn, würde sich der teure Rückversand ins Ausland nicht lohnen. Neben Frust und Ärger kann eine solche Shopping-Pleite auch ganz schön teuer werden. Verbraucher:innen sollten sich darüber vor dem Kauf im Klaren sein und die Konditionen des Anbieters kennen.

Drei Tipps der Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, worauf es bei Bestellungen aus dem EU-Ausland zu achten gilt.

Versandkosten, Lieferzeiten, Steuern und Zölle
Kommt das Päckchen aus dem Ausland, ist naturgemäß mit höheren Versandkosten und längeren Lieferzeiten zu rechnen. Werden Waren von außerhalb der EU (beispielsweise aus den USA, China oder seit dem Brexit auch aus Großbritannien) gekauft, fallen meist Einfuhrumsatzsteuer (für gewöhnlich 7 oder 19 Prozent) und bei einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich Zollgebühren an. Diese müssen Verbraucher:innen zuzüglich zum Kaufpreis der Ware begleichen. Jedes Produkt hat dabei seinen eigenen Zollsatz, der zwischen 2,5 und 17 Prozent liegen kann.

Online-Shops müssen zwar darauf hinweisen, dass Zusatzkosten entstehen können, allerdings muss die Höhe dieser nicht angegeben werden. Für Verbraucher:innen ist daher oft wenig transparent, was der vermeintlich günstige Einkauf am Ende tatsächlich kostet. Zusätzlich zu den Gebühren für Zölle oder Steuern berechnen viele Paketdienste außerdem eine Auslagen- oder Servicepauschale. Dafür übernehmen sie bei steuerpflichtigen Sendungen die Abwicklung mit der Zollbehörde. Jeder Dienstleister kann diese Pauschale selbst festlegen. Die Deutsche Post berechnet aktuell beispielsweise sechs Euro. So kann die ursprünglich günstige Handyhülle aus China schnell doppelt so teuer werden.  

Kundenservice, Gewährleistung und Rücksendebedingungen
Entspricht das Produkt nicht den Erwartungen, passt oder gefällt es schlichtweg nicht, lohnt sich der Rückversand ins Ausland oft nicht, da die Rücksendekosten meist selbst zu tragen sind. Daher sollten Verbraucher:innen vor den Kauf gut überlegen und die Rücksendebedingungen des Shops kennen. Ein besonderer Fall sind Produkte wie beispielsweise der genannte Ring mit Gravur, die individuell nach Wunsch angefertigt wurden. Für diese ist das Widerrufsrecht in der Regel von vornherein ausgeschlossen.

Tritt ein Problem mit einem Produkt auf, fehlt bei dem Erwerb über Verkaufsplattformen häufig ein Ansprechpartner für Reklamationen. Auch die Gewährleistung kann bei Käufen im Ausland nur schwer durchzusetzen sein.

Alternativen prüfen
Gibt es das gleiche oder ein vergleichbares Produkt vielleicht auch bei einem Online-Shop, der innerhalb der EU ansässig ist? Damit entfielen Steuern oder Zölle, was unter Umständen sogar günstiger sein kann, auch wenn das Produkt an sich etwas mehr kostet.
Ein bisschen Suchen kann hier also durchaus helfen, um nicht nur zusätzliche Kosten und lange Lieferzeiten zu umgehen, sondern auch unnötig lange Versandwege zu vermeiden."

Weiterführende Infos und Links: Informationen zu Steuer und Zoll: www.zoll.de   Direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de  
Bei Zweifeln an der Seriosität des Shops kann der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale helfen: www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder

 

Juni 2023

Deutschlandticket: Neue Zusatztickets für NRW ab Juli
Landesweite Fahrradmitnahme und Fahren in der 1. Klasse in Kürze als zusätzliche Abos zum Deutschlandticket buchbar  

30. Juni 2023 - Wer ein Deutschlandticket besitzt und sein Fahrrad mit in den Zug nehmen oder die 1. Klasse benutzen möchte, musste bei der Zubuchung dieser Optionen bisher sehr genau darauf achten, in welchem Tarifraum er sich innerhalb von NRW bewegt. Das wird ab dem 1. Juli 2023 mit den neuen Zusatztickets, die für ganz NRW gelten, leichter. „Eine Vereinheitlichung der Bedingungen zur Mitnahme eines Fahrrads oder der Nutzung der 1. Klasse über die Verkehrsverbünde hinweg ist nicht nur verbraucherfreundlicher, sondern erhöht auch die Attraktivität des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen“, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Moers.

„Verbraucher:innen müssen sich dann weniger einen Kopf um Tarifraumgrenzen in ihrem Bundesland machen und können ein weniger entspannter in den Zug steigen.“ Die Moerser Verbraucherzentrale erklärt, was die Zusatztickets kosten und welche Alternativen es gibt.

Fahrradmitnahme
Bislang war ein zum Deutschlandticket hinzugebuchtes Fahrradticket in der Regel nur für einzelne Tarifräume und nicht zwangsläufig für weitere Verkehrsverbünde auf der Weiterfahrt gültig. Das hat vermutlich viele Verbraucher:innen abgeschreckt, ihr Fahrrad auf eine längere Route mit in den Zug zu nehmen. Das ändert sich ab dem 1. Juli mit dem neuen Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme. Dieses kostet monatlich zusätzlich zum bestehenden Abo 39 Euro und gilt dann in ganz NRW – allerdings nicht bundesweit.

Wer das Fahrrad nur gelegentlich mitnehmen möchte, für den bietet sich eher ein Einzel-Fahrradticket NRW für 5,10 Euro an. Das ist dann im ganzen Bundesland für 24 Stunden gültig. Nutzung der 1. Klasse Bisher konnte die Option zur Nutzung der 1. Klasse zu einem bestehenden Monatsticket oder dem Deutschlandticket je nach Verkehrsverbund hinzugebucht werden. Dies galt dann aber nur für den jeweiligen Tarifraum. Ab dem 1. Juli ändert sich dies und die 1. Klasse darf damit dann NRW-weit im bestehenden Abo für zusätzlich 69 Euro (monatlich kündbar) genutzt werden.

Wie bei der Fahrradmitnahme gilt dies jedoch nicht bundesweit. Überquert eine Bahnlinie die Grenzen NRWs, erlischt das Benutzungsrecht für die 1. Klasse. Reisende müssen dann regulär in die 2. Klasse wechseln. Auch sollten Verbraucher:innen vorab prüfen, ob die von ihnen regelmäßig genutzten Züge über eine 1. Klasse verfügen. Andernfalls lohnt sich die Zusatzoption im Abo wohl nicht und es kann dann eher bei Einzelfahrten die 1. Klasse hinzugebucht werden. Weiterführende Infos und Links: Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de    

 

Das Ende der Maestro-Karte: Was nun bei Kartenzahlung wichtig ist
Giro-, Debit- oder Kreditkarte: Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Karten nun wo funktionieren
27. Juni 2023 - In Kürze ist es soweit: Ab 1. Juli 2023 stellen viele Banken und Sparkassen keine Girokarten mit Maestro-Funktion mehr aus. Diese Funktion ermöglichte es dreißig Jahre lang, im Ausland nicht nur mit Kreditkarte, sondern auch mit Girokarte zu bezahlen. Ob das nun weiterhin geht und welche Alternativen sinnvoll sind, erklärt Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg.

Wie lange gelten Maestro-Karten noch und wer ist betroffen?
Nur Girokarten, die das rot-blaue Maestro-Logo tragen, sind von den Änderungen betroffen. Ab 1. Juli 2023 werden vielfach keine neuen Karten mehr mit Maestro-Funktion vergeben, vor allem bei den Sparkassen. Bestehende Karten dürfen aber bis zum Ablauf des jeweiligen Gültigkeitsdatums noch genutzt werden. Üblicherweise sind die Karten vier Jahre gültig. Es ist allerdings möglich, dass sich Banken schon vor dem Stichtag dazu entscheiden, neue Karten in Umlauf zu bringen oder auf ein anderes System umzusteigen.  

Was müssen Karteninhaber:innen jetzt tun?
Da die Girokarte in Deutschland sehr verbreitet ist, sind Millionen Menschen betroffen. Viele sind verunsichert, denn dank der Maestro-Funktion können deutsche Girokarten auch im Ausland eingesetzt werden, beispielsweise um Geld abzuheben oder im Geschäft mit der Karte zu zahlen. Girokarten werden ohne die Maestro-Funktion jedoch nicht wertlos. Sie bleiben in Deutschland voll einsatzfähig. Betroffene Karteninhaber:innen können ihre Girokarte mit Maestro-Funktion bis zum Ende der Kartenlaufzeit nutzen. Sobald sich eine Umstellung abzeichnet, sollte man sich über die Alternativen informieren.  


Welche Alternativen gibt es? Es stehen bereits mehrere zur Verfügung. Die häufigsten sind V-Pay als Debitzahlsystem des Kreditkartenanbieters Visa (vor allem für den EU-Raum) sowie Debitkarten von Visa oder Mastercard. Viele Menschen nutzen zwei Karten: Eine Girokarte für Zahlungen in Deutschland und eine Visa/Mastercard Debit/-oder Kreditkarte für Zahlungen außerhalb der EU und für Online-Geschäfte. Möglich ist auch eine Kombi-Karte, also eine Girokarte mit integrierter Debitkarte von Visa/Mastercard. Die Girokarte soll in Zukunft auch online besser nutzbar sein. Reine Girokarten ohne Anbindung an Visa oder Mastercard sind derzeit selten.  


Muss man neue Karten akzeptieren? Wenn eine Bank oder Sparkasse neue Karten anbietet, können Kund:innen den Änderungen und den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Sie müssen es aber nicht. Wer lieber eine Alternative nutzen möchte, muss dann aber gegebenenfalls die Bank wechseln. Es ist auf jeden Fall ratsam, vor der Zustimmung ins Kleingedruckte zu schauen, um mögliche Mehrkosten im Blick zu haben.
Zum Teil werden die neuen Karten mit erhöhten Preisen verbunden. Im sogenannten Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ist aufgelistet, was welches Angebot konkret kostet. Zudem verschiebt sich das endgültige Maestro-Aus mancher Geldinstitute, da teils noch Girocards mit Maestro-Funktion neu ausgegeben werden.  

Wie unterscheiden sich Debit- und Kreditkarte?
Eine Debitkarte funktioniert wie eine Girokarte, denn bei einer Zahlung wird das zugeordnete Konto sofort belastet. Deshalb auch der Name: Das englische Wort „debit“ bedeutet ‚Soll' oder ‚Belastung‘. Was viele Kund:innen verwirrt: Optisch gleicht die Debitkarte der klassischen Kreditkarte, mit 16 Ziffern in Vierergruppen, der Gültigkeitsdauer und dem Namen des Karteninhabers, silberfarben eingeprägt.

Im Gegensatz zu einer Kreditkarte aber gibt es bei Debitkarten keinen Verfügungsrahmen. Deshalb kann sie auch meist nicht für Hotel- oder Mietwagenbuchungen hinterlegt werden, wie das mit Kreditkarten möglich ist. Dafür aber ist die Debitkarte bei vielen Banken kostenlos. Eine Kreditkarte kostet dagegen in vielen Fällen 60 Euro pro Jahr oder mehr."    

Weiterführende Infos und Links: Mehr zum Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarte: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65038  
Mehr zur Abschaffung der Maestro-Funktion bei Girokarten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/66548

 

Wenn Starkregen das Haus trifft
Tipps zur Trocknung von Gebäuden und Vermeidung von Schimmel  

Duisburg, 22. Juni 2023 - Starke Regenfälle sorgen teils für vollgelaufene Keller und überflutete Straßen. Die Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps , was Betroffene nun tun müssen.   


Sichern, dokumentieren, informieren: Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit: Nur wenn gefahrlos möglich, können Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergriffen werden. Mit Smartphone oder Kamera sollten die Schäden noch vor den ersten Aufräumarbeiten dokumentiert werden. Wohngebäude- oder Hausratversicherer sowie Vermieter sind zeitnah zu informieren, um die nächsten Schritte abzustimmen.  


Eingetretenes Wasser zügig beseitigen: Das Beheben eines Wasserschadens verlangt zum einen, die unmittelbaren Zerstörungen und Beschädigungen zu beseitigen und zum anderen, nachhaltige Trockenheit wiederherzustellen. Häufig mischen sich beim Sanieren die Bereiche und die Arbeit führt zu einer „ganzheitlichen“ Baustelle.

Entscheidend ist, gleichzeitig schnell und gründlich vorzugehen. Qualifizierte Sachverständige können die Größe und das Ausmaß der Feuchtigkeitsschäden in Mauerwerk und betroffenen Bauteilen lokalisieren und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bestimmen. Wichtig dabei ist auch die Inspektion möglicher nicht sichtbarer Schäden, wie Bereiche unter dem Estrich oder an Wänden, die verkleidet sind.  


