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 Archiv Januar - März 2026

Garbe Industrial schließt weiteren Mietvertrag im Multi-User-Park Duisburg

Hamburg/Duisburg, 18. März 2026 - Der Multi-User-Park von Garbe Industrial in Duisburg füllt sich weiter. Das Immobilienunternehmen hat mit dem Logistikdienstleister Patac einen Mietvertrag über eine Gesamtfläche von rund 7.300 Quadratmetern abgeschlossen.

Der neue Mieter wird in Duisburg Waren lagern und umschlagen, die über Amazon und weitere E-Commerce-Plattformen vertrieben werden. Patac bezog zum 1. März einen kompletten Gewerbeparkriegel. Der Mietvertrag umfasst neben 5.650 Quadratmeter Hallenfläche 1.000 Quadratmeter Lagermezzanine und 650 Quadratmeter Bürofläche.

Das Leverkusener Maklerunternehmen Kromeich & Partner war bei der Vermietung beidseitig beratend tätig. Der Multi-User-Park im Duisburger Stadtteil Meiderich entstand auf einer Grundstücksfläche von etwa 56.000 Quadratmetern auf dem früheren „Zeus-Gelände“. Realisiert hat ihn Garbe Industrial mit dem Joint-Venture-Partner Bremer Projektentwicklung.

Rund 50 Millionen Euro haben beide Unternehmen in den Standort investiert, um die Stahlindustriebrache grundlegend zu sanieren und auf dem lange ungenutzten Brownfield modernes Ansiedlungspotenzial für Logistik und Gewerbe zu schaffen. Der Multi-User-Park besteht aus drei Gebäuden mit einer Gesamtfläche von knapp 29.500 Quadratmetern. In die etwa 14.000 Quadratmeter große Logistikhalle ist ein chinesisches Logistikunternehmen eingezogen.

Multi-User-Park - Luftaufnahme Garbe Industrial

3.600 Quadratmeter in einem der beiden gegenüberliegenden Gewerbeparkriegel sind etwa zu gleichen Teilen an ein Transportunternehmen und einen Industriedienstleister vergeben. Zwei Einheiten mit einer Fläche von insgesamt 3.500 Quadratmetern sind noch verfügbar.

„Das Interesse an Logistik- und Gewerbeflächen ist in Duisburg in den vergangenen Monaten spürbar gestiegen“, erläutert Frank Soppa, Regionalleiter Development West bei Garbe Industrial: „Deshalb sind wir zuversichtlich, auch die verbliebenen Kapazitäten zeitnah vermieten zu können.“ Frank Soppa ist davon überzeugt, dass sowohl die Qualität der Immobilien als auch die verkehrsgünstige Lage inmitten der Metropolregion Rhein-Ruhr den Multi-User-Park Duisburg für Unternehmen interessant machen.

Die A59 Dinslaken – Bonn verläuft in unmittelbarer Nähe. Das Autobahnkreuz Duisburg-Nord, das die A59 mit der A42 Moers – Dortmund verknüpft, ist nur wenige Hundert Meter entfernt. Über die A 42 ist der Standort außerdem an die A2 angebunden, eine der wichtigsten Ost-West- Achsen Deutschlands. Der Multi-User-Park Duisburg wurde nach aktuellen Nachhaltigkeitskriterien errichtet.

Zur Gewinnung regenerativer Energie wurden auf den Dachflächen 6.380 Photovoltaikmodule mit einer Gesamtleistung von 2,647 Megawatt Peak installiert. Der Gebäudekomplex kommt ohne den Einsatz fossiler Energieträger aus. Beheizt werden die drei Immobilien mithilfe eines Wärmepumpensystems. Außerdem wurden Teile der Fassade mit Holz verkleidet.

Für den Multi-User-Park streben Garbe Industrial und Bremer Projektentwicklung eine Zertifizierung nach dem Gold- Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen an.

Über die GARBE Industrial GmbH & Co. KG: Die GARBE Industrial GmbH & Co. KG (GARBE Industrial) mit Hauptsitz in Hamburg ist eine der führenden Plattformen für Logistik-, Industrie- und Gewerbeimmobilien in Deutschland und Europa. Das Immobilienunternehmen zählt seit über 25 Jahren zu den bedeutendsten unabhängigen Partnern für Transport- und Logistikdienstleister, Handel und produzierendes Gewerbe.

Als Developer, Operator und Investor deckt GARBE Industrial die gesamte Wertschöpfungskette einer Immobilie ab und entwickelt, kauft bzw. verkauft, akquiriert, vermietet, verwaltet und finanziert hochwertige Gewerbeimmobilien an attraktiven nationalen und internationalen Verkehrs- und Industriestandorten.

Mit einer Mietfläche von rund 7,1 Millionen Quadratmetern und einer Projektentwicklungs-Pipeline von ca. 1,8 Millionen Quadratmetern in Deutschland und Europa verwaltet GARBE Industrial derzeit ein Immobilien- und Fondsvermögen von rund 10,9 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2025).

GARBE verfolgt über die drei Holdinggesellschaften GARBE Industrial Real Estate, GARBE Reside und GARBE Infrastructure die Strategie „Sheds, Beds & Infrastructure“. Unter dem Dach der GARBE Industrial Real Estate bündeln GARBE Industrial, GRR GARBE Retail, GARBE Data Centers und GARBE Insite ihre Expertise im Bereich Sheds.

Die operativen Einheiten schaffen eine voll integrierte Immobilienplattform, die die gesamte industrielle Wertschöpfungskette der Assetklassen Industrie- & Logistik-, Spezial- und Einzelhandelsimmobilien übergreifend abdeckt – von der Produktion bis zum Endkunden.
Bei GARBE entwickeln und betreuen rund 600 Fachleute an 21 Standorten in 14 Ländern ein Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro Assets under Management

Hauseigentümer wollen klare Regeln für klimafreundliche Heizungen

- Über 80 Prozent sanierungsinteressierter Hauseigentümer wollen alte Öl- und Gasheizungen ersetzen
- Drei von vier Befragten lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel ab
- Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen

Berlin/Duisburg, 18. März 2026 - Eine große Mehrheit der sanierungsinteressierten Hauseigentümer spricht sich klar für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Systeme aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online unter ihren Newsletter-Abonnenten. Gleichzeitig stößt die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im aktuellen Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf breite Ablehnung; auch die geplante „Bio-Treppe“ findet in der Zielgruppe wenig Zustimmung.

Nachdem die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden, hat co2online ihre Newsletter-Abonnenten zu den wichtigsten geplanten Änderungen befragt. Mehr als 4.800 Verbraucher haben teilgenommen.

Jeder Dritte für gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch
Die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Eine große Mehrheit der Befragten will den Abschied von fossilen Heizungen. Über 80 Prozent sind der Meinung, dass veraltete Gas- und Ölheizungen in Wohngebäuden durch klimafreundlichere Heizsysteme ersetzt werden sollten. Fast jeder Dritte spricht sich dafür aus, diesen Wechsel auch gesetzlich vorzugeben.

Hauseigentümer warnen vor Kostenfalle Gasheizung
Kritisch sehen viele Befragte die geplante Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz. 56 Prozent bewerten diesen Schritt negativ. In den offenen Antworten wird immer wieder die Sorge geäußert, dass notwendige Entscheidungen weiter aufgeschoben werden. „Das Problem wird auf übermorgen verschoben, statt gelöst“, schreibt ein Teilnehmer. Ein anderer warnt: „Öl- und Gasheizungen werden mittelfristig zur Kostenfalle.“

Starke Ablehnung gegenüber geplanter „Bio-Treppe“
Auch die sogenannte Bio-Treppe, nach der neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen, stößt bei knapp der Hälfte der Befragten auf Ablehnung. Jeder Fünfte ist zudem der Meinung, dass grundsätzlich keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden sollten. Häufig genannter Grund für die Ablehnung ist die begrenzte Verfügbarkeit entsprechender Brennstoffe. „Bio-Brennstoffe stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, sind teuer und werden in anderen Bereichen dringender benötigt“, heißt es in einer Antwort.

Deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz
Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede je nach politischer Präferenz der Befragten. Beim grundsätzlichen Ziel, veraltete Fossilheizungen durch klimafreundliche Systeme zu ersetzen, sind sich Wähler der Grünen (99 Prozent), der SPD (96 Prozent) und der CDU (82 Prozent) weitgehend einig. Unter AfD-Wählern spricht sich hingegen etwa jeder Zweite gegen einen Austausch aus.

Unterschiede zeigen sich auch bei den konkreten Regelungen: Wähler der Grünen und der SPD lehnen die Abschaffung der 65-Prozent-Regel besonders deutlich ab (Grüne: 95 Prozent, SPD: 78 Prozent), während bei CDU- und AfD-Wählern die Zustimmung zur Abschaffung überwiegt (CDU: 58 Prozent, AfD: 71 Prozent).

Bei der sogenannten Bio-Treppe zeigt sich hingegen parteiübergreifend Skepsis: Sowohl unter Grünen-, SPD- als auch AfD-Wählern lehnt eine große Mehrheit die Regelung ab, während CDU-Wähler hier knapp mehrheitlich zustimmen.

Eigentümer fordern Planungssicherheit für Investitionen
„Unsere Umfrage zeigt ein klares Signal: Viele engagierte Eigentümerinnen und Eigentümer wollen raus aus Öl und Gas und erwarten von der Politik vor allem verlässliche Regeln“, sagt Nadine Walikewitz, Research-Leiterin bei co2online. „Wer heute eine neue Heizung einbaut, entscheidet für Jahrzehnte. Ohne klare Leitplanken werden viele notwendige Investitionen weiter aufgeschoben.“

„Beim Klimaschutz im Gebäudebereich kommt Deutschland insgesamt zu langsam voran“, sagt co2online-Geschäftsführerin Tanja Loitz. „Gerade deshalb braucht es jetzt wirksame politische Instrumente. Sollten ordnungspolitische Vorgaben abgeschwächt werden, müssen andere Hebel umso stärker wirken, etwa ein verlässlicher CO₂-Preis, attraktive Förderprogramme und unabhängige Beratung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur so lässt sich die Wärmewende im Gebäudebestand wirklich beschleunigen.“

Zur Umfrage
An der Umfrage beteiligten sich mehr als 4.800 Abonnenten des co2online-Newsletters. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, spiegeln jedoch gezielt die Sicht sanierungsinteressierter Hauseigentümer wider, also einer Gruppe, die konkrete Investitionsentscheidungen trifft. Um politische Verzerrungen zu vermeiden, wurden die Ergebnisse nach aktueller Wahlabsicht gewichtet.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online (www.co2online.de) steht für Klimaschutz, der wirkt. Mehr als 50 Energie- und Kommunikationsexperten machen sich seit 2003 mit Kampagnen, Energierechnern und PraxisChecks stark dafür, den Strom- und Heizenergieverbrauch in privaten Haushalten auf ein Minimum zu senken.

Die Handlungsimpulse, die diese Aktionen auslösen, tragen messbar zur CO2-Minderung bei. Im Fokus stehen Strom und Heizenergie in Gebäuden, Modernisierung, Bau sowie Hilfe im Umgang mit Fördermitteln. Unterstützt wird co2online unter anderem vom Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt sowie von Medien, Wissenschaft und Wirtschaft.


Berlin muss Niederrhein-Wirtschaft stärken

IHK-Unternehmer: Mehr Tempo bei Reformen  
Duisburg, 17. März 2026 - Die Bundesregierung hat eine Wirtschaftswende angekündigt und Milliarden-Schulden aufgenommen. Doch die Betriebe am Niederrhein merken davon wenig. Schleppende Bürokratie, marode Brücken und hohe Steuern bremsen die Wirtschaft aus. Die Sorgen der Unternehmen sind so groß wie lange nicht mehr. Eine Delegation der Niederrheinischen IHK machte bei ihrem Besuch bei Spitzenpolitikern des Bundestages deutlich: So geht es nicht weiter.  

„Unsere Unternehmen leiden unter den Standard-Bedingungen. Wir erleben die längste Stagnation seit 80 Jahren. Unsere Firmen bauen Stellen ab und investieren nicht mehr“, beschreibt Werner Schaurte-Küppers, Präsident der Niederrheinischen IHK, die Lage.

„Die Bundesregierung hat uns vor einem Jahr Reformen versprochen. Wir sind in Berlin, um diese einzufordern: Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuern, einfachere Existenzgründungen sowie Innovation fördern. Stattdessen diskutiert Berlin, die Betriebe bei Rente oder Erbschaft mehr zu belasten. Das ist Gift für den Mittelstand“, bekräftigt Schaurte-Küppers.  

Einsatz für den Stahl Im Gespräch mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und dem Staatssekretär für Wirtschaft Stefan Rouenhoff erläuterten die Unternehmer der Region ihre Sorgen. Sie fordern, die Stahlindustrie schnell vor Billig-Importen aus China zu schützen. „Der größte Stahlstandort der EU für uns in Duisburg bleibt unter Druck. Die Unternehmen müssen viele tausend Stellen streichen. Wir brauchen hier eine Perspektive, auch für die Transformation hin zu grünem Wasserstoff“, betont der IHK-Präsident.  

Infrastrukturgesetz guter Einstieg Auch bei der Infrastruktur drücken die Unternehmer aufs Tempo. „Es ist gut, dass die Bundesregierung nun ernst machen will mit schnelleren Verfahren. Die Sanierung muss zügiger gehen. Eine kaputte Brücke muss in zwei Jahren ersetzt sein“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.  

Delegation fordert schnelles Handeln
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte beim Treffen mit der Delegation vom Niederrhein Verständnis für die Sorgen der Wirtschaft: „Internationale Krisen, Transformation, demografischer Wandel: Unternehmen und Beschäftigte in unserem Land stehen vor großen Herausforderungen. Dies gilt auch für die Region Niederrhein, die wirtschaftlich breit aufgestellt ist – von Industrie bis hin zu Logistik, Handel und Dienstleistungen.
Die Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen: mit einer starken Sozialpartnerschaft und einem Zusammenspiel aus politischen Rahmenbedingungen, gezielter Unterstützung und unternehmerischer Verantwortung. Das zeichnet unsere soziale Marktwirtschaft aus.“  

Im Wirtschaftsministerium trafen die Unternehmer den Parlamentarischen Staatssekretär Stefan Rouenhoff. „Ein Blick von Kleve über Wesel nach Duisburg zeigt: Die niederrheinische Wirtschaft ist breit aufgestellt, hat eine hohe Wertschöpfungstiefe und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand unseres Landes.

Damit unsere Region auch in den nächsten Jahren wirtschaftlich leistungsfähig sein kann, braucht es Investitionen in die Verkehrs- und digitale Infrastruktur, bezahlbare Energiepreise, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, geringere Lohnnebenkosten und qualifizierte junge Menschen.

Die hierfür notwendigen Reformen erfordern erhebliche Kraftanstrengungen. Aber sie bringen unsere Region und unser Land wieder nach vorne", betonte er.   In allen Gesprächen machte die IHK-Delegation deutlich, dass sie kraftvolle und mutige Reformen erwarten. Die guten Ansätze der Regierung müssen vor Ort ankommen.    

