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Sitzung am Donnerstag, 8. Dezember 2011:
Saal 100 ab 16:30 Uhr  - Sondersitzung "Ringlokschuppen" ab 18:00 Uhr

Öffentlicher Teil Saal 100 ab 16:30 Uhr:  Von Harald Jeschke

Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2011 und der Sondersitzungen mit Bürgerbeteiligung am 10.11.2011 und 17.11.2011  

 

Beschlussvorlagen  

Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Verkehrssituation Mülheimer Straße  
- einstimmig

Errichtung eines Toilettencontainers, Bertaallee 16, 47055 Duisburg (Az.: BV 2011-1266)  
- einstimmig

Errichtung eines Ausstecktransparentes am Standmast und eines Standschildes, Kruppstraße 32 a, 47055 Duisburg (Az.: E 2011-0178)  
- einstimmig

Aufstellung eines Imbisswagens, Wintgensstraße 6, 47058 Duisburg (Az.: BV 2011-1234)  
- einstimmig

Wintergartenanbau an bestehende Universitäts-Cafeteria, Bismarckstraße 81, 47057 Duisburg (Az: BN 2011-0296)  
- einstimmig

Änderung von Werbeanlagen, hier: von "Deflex" in "metall test lünsmann" und Nutzungsänderung des Hinweisschildes "Weidenweg 33 " in eine unbeleuchtete Werbeanlage, Weidenweg, 47059 Duisburg (Az.: E 2011-0119)  
- einstimmig

Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von Betriebsgebäude für Dichtsysteme in Betriebsgebäude für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Weidenweg 33, 47059 Duisburg (Az.: BV 2011-0900)  
- einstimmig

Änderung der beiden Mehrfamilienhäuser (es entstehen drei Gewerbeeinheiten und 16 Wohneinheiten) sowie Änderung der Zufahrt zur Tiefgarage über das Nachbargrundstück, Landfermannstraße 3 - 5, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-1276) - einstimmig 

10 

Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und Anbindung an die Tiefgarage Landfermannstraße 3 - 5, Landfermannstraße 7, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-1132)  
- einstimmig

11 

Erweiterung des Getränkemarktes um ein Leergutlager und Verlegung/Neubau des Hausanschlussraumes, Sternbuschweg 112 - 114, 47057 Duisburg (Az.: BN 2011-0300)  
- einstimmig

12 

Nutzungsänderung (Wohn- und Geschäftsgebäude): Einbau eines Aufzuges, Nutzungsänderung: EG rechts, 3. OG rechts, 4. OG links sowie von Flachdächern zu Dachterrassen inkl. Errichtungen von Brüstungen, Claubergstraße 1, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-0165)  
- einstimmig

 

Anträge/Anfragen  

13 

Prüfantrag: Einrichtung Zebrastreifen Otto-Keller-Straße vor dem Osteingang des Bahnhofes 
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Installation eines Zebrastreifens an der oben angegebenen Örtlichkeit zur Entschärfung der Fußgängersituation beitragen kann.
- einstimmig
Begründung:
Zurzeit besteht kein sicherer Übergang (siehe Foto) zum Eingang des Bahnhofes, da die Straße stark frequentiert und der Fußweg insbesondere durch parkende Taxen versperrt wird. Durch die Einrichtung eines Zebrastreifens wäre eine höhere Sicherheit beim Überqueren der Straße, insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen, gegeben. 

 

Mitteilungsvorlagen  

14 

DUISBURGER UMWELTTAGE 2012 "Abfall und Umwelt"- Abfall von heute - Rohstoff von morgen  

15 

Mündliche Mitteilungen  

 

Nachtrag  

 

Beschlussvorlagen  

16  

Errichtung einer Mega-Light Werbeanlage für wechselnden Plakatanschlag, Ruhrorter Straße, 47059 Duisburg (Az.: E 2011-0185)  - zurückgezogen

 

Anträge/Anfragen  

17  

Antrag der DWG-Fraktion;
hier: Wahrung der Verkehrssicherungspflicht -  bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

"Einerseits ist niemand von der DWG anwesend, der mir das mal erklären könnte, andererseits ist es so, dass wir die Probleme im Bereich fast bei jeder Sitzung. Es entsteht bei dem Antrag der Eindruck, dass es nun um den Asphalt geht", beanstandete Dr. Tacke von der SPD den Antrag.