Trocknen der Bauwerkschäden: Nach der Beseitigung von stehendem Wasser, Schlamm und Bauwerksschäden sowie der oberflächlichen Reinigung folgt die fachgerechte Trocknung des Mauerwerks. Beim Trocknen eines Wasserschadens wird mit Luft und Wärme gearbeitet. Je nach Baustoff und Lage des Bauteils muss die richtige Kombination, Anwendung und Dauer bestimmt sowie der Trocknungsprozess überwacht werden. Während bei Wänden und Decken meist eine Behandlung von außen ausreicht, ist der Aufwand bei durchfeuchteten oder durchnässten Böden, wie zum Beispiel bei der Estrichtrocknung, wesentlich höher.  

•  Schimmel bildet sich sehr schnell: Kann bei einem Wasserschaden nicht schnell genug getrocknet werden, finden schon nach wenigen Tagen viele Schimmelpilze optimale Wachstumsbedingungen. Das kann schnell zu einem großflächigen Befall führen, der nicht nur die Gesundheit der Bewohner:innen gefährdet, sondern auch die Bausubstanz. Wichtig ist, jede Feuchtigkeit und Nässe zu lokalisieren und restlos zu beseitigen, um so Schimmel und weitere Bauschäden zu verhindern.  

Rat und Hilfestellung von der Verbraucherzentrale NRW erhalten Betroffene von Starkregen und Hochwasser in der Beratungsstelle vor Ort: www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen oder per Mail an service@verbraucherzentrale.nrw  




Energiepreiskrise sorgt für beispiellos hohe Zahl an Anfragen
Verbraucherzentrale in Duisburg stellt Jahresbericht 2022 vor
7757 Menschen wenden sich mit ihren Anliegen an die Beratungsstelle  

Duisburg, 21. Juni 2023 - Turbulenter Energiemarkt und Teuerungen in nahezu allen Lebensbereichen führen bei vielen Haushalten zu massiver Belastung. Verbraucherzentrale unterstützt schnell und zuverlässig und baut digitale Angebote aus. Probleme mit Fakeshops, untergeschobenen Verträgen, nicht gelieferten Waren und Inkasso bleiben auf der Tagesordnung.

Die hohen Energiepreise und die gestiegene Inflation in Folge des russischen Angriffskrieges haben 2022 zu einer großen Belastung und Verunsicherung bei vielen Verbraucher:innen in Duisburg geführt. Dies zeigte sich in einem wahren Ansturm auf die Beratungsstelle: 7757 (2021: 6099) Ratsuchende wandten sich an die Verbraucherschützer:innen und erhielten aktuelle Informationen und rechtliche Beratung.

„Zusätzlich zur Pandemie haben wir ein Krisenjahr erlebt, das bei vielen Menschen bestehende Probleme verschärft und neue aufgetan hat“, so Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle, bei der Vorstellung des Jahresberichts. Foto Verbraucherzentrale NRW

Gasmangellage, Lieferstopps, massenhafte Preiserhöhungsschreiben der Energieversorger, Entlastungspakete – die oft nicht vorhersehbaren Entwicklungen und darauf folgenden Anfragewellen stellten auch die Beratungskräfte vor große Herausforderungen. „Mit laufenden Fortbildungen einerseits und der Weiterentwicklung digitaler Angebote andererseits konnten wir qualifiziert und zeitnah auf die vielfältigen Fragen und Sorgen eingehen“, sagte Wleklinski.

Um Wartezeiten auf eine individuelle Beratung zu vermeiden, wurden mit Online-Gruppensprechstunden und Videochat-Beratungen Kräfte gebündelt. Von laufend aktualisierten Informationen, Rechentools und interaktiven Musterbriefen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie der zentralen Hotline profitierten auch die Duisburger:innen.  


Rat zu Energierecht, Energiesparen und bei Zahlungsproblemen Im Schnitt dreimal mehr als zuvor mussten die Haushalte 2022 für Gas bezahlen, für Strom etwa doppelt so viel. Nicht nur Menschen mit geringen Einkommen brachte das in finanzielle Nöte. Die Beratungsstelle gab Rat zur Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen, prüfte die Korrektheit von Abschlagsberechnungen, informierte zu möglichen Sozialleistungen und half bei drohenden Energiesperren durch die Versorger. Zugleich waren Informationen zum Energiesparen und zu Investitionen in energetische Sanierungen und erneuerbare Energien sehr gefragt.  

Erfolgreich für die Ansprüche von Verbraucher:innen eingesetzt
Daneben beschäftigten die Beratungskräfte die ohnehin bestehenden Probleme der Verbraucher:innen etwa mit untergeschobenen Verträgen, Fakeshops im Internet, betrügerischen Inkassoschreiben sowie Ärger mit Reiseanbietern oder Telekommunikationsunternehmen. Bei rund 2300 Rechtsberatungen und -vertretungen haben sich die Verbraucherschützer:innen zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt.


Krisenzeit sorgt für Lieferengpässe und ruft Betrüger auf den Plan
Ob E-Bikes, elektronische Geräte oder Möbel: Die weltweit gestörten Lieferketten führten im vergangenen Jahr zu teils langen Wartezeiten auf bestellte Waren. „Vor allem, wenn schon Vorkasse geleistet wurde, war der Frust groß“, berichtete die Beratungsstellenleiterin. Die Verbraucherschützer:innen halfen mit Informationen rund um das Kaufrecht und gegebenenfalls auch dabei, von Verträgen zurückzutreten und bereits überwiesenes Geld zurückzuholen.  

Dass manche Dinge knapp, begehrt oder in seriösen Shops gar nicht zu haben waren, rief auch vermehrt betrügerische Internetanbieter auf den Plan. In den täuschend echt aussehenden Fakeshops gab es Brennholz, Generatoren und Solaranlagen, aber auch Gaming-Zubehör oder Haushaltsgeräte zu scheinbar unschlagbaren Preisen.


„Wer hereingefallen war und Vorkasse geleistet hatte, sah sein Geld in der Regel nicht wieder und konnte nur Anzeige erstatten. Mit dem Online-Tool Fakeshop-Finder hat die Verbraucherzentrale 2022 aber ein nützliches Werkzeug geschaffen, um vorab die Seriosität von Shops zu prüfen“, so Wleklinski.  

 
Beratung zu Reiserecht stark gefragt
Die teilweise chaotischen Zustände an den NRW-Flughäfen vermiesten im vergangenen Jahr vielen Flugreisenden den Urlaub. Streiks, gestrichene Verbindungen, verpasste Flieger wegen stundenlanger Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen, verlorenes oder zu spät geliefertes Gepäck: Die Beratungsstelle klärte über Fluggastrechte auf und half bei der Forderung nach Erstattungen oder Entschädigungen.


„Nicht immer klappte auch die Erstattung der sogenannten Corona-Gutscheine, die Reiseveranstalter dazu verpflichteten, geleistete Vorauszahlungen für später coronabedingt abgesagte Pauschalreisen zurückzuzahlen”, erläuterte die Beratungsstellenleiterin."    
Weiterführende Links: www.verbraucherzentrale.nrw/duisburg-jahresbericht2022 



Angebliche Auszahlung des Gesundheitsministeriums  
Verbraucherzentrale NRW warnt vor aktueller Phishing-Variante per E-Mail und sagt, wie man sich schützen kann  
Duisburg, 16. Juni 2023 - Erst kürzlich warnte die Verbraucherzentrale vor betrügerischen E-Mails, die sich als offzielle Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgegeben haben. Nun zeichnet sich eine neue Masche auf dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW ab, bei dem erneut die Reputation eines Ministeriums genutzt wird: Bei immer mehr Menschen kommen angebliche E-Mails vom Bundesgesundheitsministerium an, in denen darüber informiert wird, dass die Erstattung einer Geldsumme für „Kunden“ bereitstehe.

Dazu müsse nur ein Foto der Vorder- und Rückseite des Personalausweises übermittelt werden.
Wie man solche Betrugsversuche durchschauen kann und sich diesen gegenüber richtig verhält, erläutern die folgenden Tipps.  


Vorsicht mit persönlichen Daten
Abgesehen haben es die Kriminellen hinter der neuen Masche nicht auf Geld, sondern auf persönliche Daten. Gelangen diese in die Hände der Betrüger, sind damit zahlreiche Straftaten im Rahmen von Identitätsdiebstahl denkbar. Beispielsweise könnten unbefugt Konten eröffnet werden. Daher sollten Verbraucher:innen niemals derart wichtige Dokumente wie Kopien des Personalausweises auf bloße Aufforderung unbekannter Dritter leichtsinnig übermitteln – und schon gar nicht per unverschlüsselter E-Mail.

Fälschungen erkennen
Oft sind gefälschte Schreiben per E-Mail schon an einigen formalen Merkmalen zu erkennen. So kann die Absenderadresse einer E-Mail oft Hinweise auf ihre Echtheit geben. Manchmal unterscheidet diese sich aber nur durch Details von der offiziellen E-Mail-Adresse. Im vorliegenden Fall enthält diese Betrugsmail keinen Link, auf den man klicken soll. Vielmehr sollen die Ausweiskopien an eine vermeintliche Adresse des Bundesministeriums gesendet werden, die sich als "bundesministerium-erstattung" ausgibt.

Allerdings ist es wichtig, nicht nur den vorderen Teil der Adresse zu beachten. Entscheidend ist, was hinter dem "@"-Zeichen steht. In diesem Fall beginnt es mit "faedo" und hat keinen Bezug zu einem Bundesministerium. Wer einen Betrug nicht direkt als einen solchen erkennt und Zweifel daran hat, ob die Nachricht nicht doch echt sein könnte, sollte sich direkt an die entsprechende Institution wenden und so die Echtheit der E-Mail überprüfen.

Achtung: Hierfür keinesfalls die in der E-Mail angebotenen Kontaktdaten nutzen, sondern auf die echte Internetseite des Anbieters gehen oder dort anrufen. Hilfe für Betroffene Wer eine solche Mail erhält oder bereits erhalten hat, sollte nicht darauf reagieren und sie in den Spam-Ordner verschieben. Darüber hinaus kann sie an die Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet werden (phishing@verbraucherzentrale.nrw).

Wer bereits Daten übermittelt hat, muss damit rechnen, dass diese von den Betrügern missbraucht werden. Wem das passiert ist, der sollte rasch Anzeige bei der Polizei erstatten, um gegen einen möglichen Identitätsdiebstahl gewappnet zu sein. Kommen zum Beispiel Rechnungen oder Mahnungen für Bestellungen ins Haus, von denen man nichts weiß, wurden die Daten sehr wahrscheinlich bereits von Dritten verwendet. Betroffene können sich in diesem Fall bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Wenn ganz konkret die Daten des Personalausweises in den Händen von Kriminellen sind, ist auch die Beantragung eines neues Ausweises eine denkbare Option.

Weiterführende Infos und Links:   Mehr Informationen zu Phishing-Mails: www.verbraucherzentrale.nrw/phishing-faq   Aktuelle Warnungen des Phishing-Radars der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/phishing   Über die Folgen von Identitätsdiebstahl informiert die Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/17750        

So lässt sich Hitze besser aushalten - Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, was bei heißen Temperaturen gut tut und die Wohnung kühlt.  
15. Juni 2023 - Heiße Tage sind anstrengend. Nicht alle können sich im Freibad oder im See abkühlen. Besonders alte Menschen, chronisch Kranke und Kleinkinder empfinden Hitze als belastend. Zuhause oder bei der Arbeit helfen abwechslungsreiche Getränke mit viel Wasser, dazu Obst und leichte Mahlzeiten. Wie man richtig lüftet und gut durch heiße Tage und warme Nächte kommt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.  

Die Wohnung möglichst kühl halten
Am wirkungsvollsten ist es, früh morgens, abends und nachts zu lüften, solange es noch kühl ist. Am besten quer lüften, also Fenster und Türen öffnen. Das reduziert nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Gebäudewärme, so dass sich das Haus oder die Wohnung am nächsten Tag nicht so schnell aufheizen. Denn sinkt die Temperatur von Beton, Mauerwerk oder Stahlträgern nur wenig, erhitzen sie die Wohnung Tag und Nacht. Abhilfe können auch Ventilatoren schaffen.

Tagsüber helfen verdunkelte Räume dabei, die Hitze weniger oder gar nicht eindringen zu lassen. Nur einen kurzen Effekt haben nasse Tücher. Wenn das Wasser verdunstet, wird der Umgebung zwar Wärme entzogen, aber die Luftfeuchtigkeit steigt. Es wird also schwüler im Raum, was auf längere Sicht sogar zu Schimmelbildung führen kann.  

Viel trinken mit gesunder Abwechslung: Insgesamt sollte man mindestens 1,5 Liter Wasser am Tag trinken. An heißen Sommertagen kann dieser Richtwert auf das Drei- bis Vierfache steigen, zum Beispiel, wenn man Sport treibt oder eine anstrengende körperliche Arbeit ausübt. Besonders ältere Menschen sollten auf ausreichendes Trinken achten, weil das Durstgefühl mit dem Alter abnimmt. Das beste Getränk dafür ist Wasser.

