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Archiv
Januar - März 2026
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Garbe Industrial schließt weiteren Mietvertrag im
Multi-User-Park Duisburg
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Hamburg/Duisburg, 18. März 2026 - Der
Multi-User-Park von Garbe Industrial in Duisburg füllt
sich weiter. Das Immobilienunternehmen hat mit dem
Logistikdienstleister Patac einen Mietvertrag über eine
Gesamtfläche von rund 7.300 Quadratmetern abgeschlossen.
Der neue Mieter wird in Duisburg Waren lagern und
umschlagen, die über Amazon und weitere
E-Commerce-Plattformen vertrieben werden. Patac bezog zum
1. März einen kompletten Gewerbeparkriegel. Der
Mietvertrag umfasst neben 5.650 Quadratmeter Hallenfläche
1.000 Quadratmeter Lagermezzanine und 650 Quadratmeter
Bürofläche.
Das Leverkusener Maklerunternehmen Kromeich & Partner war
bei der Vermietung beidseitig beratend tätig. Der
Multi-User-Park im Duisburger Stadtteil Meiderich
entstand auf einer Grundstücksfläche von etwa 56.000
Quadratmetern auf dem früheren „Zeus-Gelände“. Realisiert
hat ihn Garbe Industrial mit dem Joint-Venture-Partner
Bremer Projektentwicklung.
Rund 50 Millionen Euro haben beide Unternehmen in den
Standort investiert, um die Stahlindustriebrache
grundlegend zu sanieren und auf dem lange ungenutzten
Brownfield modernes Ansiedlungspotenzial für Logistik und
Gewerbe zu schaffen. Der Multi-User-Park besteht aus drei
Gebäuden mit einer Gesamtfläche von knapp 29.500
Quadratmetern. In die etwa 14.000 Quadratmeter große
Logistikhalle ist ein chinesisches Logistikunternehmen
eingezogen.

Multi-User-Park - Luftaufnahme Garbe Industrial
3.600 Quadratmeter in einem der beiden gegenüberliegenden
Gewerbeparkriegel sind etwa zu gleichen Teilen an ein
Transportunternehmen und einen Industriedienstleister
vergeben. Zwei Einheiten mit einer Fläche von insgesamt
3.500 Quadratmetern sind noch verfügbar.
„Das Interesse an Logistik- und Gewerbeflächen ist in
Duisburg in den vergangenen Monaten spürbar gestiegen“,
erläutert Frank Soppa, Regionalleiter Development West
bei Garbe Industrial: „Deshalb sind wir zuversichtlich,
auch die verbliebenen Kapazitäten zeitnah vermieten zu
können.“ Frank Soppa ist davon überzeugt, dass sowohl die
Qualität der Immobilien als auch die verkehrsgünstige
Lage inmitten der Metropolregion Rhein-Ruhr den
Multi-User-Park Duisburg für Unternehmen interessant
machen.
Die A59 Dinslaken – Bonn verläuft in unmittelbarer Nähe.
Das Autobahnkreuz Duisburg-Nord, das die A59 mit der A42
Moers – Dortmund verknüpft, ist nur wenige Hundert Meter
entfernt. Über die A 42 ist der Standort außerdem an die
A2 angebunden, eine der wichtigsten Ost-West- Achsen
Deutschlands. Der Multi-User-Park Duisburg wurde nach
aktuellen Nachhaltigkeitskriterien errichtet.
Zur Gewinnung regenerativer Energie wurden auf den
Dachflächen 6.380 Photovoltaikmodule mit einer
Gesamtleistung von 2,647 Megawatt Peak installiert. Der
Gebäudekomplex kommt ohne den Einsatz fossiler
Energieträger aus. Beheizt werden die drei Immobilien
mithilfe eines Wärmepumpensystems. Außerdem wurden Teile
der Fassade mit Holz verkleidet.
Für den Multi-User-Park streben Garbe Industrial und
Bremer Projektentwicklung eine Zertifizierung nach dem
Gold- Standard der Deutschen Gesellschaft für
Nachhaltiges Bauen an.
Über die GARBE Industrial GmbH & Co. KG: Die GARBE
Industrial GmbH & Co. KG (GARBE Industrial) mit Hauptsitz
in Hamburg ist eine der führenden Plattformen für
Logistik-, Industrie- und Gewerbeimmobilien in
Deutschland und Europa. Das Immobilienunternehmen zählt
seit über 25 Jahren zu den bedeutendsten unabhängigen
Partnern für Transport- und Logistikdienstleister, Handel
und produzierendes Gewerbe.
Als Developer, Operator und Investor deckt GARBE
Industrial die gesamte Wertschöpfungskette einer
Immobilie ab und entwickelt, kauft bzw. verkauft,
akquiriert, vermietet, verwaltet und finanziert
hochwertige Gewerbeimmobilien an attraktiven nationalen
und internationalen Verkehrs- und Industriestandorten.
Mit einer Mietfläche von rund 7,1 Millionen Quadratmetern
und einer Projektentwicklungs-Pipeline von ca. 1,8
Millionen Quadratmetern in Deutschland und Europa
verwaltet GARBE Industrial derzeit ein Immobilien- und
Fondsvermögen von rund 10,9 Milliarden Euro (Stand 31.
Dezember 2025).
GARBE verfolgt über die drei Holdinggesellschaften GARBE
Industrial Real Estate, GARBE Reside und GARBE
Infrastructure die Strategie „Sheds, Beds &
Infrastructure“. Unter dem Dach der GARBE Industrial Real
Estate bündeln GARBE Industrial, GRR GARBE Retail, GARBE
Data Centers und GARBE Insite ihre Expertise im Bereich
Sheds.
Die operativen Einheiten schaffen eine voll integrierte
Immobilienplattform, die die gesamte industrielle
Wertschöpfungskette der Assetklassen Industrie- &
Logistik-, Spezial- und Einzelhandelsimmobilien
übergreifend abdeckt – von der Produktion bis zum
Endkunden.
Bei GARBE entwickeln und betreuen rund 600 Fachleute an
21 Standorten in 14 Ländern ein Gesamtvolumen von mehr
als 15 Milliarden Euro Assets under Management
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Hauseigentümer wollen klare Regeln für
klimafreundliche Heizungen |
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- Über 80 Prozent
sanierungsinteressierter Hauseigentümer wollen alte Öl-
und Gasheizungen ersetzen
- Drei von vier Befragten lehnen die Abschaffung der
65-Prozent-Erneuerbaren-Regel ab
- Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“ für
Gas- und Ölheizungen

Berlin/Duisburg, 18. März 2026 - Eine große Mehrheit der
sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar
für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch
klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle
Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft
co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig
stößt die Abschaffung der bisherigen
65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen
Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“
findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.
Nachdem die Eckpunkte für das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat
co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten
geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher
haben teilgenommen.
Jeder Dritte für gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch
Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große
Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen
Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass
veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch
klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten.
Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel
auch gesetzlich vorzugeben.
Hauseigentümer warnen vor Kostenfalle Gasheizung
Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung
der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im
Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt
negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die
Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter
aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen
verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein
anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig
zur Kostenfalle.“
Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“
Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute
Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil
klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei
knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder
Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine
neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden
sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die
begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe.
„Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur
Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen
dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.
Deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz
Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach
politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen
Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche
Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99
Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent)
weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen
etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.
Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten
Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die
Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab
(Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU-
und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt
(CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).
Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen
parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD-
als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die
Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich
zustimmen.
Eigentümer fordern Planungssicherheit für Investitionen
„Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte
Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas
und erwarten von der Politik vor allem verlässliche
Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei
co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut,
entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden
viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“
„Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland
insgesamt zu langsam voran“, sagt
co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb
braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten
ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen
andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher
CO₂-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige
Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt
sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich
beschleunigen.“
Zur Umfrage
An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten
des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht
repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch
gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer
wider, also einer Gruppe, die konkrete
Investitionsentscheidungen trifft. Um politische
Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach
aktueller Wahlabsicht gewichtet.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (www.co2online.de)
steht für Klimaschutz, der wirkt. Mehr als 50 Energie-
und Kommunikationsexperten machen sich seit 2003 mit
Kampagnen, Energierechnern und PraxisChecks stark dafür,
den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten
Haushalten auf ein Minimum zu senken.
Die Handlungsimpulse, die diese Aktionen auslösen, tragen
messbar zur CO2-Minderung bei. Im Fokus stehen Strom und
Heizenergie in Gebäuden, Modernisierung, Bau sowie Hilfe
im Umgang mit Fördermitteln. Unterstützt wird co2online
unter anderem vom Bundesumweltministerium, dem
Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und
Wirtschaft.
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Berlin muss Niederrhein-Wirtschaft stärken |
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IHK-Unternehmer: Mehr Tempo
bei Reformen
Duisburg, 17. März 2026 - Die
Bundesregierung hat eine Wirtschaftswende angekündigt und
Milliarden-Schulden aufgenommen. Doch die Betriebe am
Niederrhein merken davon wenig. Schleppende Bürokratie,
marode Brücken und hohe Steuern bremsen die Wirtschaft
aus. Die Sorgen der Unternehmen sind so groß wie lange
nicht mehr. Eine Delegation der Niederrheinischen IHK
machte bei ihrem Besuch bei Spitzenpolitikern des
Bundestages deutlich: So geht es nicht weiter.
„Unsere Unternehmen leiden unter den
Standard-Bedingungen. Wir erleben die längste Stagnation
seit 80 Jahren. Unsere Firmen bauen Stellen ab und
investieren nicht mehr“, beschreibt Werner
Schaurte-Küppers, Präsident der Niederrheinischen IHK,
die Lage.
„Die Bundesregierung hat uns vor einem Jahr Reformen
versprochen. Wir sind in Berlin, um diese einzufordern:
Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere
Steuern, einfachere Existenzgründungen sowie Innovation
fördern. Stattdessen diskutiert Berlin, die Betriebe bei
Rente oder Erbschaft mehr zu belasten. Das ist Gift für
den Mittelstand“, bekräftigt Schaurte-Küppers.
Einsatz für den Stahl Im Gespräch mit
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und dem Staatssekretär
für Wirtschaft Stefan Rouenhoff erläuterten die
Unternehmer der Region ihre Sorgen. Sie fordern, die
Stahlindustrie schnell vor Billig-Importen aus China zu
schützen. „Der größte Stahlstandort der EU für uns in
Duisburg bleibt unter Druck. Die Unternehmen müssen viele
tausend Stellen streichen. Wir brauchen hier eine
Perspektive, auch für die Transformation hin zu grünem
Wasserstoff“, betont der IHK-Präsident.
Infrastrukturgesetz guter Einstieg Auch bei der
Infrastruktur drücken die Unternehmer aufs Tempo. „Es ist
gut, dass die Bundesregierung nun ernst machen will mit
schnelleren Verfahren. Die Sanierung muss zügiger gehen.
Eine kaputte Brücke muss in zwei Jahren ersetzt sein“, so
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.
Delegation fordert schnelles Handeln
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte beim Treffen
mit der Delegation vom Niederrhein Verständnis für die
Sorgen der Wirtschaft: „Internationale Krisen,
Transformation, demografischer Wandel: Unternehmen und
Beschäftigte in unserem Land stehen vor großen
Herausforderungen. Dies gilt auch für die Region
Niederrhein, die wirtschaftlich breit aufgestellt ist –
von Industrie bis hin zu Logistik, Handel und
Dienstleistungen.
Die Herausforderungen können wir nur gemeinsam
bewältigen: mit einer starken Sozialpartnerschaft und
einem Zusammenspiel aus politischen Rahmenbedingungen,
gezielter Unterstützung und unternehmerischer
Verantwortung. Das zeichnet unsere soziale
Marktwirtschaft aus.“
Im Wirtschaftsministerium trafen die Unternehmer den
Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Rouenhoff. „Ein
Blick von Kleve über Wesel nach Duisburg zeigt: Die
niederrheinische Wirtschaft ist breit aufgestellt, hat
eine hohe Wertschöpfungstiefe und leistet damit einen
wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes.
Damit unsere Region auch in den nächsten Jahren
wirtschaftlich leistungsfähig sein kann, braucht es
Investitionen in die Verkehrs- und digitale
Infrastruktur, bezahlbare Energiepreise, weniger
Bürokratie, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, geringere
Lohnnebenkosten und qualifizierte junge Menschen.
Die hierfür notwendigen Reformen erfordern erhebliche
Kraftanstrengungen. Aber sie bringen unsere Region und
unser Land wieder nach vorne", betonte er. In
allen Gesprächen machte die IHK-Delegation deutlich, dass
sie kraftvolle und mutige Reformen erwarten. Die guten
Ansätze der Regierung müssen vor Ort ankommen.

Unternehmer sprechen mit Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas (SPD) darüber, was sie von der Politik erwarten.
Foto: Niederrheinische IHK
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Mittelstandsstudie: Was das Herz der deutschen
Wirtschaft am Schlagen hält |
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United
Interim Wirtschaftsreport 2026 über die Herausforderungen
des Mittelstands
Umfrage unter 550 Interim Managern, die als
„Seismographen der Wirtschaft“ gelten
Berlin/Duisburg, 17. März 2026 – Die mittelständische
Wirtschaft stellt rund 60 Prozent aller Arbeitsplätze,
erwirtschaftet mehr als die Hälfte des
Bruttosozialprodukts und schafft über 80 Prozent der
Ausbildungsplätze. Welchen Herausforderungen diese
Unternehmen, die das Herzstück der deutschen Wirtschaft
bilden, gegenüberstehen, ist Gegenstand des
Wirtschaftsreports 2026 der Management-Community United
Interim (www.unitedinterim.com).

