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Sitzung am Donnerstag, 10. November 2011

Höchste Stufe für Straßenreinigungskosten für Vermieter von vielen Osteuropäern in viel zu kleinen Wohnungen gefordert - Von Harald Jeschke  

Vor dem Einstieg in die Sitzung ließ Fraktionschef der SPD Dr. Lothar Tacke Dampf ab: "Wir wissen ja, dass die Bezirksvertretungen wenig Wertschätzung genießen, nun aber geht es um völlige Missachtung. Wenn die Sondernutzungen nicht mehr von den Bezirksämtern bearbeitet werden sollen, kann auch gleich die Arbeit in den Bezirken eingestellt werden Es geht nicht an, dass  dies als laufendes Geschäft der Verwaltung deklariert wird, solche Entscheidungen zu treffen. Auch scheint ein weiterer Schritt der Diskriminierung die nicht erfolgte Einladung der Bezirkspolitik bei der Einweihung der Königsgalerie zu sein."
 

Niederschrift der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung am 08.09.2011  

1.1 

Antwort zur DS 11-1438: Freigabeantrag Pflege des Ortsbildes  

2. Lesung: Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept (GFK) Duisburg - VERBINDEN UND VERNETZEN - DURCH GRÜN ZU BLAU -hier: Sachstand
Zwei Vertreter der Stadt aus dem bereich landschafts- und Freiraumplanungen hielten Vorträge, deren Mittelpunkt das schon vor Jahrzehnten vom ehemaligen Stadtdirektor Richard Klein ausgegeben Motto "Duisburg an den Rhein" stand. Auch lehnten sich die Spezialisten an die geleistete Arbeit der Bürgerforen an. Es geht um Veränderungen auch zum seit 1992 existierenden Landschaftsplan der Stadt Duisburg eben mit dem zentralen Thema Wasser und grüner Ring. Die gesamte Thematik soll mit dem neuen gültigen Flächennutzungsplan verknüpft und in den Rahmen von Duisburg 2027 eingebettet werden.
 

 

Beschlussvorlagen  

Sitzungsplan 2012   einstimmig beschlossen

Spielplatzsanierung 2012  einstimmig beschlossen

Stadtteilerneuerung Duisburg-Hochfeld einstimmig beschlossen
hier: Ausbau der Grünwegeverbindung von Werthauser Straße bis zur Düsseldorfer Straße in Duisburg-Hochfeld (Bergisch-Märkische Hochfeldbahn)  
 

Stadtteilerneuerung Duisburg-Hochfeld
hier: Ausbau der Grünwegeverbindung von Werthauser Straße bis zur Düsseldorfer
Straße in Duisburg-Hochfeld (Bergisch-Märkische Hochfeldbahn)
Beschlussentwurf
1. Dem Ausbau der Grünwegeverbindung von der Werthauser Straße bis zur
Düsseldorfer Straße (Bergisch-Märkische Hochfeldbahn)
mit 1.548.975,40 Euro Baukosten
252.638,97 Euro Honorarkosten
Gesamtsumme 1.801.614,37 Euro  wird zugestimmt.


2. Dem im Zuge des Neubaus der Wegeverbindung erforderlichen Fällen von bis zu 33
unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäumen wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Sanierungsträgervertrages mit der Stadt Duisburg wird die EG DU
Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH mit der Umsetzung beauftragt. Die Realisierung dieser Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Investitionsgenehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