Wer etwas Abwechslung haben möchte, kann Leitungs- oder Mineralwasser mit Saft mischen – idealerweise mit drei Teilen Wasser und nur einem Teil Saft. Auch ungesüßte Kräuter- und Früchtetees sind eine gute Lösung. Leitungswasser kann mit Früchten, Gemüse und Kräutern aromatisiert werden – ganz ohne Zucker. Am besten stehen die Getränke immer griffbereit. Auch wasserhaltige Lebensmittel wie Gurke oder Wassermelone sind gesund und wirken erfrischend.  

Das Trinken gut über den Tag verteilen
Man sollte nicht erst trinken, wenn man durstig ist. Denn der Durst zeigt an, dass bereits ein Mangel vorliegt. Besser ist es, das Trinken über den Tag zu verteilen, zum Beispiel ein Glas alle zwei Stunden. Alkohol und stark gezuckerte Getränke sind nicht ratsam. Auch auf Vorrat zu trinken, bringt nichts, weil der Körper Wasser nicht speichern kann.  

Leichtes Essen ist gut für den Körper: In Hitzezeiten sind kleine, leichte Mahlzeiten empfehlenswert. Gut geeignet sind Salate, gedünstetes Gemüse und wasserreiche Rohkost wie Tomaten und Gurken, oder auch mageres Fleisch und Fisch. Nachmittags bietet sich kleingeschnittenes Obst wie Wasser- und Honigmelonen, Trauben oder Pfirsiche an. Tipp für Ältere: Salzgebäck regt das Durstgefühl an und unterstützt den Salz-Haushalt.  


Den Körper vor Überhitzung schützen: Feuchte Umschläge auf Armen, Beinen oder im Nacken sowie kühlende Wassersprays oder kühlendes Abreiben tun bei Hitze gut. Kalte Fuß- und Handbäder regen den Kreislauf an. Dünne Bettwäsche oder leichte Laken helfen ebenso wie leichte Bekleidung. Das gilt besonders für alte und bettlägerige Menschen.  
Weiterführende Infos und Links: Unsere Themenseite bündelt viele Aspekte zum Umgang mit Hitze: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27869



Anbieterwechsel bei Strom und Gas lohnt sich wieder
Duisburg, 9. Juni 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW in Duisburg gibt Tipps zum Wechsel des Energieversorgers und zeigt, wo sich Geld sparen lässt Die Energiekrise hat im vergangenen Jahr für stark gestiegene Strom- und Gaspreise gesorgt. Jetzt gibt es im Vergleich zum Jahr 2022 wieder deutlich preiswertere Tarife bei Gas und Strom.

„Viele Neukundentarife sind aktuell günstiger. Oft liegen sie unterhalb des Preises der staatlichen Preisbremsen. Bei der Grundversorgung ist es genau umgekehrt, diese ist meist wieder teurer als alternative Tarife“, erklärt Claudia Bracht, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. „Nach den Preisturbulenzen im vergangenen Jahr möchten wir den Verbraucher:innen die Unsicherheit nehmen, sich wieder auf dem Energiemarkt nach preiswerteren Strom- und Gastarifen umzuschauen.“ Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Tipps zusammengestellt, worauf private Haushalte dabei achten sollten. Zusätzlich steht eine Checkliste zur Verfügung, damit der Anbieterwechsel reibungslos gelingt.  

Aktuelle Neukundenpreise und Sparpotentiale ermitteln
Viele Energieanbieter bieten wieder günstigere Tarife, die unterhalb des Preisbremsenniveaus liegen. Derzeit sind bei Strom Arbeitspreise ab ca. 30 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) verfügbar, bei Gas lassen sich Preise ab ca. 9 Ct/kWh finden. Auch wenn man die staatlichen Preisbremsen berücksichtigt, lohnt sich ein Anbieterwechsel. Denn diese deckeln den Preis, allerdings nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Zusätzlicher Aspekt: Ein Anbieterwechsel entlastet den Staatshaushalt und fördert den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Außerdem bieten nicht nur sogenannte Energiediscounter günstige Preise an, sondern auch viele Stadtwerke haben wieder preiswerte Neukundentarife im Angebot.

Bestandskundenverträge kritisch prüfen Viele Verbraucher:innen sind noch in teuren Bestandskundentarifen. Obwohl die Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt seit rund sechs Monaten wieder deutlich niedriger ausfallen, sind Preissenkungen noch die Ausnahme – oder die Preise sind trotz Preissenkung hoch.

Bei der Prüfung des bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und Kündigungsfrist herauszusuchen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel zu finden. Ist man aktuell in der Grundversorgung, lässt sich der Vertrag jederzeit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen zweiwöchigen Frist, kündigen.

Vergleichsportale richtig nutzen Online-Vergleichsportale sind nützliche Instrumente, um den richtigen Strom- oder Gas-Tarif ausfindig zu machen.


Wichtig dabei ist, die Voreinstellungen des Vergleichsportals individuell anzupassen, bevor man einen Tarifvergleich vornimmt. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein.

Aktuell empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Dabei sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass vertraglich zugesicherte Preisgarantien enthalten sind, falls es im kommenden Winter erneut zu steigenden Energiepreisen kommen sollte. Wichtig vor einem Vertragsabschluss: Den potentiell neuen Anbieter mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen, um festzustellen, ob der Anbieter durch sein Geschäftsgebaren in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist."  

Weitere Informationen und Links: Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436 Die Checkliste (PDF-Format) zum Anbieterwechsel findet sich hier

 

 

"Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?“
Schritt für Schritt zur Darmgesundheit
Duisburg, 9. Juni 2023 - Das Gefühl, dass etwas auf den Magen schlägt, kennt wohl jeder. Treten Beschwerden wie Bauchschmerzen, Völlegefühl, Sodbrennen, Verstopfung, Durchfall, Blähungen oder Übelkeit aber regelmäßig auf, ist die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigt. Die Verunsicherung beim Essen ist dann groß und die Mahlzeiten können zu einer regelrechten Qual werden. Welche Rolle aber spielt die Ernährung und unsere Lebensgewohnheiten tatsächlich dabei?

Titelbild des Ratgebers "Wie ernähre ich mich bei Magen Darm Beschwerden?"Der Ratgeber “Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?“ hilft, die Mechanismen unseres Körpers besser zu verstehen und Lebensmittel so auszuwählen, dass Symptome gelindert werden. Oft reicht es schon, die Portionsgröße anzupassen, langsam zu essen und Lebensmittel sinnvoll zu kombinieren. In den seltensten Fällen gibt es nur einen Auslöser wie einen einzelnen Lebensmittelbestandteil für das Unwohlsein.

Das Buch stellt die wichtigsten Merkmale einer darmgesunden Kost vor und erläutert, wie sie individuell für eine symptomorientierte Ernährung angepasst werden können. Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden? Was nützt, was nicht – praktische Hilfen für den Alltag“ hat 200 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro."  

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  

 

Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“
Neuauflage lotst zu aktuellen Regeln
Düsseldorf/Niederrhein/Duisburg, 7. Juni 2023 - Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt – fast die Hälfte davon in Immobilien. Wem und wann das eigene Vermögen übertragen werden soll, ist nicht nur angesichts dieser Summen eine schwierige Entscheidung. Sondern auch, weil eine Reihe an Wünschen und Umständen zu berücksichtigen ist, wenn der Besitz von der einen Generation an die nächste geht.

Die Neuauflage des Ratgebers „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale stellt alles Wissenswerte zu Testament, Schenkung, Vermächtnis und Erbvertrag vor – inklusive der neuen Regelungen zur steuerlichen Bewertung von vererbten Immobilien. Das A und O bei der Nachlassplanung ist eine Bestandsaufnahme: Für welche Vermögensgegenstände sind die Weichen für die Übertragung zu stellen?

Was sehen die gesetzlichen Regelungen vor? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Und nicht zuletzt: Welche steuerlichen Belastungen kommen auf die Nachkommen gegebenenfalls zu? Denn für das Finanzamt ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, wenn es Erbschaftsteuer und Steuerfreibeträge bemisst.

Der Ratgeber lotst anhand von Fallbeispielen durch die verschiedenen Konstellationen. Checklisten helfen, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Form der Vermögensübertragung abzuwägen. Mustertexte bieten das notwendige Handwerkszeug, um die Nachlassregelung nach den eigenen Vorstellungen zu verfügen. Auch was zu tun ist, wenn der Erblasser nur Schulden hinterlässt, wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet.

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 18,-Euro, als E-Book 14,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Ratgeber Photovoltaik - Neuerscheinung bringt Solarstrom praktisch ins Haus

Duisburg, 6. Juni 2023 - Schon drei Millionen Solarstromanlagen zapfen hierzulande bereits die Kraft der Sonne an und wandeln diese in elektrische Energie um. Etwa 62 Terawattstunden Solarstrom frei Haus – für den eigenen Verbrauch oder um ins Netz eingespeist zu werden. Das macht nicht nur unabhängig von der Preisentwicklung am Strommarkt, sondern sorgt auch für eine Ersparnis von rund 42 Millionen Tonnen an klimaschädlichem CO2.

Auch dass beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage und für dazugehörige Batteriespeicher seit Januar 2023 keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, lässt aktuell viele darüber nachdenken, ebenfalls mit der Sonne ins Geschäft zu kommen. Der neue „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie das ganz praktisch von der Planung über den Kauf bis zum Anschluss geht.

Zum Einstieg gibt es „Technik verständlich“: Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was können Batteriespeicher? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Dann lotst der Ratgeber zur systematischen Analyse.

Denn wie viel Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie ein Überblick zu Zuschüssen und Förderkrediten helfen bei der Entscheidung, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet.

Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten der eigenen Immobilie sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation und Inbetriebnahme begleitet das Buch dann Schritt für Schritt, damit das Hausdach zum soliden Stromlieferanten wird.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,00 Euro, als E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Mai 2023

Handbuch Pflege - Hilfe passend organisieren
Duisburg, 15. Mai 2023 - Rund fünf Millionen Menschen sind hierzulande aktuell pflegebedürftig. Vier von fünf werden zu Hause versorgt – meist von ihren Angehörigen. Vielfach fühlen sich diese dabei jedoch überfordert. Und zwar nicht nur, weil sie sich täglich kümmern und sorgen müssen, sondern auch, weil viel Papierkram rund um Anträge zu bewältigen ist.

Mit dem „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale gibt es fürs Management des Alltags von pflegenden Angehörigen nun ein passendes Hilfsmittel: Der Ratgeber beantwortet wichtige organisatorische und rechtliche Fragen und lotst zur passenden Unterstützung im Einzelfall. Checklisten und Musterbriefe bieten darüber Hilfestellungen, um Leistungen zu beantragen.  

Der Ratgeber bietet Einstiegshilfe, um die individuelle Pflegesituation abzustecken: Ist eine Pflege zu Hause möglich? Welche Regeln gelten, wenn ausländische Betreuungskräfte unterstützen? Was ist bei der Auswahl eines Pflegeheims zu beachten? Von der Einstufung in den Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen durch die Pflegekasse möglich sind.


AnschaulTitelbild des Ratgebers Handbuch Pflegeich werden daher die Kriterien erläutert, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet. Praktische Tipps helfen, sich gut auf den Termin vorzubereiten. Ebenso wenig fehlen Informationen, um Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Neben dem gebündelten Wissen liefert das Buch im Formularteil Anträge, Übersichten, Musterschreiben und Checklisten, um die Hürden der Bürokratie rund um Pflegeleistungen leichter zu nehmen. Alle Formulare wie Checklisten lassen sich auch heraustrennen und archivieren – oder alternativ online ausfüllen und ausdrucken."  

Der Ratgeber „Handbuch Pflege. Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge“ hat 198 Seiten und kostet 16,90 Euro.    
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  


Von Drahtesel bis E-Bike: Die passende Versicherung fürs Fahrrad

Bei teuren Pedelecs reicht die Hausratversicherung oft nicht. Sie sind der Verkaufshit auf zwei Rädern und kosten teils 5.000 Euro oder mehr: Fast jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike. Bei solchen Anschaffungskosten ist ein Diebstahl besonders schmerzhaft, vor allem, wenn sich herausstellt, dass das Rad nicht richtig versichert war.

„Viele Hausratversicherungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz”, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. „Denn es gibt einige Ausnahmen. Vor allem ältere Verträge sind lückenhaft. Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird.”

•  Das bietet die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung mit versichert, und zwar rund um die Uhr, also auch nachts. Auch langsame Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die als Fahrräder gelten, sind in der Hausrat mitversichert. Allerdings sind Zweiräder nur gegen Einbruchdiebstahl versichert.

Das bedeutet, das Fahrrad muss aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein. Kann das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen – und das Rad dort auch mit einem eigenständigen Fahrradschloss abzuschließen.  

•  Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt: Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen meist nicht enthalten. In den oft älteren Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.

Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat. Allerdings muss das Fahrrad dann durch ein eigenständiges Schloss gesichert sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind meist nicht ausreichend.
Den Fall des „einfachen Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder.