Unternehmer sprechen mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) darüber, was sie von der Politik erwarten. Foto: Niederrheinische IHK


Mittelstandsstudie: Was das Herz der deutschen Wirtschaft am Schlagen hält

United Interim Wirtschaftsreport 2026 über die Herausforderungen des Mittelstands
Umfrage unter 550 Interim Managern, die als „Seismographen der Wirtschaft“ gelten

Berlin/Duisburg, 17. März 2026 – Die mittelständische Wirtschaft stellt rund 60 Prozent aller Arbeitsplätze, erwirtschaftet mehr als die Hälfte des Bruttosozialprodukts und schafft über 80 Prozent der Ausbildungsplätze. Welchen Herausforderungen diese Unternehmen, die das Herzstück der deutschen Wirtschaft bilden, gegenüberstehen, ist Gegenstand des Wirtschaftsreports 2026 der Management-Community United Interim (www.unitedinterim.com).



Die Studie wurde von 15 erfahrenen Spezialisten für Interim Management erstellt: Ulvi Aydin, Friedhelm Best, Jan Beutnagel, Ulf Camehn, Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Christian Jung, Jane Enny van Lambalgen, Dr. Sven Mues, Ulrich Schmidt, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich, Paul Stricker und Dr. Andreas Vieweg sowie Dr. Harald Schönfeld.

„Interim Manager gelten als Seismographen der Wirtschaft, weil sie als Führungs­kräfte auf Zeit mehr unterschiedliche Herausforderungen in mehr Unternehmen über alle Branchen hinweg bewältigen als festangestellte Manager“, erklärt Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer von United Interim und Herausgeber der Studie. Dem Report liegt eine Umfrage unter 550 Interim Managern zugrunde, die von den 15 Autoren des Reports ausgewertet und analysiert wurde.

Überbürokratie und China-Wettbewerb drücken am meisten
Nach Einschätzung von 82 Prozent der befragten Führungskräfte auf Zeit ist die Überbürokratisierung das größte Übel für den Mittelstand. 76 Prozent beklagen in diesem Zusammenhang vor allem zähe Genehmigungsverfahren. „Die Überregulierung im Bauwesen steht exemplarisch für das Dilemma“, sagt der Bau- und Immobilienfachmann Klaus-Peter Stöppler. Er erhält Zustimmung von mehr als zwei Dritteln (69 Prozent) der Befragten.

Den zunehmenden Wettbewerbsdruck aus Asien, insbesondere aus China, stufen 71 Prozent als wachsende Herausforderung für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ein. 41 Prozent halten China-Importe für eine der größten Gefahren für deutsche Firmen. Bemerkenswert: Die Konkurrenz aus den USA wird nur von 34 Prozent als Problem eingestuft, obwohl praktisch alle digitalen Services von dort kommen und insbesondere bei Künstlicher Intelligenz ein steigender US-Innovations­druck aufgebaut wird.

Frust über die mutlose Wirtschaftspolitik der Bundesregierung
58 Prozent der Befragten stufen die mangelnde öffentliche digitale Infrastruktur in Deutschland als Hemmschuh ein. Laut Statistik des Instituts der Deutschen Wirtschaft bieten rund 40 Prozent aller Gewerbegebiete kein gigabitfähiges Breitband und mehr als 60 Prozent der Firmen sehen sich dadurch beeinträchtigt.

Ebenfalls 58 Prozent der für den United Interim Wirtschaftsreport befragten Führungs­kräfte halten die Belastung mit hohen und volatilen Energiekosten für eine Problemzone. Ebensoviele beklagen die „wirtschaftsunfreundliche Politik“ als Belastung für Deutschland. Ein Viertel testiert der Merz-Regierung zwar diesbezüglich eine Verbesserung gegenüber der zuvor regierenden Ampel, aber nach über einem Jahr im Amt überwiegt der Frust über die mutlose Wirtschaftspolitik der Bundes­regierung, wie aus der Studie hervorgeht.

Hohe Unternehmenssteuern und Abgaben belasten den Mittelstand weiterhin, sagen 58 Prozent der Befragten. 61 Prozent stufen die steigenden Lohn- und Lohnnebenkosten als Wachstumsbremse ein. 62 Prozent verweisen auf andere Wachstumshemmnisse, etwa durch einen mangelhaften Zugang zum Kapitalmarkt für die Mittelständler durch unverhältnismäßig hohe Anforderungen der Finanzinstitute aufgrund regulatorischer Vorgaben.

Jane Enny van Lambalgen wird deutlich: „Die zunehmend komplexe EU-Finanzregulatorik zwingt Banken zu immer strengeren Eigenkapital-, Dokumentations- und Berichtspflichten, wodurch Kredite für mittelständische Unternehmen aufwendiger, teurer und risikobehafteter werden. Viele Institute ziehen sich aus der klassischen Unter­nehmens­finanzierung zurück oder vergeben Kredite nur noch unter sehr restriktiven Bedingungen, was die Investitionen und das Wachstum im deutschen Mittelstand spürbar bremst.“

Angesichts der anhaltenden Debatte um Erbschaftssteuern bricht Ulf Camehn eine Lanze für die davon besonders betroffenen Familienunternehmen: „Sie sind das Herzstück des Mittelstands und damit das Rückgrat des deutschen Wohlstands. Sie stellen beinahe 60 Prozent aller Arbeitsplätze in der Wirtschaft und erbringen mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung unseres Landes. Damit sichern sie die wirtschaftliche Existenz von rund 35 Millionen Menschen, wenn man die Familien der Beschäftigten mitzählt. Wie auch immer die Erbschafts­steuer am Ende gestaltet wird, darf der Generationenübergang von Familienunternehmen dadurch nicht gefährdet werden, sonst gerät der Wirtschaftsstandort Deutschland noch weiter in Gefahr.“

Geopolitische Unsicherheiten und hausgemachte Probleme
Für deutlich mehr als die Hälfte der Interim Manager (56 Prozent) stellen die geopolitischen Unsicherheiten ein besonders gravierendes Problem dar, von der „irren Zolldynamik“ über Lieferkettenschwierigkeiten bis hin zu immer neuen Kriegsgefahren. 47 Prozent beklagen die kaum noch nachvollziehbaren Zollschwankungen, 42 Prozent die instabilen Lieferketten.

Bei vielen Mittelständlern sind die Probleme allerdings hausgemacht, hat die Umfrage ergeben. 72 Prozent der Befragten testieren dem Mittelstand eine „mangelnde Innovationskraft“, 35 Prozent davon stufen dies als ein Hauptproblem der mittelständischen Wirtschaft ein. Eine der Ursachen: Satte 90 Prozent (!) haben eine Überalterung der Belegschaft im Mittelstand ausgemacht; für 46 Prozent ist das ein „sehr ernstes“ Problem. Ursache dafür sind laut Studie sowohl der Fachkräftemangel (45 Prozent) als auch die in der Regel geringe Attraktivität mittelständischer Betriebe für ausländische Fachkräfte (51 Prozent). Bemerkenswert: 38 Prozent der Befragten beklagen das „niedrige Bildungsniveau“ der jungen Generation, das es für die Betriebe ebenfalls schwierig mache, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

Business Development und Kundenpflege bergen enorme Potenziale
„Über allen echten und vermeintlichen Schwierigkeiten vernachlässigen viele Unternehmen das wichtigste, nämlich die Kunden“, haben die beiden Interim Manager Christian Florschütz und Eckhart Hilgenstock bei Projekteinsätzen im Mittelstand festgestellt. „Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowohl für das Business Development als auch für den Kundenservice birgt enorme Potenziale, die noch viel zu wenig genutzt werden“, geben die beiden Praxisprofis ein konkretes Beispiel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in der mittelständischen Wirtschaft.

Asien-Experte Friedhelm Best nennt einen weiteren Weg: „Der asiatisch-pazifische Raum bietet nach wie vor viel Potenzial zur Expansion. In der öffentlichen Darstellung wird überwiegend nur von der Gefahr gesprochen, dass vor allem chinesische Waren Europa überschwemmen. Aber wer in Asien unterwegs ist, erlebt, dass dort die Nachfrage insbesondere nach ‚Made in Germany‘ weiterhin hoch ist. Diese Chance nutzen noch zu wenige Mittelständler, in erster Linie aus Angst vor Kulturunterschieden. Aber mit der richtigen Expertise sind diese ohne weiteres überwindbar und der asiatische Markt wächst beständig.“

Zukunftssicherung durch permanente Transformation
Ulrich Schmidt ordnet ein: „Ob mit KI, internationaler Expansion oder anderen Maßnahmen – stets geht es um Zukunftssicherung durch Restrukturierung und Transformation.“ An Mittelständler richtet er den Appell, frühzeitig auf Change Management zu setzen, statt den Betrieb unverändert weiter laufen zu lassen, obgleich sich das Wettbewerbsumfeld und die Rahmenbedingungen rasch ändern. Die „zu späte Kenntnisnahme der dramatischen Lage“ gehört zu den häufigsten Managementfehlern, die Unternehmen in Schieflage bringen, sagen 86 Prozent der befragten Interim Manager.

„Unsere Berufsgruppe wird häufig ins Boot geholt, um strauchelnde Firmen zu sanieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen“, erläutert Dr. Harald Schönfeld. Er weiß aus den Einsatzberichten vieler Interim Manager: „Häufig setzen Firmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf einen rigorosen Sparkurs. Das ist zwar auf den ersten Blick verständlich, führt aber dazu, dass die Unternehmen auch keine Investitionen vornehmen, um sich fit für die Zukunft zu machen. Aber mit Sparen allein gibt es für keine Firma eine Zukunft.“

Dr. Sven Mues erklärt: „Die hohe Dynamik des wirtschaftlichen Umfelds erfordert von Unternehmen eine kontinuierliche Anpassung, also im Grunde eine permanente Restrukturierung. Dabei geht es nicht etwa nur darum, Missstände abzustellen, sondern beispielsweise auch neue Geschäftsfelder zu erschließen, notwendige Produktionsverlagerungen vorzunehmen oder neue Technologien wie Künstliche Intelligenz einzuführen.“

Was dem Mittelstand wirklich hilft
Was müsste sich ändern, um den Mittelstand in Deutschland zu stärken, wollte United Interim im Rahmen des Wirtschaftsreports 2026 wissen. Ein massiver Abbau der Bürokratie, sind sich 84 Prozent der befragten Führungskräfte einig. Beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sagen 80 Prozent. Eine Reduzierung der Lohnnebenkosten meinen 68 Prozent. „Eine drastische Vereinfachung des Baurechts ist dringend geboten“, nennt Klaus-Peter Stöppler ein konkretes Beispiel für Bürokratie­abbau. Dieser Forderung stimmen 55 Prozent der befragten Führungskräfte zu. „Die politischen Diskussionen um automatische Behörden­genehmigungen nach drei Monaten zumindest bei bestimmten Bauprojekten zielen in die richtige Richtung“, lobt Klaus-Peter Stöppler.

„Ein weiteres wichtiges Thema ist der Mangel an qualifiziertem Personal“, weiß Paul Stricker aus vielen Einsätzen als Interim Manager mit Zuständigkeit für Human Resources (HR) in mittelständischen Firmen. So plädieren gut zwei Drittel der Befragten für eine Migrationsreform, die Fachkräfte statt Asylsuchende ins Land bringt. Damit einhergehen sollte eine vereinfachte Visa-Vergabe für ausländische Fachleute, meinen 54 Prozent. Das mit Indien ausgehandelte Pflegekräfteabkommen stößt bei den Wirtschaftsexperten also auf Zustimmung. HR-Fachmann Paul Stricker sagt: „Viele Unternehmen nutzen die Bandbreite der möglichen Maßnahmen zu Gewinnung qualifizierten Personals noch nicht aus.“ Er nennt konkret „auf die GenZ angepasste HR-Kommunikation, mehr Transparenz über das Entwicklungspotenzial der eigenen Belegschaft und die Anwendung des Prinzips ‚Skills over Degrees‘.“

Potenzial von GenZ und Ü60 besser nutzen
„Die traditionelle Fokussierung auf formale Abschlüsse als Voraussetzung für eine Anstellung sollte aufgegeben und stattdessen das tatsächliche Leistungsvermögen im Betrieb zum Maßstab genommen werden“, empfiehlt der Personalexperte Paul Stricker dem Mittelstand. Sein Kollege Jan Beutnagel ergänzt: „Wir reden über Fachkräftemangel, aber das eigentliche Problem ist ein anderes: Unternehmen lassen ihr erfahrenes Know-how systematisch in Rente gehen, ohne eine Übergabestrategie. Das ist kein Schicksal – das ist ein Managementfehler. Die Aktivrente ist dabei nur ein Baustein. Wer in der produzierenden Industrie wettbewerbsfähig bleiben will, muss den demografischen Wandel wie eine Restrukturierungsaufgabe behandeln: mit Klarheit, Konsequenz und einem konkreten Plan.“

Ebenso helfen würde dem Mittelstand laut Umfrage eine Entlastung bei den Unternehmenssteuern (60 Prozent) und eine Vereinfachung beim Arbeitsrecht (53 Prozent). „Der fatale Dreiklang aus einer überbordenden Bürokratie, einer übermäßigen Belastung durch Steuern und Nebenkosten sowie einem kafkaesken Arbeitsrecht führt zu einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale in Deutschland, die sich leider immer schneller dreht“, fasst Jane Enny van Lambalgen zusammen. „Jeder weiß, dass grundlegende Reformen längst überfällig sind“, testiert Ulvi Aydin. Er fährt fort: „Die Frage ist, ob es der Politik gelingt, ihr Beharrungsvermögen zu überwinden und Reformen durchzuführen, die diesen Namen verdient haben.

2026 wird das Jahr der Entscheidungen hierfür werden, in die eine oder in die andere Richtung.“ Sein Kollege Eckhart Hilgenstock rät dem Mittelstand, „auf keinen Fall auf die Politik zu warten.“ Er mahnt: „Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg liegt letztlich immer beim Unternehmen und dem Führungspersonal selbst. Ich werde regelmäßig in Firmen geholt, die sich dieser unternehmerischen Verantwortung stellen und beispielsweise neue Märkte oder Kundengruppen und damit Umsatzquellen erschließen wollen, statt auf Godot zu warten.“

Abbau der betriebsinternen Bürokratie
Dr. Andreas Vieweg berichtet ebenfalls aus der Praxis: „Das Potenzial zur Verbesserung von Betriebsabläufen und Datenstrukturen ist in den meisten Unternehmen enorm hoch. Die Firmen beklagen sich über die staatlich aufoktroyierte Regulatorik und übersehen häufig die Wucherungen der betriebsinternen Bürokratie, die sie selbst in der Hand haben. Die Optimierung der Prozesse senkt nicht nur die Kosten, und das oftmals gewaltig, sondern stärkt auch die Innovationskraft, die Anpassungsfähigkeit an Marktveränderungen und die Kundennähe.“

Anderes Thema aus der Studie: Über die Hälfte (52 Prozent) der Befragten wünschen sich ein höheres Bildungsniveau bei Schulabgängern. „Die Assistierte Ausbildung ist ein wichtiger Baustein gegen den Fachkräftemangel. Echte Wirkung entsteht jedoch erst, wenn Ausbildung, duale Studiengänge für Ingenieure, internationale Fachkräfte und KI-Kompetenzen systematisch Teil der Fachkräftestrategie werden“, sagt Christian Jung.