Die Studie wurde von 15 erfahrenen Spezialisten für
Interim Management erstellt: Ulvi Aydin, Friedhelm Best,
Jan Beutnagel, Ulf Camehn, Christian Florschütz, Eckhart
Hilgenstock, Christian Jung, Jane Enny van Lambalgen, Dr.
Sven Mues, Ulrich Schmidt, Klaus-Peter Stöppler, Roland
Streibich, Paul Stricker und Dr. Andreas Vieweg sowie Dr.
Harald Schönfeld.
„Interim Manager gelten als Seismographen der Wirtschaft,
weil sie als Führungskräfte auf Zeit mehr
unterschiedliche Herausforderungen in mehr Unternehmen
über alle Branchen hinweg bewältigen als festangestellte
Manager“, erklärt Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer
von United Interim und Herausgeber der Studie. Dem Report
liegt eine Umfrage unter 550 Interim Managern zugrunde,
die von den 15 Autoren des Reports ausgewertet und
analysiert wurde.
Überbürokratie und China-Wettbewerb drücken am meisten
Nach Einschätzung von 82 Prozent der befragten
Führungskräfte auf Zeit ist die Überbürokratisierung das
größte Übel für den Mittelstand. 76 Prozent beklagen in
diesem Zusammenhang vor allem zähe Genehmigungsverfahren.
„Die Überregulierung im Bauwesen steht exemplarisch für
das Dilemma“, sagt der Bau- und Immobilienfachmann
Klaus-Peter Stöppler. Er erhält Zustimmung von mehr als
zwei Dritteln (69 Prozent) der Befragten.
Den zunehmenden Wettbewerbsdruck aus Asien, insbesondere
aus China, stufen 71 Prozent als wachsende
Herausforderung für die mittelständische Wirtschaft in
Deutschland ein. 41 Prozent halten China-Importe für eine
der größten Gefahren für deutsche Firmen. Bemerkenswert:
Die Konkurrenz aus den USA wird nur von 34 Prozent als
Problem eingestuft, obwohl praktisch alle digitalen
Services von dort kommen und insbesondere bei Künstlicher
Intelligenz ein steigender US-Innovationsdruck aufgebaut
wird.
Frust über die mutlose Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung
58 Prozent der Befragten stufen die mangelnde öffentliche
digitale Infrastruktur in Deutschland als Hemmschuh ein.
Laut Statistik des Instituts der Deutschen Wirtschaft
bieten rund 40 Prozent aller Gewerbegebiete kein
gigabitfähiges Breitband und mehr als 60 Prozent der
Firmen sehen sich dadurch beeinträchtigt.
Ebenfalls 58 Prozent der für den United Interim
Wirtschaftsreport befragten Führungskräfte halten die
Belastung mit hohen und volatilen Energiekosten für eine
Problemzone. Ebensoviele beklagen die
„wirtschaftsunfreundliche Politik“ als Belastung für
Deutschland. Ein Viertel testiert der Merz-Regierung zwar
diesbezüglich eine Verbesserung gegenüber der zuvor
regierenden Ampel, aber nach über einem Jahr im Amt
überwiegt der Frust über die mutlose Wirtschaftspolitik
der Bundesregierung, wie aus der Studie hervorgeht.
Hohe Unternehmenssteuern und Abgaben belasten den
Mittelstand weiterhin, sagen 58 Prozent der Befragten. 61
Prozent stufen die steigenden Lohn- und Lohnnebenkosten
als Wachstumsbremse ein. 62 Prozent verweisen auf andere
Wachstumshemmnisse, etwa durch einen mangelhaften Zugang
zum Kapitalmarkt für die Mittelständler durch
unverhältnismäßig hohe Anforderungen der Finanzinstitute
aufgrund regulatorischer Vorgaben.
Jane Enny van Lambalgen wird deutlich: „Die zunehmend
komplexe EU-Finanzregulatorik zwingt Banken zu immer
strengeren Eigenkapital-, Dokumentations- und
Berichtspflichten, wodurch Kredite für mittelständische
Unternehmen aufwendiger, teurer und risikobehafteter
werden. Viele Institute ziehen sich aus der klassischen
Unternehmensfinanzierung zurück oder vergeben Kredite
nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen, was die
Investitionen und das Wachstum im deutschen Mittelstand
spürbar bremst.“
Angesichts der anhaltenden Debatte um Erbschaftssteuern
bricht Ulf Camehn eine Lanze für die davon besonders
betroffenen Familienunternehmen: „Sie sind das Herzstück
des Mittelstands und damit das Rückgrat des deutschen
Wohlstands. Sie stellen beinahe 60 Prozent aller
Arbeitsplätze in der Wirtschaft und erbringen mehr als
die Hälfte der Wirtschaftsleistung unseres Landes. Damit
sichern sie die wirtschaftliche Existenz von rund 35
Millionen Menschen, wenn man die Familien der
Beschäftigten mitzählt. Wie auch immer die
Erbschaftssteuer am Ende gestaltet wird, darf der
Generationenübergang von Familienunternehmen dadurch
nicht gefährdet werden, sonst gerät der
Wirtschaftsstandort Deutschland noch weiter in Gefahr.“
Geopolitische Unsicherheiten und hausgemachte Probleme
Für deutlich mehr als die Hälfte der Interim Manager (56
Prozent) stellen die geopolitischen Unsicherheiten ein
besonders gravierendes Problem dar, von der „irren
Zolldynamik“ über Lieferkettenschwierigkeiten bis hin zu
immer neuen Kriegsgefahren. 47 Prozent beklagen die kaum
noch nachvollziehbaren Zollschwankungen, 42 Prozent die
instabilen Lieferketten.
Bei vielen Mittelständlern sind die Probleme allerdings
hausgemacht, hat die Umfrage ergeben. 72 Prozent der
Befragten testieren dem Mittelstand eine „mangelnde
Innovationskraft“, 35 Prozent davon stufen dies als ein
Hauptproblem der mittelständischen Wirtschaft ein. Eine
der Ursachen: Satte 90 Prozent (!) haben eine
Überalterung der Belegschaft im Mittelstand ausgemacht;
für 46 Prozent ist das ein „sehr ernstes“ Problem.
Ursache dafür sind laut Studie sowohl der
Fachkräftemangel (45 Prozent) als auch die in der Regel
geringe Attraktivität mittelständischer Betriebe für
ausländische Fachkräfte (51 Prozent). Bemerkenswert: 38
Prozent der Befragten beklagen das „niedrige
Bildungsniveau“ der jungen Generation, das es für die
Betriebe ebenfalls schwierig mache, qualifizierte
Fachkräfte zu gewinnen.
Business Development und Kundenpflege bergen enorme
Potenziale
„Über allen echten und vermeintlichen Schwierigkeiten
vernachlässigen viele Unternehmen das wichtigste, nämlich
die Kunden“, haben die beiden Interim Manager Christian
Florschütz und Eckhart Hilgenstock bei Projekteinsätzen
im Mittelstand festgestellt. „Der Einsatz von Künstlicher
Intelligenz sowohl für das Business Development als auch
für den Kundenservice birgt enorme Potenziale, die noch
viel zu wenig genutzt werden“, geben die beiden
Praxisprofis ein konkretes Beispiel zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation in der mittelständischen
Wirtschaft.
Asien-Experte Friedhelm Best nennt einen weiteren Weg:
„Der asiatisch-pazifische Raum bietet nach wie vor viel
Potenzial zur Expansion. In der öffentlichen Darstellung
wird überwiegend nur von der Gefahr gesprochen, dass vor
allem chinesische Waren Europa überschwemmen. Aber wer in
Asien unterwegs ist, erlebt, dass dort die Nachfrage
insbesondere nach ‚Made in Germany‘ weiterhin hoch ist.
Diese Chance nutzen noch zu wenige Mittelständler, in
erster Linie aus Angst vor Kulturunterschieden. Aber mit
der richtigen Expertise sind diese ohne weiteres
überwindbar und der asiatische Markt wächst beständig.“
Zukunftssicherung durch permanente Transformation
Ulrich Schmidt ordnet ein: „Ob mit KI, internationaler
Expansion oder anderen Maßnahmen – stets geht es um
Zukunftssicherung durch Restrukturierung und
Transformation.“ An Mittelständler richtet er den Appell,
frühzeitig auf Change Management zu setzen, statt den
Betrieb unverändert weiter laufen zu lassen, obgleich
sich das Wettbewerbsumfeld und die Rahmenbedingungen
rasch ändern. Die „zu späte Kenntnisnahme der
dramatischen Lage“ gehört zu den häufigsten
Managementfehlern, die Unternehmen in Schieflage bringen,
sagen 86 Prozent der befragten Interim Manager.
„Unsere Berufsgruppe wird häufig ins Boot geholt, um
strauchelnde Firmen zu sanieren und wieder auf
Erfolgskurs zu bringen“, erläutert Dr. Harald Schönfeld.
Er weiß aus den Einsatzberichten vieler Interim Manager:
„Häufig setzen Firmen in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten auf einen rigorosen Sparkurs. Das ist zwar auf den
ersten Blick verständlich, führt aber dazu, dass die
Unternehmen auch keine Investitionen vornehmen, um sich
fit für die Zukunft zu machen. Aber mit Sparen allein
gibt es für keine Firma eine Zukunft.“
Dr. Sven Mues erklärt: „Die hohe Dynamik des
wirtschaftlichen Umfelds erfordert von Unternehmen eine
kontinuierliche Anpassung, also im Grunde eine permanente
Restrukturierung. Dabei geht es nicht etwa nur darum,
Missstände abzustellen, sondern beispielsweise auch neue
Geschäftsfelder zu erschließen, notwendige
Produktionsverlagerungen vorzunehmen oder neue
Technologien wie Künstliche Intelligenz einzuführen.“
Was dem Mittelstand wirklich hilft
Was müsste sich ändern, um den Mittelstand in Deutschland
zu stärken, wollte United Interim im Rahmen des
Wirtschaftsreports 2026 wissen. Ein massiver Abbau der
Bürokratie, sind sich 84 Prozent der befragten
Führungskräfte einig. Beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren sagen 80 Prozent. Eine Reduzierung
der Lohnnebenkosten meinen 68 Prozent. „Eine drastische
Vereinfachung des Baurechts ist dringend geboten“, nennt
Klaus-Peter Stöppler ein konkretes Beispiel für
Bürokratieabbau. Dieser Forderung stimmen 55 Prozent der
befragten Führungskräfte zu. „Die politischen
Diskussionen um automatische Behördengenehmigungen nach
drei Monaten zumindest bei bestimmten Bauprojekten zielen
in die richtige Richtung“, lobt Klaus-Peter Stöppler.
„Ein weiteres wichtiges Thema ist der Mangel an
qualifiziertem Personal“, weiß Paul Stricker aus vielen
Einsätzen als Interim Manager mit Zuständigkeit für Human
Resources (HR) in mittelständischen Firmen. So plädieren
gut zwei Drittel der Befragten für eine Migrationsreform,
die Fachkräfte statt Asylsuchende ins Land bringt. Damit
einhergehen sollte eine vereinfachte Visa-Vergabe für
ausländische Fachleute, meinen 54 Prozent. Das mit Indien
ausgehandelte Pflegekräfteabkommen stößt bei den
Wirtschaftsexperten also auf Zustimmung. HR-Fachmann Paul
Stricker sagt: „Viele Unternehmen nutzen die Bandbreite
der möglichen Maßnahmen zu Gewinnung qualifizierten
Personals noch nicht aus.“ Er nennt konkret „auf die GenZ
angepasste HR-Kommunikation, mehr Transparenz über das
Entwicklungspotenzial der eigenen Belegschaft und die
Anwendung des Prinzips ‚Skills over Degrees‘.“
Potenzial von GenZ und Ü60 besser nutzen
„Die traditionelle Fokussierung auf formale Abschlüsse
als Voraussetzung für eine Anstellung sollte aufgegeben
und stattdessen das tatsächliche Leistungsvermögen im
Betrieb zum Maßstab genommen werden“, empfiehlt der
Personalexperte Paul Stricker dem Mittelstand. Sein
Kollege Jan Beutnagel ergänzt: „Wir reden über
Fachkräftemangel, aber das eigentliche Problem ist ein
anderes: Unternehmen lassen ihr erfahrenes Know-how
systematisch in Rente gehen, ohne eine Übergabestrategie.
Das ist kein Schicksal – das ist ein Managementfehler.
Die Aktivrente ist dabei nur ein Baustein. Wer in der
produzierenden Industrie wettbewerbsfähig bleiben will,
muss den demografischen Wandel wie eine
Restrukturierungsaufgabe behandeln: mit Klarheit,
Konsequenz und einem konkreten Plan.“
Ebenso helfen würde dem Mittelstand laut Umfrage eine
Entlastung bei den Unternehmenssteuern (60 Prozent) und
eine Vereinfachung beim Arbeitsrecht (53 Prozent). „Der
fatale Dreiklang aus einer überbordenden Bürokratie,
einer übermäßigen Belastung durch Steuern und Nebenkosten
sowie einem kafkaesken Arbeitsrecht führt zu einer
wirtschaftlichen Abwärtsspirale in Deutschland, die sich
leider immer schneller dreht“, fasst Jane Enny van
Lambalgen zusammen. „Jeder weiß, dass grundlegende
Reformen längst überfällig sind“, testiert Ulvi Aydin. Er
fährt fort: „Die Frage ist, ob es der Politik gelingt,
ihr Beharrungsvermögen zu überwinden und Reformen
durchzuführen, die diesen Namen verdient haben.
2026 wird das Jahr der Entscheidungen hierfür werden, in
die eine oder in die andere Richtung.“ Sein Kollege
Eckhart Hilgenstock rät dem Mittelstand, „auf keinen Fall
auf die Politik zu warten.“ Er mahnt: „Die Verantwortung
für den wirtschaftlichen Erfolg liegt letztlich immer
beim Unternehmen und dem Führungspersonal selbst. Ich
werde regelmäßig in Firmen geholt, die sich dieser
unternehmerischen Verantwortung stellen und
beispielsweise neue Märkte oder Kundengruppen und damit
Umsatzquellen erschließen wollen, statt auf Godot zu
warten.“
Abbau der betriebsinternen Bürokratie
Dr. Andreas Vieweg berichtet ebenfalls aus der Praxis:
„Das Potenzial zur Verbesserung von Betriebsabläufen und
Datenstrukturen ist in den meisten Unternehmen enorm
hoch. Die Firmen beklagen sich über die staatlich
aufoktroyierte Regulatorik und übersehen häufig die
Wucherungen der betriebsinternen Bürokratie, die sie
selbst in der Hand haben. Die Optimierung der Prozesse
senkt nicht nur die Kosten, und das oftmals gewaltig,
sondern stärkt auch die Innovationskraft, die
Anpassungsfähigkeit an Marktveränderungen und die
Kundennähe.“
Anderes Thema aus der Studie: Über die Hälfte (52
Prozent) der Befragten wünschen sich ein höheres
Bildungsniveau bei Schulabgängern. „Die Assistierte
Ausbildung ist ein wichtiger Baustein gegen den
Fachkräftemangel. Echte Wirkung entsteht jedoch erst,
wenn Ausbildung, duale Studiengänge für Ingenieure,
internationale Fachkräfte und KI-Kompetenzen systematisch
Teil der Fachkräftestrategie werden“, sagt Christian
Jung.
Er rät den Unternehmen, dieses Modell als Chance zur
Personalgewinnung aktiv zu nutzen. Aus dem United Interim
Wirtschaftsreport 2026 geht ebenfalls hervor, dass 46
Prozent der Befragten eine engere Zusammenarbeit der
mittelständischen Wirtschaft mit Universitäten und
Hochschulen für wünschenswert halten. „Viele Unternehmen
kochen arg im eigenen Saft, sodass ihnen Auffrischungen
von außen guttun“, erklärt Ulvi Aydin dazu.
Krise als Chance begreifen
„Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr
nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen“, bringt
Interim Manager Roland Streibich ein Zitat von Max Frisch
ins Spiel. Er erläutert: „Deutschland scheint sich
derzeit in einer Art wirtschaftlicher Dauerkrise zu
befinden. Doch nach meinen Erfahrungen bei zahlreichen
Einsätzen im Mittelstand finden die meisten Unternehmen
immer wieder neue Wege für den eigenen Erfolg, etwa im
Bauwesen.
So beschleunigen beispielsweise innovative Technologien
wie Building Information Modeling, 3D-Druck, modulares
Bauen und KI-gestützte Planung den Bausektor erheblich,
senken die Kosten und die Bauzeiten und geben Unternehmen
einen Lichtblick am Ende des zugegebenen derzeit düsteren
Tunnels in dieser Branche.“
UNITEDINTERIM ist die führende digitale Plattform und das
einzige Ökosystem für Interim Management in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Sie macht qualitätsgeprüfte
Interim Manager sichtbar, ermöglicht ihre professionelle
Selbstvermarktung und bietet Unternehmen sowie Providern
einen kostenfreien, direkten Zugang zu passenden
Interim-Lösungen. Als offene Online-Community und
kuratierter Pool erreicht UNITEDINTERIM weit über 12.000
Führungskräfte auf Zeit in der DACH-Region.
Aus diesem Kreis haben einige der erfahrensten und
renommiertesten Interim Manager gemeinsam mit
UNITEDINTERIM eine Studie über den Stand und die Zukunft
der deutschen Wirtschaft durchgeführt – darunter Ulvi
Aydin, Friedhelm Best, Jan Beutnagel, Ulf Camehn,
Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Christian
Jung, Jane Enny van Lambalgen, Dr. Sven Mues, Ulrich
Schmidt, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich, Paul
Stricker und Dr. Andreas Vieweg.
Die Studienleitung liegt bei Dr. Harald Schönfeld und
Jürgen Becker, den Gründern und Geschäftsführern von
UNITEDINTERIM. An der Befragung haben über 550
ausgewählte Interim Manager teilgenommen - Vertreter der
„Königsklasse“ im Management, die in mehr Unternehmen
mehr Herausforderungen meistern als klassische
angestellte Führungskräfte und deshalb über einen
besonders breiten Überblick verfügen. Anders als Berater
entwickeln Interim Manager nicht nur Konzepte, sondern
verantworten in einer definierten Zeit im Unternehmen
auch deren Umsetzung.
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50 Jahre Mitbestimmungsgesetz |
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Mitbestimmte Unternehmen schneiden bei wichtigen
ökonomischen Kennzahlen oft besser ab
Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2026 - Bei wichtigen
ökonomischen Kennzahlen schneiden Unternehmen oft besser
ab, wenn Arbeitnehmer*innen zahlenmäßig paritätisch im
Aufsichtsrat mitbestimmen. Dazu zählen insbesondere
Innovationsfähigkeit und Investitionen, aber auch
Produktivität und Rentabilität. Das ergibt eine neue
Meta-Studie des Instituts für Mitbestimmung und
Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.*
Vor allem neuere wissenschaftliche Untersuchungen stellen
positive wirtschaftliche Effekte fest. Mitbestimmung ist
damit nach der I.M.U.-Analyse ein positiver
Standortfaktor für Deutschland. Allerdings einer, der
durch Rechtslücken, jahrelange politische Untätigkeit in
Deutschland und eine neue Initiative der EU-Kommission
zunehmend bedroht ist.
Vor fast genau 50 Jahren, am 18. März 1976,
verabschiedete der Bundestag mit überwältigender Mehrheit
das Mitbestimmungsgesetz, am 1. Juli 1976 trat es in
Kraft. Das Gesetz regelt die paritätische Mitbestimmung
von Arbeitnehmer*innen in großen Unternehmen. Es sieht
vor, dass die Aufsichtsräte bei mehr als 2.000
Beschäftigten in Deutschland je zur Hälfte mit
Vertreter*innen der Anteilseigner und der Beschäftigten
zu besetzen sind.
Gegenüberstellung kurz- und langfristiger
Anlagestrategien

Das Gesetz stellt einen Meilenstein für die
Demokratisierung der Arbeitswelt dar. Aber nicht nur für
die Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen
insgesamt hat Mitbestimmung zahlreiche Vorteile, wie die
umfassende Analyse von Dr. Robert Scholz und Navid Armeli
vom I.M.U. zeigt. Sie haben die wissenschaftliche
Literatur zur Unternehmensmitbestimmung ausgewertet.
Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler in ihrer
Meta-Studie 384 wissenschaftliche Publikationen, die sich
mit der Debatte zur Unternehmensmitbestimmung befassen.
„Es sind immerhin fast 400 Titel – ein deutlicher Hinweis
auf die zentrale Bedeutung des Themas in der
fachwissenschaftlichen Diskussion“, schreiben Scholz und
Armeli.