• 
Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt: Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.

Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag. Was eine Fahrradversicherung leisten sollte: Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer.

Jahresbeiträge zwischen 100 und 220 Euro können für ein 1000-Euro-Rad anfallen – das lohnt sich also nur für teure Fahrräder. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben?

Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für Fahrräder unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647   Mehr zu Pedelecs unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/50513 

 

Ratgeber Patientenverfügung
Duisburg, 5. Mai 2023 - Rechtzeitig vorsorgen, um selbstbestimmt zu entscheiden Wer übernimmt die Entscheidungen, wenn man es selbst aus medizinischen Gründen nicht mehr kann? Wie müssen Verfügungen und Vollmachten aussehen, die für diesen kritischen Fall vorsorgen, damit Angehörige, Ärzte oder Gerichte wissen, welche Vorstellungen und Wünsche die Betroffenen haben?

Der neu aufgelegte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale will ermutigen, sich mit dieser Lebenssituation auseinanderzusetzen und rechtzeitig Regelungen zu treffen. Textbausteine und Musterformulare im Anhang unterstützen dabei, den eigenen Vorsorgewunsch rechtssicher niederzuschreiben. Zu Beginn werden die Instrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erklärt und deren Verwendungsmöglichkeiten sowie Grenzen dargestellt.

Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass im Bedarfsfall nicht automatisch nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen, sondern der offizielle Weg eine gesetzliche Betreuung vorsieht. Liegt aber eine Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht kein solches Verfahren einleiten. Auch für die behandelnden Ärzte ist eine gültige Verfügung verbindlich.

Die seit dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Regelungen messen dem Patientenwillen eine hohe Bedeutung bei. Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,00 Euro, als E-Book 9,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

April 2023

Vorsicht vor ungewollten Energieverträgen

Düsseldorf/Duisburg, 28. April - Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor untergeschobenen Verträgen an Haustür oder am Telefon. Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbraucher:innen an Haustür oder während eines Telefonats unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Andere preisen günstige Tarife an, die sich in Wahrheit als teure Kostenfalle entpuppen.

In der Beratungsstelle Duisburg melden sich vermehrt Betroffene, die berichten, dass sie auf diese Weise zu einem ungewollten Vertragsabschluss verleitet worden sind.
Dabei geht es nicht nur um den Abschluss von Neuverträgen. Auch Bestandskund:innen werden mit fragwürdigen Methoden in teurere Tarife gelockt.

„Wer keinen Liefervertrag abschließen will, sollte niemals seine Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten preisgeben“, rät Paulina Wleklinski, Leiterin der Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Zusammen mit Namen und Adresse reichen diese Informationen, um einen Anbieterwechsel einzuleiten.” Die Verbraucherschützerin erklärt, was noch zu beachten ist.

• Mit welchen Methoden werden Verträge untergeschoben? Sie klingeln an der Haustür oder rufen an: Manche Energieanbieter versuchen Haushalte im Direktvertrieb zu Vertragsabschlüssen zu bewegen. Und setzen dabei nicht immer seriöse Methoden ein. Diese reichen von der Verschleierung der Vertragsinhalte über falsche Versprechungen bis hin zur Vorspiegelung von Vertragsschlüssen.

Es kommt auch vor, dass während eines Werbeanrufs darauf gedrängt wird, ein Vertragsangebot, das parallel per SMS oder E-Mail geschickt wird, sofort zu beantworten und dadurch anzunehmen - auch unter dem falschen Vorwand, dass damit nur die Kontaktaufnahme dokumentiert werde. Das Melden solcher Fälle bei der Verbraucherzentrale oder bei der Bundesnetzagentur, hilft dabei, gegen entsprechende Anbieter vorzugehen.  

• Wie kann ich mich gegen ungewollte Verträge schützen? Wer an der Haustür nichts unterschreibt oder nicht auf eine SMS oder E-Mail des Anbieters während eines Werbetelefonats antwortet, kann verhindern, ungewollt einen Vertrag zu schließen. Außerdem ist es ratsam, vorsichtig mit den eigenen Daten und besonders mit der eigenen Zählernummer umzugehen.

Für die Erstellung eines Angebots benötigt der Anbieter diese Nummer nicht. Mit der Zählernummer kann aber auch ohne Vertragsschluss ungewollt ein Lieferantenwechsel eingeleitet werden. Dies ist möglich, da für den tatsächlichen Prozess des Lieferantenwechsels lediglich Name, Adresse und Zählernummer benötigt werden. Eine Kundenvollmacht muss nur im Ausnahmefall vorgelegt werden.  

• Worauf muss ich achten, um erfolgreich einen untergeschobenen Vertrag zu widerrufen?
Stellt sich der Vertragsabschluss an der Haustür oder mittels Fernkommunikationsmittel, wie SMS, E-Mail, Internet, Telefon etc., nachträglich als Kostenfalle heraus, ist rasches Handeln erforderlich. Betroffene sollten so schnell wie möglich nicht nur den neuen Energieliefervertrag, sondern auch die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen. Nur so besteht die Chance, dass nach erfolgreichem Widerruf der Altvertrag ungekündigt fortbesteht.

Denn grundsätzlich gilt: Wer einen Vertrag an der Haustür oder mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossen hat, besitzt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitfenster hat der Neulieferant aber unter Umständen bereits den Altvertrag wirksam gekündigt. Und eine wirksame Kündigung kann durch einen Widerruf nicht beseitigt werden.

• Die Vollmacht muss also zeitlich vor der Kündigung widerrufen werden. Kündigt der neue Anbieter, nachdem die Vollmacht widerrufen wurde, ist die Kündigung dagegen unwirksam und das Vertragsverhältnis mit dem alten Anbieter besteht zu den ursprünglichen Tarifbedingungen weiter fort. Wer sicher ist, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, muss theoretisch nichts tun. Es kommt allerdings vor, dass Verbraucher:innen unbewusst einen Vertrag geschlossen haben. Daher ist ein vorsorglicher Widerruf immer richtig. Dieser kann formlos erfolgen. Für einen Nachweis empfiehlt es sich, ihn per Fax oder Einwurfeinschreiben zu versenden.  

• Was mache ich, wenn ich gar keinen Vertrag geschlossen habe? Es kommt vor, dass Verbraucher:innen ein sogenanntes Begrüßungsschreiben erhalten, mit dem ein Anbieter die Belieferung mit Energie ankündigt, obwohl es zu keinem Vertragsschluss gekommen ist. Hier sollten Betroffene immer den Vertragsschluss gegenüber dem (neuen) Anbieter schriftlich bestreiten.
Denn immer dann, wenn ein Anbieter einen Vertragsschluss behauptet, muss er diesen im Zweifel auch beweisen.

• Vorsorglich sollte auch der Widerruf erklärt werden. Seit dem Sommer 2021 können Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung nicht mehr mündlich, also auch nicht am Telefon, sondern nur in Textform geschlossen werden. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen, zum Beispiel per Brief, Fax, E-Mail oder SMS.

Übrigens: Wenn der ursprüngliche Vertrag vom neuen Anbieter ohne Vollmacht gekündigt wurde, ist die Kündigung unwirksam und der alte Versorger muss zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen weiterliefern."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu untergeschobenen Energieverträgen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/38431  
Mehr zur Rechtsberatung (kostenpflichtig) unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/1439

Entlastung für Heizöl- und Pelletkunden
Düsseldorf/Duisburg, 5. April 2023 - Verbraucherzentralen bieten kostenlosen Online-Rechner Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holzpellets waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Deshalb gibt es auch für Verbraucher:innen, die damit heizen, eine Entlastung. Die Bundesregierung hat nun die genauen Bedingungen veröffentlicht.

„Mit dem neuen kostenlosen Online-Rechner der Verbraucherzentralen kann jeder ausrechnen, ob es Geld vom Staat gibt“, erklärt Claudia Bracht, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. Dabei sind drei Dinge zu beachten: Für welche Brennstoffe gilt die Entlastung?

Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Koks, Pellets, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, werden in der Energiekrise rückwirkend finanziell entlastet.

Die genauen Bedingungen hat nun das zuständige Bundesministerium veröffentlicht. Beantragt und abgewickelt wird das im jeweiligen Bundesland. Welche Behörden in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, ist noch nicht überall festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist es das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.


Entlastung berechnen
Verbraucher:innen, die überprüfen möchten, ob sie einen Anspruch auf Geld vom Staat haben, können dafür nun einen neuen Online-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Sie müssen nur eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen, wie viel davon sie im vergangenen Jahr gekauft und was sie dafür bezahlt haben. Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten.  


Rahmenbedingungen für Entlastungszahlung Wer eine Erstattung beantragen möchte, braucht dafür jedoch mindestens eine Rechnung über einen „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ aus dem Jahr 2022. Nicht leitungsgebundene Brennstoffe sind Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle, Koks, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzel.

Entlastung gibt es dann, wenn der gezahlte Preis mindestens dem Doppelten der Referenzwerte für die einzelnen Brennstoffe entspricht und die Erstattung die Bagatellgrenze von 100 Euro überschreitet. Die Erstattung ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Nach der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beginnen die Bundesländer jetzt mit der konkreten Umsetzung des Anmeldeverfahrens. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Verbraucher:innen dann in ihrem jeweiligen Bundesland einen Antrag stellen."  

Weitere Informationen: Entlastungsrechner und weitere Informationen finden sich hier: www.verbraucherzentrale.de/haertefallhilfen
Vom Bundeswirtschaftsministerium fest gelegte Referenzwerte der einzelnen Brennstoffe:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html

Ernährung bei Diabetes - Alles essen, was gesund ist
Mehr als 8,5 Millionen Menschen leiden aktuell in Deutschland an Diabetes. Täglich kommen rund 1.600 neue Erkrankungen hinzu. So alarmierend die Zahlen auch sind: 95 Prozent haben Diabetes Typ-2, der sich auch über den Lebensstil gut beeinflussen lässt. Und noch eine gute Nachricht: Eine spezielle Diabetes-Diät gibt es nicht, Diabetiker dürfen alles essen. Aber ohne gesunde Ernährung ist eine gute Behandlung der Zuckerkrankheit auch nicht möglich. Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Diabetes?“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie ein abwechslungsreicher und vollwertiger Speiseplan aussieht. Und wer die Blutzuckerwirkung von Mahlzeiten richtig einschätzt, kann viel fürs eigene Wohlbefinden tun.  


Erklärt wird die Krankheit mit ihren vielen Gesichtern, Behandlungsziele und Therapien werden beschrieben sowie mögliche Folgeerkrankungen aufgezeigt. Im Mittelpunkt steht jedoch, wie sich Essen und Trinken mit Diabetes Typ-2 aktiv genießen lassen. Ein Schlüssel hierbei ist es herauszufinden, welche Ernährungsweise am besten zu den eigenen Vorlieben passt. Auch wie die Ernährung auf Reisen, im Alter oder während einer Schwangerschaft auf die Erkrankung hin ausgerichtet werden kann, zeigt ein eigenes Kapitel.  
Titelbild des Ratgebers "Wie ernähre ich mich bei Diabetes?"
Erfahrungsberichte von Betroffenen und aktuelle Erkenntnisse zur Ernährungstherapie weisen den Weg in ein aktives und bewegtes Leben mit Diabetes. Außerdem bietet der Ratgeber Interviews mit Fachleuten, Checklisten sowie praktische Tipps. Der umfangreiche Rezeptteil von Apfelcrumble über Hähnchentopf bis Zucchinichips bereichert die Küche mit neuen, alltagstauglichen Ideen, die einfach nachzukochen sind."  

Der Ratgeber „Wie ernähre ich mich bei Diabetes? Was nützt, was nicht – praktische Hilfen für den Alltag“ hat 240 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.    

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.    



Die neuen Ratgeber der Verbraucherzentrale im Frühjahr 2023

Düsseldorf/Duisburg, 3. April 2023 - „Energiewende, Klimawandel, steigende Heiz- und Stromkosten“ – Themen, die im Beratungsalltag der Verbraucherzentrale stark nachgefragt werden und uns auch in den nächsten Jahren weiterhin fest im Griff haben.

 

Wir haben dazu die passenden Ratgeber:

 

Zum Beispiel Wämepumpe - die Lösung für sichere und preiswerte Energie? Der Ratgeber Wämepumpe unterstützt Immobilienbesitzer:innen bei der Entscheidung für den Kauf oder beim Wechsel ihrer bestehenden Anlage hin zu dieser zukunftssicheren Heiztechnik.

 

Zum Beispiel Energieautarkie – wer es schafft, mit Energiequellen auf dem eigenen Grundstück, ob Sonne, Wind oder Biomasse, seinen Eigenbedarf an Strom und Wärme  zu decken, der ist unabhängig von Preisschwankungen und schützt gleichzeitig die Umwelt.