Ausgangssituation
Im Rahmen des durch den Rat der Stadt beschlossenen „Integrierten Handlungsprogramms
für die Stadtteilerneuerung Duisburg-Hochfeld“ sollen im Handlungsfeld „Städtebauliche
Entwicklung“ u. a. die höherwertige und umweltverträgliche Nutzung aufgegebener Flächen
sowie die Steigerung des Aufenthaltswertes durch Umgestaltung und Attraktivierung von Frei- und Grünflächen verfolgt werden.
Bei der Bergisch-Märkischen Hochfeldbahn handelt es sich um eine ehemalige Werksbahntrasse,
die vom Außenhafen bis über die Autobahn A 59 verlief. Das jetzige Planungsgebiet für den Ausbau der Wegeverbindung beginnt an der Werthauser Straße, verläuft auf der Walzenstraße, quert die Heerstraße, die Musfeldstraße, läuft parallel zur Straße „Im Bocksbart“ und endet an der Kreuzung Düsseldorfer Straße/Kremerstraße. Von der Heerstraße bis zur Düsseldorfer Straße läuft die ehemalige Werksbahn parallel zur Straßenbahnlinie U 79.
Bereits in der Masterplanung „Grüner Ring Duisburg“ (2005) wurde auf die grüne Vernetzung
der Stadtteile Hochfeld, Dellviertel und der Innenstadt hingewiesen. Der notwendige Grunderwerb für diese Maßnahme erfolgte bereits im Jahre 2006. Zurzeit werden im Zuge des Ausbaues der A 59 die angrenzenden Stadtstraßen im Bereich der Anschlussstelle DU-Zentrum, insbesondere das Teilstück zwischen Düsseldorfer Straße und A 59 ausgebaut (DS 07-1610 v. 08.11.2007). Unmittelbar an diesen Bauabschnitt schließt die jetzt zu beschließende Maßnahme Richtung Westen an.
Die vorliegende Planung wird am 14.09.2011 den Bürgern und Eigentümern im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt. Daraus resultierende Anregungen oder Einwände werden u. a. hinsichtlich einer technischen und finanziellen Umsetzung geprüft. Evtl. sich daraus ergebende Änderungen werden in den Sitzungen dargestellt.
Planungsentwurf
Die Wegeverbindung wird als Mischfläche durch für Fußgänger und Fahrradfahrer gemeinsam
zu nutzende Wege ausgebaut, es soll keine separate Ausweisung für bestimmte
Nutzergruppen geben. An hervorgehobenen Eingangsbereichen und Querungspunkten soll
durch deutlich sichtbare Belagswechsel die Achtsamkeit hinsichtlich der Mischnutzung erhöht werden.
Die angestrebte Wegebreite von ca. 3,5 m soll mögliches Konfliktpotential durch die
beschriebene gemeinsame Nutzung gering halten. Überall dort, wo die zur Verfügung stehende Breite der Fläche es zulässt, soll neben dem asphaltierten Weg auch ein wassergebundener Weg angeboten werden. In großen Teilen sollen die ehemaligen Gleise verbleiben und als „Sitzschiene“ ausgebaut werden, um anschließend den Nutzern als Sitzmöglichkeiten entlang des Weges angeboten zu werden.
Als Abgrenzung zu der parallel verlaufenden Stadtbahn Linie U 79 sollen teilweise Hecken ın
einer Höhe von max. 120 bis 150 cm ein sichtbares Trennungselement bilden.
Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich überwiegend um Sämlinge, die zum Teil durch
Mehrstämmigkeit große Stammdurchmesser erreicht haben. Eine Vielzahl dieser Bäume oder Sträucher leiden häufig unter Vitalitätsverlust bzw. sind zum Teil sogar abgestorben. Im Zuge des Neubaues der Wegeverbindung werden ca. 50 Bäume gepflanzt.
Aufgrund ihrer für Fußgänger und Fahrradfahrer wichtigen Funktion als innerstädtische
Verbindung zwischen den Stadtteilen, aber auch zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, soll
die Grünfläche mit einer Beleuchtung ausgestattet werden. Die angebotenen Sitzmöglichkeiten werden unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zum Teil mit Rückenlehnen und/oder Armlehnen ausgestattet und mit einer höheren Sitzfläche ausgestattet. Die Abzäunung der Straßenbahnlinie wird ergänzt.
Die vorhandene Brücke Heerstraße wird abgebaut. Die geplante Wegeverbindung wird die
Heerstraße zukünftig auf Straßenniveau queren.
Begründung für den Brückenrückbau:
Im Zuge der Planungen für die Grünwegeverbindung Bergisch-Märkische Hochfeldbahn hat
sich herausgestellt, dass die Brücke Heerstraße Schnittstelle zwischen diesem neuen Projekt und der Maßnahme „Behindertengerechte Umgestaltung von Bahnsteigen“ - hier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Platanenhof - ist.
Mit dem geplanten behindertengerechten Ausbau des Bahnsteiges an der Haltestelle
Platanenhof entstehen längere Bahnsteige mit einer Straßenaufweitung auch im Bereich des
Brückenbauwerkes. Dadurch können die vorhandenen Widerlager der Brücke Heerstraße nicht erhalten bleiben. Entsprechend soll die Anbindung der Grünwegeverbindung über Rampen auf eine niveaugleiche Kreuzung der Heerstraße geführt werden. Die Querung der Heerstraße soll im Bereich des südlichen Bahnsteigzugangs mit der geplanten Signalisierung erfolgen.

