1. Räumlicher Geltungsbereich
und derzeitige Nutzung
Das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 1134 – Hochfeld – „Ringlokschuppen“
befindet sich südlich der Duisburger Innenstadt im
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Hochfeld.
Im Norden wird das
Plangebiet von der Heerstraße begrenzt, im Westen bildet die
Krummenhakstraße die Plangebietsgrenze und im Süden grenzt
das Gebiet an die Paul-Esch-Straße. Im Südosten grenzt die
Fläche an einen bewaldeten Geländestreifen, der parallel zur
Bahnlinie verläuft. Die östliche Plangebietsgrenze wird
durch die Düsseldorfer Straße gebildet. Das Plangebiet
umfasst eine Fläche von ca. 7,6 ha.
Die ehemalige
Bahnfläche mit noch vorhandenem Ringlokschuppen wurde als
Container – Umschlagsanlage genutzt. Nach Aufgabe der
Bahnnutzungen stellt sich die Fläche überwiegend als
Brachfläche mit Zwischennutzungen dar. Im nördlichen Bereich
befinden sich Abstell- und Lagerflächen sowie der Standort
eines privaten Rettungs- und Krankentransportdienstes. Der
Ringlokschuppen im westlichen Plangebietsbereich ist
einsturzgefährdet; ein Abbruchantrag wurde bei der Stadt
Duisburg
eingereicht. Im
Eckbereich Heerstraße/Krummenhakstraße befinden sich eine
Tankstelle und ein Islamisch-Albanisches Kulturzentrum sowie
ein Verkaufsgeschäft für Autozubehör.
Im südwestlichen Eckbereich
Krummenhakstraße/Paul-Esch-Straße befindet sich der markante
Wasserturm Hochfeld, der heute für Gastronomie, Büros und
Wohnungen genutzt wird. Dem Wasserturm angegliedert sind
Veranstaltungsräume für private Feiern.
Der
Umgebungsbereich des Plangebiets wird nördlich im Bereich
der Heerstraße durch Wohnbebauung geprägt. Die
Straßenrandbebauung westlich der Krummenhakstraße zeigt eine
gemischte Nutzung mit überwiegend Wohnen und vereinzeltem
Kleingewerbe auf, südlich der Paul-Esch-Straße schließt
gewerbliche Nutzung an.
2. Anlass der Planung / Ziel
und Zweck der Planung
Aufgrund der
zentralen Lage des Plangebietes im Stadtgefüge und der
verkehrsgünstigen Lage mit Anschluss an das überregionale
Verkehrsnetz wird eine gewerbliche Wiedernutzung des
aufgelassenen Bahngeländes angestrebt. Die Planung verfolgt
somit das städtebauliche Ziel, den Flächenverbrauch im
Rahmen des Brachflächenrecyclings zu verringern und eine
bestehende, bereits genutzte Fläche in neuen Wert zu setzen.
Ziel der Planung ist die Ansiedlung kleiner und mittlerer
Betriebe, die einen innenstadtnahen Standort nachsuchen.
Damit wird ebenfalls ein Beitrag zur städtebaulichen
Entwicklung des Ortsteils Hochfeld geleistet. Bei der
Planung sind die Immissionsschutzbelange der benachbarten
Wohn- und Mischnutzung angemessen zu berücksichtigen und in
die Planung einzustellen.
3. Planungsrechtliche
Voraussetzungen
3.1 Derzeitiges
Planungsrecht
Die ehemalige
Bahnfläche wurde mit Bescheid vom 17.07.09 des
Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken nach § 23
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) freigestellt. Damit
unterliegt die Fläche wieder vollständig der Planungshoheit
der Stadt Duisburg. Zur planungsrechtlichen Sicherung der
vorgenannten städtebaulichen Ziele hat der Rat der Stadt
Duisburg in seiner Sitzung am 28.09.09 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1134 – Hochfeld – „Ringlokschuppen“
beschlossen.
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3.2
Flächennutzungsplan
Die geplanten
Zielsetzungen des Bebauungsplans entsprechen zum Teil nicht
den bisherigen Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan stellt für den
Planbereich des Bebauungsplans Nr. 1134 – Hochfeld –
„Ringlokschuppen“ Flächen für Bahnanlagen und
nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet dar. Daher wird der
Flächennutzungsplan auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB
im Parallelverfahren entsprechend geändert. Der Rat der
Stadt Duisburg hat
in seiner Sitzung
am 28.09.2009 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr.
