Weihnachtsmarkt 2023

Duisburger Weihnachtsmärkte

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Fakten zum Fest

Zwischen den Jahren mal fünf gerade sein lassen – auch bei der Abfalltrennung?
In der festlichen Zeit um Weihnachten lassen liebevoll verpackte Geschenke und üppige Dekorationen die Augen leuchten und oft leider auch die Mülltonnen überquellen. Eine genussvolle Auszeit vom anstrengenden Alltag sollte aber nicht zum Stresstest für die Umwelt werden. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten alle, genussvoll zu konsumieren und alle Rückstände möglichst sorgfältig zu verwerten. Gerade während der Feiertage sichert die Trennung von Altpapier und Wertstoffe wertvolle Rohstoffe.

Hier ein paar Tipps:
• Kartons und Geschenkpapier ohne metallische oder plastikhaltige Beschichtungen gehören zum Altpapier.
• Beschichtetes Geschenkpapier oder Geschenkpapier mit Glitzer- oder Folienelementen gehört in den Restmüll.
• Folien (klar oder auch bunt) gehören in die Wertstofftonne.
• Schleifen aus Stoff können wiederverwendet werden. Schleifen aus Kunststoffmaterial können über die Wertstofftonne recycelt werden.
• Mischverpackungen wie zum Beispiel Kartons mit Kunststoffelementen können getrennt voneinander entsorgt werden. Dann gehört der Karton zum Altpapier und der Kunststoff in die Wertstofftonne.

Grundsätzlich gilt: Alles aus Plastik und Metall gehört in die Wertstofftonne. Lebensmittelabfälle gehören immer in die Bio- oder Restmülltonne. Glasflaschen können beliebig oft recycelt werden, wenn sie über die Altglascontainer entsorgt werden.

Abfall, der richtig getrennt wird, bleibt dem Recyclingkreislauf erhalten und kann vielfach wiederverwertet werden. Jede Person kann jeden Tag einen Beitrag leisten, unser Klima und unsere Rohstoffe zu schonen.

Wie dies geht, zeigt die Aktion #vollimtrennt der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Unter www.vollimtrennt.de gibt es Hinweise und Hintergrundinformationen zur richtigen Abfalltrennung. Dabei stehen die Wertstoff- und Papiertonnen im Fokus. Die Aktion beugt typischen Fehlwürfen vor. So demonstriert Familie Müller, wo sich die Tücken im Alltag verbergen. Gerade ist online eine neue Folge gestartet, bei der es noch während der Bescherung zum Familienstreit rund um die Abfalltrennung kommt.

Wichtiger Hinweis: Rund um Weihnachten verschieben sich einige Entsorgungstermine. Alle aktuellen Termine sind im Online-Abfallkalender unter www.wb-duisburg.de oder über die WBD App zu finden.



Die Hälfte aller Familien in Deutschland sind Ein-Kind-Familien

Weihnachten gilt traditionell als Fest der Familie. Im Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 11,9 Millionen Familien mit Kindern unter einem Dach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei machten die insgesamt 5,9 Millionen Ein-Kind-Familien die Hälfte (50 %) aus. 4,4 Millionen Familien (37 %) hatten zwei Kinder. Nur in rund 13 % aller Familien (1,5 Millionen) lebten drei Kinder oder mehr.
Anteilig gab es damit zuletzt mehr Familien mit mehreren Kindern als zehn Jahre zuvor. 2012 war der Anteil der Ein-Kind-Familien mit 53 % etwas größer gewesen, dagegen hatten in 36 % der Familien zwei Kinder gelebt und in lediglich 11 % drei Kinder oder mehr.

• Die durchschnittlich größten Familien lebten 2022 in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
• Spendenaufkommen erreichte 2019 Höchstwert mit 7,1 Milliarden Euro
• Drei Viertel aller Karpfen kamen 2022 aus Bayern und Sachsen



Rund ein Fünftel weniger Weihnachtsbäume wurden 2022 nach NRW importiert
937 000 frische Weihnachtsbäume mit einem Warenwert von 10,7 Millionen Euro wurden im Jahr 2022 nach NRW eingeführt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 224 000 bzw. 19,3 Prozent weniger Bäume als ein Jahr zuvor.
Mit einem Anteil von 87,3 Prozent (818 000 frische Bäume) war Dänemark das häufigste Herkunftsland der importierten
Weihnachtsbäume. Der Warenwert belief sich auf 9,5 Millionen Euro.

Auf den Plätzen zwei und drei folgten ebenfalls Nachbarländer: Polen mit 8,8 Prozent (83 000 frische Bäume) und die Niederlande mit
3,9 Prozent (37 000 frische Bäume).



Der Absatzwert von in NRW produziertem Leb- und Honigkuchen war in  2022 um 25,1% höher als ein Jahr zuvor
Im Jahr 2022 sind in 17 nordrhein-westfälischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 17 900 Tonnen Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden. Das waren 1 300 Tonnen bzw. 8,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch würde die Menge ausreichen, um jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes im Jahr mit knapp einem Kilogramm Leb- und Honigkuchen zu versorgen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert mit 77,1 Millionen Euro
nominal um 15,5 Millionen Euro bzw. 25,1 Prozent höher als im Jahr 2021. Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Absatzmenge um
1 700 Tonnen (−8,5 Prozent) verringert; während der Absatzwert nominal um 14,8 Millionen Euro (+23,8 Prozent) stieg. Der
durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Leb- und Honigkuchen war mit 4,30 Euro um 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um
35,3 Prozent höher als im Jahr 2019.

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 87 600 Tonnen (+3,6 Prozent gegenüber 2021) Leb- und Honigkuchen mit einem Absatzwert von 282,4 Millionen Euro (+12,7 Prozent) hergestellt; der Anteil des in Nordrhein-Westfalen hergestellten Leb- und Honigkuchens an der
bundesweit produzierten Menge lag bei 20,5 Prozent (2021: 19,6 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sind in den ersten drei Quartalen 2023 in 15
nordrhein-westfälischen Betrieben mit 13 300 Tonnen in etwa so viele Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden wie im
entsprechenden Vorjahreszeitraum (−6 Tonnen; −0,0 Prozent), während der Absatzwert von 59,3 Millionen Euro nominal um
5,8 Millionen Euro (+10,9 Prozent) höher war. Der durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm Leb- und Honigkuchen stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 10,9 Prozent und gegenüber den ersten drei Quartalen 2019 um 46,8 Prozent auf 4,45 Euro.

Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr
Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum
Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet.