Duisburg, 22. Februar 2020 - Die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg stellen in der letzten Zeit
vermehrt fest, dass die Qualität der Inhalte der
Altpapierbehälter schlechter wird. So kann es zukünftig
vorkommen, dass fehlbefüllte Altpapierbehälter nicht geleert
werden. Auch die Papierbündelsammlung ist davon betroffen.
Die Kolonnen, die die Sammlung und Leerung des Altpapiers
vornehmen, werden ab sofort verstärkt auf Verunreinigungen
im Behälter achten. Es kommt leider häufiger vor, dass die
Altpapierbehälter mit anderen Abfällen befüllt werden. Zur
Altpapiersammlung gehören lediglich Zeitungen,
Zeitschriften, Pappe und Kartonagen, Schreib- und
Computerpapier sowie Verpackungen aus Papier.
Milch- und Saftkartons, beschichtetes Papier und
verunreinigte Pizzakartons zählen nicht dazu.

Auch Hausmüll,
Kunststoffe oder Verpackungen aus anderen Materialien dürfen
nicht ins Altpapier gegeben werden.
Wird ein Altpapierbehälter wegen Fehlbefüllung stehen
gelassen, kann eine kostenpflichtige Nachleerung
je nach Behältergröße zwischen knapp 22,00 und 44,00
Euro kosten.
Bei der Papierbündelsammlung sollte das Papier mit einer
Kordel oder einem Kreppband gebündelt oder in Papiertüten
oder Kartons verpackt, bereitgestellt werden. Und zwar so,
dass es nicht zum Papierflug kommt. Die Bereitstellung in
Kunststofftüten ist zu vermeiden. „Blaue Säcke“ mit
geschreddertem Papier gehören ebenfalls nicht in die
Papierbehälter. Der „Blaue Sack“ muss ausgeschüttet und
anschließend in der Wertstofftonne entsorgt werden.
Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff, dessen
Wiederverwendung nur bei einer sortenreinen Sammlung möglich
ist.
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