Einige der Studien diskutieren die Vor- und Nachteile der
Mitbestimmung im Aufsichtsrat allgemein. Andere
beschäftigen sich mit der Frage, welchen Einfluss sie auf
Aspekte der Unternehmenssteuerung hat, beispielsweise auf
die Vorstandsvergütung, die Arbeit des Aufsichtsrats als
Gremium selbst (z.B. bei Prüfung des Jahresabschlusses)
oder ihre Rolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen.
Wieder andere befassen sich mit fachspezifisch
gesellschaftsrechtlichen Fragen oder der Rolle von
Mitbestimmung für die Demokratie.

Besonders interessant sind 63 quantitative Studien, die
eigene Datensätze und statistische Verfahren nutzen, um
die Effekte auf bestimmte ökonomische Variablen, wie
beispielsweise Profitabilität oder Investitionen, zu
berechnen. Immerhin 40 Prozent dieser Studien stammen von
Autor*innen ausländischer Einrichtungen, vor allem aus
den USA. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf den
Auswirkungen der paritätischen Mitbestimmung, vereinzelt
beschäftigen sich Studien ausschließlich mit der
Drittelbeteiligung oder der Montanmitbestimmung.

33 Prozent der quantitativen Studien kommen zu dem
Ergebnis, dass Unternehmensmitbestimmung positive Effekte
hat. 14 Prozent der Studien beobachten sowohl positive
als auch negative Effekte und 19 Prozent negative
Effekte. Weitere 33 Prozent kommen zum Ergebnis, dass die
Mitbestimmung weder positive noch negative Effekte hat.
„Nur knapp ein Fünftel der Studien kommt demnach zum
Ergebnis, dass die Unternehmensmitbestimmung negative
Wirkungen hat, die große Mehrheit aber zeigen positive
oder neutrale Effekte“, so Scholz und Armeli.
In welchen Bereichen wirkt sich Mitbestimmung besonders
positiv aus? Überall dort, wo es um die Zukunft von
Unternehmen geht. In acht Arbeiten wird der Effekt der
Unternehmensmitbestimmung auf Innovationen – gemessen
anhand der Zahl der Patente – sowie auf Investitionen
untersucht. Von diesen stellen sieben positive und eine
Studie neutrale Effekte fest.
Aber auch bei der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen,
gemessen an Produktivität, Rentabilität oder
Profitabilität, sieht die Forschung überwiegend positive
Effekte. Von den 15 Studien zur Wirtschaftlichkeit messen
sieben positive und lediglich eine negative Wirkungen.
Der Rest stellt keine oder gemischte Effekte fest.
Bei der Kapitalmarktbewertung hingegen sehen von sechs
Studien fünf negative und eine positive Wirkungen.
Allerdings ist die Marktkapitalisierung auf mehrere
Einflussfaktoren zurückzuführen, etwa auf die Branche
oder das Gewinnwachstum. Eine andere kürzlich
veröffentlichte Studie des I.M.U. hat gezeigt, dass
mitbestimmte Unternehmen eine stabilere Dividendenpolitik
betreiben als nicht mitbestimmte Unternehmen.** Damit
wird der Aktionärswert weniger eingeschränkt, als die
fünf Studien schlussfolgern, die allein den Effekt auf
die Marktkapitalisierung untersuchen.
„Die Effekte der Unternehmensmitbestimmung werden in der
Literatur kontrovers diskutiert. Insgesamt überwiegen
jedoch positive Befunde“, fassen Scholz und Armeli das
Ergebnis ihrer Gesamtschau zusammen. Dabei seien zwei
Erkenntnisse besonders relevant: Zum einen zeigten sich
positive Auswirkungen auf operative wirtschaftliche
Leistungskennzahlen, zum anderen attestierten neuere
Studien der Mitbestimmung tendenziell größere Vorteile
als ältere Arbeiten, was auch an der Weiterentwicklung
wissenschaftlicher Methoden liegt.
Mitbestimmung gehört zur demokratischen DNA, ist ein
Standortvorteil – und zunehmend unter Druck
„Mitbestimmung gehört zur DNA unserer modernen,
demokratischen Gesellschaft. Gleichzeitig ist sie ein
Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft, wie der
Forschungsüberblick zeigt“, sagt Dr. Daniel Hay,
wissenschaftlicher Direktor des I.M.U. „Standortvorteile
muss man pflegen, und das ist bei der Mitbestimmung
bitter nötig. 50 Jahre nach seiner Verabschiedung ist das
Mitbestimmungsgesetz stark ausgehöhlt“, warnt der Jurist.
Vor allem die EU-Rechtssetzung hat laut aktueller
I.M.U.-Analysen Gesetzeslücken gerissen und vergrößert.
Dazu zählen die Europäische Aktiengesellschaft SE und
juristische Hybrid-Konstruktionen. Wenn deutsche
Unternehmen ausländische Rechtsformen nutzen, fallen sie
aus dem Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von
1976 heraus, weil jene Rechtsformen darin bislang nicht
erwähnt sind.
„In Anbetracht der nachgewiesenen Vorteile der
Unternehmensmitbestimmung ist nicht nachvollziehbar,
warum zahlreiche Unternehmen durch
Mitbestimmungsvermeidung die möglichen positiven
wirtschaftlichen Effekte nicht voll ausschöpfen. Gerade
in Zeiten wachsender politischer Polarisierung kommt der
Mitbestimmung eine besondere Bedeutung als
wirtschaftsdemokratische Säule in unserem Land zu“, sagt
Hay.
Die EU-Kommission treibt unter dem Begriff „28. Regime“
einen neuen Rechtsrahmen voran, der diese Probleme noch
vergrößern könnte, sofern hier keine Schutzregelungen für
die Mitbestimmung enthalten sein werden. Ausgerechnet für
den 18. März, Jahrestag der Gesetzesverabschiedung von
1976, hat die Kommission einen Gesetzentwurf dazu
angekündigt. Hinzu kommt: Selbst klare Verstöße gegen das
Mitbestimmungsgesetz können kaum unterbunden werden, weil
wirksame Sanktionsmechanismen fehlen. „Im Jubiläumsjahr
2026 muss die Politik endlich ihre jahrelange Untätigkeit
überwinden und die Mitbestimmung wirksam sichern und
stärken“, sagt Hay. „Argumente aus der Forschung hat sie
dafür.“
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Nahost-Konflikt dämpft erhofften Aufschwung
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IHK-Umfrage: Auswirkungen für
Niederrhein – Webinar 16. 3. für betroffene Unternehmen
Duisburg, 13. März 2026 - Der
Krieg im Nahen Osten wirkt sich auf die Unternehmen in
Duisburg und am Niederrhein aus. Hohe Energiekosten und
gestörte Lieferketten machen den Firmen das Leben schwer.
Damit schwindet die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen
Aufschwung. Das zeigt eine Umfrage der Niederrheinischen
IHK.
Fast die Hälfte der Betriebe sehen Probleme bei ihren
Lieferketten. „Unsere Umfrage macht deutlich: Der
Nahost-Konflikt schlägt voll durch. Die Preise für Öl und
Gas schießen in die Höhe. Und damit auch die Benzin-,
Diesel- und Energie-Kosten. 80 Prozent der Firmen sagen,
dass das ihre Geschäfte erschwert. Der Konflikt ist Gift
für die Wirtschaft“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer
Dr. Stefan Dietzfelbinger.
Preisanstieg erhöht Druck auf Unternehmen Die gestiegenen
Treibstoffpreise wirken sich besonders auf die für unsere
Region wichtige Transport- und Logistikbranche aus. Die
Betriebe können die Kosten meist nicht an die Kunden
weitergeben. Auch die Industrie leidet unter dem
Preisschock. Hinzu kommt: Seefrachten und die
Versicherungen der Transporte werden teurer. Viele
Schiffe sind länger unterwegs. Das führt dazu, dass auch
andere Rohstoffpreise steigen könnten. Viele Unternehmen
rechnen mit höheren Kosten in weiteren Bereichen.
Konflikt erschwert Geschäfte
Der Luftverkehr ist ebenfalls stark beeinträchtigt. Dubai
ist eines der größten Luftdrehkreuze der Welt. So
erreichen Serviceteams ihre Kunden nicht.
Geschäftspartner kommen nur über Umwege nach Deutschland.
„Wir hoffen, dass der Ausnahmezustand bald vorbei ist.
Und die Freigabe der nationalen Ölreserve den
Kostenanstieg bremst. Sonst könnte der Krieg unsere
Wirtschaft wieder in die Rezession treiben. Sechs Jahre
Stagnation sind mehr als genug“, warnt Dietzfelbinger.
IHK-Webinar am 16. März Die Niederrheinische IHK
informiert zur aktuellen Lage vor Ort und über das
Außenwirtschaftsrecht im Kriegs- und Krisenfall.
Interessierte Unternehmen können sich zum Webinar am 16.
März, 10 bis 11 Uhr, anmelden:
www.ihk.de/niederrhein/nahost-konflikt/webinar.
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Made-in-Europe-Vorgaben stärken, nicht weiter
verwässern |
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Industrial Accelerator Act: Richtiger Ansatz mit zu
vielen Lücken

Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2026 - Der kürzlich von der
EU-Kommission vorgestellte Industrial Accelerator Act
(IAA) soll Schlüsselindustrien in Europa stärken, um die
wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität der EU zu
erhalten und Klimaziele, Wirtschaftswachstum und
Beschäftigung zu sichern.
Zentral sind Vorgaben zu „Made in
Europe“ bei öffentlicher Beschaffung und Förderung sowie
Regelungen zur Vermeidung einer Dominanz von
nicht-europäischen Investoren in wichtigen Industrien.
Insgesamt bietet der IAA einen guten Ansatz für die
europäische Industriepolitik, ergibt eine neue Analyse
des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung
(IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*
Allerdings weist er auch erhebliche Lücken auf und muss
durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt werden. Dazu
zählt IMK-Forscher Dr. Tom Bauermann unter anderem einen
europäischen Investitionsfonds, eine Ausweitung der
Präferenzregeln auf Schlüsselindustrien aus Europa in den
Bereichen Digital- und Biotechnologien sowie auf
klimafreundlichen Stahl aus Europa. Zudem sei eine
soziale Konditionierung bei den Beschaffungs- und
Förderregeln sinnvoll.
Im weiteren Verlauf des Gesetzesprozesses dürften die
Made-in-Europe-Vorgaben auf keinen Fall weiter
abgeschwächt werden, warnt Bauermann. Das gilt
insbesondere für Ausnahmen für außereuropäische Länder,
von denen bereits der Kommissionsvorschlag etliche
enthält. Die Made-in-Europe-Anforderungen sollten eher
verstärkt werden.
Der IAA sieht vor, dass bei öffentlichen
Beschaffungsverfahren, Auktionen und anderen öffentlichen
Förderprogrammen klimafreundliche europäische Güter
mithilfe von Made-in-Europe-Vorgaben Vorrang gegenüber
Produkten aus Drittstaaten erhalten. Das umfasst
energieintensive Grundstoffe, die Automobilindustrie und
Klimaschutzgüter wie Batterietechnologien. Als in Europa
hergestellt gelten Produkte, die in der EU produziert
wurden.
Die Made-in-Europe-Vorgabe bei der öffentlichen
Beschaffung wird allerdings durch einige Regelungen
merklich abgeschwächt: Güter aus Drittstaaten, die
europäischen Unternehmen formal einen Zugang zur
öffentlichen Beschaffung oder zur Förderung durch ein
Abkommen gewähren, sollen gegenüber europäischen
Unternehmen gleichgestellt werden. Solche Abkommen können
beispielsweise Freihandelsabkommen oder internationale
Abkommen wie das Agreement On Government Procurement der
WTO sein.
Zudem kann „Made in Europe“ bei öffentlicher Beschaffung
auch umgangen werden, wenn es nur einen einzigen Anbieter
gibt oder wenn durch die Vorgabe Mehrkosten von 25
Prozent entstehen würden. Auch wenn solche Bestimmungen
im Einzelnen nachvollziehbar sein mögen, könnten sie in
der Summe problematisch wirken, analysiert Bauermann:
„Das öffnet Einfallstore, die die Wirkung von `Made in
Europe´ deutlich schwächen können.“ „Made in Europe“ sei
ja eigentlich dafür gedacht, wichtige Schlüsselbranchen
und hochwertige Arbeitsplätze in Europa anzusiedeln.
Außereuropäische Investoren müssen Auflagen zu
kontinuierlichen Investitionen und Wissenstransfer
erfüllen
Zweite Stoßrichtung des IAA: In sich entwickelnden,
strategisch wichtigen Sektoren sollen die Einflüsse von
Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geprüft und
gegebenenfalls begrenzt werden. Das betrifft zunächst die
Bereiche Batterietechnologien, Photovoltaik, Elektro-,
Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie die
Förderung, Verarbeitung und das Recycling kritischer
Rohstoffe. Die EU-Kommission soll die Möglichkeit
erhalten, Regelungen auf weitere Bereiche (vor allem
Clean-Tech-Sektoren) auszudehnen.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen nationale Behörden
bestimmen, die zuständig sind für die Kontrolle
kritischer Investoren in den genannten Sektoren und bei
Investitionssummen ab 100 Millionen Euro. Die Behörden
können Investitionen nicht-europäischer Akteure
genehmigen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. So
dürfen sie Anteile in Höhe von maximal 49 Prozent an
einem europäischen Unternehmen erwerben.
Sie sollen in Form von Joint Ventures mit europäischen
Unternehmen tätig werden und sich verpflichten,
ausreichend in die europäischen Unternehmen zu
investieren. Mindestens 50 Prozent der Beschäftigten des
gegründeten oder übernommenen europäischen Unternehmens
sollen aus der EU stammen.
Ferner sollen europäische Unternehmen nicht nur die
Endfertigung importierter Vorprodukte für den EU-Markt
betreiben, sondern ausreichend europäische Vorleistungen
beziehen. Zudem sollen sich die außereuropäischen Akteure
verpflichten, ihr Know-how mit europäischen Unternehmen
zu teilen.
Auch hier sind Ausnahmen möglich: Die Behörden können
nicht-europäische Investoren von bis zu zwei der
genannten Auflagen befreien. Nur der vorgeschriebene
Anteil der Beschäftigten ist ein Muss. Zudem gelten die
Auflagen nicht für Investoren aus Ländern, mit denen die
EU in Freihandelsabkommen einschlägige Verpflichtungen
eingegangen ist.
Wirksame Vorgaben für Local Content sind international
längst gängig
Solche Regelungen seien nicht völlig neu für Deutschland,
betont Bauermann. Unter anderem gemäß
Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung können
Beteiligungen aus außereuropäischen Staaten geprüft und
untersagt werden. Neu ist die Reichweite der
Verpflichtungen, etwa zu Wissenstransfer und
Investitionen. Zudem sind deutlich mehr Sektoren erfasst
als bisher.
Das aktuelle IAA-Dokument der EU-Kommission ist ein
Entwurf, der im weiteren Verlauf des
Gesetzgebungsprozesses verändert wird. Bei der
Überarbeitung sollten die Vorgaben nicht weiter
verwässert werden, warnt IMK-Forscher Bauermann. Nach der
IMK-Analyse wäre eher eine Stärkung angebracht – und im
internationalen Vergleich wäre das auch nicht
außergewöhnlich. Die USA und China sind die zwei
bekanntesten Länder, die ihre heimische Industrie durch
vergleichbare sogenannte Local-Content-Vorgaben stärken.
Diese waren elementar für den Aufstieg vieler Industrien
in China, unter anderem der Windenergie.
Daneben nutzen aber auch Länder, die eigentlich ein
Freihandelsabkommen mit der EU haben, wie Indien und
Kanada, Local-Content-Vorgaben bei der öffentlichen
Beschaffung zu Ungunsten Europas. Der IAA würde das
lediglich ein Stück weit ausgleichen. Strenge Vorgaben
seien auch nötig, um Umgehungsstrategien insbesondere
Chinas vorzubeugen.
Bereits die Ausnahmen im IAA-Entwurf der Kommission
machten es beispielsweise denkbar, dass China seine
Produkte über Drittstaaten umleitet, die
Freihandelspartner der EU sind, wie Vietnam, und damit
die EU-Maßnahmen aushebelt. Das war eine Taktik Chinas,
um die Handelsbeschränkungen der USA zu umgehen.
Ergänzende industriepolitische Maßnahmen nötig – in
mindestens vier Bereichen
Zudem müsse der IAA durch weitere industriepolitische
Maßnahmen ergänzt werden. Die IMK-Analyse nennt vier
zentrale Punkte:
Erstens verstärkt der IAA zwar die Nachfrage nach grünen
energieintensiven Grundstoffen. Stahl ist davon im
aktuellen Vorschlag aber ausgenommen. Aus Sicht von
Forscher Bauermann ist das problematisch. Daher sollten
die Made-in-Europe-Vorgaben für öffentliche Beschaffung
und Förderung, wie sie für Aluminium angedacht sind, auf
Stahl übertragen werden.
Zweitens fehle eine soziale Konditionierung. Der IAA
mache beispielsweise keine Vorgaben zu einer Tarifbindung
bei öffentlicher Beschaffung und Förderung, sondern
konzentriere sich auf die Rahmenbedingungen für
Unternehmen. Ein problematisches Versäumnis und ein
Widerspruch zur aktuellen EU-Politik, so Bauermann. Die
EU verfolge mit der Mindestlohnrichtlinie das Ziel,
Arbeitsstandards und Tarifbindung in Europa zu
verbessern. Um das zu unterstützen statt zu
konterkarieren, wäre es ratsam, eine soziale
Konditionierung auch in den IAA einfließen zu lassen.
Drittens helfen die Vorgaben zu „Made in Europe“ und zu
den Investitionen laut IMK zwar gegen die Einflussnahme
nicht-europäischer Investoren. Sie führten aber nicht
automatisch zu höheren Investitionen aus Europa. Um das
zu erreichen, könnte ein europäischer Investitionsfonds
eingerichtet werden, der Kapital für Investitionen
bereitstellt. Auch eine Lockerung der europäischen
Schuldenregeln zur Förderung von Schlüsselsektoren könnte
helfen.
Viertens fehlten im aktuellen IAA-Entwurf Ansätze zur
Förderung wichtiger Sektoren in Europa wie
Halbleitertechnologien, Quantentechnologien,
KI-Technologien oder auch Biotechnologien. In älteren,
nicht öffentlichen Entwürfen des IAA waren viele weitere
Schlüsselindustrien noch enthalten. Es wäre ratsam,
zumindest einige Sektoren wieder aufzunehmen.
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Immer mehr
NRW-Unternehmen engagieren sich im Verteidigungssektor |
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Zeitenwende erreicht die Wirtschaft
Duisburg, 11. März 2026 - Anlässlich des
Kongresses
Defence.NRW des Landes NRW in Düsseldorf betont IHK NRW die
wachsende Bedeutung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für
die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Die aktuelle
Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt: Rund 15
Prozent der Industrieunternehmen in NRW sind bereits heute direkt
oder über Wertschöpfungsketten im Verteidigungssektor aktiv, weitere
13 Prozent prüfen einen Einstieg.
Die Ergebnisse
verdeutlichen: Die sicherheitspolitische Zeitenwende ist auch ein
wirtschaftlicher Faktor für Nordrhein-Westfalen. In der
Metallerzeugung sind 20 Prozent der Unternehmen bereits aktiv,
weitere 27 Prozent sehen Einstiegspotenzial. In Elektrotechnik und
Datenverarbeitung liegt der Anteil aktiver Unternehmen bei rund 19
beziehungsweise 20 Prozent.
Besonders groß ist das Interesse
im Fahrzeugbau. Bereits heute trägt die Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie – inklusive indirekter Effekte – mit bis zu
2,8 Prozent zum Produktionswert des Landes bei. Kleine und mittlere
Unternehmen stellen dabei einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung.
„NRW verfügt über eine breite industrielle Basis, die zur
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beitragen kann“, erklärt Dr.
Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. „Um dieses
Potenzial auszuschöpfen, sind eindeutige strategische Leitlinien und
stabile, verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“
Aus
Sicht von IHK NRW ergeben sich daraus klare Handlungsempfehlungen
für die Politik: Innovationsökosystem stärken: NRW braucht einen
leistungsfähigen Innovationshub für Sicherheits- und
Verteidigungstechnologien, um Mittelstand, Start-ups und Forschung
besser zu vernetzen.
Resiliente Infrastruktur sichern:
Straßen, Brücken, Schienen und digitale Netze müssen ertüchtigt
werden, um Logistik und Produktion im Ernstfall sicherzustellen.
Förderprogramme öffnen: Landesförderung, Finanzierungsmöglichkeiten
und Bürgschaften müssen konsequent auch für sicherheits- und
verteidigungsrelevante Technologien zugänglich sein. Koordinierung
verbessern: Eine ressortübergreifende Gesamtstrategie „Sicherheit
und Verteidigung NRW“ ist notwendig, um Unternehmen
Planungssicherheit zu geben.
Dr. Ulrich Biedendorf,
Fachpolitischer Sprecher für Wirtschaft und Verteidigung von IHK NRW
betont: „Viele Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen
und ihre Kompetenzen einzubringen – sei es bei
Dual-Use-Technologien, IT-Sicherheit oder moderner Produktion. Jetzt
kommt es darauf an, bürokratische Hürden abzubauen,
Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und klare strategische
Leitplanken zu setzen.“
IHK NRW spricht sich dafür aus,
Sicherheit und Verteidigung ressortübergreifend zu koordinieren und
Wirtschaft und Kammern frühzeitig in strategische Planungen
einzubinden. Nur so könne NRW seine industrielle Stärke mit einer
resilienten Sicherheitsarchitektur verbinden.
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Untersuchung von Equal Pay Day und 8. März |
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Stand der Gleichstellung: Wo gibt es
Fortschritte, wo Stagnation? Neue Studie liefert aktuelle
Daten zu fast 30 zentralen Indikatoren
Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2026 - Was hat sich
zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern
im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten,
wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo
Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI)
der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen
Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer
(SowiTra) in einer neuen Studie nach*.
Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem
WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der
aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht
über den Stand der Gleichstellung

Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen
bei Einkommen und Rente verringert. Bei
Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und
der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie
vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin
deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen
und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen
besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt
leben“, schreiben die Forschenden.

So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt
zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro
Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und
unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht
deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in
Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘
haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina
Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.
„Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die
Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs
unter einen Hut bringen. Sie sind echte
Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig
tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer
Standards würden sie, und wiederum insbesondere die
Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die
Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte
oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“
Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht
Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand
hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert.
Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind
Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als
Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der
Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so
hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine
Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten
ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.
Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer
Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen,
Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit
belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach
Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders
viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im
Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer
einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.
Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit
Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen
den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen
und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche.
Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor
allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer
liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei
Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil
teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite
erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet
normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60
Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen
Minijob haben, sind Frauen.
Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in
Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern
sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne
Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem
30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine
Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt
fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind.
Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe:
Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer
Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für
Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender
Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder
Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am
stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern
mit Kindern.
Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen
Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher
diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine
deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen
Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8
Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger
arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen
mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten
wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten.
Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten
Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich
dagegen im Durchschnitt etwas längere
Erwerbsarbeitszeiten.
Frauen leisten mehr Sorgearbeit
Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine
Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei
Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60
Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern
hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im
Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen
und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51
Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.
Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose
Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die
Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu
einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend
bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte
Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern
ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.
Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit
Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der
Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch
genommen – trotz aller Steigerungen der
Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der
Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die
Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer
geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate
Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings
haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren
Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der
Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.
Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von
institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung
von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet
und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis
unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis
unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel
zumindest einen Teil des Tages institutionell, also
außerhalb der Familie, betreut.
16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap
Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16
Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über
dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell
verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit
und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro
Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen
vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre
männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat
nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.
Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen
kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem
Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei
Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein
langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich
selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt
sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten
Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.
Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über
den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen
Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der
Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023
erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent
niedrigere Alterssicherung als Männer.
Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen
„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von
Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von
Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in
der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau
und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer
Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem
Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen
während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der
Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in
den Beruf und während der Pflege von Angehörigen.
„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass
Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung
für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft
als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht
berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“,
schreiben die Forschenden. Die Nachteile und
Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten
müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden.
Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen
Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern
und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden
werden kann.
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Inflation im Januar für die
meisten Haushaltstypen unter 2 Prozent – EZB muss
dringend ihre Zinspause beenden
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Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2026
- Die Inflationsrate in Deutschland lag im Januar 2026
mit 2,1 Prozent leicht über dem Inflationsziel der
Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent, nachdem
sie im Dezember leicht darunter gefallen war. Der Anstieg
beruhte vor allem auf stärker gewachsenen
Lebensmittelpreisen. Blickt man auf die Inflationsraten
von neun exemplarischen Haushaltstypen, die sich nach
Einkommen und Personenzahl unterscheiden, lag die
Mehrzahl gleichwohl unterhalb von zwei Prozent. Das gilt
insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen, zeigt
der neue monatliche IMK Inflationsmonitor.*

Der zu erwartende Trend bei der Teuerung weist in diesem
Jahr weiter leicht nach unten, so Dr. Silke Tober,
Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) und Autorin des
Inflationsmonitors. Während der Inflations-Ausblick für
die nächste Zukunft damit unproblematisch ist, offenbart
Tobers Auswertung im Vergleich der vergangenen Jahre ein
weiterhin erhöhtes Preisniveau: Verglichen mit Januar
2020, also unmittelbar vor Beginn der Krisenzeit mit
Coronapandemie und Ukrainekrieg, ist der
Verbraucherpreisindex bis Januar 2026 um 23,0 Prozent
gestiegen und damit gut zehn Prozentpunkte stärker als im
Einklang mit dem EZB-Ziel gewesen wäre (zusammengerechnet
12,6 Prozent). Besonders deutlich ist in diesem Zeitraum
das Preisniveau bei Nahrungsmitteln (38,1 Prozent) und,
trotz Preisrückgängen in letzter Zeit, bei Energie (34,7
Prozent) angestiegen.
Für die Geldpolitik der Zentralbank sind indes die
mittlerweile wieder entspannte Preisentwicklung – im
Euroraum insgesamt lag die Inflation im Januar lediglich
bei 1,7 Prozent – und die normalisierte mittelfristige
Perspektive maßgeblich, betont Ökonomin Tober.
Gleichzeitig belaste neben den US-Zöllen auch die massive
Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar die
Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und insbesondere in
Deutschland stark.
Daher hält es die Autorin des IMK Inflationsmonitors für
dringend erforderlich, dass die EZB ihre Zinspause
beendet und den Leitzins weiter senkt. Das
„selbstzufriedene Zurücklehnen“ der Zentralbank sei
„gemessen an dem Auftrag der EZB deplatziert und
gefährdet die künftige Wirtschaftskraft und den Wohlstand
im Euroraum“, warnt Tober.

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass
Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der
starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die
Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des
Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem
Budget eine größere Rolle spielen. Diese wirkten lange
als die stärksten Preistreiber. So betrug auf dem
Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 die
Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11
Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent.
Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit
7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate.

Aktuell sind die Unterschiede weitaus kleiner und das
Muster anders, weil sich zuletzt vor allem noch
Dienstleistungen deutlich verteuert haben, die Haushalte
mit höheren Einkommen stärker nachfragen als Ärmere.
Trotz des etwas kräftigeren Anstiegs der
Nahrungsmittelpreises hatten Familien und Alleinlebende
mit jeweils niedrigen Einkommen im Januar mit je 1,6
Prozent im Haushaltsvergleich die niedrigste
Inflationsrate. Am anderen Ende des Haushaltsvergleichs
standen – mit geringem Abstand – Alleinlebende mit sehr
hohen Einkommen sowie Familien mit hohen Einkommen. Im
Januar lag deren Inflationsrate bei je 2,0 Prozent.