5.50 – Hochfeld – des Flächennutzungsplanes gefasst.
4. Erschließungskonzept
4.1 Äußere
Erschließung des Plangebiets
Das Plangebiet
wird gegenwärtig über eine Wegefläche im Nordwesten in Höhe
der Tankstelle an die Heerstraße angebunden. Aufgrund der
Nähe zum dreiarmigen Knotenpunkt Heerstraße/Grunewaldstraße/Krummenhakstraße
und zur besseren räumlichen Ausnutzung der künftigen
Gewerbegebietsfläche, ist eine Verlegung der Anschlussstelle
in östliche Richtung vorgesehen, so dass zwischen den beiden
Knotenpunkten ein verkehrsfunktional ausreichender Abstand
gegeben ist. Über die Heerstraße ist das Plangebiet
unmittelbar an das städtische Hauptstraßennetz und über die
Anschlussstelle Hochfeld an die Autobahn A 59 auf kurzem Weg
angebunden.
Eine bereits
durchgeführte Verkehruntersuchung unter Beachtung der durch
die gewerbliche Nutzung hervorgerufenen Zusatzverkehre kommt
zusammenfassend zu folgender Einordnung. Das zusätzliche
Verkehrsaufkommen kann unproblematisch über das vorhandene
Straßennetz abgewickelt werden. Der Knotenpunkt
Heerstraße/Neuanbindung Gewerbegebiet ist auch ohne
Lichtsignalanlage leistungsfähig.
Hierbei ist auch
das Verkehrsaufkommen des Veranstaltungszentrums Wasserturm
berücksichtigt, da dessen Stellplätze ebenfalls über diesen
Knotenpunkt an das öffentliche Straßennetz angebunden
werden. Auch der Knotenpunkt Düsseldorfer Straße/Heerstraße
ist in seiner jetzigen Form weiterhin leistungsfähig.
4.2 Innere
Erschließung
Die innere
Erschließung des Plangebiets erfolgt ausgehend von der neu
auszubauenden Straßeneinmündung an der Heerstraße über eine
winkelförmig in das Gebiet hineinführende Stichstraße. Die
mittige Anordnung des Erschließungsstichs auf dem Areal
erlaubt die Bildung nachfragegerechter Grundstückstiefen in
der Größenordnung von ca. 2.000 bis ca. 8.000 m².
Das
Veranstaltungszentrum Wasserturm wird an diese Stichstraße
über eine private
Zuwegung
angebunden.
Aufgrund des
Höhenunterschieds zwischen der Heerstraße und dem höher
liegenden Gelände wird die Erschließungsstraße im
Anbindungsbereich zur Heerstraße zunächst im Einschnitt
(d.h. als ansteigende Straße mit beidseitiger Böschung)
geführt. Die Dimensionierung der Erschließungsstraße
einschließlich der Wendeanlage auf dem Gelände erlaubt die
reibungslose Abwicklung auch von Schwerlastverkehren.
Der
Stellplatzbedarf des neuen Gewerbegebiets ist jeweils auf
den privaten Gewerbegrundstücken
unterzubringen.
Darüber hinaus ist die Anordnung öffentlicher Stellplätze in
Form eines Längsparkstreifens im Straßenraum vorgesehen.
4.3 Fußgänger und
Fahrradverkehr
Das Plangebiet
wird an die geplante Fuß-/Radwegeverbindung zwischen der
Duisburger Freiheit im Osten und dem Rheinpark im Westen
angebunden. Hierzu wird im Bebauungsplan ein entsprechender
Vorhaltestreifen gesichert. Damit kann das Plangebiet auch
straßenunabhängig von Fußgängern und Radfahrern erreicht
werden.
5. Städtebauliche Struktur
Die zu bildenden
Gewerbegrundstücke und überbaubaren Grundstücksflächen sind
zu der mittig in Ost-West-Richtung verlaufenden
Erschließungsstichstraße hin ausgerichtet. Zielgruppe sind
kleine und mittlere Betriebe, die mit der wohnbaulichen
Umgebungsnutzung verträglich sind.