Im Vorfeld der Entscheidung über den Rückbau der Brücke sind verschiedene Möglichkeiten,
u. a. auch die Errichtung einer neuen Brücke, geprüft worden. In Anbetracht der Kosten für den Neubau einer Brücke einschließlich der neuen Widerlager und der Unterhaltungskosten ist seitens der Stadt entschieden worden, dass die Brücke Heerstraße zukünftig entfallen wird. Stattdessen soll die oben vorgestellte Planung verwirklicht werden.
Bereits mit DS 10-0230 v. 12.11.2010 „Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnlinie U 79 mit der
Hochrüstung von 5 Haltestellen“ wurde unter Hinweis auf den zwingend notwendigen Entfall
der Brücke im Rahmen des Ausbaus der Haltestelle „Platanenhof“ ein entsprechender Beschluss gefasst.
Finanzierung
Kosten insgesamt 1.801.614,37 Euro. Fördersumme (86,63 %, gemittelt) 1.560.738,53 Euro
städtischer Eigenanteil (13,37 % gemittelt) 240.875,84 Euro.
Die Maßnahme ist Bestandteil der „Stadtteilerneuerung Hochfeld“ und im Rahmen des
Bund-/Länderprogramms „Soziale Stadt NRW“ mit einem Fördersatz von ca. 86,63 %
(Mittelwert) bewilligt. Der Mittelwert berechnet sich aufgrund unterschiedlicher Fördersätze
von 80 bzw. 90 %. Die Maßnahme soll in den Jahren 2012/2013 umgesetzt werden.

 

Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Duisburg;
hier: Dauerhafte Sperrung der Kaßlerfelder Straße, zwischen der Ruhrorter Straße und der Straße "Am Brink", für den Durchgangsverkehr   einstimmig beschlossen

Bebauungsplan Nr. 1178 -Hochfeld- "Wanheimer Straße"
1. Aufstellungsbeschluss einstimmig beschlossen
2. Prioritätenliste einstimmig beschlossen
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Grünen

Bebauungsplan Nr. 1093 - Dellviertel - Welkerstift einstimmig beschlossen
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss  

Immobilien- und Standortgemeinschaft Wallquartier
Hier: Einleitung des Satzungsverfahren  einstimmig beschlossen

10 

Teilweise Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Duisburg-Innenhafen/Altstadt vom 26. April 1996  

 

Beratungsergebnis:

Die Vorlage wurde  vertagt auf 17. November 2011

 

11 

Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Duisburg-Innenstadt vom 16.10.1998 (Bereich Neuenkamp/Altstadt/Dellviertel/
Duissern/Neudorf      vertagt  auf 17. November 2011

 

Beratungsergebnis:

Die Vorlage wurde  vertagt  auf 17. November 2011

 