 

Weitere wichtige Ratgeber-Titel: Ratgeber Heizung in erweiterter und aktualisierter

5. Auflage. Ratgeber Photovoltaik – mit dem EEG 2023 und den neuen steuerrechtlichen Regelungen. Und: Feuchtigkeit und Schimmelbildung – durch weniger heizen? Geballtes Wissen der Experten in der 2. Auflage.

 



März 2023

Nachhaltig Energie sparen Ratgeber lotst zu umweltbewusstem Haushalten
Düsseldorf/Duisburg, 30. März 2023 - Strom ist durch die anhaltende Energiekrise extrem teuer und jeder einzelne ist angehalten, Verbrauch und Kosten zu senken. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Einfach nachhaltig“ hält zahlreiche praktische Tipps für den Haushalt bereit, um Energie einzusparen: Vom Tee zubereiten mit dem Wasserkocher, über die angemessene Temperatur für den Kühlschrank, bis hin zum richtigen Heizen und Lüften.  

Dabei werden die Bereiche:  
- Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, Technik,
- Ernährung - Energie - Abfall   in den Blick genommen.  


Wer kürzer duscht, spart Wasser und Energie. In der aktuellen Gaskrise wohl der am häufigsten gegebene Tipp. Dass Umluft beim Backen weniger als Ober-/Unterhitze verbraucht, ist hingegen eher weniger präsent. Und kaum einer weiß, dass ein Deckel auf dem Topf beim Nudelwasserkochen bis zu 65 Prozent Energie im Vergleich zum Topf ohne Bedeckung spart. Alles einfache Handgriffe, die sofort und ohne teure Investitionen wirken – und die obendrein nachhaltig sind.

Der Ratgeber „Einfach nachhaltig“ der Verbraucherzentrale hat viele weitere Anregungen parat – nicht nur für den Umgang mit Energie, sondern auch für den Einkauf und umweltbewusstes Haushalten. Klar, den Verbrauch bei Wärme und Strom zu senken ist ein wichtiger Schritt.

Der Ratgeber zeigt, dass nachhaltig auch unterwegs ist, wer den Einkauf vorausschauend plant und die Vorratshaltung gut organisiert. Rund 80 Kilo Lebensmittel landen nämlich statistisch pro Kopf jährlich auf dem Müll. Wer zudem Obst und Gemüse aus der Region kauft und den Speiseplan nach Saison erstellt, tut zugleich Umwelt und Portemonnaie Gutes.

Auch für Putzschrank und Kosmetikregal gibt es in dem Buch einen Nachhaltigkeits-Check: Drei sind genug für blitzsaubere Ergebnisse – und Cremes lassen sich mit wenigen Zutaten ganz ohne Mikroplastik selbst herstellen. Viele Beispielrechnungen und Experteninterviews zeigen, wie umweltbewusstes Verhalten zur Alltagsroutine wird – und obendrein auch beim Sparen helfen kann.

Der Ratgeber „Einfach nachhaltig. Umweltbewusst einkaufen, haushalten und leben“ hat 144 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.




Großstreik am Montag: Diese Rechte haben Flug- und Bahngäste Bahntickets bleiben länger gültig, Flugtickets können erstattet werden
Duisburg, 24. März 2023 - Am kommenden Montag wird fast alles stillstehen: Die Deutsche Bahn stellt den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Auch viele Flüge werden ausfallen, vor Ort Busse und Straßenbahnen nicht fahren.

„Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf Entschädigung.  

Foto Verbraucherzentrale


Was mache ich mit gebuchten Bahntickets? Wer für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, kann das Ticket später nutzen, nämlich bis zum 04. April einschließlich. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden. Es besteht jedoch auch ein Recht auf Entschädigung, wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt.

Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ oder über bahn.de gestellt werden. Da auch S-Bahnen und Regionalbahnen nicht fahren, wird der gesamte Zugverkehr zum Erliegen kommen.

In sieben Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, soll zudem der Nahverkehr bestreikt werden. Da der Streik von 00.00 Uhr bis 24 Uhr dauert, ist es ratsam, am Sonntag möglichst frühzeitig Ziele anzusteuern.

Welche Rechte habe ich, wenn der Flug gestrichen wird? Die Gewerkschaften wollen mehrere Flughäfen bestreiken. Es wird damit gerechnet, dass kein regulärer Betrieb möglich ist. Es empfiehlt sich, vorab die Informationen auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen.

Wird der Flug annulliert, haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder sie können auf den Flug verzichten und die Ticketpreise zurück verlangen. Unter Umständen stehen ihnen zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.

Mit der Flugärger-App Ansprüche online prüfen
Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende Ansprüche wegen Verspätung oder Annullierung ihrer Flüge sowie Gepäckbeschädigung oder -verlust prüfen und bei den Airlines geltend machen. Die Flugärger-App erzeugt nach den entsprechenden Eingaben eine E-Mail mit den möglichen Forderungen unter anderem auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss von den Betroffenen nur noch abgeschickt werden."  

Weiterführende Infos und Links: Mehr zu den Rechten bei Bahn- und Flugausfall unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/82592  
Mehr zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27885


Klimafreundlich wohnen - Neuer Ratgeber informiert über nachhaltige Bauweisen und Techniken
Duisburg, 22. März 2023 - Bauen und Wohnen sind die Sorgenkinder beim Klimaschutz: Der Gebäudesektor verbraucht rund ein Drittel aller Rohstoffe und 40 Prozent der Energie weltweit. Zugleich werden Materialien wie Kies und Sand knapp und teuer. Wer die eigene Immobilie sanieren will oder einen Neubau plant, ist gut beraten, auf umweltverträgliche Materialien und klimafreundliche Heizsysteme zu setzen.
Titelbild des Ratgebers "Klimafreundlich bauen und sanieren"
Die gute Nachricht: Umfassend informiert muss dabei nicht auf Sand gebaut werden. Der neue Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale liefert einen Bauplan mit nachhaltigen Materialien, erläutert gesetzliche Vorgaben und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass klimafreundliches Bauen kein Luftschloss ist.  

Weniger Beton und Kunststoff, dafür umweltverträgliche Baustoffe wie Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch gibt nicht nur eine Materialkunde an die Hand, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt.

Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor."  

Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren. Nachhaltige Bauweisen und Techniken für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 34,00 Euro, als E-Book 23,99 Euro.    

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Ostern im Ausland: Diese Rechte haben Flugreisende
Beratungsstelle Duisburg gibt Tipps bei Problemen am Flughafen
 
Mit den Osterferien beginnt für viele Menschen die Reisesaison. Flughäfen stellen sich bereits auf ein erhöhtes Passagieraufkommen ein. Doch nicht immer gelingt der Start in den Urlaub reibungslos. Was tun, wenn sich Flüge verspäten, abgesagt werden oder Gepäck verloren geht?

„Am besten informieren sich Reisende schon vorab über ihre Fluggastrechte, damit sie im Fall der Fälle schnell handeln können“ rät Harald Rahlke,Verbraucherberater der Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Wird ein Flug gestrichen, kann zum Beispiel eine Ersatzbeförderung eingefordert werden. Aber auch die Verpflegung vor Ort muss gewährleistet sein. Oft können Ansprüche auch im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Dabei hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat Verbraucherschützer Rahlke zusammengefasst.  

Wenn sich der Flug verspätet
Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt.

Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden.

Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen.
Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.  


Wenn der Flug gestrichen wird
Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen.

Wichtig dabei: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Welche Ansprüche Verbraucher:innen gegenüber der Airline haben, hängt auch davon ab, wann sie über eine Flugannullierung informiert werden. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen.

Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores und auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW zum kostenlosen Download zu Verfügung steht. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies inzwischen als Annullierung gewertet.  


Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, müssen die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden sollte möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen.

Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck.

Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen."  

Weiterführende Infos und Links: Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger  



V
orsicht Kreditfallen!  
Moers, 14. März 2023 - Beratungsstelle Moers warnt zum Weltverbrauchertag vor unseriösen Anbietern und teuren Überraschungen.
Inflation und Energiepreiskrise bringen immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Um laufende Rechnungen zu begleichen, reicht das vorhandene Einkommen bei manchen Menschen nicht mehr aus. Ein Kredit erscheint vielen als einziger Ausweg. „Kredite als schnelle Lösung bei Geldproblemen sind oft ein Trugschluss“, warnt Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März.

„Hinter manchen Krediten verbergen sich hohe Kosten. Auch unseriöse Anbieter treiben ihr Unwesen, die verlockende Darlehen bewerben, hinter denen teils völlig sinnlose Verträge stecken.“ Die Verbraucherschützerin rät: „Wer finanzielle Probleme hat, sollte sich so früh wie möglich mit seinem Budget auseinandersetzen und den monatlichen Einnahmen die Ausgaben gegenüberstellen. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen und sind keine Einsparungen möglich, sollten sich Verbraucher:innen bei einer anerkannten Schuldnerberatung Hilfe holen.“

Mit diesen Tipps können Verbraucher:innen Kreditfallen erkennen und umgehen:  

•  Klein- und Kurzzeitkredite meiden Anbieter solcher Kredite werben regelmäßig mit niedrigen Kreditsummen, die in sehr kurzer Zeit verfügbar und rückzahlbar sind. Der Kreditabschluss soll unkompliziert über das Internet möglich sein – angeblich „ideal“, um zum Beispiel Energierechnungen zu begleichen. Diese Kreditformen können aber sehr teuer werden. Denn neben dem meist hohen Zinssatz werden oft sogenannte "optionale Zusatzleistungen" angeboten, die sehr teuer sein können: beispielsweise, um das dringend benötigte Geld schneller auf dem Konto zu haben oder mehr Zeit für die Rückzahlung zu bekommen.

Ohne die Inanspruchnahme dieser "optionalen Zusatzleistungen" macht der Kredit für Menschen mit dringendem Geldbedarf häufig gar keinen Sinn. Oft nicht erkennbar sind dazu noch weitere Kosten, die im Falle des Zahlungsverzugs auf die Kreditnehmer:innen zukommen können.

•  Kreditvermittlungen misstrauen
Angebliche Kreditvermittler:innen locken in Anzeigen mit „unbürokratischen, problemlosen Sofort-Krediten – auch wenn die Hausbank Probleme macht". Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Solche Vermittlungen bieten häufig keine Darlehen an, sondern Verträge zur „Vermögensverwaltung“ oder „Finanzsanierungen“. Diese sind für Darlehen-Suchende jedoch wertlos. Statt einen Kredit zu erhalten, sollen Verbraucher:innen für meist gehaltlose Leistungen hohe Kosten zahlen.  

•  Dubiose Anbieter erkennen
Häufig versuchen unseriöse Anbieter insbesondere Menschen mit mäßiger Bonität anzulocken. „Kredite ohne Schufa“ klingen auf den ersten Blick attraktiv, haben aber oft einen dubiosen Hintergrund. Denn seriöse Kreditvergabe setzt regelmäßig eine Bonitätsprüfung voraus. Wenn die eigene Bank oder Sparkasse ein Darlehen verweigert, ist dies als deutliches Warnzeichen zu verstehen. Gerade bei verlockenden Angeboten im Internet ist daher Vorsicht geboten.

Die Webseite der Anbieter sollte genau geprüft werden: Ist ein Impressum vorhanden? Ist der Anbieter in Deutschland ansässig? Gibt es eine Telefonnummer? Werden mit dem Kredit auch weitere Produkte angeboten? Im Zweifel gilt: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein, dann ist es meist auch nicht wahr.  


• Dispokredit nicht ausreizen Auch der allseits bekannte Dispo kann zur Kostenfalle werden, wenn er nicht schnell wieder ausgeglichen wird. Wird dieser regelmäßig genutzt, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken, kann er – bei Zinssätzen von derzeit um die zehn Prozent und mehr – den Einstieg in die Überschuldung bedeuten.


• 
Bei Geldsorgen frühzeitig Hilfe holen Wer absehen kann, dass hohe Rechnungen drohen, die nicht mehr gezahlt werden können, sollte so schnell wie möglich eine anerkannte – möglichst kostenfreie – Schuldnerberatungsstelle aufsuchen. Fachleute können Betroffene dabei unterstützen, sich einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, die ausstehenden Zahlungen zu priorisieren, Einsparmöglichkeiten zu ermitteln oder potentielle Ansprüche auf staatliche Transferleistungen aufzeigen.    

Weiterführende Infos und Links:   Weitere Informationen zu Kreditfallen und wie man sie vermeidet, sowie eine Checkliste zu Fallstricken bei der Kreditaufnahme gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/kreditfallen

 

Aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung  ist die Verbraucherzentrale in Duisburg am 13.03.2023  geschlossen.

Anschlussfinanzierung: So teuer wird es jetzt bei steigenden Zinsen
Duisburg, 8. März 2023 - Die Monatsraten für Immobilienkredite können sich deutlich erhöhen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum Gegensteuern. Was die Inflation eindämmen soll, bereitet Menschen, die ein Eigenheim finanzieren, Kopfschmerzen: Seit Anfang Februar steht der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) bei drei Prozent. Das ist der höchste Stand seit 2008. Für Mitte März ist die nächste Zinserhöhung angekündigt Und die Zinsen für Immobilienkredite sind bereits im Jahr 2022 von einem Prozent auf zwischenzeitlich über vier Prozent gestiegen. Wer bald eine Anschlussfinanzierung zu verhandeln hat, sollte sich auf steigende Monatsraten einstellen.