Nachfolgende
planungsrechtliche Festsetzungen sind beabsichtigt:
Art der
baulichen Nutzung als Gewerbegebiet mit weitergehenden
Festsetzungen zum Grad zulässiger Immissionen im Hinblick
auf die benachbarte Wohnnutzung,
Ausschluss
zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsnutzungen
zur
Vermeidung
negativer städtebaulicher Auswirkungen auf vorhandene
Zentrenbereiche,
Ausschluss von
Vergnügungsstätten zur Vermeidung negativer städtebaulicher
Auswirkungen,
Maß der
baulichen Nutzung durch Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ);
Beschränkung der
zulässigen Höhe baulicher Anlagen in Anpassung an die
Umgebungsbebauung,
Festsetzung
zusammenhängender überbaubarer Grundstücksflächen
(Baufelder)
zur Gewährleistung
flexibler Grundstückaufteilungen.
Eine
Sondersituation stellt der abzubrechende Ringlokschuppen
dar. Dieser ist unterkellert und verfügt über massive
Stützwände zur Krummenhakstraße hin. Aufgrund des
Höhenunterschieds zwischen dem ehemaligen Bahngelände und
der Krummenhakstraße sollen diese Stützwände erhalten
bleiben. Die im städtebaulichen Konzept dargestellte
halbkreisförmige Baufläche erklärt sich aus dieser
besonderen
Situation.
6. Umweltbelange
Die
umweltrelevanten Auswirkungen der Planung werden im Rahmen
einer Umweltprüfung ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. Die Betrachtung der Umweltbelange
bezieht sich auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden
und Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild,
Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren
jeweiligen Wechselwirkungen.
Zur Beurteilung
der Umweltauswirkungen der Planung und sich hieraus
ergebender
Planungserfordernisse werden weitergehende
fachgutachterliche Beiträge im Planverfahren erstellt.
Aufgrund der Nähe
des Plangebiets zu benachbarten Wohnnutzungen sind
immissionsbegrenzende
Festsetzungen im
Bebauungsplan zu treffen. Auf der Grundlage eines
schalltechnischen Gutachtens werden Festsetzungen im
Bebauungsplan getroffen, die die Schallabstrahlung auf
benachbarte Wohnnutzungen soweit begrenzen
(Lärmkontingentierung), dass die maßgeblichen
Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Ebenso sind
durch entsprechende Festsetzung geruchsintensive Nutzungen
aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung im Plangebiet
auszuschließen.
Die durch das
planbedingte Zusatzverkehrsaufkommen ausgelösten möglichen
Lärmbelastungen auf dem umliegenden Straßennetz werden im
Hinblick auf evtl. erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen
untersucht. Bedingt durch die Vornutzung sind nach dem
Ergebnis einer orientierenden Untersuchung
zur
Altlastensituation vereinzelte Bodenbelastungen anzutreffen.
Baumaßnahmen auf der Fläche sind daher fachgutachterlich zu
begleiten.
Die Belange des
Schutzgutes Tiere und Pflanzen werden in einem
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag nach § 7 Abs. 2 BNatSchG
berücksichtigt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des
Luftreinhalteplans. Es ist zu prüfen, inwieweit der
Luftreinhalteplan im Plangebiet durch konkrete Maßnahmen
umgesetzt werden kann. Aufgrund bestehender Bodenbelastungen
im Plangebiet ist zum Ausschluss einer möglichen
Grundwasserbeeinträchtigung eine Versickerung des
Niederschlagswassers
nicht möglich. Die
Ableitung des Niederschlagswassers ist in einem
aufzustellenden Entwässerungskonzept zu regeln.
7. Durchführung und Kosten
Sämtliche durch
Maßnahmen dieser Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten
werden vom Investor getragen. Dazu wurde ein städtebaulicher
Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und aurelis Asset GmbH
geschlossen. Umfang, Abfolge und Finanzierung der
Erschließungsmaßnahmen durch den
Grundstückseigentümer werden in einem weiteren
städtebaulichen Vertrag vereinbart. Schätzungen der Kosten
der Maßnahmen liegen zum gegenwärtigen Planungsstandnicht
vor.
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