Er rät den Unternehmen, dieses Modell als Chance zur Personalgewinnung aktiv zu nutzen. Aus dem United Interim Wirtschaftsreport 2026 geht ebenfalls hervor, dass 46 Prozent der Befragten eine engere Zusammenarbeit der mittel­ständischen Wirtschaft mit Universitäten und Hochschulen für wünschens­wert halten. „Viele Unternehmen kochen arg im eigenen Saft, sodass ihnen Auffrischungen von außen guttun“, erklärt Ulvi Aydin dazu.

Krise als Chance begreifen
„Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen“, bringt Interim Manager Roland Streibich ein Zitat von Max Frisch ins Spiel. Er erläutert: „Deutschland scheint sich derzeit in einer Art wirtschaftlicher Dauerkrise zu befinden. Doch nach meinen Erfahrungen bei zahlreichen Einsätzen im Mittelstand finden die meisten Unternehmen immer wieder neue Wege für den eigenen Erfolg, etwa im Bauwesen.

So beschleunigen beispielsweise innovative Technologien wie Building Information Modeling, 3D-Druck, modulares Bauen und KI-gestützte Planung den Bausektor erheblich, senken die Kosten und die Bauzeiten und geben Unternehmen einen Lichtblick am Ende des zugegebenen derzeit düsteren Tunnels in dieser Branche.“


UNITEDINTERIM ist die führende digitale Plattform und das einzige Ökosystem für Interim Management in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie macht qualitätsgeprüfte Interim Manager sichtbar, ermöglicht ihre professionelle Selbstvermarktung und bietet Unternehmen sowie Providern einen kostenfreien, direkten Zugang zu passenden Interim-Lösungen. Als offene Online-Community und kuratierter Pool erreicht UNITEDINTERIM weit über 12.000 Führungskräfte auf Zeit in der DACH-Region.

Aus diesem Kreis haben einige der erfahrensten und renommiertesten Interim Manager gemeinsam mit UNITEDINTERIM eine Studie über den Stand und die Zukunft der deutschen Wirtschaft durchgeführt – darunter Ulvi Aydin, Friedhelm Best, Jan Beutnagel, Ulf Camehn, Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Christian Jung, Jane Enny van Lambalgen, Dr. Sven Mues, Ulrich Schmidt, Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich, Paul Stricker und Dr. Andreas Vieweg.

Die Studienleitung liegt bei Dr. Harald Schönfeld und Jürgen Becker, den Gründern und Geschäftsführern von UNITEDINTERIM. An der Befragung haben über 550 ausgewählte Interim Manager teilgenommen - Vertreter der „Königsklasse“ im Management, die in mehr Unternehmen mehr Herausforderungen meistern als klassische angestellte Führungskräfte und deshalb über einen besonders breiten Überblick verfügen. Anders als Berater entwickeln Interim Manager nicht nur Konzepte, sondern verantworten in einer definierten Zeit im Unternehmen auch deren Umsetzung.

50 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Mitbestimmte Unternehmen schneiden bei wichtigen ökonomischen Kennzahlen oft besser ab

Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2026 - Bei wichtigen ökonomischen Kennzahlen schneiden Unternehmen oft besser ab, wenn Arbeitnehmer*innen zahlenmäßig paritätisch im Aufsichtsrat mitbestimmen. Dazu zählen insbesondere Innovationsfähigkeit und Investitionen, aber auch Produktivität und Rentabilität. Das ergibt eine neue Meta-Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Vor allem neuere wissenschaftliche Untersuchungen stellen positive wirtschaftliche Effekte fest. Mitbestimmung ist damit nach der I.M.U.-Analyse ein positiver Standortfaktor für Deutschland. Allerdings einer, der durch Rechtslücken, jahrelange politische Untätigkeit in Deutschland und eine neue Initiative der EU-Kommission zunehmend bedroht ist.

Vor fast genau 50 Jahren, am 18. März 1976, verabschiedete der Bundestag mit überwältigender Mehrheit das Mitbestimmungsgesetz, am 1. Juli 1976 trat es in Kraft. Das Gesetz regelt die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen in großen Unternehmen. Es sieht vor, dass die Aufsichtsräte bei mehr als 2.000 Beschäftigten in Deutschland je zur Hälfte mit Vertreter*innen der Anteilseigner und der Beschäftigten zu besetzen sind.

Gegenüberstellung kurz- und langfristiger Anlagestrategien


Das Gesetz stellt einen Meilenstein für die Demokratisierung der Arbeitswelt dar. Aber nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen insgesamt hat Mitbestimmung zahlreiche Vorteile, wie die umfassende Analyse von Dr. Robert Scholz und Navid Armeli vom I.M.U. zeigt. Sie haben die wissenschaftliche Literatur zur Unternehmensmitbestimmung ausgewertet.

Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler in ihrer Meta-Studie 384 wissenschaftliche Publikationen, die sich mit der Debatte zur Unternehmensmitbestimmung befassen. „Es sind immerhin fast 400 Titel – ein deutlicher Hinweis auf die zentrale Bedeutung des Themas in der fachwissenschaftlichen Diskussion“, schreiben Scholz und Armeli.



Einige der Studien diskutieren die Vor- und Nachteile der Mitbestimmung im Aufsichtsrat allgemein. Andere beschäftigen sich mit der Frage, welchen Einfluss sie auf Aspekte der Unternehmenssteuerung hat, beispielsweise auf die Vorstandsvergütung, die Arbeit des Aufsichtsrats als Gremium selbst (z.B. bei Prüfung des Jahresabschlusses) oder ihre Rolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Wieder andere befassen sich mit fachspezifisch gesellschaftsrechtlichen Fragen oder der Rolle von Mitbestimmung für die Demokratie.



Besonders interessant sind 63 quantitative Studien, die eigene Datensätze und statistische Verfahren nutzen, um die Effekte auf bestimmte ökonomische Variablen, wie beispielsweise Profitabilität oder Investitionen, zu berechnen. Immerhin 40 Prozent dieser Studien stammen von Autor*innen ausländischer Einrichtungen, vor allem aus den USA. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf den Auswirkungen der paritätischen Mitbestimmung, vereinzelt beschäftigen sich Studien ausschließlich mit der Drittelbeteiligung oder der Montanmitbestimmung.



33 Prozent der quantitativen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Unternehmensmitbestimmung positive Effekte hat. 14 Prozent der Studien beobachten sowohl positive als auch negative Effekte und 19 Prozent negative Effekte. Weitere 33 Prozent kommen zum Ergebnis, dass die Mitbestimmung weder positive noch negative Effekte hat. „Nur knapp ein Fünftel der Studien kommt demnach zum Ergebnis, dass die Unternehmensmitbestimmung negative Wirkungen hat, die große Mehrheit aber zeigen positive oder neutrale Effekte“, so Scholz und Armeli.

In welchen Bereichen wirkt sich Mitbestimmung besonders positiv aus? Überall dort, wo es um die Zukunft von Unternehmen geht. In acht Arbeiten wird der Effekt der Unternehmensmitbestimmung auf Innovationen – gemessen anhand der Zahl der Patente – sowie auf Investitionen untersucht. Von diesen stellen sieben positive und eine Studie neutrale Effekte fest.
Aber auch bei der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen, gemessen an Produktivität, Rentabilität oder Profitabilität, sieht die Forschung überwiegend positive Effekte. Von den 15 Studien zur Wirtschaftlichkeit messen sieben positive und lediglich eine negative Wirkungen. Der Rest stellt keine oder gemischte Effekte fest.

Bei der Kapitalmarktbewertung hingegen sehen von sechs Studien fünf negative und eine positive Wirkungen. Allerdings ist die Marktkapitalisierung auf mehrere Einflussfaktoren zurückzuführen, etwa auf die Branche oder das Gewinnwachstum. Eine andere kürzlich veröffentlichte Studie des I.M.U. hat gezeigt, dass mitbestimmte Unternehmen eine stabilere Dividendenpolitik betreiben als nicht mitbestimmte Unternehmen.** Damit wird der Aktionärswert weniger eingeschränkt, als die fünf Studien schlussfolgern, die allein den Effekt auf die Marktkapitalisierung untersuchen.

„Die Effekte der Unternehmensmitbestimmung werden in der Literatur kontrovers diskutiert. Insgesamt überwiegen jedoch positive Befunde“, fassen Scholz und Armeli das Ergebnis ihrer Gesamtschau zusammen. Dabei seien zwei Erkenntnisse besonders relevant: Zum einen zeigten sich positive Auswirkungen auf operative wirtschaftliche Leistungskennzahlen, zum anderen attestierten neuere Studien der Mitbestimmung tendenziell größere Vorteile als ältere Arbeiten, was auch an der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Methoden liegt.

Mitbestimmung gehört zur demokratischen DNA, ist ein Standortvorteil – und zunehmend unter Druck
„Mitbestimmung gehört zur DNA unserer modernen, demokratischen Gesellschaft. Gleichzeitig ist sie ein Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft, wie der Forschungsüberblick zeigt“, sagt Dr. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U. „Standortvorteile muss man pflegen, und das ist bei der Mitbestimmung bitter nötig. 50 Jahre nach seiner Verabschiedung ist das Mitbestimmungsgesetz stark ausgehöhlt“, warnt der Jurist.

Vor allem die EU-Rechtssetzung hat laut aktueller I.M.U.-Analysen Gesetzeslücken gerissen und vergrößert. Dazu zählen die Europäische Aktiengesellschaft SE und juristische Hybrid-Konstruktionen. Wenn deutsche Unternehmen ausländische Rechtsformen nutzen, fallen sie aus dem Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 heraus, weil jene Rechtsformen darin bislang nicht erwähnt sind.

„In Anbetracht der nachgewiesenen Vorteile der Unternehmensmitbestimmung ist nicht nachvollziehbar, warum zahlreiche Unternehmen durch Mitbestimmungsvermeidung die möglichen positiven wirtschaftlichen Effekte nicht voll ausschöpfen. Gerade in Zeiten wachsender politischer Polarisierung kommt der Mitbestimmung eine besondere Bedeutung als wirtschaftsdemokratische Säule in unserem Land zu“, sagt Hay.

Die EU-Kommission treibt unter dem Begriff „28. Regime“ einen neuen Rechtsrahmen voran, der diese Probleme noch vergrößern könnte, sofern hier keine Schutzregelungen für die Mitbestimmung enthalten sein werden. Ausgerechnet für den 18. März, Jahrestag der Gesetzesverabschiedung von 1976, hat die Kommission einen Gesetzentwurf dazu angekündigt. Hinzu kommt: Selbst klare Verstöße gegen das Mitbestimmungsgesetz können kaum unterbunden werden, weil wirksame Sanktionsmechanismen fehlen. „Im Jubiläumsjahr 2026 muss die Politik endlich ihre jahrelange Untätigkeit überwinden und die Mitbestimmung wirksam sichern und stärken“, sagt Hay. „Argumente aus der Forschung hat sie dafür.“


Nahost-Konflikt dämpft erhofften Aufschwung

IHK-Umfrage: Auswirkungen für Niederrhein – Webinar 16. 3. für betroffene Unternehmen
Duisburg, 13. März 2026 - Der Krieg im Nahen Osten wirkt sich auf die Unternehmen in Duisburg und am Niederrhein aus. Hohe Energiekosten und gestörte Lieferketten machen den Firmen das Leben schwer. Damit schwindet die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Aufschwung. Das zeigt eine Umfrage der Niederrheinischen IHK.  

Fast die Hälfte der Betriebe sehen Probleme bei ihren Lieferketten. „Unsere Umfrage macht deutlich: Der Nahost-Konflikt schlägt voll durch. Die Preise für Öl und Gas schießen in die Höhe. Und damit auch die Benzin-, Diesel- und Energie-Kosten. 80 Prozent der Firmen sagen, dass das ihre Geschäfte erschwert. Der Konflikt ist Gift für die Wirtschaft“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.  

Preisanstieg erhöht Druck auf Unternehmen Die gestiegenen Treibstoffpreise wirken sich besonders auf die für unsere Region wichtige Transport- und Logistikbranche aus. Die Betriebe können die Kosten meist nicht an die Kunden weitergeben. Auch die Industrie leidet unter dem Preisschock. Hinzu kommt: Seefrachten und die Versicherungen der Transporte werden teurer. Viele Schiffe sind länger unterwegs. Das führt dazu, dass auch andere Rohstoffpreise steigen könnten. Viele Unternehmen rechnen mit höheren Kosten in weiteren Bereichen.     

Konflikt erschwert Geschäfte
Der Luftverkehr ist ebenfalls stark beeinträchtigt. Dubai ist eines der größten Luftdrehkreuze der Welt. So erreichen Serviceteams ihre Kunden nicht. Geschäftspartner kommen nur über Umwege nach Deutschland. „Wir hoffen, dass der Ausnahmezustand bald vorbei ist. Und die Freigabe der nationalen Ölreserve den Kostenanstieg bremst. Sonst könnte der Krieg unsere Wirtschaft wieder in die Rezession treiben. Sechs Jahre Stagnation sind mehr als genug“, warnt Dietzfelbinger.  

IHK-Webinar am 16. März Die Niederrheinische IHK informiert zur aktuellen Lage vor Ort und über das Außenwirtschaftsrecht im Kriegs- und Krisenfall. Interessierte Unternehmen können sich zum Webinar am 16. März, 10 bis 11 Uhr, anmelden: www.ihk.de/niederrhein/nahost-konflikt/webinar.


Made-in-Europe-Vorgaben stärken, nicht weiter verwässern

Industrial Accelerator Act: Richtiger Ansatz mit zu vielen Lücken

Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2026 - Der kürzlich von der EU-Kommission vorgestellte Industrial Accelerator Act (IAA) soll Schlüsselindustrien in Europa stärken, um die wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität der EU zu erhalten und Klimaziele, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu sichern.

Zentral sind Vorgaben zu „Made in Europe“ bei öffentlicher Beschaffung und Förderung sowie Regelungen zur Vermeidung einer Dominanz von nicht-europäischen Investoren in wichtigen Industrien. Insgesamt bietet der IAA einen guten Ansatz für die europäische Industriepolitik, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Allerdings weist er auch erhebliche Lücken auf und muss durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt werden. Dazu zählt IMK-Forscher Dr. Tom Bauermann unter anderem einen europäischen Investitionsfonds, eine Ausweitung der Präferenzregeln auf Schlüsselindustrien aus Europa in den Bereichen Digital- und Biotechnologien sowie auf klimafreundlichen Stahl aus Europa. Zudem sei eine soziale Konditionierung bei den Beschaffungs- und Förderregeln sinnvoll.
Im weiteren Verlauf des Gesetzesprozesses dürften die Made-in-Europe-Vorgaben auf keinen Fall weiter abgeschwächt werden, warnt Bauermann. Das gilt insbesondere für Ausnahmen für außereuropäische Länder, von denen bereits der Kommissionsvorschlag etliche enthält. Die Made-in-Europe-Anforderungen sollten eher verstärkt werden.