Daher rät Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, die Zinsentwicklung stets zu beobachten und sich jetzt schon zu informieren: „Man sollte nicht warten, bis die Bank vier bis sechs Wochen vor Ende der Frist ein Angebot macht. Denn steigende Zinsen und Tilgung können die Anschlussfinanzierung empfindlich verteuern.“

• Was tun, wenn Immobilienkredite nach der Niedrigzinsphase auslaufen?
Am Ende der Zinsbindung eines Kredits können Restschulden komplett oder teilweise getilgt werden. Bestehende Restschulden müssen finanziert werden, entweder beim gleichen oder bei einem anderen Kreditinstitut. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Zinsen können unterschiedlich hoch sein. Möglicherweise lässt sich auch die bisherige Bank von einem günstigeren Alternativangebot überzeugen und bessert das Angebot nach.

Kommt es zu einem Wechsel des Instituts, spricht man von Umschuldung. Dafür fallen Kosten von etwa 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuld an, für 100.000 Euro also etwa 200 Euro. Falls Um- oder Anbauten oder energetische Sanierungen geplant sind, bietet die Anschlussfinanzierung aber auch die Möglichkeit, zusätzliche Darlehen oder Fördermittel zu beantragen.  

• Wie berechnet man die neue Rate?
Wer Teile seines Kredits regelmäßig zurückzahlt, reduziert nicht nur die Restschulden, sondern spart auch Darlehenszinsen. So steigt der Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate, die sich üblicherweise aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt. Um die so erreichte höhere Tilgung beizubehalten, bezieht die Bank üblicherweise den neuen Zins und die ursprüngliche Tilgung auf das Ursprungsdarlehen. Allerdings steigt die Monatsrate durch die nun höheren Zinsen deutlich.

Ein Rechenbeispiel: Für ein Immobiliendarlehen über 300.000 Euro aus dem Jahr 2015 zahlt Familie Mustermann bei einem Sollzins von 2,15 Prozent und einer Anfangstilgung von 2,0 Prozent monatlich 1.037,50 Euro an die Bank zurück. Die Restschuld nach zehn Jahren beträgt ca. 233.000 Euro. Liegt der Marktzins dann bei fünf Prozent, ergibt das bei zwei Prozent Tilgung eine neue monatliche Belastung von 1.750 Euro, also gut 700 Euro mehr im Monat.

Selbst bei einem Prozent Tilgung sind es immer noch 1.500 Euro und somit deutlich mehr als die anfänglichen 1.037,50 Euro pro Monat. Reduzieren kann man die Monatsrate, indem mit der Bank vereinbart wird, dass der Sollzins und die Tilgungsrate nur auf die Restschuld bezogen werden. Akzeptiert die Bank einen Tilgungssatz von einem Prozent bei fünf Prozent Zinsen auf 233.000 statt auf 300.000 Euro, beträgt die monatliche Rate nur 1.165 Euro. Auch vereinbarte Sondertilgungen können die Restschuld erheblich reduzieren.    


• Was passiert bei nur einem Prozent Anfangstilgung? Eine Tilgungsrate von einem Prozent bewirkt eine niedrigere monatliche Rückzahlungsrate. In unserem Beispiel läge sie bei Kreditaufnahme 2015 bei 787,50 Euro. Nachteil: Die Restschuld reduziert sich deutlich langsamer und liegt nach zehn Jahren immer noch bei ca. 266.500 Euro. Für die Anschlussfinanzierung würde sich somit bei fünf Prozent die monatliche Rate auf 1.500 Euro fast verdoppeln. Auch wenn man ein Prozent Tilgung nur auf die Restschuld rechnet, würde die Rate noch auf etwa 1.330 Euro steigen.  


• Sind Zinsbindungen von zum Beispiel 15 Jahren ein Ruhekissen?
Eine möglichst lange Zinsbindung war in der Niedrigzinsphase empfehlenswert. Laut Gesetz kann aber schon zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Je nach Zinserwartung können Kreditnehmer:innen das Darlehen dann flexibel kündigen und mit einem neuen Zins finanzieren. Ob der Zinsanstieg so weitergeht, ist schwer vorauszusagen. Ratsam ist aber, die Entwicklung des Zinsniveaus weiter zu beobachten.  


• Wann lohnt sich ein Forwarddarlehen? Wer Sorgen um die Zinsentwicklung in der Zukunft hat, kann schon einige Jahre vor dem Ende der Zinsbindungszeit ein sogenanntes Forwarddarlehen abschließen. Angebote reichen je nach Bank von zwölf bis 36 Monaten, vereinzelt auch 60 Monate, im Voraus. Damit vereinbart man die Zinsen in der Zukunft. Die Planungssicherheit ist allerdings nicht kostenlos. Banken verlangen für die Zeit bis zur Auszahlung einen Zinsaufschlag auf die aktuellen Konditionen. Ein gutes Geschäft macht man, wenn die künftigen Marktzinsen höher steigen als im Forwarddarlehen vereinbart.

Es bleibt aber auch dann bei den vertraglich festgelegten Zinsen, wenn die zukünftigen Zinsen auf dem Markt niedriger sind. Einmal unterschrieben, kann nur vom Vertrag zurücktreten, wer bereit ist, eine teure Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zur Zinsbindung und Kreditrückzahlung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/5821
Kostenloser Onlinevortrag „Steigende Immobilienzinsen - Restschulden – Weichen richtig stellen“ am 15. März 2023 von 18 bis 19:30 Uhr, Anmeldung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/81790 und am 5. April 2023 von 18 bis 19:30 Uhr, Anmeldung unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/81791  
Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (kostenpflichtig): https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/1442  



Ratgeber klärt über Nebenwirkungen von Medikamenten auf
Duisburg, 8. März 2023 - „Das haben wir leider gerade nicht vorrätig, tut mir leid.“ – dieser Satz ist in Apotheken derzeit immer häufiger zu hören. Ob Krebsmittel, Blutdrucksenker oder Fiebersaft: Lieferengpässe gibt es aktuell bei vielen Medikamenten. Wer dann zu Präparaten anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff oder der gleichen Wirkstoffgruppe greifen will, sollte das unbedingt vorher mit dem Arzt abklären. Schließlich können die Alternativen auch andere Nebenwirkungen haben.

Doch wie genau entstehen diese negativen Begleiterscheinungen eigentlich? Woran kann man sie erkennen? Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten“ der Verbraucherzentrale hat Wissenswertes rund um Pillen und Pulver parat.  

Das Buch gibt auch medizinischen Laien hilfreiche Informationen an die Hand, um ernste Anzeichen für Nebenwirkungen von leichten Beschwerden unterscheiden zu können. Anschaulich wird erklärt, wie Arzneimittel wirken und unter welchen Umständen sie sogar abhängig machen können. Zudem ist zu erfahren, welche Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Medikamenten interagieren und somit Einfluss auf deren Wirkung haben können.

Beispiele und Erfahrungsberichte sorgen zudem für die richtige Dosis, um sich im Alltag auf mögliche Nebenwirkungen einzustellen. Auch wird das Rüstzeug vermittelt, damit bei einer ärztlichen Diagnose die richtigen Fragen nach zu erwartenden Nebenwirkungen der Medikation gestellt werden können.  

Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Erkennen und bewerten“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro."  
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Haushalt im Griff: Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Duisburg, 3. März 2023 - Viele folgen dem Rat, beim Ausmisten nur Dinge zu behalten, die glücklich machen. Doch nicht bei allen stellen sich dabei per se Glücksgefühle ein: Vor allem bei Kindern taugt das Prinzip kaum als Spaßfaktor. Anstatt des radikalen Schnitts rät die Verbraucherzentrale daher, Ordnung im Haushalt in kleinen Schritten und dauerhaft anzugehen.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ – gerade in aktualisierter dritter Auflage erschienen – zeigt, wie das einfach, schnell und nachhaltig gelingt. Und wie sich dabei obendrein noch Potenzial zum Geldsparen erschließen lässt.

Chaos im Haushalt droht, wenn ungeliebte Arbeiten lange aufgeschoben werden. Oder wenn für Probleme keine schnellen Lösungen parat sind. Dagegen helfen die praktischen Tipps und Checklisten des Ratgebers. So fängt effektive Haushaltsorganisation schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von Einkaufsliste bis Vorratshaltung navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement.

Weiterer Pluspunkt: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben sparen. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Außerdem werden etwa Einkaufsfallen und Mogelpackungen unter die Lupe genommen, damit Teures gar nicht erst in die Tüte oder den Einkaufskorb kommt.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff. Einfach, schnell und nachhaltig“ hat 200 Seiten und kostet 18,00 Euro, als E-Book 14,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Februar 2023

Ab jetzt steuerpflichtig? Neuer Ratgeber erklärt Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Duisburg, 24. Februar 2023 - Ruheständler konnten sich im Juli 2022 über eine kräftige Rentenerhöhung freuen: Im Westen stiegen die Renten um 5,35, im Osten um 6,12 Prozentpunkte. Doch das Plus hat auch einen unvermeidlichen Effekt. Laut Bundesfinanzministerium wurden dadurch rund 106.000 Rentner und Pensionäre erstmals steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig.

Der gerade erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ der Verbraucherzentrale lotst Schritt für Schritt durch die aktuellen Steuergesetze. Und hat auch gleich eine gute Nachricht parat: Weil Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung machen müssen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen werden. So zeigt das Buch, wie die Steuerlast durch Freibeträge oder absetzbare Kosten reduziert werden kann.

Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden dann praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Der Ratgeber führt Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, damit sie leicht von der Hand geht und korrekt erledigt wird. Im Anhang gibt es dazu alle nötigen Steuerformulare im Überblick – vom Hauptvordruck bis zur Anlage Unterhalt.


Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ hat 240 Seiten und kostet 16,00 Euro, als E-Book 12,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Treppen-Strategie für eine sichere Geldanlage in Inflationszeiten Duisburg, 17. Februar 2023 - Verbraucherzentrale NRW rät: Zinsangebote vergleichen und verschiedene Laufzeiten und Produktklassen wählen. Zinsen, die man bezahlen muss, gingen zum Jahresbeginn bei vielen Banken und Sparkassen nach oben: Die Bau- oder Kreditzinsen stiegen schnell von knapp einem auf derzeit rund vier Prozent. Zinsen, die man für Geld auf dem Konto bekommt, bleiben dagegen im Keller.

„Wer Geld auf einem Tagesgeldkonto hat, bekommt in vielen Fällen nicht einmal ein Prozent Zinsen und profitiert damit kaum von den Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank“, kritisiert Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

„Beim Festgeld sieht es immerhin etwas besser aus, auch wenn viele klassische Filialbanken deutlich weniger bieten als Direktbanken.“ Die Verbraucherzentrale NRW gibt deshalb Tipps, wie Sparer:innen sinnvoll Geld anlegen können.


 Lohnt sich das Sparen in Zeiten der Inflation?
Leider nur auf dem Papier. Egal ob Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld – wegen der hohen Inflation machen Sparer:innen weiterhin reale Verluste, weil das angelegte Geld jeden Monat an Wert verliert. Beispiel: Wer 1.000 Euro zu einem Zinssatz von einem Prozent anlegt, erhält nach einem Jahr zwar 1.010 Euro. Bei einer unterstellten Inflation von acht Prozent bleibt aber nur eine Kaufkraft von knapp 935 Euro.

Die Zinsen gleichen den Verlust also nicht aus. Die gleiche Geldanlage über zehn Jahre gerechnet bedeutet am Ende ein Kapital von knapp 1.104 Euro, in der realen Kaufkraft aber deutlich weniger. Schon bei einer durchschnittlichen Inflation von jährlich 3 Prozent beträgt die Kaufkraft nur noch rund 821 Euro.


 
Die einfachste Lösung: Das Tagesgeld-Konto Die Liquiditätsreserve sollte maximal zwei bis drei Nettomonatsgehälter betragen. Da es auf dem Girokonto keine Zinsen gibt, ist die einfachste Alternative ein Tagesgeld-Konto. Das bieten fast alle Banken an. Das Geld ist dort jederzeit verfügbar und es gibt zumindest ein wenig Zinsen. Viel ist es aber nicht, und die Spitzenwerte auf dem Markt (um die zwei Prozent) gelten oft nur für Neukund:innen und für eine begrenzte Zeit. Danach gibt es meist ein Prozent oder weniger. Sparer:innen können auch überlegen, zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen zu wechseln oder dort zusätzliche Konten einzurichten.