 

Öffentlicher Teil Sondersitzung 18:00 Uhr  Ratsaal Zimmer 100

 

Beschlussvorlagen  

Mit drei Bürgern - darunter Wasserturm-Eigentümer Akurt - gab es die frühzeitige Beteiligung der Bürger zum Bereich "Ringlokschuppen". Akurt junior fragte die Planer, ob die geschichtliche Gemeinsamkeit Ringlokschuppen und Wasserturm wieder als eine Einheit verbunden werden könnte. Dass, so Planer Martin Bauer von Planquadrat Dortmund sowie Frau Kampe vom Duisburger Bauamt, sei leider nicht mehr darstellbar das das Gebäude-Ensemble des Ringlokschuppens aufgrund der schlechten Substanz so marode sei, dass erstens die Denkmalbehörde keine Denkmalwürdigkeit mehr erkennen konnte und auch alles abgerissen werden muss.
 

Bebauungsplan Nr. 1134 - Hochfeld - "Ringlokschuppen"
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.50 - Hochfeld -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  einstimmig auf den Weg gebracht


1. Räumlicher Geltungsbereich und derzeitige Nutzung

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1134 – Hochfeld – „Ringlokschuppen“ befindet sich südlich der Duisburger Innenstadt im Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Hochfeld.

Im Norden wird das Plangebiet von der Heerstraße begrenzt, im Westen bildet die Krummenhakstraße die Plangebietsgrenze und im Süden grenzt das Gebiet an die Paul-Esch-Straße. Im Südosten grenzt die Fläche an einen bewaldeten Geländestreifen, der parallel zur Bahnlinie verläuft. Die östliche Plangebietsgrenze wird durch die Düsseldorfer Straße gebildet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7,6 ha.

Die ehemalige Bahnfläche mit noch vorhandenem Ringlokschuppen wurde als Container – Umschlagsanlage genutzt. Nach Aufgabe der Bahnnutzungen stellt sich die Fläche überwiegend als Brachfläche mit Zwischennutzungen dar. Im nördlichen Bereich befinden sich Abstell- und Lagerflächen sowie der Standort eines privaten Rettungs- und Krankentransportdienstes. Der Ringlokschuppen im westlichen Plangebietsbereich ist einsturzgefährdet; ein Abbruchantrag wurde bei der Stadt Duisburg

eingereicht. Im Eckbereich Heerstraße/Krummenhakstraße befinden sich eine Tankstelle und ein Islamisch-Albanisches Kulturzentrum sowie ein Verkaufsgeschäft für Autozubehör.
Im südwestlichen Eckbereich Krummenhakstraße/Paul-Esch-Straße befindet sich der markante Wasserturm Hochfeld, der heute für Gastronomie, Büros und Wohnungen genutzt wird. Dem Wasserturm angegliedert sind Veranstaltungsräume für private Feiern.

Der Umgebungsbereich des Plangebiets wird nördlich im Bereich der Heerstraße durch Wohnbebauung geprägt. Die Straßenrandbebauung westlich der Krummenhakstraße zeigt eine gemischte Nutzung mit überwiegend Wohnen und vereinzeltem Kleingewerbe auf, südlich der Paul-Esch-Straße schließt gewerbliche Nutzung an.

2. Anlass der Planung / Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund der zentralen Lage des Plangebietes im Stadtgefüge und der verkehrsgünstigen Lage mit Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz wird eine gewerbliche Wiedernutzung des aufgelassenen Bahngeländes angestrebt. Die Planung verfolgt somit das städtebauliche Ziel, den Flächenverbrauch im Rahmen des Brachflächenrecyclings zu verringern und eine bestehende, bereits genutzte Fläche in neuen Wert zu setzen. Ziel der Planung ist die Ansiedlung kleiner und mittlerer Betriebe, die einen innenstadtnahen Standort nachsuchen. Damit wird ebenfalls ein Beitrag zur städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Hochfeld geleistet. Bei der Planung sind die Immissionsschutzbelange der benachbarten Wohn- und Mischnutzung angemessen zu berücksichtigen und in die Planung einzustellen.