Der IAA sieht vor, dass bei öffentlichen Beschaffungsverfahren, Auktionen und anderen öffentlichen Förderprogrammen klimafreundliche europäische Güter mithilfe von Made-in-Europe-Vorgaben Vorrang gegenüber Produkten aus Drittstaaten erhalten. Das umfasst energieintensive Grundstoffe, die Automobilindustrie und Klimaschutzgüter wie Batterietechnologien. Als in Europa hergestellt gelten Produkte, die in der EU produziert wurden.

Die Made-in-Europe-Vorgabe bei der öffentlichen Beschaffung wird allerdings durch einige Regelungen merklich abgeschwächt: Güter aus Drittstaaten, die europäischen Unternehmen formal einen Zugang zur öffentlichen Beschaffung oder zur Förderung durch ein Abkommen gewähren, sollen gegenüber europäischen Unternehmen gleichgestellt werden. Solche Abkommen können beispielsweise Freihandelsabkommen oder internationale Abkommen wie das Agreement On Government Procurement der WTO sein.

Zudem kann „Made in Europe“ bei öffentlicher Beschaffung auch umgangen werden, wenn es nur einen einzigen Anbieter gibt oder wenn durch die Vorgabe Mehrkosten von 25 Prozent entstehen würden. Auch wenn solche Bestimmungen im Einzelnen nachvollziehbar sein mögen, könnten sie in der Summe problematisch wirken, analysiert Bauermann: „Das öffnet Einfallstore, die die Wirkung von `Made in Europe´ deutlich schwächen können.“ „Made in Europe“ sei ja eigentlich dafür gedacht, wichtige Schlüsselbranchen und hochwertige Arbeitsplätze in Europa anzusiedeln.

Außereuropäische Investoren müssen Auflagen zu kontinuierlichen Investitionen und Wissenstransfer erfüllen
Zweite Stoßrichtung des IAA: In sich entwickelnden, strategisch wichtigen Sektoren sollen die Einflüsse von Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geprüft und gegebenenfalls begrenzt werden. Das betrifft zunächst die Bereiche Batterietechnologien, Photovoltaik, Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie die Förderung, Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe. Die EU-Kommission soll die Möglichkeit erhalten, Regelungen auf weitere Bereiche (vor allem Clean-Tech-Sektoren) auszudehnen.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen nationale Behörden bestimmen, die zuständig sind für die Kontrolle kritischer Investoren in den genannten Sektoren und bei Investitionssummen ab 100 Millionen Euro. Die Behörden können Investitionen nicht-europäischer Akteure genehmigen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. So dürfen sie Anteile in Höhe von maximal 49 Prozent an einem europäischen Unternehmen erwerben.
Sie sollen in Form von Joint Ventures mit europäischen Unternehmen tätig werden und sich verpflichten, ausreichend in die europäischen Unternehmen zu investieren. Mindestens 50 Prozent der Beschäftigten des gegründeten oder übernommenen europäischen Unternehmens sollen aus der EU stammen.

Ferner sollen europäische Unternehmen nicht nur die Endfertigung importierter Vorprodukte für den EU-Markt betreiben, sondern ausreichend europäische Vorleistungen beziehen. Zudem sollen sich die außereuropäischen Akteure verpflichten, ihr Know-how mit europäischen Unternehmen zu teilen.
Auch hier sind Ausnahmen möglich: Die Behörden können nicht-europäische Investoren von bis zu zwei der genannten Auflagen befreien. Nur der vorgeschriebene Anteil der Beschäftigten ist ein Muss. Zudem gelten die Auflagen nicht für Investoren aus Ländern, mit denen die EU in Freihandelsabkommen einschlägige Verpflichtungen eingegangen ist.

Wirksame Vorgaben für Local Content sind international längst gängig
Solche Regelungen seien nicht völlig neu für Deutschland, betont Bauermann. Unter anderem gemäß Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung können Beteiligungen aus außereuropäischen Staaten geprüft und untersagt werden. Neu ist die Reichweite der Verpflichtungen, etwa zu Wissenstransfer und Investitionen. Zudem sind deutlich mehr Sektoren erfasst als bisher.

Das aktuelle IAA-Dokument der EU-Kommission ist ein Entwurf, der im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses verändert wird. Bei der Überarbeitung sollten die Vorgaben nicht weiter verwässert werden, warnt IMK-Forscher Bauermann. Nach der IMK-Analyse wäre eher eine Stärkung angebracht – und im internationalen Vergleich wäre das auch nicht außergewöhnlich. Die USA und China sind die zwei bekanntesten Länder, die ihre heimische Industrie durch vergleichbare sogenannte Local-Content-Vorgaben stärken. Diese waren elementar für den Aufstieg vieler Industrien in China, unter anderem der Windenergie.

Daneben nutzen aber auch Länder, die eigentlich ein Freihandelsabkommen mit der EU haben, wie Indien und Kanada, Local-Content-Vorgaben bei der öffentlichen Beschaffung zu Ungunsten Europas. Der IAA würde das lediglich ein Stück weit ausgleichen. Strenge Vorgaben seien auch nötig, um Umgehungsstrategien insbesondere Chinas vorzubeugen.
Bereits die Ausnahmen im IAA-Entwurf der Kommission machten es beispielsweise denkbar, dass China seine Produkte über Drittstaaten umleitet, die Freihandelspartner der EU sind, wie Vietnam, und damit die EU-Maßnahmen aushebelt. Das war eine Taktik Chinas, um die Handelsbeschränkungen der USA zu umgehen.

Ergänzende industriepolitische Maßnahmen nötig – in mindestens vier Bereichen

Zudem müsse der IAA durch weitere industriepolitische Maßnahmen ergänzt werden. Die IMK-Analyse nennt vier zentrale Punkte:

Erstens verstärkt der IAA zwar die Nachfrage nach grünen energieintensiven Grundstoffen. Stahl ist davon im aktuellen Vorschlag aber ausgenommen. Aus Sicht von Forscher Bauermann ist das problematisch. Daher sollten die Made-in-Europe-Vorgaben für öffentliche Beschaffung und Förderung, wie sie für Aluminium angedacht sind, auf Stahl übertragen werden.

Zweitens fehle eine soziale Konditionierung. Der IAA mache beispielsweise keine Vorgaben zu einer Tarifbindung bei öffentlicher Beschaffung und Förderung, sondern konzentriere sich auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen. Ein problematisches Versäumnis und ein Widerspruch zur aktuellen EU-Politik, so Bauermann. Die EU verfolge mit der Mindestlohnrichtlinie das Ziel, Arbeitsstandards und Tarifbindung in Europa zu verbessern. Um das zu unterstützen statt zu konterkarieren, wäre es ratsam, eine soziale Konditionierung auch in den IAA einfließen zu lassen.

Drittens helfen die Vorgaben zu „Made in Europe“ und zu den Investitionen laut IMK zwar gegen die Einflussnahme nicht-europäischer Investoren. Sie führten aber nicht automatisch zu höheren Investitionen aus Europa. Um das zu erreichen, könnte ein europäischer Investitionsfonds eingerichtet werden, der Kapital für Investitionen bereitstellt. Auch eine Lockerung der europäischen Schuldenregeln zur Förderung von Schlüsselsektoren könnte helfen.

Viertens fehlten im aktuellen IAA-Entwurf Ansätze zur Förderung wichtiger Sektoren in Europa wie Halbleitertechnologien, Quantentechnologien, KI-Technologien oder auch Biotechnologien. In älteren, nicht öffentlichen Entwürfen des IAA waren viele weitere Schlüsselindustrien noch enthalten. Es wäre ratsam, zumindest einige Sektoren wieder aufzunehmen.

Immer mehr NRW-Unternehmen engagieren sich im Verteidigungssektor

Zeitenwende erreicht die Wirtschaft 
Duisburg, 11. März 2026 - Anlässlich des Kongresses Defence.NRW des Landes NRW in Düsseldorf betont IHK NRW die wachsende Bedeutung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Die aktuelle Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt: Rund 15 Prozent der Industrieunternehmen in NRW sind bereits heute direkt oder über Wertschöpfungsketten im Verteidigungssektor aktiv, weitere 13 Prozent prüfen einen Einstieg.  

Die Ergebnisse verdeutlichen: Die sicherheitspolitische Zeitenwende ist auch ein wirtschaftlicher Faktor für Nordrhein-Westfalen. In der Metallerzeugung sind 20 Prozent der Unternehmen bereits aktiv, weitere 27 Prozent sehen Einstiegspotenzial. In Elektrotechnik und Datenverarbeitung liegt der Anteil aktiver Unternehmen bei rund 19 beziehungsweise 20 Prozent.

Besonders groß ist das Interesse im Fahrzeugbau. Bereits heute trägt die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – inklusive indirekter Effekte – mit bis zu 2,8 Prozent zum Produktionswert des Landes bei. Kleine und mittlere Unternehmen stellen dabei einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung.  

„NRW verfügt über eine breite industrielle Basis, die zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit beitragen kann“, erklärt Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. „Um dieses Potenzial auszuschöpfen, sind eindeutige strategische Leitlinien und stabile, verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich.“  

Aus Sicht von IHK NRW ergeben sich daraus klare Handlungsempfehlungen für die Politik: Innovationsökosystem stärken: NRW braucht einen leistungsfähigen Innovationshub für Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, um Mittelstand, Start-ups und Forschung besser zu vernetzen.

Resiliente Infrastruktur sichern: Straßen, Brücken, Schienen und digitale Netze müssen ertüchtigt werden, um Logistik und Produktion im Ernstfall sicherzustellen. Förderprogramme öffnen: Landesförderung, Finanzierungsmöglichkeiten und Bürgschaften müssen konsequent auch für sicherheits- und verteidigungsrelevante Technologien zugänglich sein. Koordinierung verbessern: Eine ressortübergreifende Gesamtstrategie „Sicherheit und Verteidigung NRW“ ist notwendig, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben.  

Dr. Ulrich Biedendorf, Fachpolitischer Sprecher für Wirtschaft und Verteidigung von IHK NRW betont: „Viele Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Kompetenzen einzubringen – sei es bei Dual-Use-Technologien, IT-Sicherheit oder moderner Produktion. Jetzt kommt es darauf an, bürokratische Hürden abzubauen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und klare strategische Leitplanken zu setzen.“  

IHK NRW spricht sich dafür aus, Sicherheit und Verteidigung ressortübergreifend zu koordinieren und Wirtschaft und Kammern frühzeitig in strategische Planungen einzubinden. Nur so könne NRW seine industrielle Stärke mit einer resilienten Sicherheitsarchitektur verbinden.

Untersuchung von Equal Pay Day und 8. März

Stand der Gleichstellung: Wo gibt es Fortschritte, wo Stagnation? Neue Studie liefert aktuelle Daten zu fast 30 zentralen Indikatoren

Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2026 - Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*.

Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung



Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden.

So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark



„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

 „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit
Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind.

Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen
Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit
Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit
Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap
Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen
„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen.

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.


Inflation im Januar für die meisten Haushaltstypen unter 2 Prozent – EZB muss dringend ihre Zinspause beenden

Düsseldorf/Duisburg, 26. Februar 2026 - Die Inflationsrate in Deutschland lag im Januar 2026 mit 2,1 Prozent leicht über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent, nachdem sie im Dezember leicht darunter gefallen war. Der Anstieg beruhte vor allem auf stärker gewachsenen Lebensmittelpreisen. Blickt man auf die Inflationsraten von neun exemplarischen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, lag die Mehrzahl gleichwohl unterhalb von zwei Prozent. Das gilt insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen, zeigt der neue monatliche IMK Inflationsmonitor.*



Der zu erwartende Trend bei der Teuerung weist in diesem Jahr weiter leicht nach unten, so Dr. Silke Tober, Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und Autorin des Inflationsmonitors. Während der Inflations-Ausblick für die nächste Zukunft damit unproblematisch ist, offenbart Tobers Auswertung im Vergleich der vergangenen Jahre ein weiterhin erhöhtes Preisniveau: Verglichen mit Januar 2020, also unmittelbar vor Beginn der Krisenzeit mit Coronapandemie und Ukrainekrieg, ist der Verbraucherpreisindex bis Januar 2026 um 23,0 Prozent gestiegen und damit gut zehn Prozentpunkte stärker als im Einklang mit dem EZB-Ziel gewesen wäre (zusammengerechnet 12,6 Prozent). Besonders deutlich ist in diesem Zeitraum das Preisniveau bei Nahrungsmitteln (38,1 Prozent) und, trotz Preisrückgängen in letzter Zeit, bei Energie (34,7 Prozent) angestiegen.

Für die Geldpolitik der Zentralbank sind indes die mittlerweile wieder entspannte Preisentwicklung – im Euroraum insgesamt lag die Inflation im Januar lediglich bei 1,7 Prozent – und die normalisierte mittelfristige Perspektive maßgeblich, betont Ökonomin Tober. Gleichzeitig belaste neben den US-Zöllen auch die massive Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und insbesondere in Deutschland stark.
Daher hält es die Autorin des IMK Inflationsmonitors für dringend erforderlich, dass die EZB ihre Zinspause beendet und den Leitzins weiter senkt. Das „selbstzufriedene Zurücklehnen“ der Zentralbank sei „gemessen an dem Auftrag der EZB deplatziert und gefährdet die künftige Wirtschaftskraft und den Wohlstand im Euroraum“, warnt Tober.



Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber. So betrug auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 die Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11 Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent. Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit 7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate.



Aktuell sind die Unterschiede weitaus kleiner und das Muster anders, weil sich zuletzt vor allem noch Dienstleistungen deutlich verteuert haben, die Haushalte mit höheren Einkommen stärker nachfragen als Ärmere. Trotz des etwas kräftigeren Anstiegs der Nahrungsmittelpreises hatten Familien und Alleinlebende mit jeweils niedrigen Einkommen im Januar mit je 1,6 Prozent im Haushaltsvergleich die niedrigste Inflationsrate. Am anderen Ende des Haushaltsvergleichs standen – mit geringem Abstand – Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen sowie Familien mit hohen Einkommen. Im Januar lag deren Inflationsrate bei je 2,0 Prozent.



Die Inflationsraten der übrigen fünf Haushaltstypen mit überwiegend mittleren Einkommen lagen mit 1,8 bzw. 1,9 Prozent dazwischen und knapp unter der EZB-Zielinflation (siehe die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.


HAMBORNER REIT AG kündigt Anpassung der Portfoliostrategie an

Prognose für das Geschäftsjahr 2026 veröffentlicht
- Konzentration der strategischen Ausrichtung auf Einzelhandelsimmobilien der Nahversorgung und Baumärkte
- Erweiterung des Investitionsprofils auf Core Plus-Immobilien sowie Anpassung hinsichtlich Losgrößen, Standorten und Mieterstrukturen
- Mittelfristige Reduktion des Büroanteils auf 10–20 % des Gesamtportfoliovolumens
- Beibehaltung einer Zielquote für Manage-to-Core Immobilien von 10–20 %
- Prognostizierte Verminderung von Umsatz und operativem Ergebnis im Geschäftsjahr 2026

ANPASSUNG DER PORTFOLIOSTRATEGIE
Duisburg, 23. Februar 2026 – Der Markt für Einzelhandelsimmobilien im Bereich der Nahversorgung, insbesondere hinsichtlich lebensmittelorientierter Nutzungskonzepten, zeichnet sich weiterhin durch vergleichsweise hohe Stabilität und attraktive Zukunftsaussichten aus.