Die Inflationsraten der übrigen fünf Haushaltstypen mit
überwiegend mittleren Einkommen lagen mit 1,8 bzw. 1,9
Prozent dazwischen und knapp unter der EZB-Zielinflation
(siehe die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link
unten). Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen
haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der
Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische
Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen
Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen
weiterhin die repräsentative Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023
die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.
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HAMBORNER REIT AG kündigt
Anpassung der Portfoliostrategie an
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Prognose für das Geschäftsjahr
2026 veröffentlicht
- Konzentration der strategischen Ausrichtung auf
Einzelhandelsimmobilien der Nahversorgung und Baumärkte
- Erweiterung des Investitionsprofils auf Core
Plus-Immobilien sowie Anpassung hinsichtlich Losgrößen,
Standorten und Mieterstrukturen
- Mittelfristige Reduktion des Büroanteils auf 10–20 %
des Gesamtportfoliovolumens
- Beibehaltung einer Zielquote für Manage-to-Core
Immobilien von 10–20 %
- Prognostizierte Verminderung von Umsatz und operativem
Ergebnis im Geschäftsjahr 2026
ANPASSUNG DER PORTFOLIOSTRATEGIE
Duisburg, 23. Februar 2026 – Der Markt für
Einzelhandelsimmobilien im Bereich der Nahversorgung,
insbesondere hinsichtlich lebensmittelorientierter
Nutzungskonzepten, zeichnet sich weiterhin durch
vergleichsweise hohe Stabilität und attraktive
Zukunftsaussichten aus.
Demgegenüber unterliegt der Büromarkt in Deutschland
deutlichen strukturellen Veränderungen mit perspektivisch
dauerhaften ökonomischen Auswirkungen. Hierbei spielen
u.a. veränderte Arbeitsmodelle und demografische
Entwicklungen sowie die Themenfelder Digitalisierung und
künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle. Die damit
nutzerseitig verbundenen wachsenden Anforderungen an
Standort-, Gebäude- und Flächeneigenschaften von
Büroimmobilien führen zu veränderten
Investitionserfordernissen und
Rendite-Risiko-Bewertungen.
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen hat der
Vorstand der Gesellschaft nach eingehender strategischer
Überprüfung und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
eine Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie
beschlossen.
Zukünftig wird die Gesellschaft ihren strategischen Fokus
auf Einzelhandelsimmobilien im Bereich der Nahversorgung
sowie Baumärkte ausrichten und sich als Retail-REIT am
Markt positionieren. Hierbei profitiert HAMBORNER sowohl
von ihren langjährigen Erfahrungen aus dem Aufbau des
bereits bestehenden hochwertigen Portfolios als auch dem
umfangreichen Netzwerk.
Unveränderter Kernbestandteil der Portfoliostrategie
bleibt die Konzentration auf Core-Immobilien, welche sich
durch eine langfristige und solide Vermietungssituation
sowie eine stabile Ertragsstruktur auszeichnen. Ergänzend
hierzu beabsichtigt die Gesellschaft, künftig
Investitionen im Bereich Core Plus zu tätigen, welche bei
moderaten Risiken und vergleichsweise geringem
Investitions- und Bewirtschaftungsaufwand zusätzliches
Rendite- bzw. Wertpotenzial bieten.
Daneben ist auch weiterhin eine Beimischung ausgewählter
Manage-to-Core-Objekte mit erhöhtem Vermietungs-,
Modernisierungs- oder Repositionierungsbedarf vorgesehen,
um daraus resultierende Optimierungs- und
Wertentwicklungspotenziale zu heben. Die definierte
Zielquote für Manage-to-Core-Immobilien liegt dabei
unverändert bei 10-20% des Gesamtportfoliovolumens.
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung wird das
Ankaufsprofil der Gesellschaft gezielt weiterentwickelt
und flexibilisiert. Künftig sollen ergänzend zu den
bisherigen Investitionskriterien auch
Einzelhandelsobjekte mit einem Ankaufsvolumen unterhalb
von 10 Mio. Euro berücksichtigt werden, um hierdurch den
Marktzugang zu erweitern und die Transaktionsfähigkeit zu
erhöhen.
Auch regional wird das Investitionsspektrum innerhalb
Deutschlands ausgedehnt. Neben dem bestehenden Fokus auf
Metropolregionen sollen verstärkt attraktive Mittel- und
Oberzentren sowie ländliche Hauptversorgungsstandorte
berücksichtigt werden, um zusätzliche Marktpotenziale zu
erschließen.
Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, die Mieterstruktur
künftig weiter zu diversifizieren. Neben etablierten,
bonitätsstarken Filialisten aus dem
Lebensmitteleinzelhandel und dem Baumarkt-segment sollen
ergänzende Konzepte aus den Bereichen Nahversorgung und
Fachmarkt in das Portfolio aufgenommen werden.
Hierzu zählen insbesondere weitere Anbieter aus dem FMCG-
(Fast Moving Consumer Goods) bzw. FMCG-nahen Segment,
deren Geschäftsmodelle auf dem regelmäßigen,
kurzfristigen Bedarf an Gütern des täglichen Lebens
basieren und sich durch hohe Kundenfrequenz sowie
nachhaltig stabile Umsatzstrukturen auszeichnen.
Hervorzuheben sind hier insbesondere Drogerien,
Non-Food-Discounter, Haushaltswaren- und Heimtiermärkte
sowie vereinzelte Textilformate mit hoher Warenrotation.
Im Zuge der strategischen Fokussierung ist vorgesehen,
den Anteil von Büroimmobilien am Gesamtportfoliovolumen
mittelfristig auf 10–20 % zu reduzieren. Die Anpassung
soll schrittweise und ergebnis- bzw. wertoptimiert durch
selektive Veräußerungen sowie die Reallokation des
freiwerdenden Kapitals in Einzelhandelsimmobilien
erfolgen. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung
des Büromarkts sowie des Transaktionsumfelds behält sich
die Gesellschaft vor, den Büroanteil des Portfolios
langfristig weiter zu reduzieren.
Mit der Reduzierung des Büroanteils und der Fokussierung
auf die zuvor beschriebenen Einzelhandelsimmobilien
verfolgt die Gesellschaft das Ziel, unter Sicherung eines
attraktiven Ertrags- und Risikoprofils, das in den
vergangenen Jahren im Rahmen eines umfangreichen
Transformationsprozesses weiterentwickelte
Wachstumspotenzial der Plattform bestmöglich zu nutzen.
PROGNOSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
Der Vorstand der Gesellschaft hat am heutigen Tag eine
erste Einschätzung hinsichtlich der erwarteten
Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr 2026 abgegeben.
Diese wird durch das fortgesetzt herausfordernde
gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die anhaltende
Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung am
Immobilien- und Vermietungsmarkt beeinflusst.
Nach derzeitigen Erwartungen werden die Miet- und
Pachterlöse im Geschäftsjahr 2026 zwischen 87,5 und 89,5
Mio. Euro liegen (aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr
2025: 89,5 – 90,5 Mio. Euro), wobei die Verminderung
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf bereits im
Geschäftsjahr 2025 erfolgte selektive Veräußerungen von
Bestandsimmobilien zurückzuführen ist.
Das operative Ergebnis (Funds from Operations, FFO) wird
sich im Geschäftsjahr 2026 voraussichtlich zwischen 38,0
und 42,0 Mio. Euro bewegen (aktuelle Prognose für das
Geschäftsjahr 2025: 44,0 – 46,0 Mio. Euro). Der erwartete
Rückgang resultiert zum einen aus den verminderten
Mieterlösen aufgrund der Objektveräußerungen, zum anderen
aus gegenüber dem Vorjahr erhöhten Aufwendungen.
Ein wesentlicher Teil der steigenden Kostenbelastungen
entfällt dabei auf den Bereich der Instandhaltung.
Ursächlich hierfür sind einerseits eine zeitliche
Verschiebung ursprünglich für das Jahr 2025 geplanter
Maßnahmen und andererseits zusätzliche Aufwendungen für
laufende Instandhaltungen sowie Maßnahmen im Zusammenhang
mit Vermietungsaktivitäten in 2026, welche sich in
erhöhten Kosten für Mieterausbauten widerspiegeln.
Darüber hinaus geht die Gesellschaft von einem Anstieg
der laufenden Betriebsaufwendungen aus, der insbesondere
auf positive Einmaleffekte aus dem Vorjahr zurückzuführen
ist. Im Zusammenhang mit der Integration neuer externer
Facility-Management-Dienstleister im Geschäftsjahr 2025
erfolgte während der Übergangsphase ein verminderter
Leistungs- und daraus folgender Kostenaufwand. Für das
laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet die Gesellschaft
nunmehr eine Wiederherstellung des regulären bzw. eine
punktuelle Erweiterung des Leistungsumfangs, welcher sich
auf die Entwicklung der laufenden Betriebsaufwendungen
auswirkt.
Nach einer Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten sowie
der damit verbundenen Zinsaufwendungen im Jahr 2025,
welche aus einer Rückführung von Darlehen resultierte,
wird für das laufende Geschäftsjahr ein Anstieg der
Zinskosten prognostiziert. Dieser ist im Wesentlichen auf
die im zweiten Halbjahr 2025 erfolgte Refinanzierung
mehrerer grundpfandrechtlich besicherter Darlehen zu
erhöhten Zinskonditionen zurückzuführen.
Weitere operative Ergebniseffekte resultieren aus einer
Erweiterung der personellen Kapazitäten sowie einer
Nachbesetzung vakanter Stellen im Jahresverlauf 2025 bzw.
im Laufe des ersten Halbjahres 2026, die sich in einem
erwarteten Anstieg der Personalaufwendungen
widerspiegeln.
In Anbetracht der weiterhin bestehenden Unsicherheiten
und eingeschränkten Dynamik am
Immobilieninvestitionsmarkt, sind Zeitpunkte und Volumen
möglicher Immobilienakquisitionen und- verkäufe sowie
daraus resultierende Umsatz- und Ergebniseffekte zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer prognostizierbar. Aus
diesem Grund hat die Gesellschaft im Rahmen der
Prognoseerstellung auf eine Berücksichtigung von
Immobilienan- und -verkäufen verzichtet.
Weiterführende Informationen zur erwarteten
Geschäftsentwicklung sowie den strategischen Anpassungen
wird die Gesellschaft im Zuge der planmäßigen
Veröffentlichung der vorläufigen Geschäftszahlen für das
Jahr 2025 am Donnerstag, den 26. Februar 2026,
kommunizieren.
ÜBER DIE HAMBORNER REIT AG
Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete
Aktiengesellschaft, die ausschließlich im
Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter
für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das
Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge
über ein bundesweit verteiltes diversifiziertes
Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,4 Mrd.
Euro.
Den Schwerpunkt des Bestandes bilden attraktive
Nahversorgungsimmobilien wie großflächige
Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren und Baumärkte in
zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark
frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und
Mittelstädte sowie moderne Büroobjekte an etablierten
Standorten.
Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige
Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre
nachhaltig attraktive Dividendenstrategie sowie ihre
schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die
Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT)
und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung
von Körperschaft- und Gewerbesteuer.
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Duisburg muss mehr für Unternehmen tun
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IHK: Besondere Anstrengungen
der Stadt nötig
Duisburg, 20. Februar 2026 - Umsätze,
Gründungen, Beschäftigte, Azubis: Alle Kenn-Zahlen zeigen
nach unten. Die Zeiten für die Duisburger Wirtschaft
bleiben schwer. Die Stimmung wird immer trüber. Das zeigt
das Duisburger Wirtschaftsbarometer. Für die
Niederrheinische IHK ein Signal an die Stadt: Die Stadt
muss die Wirtschaft umfassend stärken.

„Die Lage ist ernst. Duisburg hinkt anderen Großstädten
hinterher. In der Stahlindustrie fallen tausende Stellen
weg. Gewerbeflächen fehlen. Das ist ein Riesenproblem für
den Standort. Die Unternehmen können nicht wachsen.
Investoren können sich nicht ansiedeln“, warnt Dr. Stefan
Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der
Niederrheinischen IHK.

Auch die Duisburger Innenstadt hat Luft nach oben. Viele
Unternehmen finden sie wenig attraktiv – und ziehen sich
zurück. „Seit der Corona-Pandemie geben die Menschen
wieder mehr Geld in Duisburg aus. Dieser Trend stagniert
aber. Hier muss etwas geschehen. Duisburg hat das
Potenzial zur Einkaufsstadt, nutzt es aber nicht“, sagt
der IHK-Chef.

Steuersenkung wichtiges Signal für Unternehmen
Positiv sieht Dietzfelbinger, dass die Steuern sinken
sollen. Duisburg plant, zu einem einheitlichen Hebesatz
für Privathaushalte und Gewerbeimmobilien bei der
Grundsteuer B zurückzukehren.

„Wir begrüßen diesen Schritt. Er ist rechtlich geboten
und aus Sicht der Wirtschaft auch wünschenswert.
Niedrigere Abgaben entlasten unsere Unternehmen. Sie
brauchen im Moment jede Unterstützung, die sie bekommen
können“, so Dietzfelbinger.

Die IHK meint: Die schwachen Strukturdaten zeigen, dass
die Stadt Duisburg mehr für die Wirtschaft tun muss als
andere Städte. „Ein Setzen auf alte Rezepte und ein
‚Weiter so‘ reicht nicht aus“, mahnt Dietzfelbinger und
appelliert an die Stadt, den Wirtschaftsturbo zu zünden.

Hintergrund der Umfrage
Mit dem Wirtschaftsbarometer Duisburg nimmt die
Niederrheinische IHK seit 2021 regelmäßig die größte
Stadt am Niederrhein unter die Lupe.

Neben der Industrie blickt die IHK auf die Konjunktur,
den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die
Gewerbeflächen. Die aktuellen Zahlen sind online abrufbar
unter:
www.ihk.de/niederrhein/wirtschaftsbarometer.

Freie Gewerbeflächen in Duisburg

Gewerbe-Neugründungen

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Wirtschaft verharrt im Tief - IHK: Politik muss liefern,
damit Firmen zulegen
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Duisburg, 13. Februar 2026 -
Die
Stimmung bei den Unternehmen am Niederrhein ist weiter
schlecht. Die Impulse der Bundesregierung kommen nicht
an. Das zeigt die Konjunkturumfrage der Niederrheinischen
IHK. Betriebe halten sich mit Investitionen zurück. Die
Industrie baut weiter Stellen ab. Ein Aufschwung ist
nicht in Sicht.
„Wir brauchen mehr Tempo bei den Reformen,
Verlässlichkeit und Entlastungen. Berlin muss jetzt
handeln. Die für 2028 angekündigte Steuer-Senkung sollte
vorgezogen werden. Nur so können wir Wachstum erzeugen
und damit Arbeitsplätze und Wohlstand“, so Dr. Stefan
Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der
Niederrheinischen IHK.

Foto IHK Niederrhein
Bürokratie und Arbeitskosten bremsen Wirtschaft
Bürokratie und eine schwache Inlandsnachfrage machen es
den Unternehmen schwer. Ein wachsendes Geschäftsrisiko
sind auch die Arbeitskosten. Der IHK-Chef betont: „Die
Debatte um Renten- und Arbeitsmarktreform verunsichert
unsere Unternehmen. Die Sorge vor steigenden
Arbeitskosten nimmt zu. Dabei stehen unsere Firmen
ohnehin unter Druck: Durch zu teure Energie und zu hohe
Steuern werden sie international abgehängt.“
Investieren ohne Fortschritt
Die Betriebe am Niederrhein wollen wieder mehr
investieren. Besonders in der Industrie. Aber: „Dabei
geht es vor allem darum, die Betriebs-Abläufe zu
optimieren. Es geht nicht um eine Ausweitung der
Kapazitäten“, erläutert Dietzfelbinger. Zudem fehlt es an
Gewerbeflächen. Auch die Kommunen müssen mitziehen,
bekräftigt er: „Digitale, schnelle Verwaltungen und
vereinfachte Prozesse sichern Einnahmen. Steuererhöhungen
sind das falsche Signal.“
An der aktuellen Umfrage der Niederrheinischen IHK haben
sich 221 Unternehmen mit knapp 40.000 Beschäftigten
beteiligt. Der IHK-Konjunkturklimaindex, der die Lage und
die Erwartungen zusammenfasst, verharrt bei 94 Punkten.



Erwartungen steigen
Mit Schulden will die Bundesregierung das Wachstum
befeuern. Die Reform-Bemühungen zünden noch nicht: Der
Klima-Index bleibt mit 94,1 weiter negativ. Gleichzeitig
verschlechtert sich die Lage der Unternehmen am
Niederrhein. Industrie, Stahl und Handel sind besonders
betroffen. Manche Betriebe hoffen trotzdem auf Besserung:
Das Gastgewerbe erwartet beispielsweise Rückenwind durch
die niedrigere Mehrwertsteuer.
Insgesamt bleiben die Erwartungen aber gedämpft: Gleich
viele Firmen blicken positiv wie negativ in die Zukunft.
Bürokratie und ausbleibende Inlandsnachfrage bleiben
weiter die größten Geschäftsrisiken der Wirtschaft. Der
höhere Mindestlohn rückt die Sorge vor hohen
Arbeitskosten vor die Energiepreise
Berlin muss endlich liefern
Den Betrieben geht die Luft aus. Ohne Wachstum kein
Wohlstand. Daher muss Berlin rasch handeln: weniger
Regulierung, schnellere Genehmigungen, niedrige
Energiepreise und Arbeitskosten. Starke Kommunen benötigt
Digitale und schnelle Verwaltungen mit unternehmensnahen
Prozessen ziehen Betriebe an. Das stabilisiert die
Haushalte. Kommunale Steuererhöhungen sind das falsche
Signal.
 
Die Investitionen steigen an.
Das ist jedoch getragen von Rationalisierungen im Handel
und Ersatz- beschaffun gen der Industrie. Mehr produziert
wird dadurch nicht. Ohne ausreichende Gewerbeflächen sind
weder große Investitionen möglich, noch gelingt die
Transformation der Wirtschaft. Hier muss die Politik
nachsteuern.
Das Zoll-Chaos, der Grönland-Streit und die
Unstimmigkeiten beim Mercosur-Abkommen haben die
Unternehmen verunsichert. Die Exporte gehen weiter
zurück. Der Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Die
Deindustrialisierung spiegelt sich auch in der
Beschäftigung wider: Die Industrie plant weitere
Entlassungen.


Grafik/Bericht: Niederrheinische
IHK/Weissheiten Design
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Ruhr IHKs legen den 116.
Ruhrlagebericht vor
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IHK-Präsident Dustmann: „Wir
erleben eine Zeit großer Verunsicherungen”
Duisburg,11. Februar 2026 - Konjunkturumfrage der
Ruhr-IHKs zum Jahresbeginn 2026 mit 700 Unternehmen: Die
Stimmung bleibt verhalten – leichte Aufwärtstendenzen
sind erkennbar.
Die wirtschaftliche Lage im Ruhrgebiet bleibt zu
Jahresbeginn 2026 angespannt. Das zeigen die Ergebnisse
des 116. Ruhrlageberichts, den die Industrie- und
Handelskammern im Ruhrgebiet heute in Dortmund
vorgestellt haben. An der gemeinsamen Konjunkturumfrage
beteiligten sich im Januar 2026 rund 700 Unternehmen mit
mehr als 80.000 Beschäftigten.