 
Mehr Zinsen: Das Festgeld-Konto Beim Festgeld bieten einige Geldinstitute je nach Anlagezeitraum mittlerweile zwei bis drei Prozent Zinsen. Beispielrechnung: Erhält man für 10.000 Euro 2,3 Prozent Zinsen statt 0,3 Prozent, bedeutet das ein Plus von 200 Euro pro Jahr.
Vorteil: Wie ein Sparbuch oder Tagesgeld zählt das Festgeld zur sicheren Geldanlage. Bis zu 100.000 Euro pro Sparer:in je Kreditinstitut sind durch die gesetzliche Einlagensicherung im Falle einer Bankenpleite geschützt.

Nachteil: Festgeld ist während der Laufzeit nicht verfügbar. Wer in finanzieller Notlage vorzeitig mit Zustimmung der Bank über sein Geld verfügen will, verliert in der Regel die Verzinsung und muss oft auch Strafgebühren zahlen. Achten sollte man auf die Bedingung am Ende der Laufzeit: Bei manchen Banken muss das Festgeld vor Ende der Laufzeit ausdrücklich gekündigt werden, sonst verlängert sich die Anlage.

 Ausweg: Das Geld mit der Treppenstrategie breit streuen Die Lösung des Problems liegt in der Regel nicht darin, in Zeiten hoher Inflation sein Geld möglichst schnell auszugeben. Vielmehr ist es ratsam, es über verschiedene Laufzeiten und Produktklassen zu streuen. Sicherheitsorientierte Sparer:innen können der Treppenstrategie folgen.

Das bedeutet: Man parkt einen Teil des Vermögens auf einem Tagesgeldkonto und investiert weitere Teile in Festgeldanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten (zum Beispiel ein, zwei und drei Jahre). So kann man jedes Jahr die frei werdenden Summen zu den dann aktuellen Zinsen anlegen.

Neben Tagesgeld, Festgeld und Sparanlagen sind langfristige Anlagen in Investmentfonds wie ETFs, Immobilien(fonds), oder auch Sachwerte wie Edelmetalle ein denkbares Mittel für die individuelle Streuung eines Vermögens. Sachwerten wie Aktienfonds und Immobilien wird oft nachgesagt, dass sie einen Schutz vor Inflation bieten. Aber auch diese Produktklassen bieten keine absolute Sicherheit und sollten abhängig vom individuellem Vermögen und der persönlichen Risikobereitschaft bei der eigenen Streuung berücksichtigt werden."

Nachhaltig jeck und fair macht Karneval doppelt Spaß

Tipps für kreative Kostüme und unbedenkliche Schminke

Duisburg, 8. Februar 2023 - Karnevalsverkleidung bedeutet oft billige Polyesterkostüme aus Fernost, die nach einmaligem Waschen schon unansehnlich sind. Damit werden sie zu kurzlebiger Wegwerfware. Ob die Näher:innen sichere Arbeitsbedingungen hatten und anständig bezahlt wurden, bleibt unklar, denn selbst größere Anbieter schweigen sich über die Produktionsbedingungen ihrer Kostüme aus.

Der Preis lässt aber bereits erahnen, dass für Sozial- und Umweltstandards meist nicht viel übrig bleibt. „Auch in der fünften Jahreszeit zahlt es sich aus, auf Nachhaltigkeit zu achten. Das gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die eigene Gesundheit, denn in Billigkostümen und Schminkartikeln stecken häufig gefährliche Schadstoffe“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Mit folgenden Tipps wird das bunte Treiben öko, fair und sicher:

  • Kreativ austoben: Ob Vampir-, Hippie- oder Western-Style: Vielleicht inspiriert ein Blick in den Kleiderschrank (den eigenen oder den von Eltern, Großeltern und Bekannten) sowie ein Bummel durch Secondhand- und Vintageläden zu einer originellen Kostümidee. Wenn der Geistesblitz dort noch ausbleibt, hält das Internet eine Vielzahl an Do-it-Yourself-Anleitungen für Kostümierungen bereit. Am besten sind Verkleidungen aus Materialien, die man ohnehin Zuhause hat.

  • Kostüme ausleihen, tauschen oder gebraucht kaufen: Wer zwei linke Hände oder keine Zeit zum Nähen und Basteln hat, kann sich mit ausgeliehenen Kostümen ins närrische Getümmel stürzen. Diese beanspruchen dann auch nicht das ganze Jahr Platz im Kleiderschank und Abwechslung ist garantiert. Alternativ bieten auch Secondhandläden Karnevalskostüme an. Im Vergleich zum Neukauf spart Gebrauchtes Energie, Ressourcen, CO2, Wasser und Chemikalien. Und wer schon ein Kostüm hat, aber etwas Neues sucht, kann mit netten Leuten Kostüme tauschen.

  • Natürlich bunt schminken: Karnevalsschminke als zertifizierte Naturkosmetik ist frei von Mineralölen, Silikonen, synthetischen Farbstoffen und vielen anderen Inhaltsstoffen, die Haut und Umwelt belasten können. Zu erkennen ist Naturkosmetik etwa am COSMOS/BDIH bzw. Ecocert- oder dem NATRUE-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Mittlerweile werden die bunten Farben auf natürlicher Basis in Bioläden und in Drogeriemärkten angeboten.

  • Glimmer aus Kinderarbeit vermeiden: Mineralischer Glimmer wird auf der Packung als „Mica“ oder „CI77019“ bezeichnet. Er wird sowohl in Natur- als auch in konventioneller Kosmetik verwendet. Mica kann jedoch giftige Schwermetalle enthalten. Außerdem legten Hilfsorganisationen offen, dass Mica in indischen und madagassischen Minen oft von Kindern abgebaut wird. Erkrankungen der Atemwege, Staublunge und Verletzungen (Schnittwunden) sind an der Tagesordnung. Neben dem Verzicht auf den feinen Schimmer bleibt die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob sich der Hersteller der „Responsible Mica Initiative“ angeschlossen hat.

  • Plastikfrei funkeln: Glitzerkram fürs Gesicht besteht aus kleinen Plastikteilchen, die nach den tollen Tagen als Mikroplastik etwa im Abwasser noch lange weiterleben und sich in der Umwelt anreichern. Glitzerteilchen sollten daher auf keinen Fall einfach abgewaschen, sondern mit einem Papiertuch abgeschminkt und im Restmüll entsorgt werden. Übrigens: Glitter aus dem Biokunststoff PLA (Polymilchsäure), oft als „biologisch abbaubar“ beworben, wird nur in Kompostieranlagen zersetzt, aber fast nicht in der Umwelt."


Risiken beim Immobilienkauf erkennen - Ratgeber deckt versteckte Kosten und Vertragsfallen auf
Höhere Baukosten, steigende Hypothekenzinsen und die Energiekrise – wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, kann aktuell nur noch aus einem schmalen Angebot zu erschwinglichen Preisen wählen. Laut einer Studie des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gilt das selbst für Menschen mit guten Einkommen. Und dabei werden bei den inserierten Kaufpreisen häufig bis zu fünfstellige Beträge noch gar nicht berücksichtigt, die beim Erwerb dann aber unvermeidlich sind.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale zeigt auf, wo sich versteckte Posten verbergen können. Und er gibt über 120 Checklisten an die Hand, um mögliche Tücken des Wunschobjekts zu erkennen. So ist bei Neubauten beispielsweise die Erschließung häufig nicht Teil des Angebots, bei gebrauchten Immobilien hingegen sind verpflichtende energetische Nachrüstungen fast nie im Kaufpreis berücksichtigt.
Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim Immobilienkauf
Anhand von Fragebögen können Interessenten die Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den Sanierungs- oder Umbaubedarf unter die Lupe nehmen. Auch Checklisten zu Straßenausbaubeiträgen, zur Fassadensanierung und zum Wohnrecht fehlen nicht. Daneben erläutert der Ratgeber auch typische Vertragsfallen – beim Kauf einer neuen wie einer gebrauchten Immobilie. Wer sich in die Materie einarbeitet, kann gezielt Fragen stellen, Risiken frühzeitig erkennen und den Immobilienkauf auf ein solides Fundament stellen.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro." Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.   

Wie gläsern wollen wir sein?
Fünf einfache Tipps zum Datensparen, die schon viel bewirken
Duisburg, 2. Februar 2022 - Wer Apps nutzt, im Internet surft und jeden Tag sein Smartphone mit sich herumträgt, gibt eine Menge von sich Preis. Ohne es zu merken, hinterlassen wir zahlreiche Informationen über uns, die von Anbietern kommerziell genutzt werden können. „Es lohnt sich, sparsam mit seinen Daten umzugehen”, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW anlässlich des Safer Internet Days am 7. Februar.


„Denn Kundendaten sind nicht nur für Unternehmen wertvoll. Auch das Risiko, von einem Identitätsdiebstahl betroffen zu sein, wird durch Datensparsamkeit reduziert.” Wer kein “gläserner Kunde” werden und seine Daten schützen möchte, kann fünf einfache Tipps befolgen, um schon viel zu erreichen.

Nicht mehr genutzte Konten löschen
Jede:r kennt es: Vor Jahren mal bei einem Online-Shop registriert oder eine App installiert, die irgendwann in Vergessenheit geraten. Solange die Nutzerdaten beim Anbieter bleiben, besteht das Risiko, dass Dritte unbefugt auf diese zugreifen.

Wer also ein ungenutztes Konto löscht, verringert das Risiko eines Datenmissbrauchs und reduziert seine Datenspur. In der Praxis häufig ein Problem: Die App löschen reicht nicht. Zunächst muss das Nutzerkonto gelöscht werden. Das geht entweder in der App selbst, oft ist aber auch ein Login über den Browser erforderlich.

Vorsicht bei Anmeldung und Registrierung
Gerade in Online-Shops bietet es sich an, als „Gast“ zu bestellen anstatt ein Kundenkonto anzulegen. So gibt man am wenigsten Daten über sich Preis. Viele Internetshops, Plattformen und Apps bieten die Möglichkeit, sich mit einem Facebook-, Google- oder Apple-Account anzumelden statt ein neues Nutzerkonto anzulegen.

Doch der Komfort, sich mit diesem „Generalschlüssel“ anzumelden, kann auch Nachteile haben. Gerät er in falsche Hände, etwa durch Phishing, oder wird das Passwort geknackt, haben Dritte Zugriff auf alle Accounts, die mit dem Login-Generalschlüssel genutzt werden. Außerdem können Anbieter beim Single-Sign-On viele Informationen über die Nutzer:innen untereinander austauschen und so noch genauere Profile anlegen. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten möchte, verzichtet daher besser auf das Single-Sign-On.

Unterwegs WLAN und GPS ausschalten
Wer es unterwegs nicht benötigt, sollte WLAN und GPS am Smartphone lieber routinemäßig ausschalten. Denn ist das WLAN aktiviert, sendet das Smartphone stets die sogenannte MAC-Adresse aus, um nach anderen kabellosen Netzen zu suchen. Mit der MAC-Adresse können Geräte eindeutig identifiziert und Bewegungen getrackt werden. Gleiches gilt bei der permanenten Übermittlung des eigenen Standorts per GSP, mit dessen Hilfe Apps umfassende Bewegungsprofile erstellen können. Wer WLAN und GPS regelmäßig ausschaltet, kann außerdem den Akku des Smartphones schonen.


Cookies anpassen Cookies auf Webseiten können nützlich sein, aber in vielen Fällen wollen Anbieter damit nur möglichst viel über Nutzer:innen erfahren. Die von Cookies gesammelten Informationen geben zum Beispiel Aufschluss über Interessensschwerpunkte, Bildungsstatus, finanzielle Hintergründe sowie Häufigkeit und Dauer der Internetbesuche. Das so gebildete Nutzerprofil kann zu Werbezwecken genutzt und verkauft werden und ist für die Anbieter wertvoll.
Wer auf „Alle Cookies akzeptieren“, gibt mehr Preis als nötig. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und nicht erforderliche Cookies abzulehnen.


Alternative Dienste nutzen Suchmaschine, Routenplaner, Mail-Programme, Messenger: hier gibt es zahlreiche Alternativen zu den großen Platzhirschen am Markt, die deutlich datenschutzfreundlicher sind. Einfach mal ausprobieren, was zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Für viele auf dem Smartphone vorinstallierte Apps gibt es alternative Anbieter, die ihre Dienste komplett werbefrei und datensparsam für kleines Geld oder sogar kostenfrei anbieten. Wer bei den großen Anbietern bleiben möchte, kann zumindest die voreingestellten Zugriffsrechte kontrollieren und hier unter Umständen Berechtigungen entziehen, um weniger Daten preiszugeben. Weiterführende Infos und Links: Weitere Tipps zum sparsamen Umgang mit Daten unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/33521 Checken Sie ihr Wissen mit unserem digitalen Selbstlernkurs unter: www.verbraucherzentrale.nrw/meine-daten


 

Januar 2023

Zahlungsprobleme mit der Debitkarte – was tun?
Tipps der Verbraucherzentrale NRW zum Umgang mit den neuen Bankkarten und den Unterschied zu Giro- und Kreditkarten
Duisburg, 27. Januar 2023 - Immer wieder gibt es Zahlungsprobleme mit den sogenannten Debitkarten, etwa in der Gastronomie. Neue Debitkarten wurden vor gut einem Jahr von vielen Geldinstituten eingeführt, auch weil der US-amerikanische Kreditkartenanbieter Mastercard angekündigt hatte, ab Mitte 2023 keine neuen Girokarten mit Maestro-Funktion mehr auszustellen.