Demgegenüber unterliegt der Büromarkt in Deutschland deutlichen strukturellen Veränderungen mit perspektivisch dauerhaften ökonomischen Auswirkungen. Hierbei spielen u.a. veränderte Arbeitsmodelle und demografische Entwicklungen sowie die Themenfelder Digitalisierung und künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle. Die damit nutzerseitig verbundenen wachsenden Anforderungen an Standort-, Gebäude- und Flächeneigenschaften von Büroimmobilien führen zu veränderten Investitionserfordernissen und Rendite-Risiko-Bewertungen.

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen hat der Vorstand der Gesellschaft nach eingehender strategischer Überprüfung und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie beschlossen.

Zukünftig wird die Gesellschaft ihren strategischen Fokus auf Einzelhandelsimmobilien im Bereich der Nahversorgung sowie Baumärkte ausrichten und sich als Retail-REIT am Markt positionieren. Hierbei profitiert HAMBORNER sowohl von ihren langjährigen Erfahrungen aus dem Aufbau des bereits bestehenden hochwertigen Portfolios als auch dem umfangreichen Netzwerk.

Unveränderter Kernbestandteil der Portfoliostrategie bleibt die Konzentration auf Core-Immobilien, welche sich durch eine langfristige und solide Vermietungssituation sowie eine stabile Ertragsstruktur auszeichnen. Ergänzend hierzu beabsichtigt die Gesellschaft, künftig Investitionen im Bereich Core Plus zu tätigen, welche bei moderaten Risiken und vergleichsweise geringem Investitions- und Bewirtschaftungsaufwand zusätzliches Rendite- bzw. Wertpotenzial bieten.

Daneben ist auch weiterhin eine Beimischung ausgewählter Manage-to-Core-Objekte mit erhöhtem Vermietungs-, Modernisierungs- oder Repositionierungsbedarf vorgesehen, um daraus resultierende Optimierungs- und Wertentwicklungspotenziale zu heben. Die definierte Zielquote für Manage-to-Core-Immobilien liegt dabei unverändert bei 10-20% des Gesamtportfoliovolumens.

Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung wird das Ankaufsprofil der Gesellschaft gezielt weiterentwickelt und flexibilisiert. Künftig sollen ergänzend zu den bisherigen Investitionskriterien auch Einzelhandelsobjekte mit einem Ankaufsvolumen unterhalb von 10 Mio. Euro berücksichtigt werden, um hierdurch den Marktzugang zu erweitern und die Transaktionsfähigkeit zu erhöhen.

Auch regional wird das Investitionsspektrum innerhalb Deutschlands ausgedehnt. Neben dem bestehenden Fokus auf Metropolregionen sollen verstärkt attraktive Mittel- und Oberzentren sowie ländliche Hauptversorgungsstandorte berücksichtigt werden, um zusätzliche Marktpotenziale zu erschließen.

Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, die Mieterstruktur künftig weiter zu diversifizieren. Neben etablierten, bonitätsstarken Filialisten aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Baumarkt-segment sollen ergänzende Konzepte aus den Bereichen Nahversorgung und Fachmarkt in das Portfolio aufgenommen werden.

Hierzu zählen insbesondere weitere Anbieter aus dem FMCG- (Fast Moving Consumer Goods) bzw. FMCG-nahen Segment, deren Geschäftsmodelle auf dem regelmäßigen, kurzfristigen Bedarf an Gütern des täglichen Lebens basieren und sich durch hohe Kundenfrequenz sowie nachhaltig stabile Umsatzstrukturen auszeichnen. Hervorzuheben sind hier insbesondere Drogerien, Non-Food-Discounter, Haushaltswaren- und Heimtiermärkte sowie vereinzelte Textilformate mit hoher Warenrotation.

Im Zuge der strategischen Fokussierung ist vorgesehen, den Anteil von Büroimmobilien am Gesamtportfoliovolumen mittelfristig auf 10–20 % zu reduzieren. Die Anpassung soll schrittweise und ergebnis- bzw. wertoptimiert durch selektive Veräußerungen sowie die Reallokation des freiwerdenden Kapitals in Einzelhandelsimmobilien erfolgen. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Büromarkts sowie des Transaktionsumfelds behält sich die Gesellschaft vor, den Büroanteil des Portfolios langfristig weiter zu reduzieren.

Mit der Reduzierung des Büroanteils und der Fokussierung auf die zuvor beschriebenen Einzelhandelsimmobilien verfolgt die Gesellschaft das Ziel, unter Sicherung eines attraktiven Ertrags- und Risikoprofils, das in den vergangenen Jahren im Rahmen eines umfangreichen Transformationsprozesses weiterentwickelte Wachstumspotenzial der Plattform bestmöglich zu nutzen.

PROGNOSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2026
Der Vorstand der Gesellschaft hat am heutigen Tag eine erste Einschätzung hinsichtlich der erwarteten Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr 2026 abgegeben. Diese wird durch das fortgesetzt herausfordernde gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die anhaltende Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung am Immobilien- und Vermietungsmarkt beeinflusst.

Nach derzeitigen Erwartungen werden die Miet- und Pachterlöse im Geschäftsjahr 2026 zwischen 87,5 und 89,5 Mio. Euro liegen (aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr 2025: 89,5 – 90,5 Mio. Euro), wobei die Verminderung gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf bereits im Geschäftsjahr 2025 erfolgte selektive Veräußerungen von Bestandsimmobilien zurückzuführen ist.

Das operative Ergebnis (Funds from Operations, FFO) wird sich im Geschäftsjahr 2026 voraussichtlich zwischen 38,0 und 42,0 Mio. Euro bewegen (aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr 2025: 44,0 – 46,0 Mio. Euro). Der erwartete Rückgang resultiert zum einen aus den verminderten Mieterlösen aufgrund der Objektveräußerungen, zum anderen aus gegenüber dem Vorjahr erhöhten Aufwendungen.

Ein wesentlicher Teil der steigenden Kostenbelastungen entfällt dabei auf den Bereich der Instandhaltung. Ursächlich hierfür sind einerseits eine zeitliche Verschiebung ursprünglich für das Jahr 2025 geplanter Maßnahmen und andererseits zusätzliche Aufwendungen für laufende Instandhaltungen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Vermietungsaktivitäten in 2026, welche sich in erhöhten Kosten für Mieterausbauten widerspiegeln.

Darüber hinaus geht die Gesellschaft von einem Anstieg der laufenden Betriebsaufwendungen aus, der insbesondere auf positive Einmaleffekte aus dem Vorjahr zurückzuführen ist. Im Zusammenhang mit der Integration neuer externer Facility-Management-Dienstleister im Geschäftsjahr 2025 erfolgte während der Übergangsphase ein verminderter Leistungs- und daraus folgender Kostenaufwand. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet die Gesellschaft nunmehr eine Wiederherstellung des regulären bzw. eine punktuelle Erweiterung des Leistungsumfangs, welcher sich auf die Entwicklung der laufenden Betriebsaufwendungen auswirkt.

Nach einer Verminderung der Gesamtverbindlichkeiten sowie der damit verbundenen Zinsaufwendungen im Jahr 2025, welche aus einer Rückführung von Darlehen resultierte, wird für das laufende Geschäftsjahr ein Anstieg der Zinskosten prognostiziert. Dieser ist im Wesentlichen auf die im zweiten Halbjahr 2025 erfolgte Refinanzierung mehrerer grundpfandrechtlich besicherter Darlehen zu erhöhten Zinskonditionen zurückzuführen.

Weitere operative Ergebniseffekte resultieren aus einer Erweiterung der personellen Kapazitäten sowie einer Nachbesetzung vakanter Stellen im Jahresverlauf 2025 bzw. im Laufe des ersten Halbjahres 2026, die sich in einem erwarteten Anstieg der Personalaufwendungen widerspiegeln.

In Anbetracht der weiterhin bestehenden Unsicherheiten und eingeschränkten Dynamik am Immobilieninvestitionsmarkt, sind Zeitpunkte und Volumen möglicher Immobilienakquisitionen und- verkäufe sowie daraus resultierende Umsatz- und Ergebniseffekte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer prognostizierbar. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft im Rahmen der Prognoseerstellung auf eine Berücksichtigung von Immobilienan- und -verkäufen verzichtet.

Weiterführende Informationen zur erwarteten Geschäftsentwicklung sowie den strategischen Anpassungen wird die Gesellschaft im Zuge der planmäßigen Veröffentlichung der vorläufigen Geschäftszahlen für das Jahr 2025 am Donnerstag, den 26. Februar 2026, kommunizieren.

ÜBER DIE HAMBORNER REIT AG
Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete Aktiengesellschaft, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge über ein bundesweit verteiltes diversifiziertes Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,4 Mrd. Euro.

Den Schwerpunkt des Bestandes bilden attraktive Nahversorgungsimmobilien wie großflächige Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren und Baumärkte in zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und Mittelstädte sowie moderne Büroobjekte an etablierten Standorten.

Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre nachhaltig attraktive Dividendenstrategie sowie ihre schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.


Duisburg muss mehr für Unternehmen tun

IHK: Besondere Anstrengungen der Stadt nötig
Duisburg, 20. Februar 2026 - Umsätze, Gründungen, Beschäftigte, Azubis: Alle Kenn-Zahlen zeigen nach unten. Die Zeiten für die Duisburger Wirtschaft bleiben schwer. Die Stimmung wird immer trüber. Das zeigt das Duisburger Wirtschaftsbarometer. Für die Niederrheinische IHK ein Signal an die Stadt: Die Stadt muss die Wirtschaft umfassend stärken.

„Die Lage ist ernst. Duisburg hinkt anderen Großstädten hinterher. In der Stahlindustrie fallen tausende Stellen weg. Gewerbeflächen fehlen. Das ist ein Riesenproblem für den Standort. Die Unternehmen können nicht wachsen. Investoren können sich nicht ansiedeln“, warnt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.


Auch die Duisburger Innenstadt hat Luft nach oben. Viele Unternehmen finden sie wenig attraktiv – und ziehen sich zurück. „Seit der Corona-Pandemie geben die Menschen wieder mehr Geld in Duisburg aus. Dieser Trend stagniert aber. Hier muss etwas geschehen. Duisburg hat das Potenzial zur Einkaufsstadt, nutzt es aber nicht“, sagt der IHK-Chef.

Steuersenkung wichtiges Signal für Unternehmen
Positiv sieht Dietzfelbinger, dass die Steuern sinken sollen. Duisburg plant, zu einem einheitlichen Hebesatz für Privathaushalte und Gewerbeimmobilien bei der Grundsteuer B zurückzukehren.

„Wir begrüßen diesen Schritt. Er ist rechtlich geboten und aus Sicht der Wirtschaft auch wünschenswert. Niedrigere Abgaben entlasten unsere Unternehmen. Sie brauchen im Moment jede Unterstützung, die sie bekommen können“, so Dietzfelbinger.

Die IHK meint: Die schwachen Strukturdaten zeigen, dass die Stadt Duisburg mehr für die Wirtschaft tun muss als andere Städte. „Ein Setzen auf alte Rezepte und ein ‚Weiter so‘ reicht nicht aus“, mahnt Dietzfelbinger und appelliert an die Stadt, den Wirtschaftsturbo zu zünden.

Hintergrund der Umfrage
Mit dem Wirtschaftsbarometer Duisburg nimmt die Niederrheinische IHK seit 2021 regelmäßig die größte Stadt am Niederrhein unter die Lupe.

Neben der Industrie blickt die IHK auf die Konjunktur, den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Gewerbeflächen. Die aktuellen Zahlen sind online abrufbar unter: www.ihk.de/niederrhein/wirtschaftsbarometer.

Freie Gewerbeflächen in Duisburg

Gewerbe-Neugründungen



Wirtschaft verharrt im Tief - IHK: Politik muss liefern, damit Firmen zulegen

Duisburg, 13. Februar 2026 - Die Stimmung bei den Unternehmen am Niederrhein ist weiter schlecht. Die Impulse der Bundesregierung kommen nicht an. Das zeigt die Konjunkturumfrage der Niederrheinischen IHK. Betriebe halten sich mit Investitionen zurück. Die Industrie baut weiter Stellen ab. Ein Aufschwung ist nicht in Sicht.

„Wir brauchen mehr Tempo bei den Reformen, Verlässlichkeit und Entlastungen. Berlin muss jetzt handeln. Die für 2028 angekündigte Steuer-Senkung sollte vorgezogen werden. Nur so können wir Wachstum erzeugen und damit Arbeitsplätze und Wohlstand“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.

Foto IHK Niederrhein

Bürokratie und Arbeitskosten bremsen Wirtschaft
Bürokratie und eine schwache Inlandsnachfrage machen es den Unternehmen schwer. Ein wachsendes Geschäftsrisiko sind auch die Arbeitskosten. Der IHK-Chef betont: „Die Debatte um Renten- und Arbeitsmarktreform verunsichert unsere Unternehmen. Die Sorge vor steigenden Arbeitskosten nimmt zu. Dabei stehen unsere Firmen ohnehin unter Druck: Durch zu teure Energie und zu hohe Steuern werden sie international abgehängt.“

Investieren ohne Fortschritt
Die Betriebe am Niederrhein wollen wieder mehr investieren. Besonders in der Industrie. Aber: „Dabei geht es vor allem darum, die Betriebs-Abläufe zu optimieren. Es geht nicht um eine Ausweitung der Kapazitäten“, erläutert Dietzfelbinger. Zudem fehlt es an Gewerbeflächen. Auch die Kommunen müssen mitziehen, bekräftigt er: „Digitale, schnelle Verwaltungen und vereinfachte Prozesse sichern Einnahmen. Steuererhöhungen sind das falsche Signal.“

An der aktuellen Umfrage der Niederrheinischen IHK haben sich 221 Unternehmen mit knapp 40.000 Beschäftigten beteiligt. Der IHK-Konjunkturklimaindex, der die Lage und die Erwartungen zusammenfasst, verharrt bei 94 Punkten.







Erwartungen steigen
Mit Schulden will die Bundesregierung das Wachstum befeuern. Die Reform-Bemühungen zünden noch nicht: Der Klima-Index bleibt mit 94,1 weiter negativ. Gleichzeitig verschlechtert sich die Lage der Unternehmen am Niederrhein. Industrie, Stahl und Handel sind besonders betroffen. Manche Betriebe hoffen trotzdem auf Besserung: Das Gastgewerbe erwartet beispielsweise Rückenwind durch die niedrigere Mehrwertsteuer.