Fotos Copyright: IHK zu Dortmund/Stephan Schütze
„Die wirtschaftliche Lage ist weiter angespannt“, sagte
Heinz-Herbert Dustmann, Präsident der aktuell
federführenden IHK zu Dortmund, bei der Vorstellung der
Ergebnisse. „Wir erleben eine Zeit großer
Verunsicherungen – die Weltwirtschaft steht unter
massivem Druck durch Kriege, geopolitische Konflikte und
eine aggressive Zollpolitik.“
Der Klimakonjunkturindex liegt aktuell bei 93 Punkten.
Damit legte er gegenüber Herbst 2025 zwar um einen Punkt
zu, bleibt aber auf dem Niveau des Jahresbeginns 2025.
Auch die Einschätzungen zur aktuellen Geschäftslage
verbessern sich nicht: Im Vergleich zum Herbst
verschlechterte sich die gegenwärtige Lage um einen
Prozentpunkt, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwei
Prozentpunkte. Besonders Industrie und Handel bewerten
die Situation kritisch: Jeweils 30 Prozent der
Unternehmen stufen ihre Lage als schlecht ein. Positiver
fällt das Bild bei den Dienstleistern aus: Dort berichten
80 Prozent von einer guten oder befriedigenden Lage.
Als zentrale Risiken nennen die Unternehmen
branchenübergreifend vor allem die geringe
Inlandsnachfrage (63 Prozent) sowie die
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (62 Prozent). Es
folgen Arbeitskosten (54 Prozent), Energie- und
Rohstoffkosten (45 Prozent) und der Fachkräftemangel (43
Prozent). Auffällig: Der Fachkräftemangel, in den
Vorjahren häufig an der Spitze der Risikorangliste, wird
aktuell seltener genannt – ein Spiegel der derzeit
schwächeren Auslastung und Nachfrage.
Außenwirtschaft unter Druck – Europa bleibt
Stabilitätsanker
Sorgen bereitet vielen Betrieben die internationale
Handelspolitik. Die Umfrageergebnisse deuten auf sinkende
Investitionsneigung in Nordamerika hin: Lediglich zwölf
Prozent der befragten Unternehmen planen Investitionen in
der Zielregion Nordamerika. In der Vorjahresumfrage waren
es noch 25 Prozent.

Dustmann betonte: „Für die deutsche Wirtschaft werden
Trumps Zölle zum Dauerschock.“ Zugleich bleibt Europa ein
entscheidender Anker für den Außenhandel: Ein großer Teil
der deutschen Exporte geht in EU-Länder. Perspektivisch
können weitere Freihandelsabkommen wie mit Indien oder
Südamerika (EU-Mercosur) dazu beitragen, Abhängigkeiten
zu reduzieren und neue Märkte zu erschließen.
Sicherheit und Wirtschaft rücken zusammen
Die Unternehmen reagieren außerdem auf die veränderte
Sicherheitslage. In der Industrie produziert oder liefert
jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) bereits für die
Verteidigungsindustrie. Weitere sieben Prozent stellen
Dual-Use-Produkte her; zusätzliche sieben Prozent sind
als Zulieferer tätig. Auch im Dienstleistungssektor ist
das Thema präsent: Zehn Prozent erbringen bereits
Leistungen für die Verteidigungsindustrie oder die
Bundeswehr, weitere 13 Prozent verfolgen den Markt mit
Interesse.
Vorsichtiger Optimismus bei Erwartungen
Trotz der insgesamt verhaltenen Stimmung gibt es
Lichtblicke. Bei den Erwartungen zur künftigen
Geschäftslage sinkt der Anteil der Pessimisten: Vor einem
Jahr bewerteten 27 Prozent ihre zukünftige Lage als
schlecht, aktuell sind es 22 Prozent. Zudem melden 68
Prozent der Unternehmen erhöhte oder zumindest
unveränderte Umsätze – mehr als in der Vorjahres- und
Herbstbefragung.
Auch in einzelnen Branchen zeigt sich eine spürbare
Stimmungsaufhellung: In der Gastronomie bewerten 75
Prozent der befragten Betriebe ihre zukünftige
Geschäftslage überwiegend positiv (nach 48 Prozent vor
einem halben Jahr), was auf die dauerhafte Senkung der
Mehrwertsteuer (von 19 auf sieben Prozent) zurückzuführen
sein dürfte. In der Diskussion um Fachkräfte und
Arbeitszeiten bleibt die bessere Aktivierung von
Arbeitsmarktpotenzialen ein Schlüsselthema – ebenso wie
verlässliche Rahmenbedingungen, etwa bei Betreuung und
Vereinbarkeit.
Kluge Flächenpolitik erfordert vorausschauende Planung
Eine Sonderfrage der Umfrage widmete sich der
Flächenpolitik in den Kommunen. Vier von zehn Unternehmen
berichten, dass die verfügbaren Gewerbeflächen für
Ansiedlungen und Wachstum nicht ausreichen. Angesichts
der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage ist das ein
bemerkenswert hoher Wert. Denn viele Betriebe stellen
größere Investitionen und Erweiterungen derzeit zurück.
Zudem entstehen konkrete Vorhaben häufig nur dann, wenn
geeignete Flächen schon verfügbar sind – allerdings
dauert die Entwicklung neuer Gewerbeflächen in vielen
Kommunen zehn bis 15 Jahre. „Kluge und erfolgreiche
Flächenpolitik muss deshalb vorausschauend sein.
Kommunen, die auch künftig attraktiv für Unternehmen
bleiben wollen, müssen jetzt die notwendigen Weichen
stellen”, betonte Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer
der IHK zu Dortmund.
Wenn Konjunktur und Investitionsdynamik wieder anziehen,
droht die Flächenknappheit nach Auffassung der Ruhr-IHKs
zum Bremsklotz zu werden. Vor diesem Hintergrund bereiten
die Ruhr-IHKs gemeinsam mit den Handwerkskammern und der
Business Metropole Ruhr den Wirtschaftsflächengipfel.RUHR
2026 vor: Er findet am 22. April beim Dortmunder
Pumpenhersteller WILO SE statt. Mit dabei ist auch
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, die einen Impuls
beisteuern wird.
Geplantes Großprojekt: Rechenzentrum bei Hamm
In der Pressekonferenz rückte ein konkretes Großprojekt
die Wichtigkeit vorausschauender Flächenpolitik in den
Fokus: Zwischen Hamm und der Gemeinde Lippetal plant der
US-Investor Blackstone an der A2 bei Hamm-Uentrop einen
Rechenzentrum-Campus auf rund 27 Hektar. Das Vorhaben hat
ein Investitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro.
Bei planmäßigem Verlauf könnte der Betrieb ab 2030
starten. „Dieses Projekt ist ein wunderbares Beispiel für
die Stärkung der regionalen Wirtschaft, zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und zur Beschleunigung des digitalen
Wandels“, so Dustmann.
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HKM bleibt dem Industrie-Standort erhalten - IHK erleichtert
über Einigung |
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Duisburg, 6. Februar 2026 - Das lange
Ringen um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in
Duisburg hat ein Ende. Die gute Nachricht: Das
zweitgrößte Stahlwerk Deutschlands bleibt in Betrieb.
Thyssenkrupp Steel (TKSE) und Salzgitter einigten sich
heute darauf, dass Salzgitter die Hüttenwerke allein
fortführt. 1000 Jobs bleiben.
Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der
Niederrheinischen IHK, dazu: „Für den Industrie-Standort
Duisburg ist das eine gute Nachricht. Auch wenn sich HKM
voraussichtlich verkleinern wird und Arbeitsplätze
wegfallen werden. Wir alle sind erleichtert, dass
Beschäftigte und Unternehmensleitung nun eine Perspektive
haben.
Das festigt Europas größten Stahlstandort bei uns in
Duisburg ein Stück weit. Es ist gut, dass Düsseldorf und
Berlin die Transformation der Stahlindustrie finanziell
unterstützen. Aufgaben für die Politik aber bleiben:
Energiekosten verringern, CO2-Kosten senken und die
Betriebe vor ausländischen Dumping-Produkten schützen.“

Foto: Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus.
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IHK-Statement zum Kreuz
Kaiserberg
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Duisburg, 3. Februar 2026 - Der Umbau
des Autobahnkreuzes Duisburg-Kaiserberg schreitet voran: Mitte 2026
soll der Verkehr nicht mehr über die alte Brücke, sondern auf die
neue A3 gelenkt werden. Aus Sicht der Niederrheinischen IHK ist das
ein wichtiger Schritt.
Bedeutet aber keine Entwarnung für den Wirtschaftsstandort Duisburg,
betont Ocke Hamann, Geschäftsführer der Niederrheinischen IHK:
„Die Betriebe in unserer Region sind umzingelt von Baustellen im
Autobahnnetz. Das Risiko, dass eine Brücke unerwartet gesperrt
werden muss, ist erheblich. Und es steigt weiter. Für Unternehmen
bedeutet das: Abläufe werden unplanbar. Lieferketten geraten ins
Wanken. Das kostet Millionen.
Für die Unternehmen verschärft sich die Situation noch weiter: Bis
Mitte 2027 gibt es viele weitere Einschränkungen im Kreuz
Kaiserberg. Mehrere Zu- und Auffahrten von der A3 auf die A40 und
umgekehrt werden gesperrt. Damit steht die Umleitung, die in den
letzten Tagen so wichtig war, nicht mehr zur Verfügung. Durch die
Sperrung der Ruhrtalbrücke der A52 wurde der Verkehr über Duisburg
umgeleitet.
Das Beispiel zeigt: Staus und stockender Verkehr werden weiter
zunehmen. Wichtig ist, dass Verfahren schneller bearbeitet und
Brücken rasch gebaut werden. Wir können nicht 15 Jahre auf Ersatz
warten. Duisburg braucht jetzt Verlässlichkeit. Und vor allem keine
weiteren Hiobsbotschaften“, hofft Ocke Hamann.

Die Baustelle am
Autobahnkreuz Kaiserberg im Sommer 2025. Foto:
Niederrheinische IHK/Peter Sondermann
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Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz
für Grundsteuer B
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Duisburg, 3. Februar 2026 - Der Rat
der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar
unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur
Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der
Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und
fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen
ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl
für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke auf
1.169 v. H. festzulegen.
Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v.
H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v.
H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf
eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von
den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen
festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke
gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Steuergerechtigkeit verstoßen.
Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig,
doch solange es keine abschließende höchstrichterliche
Entscheidung gibt, besteht aufgrund der Dimension ein
erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit der Stadt.
Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange
Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten
erhalten die nötige Planungssicherheit.
Die im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf
einer Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen,
die sich im Nachhinein jedoch nicht als verlässliche
Grundlage für eine aufkommensneutrale Festsetzung
erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land bereits im
Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche Risiken
hingewiesen.
In einer aktuellen Stellungnahme des Städtetages NRW vom
8. Januar stellt dieser fest, dass es auf Grundlage der
Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch
keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung
zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.
Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des
Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und
Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert oder
aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere
fehlerhafte Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen
der Finanzämter.
Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro
verfehlt. Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher
eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der
aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Um den im
Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen,
ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in
Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.
Da der Rat der Stadt eine mögliche Anpassung des
Hebesatzes frühestens am 24. Februar entscheiden kann,
werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Grundsteuer
zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen (der
erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu
zahlen. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben
unverändert gültig.
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Inflation 2025 für 8 von 9 Haushaltstypen bei
oder unter 2 Prozent, aber Preisniveau bei Lebensmitteln
und Energie weiter hoch
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Düseldorf, 24. Januar 2026 -
Die Inflationsrate in
Deutschland ist im Dezember 2025 mit 1,8 Prozent unter
das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von zwei
Prozent gesunken. Im Gesamtjahr 2025 lag sie mit 2,2
Prozent noch leicht darüber.
Ähnlich ist das Muster, wenn man auf die Inflationsraten
von neun exemplarischen Haushaltstypen blickt, die sich
nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden: Im
Dezember wiesen alle von ihnen Inflationsraten an oder
unter dem Inflationsziel auf. Im Gesamtjahr hatte nur ein
Haushaltstyp eine Inflationsrate oberhalb des EZB-Ziels.
Das zeigt der neue monatliche IMK Inflationsmonitor.*
Im neuen Jahr weist der zu erwartende Trend bei der
Teuerung weiter leicht nach unten, so Dr. Silke Tober,
Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) und Autorin des
Inflationsmonitors. Während der Inflations-Ausblick für
die nächste Zukunft damit unproblematisch ist, offenbart
Tobers Auswertung im Vergleich der vergangenen Jahre ein
weiterhin deutlich erhöhtes Preisniveau:
Seit 2019, dem Jahr vor Coronapandemie und Ukrainekrieg,
ist der Verbraucherpreisindex um 22,5 Prozent gestiegen
und damit knapp zehn Prozentpunkte stärker als im
Einklang mit dem EZB-Ziel gewesen wäre (kumuliert 12,6
Prozent). Besonders deutlich ist längerfristig zwischen
2019 und 2025 das Preisniveau bei Nahrungsmitteln (39,1
Prozent) und, trotz Preisrückgängen in letzter Zeit, bei
Energie (36,8 Prozent) angestiegen.
Für die Geldpolitik der Zentralbank sind indes die
mittlerweile wieder entspannte Preisentwicklung und die
normalisierte mittelfristige Perspektive maßgeblich,
betont Ökonomin Tober. Zumal die Wirtschaftsentwicklung
im Euroraum und insbesondere in Deutschland 2025 wieder
schwach war. Daher hält die Autorin des IMK
Inflationsmonitors weitere Zinsschritte für erforderlich.
„Die ruhige Inflationslage liefert der EZB bereits seit
geraumer Zeit den geldpolitischen Spielraum, um die
Konjunktur zu stützen und insbesondere die kriselnde
Industrie zu entlasten, die unter hohen Energiepreisen,
den US-Zöllen und der starken Euro-Aufwertung leidet“,
schreibt Tober. „Diesen Spielraum sollte sie zeitnah
nutzen.“
Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische
Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen,
die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach
dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur
Methode unten). In einer Datenbank liefert der
Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot:
Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie
für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in
interaktiven Grafiken abrufen.
Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass
Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der
starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die
Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des
Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem
Budget eine größere Rolle spielen. Diese wirkten lange
als die stärksten Preistreiber. So betrug auf dem
Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 die
Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11
Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent.
Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit
7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate.
Zuletzt waren die Abstände weit weniger groß und das
Muster anders, weil sich vor allem noch Dienstleistungen
deutlich verteuert haben, die Haushalte mit höheren
Einkommen stärker nachfragen als Ärmere. So hatten
Familien mit niedrigen Einkommen im Dezember 2025 und im
Gesamtjahr mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent im Haushaltsvergleich
die niedrigste Inflationsrate, bei Alleinstehenden mit
niedrigen Einkommen betrug sie 1,6 bzw. 1,7 Prozent. Am
anderen Ende des Haushaltsvergleichs standen
Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen, allerdings mit
recht geringem Abstand.
Im Dezember lag auch deren Inflationsrate mit 2,0 Prozent
nicht über dem EZB-Ziel, im Gesamtjahr mit 2,2 Prozent
leicht darüber. Die Inflationsraten der übrigen sechs
Haushaltstypen lagen dazwischen und überschritten auch im
Gesamtjahr nicht die 2-Prozent-Marke. Im
Sechs-Jahres-Vergleich seit 2019 tragen einkommensstarke
Alleinlebende mit kumuliert 20,8 Prozent nach wie vor die
niedrigste Inflationsbelastung unter allen untersuchten
Haushalten.

Informationen zum Inflationsmonitor
Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des
Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche
Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich
gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und
Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie
und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und
Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die
haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die
Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der
EVS.

Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative
Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern
und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000
Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem
Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden
mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro)
Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900
Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600
Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro)
Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder
mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und
5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird
monatlich aktualisiert.
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Arbeitszeit: Viel Flexibilität
durch Zusammenspiel von Gesetz und Tarifverträgen
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Aktuelle
Studie des WSI
Düsseldorf/Duisburg, 19. Januar 2026 - Das Zusammenwirken
von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt
Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung.
Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten
und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich.
Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung.*
Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber
haben es schon lange ins Visier genommen, die
Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag
angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen,
indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch
eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird.
Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das
Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen.
Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig
Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das
geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann
beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf
bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn
innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also
die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden
werktäglich nicht überschritten wird.
Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das
heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können
Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die
tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht
regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie.
Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert,
wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in
Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25
Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.
Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über
erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der
tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht
betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr
hoch“, schreibt der Forscher.
Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und
Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von
Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den
Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und
dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen
gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr
als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche
Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und
anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen
zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten).
„Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen
Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich,
wie die Analyse der tariflichen Regelungen
unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die
wissenschaftliche Direktorin des WSI.

„Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den
gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein
ausreichendes Maß an Flexibilität bei der
Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die
Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die
Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von
gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten
tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen
sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu
entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat
nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland
einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag
gebunden hat.