3. Planungsrechtliche Voraussetzungen

3.1 Derzeitiges Planungsrecht

Die ehemalige Bahnfläche wurde mit Bescheid vom 17.07.09 des Eisenbahn-Bundesamtes von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) freigestellt. Damit unterliegt die Fläche wieder vollständig der Planungshoheit der Stadt Duisburg. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgenannten städtebaulichen Ziele hat der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung am 28.09.09 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1134 – Hochfeld – „Ringlokschuppen“ beschlossen.

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3.2 Flächennutzungsplan

Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplans entsprechen zum Teil nicht den bisherigen Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. 1134 – Hochfeld – „Ringlokschuppen“ Flächen für Bahnanlagen und nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet dar. Daher wird der Flächennutzungsplan auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren entsprechend geändert. Der Rat der Stadt Duisburg hat

in seiner Sitzung am 28.09.2009 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 5.50 – Hochfeld – des Flächennutzungsplanes gefasst.

4. Erschließungskonzept

4.1 Äußere Erschließung des Plangebiets

Das Plangebiet wird gegenwärtig über eine Wegefläche im Nordwesten in Höhe der Tankstelle an die Heerstraße angebunden. Aufgrund der Nähe zum dreiarmigen Knotenpunkt Heerstraße/Grunewaldstraße/Krummenhakstraße und zur besseren räumlichen Ausnutzung der künftigen Gewerbegebietsfläche, ist eine Verlegung der Anschlussstelle in östliche Richtung vorgesehen, so dass zwischen den beiden Knotenpunkten ein verkehrsfunktional ausreichender Abstand gegeben ist. Über die Heerstraße ist das Plangebiet unmittelbar an das städtische Hauptstraßennetz und über die Anschlussstelle Hochfeld an die Autobahn A 59 auf kurzem Weg angebunden.

Eine bereits durchgeführte Verkehruntersuchung unter Beachtung der durch die gewerbliche Nutzung hervorgerufenen Zusatzverkehre kommt zusammenfassend zu folgender Einordnung. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen kann unproblematisch über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Der Knotenpunkt Heerstraße/Neuanbindung Gewerbegebiet ist auch ohne Lichtsignalanlage leistungsfähig.

Hierbei ist auch das Verkehrsaufkommen des Veranstaltungszentrums Wasserturm berücksichtigt, da dessen Stellplätze ebenfalls über diesen Knotenpunkt an das öffentliche Straßennetz angebunden werden. Auch der Knotenpunkt Düsseldorfer Straße/Heerstraße ist in seiner jetzigen Form weiterhin leistungsfähig.

4.2 Innere Erschließung

Die innere Erschließung des Plangebiets erfolgt ausgehend von der neu auszubauenden Straßeneinmündung an der Heerstraße über eine winkelförmig in das Gebiet hineinführende Stichstraße. Die mittige Anordnung des Erschließungsstichs auf dem Areal erlaubt die Bildung nachfragegerechter Grundstückstiefen in der Größenordnung von ca. 2.000 bis ca. 8.000 m².

Das Veranstaltungszentrum Wasserturm wird an diese Stichstraße über eine private

Zuwegung angebunden.

Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen der Heerstraße und dem höher liegenden Gelände wird die Erschließungsstraße im Anbindungsbereich zur Heerstraße zunächst im Einschnitt (d.h. als ansteigende Straße mit beidseitiger Böschung) geführt. Die Dimensionierung der Erschließungsstraße einschließlich der Wendeanlage auf dem Gelände erlaubt die reibungslose Abwicklung auch von Schwerlastverkehren.

Der Stellplatzbedarf des neuen Gewerbegebiets ist jeweils auf den privaten Gewerbegrundstücken

unterzubringen. Darüber hinaus ist die Anordnung öffentlicher Stellplätze in Form eines Längsparkstreifens im Straßenraum vorgesehen.