Insgesamt bleiben die Erwartungen aber gedämpft: Gleich viele Firmen blicken positiv wie negativ in die Zukunft. Bürokratie und ausbleibende Inlandsnachfrage bleiben weiter die größten Geschäftsrisiken der Wirtschaft. Der höhere Mindestlohn rückt die Sorge vor hohen Arbeitskosten vor die Energiepreise

Berlin muss endlich liefern
Den Betrieben geht die Luft aus. Ohne Wachstum kein Wohlstand. Daher muss Berlin rasch handeln: weniger Regulierung, schnellere Genehmigungen, niedrige Energiepreise und Arbeitskosten. Starke Kommunen benötigt Digitale und schnelle Verwaltungen mit unternehmensnahen Prozessen ziehen Betriebe an. Das stabilisiert die Haushalte. Kommunale Steuererhöhungen sind das falsche Signal.



Die Investitionen steigen an.
Das ist jedoch getragen von Rationalisierungen im Handel und Ersatz- beschaffun gen der Industrie. Mehr produziert wird dadurch nicht. Ohne ausreichende Gewerbeflächen sind weder große Investitionen möglich, noch gelingt die Transformation der Wirtschaft. Hier muss die Politik nachsteuern.

Das Zoll-Chaos, der Grönland-Streit und die Unstimmigkeiten beim Mercosur-Abkommen haben die Unternehmen verunsichert. Die Exporte gehen weiter zurück. Der Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Die Deindustrialisierung spiegelt sich auch in der Beschäftigung wider: Die Industrie plant weitere Entlassungen.




Grafik/Bericht: Niederrheinische IHK/Weissheiten Design


Ruhr IHKs legen den 116. Ruhrlagebericht vor

IHK-Präsident Dustmann: „Wir erleben eine Zeit großer Verunsicherungen”

Duisburg,11. Februar 2026 - Konjunkturumfrage der Ruhr-IHKs zum Jahresbeginn 2026 mit 700 Unternehmen: Die Stimmung bleibt verhalten – leichte Aufwärtstendenzen sind erkennbar.
Die wirtschaftliche Lage im Ruhrgebiet bleibt zu Jahresbeginn 2026 angespannt. Das zeigen die Ergebnisse des 116. Ruhrlageberichts, den die Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet heute in Dortmund vorgestellt haben. An der gemeinsamen Konjunkturumfrage beteiligten sich im Januar 2026 rund 700 Unternehmen mit mehr als 80.000 Beschäftigten.

Fotos Copyright: IHK zu Dortmund/Stephan Schütze

„Die wirtschaftliche Lage ist weiter angespannt“, sagte Heinz-Herbert Dustmann, Präsident der aktuell federführenden IHK zu Dortmund, bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Wir erleben eine Zeit großer Verunsicherungen – die Weltwirtschaft steht unter massivem Druck durch Kriege, geopolitische Konflikte und eine aggressive Zollpolitik.“

Der Klimakonjunkturindex liegt aktuell bei 93 Punkten. Damit legte er gegenüber Herbst 2025 zwar um einen Punkt zu, bleibt aber auf dem Niveau des Jahresbeginns 2025. Auch die Einschätzungen zur aktuellen Geschäftslage verbessern sich nicht: Im Vergleich zum Herbst verschlechterte sich die gegenwärtige Lage um einen Prozentpunkt, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwei Prozentpunkte. Besonders Industrie und Handel bewerten die Situation kritisch: Jeweils 30 Prozent der Unternehmen stufen ihre Lage als schlecht ein. Positiver fällt das Bild bei den Dienstleistern aus: Dort berichten 80 Prozent von einer guten oder befriedigenden Lage.

Als zentrale Risiken nennen die Unternehmen branchenübergreifend vor allem die geringe Inlandsnachfrage (63 Prozent) sowie die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (62 Prozent). Es folgen Arbeitskosten (54 Prozent), Energie- und Rohstoffkosten (45 Prozent) und der Fachkräftemangel (43 Prozent). Auffällig: Der Fachkräftemangel, in den Vorjahren häufig an der Spitze der Risikorangliste, wird aktuell seltener genannt – ein Spiegel der derzeit schwächeren Auslastung und Nachfrage.

Außenwirtschaft unter Druck – Europa bleibt Stabilitätsanker
Sorgen bereitet vielen Betrieben die internationale Handelspolitik. Die Umfrageergebnisse deuten auf sinkende Investitionsneigung in Nordamerika hin: Lediglich zwölf Prozent der befragten Unternehmen planen Investitionen in der Zielregion Nordamerika. In der Vorjahresumfrage waren es noch 25 Prozent.

Dustmann betonte: „Für die deutsche Wirtschaft werden Trumps Zölle zum Dauerschock.“ Zugleich bleibt Europa ein entscheidender Anker für den Außenhandel: Ein großer Teil der deutschen Exporte geht in EU-Länder. Perspektivisch können weitere Freihandelsabkommen wie mit Indien oder Südamerika (EU-Mercosur) dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und neue Märkte zu erschließen.

Sicherheit und Wirtschaft rücken zusammen
Die Unternehmen reagieren außerdem auf die veränderte Sicherheitslage. In der Industrie produziert oder liefert jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) bereits für die Verteidigungsindustrie. Weitere sieben Prozent stellen Dual-Use-Produkte her; zusätzliche sieben Prozent sind als Zulieferer tätig. Auch im Dienstleistungssektor ist das Thema präsent: Zehn Prozent erbringen bereits Leistungen für die Verteidigungsindustrie oder die Bundeswehr, weitere 13 Prozent verfolgen den Markt mit Interesse.

Vorsichtiger Optimismus bei Erwartungen
Trotz der insgesamt verhaltenen Stimmung gibt es Lichtblicke. Bei den Erwartungen zur künftigen Geschäftslage sinkt der Anteil der Pessimisten: Vor einem Jahr bewerteten 27 Prozent ihre zukünftige Lage als schlecht, aktuell sind es 22 Prozent. Zudem melden 68 Prozent der Unternehmen erhöhte oder zumindest unveränderte Umsätze – mehr als in der Vorjahres- und Herbstbefragung.

Auch in einzelnen Branchen zeigt sich eine spürbare Stimmungsaufhellung: In der Gastronomie bewerten 75 Prozent der befragten Betriebe ihre zukünftige Geschäftslage überwiegend positiv (nach 48 Prozent vor einem halben Jahr), was auf die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer (von 19 auf sieben Prozent) zurückzuführen sein dürfte. In der Diskussion um Fachkräfte und Arbeitszeiten bleibt die bessere Aktivierung von Arbeitsmarktpotenzialen ein Schlüsselthema – ebenso wie verlässliche Rahmenbedingungen, etwa bei Betreuung und Vereinbarkeit.

Kluge Flächenpolitik erfordert vorausschauende Planung
Eine Sonderfrage der Umfrage widmete sich der Flächenpolitik in den Kommunen. Vier von zehn Unternehmen berichten, dass die verfügbaren Gewerbeflächen für Ansiedlungen und Wachstum nicht ausreichen. Angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage ist das ein bemerkenswert hoher Wert. Denn viele Betriebe stellen größere Investitionen und Erweiterungen derzeit zurück.

Zudem entstehen konkrete Vorhaben häufig nur dann, wenn geeignete Flächen schon verfügbar sind – allerdings dauert die Entwicklung neuer Gewerbeflächen in vielen Kommunen zehn bis 15 Jahre. „Kluge und erfolgreiche Flächenpolitik muss deshalb vorausschauend sein. Kommunen, die auch künftig attraktiv für Unternehmen bleiben wollen, müssen jetzt die notwendigen Weichen stellen”, betonte Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Dortmund.

Wenn Konjunktur und Investitionsdynamik wieder anziehen, droht die Flächenknappheit nach Auffassung der Ruhr-IHKs zum Bremsklotz zu werden. Vor diesem Hintergrund bereiten die Ruhr-IHKs gemeinsam mit den Handwerkskammern und der Business Metropole Ruhr den Wirtschaftsflächengipfel.RUHR 2026 vor: Er findet am 22. April beim Dortmunder Pumpenhersteller WILO SE statt. Mit dabei ist auch NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, die einen Impuls beisteuern wird.

Geplantes Großprojekt: Rechenzentrum bei Hamm
In der Pressekonferenz rückte ein konkretes Großprojekt die Wichtigkeit vorausschauender Flächenpolitik in den Fokus: Zwischen Hamm und der Gemeinde Lippetal plant der US-Investor Blackstone an der A2 bei Hamm-Uentrop einen Rechenzentrum-Campus auf rund 27 Hektar. Das Vorhaben hat ein Investitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro. Bei planmäßigem Verlauf könnte der Betrieb ab 2030 starten. „Dieses Projekt ist ein wunderbares Beispiel für die Stärkung der regionalen Wirtschaft, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Beschleunigung des digitalen Wandels“, so Dustmann.


HKM bleibt dem Industrie-Standort erhalten - IHK erleichtert über Einigung

Duisburg, 6. Februar 2026 - Das lange Ringen um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in Duisburg hat ein Ende. Die gute Nachricht: Das zweitgrößte Stahlwerk Deutschlands bleibt in Betrieb. Thyssenkrupp Steel (TKSE) und Salzgitter einigten sich heute darauf, dass Salzgitter die Hüttenwerke allein fortführt. 1000 Jobs bleiben.

Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, dazu:  „Für den Industrie-Standort Duisburg ist das eine gute Nachricht. Auch wenn sich HKM voraussichtlich verkleinern wird und Arbeitsplätze wegfallen werden. Wir alle sind erleichtert, dass Beschäftigte und Unternehmensleitung nun eine Perspektive haben.

Das festigt Europas größten Stahlstandort bei uns in Duisburg ein Stück weit. Es ist gut, dass Düsseldorf und Berlin die Transformation der Stahlindustrie finanziell unterstützen. Aufgaben für die Politik aber bleiben: Energiekosten verringern, CO2-Kosten senken und die Betriebe vor ausländischen Dumping-Produkten schützen.“    
Mann steht in einem schwarzen Hemd vor einer Wand.
Foto: Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus.

IHK-Statement zum Kreuz Kaiserberg

Duisburg, 3. Februar 2026 - Der Umbau des Autobahnkreuzes Duisburg-Kaiserberg schreitet voran: Mitte 2026 soll der Verkehr nicht mehr über die alte Brücke, sondern auf die neue A3 gelenkt werden. Aus Sicht der Niederrheinischen IHK ist das ein wichtiger Schritt.

Bedeutet aber keine Entwarnung für den Wirtschaftsstandort Duisburg, betont Ocke Hamann, Geschäftsführer der Niederrheinischen IHK:   „Die Betriebe in unserer Region sind umzingelt von Baustellen im Autobahnnetz. Das Risiko, dass eine Brücke unerwartet gesperrt werden muss, ist erheblich. Und es steigt weiter. Für Unternehmen bedeutet das: Abläufe werden unplanbar. Lieferketten geraten ins Wanken. Das kostet Millionen.  

Für die Unternehmen verschärft sich die Situation noch weiter: Bis Mitte 2027 gibt es viele weitere Einschränkungen im Kreuz Kaiserberg. Mehrere Zu- und Auffahrten von der A3 auf die A40 und umgekehrt werden gesperrt. Damit steht die Umleitung, die in den letzten Tagen so wichtig war, nicht mehr zur Verfügung. Durch die Sperrung der Ruhrtalbrücke der A52 wurde der Verkehr über Duisburg umgeleitet.

Das Beispiel zeigt: Staus und stockender Verkehr werden weiter zunehmen. Wichtig ist, dass Verfahren schneller bearbeitet und Brücken rasch gebaut werden. Wir können nicht 15 Jahre auf Ersatz warten. Duisburg braucht jetzt Verlässlichkeit. Und vor allem keine weiteren Hiobsbotschaften“, hofft Ocke Hamann.  

Die Baustelle am Autobahnkreuz Kaiserberg im Sommer 2025.   Foto: Niederrheinische IHK/Peter Sondermann

Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B

Duisburg, 3. Februar 2026 - Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.

Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v. H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen.

Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch solange es keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht aufgrund der Dimension ein erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten erhalten die nötige Planungssicherheit.

Die im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im Nachhinein jedoch nicht als verlässliche Grundlage für eine aufkommensneutrale Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche Risiken hingewiesen.

In einer aktuellen Stellungnahme des Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.

Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert oder aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere fehlerhafte Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.

Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt. Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.

Da der Rat der Stadt eine mögliche Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen (der erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu zahlen. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.

Inflation 2025 für 8 von 9 Haushaltstypen bei oder unter 2 Prozent, aber Preisniveau bei Lebensmitteln und Energie weiter hoch

Düseldorf, 24. Januar 2026 - Die Inflationsrate in Deutschland ist im Dezember 2025 mit 1,8 Prozent unter das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent gesunken. Im Gesamtjahr 2025 lag sie mit 2,2 Prozent noch leicht darüber.

Ähnlich ist das Muster, wenn man auf die Inflationsraten von neun exemplarischen Haushaltstypen blickt, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden: Im Dezember wiesen alle von ihnen Inflationsraten an oder unter dem Inflationsziel auf. Im Gesamtjahr hatte nur ein Haushaltstyp eine Inflationsrate oberhalb des EZB-Ziels. Das zeigt der neue monatliche IMK Inflationsmonitor.*

Im neuen Jahr weist der zu erwartende Trend bei der Teuerung weiter leicht nach unten, so Dr. Silke Tober, Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und Autorin des Inflationsmonitors. Während der Inflations-Ausblick für die nächste Zukunft damit unproblematisch ist, offenbart Tobers Auswertung im Vergleich der vergangenen Jahre ein weiterhin deutlich erhöhtes Preisniveau:

Seit 2019, dem Jahr vor Coronapandemie und Ukrainekrieg, ist der Verbraucherpreisindex um 22,5 Prozent gestiegen und damit knapp zehn Prozentpunkte stärker als im Einklang mit dem EZB-Ziel gewesen wäre (kumuliert 12,6 Prozent). Besonders deutlich ist längerfristig zwischen 2019 und 2025 das Preisniveau bei Nahrungsmitteln (39,1 Prozent) und, trotz Preisrückgängen in letzter Zeit, bei Energie (36,8 Prozent) angestiegen.

Für die Geldpolitik der Zentralbank sind indes die mittlerweile wieder entspannte Preisentwicklung und die normalisierte mittelfristige Perspektive maßgeblich, betont Ökonomin Tober. Zumal die Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und insbesondere in Deutschland 2025 wieder schwach war. Daher hält die Autorin des IMK Inflationsmonitors weitere Zinsschritte für erforderlich.

„Die ruhige Inflationslage liefert der EZB bereits seit geraumer Zeit den geldpolitischen Spielraum, um die Konjunktur zu stützen und insbesondere die kriselnde Industrie zu entlasten, die unter hohen Energiepreisen, den US-Zöllen und der starken Euro-Aufwertung leidet“, schreibt Tober. „Diesen Spielraum sollte sie zeitnah nutzen.“

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.


Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber. So betrug auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Oktober 2022 die Teuerungsrate für Familien mit niedrigen Einkommen 11 Prozent, die für ärmere Alleinlebende 10,5 Prozent. Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen hatten damals mit 7,9 Prozent die mit Abstand niedrigste Inflationsrate.