In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit
vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In
Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6
Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35
Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40
Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale
Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen
seit langem nicht gegeben.
Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung
stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der
chemischen Industrie beispielsweise kann die
Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder
ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst
werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch
die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der
Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur
Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.

Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine
unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen
bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen
vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich
in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro
Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der
Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte
Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss,
beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen
bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe
der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.
Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das
Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von
dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser
Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht.
Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in
irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen
zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in
verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.
Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder
großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt,
vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es
gar keine Begrenzung.
Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der
vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es
Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen
Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden.
Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten
zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter
zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden
kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der
Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches
Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage
umgewandelt werden.
Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der
Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für
Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente
genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In
einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der
Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die
Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest
definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine
„lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“
finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder
auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.
Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine
breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur
Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten
lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln
seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich –
ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit
und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer
wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen
Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen
der Beschäftigten.“
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WSI-Experte: 60 Prozent des
Medianlohns sollte als Referenzwert für einen
angemessenen Mindestlohn gesetzlich verankert werden
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Anhörung im Bundestag
Öffentliche Anhörung a)
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde
sicherstellen BT-Drucksache 21/346
b) Antrag der Fraktion Die Linke Mindestlohn auf 15 Euro
anheben und dauerhaft armutsfest machen BT-Drucksache
21/347
Düsseldorf/Duisburg, 12. Januar 2026 - Die Europäische
Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag
dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne
vom Oktober 2022, die unter anderem nationale
Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu
erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert
von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten
auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus
einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.*
Dr. Malte Lübker, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der
Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die
heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das
Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.
Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft
besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig
ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im
Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der
Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert
sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die
Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch
den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent
des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu
berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den
neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben.
„Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für
sie komplexen Situation als handlungs- und
kompromissfähig erwiesen“, so Lübker.
Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung
auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung
nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts
im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum
Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des
Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit
Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde
die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen
und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns
eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen,
erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022,
als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen
wurde, werde so überflüssig.
Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch
Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen
Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die
derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für
unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der
Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz
europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in
ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde
ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige
Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität
in unnötiger Weise.
Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige
Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60
Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im
Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit
für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission
schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf
einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der
Mindestlohnkommission stärken“.
Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes
gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch
weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr.
Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI:
„Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale
Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der
Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte
dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“
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Wirtschaftspolitik 2026:
Deutschlands industriellen Kern erhalten, Verunsicherung
vermeiden als zentrale Aufgaben
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Jahresausblick des IMK

(C) Hans-Böckler Stiftung
Düsseldorf/Duisburg, 7. Januar 2026 - Die deutsche
Wirtschaft befindet sich an einem kritischen Punkt. Zwar
dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach mehreren
Jahren der Schwäche 2026 wieder nennenswert wachsen – um
1,2 Prozent, so die aktuelle Prognose des Instituts für
Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
Hans-Böckler-Stiftung. Das ist vor allem auf Impulse
durch das Sondervermögen Infrastruktur, Ausgaben für
Verteidigung, Entlastungen durch das
Investitionssofortprogramm für Unternehmen und den
Industriestrompreis zurückzuführen.
„Zugleich stellt sich die wirtschaftliche Lage jedoch
noch düsterer dar als vor einem Jahr geahnt“, heißt es in
der neuen IMK-Analyse zu den aktuellen
wirtschafspolitischen Herausforderungen zum
Jahresbeginn.* Grund dafür seien vor allem geoökonomische
Verschiebungen wie die wachsende Rivalität zwischen den
USA und China sowie die offensive Handels- und
Industriepolitik der beiden Großmächte, unter der die
deutsche Industrie zunehmend leidet. „Zügiges und
strategisches Handeln ist erforderlich“, folgern die
IMK-Forscher*innen.
Um den künftigen Wohlstand des Landes zu sichern, muss
die Bundesregierung nach Ansicht der Ökonom*innen mehrere
Herausforderungen gleichzeitig meistern: Erstens drohen
irreparable Schäden am Kern der deutschen Wirtschaft,
wenn die Industrieproduktion weiter zurückgeht. Zweitens
muss sich Deutschland einem internationalen Wettbewerb
stellen, in dem Sicherheits- und Machtinteressen höchste
Priorität haben. Während die USA und China die
Handelspolitik strategisch einsetzen und bei wichtigen
Technologien nach Vorherrschaft streben, könnten
Deutschland und die EU abgehängt werden.
Drittens muss die sozial-ökologische Transformation
weiter vorangetrieben werden. Ohne staatliche
Unterstützung werde es kaum möglich sein, Fortschritte
beim Klimaschutz zu erreichen und gleichzeitig bezahlbare
Energie bereitzustellen. Viertens wirke sich der hohe
Veränderungsdruck bei gleichzeitig geringem Wachstum
zwangsläufig auf den Arbeitsmarkt aus. Auch mit Blick auf
die demografische Entwicklung ist es laut IMK wichtig,
die Erwerbsbeteiligung zu steigern, gute Arbeitsplätze zu
schaffen und ein umfassendes System der lebenslangen
Weiterbildung zu etablieren.
„Bisher hat es die Bundesregierung versäumt, in der
Bevölkerung und bei den Unternehmen eine Aufbruchstimmung
zu erzeugen. Stattdessen haben die ständigen Forderungen
nach Einschnitten im Sozialstaat in Kombination mit dem
Aufschieben zuvor versprochener Entlastungen für
Verunsicherung gesorgt und die Konsumfreude gedämpft.
Damit hat die schwarz-rote Koalition die wichtigen
Fortschritte bei Schuldenbremse und Investitionen
erheblich konterkariert“, umreißt Prof. Dr. Sebastian
Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK, die
aktuelle Situation. „In einer zugespitzten
geoökonomischen Situation, in der es auf die
Binnennachfrage ankommt, weil vom Außenhandel erstmal
keine großen Impulse kommen können, ist das ein besonders
großes Problem.“
In ihrer Analyse leuchten Dullien und seine
Forscherkolleg*innen die Problemlagen detailliert aus:
Zunächst seien die Haushalte bei der Förderung der
Elektromobilität übergangen und dann zusätzlich
enttäuscht worden, da die in Aussicht gestellte Senkung
der Stromsteuer nur für Teile der Unternehmenslandschaft
gilt. Anstatt die Pendlerpauschale zu erhöhen und die
Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu reduzieren –
Maßnahmen, von denen einkommensstarke Haushalte stärker
profitieren –, hätte die Bundesregierung die Stromsteuer
für private Haushalte senken sollen, so das IMK.

Die privaten Haushalte durch „eine völlig überflüssige
Rentendebatte zu verunsichern“, sei ein weiterer schwerer
Fehler gewesen, analysieren die Expert*innen. Das
deutsche Rentensystem sei stabil, zeige bei
systematischer Betrachtung keine
Generationenungerechtigkeit und habe bereits in der
Vergangenheit größere Alterungsschübe verkraftet.

Außerdem zeigt ein Blick in die aktuellsten Statistiken
zum Sozialstaat: Die Gesamtausgaben für soziale Sicherung
sind in Deutschland nicht auffällig groß und nicht
auffällig gestiegen. Gemessen an der gesamtwirtschaftlich
relevanten Größe, der Wirtschaftsleistung, sind die
Ausgaben in zentralen Bereichen wie Rente, Grundsicherung
und Arbeitslosenversicherung sogar unverändert bzw.
niedriger als vor 15 oder vor 20 Jahren.**

Insgesamt seien die öffentlichen Debatten stark von
irreführenden Annahmen geprägt. Während vor allem über
angeblich erdrückende Bürokratie, hohe Steuern und
übermäßige Sozialausgaben diskutiert werde, bleibe der
wahre Grund für die Stagnation unterbelichtet – nämlich
dass die Wirtschaft aufgrund rückläufiger Exporte und
verhaltener privater Konsum- und Investitionsausgaben an
einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage
leidet.
Da die Konjunktur auch im Euroraum insgesamt verhalten
ist, sollte die Europäische Zentralbank ihren
geldpolitischen Spielraum nutzen und stützend wirken.
Insbesondere sei aber die Bundesregierung in der
Verantwortung:
•
Aufgabe 1: Industrie erhalten und Binnennachfrage
stärken
Je länger die wirtschaftliche Stagnation und insbesondere
der Rückgang der Industrieproduktion andauern, desto
stärker seien bestehende und durchaus produktive
Strukturen gefährdet, warnt das IMK. Zum Beispiel, wenn
Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit oder den Vorruhestand
entlassen werden.
Um den Abbau industrieller Kapazitäten aufzuhalten, muss
nach Ansicht der Forscher*innen die Binnennachfrage
gestärkt werden. Denn anders als in den frühen
2000er-Jahren ist nicht mit einem starken globalen
Aufschwung zu rechnen, der der deutschen Industrie ein
exportgetragenes Wachstum ermöglicht.
Wichtig sei deshalb eine schnelle Erhöhung der
staatlichen Investitionen in die Infrastruktur – von
Schienen und Straßen über Breitband- und Stromnetze bis
hin zu Bildungseinrichtungen. Diese Investitionen könnten
einen doppelten Nutzen bringen: Zum einen würden sie die
Binnennachfrage anregen, zum anderen die
Standortbedingungen verbessern.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz in
Höhe von 500 Milliarden Euro wurden dafür laut den
Forschenden Voraussetzungen geschaffen. Allerdings bleibe
das Programm hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen
wäre in den kommenden zehn Jahren eine deutlich höhere
Summe für öffentliche Investitionen nötig. Zum anderen
müsste es sich dabei um zusätzliche Ausgaben handeln.
Ein erster Blick des IMK auf die Haushaltsplanung für
2026 zeigt, dass das nur zum Teil der Fall ist: Manchen
Ausgaben aus dem Sondervermögen stehen Rückgänge im
Kernhaushalt und in anderen Sondervermögen – insbesondere
beim Klima- und Transformationsfonds – gegenüber. Das IMK
fordert verbindliche Regeln, die sicherstellen, dass das
Sondervermögen zusätzlich investiert und nicht mit
anderen Posten verrechnet wird.
Die massive Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht Bund
und Ländern eine strukturelle Verschuldung von insgesamt
rund 4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) während
der Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und
Klimaneutralität. Dass dabei aber die Spielräume für
höhere Verteidigungsausgaben durch praktisch unbegrenzte
Kredite im Rahmen einer „Bereichsausnahme“ deutlich
größer sind als für Investitionen, die auch längerfristig
für mehr Wirtschaftsleistung sorgen, ist aus Sicht der
Forschenden problematisch.
Um das NATO-Ziel bei den Verteidigungsausgaben zu
erreichen, wäre allein für die Bereichsausnahme eine
jährliche Neuverschuldung von über 2,5 Prozent des BIP
erforderlich. Simulationen des IMK zeigen, dass vor allem
die dauerhafte Kreditaufnahme für Verteidigung in diesem
Umfang den Schuldenstand des Staates sowie die
Zinszahlungen permanent ansteigen lassen. Bis zum Jahr
2040 könnte die Schuldenquote auf rund 90 Prozent des BIP
steigen. Auf die Dauer wäre das nicht tragfähig.
„Es wird deutlich, dass die hastigen
Schuldenbremsenreformen des Frühjahrs 2025 nicht
unverändert bestehen bleiben können“, heißt es in dem
Report. „An Steuererhöhungen zur Finanzierung der
Verteidigungsausgaben führt kein Weg vorbei. Diese
sollten von allen Mitgliedern der Gesellschaft nach ihrer
Leistungsfähigkeit getragen werden, was bedeutet, dass
ein substanzieller Anteil durch eine progressive
Besteuerung von Einkommen und Vermögen aufgebracht werden
sollte.“
•
Aufgabe 2: Interessen durchsetzen und
Abhängigkeiten verringern
Eine expansive Ausrichtung der Fiskalpolitik und gezielte
staatliche Investitionen sind wichtig, sie allein
reichten aber nicht aus, betonen die Forschenden.
Deutschland brauche zusätzlich eine Industriepolitik für
zentrale Zukunfts- und Schlüsselbranchen. Schließlich
haben sich die Rahmenbedingungen für das
exportorientierte Geschäftsmodell Deutschlands in den
vergangenen Jahren drastisch verändert.
Die beiden wichtigsten Handelspartner
außerhalb Europas – die USA und China – nutzten
Abhängigkeiten gezielt aus, um ihren Einfluss
auszuweiten. Beispiele dafür sind Chinas verschärfte
Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden oder Magnete, aber
auch das Handelsabkommen zwischen den USA und der EU, das
einseitig zugunsten der Vereinigten Staaten ausgefallen
sei.
China hat in Branchen, die den Kern der deutschen
Industrie bilden, Kompetenzen und enorme
Produktionskapazitäten aufgebaut und wird dauerhaft
weniger dieser Güter aus Deutschland importieren.
Gleichzeitig konkurrieren chinesische Firmen stärker mit
deutschen Unternehmen auf Drittmärkten. Und die hohen
US-Einfuhrzölle gepaart mit einer schwachen
Binnennachfrage in China haben dazu geführt, dass
chinesische Hersteller verstärkt auf den europäischen
Markt drängen, wo sie deutsche Produzenten zusätzlich
unter Druck setzen.
„In einer Welt, in der China und die USA nach eigenen
Regeln spielen, muss die EU einseitige Abhängigkeiten
reduzieren, und zwar in jeglicher Hinsicht:
wirtschaftlich, technologisch, militärisch und bei der
Energieversorgung“, schreiben die IMK-Expert*innen. In
Ansätzen sei bereits eine industriepolitische Strategie
in den Bereichen Elektromobilität, Batterieproduktion und
Halbleiterfertigung erkennbar.
Es sind nach Analyse des IMK jedoch weitere Maßnahmen
erforderlich, um den Fortbestand strategisch wichtiger
Branchen, wie beispielsweise der europäischen
Stahlindustrie, zu sichern und gleichzeitig die richtigen
Anreize für Investitionen zu schaffen. Diese
Investitionen sollten eine zukunftsfähige Produktion von
innovativen Gütern und Dienstleistungen in Europa
ermöglichen – vorzugsweise in Bereichen, die dazu
beitragen, das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität zu
erreichen.
•
Aufgabe 3: Erneuerbare Energien und Klimaschutz
ausbauen
Die Energieversorgung muss sicher und bezahlbar sein.
Schon heute ist absehbar, dass der Strombedarf in den
kommenden Jahren stark steigen wird und fossile
Brennstoffe sich aufgrund der CO₂-Bepreisung verteuern
werden. Deshalb müssten Europa und insbesondere
Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien
vorantreiben, so die Wissenschaftler*innen. Um
Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsse zudem
massiv in das Stromnetz investiert werden. Während Wind-
und Solarenergie durch geringe Gestehungskosten mittel-
bis langfristig die Strompreise senken, können
Netzausbauinvestitionen die Preise erhöhen.
Die Klimaschutzziele und -maßnahmen infrage zu stellen,
wie es im Moment teilweise geschieht, halten die
Ökonom*innen für völlig falsch: „Es wäre ein Fehler, das
Tempo der wirtschaftlichen Transformation zur
Klimaneutralität zu verlangsamen, und zwar nicht nur mit
Blick auf die Erderwärmung, sondern auch auf die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.“
Investitionen in veraltete Technologien würden das Land
nicht nach vorne bringen. Europa drohe zudem von China
abgehängt zu werden, das sich auch im Bereich der
klimafreundlichen Technologien zu einem Marktführer
entwickelt.
Von entscheidender Bedeutung ist für das IMK, dass die
Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin
fördert. Dabei sei es teilweise günstiger, eine
staatliche Beteiligung an Strom- und Wasserstoffnetzen
einzugehen oder auszuweiten statt private Investoren –
mit erheblichen Renditeerwartungen – zu fördern. In der
Übergangsphase seien Maßnahmen zur Senkung der
Energiekosten sinnvoll, wie etwa Zuschüsse zu den
Übertragungsnetzentgelten, der Industriestrompreis und
eine allgemeine Senkung der Stromsteuer. Wichtig sei
dabei eine längere Planungssicherheit beim
Industriestrompreis. Den Import von Flüssigerdgas,
insbesondere aus den USA, bewerten die Forschenden als
falschen Weg, da es das Klima stärker belaste als Kohle
und die EU sich damit ohne Not bei der Energieversorgung
von den USA abhängig mache.
Daneben müsse die Nachfrage nach grünen Produkten aus
Deutschland und der EU stimuliert werden, beispielsweise
durch eine sozial gestaffelte Förderung von Wärmepumpen
und Elektroautos oder durch verbindliche Vorgaben für
Gebäude und den Verkehrssektor. Um den Absatz grüner
Produkte zu sichern, sollten die öffentliche Beschaffung
auf klimafreundliche Güter umgestellt und Subventionen an
den Einsatz grüner Materialien gekoppelt werden.
Aufgabe 4: Erwerbsbeteiligung steigern und Weiterbildung
ausbauen
Dem Arbeitsmarkt fehlen positive konjunkturelle Impulse.
Dadurch ist die Arbeitslosigkeit weiter angestiegen und
auch die Erwerbstätigkeit war in der zweiten Jahreshälfte
2025 rückläufig. Seit Längerem wachsen allein die
Teilzeitbeschäftigung – getragen von einem Anstieg in den
Dienstleistungsbereichen – und die geringfügige
Beschäftigung in Nebenjobs. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ist
seit dem Höchststand Mitte 2023 – auch infolge des
anhaltenden Stellenabbaus in der Industrie – um rund
250.000 zurückgegangen. Hinzu kommt, dass es aufgrund der
Alterung der Gesellschaft in den kommenden Jahren
deutlich weniger Erwerbspersonen geben wird. „Angesichts
dieser demografischen Entwicklung und der weiterhin
sinkenden Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht
leisten, auf ausländische Fachkräfte zu verzichten“, so
die IMK-Expert*innen. „Daher braucht es ein klares
Bekenntnis zu einer gezielten und gesteuerten
Arbeitsmigration“.
Darüber hinaus müssten die vorhandenen einheimischen
Arbeitskräftepotenziale viel besser erschlossen werden.
Es gilt, so das IMK, Jugendliche ohne Schulabschluss
sowie Personen ohne Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt
zu integrieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen –
insbesondere solche ohne deutsche Staatsbürgerschaft –
und älteren Menschen zu erhöhen sowie die Arbeitszeit von
Teilzeitbeschäftigten in Richtung einer vollzeitnahen
Teilzeit auszuweiten. Dazu ist unter anderem eine
verlässliche und flächendeckende Kinderbetreuung für alle
Kinder bis zur weiterführenden Schule notwendig. Der
Ausbau der Tagespflege könnte pflegende Angehörige –
überwiegend Frauen – spürbar entlasten und somit die
Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern. Es müssten
außerdem Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem
beseitigt werden, die einer Ausweitung des
Arbeitsvolumens im Wege stehen, wie Minijobs oder das
Ehegattensplitting.
Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze wird aktuell
vor allem von Arbeitgeberseite gefordert. Das sei zu kurz
gesprungen, kritisiert das IMK. Entscheidend sei,
möglichst viele Menschen lange und produktiv in guter
Arbeit zu halten, um die Lücke zwischen dem tatsächlichen
Renteneintritt und der Regelaltersgrenze zu verringern.
Dies erfordert verbesserte Arbeits- und
Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Beschäftigte die
Regelaltersgrenze bei guter Gesundheit erreichen können.
Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass ältere
Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz über Altersteilzeit-
und Abfindungsprogramme verlieren, dem Arbeitsmarkt
dauerhaft entzogen sind. „Aus gesamtwirtschaftlicher
Sicht können wir es uns nicht leisten, auf diese
Arbeitskräfte vorzeitig zu verzichten”, schreiben die
Autor*innen. Aus ihrer Sicht sind die aktuellen Maßnahmen
der Bundesregierung, wie die geplante Steuerbefreiung von
Überstundenzuschlägen oder die Aktivrente, nicht
geeignet, Fachkräfte zu sichern oder dafür zu sorgen,
dass insgesamt mehr gearbeitet wird. Sie sind
kostenintensiv und kommen nur begrenzten Personengruppen
zugute. Es wäre effektiver und kostengünstiger, das
freiwillige Weiterarbeiten im Alter zu erleichtern.
Die geplante Neugestaltung des Bürgergelds basiere auf
der falschen Annahme, dass anhaltende Arbeitslosigkeit
vor allem auf mangelnde Einsatzbereitschaft
zurückzuführen ist, so die kritische Analyse der
Ökonom*innen. Der eigentliche Grund sei jedoch die
unzureichende gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Ein immer
häufiger auftretendes Problem ist, dass die verfügbaren
Jobs nicht zum Qualifikationsniveau der Arbeitslosen
passen. Qualifizierung und Weiterbildung müssten daher
breiter und flexibler gedacht werden. Gerade für ältere
Menschen und Personen ohne Berufsausbildung ist
Weiterbildung von entscheidender Bedeutung, um ihre
Chancen auf nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen.
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Deutsche Schuldenquote könnte
durch Kredite für Verteidigung bis 2050 auf fast 100
Prozent steigen – gezielte Steuerfinanzierung sinnvoller
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Düsseldorf/Duisburg, 5. Januar 2026 -
Mit der im Frühjahr 2025 in das Grundgesetz eingeführten
sogenannten Bereichsausnahme, durch die die geplante
starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben über neue
Kredite finanziert werden darf, droht der Schuldenstand
des deutschen Staates bis 2050 auf fast 100 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigen.

