Duisburg, 7. Januar 2022 - Der Duisburger Weihnachtsmarkt
2021 hat am 30. Dezember 2021 seine Tore geschlossen. Der
Veranstalter Duisburg Kontor bilanziert die zurückliegende
Spielzeit.
„Insgesamt können wir mit dem Besuch auf
dem Duisburger Weihnachtsmarkt 2021 unter den Umständen
zufrieden sein, auch wenn die Einführung der 2G-Regel, die
allgemeine Maskenpflicht in Teilen der Duisburger Innenstadt
und die Ausbreitung der Virus-Variante Omikron zur
Verunsicherung bei den Menschen geführt hat, so dass die
Besucherzahlen der Vorjahre nicht erreicht werden konnten“,
resümiert Uwe Kluge, Geschäftsführer der veranstaltenden
Duisburg Kontor GmbH.
„Trotz der schwierigen
Umstände ist es uns gelungen, den Händlern durch die
Umsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes den
Betrieb ihrer Stände bis zum geplanten Ende des
Weihnachtmarktes zu ermöglichen“, ergänzt Christoph Späh,
nebenamtlicher Geschäftsführer bei Duisburg Kontor. „In
vielen anderen Städten war das nicht der Fall. Nicht alleine
aus diesem Grund ziehen wir eine insgesamt positive Bilanz.“
An insgesamt 47 Tagen boten mehr als 100
SchaustellerInnen ein abwechslungsreiches Angebot. Gut 20
Marktstände konnten in 2021 im Vergleich zum Weihnachtsmarkt
2019 weniger vermietet werden. Dies führte zu einer
Verteilung der Umsätze auf weniger teilnehmende Aussteller.
Duisburg Kontor musste gestiegene Kosten durch das
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept aufgrund der Pandemie
und allgemeiner Kostensteigerungen durch Aufträge an die
verschiedenen Dienstleister bei gleichzeitig geringeren
Einnahmen verkraften.
Trotz dieser wirtschaftlich anspruchsvollen
Herausforderungen haben sich die zusätzlichen Investitionen
in die Eislaufbahn und das neue Podest an der Eisfläche
gelohnt. Beides wurde ebenso wie die 50 neuen
„Weihnachtskrippen“, die interessierten
Schaustellerbetrieben zu geringen Mietpreisen zur Verfügung
gestellt wurden, sehr gut angenommen.
Trotz der
Zusatzkosten und der Investitionen wurden die Standgelder im
Vergleich zu den Vorjahren nicht erhöht. Die Standgelder
bemessen sich nicht an der Höhe der Umsätze der
Schausteller, die dem Veranstalter nicht bekannt sind,
sondern an dem Aufwand des Veranstalters für die
Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes. Eine
Senkung der Standgelder ist daher nicht vorgesehen.
Der wirtschaftliche Erfolg bei der Teilnahme am
Weihnachtsmarkt hängt von mehreren individuellen Faktoren
ab, die im Wesentlichen der Betreiber in der Hand hat. Dazu
gehören die Preisgestaltung, das Angebot an sich, die
Qualität, der Service und die Marktstandatmosphäre.
Erfahrungsgemäß differieren die Umsätze im Vergleich zu 2019
bei den verschiedenen Marktständen untereinander stark.
Marktteilnehmer sind individuell sehr unterschiedlich
erfolgreich, auch innerhalb gleicher Warenangebote, so dass
pauschale Aussagen über Umsatzrückgänge nicht
allgemeingültig sind. Konkrete Nachweise der
Schaustellerbetriebe über Umsatzrückgänge liegen nicht vor.
Vor diesem Hintergrund hat sich Duisburg Kontor entschieden,
ebenso wie die Nachbarkommunen keine Standgeldermäßigung zu
gewähren.
Diese Entscheidung fiel auch vor dem Hintergrund, dass
Schaustellerbetriebe Überbrückungshilfen beim
Bundesministerium für Wirtschaft beantragen können und nicht
einseitig eine von der Pandemie betroffene Branche gegenüber
anderen ebenso betroffenen Branchen bevorteilt werden darf.
Zwischen den Schaustellerverbänden und Duisburg Kontor ist
vereinbart worden, dass die Schausteller von der Möglichkeit
der Antragstellung von Corona-Hilfen beim Bund bzw. Land
Gebrauch machen. Man hat sich verständigt Mitte März erneut
ein Gespräch zu führen. Sollte es darüber hinaus
nachweislich Härtefälle geben, die einen Schaustellerbetrieb
in seiner Existenz gefährden, wird auf gesonderten Antrag
hin ein anteiliger Standgeldnachlass durch Duisburg Kontor
geprüft.
Der Stadt Duisburg und Duisburg Kontor waren
wichtig, den Weihnachtsmarkt coronakonform und gemeinsam mit
den Schaustellerbetrieben veranstalten zu können. Die große
Herausforderung bestand darin, als einer der ersten Städte
mit einem sicheren und genehmigungsfähigen Konzept zu
starten und den Markt wie geplant bis zum Jahresende
durchzuführen.
|