Mit dieser Funktion können Besitzer:innen von Girokarten mit einem blau-roten Maestro-Logo auch im Ausland problemlos mit der Girokarte zahlen und Geld abheben. Die neuen Debitkarten von Visa und Mastercard sind Bank- oder Sparkassenkarten für bargeldloses Zahlen und zur Barauszahlung am Geldautomaten. „Sie sehen aber aus wie eine klassische Kreditkarte“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW, „das kann Verwirrung stiften.“


- Was genau ist eine Debitkarte?
In den Funktionen gleicht die Debitkarte den in Deutschland üblichen Girokarten, denn bei einer Zahlung wird das der Debitkarte zugeordnete Konto sofort belastet. Deshalb auch der Name: Das englische Wort „debit“ bedeutet ‚Soll' oder ‚Belastung‘. Optisch gleicht die Debitkarte jedoch der klassischen Kreditkarte, mit 16 Ziffern in Vierergruppen, der Gültigkeitsdauer und dem Namen des Karteninhabers, silberfarben eingeprägt.

Bei Kreditkarten räumt die Bank ihren Kund:innen jedoch einen Verfügungsrahmen ein und die Zahlungen werden erst zeitversetzt und gesammelt am Monatsende abgebucht. Im Gegensatz zur Kreditkarte fallen für die Debitkarte bei vielen Banken aber keine Gebühren an.


- Woran liegt es, wenn Zahlungen mit der Debitkarte nicht funktionieren?
Bei einer Kartenzahlung wird in Deutschland immer noch die Girocard (früher: EC-Karte) besser akzeptiert als eine Debitkarte von Visa oder Mastercard. Das liegt oft daran, dass die Geschäftsleute pro Transaktion bei Girokarten weniger Gebühren zahlen als für Transaktionen mit Debitkarten.

Foto Verbraucherzentrale NRW

Auch im Urlaub kann es zu Problemen kommen, da für eine Kaution etwa bei Hotel- oder Mietwagenbuchungen oft eine echte Kreditkarte verlangt wird. Deshalb ist es ratsam, vor einer Reise genau zu prüfen, welche Karte ein Anbieter fordert. Eine „echte“ Kreditkarte in Reserve kann hier vor unangenehmen Situationen schützen. Bei Online-Käufen hingegen funktionieren Debitkarten hingegen meist anstandslos.


- Wie geht es mit der Girokarte weiter?
Die Girokarte ist kein Auslaufmodell. Im Gegenteil: Die Bankenverbände in Deutschland planen neue Funktionen für die Online-Nutzung. Auch ist angedacht, mit der Girocard zukünftig eine Kaution für einen Mietwagen oder eine Hotelbuchung hinterlegen zu können. Die Girocard ist die am meisten genutzte Bankkarte in Deutschland. Täglich wird mehr als 17 Millionen Mal mit ihr bezahlt, 42 Prozent des Einzelhandel-Umsatzes in Deutschland werden über Girokarten abgewickelt."

Weiterführende Infos und Links: Mehr zum Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarte: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65038 Mehr zur Abschaffung der Maestro-Funktion bei Girokarten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/66548


Was tun bei Schimmel?
Duisburg, 19. Januar 2023 - Die Verbraucherzentrale NRW zeigt, welche Maßnahmen bei Schimmelbefall in Innenräumen umgesetzt werden sollten. Gerade in diesem Winter möchten und müssen viele bei den Heizkosten sparen und drehen dazu das Thermostat an der Heizung runter. Aber gar nicht zu heizen ist eine schlechte Idee, denn das Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte ist hoch, besonders in schlecht gedämmten Räumen.

„Hinter einem Schrank können Wandbereiche so feucht werden, dass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen können“, fasst Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg das Risiko zusammen und erklärt welche Schritte Verbraucher:innen bei Schimmelbefall umsetzen sollten.


- Überprüfen und Sofortmaßnahmen treffen
Wer Schimmel an der Wand entdeckt sollte sich zuerst fragen, was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen Wasserschaden durch Regen oder ist eine Wasser- oder Heizungsleitung defekt? Dabei gilt es Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln – oft ist keine Notfallsituation gegeben.

Sofern Mieter:innen keinem Risiko ausgesetzt sind, sind sie der Mitwirkung verpflichtet, damit der Schaden nicht größer wird. Das bedeutet: Sie sollten Sofortmaßnahmen ergreifen, damit keine weitere Feuchtigkeit dazu kommt. Liegt beispielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein provisorisch aufgestellter Wassereimer das eindringende Wasser auffangen.

- Schaden melden
Im Schadensfall gilt für Betroffene eine Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Schaden von den verantwortlichen Personen schnell behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Vermieter:innen oder die Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer:innen sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der Hausverwaltung verpflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren.

- Schaden dokumentieren
Jetzt gilt es den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und den Vorgang möglichst genau zu beschreiben: Was ist wann geschehen oder entdeckt worden? Betroffene sollten den Zeitpunkt der Feststellung, Datum, Ort und besondere Umstände wie starken Regen, Wind oder Sturm schriftlich und auf Fotos festhalten. Mit einem Maßstab lassen sich dabei Art und Größe des Schadens deutlich machen.


- Informationen und Rat einholen
Damit nichts falsch gemacht wird und kein langfristiger Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um größere Schäden, um eine bautechnische Analyse des Schadens oder die Planung der Schimmelsanierung sind Bausachverständige und spezialisierte Schimmelsanierungsfirmen gefragt.


Grundsätzlich gilt: Für die Beseitigung des Schaden sind zuerst die Eigentümer:innen verantwortlich. Sollte sich später nach der Ursachenanalyse herausstellen, dass auch die Mieter:innen eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer befürchtet, durch den Schimmelschaden krank zu werden, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten und können gegebenenfalls direkt an Spezialist:innen verweisen.


- Kontakt mit Schimmel minimieren
Insbesondere bei Schäden, die größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte bis zur Sanierung der betroffene Raum nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Schaden vorübergehend „abgeschottet“ werden: Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Sporen nicht weiter verbreiten. Nur bei kleineren Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine Eigensanierung möglich sein.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die Ursache des Feuchteschadens behoben wurde. Wichtig ist neben der Schimmelbeseitigung und Ursachenforschung, wie ein Schimmelbefall zukünftig verhindert werden kann. Fachliche Hinweise zur Sanierung, zur energetischen Verbesserung des Gebäudezustandes und zum schimmel- und schadstofffreien Wohnen geben die Energie- und Umweltberatungen der Verbrauchzentralen."

Weitere Informationen: Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hält alle wichtigen Informationen und Verweismöglichkeiten bereit unter www.schimmelnetz.nrw Weitere Infos zur Schimmelvorsorge und zur Beseitigung www.verbraucherzentrale.nrw/node/6794

Verbraucherzentrale Duisburg: Vertragsverlängerung bis Ende 2023
Duisburg, 12. Januar 2023 - Ratsuchende können auch in diesem Jahr auf die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße in Duisburg-Mitte zählen. Duisburgs Beigeordneter für Verbraucherschutz Matthias Börger und Dr. Iris van Eik, Bereichsleiterin Beratung und Bildung und Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, der bis Ende des Jahres läuft.

Die Kosten für die Verbraucherzentrale teilen sich die Stadt Duisburg und das Land NRW. „Die Verbraucherzentrale in Duisburg ist eine kompetente Anlaufstelle, die aus der Angebotspalette in unserer Stadt nicht mehr wegzudenken ist. Die rund 7.500 Verbraucheranliegen jährlich sind ein Indiz dafür, dass Ratsuchende auf ihre Anlaufstelle für alle Fragen des Verbraucheralltags nicht verzichten wollen. Mein besonderer Dank gilt daher den Wirtschaftsbetrieben Duisburg und der Stadtwerke Duisburg AG, die durch ihre Unterstützung die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit für das Jahr 2023 weiterhin sichern. Der Stadt Duisburg ist es ein wichtiges Anliegen, die Finanzierung der Verbraucherberatung in Duisburg möglichst frühzeitig und langfristig sicherzustellen“, so Matthias Börger, Beigeordneter für Verbraucherschutz.

Seit 1975 bietet das Team der Verbraucherzentrale in Duisburg Unterstützung rund um den Verbraucheralltag. Aktuelle Schwerpunkte sind dabei Probleme aus der digitalen Welt: App-Abzocke, Fallstricke beim Onlineshopping und dubiose Drittanbieterposten auf der Telefonrechnung. In besonderem Maße wenden sich Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen oder gar existenziellen Problemlagen an die Verbraucherzentrale, die zudem oftmals Opfer unseriöser Anbietermaschen werden.

Umfassende Information sowie rechtliche und wirtschaftliche Beratung gibt es hierzu in der Regel in deutscher Sprache. „Immer häufiger werden Ratsuchende von einem Übersetzer oder einer Betreuungsperson begleitet. Denn inzwischen suchen bei uns auch viele geflüchtete und neu zugewanderte Menschen nach Hilfestellungen. Dies zeigt, dass die Menschen in unserer Stadt angekommen sind. Denn schließlich muss zunächst bekannt sein, dass sich alle Bürger*innen bei uns unabhängigen Rat und bei Bedarf rechtliche Vertretung einholen können“, wertet Beratungsstellenleiterin Paulina Wleklinski die Akzeptanz der Verbraucherzentrale auch als ein Stück gelungener Integration.

„Aber natürlich ist die Zielgruppe der Verbraucherzentrale deutlich breiter gefächert und Nachfrage aus allen Schichten der Gesellschaft zu finden. Eben ein Angebot für alle Duisburger Bürger.“ Eine besondere Dynamik ist bei der Nachfrageentwicklung zu Fragestellungen des Energiemarktes zu verzeichnen. Gerade die sprunghafte Kostenentwicklung im Bereich der Energieversorgung bringt viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen.

Bereits in 2022 wurde die spezialisierte Beratung bei drohender oder vollzogener Energiesperre gefördert. Seit diesem Jahr wurde die dringend erforderliche Erweiterung der Beratungskapazitäten auf eine Vollzeitstelle umgesetzt, um dem hohen Beratungsbedarf mit zeitnaher Hilfestellung zu begegnen.

„Wer sich schon lange im Verbraucheralltag und auch in liberalisierten Märkten bewegt, nimmt gerne die anbieterunabhängige Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch, um ggf. einen alternativen Tarif oder Anbieter im Telekommunikations- oder Energiebereich zu finden oder nutzt zum Beispiel eine ‚Inventur‘ bestehender Versicherungsverträge, um ein Übermaß an Versicherungen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden“, erläutert Paulina Wleklinski das breite Spektrum der Beratungsmöglichkeiten.

Dr. Iris van Eik, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, freute sich, dass dank der finanziellen Vereinbarung mit der Stadt das bewährte Angebot auch in diesem Jahr fortgeführt werden könne: „Beinahe täglich hören wir von Ratsuchenden, wie froh sie sind, dass wir uns für ihre Belange einsetzen. Häufig sind wir Wegweiser durch den Informations- und Paragrafen-Dschungel und setzen uns auch präventiv gegen Übervorteilung auf Verbraucherseite ein. Und nicht zuletzt geben wir wertvolle Tipps, wie der finanzielle Handlungsspielraum durch kleinere Maßnahmen im Haushaltsbudget erweitert und Überschuldung entgegengewirkt werden kann.“

Das Beratungsportfolio ist nicht nur für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe. Dies belegen auch die rund 2.300 Rechtsberatungen und -vertretungen, die die Beratungsstelle in 2022 bearbeitet hat. Die Verhandlungen für die Vertragsverlängerung ab dem 1. Januar 2024 beginnen bereits jetzt, um die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale in Duisburg frühzeitig und möglichst langfristig sicherstellen zu können.

 

Strompreis-Anstieg: Wie hoch ist die Entlastung durch die Preisbremse?
Duisburg, 12. Januar 2023 -  Mit dem interaktiven Abschlags-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lässt sich die Höhe der Abschläge inklusive der Preisbremsen ermitteln. Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundversorger, erhöhen die Preise pro Kilowattstunde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent.

„Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Paulina Wleklinski, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg. „Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse. Für Januar und Februar werden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, sagt Wleklinski.

Energieanbieter müssen Verbraucher:innen bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen. Mit dem interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann.

 
Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln:
Der Brutto-Preis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.

  Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher:innen auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanbieter.

  Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch.

Bei Haushalten dagegen, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.

  Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösungen sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten.

Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken."

Weitere Informationen und Links: Der Energiepreis-Rechner und weitere Informationen finden sich hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/75669

Den
passenden Stromtarif finden: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6436 Alle Beratungsangebote in der Energiekrise uwww.verbraucherzentrale.nrw/node/79061