Zuletzt waren die Abstände weit weniger groß und das Muster anders, weil sich vor allem noch Dienstleistungen deutlich verteuert haben, die Haushalte mit höheren Einkommen stärker nachfragen als Ärmere. So hatten Familien mit niedrigen Einkommen im Dezember 2025 und im Gesamtjahr mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent im Haushaltsvergleich die niedrigste Inflationsrate, bei Alleinstehenden mit niedrigen Einkommen betrug sie 1,6 bzw. 1,7 Prozent. Am anderen Ende des Haushaltsvergleichs standen Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen, allerdings mit recht geringem Abstand.

Im Dezember lag auch deren Inflationsrate mit 2,0 Prozent nicht über dem EZB-Ziel, im Gesamtjahr mit 2,2 Prozent leicht darüber. Die Inflationsraten der übrigen sechs Haushaltstypen lagen dazwischen und überschritten auch im Gesamtjahr nicht die 2-Prozent-Marke. Im Sechs-Jahres-Vergleich seit 2019 tragen einkommensstarke Alleinlebende mit kumuliert 20,8 Prozent nach wie vor die niedrigste Inflationsbelastung unter allen untersuchten Haushalten.



Informationen zum Inflationsmonitor
Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS.



Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.


Arbeitszeit: Viel Flexibilität durch Zusammenspiel von Gesetz und Tarifverträgen

Aktuelle Studie des WSI

Düsseldorf/Duisburg, 19. Januar 2026 - Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen.

Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.

Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.

Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.

Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.



Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.



„Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat.



In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.



Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.

Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.

Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.

Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.

Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.

Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“

WSI-Experte: 60 Prozent des Medianlohns sollte als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn gesetzlich verankert werden

Anhörung im Bundestag
Öffentliche Anhörung a)
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mindestlohngesetz reformieren – 15 Euro pro Stunde sicherstellen BT-Drucksache 21/346
b) Antrag der Fraktion Die Linke Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen BT-Drucksache 21/347

Düsseldorf/Duisburg, 12. Januar 2026 - Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.*
Dr. Malte Lübker, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.

Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker.

Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.

Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise.

Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.

Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“

Wirtschaftspolitik 2026: Deutschlands industriellen Kern erhalten, Verunsicherung vermeiden als zentrale Aufgaben

Jahresausblick des IMK

(C) Hans-Böckler Stiftung

Düsseldorf/Duisburg, 7. Januar 2026 - Die deutsche Wirtschaft befindet sich an einem kritischen Punkt. Zwar dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach mehreren Jahren der Schwäche 2026 wieder nennenswert wachsen – um 1,2 Prozent, so die aktuelle Prognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Das ist vor allem auf Impulse durch das Sondervermögen Infrastruktur, Ausgaben für Verteidigung, Entlastungen durch das Investitionssofortprogramm für Unternehmen und den Industriestrompreis zurückzuführen.

„Zugleich stellt sich die wirtschaftliche Lage jedoch noch düsterer dar als vor einem Jahr geahnt“, heißt es in der neuen IMK-Analyse zu den aktuellen wirtschafspolitischen Herausforderungen zum Jahresbeginn.* Grund dafür seien vor allem geoökonomische Verschiebungen wie die wachsende Rivalität zwischen den USA und China sowie die offensive Handels- und Industriepolitik der beiden Großmächte, unter der die deutsche Industrie zunehmend leidet. „Zügiges und strategisches Handeln ist erforderlich“, folgern die IMK-Forscher*innen.

Um den künftigen Wohlstand des Landes zu sichern, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Ökonom*innen mehrere Herausforderungen gleichzeitig meistern: Erstens drohen irreparable Schäden am Kern der deutschen Wirtschaft, wenn die Industrieproduktion weiter zurückgeht. Zweitens muss sich Deutschland einem internationalen Wettbewerb stellen, in dem Sicherheits- und Machtinteressen höchste Priorität haben. Während die USA und China die Handelspolitik strategisch einsetzen und bei wichtigen Technologien nach Vorherrschaft streben, könnten Deutschland und die EU abgehängt werden.

Drittens muss die sozial-ökologische Transformation weiter vorangetrieben werden. Ohne staatliche Unterstützung werde es kaum möglich sein, Fortschritte beim Klimaschutz zu erreichen und gleichzeitig bezahlbare Energie bereitzustellen. Viertens wirke sich der hohe Veränderungsdruck bei gleichzeitig geringem Wachstum zwangsläufig auf den Arbeitsmarkt aus. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ist es laut IMK wichtig, die Erwerbsbeteiligung zu steigern, gute Arbeitsplätze zu schaffen und ein umfassendes System der lebenslangen Weiterbildung zu etablieren.

„Bisher hat es die Bundesregierung versäumt, in der Bevölkerung und bei den Unternehmen eine Aufbruchstimmung zu erzeugen. Stattdessen haben die ständigen Forderungen nach Einschnitten im Sozialstaat in Kombination mit dem Aufschieben zuvor versprochener Entlastungen für Verunsicherung gesorgt und die Konsumfreude gedämpft.

Damit hat die schwarz-rote Koalition die wichtigen Fortschritte bei Schuldenbremse und Investitionen erheblich konterkariert“, umreißt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK, die aktuelle Situation. „In einer zugespitzten geoökonomischen Situation, in der es auf die Binnennachfrage ankommt, weil vom Außenhandel erstmal keine großen Impulse kommen können, ist das ein besonders großes Problem.“

In ihrer Analyse leuchten Dullien und seine Forscherkolleg*innen die Problemlagen detailliert aus: Zunächst seien die Haushalte bei der Förderung der Elektromobilität übergangen und dann zusätzlich enttäuscht worden, da die in Aussicht gestellte Senkung der Stromsteuer nur für Teile der Unternehmenslandschaft gilt. Anstatt die Pendlerpauschale zu erhöhen und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie zu reduzieren – Maßnahmen, von denen einkommensstarke Haushalte stärker profitieren –, hätte die Bundesregierung die Stromsteuer für private Haushalte senken sollen, so das IMK.



Die privaten Haushalte durch „eine völlig überflüssige Rentendebatte zu verunsichern“, sei ein weiterer schwerer Fehler gewesen, analysieren die Expert*innen. Das deutsche Rentensystem sei stabil, zeige bei systematischer Betrachtung keine Generationenungerechtigkeit und habe bereits in der Vergangenheit größere Alterungsschübe verkraftet.



Außerdem zeigt ein Blick in die aktuellsten Statistiken zum Sozialstaat: Die Gesamtausgaben für soziale Sicherung sind in Deutschland nicht auffällig groß und nicht auffällig gestiegen. Gemessen an der gesamtwirtschaftlich relevanten Größe, der Wirtschaftsleistung, sind die Ausgaben in zentralen Bereichen wie Rente, Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung sogar unverändert bzw. niedriger als vor 15 oder vor 20 Jahren.**




Insgesamt seien die öffentlichen Debatten stark von irreführenden Annahmen geprägt. Während vor allem über angeblich erdrückende Bürokratie, hohe Steuern und übermäßige Sozialausgaben diskutiert werde, bleibe der wahre Grund für die Stagnation unterbelichtet – nämlich dass die Wirtschaft aufgrund rückläufiger Exporte und verhaltener privater Konsum- und Investitionsausgaben an einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage leidet.

Da die Konjunktur auch im Euroraum insgesamt verhalten ist, sollte die Europäische Zentralbank ihren geldpolitischen Spielraum nutzen und stützend wirken. Insbesondere sei aber die Bundesregierung in der Verantwortung:

Aufgabe 1: Industrie erhalten und Binnennachfrage stärken
Je länger die wirtschaftliche Stagnation und insbesondere der Rückgang der Industrieproduktion andauern, desto stärker seien bestehende und durchaus produktive Strukturen gefährdet, warnt das IMK. Zum Beispiel, wenn Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit oder den Vorruhestand entlassen werden.

Um den Abbau industrieller Kapazitäten aufzuhalten, muss nach Ansicht der Forscher*innen die Binnennachfrage gestärkt werden. Denn anders als in den frühen 2000er-Jahren ist nicht mit einem starken globalen Aufschwung zu rechnen, der der deutschen Industrie ein exportgetragenes Wachstum ermöglicht.

Wichtig sei deshalb eine schnelle Erhöhung der staatlichen Investitionen in die Infrastruktur – von Schienen und Straßen über Breitband- und Stromnetze bis hin zu Bildungseinrichtungen. Diese Investitionen könnten einen doppelten Nutzen bringen: Zum einen würden sie die Binnennachfrage anregen, zum anderen die Standortbedingungen verbessern.

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz in Höhe von 500 Milliarden Euro wurden dafür laut den Forschenden Voraussetzungen geschaffen. Allerdings bleibe das Programm hinter den Erfordernissen zurück. Zum einen wäre in den kommenden zehn Jahren eine deutlich höhere Summe für öffentliche Investitionen nötig. Zum anderen müsste es sich dabei um zusätzliche Ausgaben handeln.

Ein erster Blick des IMK auf die Haushaltsplanung für 2026 zeigt, dass das nur zum Teil der Fall ist: Manchen Ausgaben aus dem Sondervermögen stehen Rückgänge im Kernhaushalt und in anderen Sondervermögen – insbesondere beim Klima- und Transformationsfonds – gegenüber. Das IMK fordert verbindliche Regeln, die sicherstellen, dass das Sondervermögen zusätzlich investiert und nicht mit anderen Posten verrechnet wird.

Die massive Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht Bund und Ländern eine strukturelle Verschuldung von insgesamt rund 4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) während der Laufzeit des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Dass dabei aber die Spielräume für höhere Verteidigungsausgaben durch praktisch unbegrenzte Kredite im Rahmen einer „Bereichsausnahme“ deutlich größer sind als für Investitionen, die auch längerfristig für mehr Wirtschaftsleistung sorgen, ist aus Sicht der Forschenden problematisch.

Um das NATO-Ziel bei den Verteidigungsausgaben zu erreichen, wäre allein für die Bereichsausnahme eine jährliche Neuverschuldung von über 2,5 Prozent des BIP erforderlich. Simulationen des IMK zeigen, dass vor allem die dauerhafte Kreditaufnahme für Verteidigung in diesem Umfang den Schuldenstand des Staates sowie die Zinszahlungen permanent ansteigen lassen. Bis zum Jahr 2040 könnte die Schuldenquote auf rund 90 Prozent des BIP steigen. Auf die Dauer wäre das nicht tragfähig.

„Es wird deutlich, dass die hastigen Schuldenbremsenreformen des Frühjahrs 2025 nicht unverändert bestehen bleiben können“, heißt es in dem Report. „An Steuererhöhungen zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben führt kein Weg vorbei. Diese sollten von allen Mitgliedern der Gesellschaft nach ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden, was bedeutet, dass ein substanzieller Anteil durch eine progressive Besteuerung von Einkommen und Vermögen aufgebracht werden sollte.“

Aufgabe 2: Interessen durchsetzen und Abhängigkeiten verringern
Eine expansive Ausrichtung der Fiskalpolitik und gezielte staatliche Investitionen sind wichtig, sie allein reichten aber nicht aus, betonen die Forschenden. Deutschland brauche zusätzlich eine Industriepolitik für zentrale Zukunfts- und Schlüsselbranchen. Schließlich haben sich die Rahmenbedingungen für das exportorientierte Geschäftsmodell Deutschlands in den vergangenen Jahren drastisch verändert.

Die beiden wichtigsten Handelspartner außerhalb Europas – die USA und China – nutzten Abhängigkeiten gezielt aus, um ihren Einfluss auszuweiten. Beispiele dafür sind Chinas verschärfte Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden oder Magnete, aber auch das Handelsabkommen zwischen den USA und der EU, das einseitig zugunsten der Vereinigten Staaten ausgefallen sei.

China hat in Branchen, die den Kern der deutschen Industrie bilden, Kompetenzen und enorme Produktionskapazitäten aufgebaut und wird dauerhaft weniger dieser Güter aus Deutschland importieren. Gleichzeitig konkurrieren chinesische Firmen stärker mit deutschen Unternehmen auf Drittmärkten. Und die hohen US-Einfuhrzölle gepaart mit einer schwachen Binnennachfrage in China haben dazu geführt, dass chinesische Hersteller verstärkt auf den europäischen Markt drängen, wo sie deutsche Produzenten zusätzlich unter Druck setzen.

„In einer Welt, in der China und die USA nach eigenen Regeln spielen, muss die EU einseitige Abhängigkeiten reduzieren, und zwar in jeglicher Hinsicht: wirtschaftlich, technologisch, militärisch und bei der Energieversorgung“, schreiben die IMK-Expert*innen. In Ansätzen sei bereits eine industriepolitische Strategie in den Bereichen Elektromobilität, Batterieproduktion und Halbleiterfertigung erkennbar.

Es sind nach Analyse des IMK jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um den Fortbestand strategisch wichtiger Branchen, wie beispielsweise der europäischen Stahlindustrie, zu sichern und gleichzeitig die richtigen Anreize für Investitionen zu schaffen. Diese Investitionen sollten eine zukunftsfähige Produktion von innovativen Gütern und Dienstleistungen in Europa ermöglichen – vorzugsweise in Bereichen, die dazu beitragen, das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Aufgabe 3: Erneuerbare Energien und Klimaschutz ausbauen
Die Energieversorgung muss sicher und bezahlbar sein. Schon heute ist absehbar, dass der Strombedarf in den kommenden Jahren stark steigen wird und fossile Brennstoffe sich aufgrund der CO₂-Bepreisung verteuern werden. Deshalb müssten Europa und insbesondere Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben, so die Wissenschaftler*innen. Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsse zudem massiv in das Stromnetz investiert werden. Während Wind- und Solarenergie durch geringe Gestehungskosten mittel- bis langfristig die Strompreise senken, können Netzausbauinvestitionen die Preise erhöhen.

Die Klimaschutzziele und -maßnahmen infrage zu stellen, wie es im Moment teilweise geschieht, halten die Ökonom*innen für völlig falsch: „Es wäre ein Fehler, das Tempo der wirtschaftlichen Transformation zur Klimaneutralität zu verlangsamen, und zwar nicht nur mit Blick auf die Erderwärmung, sondern auch auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.“ Investitionen in veraltete Technologien würden das Land nicht nach vorne bringen. Europa drohe zudem von China abgehängt zu werden, das sich auch im Bereich der klimafreundlichen Technologien zu einem Marktführer entwickelt.

Von entscheidender Bedeutung ist für das IMK, dass die Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin fördert. Dabei sei es teilweise günstiger, eine staatliche Beteiligung an Strom- und Wasserstoffnetzen einzugehen oder auszuweiten statt private Investoren – mit erheblichen Renditeerwartungen – zu fördern. In der Übergangsphase seien Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sinnvoll, wie etwa Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten, der Industriestrompreis und eine allgemeine Senkung der Stromsteuer. Wichtig sei dabei eine längere Planungssicherheit beim Industriestrompreis. Den Import von Flüssigerdgas, insbesondere aus den USA, bewerten die Forschenden als falschen Weg, da es das Klima stärker belaste als Kohle und die EU sich damit ohne Not bei der Energieversorgung von den USA abhängig mache.

Daneben müsse die Nachfrage nach grünen Produkten aus Deutschland und der EU stimuliert werden, beispielsweise durch eine sozial gestaffelte Förderung von Wärmepumpen und Elektroautos oder durch verbindliche Vorgaben für Gebäude und den Verkehrssektor. Um den Absatz grüner Produkte zu sichern, sollten die öffentliche Beschaffung auf klimafreundliche Güter umgestellt und Subventionen an den Einsatz grüner Materialien gekoppelt werden.