4.3 Fußgänger und Fahrradverkehr

Das Plangebiet wird an die geplante Fuß-/Radwegeverbindung zwischen der Duisburger Freiheit im Osten und dem Rheinpark im Westen angebunden. Hierzu wird im Bebauungsplan ein entsprechender Vorhaltestreifen gesichert. Damit kann das Plangebiet auch straßenunabhängig von Fußgängern und Radfahrern erreicht werden.

5. Städtebauliche Struktur

Die zu bildenden Gewerbegrundstücke und überbaubaren Grundstücksflächen sind zu der mittig in Ost-West-Richtung verlaufenden Erschließungsstichstraße hin ausgerichtet. Zielgruppe sind kleine und mittlere Betriebe, die mit der wohnbaulichen Umgebungsnutzung verträglich sind.

Nachfolgende planungsrechtliche Festsetzungen sind beabsichtigt:

 Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet mit weitergehenden Festsetzungen zum Grad zulässiger Immissionen im Hinblick auf die benachbarte Wohnnutzung,

 Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsnutzungen zur

Vermeidung negativer städtebaulicher Auswirkungen auf vorhandene Zentrenbereiche,

 Ausschluss von Vergnügungsstätten zur Vermeidung negativer städtebaulicher

Auswirkungen,

 Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ);

Beschränkung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen in Anpassung an die

Umgebungsbebauung,

 Festsetzung zusammenhängender überbaubarer Grundstücksflächen (Baufelder)

zur Gewährleistung flexibler Grundstückaufteilungen.
 

Eine Sondersituation stellt der abzubrechende Ringlokschuppen dar. Dieser ist unterkellert und verfügt über massive Stützwände zur Krummenhakstraße hin. Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen dem ehemaligen Bahngelände und der Krummenhakstraße sollen diese Stützwände erhalten bleiben. Die im städtebaulichen Konzept dargestellte halbkreisförmige Baufläche erklärt sich aus dieser besonderen

Situation.

6. Umweltbelange

Die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung werden im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Betrachtung der Umweltbelange bezieht sich auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen mit ihren jeweiligen Wechselwirkungen.

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung und sich hieraus ergebender

Planungserfordernisse werden weitergehende fachgutachterliche Beiträge im Planverfahren erstellt.

Aufgrund der Nähe des Plangebiets zu benachbarten Wohnnutzungen sind immissionsbegrenzende

Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. Auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens werden Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, die die Schallabstrahlung auf benachbarte Wohnnutzungen soweit begrenzen (Lärmkontingentierung), dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Ebenso sind durch entsprechende Festsetzung geruchsintensive Nutzungen aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung im Plangebiet auszuschließen.

 

Die durch das planbedingte Zusatzverkehrsaufkommen ausgelösten möglichen Lärmbelastungen auf dem umliegenden Straßennetz werden im Hinblick auf evtl. erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen untersucht. Bedingt durch die Vornutzung sind nach dem Ergebnis einer orientierenden Untersuchung

zur Altlastensituation vereinzelte Bodenbelastungen anzutreffen. Baumaßnahmen auf der Fläche sind daher fachgutachterlich zu begleiten.

Die Belange des Schutzgutes Tiere und Pflanzen werden in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag nach § 7 Abs. 2 BNatSchG berücksichtigt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Luftreinhalteplans. Es ist zu prüfen, inwieweit der Luftreinhalteplan im Plangebiet durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden kann. Aufgrund bestehender Bodenbelastungen im Plangebiet ist zum Ausschluss einer möglichen Grundwasserbeeinträchtigung eine Versickerung des Niederschlagswassers

nicht möglich. Die Ableitung des Niederschlagswassers ist in einem aufzustellenden Entwässerungskonzept zu regeln.

7. Durchführung und Kosten

Sämtliche durch Maßnahmen dieser Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten werden vom Investor getragen. Dazu wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und aurelis Asset GmbH geschlossen. Umfang, Abfolge und Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen durch den

Grundstückseigentümer werden in einem weiteren städtebaulichen Vertrag vereinbart. Schätzungen der Kosten der Maßnahmen liegen zum gegenwärtigen Planungsstandnicht vor.