Foto Hans Böckler Stiftung
Das kreditfinanzierte Sondervermögen für Investitionen in
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) erhöht die
Schuldenquote, also die Schulden der öffentlichen Hand im
Verhältnis zum BIP, dagegen nur moderat und
vorübergehend.
Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts
für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der
Hans-Böckler-Stiftung.* Der Unterschied in der Wirkung
der beiden Instrumente liegt darin, dass der Umfang des
Sondervermögens wesentlich geringer ist als die neu
geschaffenen Spielräume zur Finanzierung von
Verteidigungsausgaben. Außerdem schaffen die
Investitionen aus dem SVIK zusätzliches
Wirtschaftswachstum und höhere Produktionskapazitäten,
die die Schuldenquote wieder senken.

Dieser positive Effekt ist umso größer, je mehr von den
500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen auch wirklich
in zusätzliche Investitionen fließt. Deutlich anders
sieht es bei der so genannten Bereichsausnahme aus, über
die die starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben
finanziert werden soll. Wird sie über die kommenden Jahre
so genutzt wie vorgesehen, ist sie der zentrale Faktor
dafür, dass die staatliche Schuldenstandsquote von heute
knapp 65 Prozent des BIP kontinuierlich auf 90 Prozent
2040 ansteigt und Ende der 2040er Jahre rund 96 Prozent
erreicht.
„Mit der Bereichsausnahme Verteidigung ist die
Schuldenbremse im Grundgesetz alleine nicht mehr in der
Lage, Schuldentragfähigkeit für Deutschland zu
gewährleisten“, erläutert Prof. Dr. Sebastian Dullien,
der Wissenschaftliche Direktor des IMK. „Oder anders
ausgedrückt: Ohne eine neue Reform der Schuldenbremse
verfehlt diese ihr ursprüngliches Ziel.“
Die Forschenden empfehlen daher, „dauerhaft hohe
Verteidigungsausgaben – so sie denn politisch notwendig
und gewünscht sind – nicht allein über Aufnahme neuer
Schulden zu finanzieren, sondern zu einem erheblichen
Teil über Steuern. Ausschließlich bei zusätzlichen
investiven Ausgaben des Staates sollte eine langfristige
Schuldenfinanzierung ermöglicht werden“, schreiben Dr.
Christoph Paetz, Dr. Katja Rietzler und PD Dr. Sebastian
Watzka im Fazit ihrer Studie. Geeignet für eine teilweise
Steuerfinanzierung höherer Verteidigungsausgaben sei
beispielsweise eine zweckgebundene einmalige Sonderabgabe
auf sehr große Vermögen.
Insbesondere die neuen Spielräume in der Schuldenbremse
für Investitionen durch das Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaschutz sieht das IMK dagegen positiv. Seit
Jahren fordert das Institut – auch auf Basis gemeinsamer
Studien mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) –
eine Investitionsoffensive und eine entsprechende Reform
der Schuldenregeln.
Simulationen mit dem renommierten Weltwirtschaftsmodell
des National Institute of Economic and Social Research,
NiGEM, haben in einer IMK-Studie von Februar 2025
gezeigt, dass ein 2024 von IMK und IW vorgeschlagenes
kreditfinanziertes Investitionsprogramm mit einem Volumen
von knapp 600 Milliarden Euro in einem Zeitraum von zehn
Jahren die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands
erheblich verbessern würde, ohne die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden.
Im Gegenteil: Ein starker Zugewinn an Wirtschaftsleistung
würde die durch die Kreditaufnahme für das Programm
zunächst höheren staatlichen Defizite längerfristig
überkompensieren, so dass zur Jahrhundertmitte die
Schuldenquote des Staates sogar niedriger liegen könnte
als im Vergleichsszenario ohne massive Investitionen.
Mit den Grundgesetzänderungen vom März 2025 haben
Bundestag und Bundesrat zusätzliche
Verschuldungsspielräume geschaffen, die weit über die 600
Milliarden Euro der IMK/IW-Empfehlung hinausgehen.
Allerdings entfällt ein Großteil davon auf die
Bereichsausnahme für Verteidigung. Dagegen ist der
investive Anteil von vornherein deutlich geringer als der
von den beiden Instituten ermittelte Bedarf.
Denn rechnet man ein, dass die nominal 500 Milliarden
Euro des Sondervermögens über 12 Jahre ausgegeben werden
sollen und dementsprechend der Inflation unterliegen,
fällt das reale Volumen des Investitionstopfs nochmal
deutlich geringer aus.
Bei einer angenommenen jährlichen Preissteigerung von
zwei Prozent und über die Jahre gleichen Aufteilung der
Investitionsausgaben wären es bezogen auf das
Referenzjahr 2024 real 441 Milliarden Euro. Und bei
Infrastruktur- und Bauprojekten liegt die anzunehmende
Preissteigerungsrate sogar noch etwas höher, was den
realen Wert weiter schmälert. „Dies legt nahe, dass die
Investitionsausgaben aus dem SVIK – selbst, wenn alle
Mittel aus dem Sondervermögen in vollem Umfang in
zusätzliche Investitionen fließen würden – deutlich
hinter den Bedarfen zurückbleiben dürften“, schreiben
Paetz, Rietzler und Watzka.

Deutlich größer ist der Spielraum für kreditfinanzierte
Verteidigungsausgaben durch die sogenannte
Bereichsausnahme. Danach dürfen der direkte
Verteidigungsetat, die Unterstützung völkerrechtswidrig
angegriffener Staaten wie der Ukraine sowie Ausgaben für
Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, soweit sie ein
Prozent des BIP übersteigen, ohne Obergrenze und
dauerhaft durch Kredite finanziert werden. Vorgesehen ist
eine Ausweitung der Verteidigungsausgaben auf 3,5 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts.
Anders als Infrastrukturinvestitionen haben
Rüstungsausgaben in der Regel keinen gesonderten Effekt
auf den produktiven Kapitalstock einer Ökonomie und
verstärken damit das langfristige Wachstum nur wenig. Sie
gelten ökonomisch als „öffentlicher Konsum“.
Es sei also anzunehmen, dass ein Großteil der
zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben eher konsumtiver
Natur ist, während wachstumsfördernde öffentliche
Investitionen den kleineren Teil der Maßnahmen ausmachen,
analysieren die Forschenden. In ihrer neuen Studie
berechnen sie, wie sich das langfristig – auch im
Unterschied zum bereits simulierten
IMK/IW-Investitionsprogramm – auf die
Wirtschaftsentwicklung und die öffentlichen Finanzen in
Deutschland auswirkt.
Das tun Paetz, Rietzler und Watzka erneut mit dem
NiGEM-Modell, das viele Forschungsinstitute und auch
Zentralbanken nutzen. In ihren Simulationsrechnungen
beleuchten sie drei Szenarien: In Szenario 1 werden die
geplanten Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des
Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
und der Bereichsausnahme für Verteidigung simuliert.
Szenario 2 betrachtet nur die Wirkungen des SVIK, wobei
angenommen wird, dass lediglich die Hälfte der Mittel für
investive Zwecke genutzt wird.
Die Quote halten die Forschenden – wie andere
Expert*innen auch – zumindest für das Jahr 2026 anhand
der Haushaltsplanung für plausibel. Szenario 3
berücksichtigt wie Szenario 2 nur das Sondervermögen,
aber unterstellt, dass es vollständig investiv genutzt
wird. Verglichen werden die Szenarien mit einer
„Basislinie“ ganz ohne SVIK und Bereichsausnahme. Der
Simulationszeitraum reicht von 2026 bis 2050.
1,4 Prozent mehr Wirtschaftsleistung, wenn Sondervermögen
vollständig in zusätzliche Investitionen fließt
Mit Blick auf die Entwicklung der Wirtschaftsleistung
zeigen die Berechnungen mit NiGEM, dass die
kreditfinanzierten öffentlichen Investitionen durch das
Sondervermögen spürbare positive Wirkungen haben, und das
nicht nur kurzfristig, sondern vor allem langfristig. Im
Szenario 3 steigt die positive prozentuale Abweichung im
Vergleich zur Basislinie stetig an und erreicht Mitte der
2040er-Jahre einen Höchstwert: Das BIP fällt dann 1,4
Prozent höher aus als ohne kreditfinanzierte zusätzliche
Investitionen.

Dieser Anstieg ist zu einem erheblichen Teil auch auf
zusätzliche private Investitionen zurückzuführen, die
durch die öffentlichen Investitionsausgaben animiert
werden. Die Investitionen erhöhen über den vergrößerten
Kapitalstock das BIP-Potenzial dauerhaft, zusätzlich zu
ihrer direkten Nachfragewirkung auf das BIP. In den
Szenarien 1 und 2 ist der Effekt ebenfalls positiv, aber
weniger stark, weil der verstärkte öffentliche Konsum,
vor allem die deutlich höheren Verteidigungsausgaben, nur
kurzfristig auf das BIP wirkt. Die Wirtschaftsleistung
fällt dann im Vergleich zur Basislinie moderat um ein
halbes bis ein Prozent höher aus.

Entsprechend unterschiedlich entwickelt sich auch die
Schuldenstandsquote. In den Szenarien 2 und 3, in denen
allein das Sondervermögen simuliert wird, steigen die
Schulden im Verhältnis zum BIP nur vorübergehend und
moderat an auf knapp 74 Prozent Anfang der zweiten Hälfte
der 2030er Jahre. Im Vergleich zur Basislinie ist die
Schuldenstandsquote um maximal etwa 11 Prozentpunkte
höher. Bereits mit Auslaufen des Sondervermögens beginnt
die Schuldenquote dann aber wieder zu fallen.

Demgegenüber verschlechtert sich im Szenario 1, in dem
zusätzlich auch die Bereichsausnahme für Verteidigung
dauerhaft schuldenfinanziert wird, die finanzielle Lage
für den deutschen Fiskus erheblich. Die Schuldenquote
steigt kontinuierlich – auf über 90 Prozent des BIP ab
2040, am Ende des Simulationszeitraums 2050 hat sie 96
Prozent erreicht.
Bemerkenswert ist nach Analyse der Forschenden zudem,
dass in diesem Szenario die privaten Investitionen hinter
der Basislinie, also der hypothetischen Situation ohne
zusätzliche Kreditspielräume, zurückbleiben. Ursache
dafür ist, dass mit der dauerhaft hohen Neuverschuldung
für Verteidigungsausgaben auch die Zinsen steigen und
damit private Investitionen unattraktiver werden.
Die hohe Verschuldung für zusätzlichen öffentlichen,
verteidigungsbezogenen Konsum in Szenario 1 bringe somit
nicht nur Gefahren für die Stabilität der deutschen
Staatsfinanzen, sondern auch für das langfristige
Wirtschaftswachstum mit sich, warnen Paetz, Rietzler und
Watzka. Nach Analyse der Forschenden ein zusätzliches
starkes Argument dafür, den Ausbau der Verteidigung nicht
dauerhaft allein über Kredite zu finanzieren, sondern
über gezielt generierte Steuermittel.
„Ökonomisch ist die Schuldenbremsenreform vom Frühjahr
2025 genau falsch herum aufgezogen worden: Eigentlich
hätte man großzügig Kredite für Investitionen erlauben
und vorübergehend Spielräume für Verteidigung schaffen
sollen“, so IMK-Direktor Dullien. „Stattdessen hat man
begrenzte Spielräume für Investitionen und eine
unbegrenzte Kreditaufnahmemöglichkeit für Verteidigung
ins Grundgesetz geschrieben.“
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