Aufgabe 4: Erwerbsbeteiligung steigern und Weiterbildung ausbauen
Dem Arbeitsmarkt fehlen positive konjunkturelle Impulse. Dadurch ist die Arbeitslosigkeit weiter angestiegen und auch die Erwerbstätigkeit war in der zweiten Jahreshälfte 2025 rückläufig. Seit Längerem wachsen allein die Teilzeitbeschäftigung – getragen von einem Anstieg in den Dienstleistungsbereichen – und die geringfügige Beschäftigung in Nebenjobs. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ist seit dem Höchststand Mitte 2023 – auch infolge des anhaltenden Stellenabbaus in der Industrie – um rund 250.000 zurückgegangen. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Alterung der Gesellschaft in den kommenden Jahren deutlich weniger Erwerbspersonen geben wird. „Angesichts dieser demografischen Entwicklung und der weiterhin sinkenden Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, auf ausländische Fachkräfte zu verzichten“, so die IMK-Expert*innen. „Daher braucht es ein klares Bekenntnis zu einer gezielten und gesteuerten Arbeitsmigration“.

Darüber hinaus müssten die vorhandenen einheimischen Arbeitskräftepotenziale viel besser erschlossen werden. Es gilt, so das IMK, Jugendliche ohne Schulabschluss sowie Personen ohne Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen – insbesondere solche ohne deutsche Staatsbürgerschaft – und älteren Menschen zu erhöhen sowie die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten in Richtung einer vollzeitnahen Teilzeit auszuweiten. Dazu ist unter anderem eine verlässliche und flächendeckende Kinderbetreuung für alle Kinder bis zur weiterführenden Schule notwendig. Der Ausbau der Tagespflege könnte pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – spürbar entlasten und somit die Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern. Es müssten außerdem Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem beseitigt werden, die einer Ausweitung des Arbeitsvolumens im Wege stehen, wie Minijobs oder das Ehegattensplitting.

Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze wird aktuell vor allem von Arbeitgeberseite gefordert. Das sei zu kurz gesprungen, kritisiert das IMK. Entscheidend sei, möglichst viele Menschen lange und produktiv in guter Arbeit zu halten, um die Lücke zwischen dem tatsächlichen Renteneintritt und der Regelaltersgrenze zu verringern. Dies erfordert verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Beschäftigte die Regelaltersgrenze bei guter Gesundheit erreichen können.

Gleichzeitig müsse verhindert werden, dass ältere Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz über Altersteilzeit- und Abfindungsprogramme verlieren, dem Arbeitsmarkt dauerhaft entzogen sind. „Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht können wir es uns nicht leisten, auf diese Arbeitskräfte vorzeitig zu verzichten”, schreiben die Autor*innen. Aus ihrer Sicht sind die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung, wie die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen oder die Aktivrente, nicht geeignet, Fachkräfte zu sichern oder dafür zu sorgen, dass insgesamt mehr gearbeitet wird. Sie sind kostenintensiv und kommen nur begrenzten Personengruppen zugute. Es wäre effektiver und kostengünstiger, das freiwillige Weiterarbeiten im Alter zu erleichtern.

Die geplante Neugestaltung des Bürgergelds basiere auf der falschen Annahme, dass anhaltende Arbeitslosigkeit vor allem auf mangelnde Einsatzbereitschaft zurückzuführen ist, so die kritische Analyse der Ökonom*innen. Der eigentliche Grund sei jedoch die unzureichende gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Ein immer häufiger auftretendes Problem ist, dass die verfügbaren Jobs nicht zum Qualifikationsniveau der Arbeitslosen passen. Qualifizierung und Weiterbildung müssten daher breiter und flexibler gedacht werden. Gerade für ältere Menschen und Personen ohne Berufsausbildung ist Weiterbildung von entscheidender Bedeutung, um ihre Chancen auf nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen.

Deutsche Schuldenquote könnte durch Kredite für Verteidigung bis 2050 auf fast 100 Prozent steigen – gezielte Steuerfinanzierung sinnvoller

Düsseldorf/Duisburg, 5. Januar 2026 - Mit der im Frühjahr 2025 in das Grundgesetz eingeführten sogenannten Bereichsausnahme, durch die die geplante starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben über neue Kredite finanziert werden darf, droht der Schuldenstand des deutschen Staates bis 2050 auf fast 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigen.

Foto Hans Böckler Stiftung

Das kreditfinanzierte Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) erhöht die Schuldenquote, also die Schulden der öffentlichen Hand im Verhältnis zum BIP, dagegen nur moderat und vorübergehend.

Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Der Unterschied in der Wirkung der beiden Instrumente liegt darin, dass der Umfang des Sondervermögens wesentlich geringer ist als die neu geschaffenen Spielräume zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben. Außerdem schaffen die Investitionen aus dem SVIK zusätzliches Wirtschaftswachstum und höhere Produktionskapazitäten, die die Schuldenquote wieder senken.



Dieser positive Effekt ist umso größer, je mehr von den 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen auch wirklich in zusätzliche Investitionen fließt. Deutlich anders sieht es bei der so genannten Bereichsausnahme aus, über die die starke Ausweitung der Verteidigungsausgaben finanziert werden soll. Wird sie über die kommenden Jahre so genutzt wie vorgesehen, ist sie der zentrale Faktor dafür, dass die staatliche Schuldenstandsquote von heute knapp 65 Prozent des BIP kontinuierlich auf 90 Prozent 2040 ansteigt und Ende der 2040er Jahre rund 96 Prozent erreicht.

„Mit der Bereichsausnahme Verteidigung ist die Schuldenbremse im Grundgesetz alleine nicht mehr in der Lage, Schuldentragfähigkeit für Deutschland zu gewährleisten“, erläutert Prof. Dr. Sebastian Dullien, der Wissenschaftliche Direktor des IMK. „Oder anders ausgedrückt: Ohne eine neue Reform der Schuldenbremse verfehlt diese ihr ursprüngliches Ziel.“

Die Forschenden empfehlen daher, „dauerhaft hohe Verteidigungsausgaben – so sie denn politisch notwendig und gewünscht sind – nicht allein über Aufnahme neuer Schulden zu finanzieren, sondern zu einem erheblichen Teil über Steuern. Ausschließlich bei zusätzlichen investiven Ausgaben des Staates sollte eine langfristige Schuldenfinanzierung ermöglicht werden“, schreiben Dr. Christoph Paetz, Dr. Katja Rietzler und PD Dr. Sebastian Watzka im Fazit ihrer Studie. Geeignet für eine teilweise Steuerfinanzierung höherer Verteidigungsausgaben sei beispielsweise eine zweckgebundene einmalige Sonderabgabe auf sehr große Vermögen.

Insbesondere die neuen Spielräume in der Schuldenbremse für Investitionen durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz sieht das IMK dagegen positiv. Seit Jahren fordert das Institut – auch auf Basis gemeinsamer Studien mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) – eine Investitionsoffensive und eine entsprechende Reform der Schuldenregeln.

Simulationen mit dem renommierten Weltwirtschaftsmodell des National Institute of Economic and Social Research, NiGEM, haben in einer IMK-Studie von Februar 2025 gezeigt, dass ein 2024 von IMK und IW vorgeschlagenes kreditfinanziertes Investitionsprogramm mit einem Volumen von knapp 600 Milliarden Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands erheblich verbessern würde, ohne die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden.

Im Gegenteil: Ein starker Zugewinn an Wirtschaftsleistung würde die durch die Kreditaufnahme für das Programm zunächst höheren staatlichen Defizite längerfristig überkompensieren, so dass zur Jahrhundertmitte die Schuldenquote des Staates sogar niedriger liegen könnte als im Vergleichsszenario ohne massive Investitionen.

Mit den Grundgesetzänderungen vom März 2025 haben Bundestag und Bundesrat zusätzliche Verschuldungsspielräume geschaffen, die weit über die 600 Milliarden Euro der IMK/IW-Empfehlung hinausgehen. Allerdings entfällt ein Großteil davon auf die Bereichsausnahme für Verteidigung. Dagegen ist der investive Anteil von vornherein deutlich geringer als der von den beiden Instituten ermittelte Bedarf.

Denn rechnet man ein, dass die nominal 500 Milliarden Euro des Sondervermögens über 12 Jahre ausgegeben werden sollen und dementsprechend der Inflation unterliegen, fällt das reale Volumen des Investitionstopfs nochmal deutlich geringer aus.

Bei einer angenommenen jährlichen Preissteigerung von zwei Prozent und über die Jahre gleichen Aufteilung der Investitionsausgaben wären es bezogen auf das Referenzjahr 2024 real 441 Milliarden Euro. Und bei Infrastruktur- und Bauprojekten liegt die anzunehmende Preissteigerungsrate sogar noch etwas höher, was den realen Wert weiter schmälert. „Dies legt nahe, dass die Investitionsausgaben aus dem SVIK – selbst, wenn alle Mittel aus dem Sondervermögen in vollem Umfang in zusätzliche Investitionen fließen würden – deutlich hinter den Bedarfen zurückbleiben dürften“, schreiben Paetz, Rietzler und Watzka.



Deutlich größer ist der Spielraum für kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben durch die sogenannte Bereichsausnahme. Danach dürfen der direkte Verteidigungsetat, die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten wie der Ukraine sowie Ausgaben für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, soweit sie ein Prozent des BIP übersteigen, ohne Obergrenze und dauerhaft durch Kredite finanziert werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Verteidigungsausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Anders als Infrastrukturinvestitionen haben Rüstungsausgaben in der Regel keinen gesonderten Effekt auf den produktiven Kapitalstock einer Ökonomie und verstärken damit das langfristige Wachstum nur wenig. Sie gelten ökonomisch als „öffentlicher Konsum“.

Es sei also anzunehmen, dass ein Großteil der zusätzlichen kreditfinanzierten Ausgaben eher konsumtiver Natur ist, während wachstumsfördernde öffentliche Investitionen den kleineren Teil der Maßnahmen ausmachen, analysieren die Forschenden. In ihrer neuen Studie berechnen sie, wie sich das langfristig – auch im Unterschied zum bereits simulierten IMK/IW-Investitionsprogramm – auf die Wirtschaftsentwicklung und die öffentlichen Finanzen in Deutschland auswirkt.

Das tun Paetz, Rietzler und Watzka erneut mit dem NiGEM-Modell, das viele Forschungsinstitute und auch Zentralbanken nutzen. In ihren Simulationsrechnungen beleuchten sie drei Szenarien: In Szenario 1 werden die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität und der Bereichsausnahme für Verteidigung simuliert. Szenario 2 betrachtet nur die Wirkungen des SVIK, wobei angenommen wird, dass lediglich die Hälfte der Mittel für investive Zwecke genutzt wird.

Die Quote halten die Forschenden – wie andere Expert*innen auch – zumindest für das Jahr 2026 anhand der Haushaltsplanung für plausibel. Szenario 3 berücksichtigt wie Szenario 2 nur das Sondervermögen, aber unterstellt, dass es vollständig investiv genutzt wird. Verglichen werden die Szenarien mit einer „Basislinie“ ganz ohne SVIK und Bereichsausnahme. Der Simulationszeitraum reicht von 2026 bis 2050.

1,4 Prozent mehr Wirtschaftsleistung, wenn Sondervermögen vollständig in zusätzliche Investitionen fließt
Mit Blick auf die Entwicklung der Wirtschaftsleistung zeigen die Berechnungen mit NiGEM, dass die kreditfinanzierten öffentlichen Investitionen durch das Sondervermögen spürbare positive Wirkungen haben, und das nicht nur kurzfristig, sondern vor allem langfristig. Im Szenario 3 steigt die positive prozentuale Abweichung im Vergleich zur Basislinie stetig an und erreicht Mitte der 2040er-Jahre einen Höchstwert: Das BIP fällt dann 1,4 Prozent höher aus als ohne kreditfinanzierte zusätzliche Investitionen.



Dieser Anstieg ist zu einem erheblichen Teil auch auf zusätzliche private Investitionen zurückzuführen, die durch die öffentlichen Investitionsausgaben animiert werden. Die Investitionen erhöhen über den vergrößerten Kapitalstock das BIP-Potenzial dauerhaft, zusätzlich zu ihrer direkten Nachfragewirkung auf das BIP. In den Szenarien 1 und 2 ist der Effekt ebenfalls positiv, aber weniger stark, weil der verstärkte öffentliche Konsum, vor allem die deutlich höheren Verteidigungsausgaben, nur kurzfristig auf das BIP wirkt. Die Wirtschaftsleistung fällt dann im Vergleich zur Basislinie moderat um ein halbes bis ein Prozent höher aus.



Entsprechend unterschiedlich entwickelt sich auch die Schuldenstandsquote. In den Szenarien 2 und 3, in denen allein das Sondervermögen simuliert wird, steigen die Schulden im Verhältnis zum BIP nur vorübergehend und moderat an auf knapp 74 Prozent Anfang der zweiten Hälfte der 2030er Jahre. Im Vergleich zur Basislinie ist die Schuldenstandsquote um maximal etwa 11 Prozentpunkte höher. Bereits mit Auslaufen des Sondervermögens beginnt die Schuldenquote dann aber wieder zu fallen.



Demgegenüber verschlechtert sich im Szenario 1, in dem zusätzlich auch die Bereichsausnahme für Verteidigung dauerhaft schuldenfinanziert wird, die finanzielle Lage für den deutschen Fiskus erheblich. Die Schuldenquote steigt kontinuierlich – auf über 90 Prozent des BIP ab 2040, am Ende des Simulationszeitraums 2050 hat sie 96 Prozent erreicht.
Bemerkenswert ist nach Analyse der Forschenden zudem, dass in diesem Szenario die privaten Investitionen hinter der Basislinie, also der hypothetischen Situation ohne zusätzliche Kreditspielräume, zurückbleiben. Ursache dafür ist, dass mit der dauerhaft hohen Neuverschuldung für Verteidigungsausgaben auch die Zinsen steigen und damit private Investitionen unattraktiver werden.

Die hohe Verschuldung für zusätzlichen öffentlichen, verteidigungsbezogenen Konsum in Szenario 1 bringe somit nicht nur Gefahren für die Stabilität der deutschen Staatsfinanzen, sondern auch für das langfristige Wirtschaftswachstum mit sich, warnen Paetz, Rietzler und Watzka. Nach Analyse der Forschenden ein zusätzliches starkes Argument dafür, den Ausbau der Verteidigung nicht dauerhaft allein über Kredite zu finanzieren, sondern über gezielt generierte Steuermittel.

„Ökonomisch ist die Schuldenbremsenreform vom Frühjahr 2025 genau falsch herum aufgezogen worden: Eigentlich hätte man großzügig Kredite für Investitionen erlauben und vorübergehend Spielräume für Verteidigung schaffen sollen“, so IMK-Direktor Dullien. „Stattdessen hat man begrenzte Spielräume für Investitionen und eine unbegrenzte Kreditaufnahmemöglichkeit für Verteidigung ins Grundgesetz geschrieben.“