12 

Festlegung des Stadtumbaugebietes Duisburg-Innenstadt 

 

Beratungsergebnis:

Die Vorlage wurde  vertagt  auf 17. November 2011

 

13 

Wirtschaftsplan 2012 des Immobilien-Management Duisburg  einstimmig beschlossen

14 

Baumfällmaßnahmen auf verschiedenen städtischen Grundstücken im Stadtgebiet Duisburg  

bei 2 Enthaltungen der Grünen einstimmig beschlossen

15 

Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis  einstimmig beschlossen

Ebenso der Antrag von Dr. Lothar Tacke (SPD), bestimmte Häuser von der Wanheimerstraße, Bachstraße bis Heerstraße/Siechenhausdreieck - hier die ungeraden Hausnummern - mit der höchsten Kostenstufe zu belegen.

Begründung: Es muss doch Auswirkungen auf die Vermieter haben, die mit dem Vermieten von kleinen Wohnungen an ganz viele Menschen aus Osteuropa für den hohen Grad an Verschmutzung gesorgt haben.

 

16 

Denkmalschutz - Wohnhaus, Lippestraße 1 in 47051 Duisburg-Altstadt (ZA-20100032)  

einstimmig beschlossen

17 

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Nutzungsänderung von Personalwohnung 2. EG bis 4. OG in Krankenhaus (Psychiatrie), Büros und Betriebsarztpraxen, Pregelweg 8 - 14, 47279 Duisburg - Az.: BN 2011-0202 -  einstimmig beschlossen

17.1 

Nutzungsänderung von Personalwohnheim 2: EG bis 4. OG in Krankenhaus (Psychiatrie), Büros und Betriebsarztpraxen, Pregelweg 8 - 14, 47279 Duisburg - Az.: BN 2011-0202 - 
 einstimmig beschlossen

18 

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Nutzungsänderung von Personalwohnheim 1 in Ärztehaus, Zu den Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2011-0060) 
 einstimmig beschlossen

18.1 

Nutzungsänderung von Personalwohnheim 1 in Ärztehaus, Zu den Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg - Az.: BN 2011-0060 -  einstimmig beschlossen

19 

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Errichtung einer Justizvollzugsanstalt oder einer baulichen Anlage für den Maßregelvollzug; hier: Errichtung von Containergewahrsams als provisorische Vorführzellen mit Raum für Wachpersonal im Innenhof des Land- und Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg - Az.: BN 2011-0210 - 
einstimmig beschlossen

20 

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Änderung eines Krankenhauses, hier: Umbauplanung zur Errichtung eines neuen Magnetresonanztomographen, Zu den Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2011-0227)  einstimmig beschlossen

21 

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Stellplatzanlage mit 35 Anwohnerstellplätzen, Kranichstraße, 47055 Duisburg - Az.: A 2011-0087 -  

22 

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen, Blumenthalstraße 34, 47058 Duisburg - Az.: A 2011-0115 -  einstimmig beschlossen

23 

Errichtung von vier Fassaden-Clips, von zwei Aussteckschildern und sechs Fahnen, Ruhrorter Straße 92, 47059 Duisburg (Az.: E 2011-0133)  einstimmig beschlossen

24 

Errichtung eines Hauses der gewerblichen Zimmervermietung (84 Betten) mit einer Spielhalle für 12 Geldspielgeräte, eines Imbisses, eines Bistros und einer Bar, Charlottenstraße 79 a - 79 b, 47053 Duisburg (Az.: BN 2011-0176)  einstimmig beschlossen

25 

Aufstellen von vorhandenen Bürocontainern für die Versandabteilung in bestehende Lagerhalle 3 inkl. WC-Einheit und Sozialraum, Am Schlütershof 30, 47059 Duisburg (Az.: BN 2011-0193)  

einstimmig beschlossen

26 

Änderung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche, hier: Änderungen im Grundriss, Max-Peters-Straße 15 - 21, 47059 Duisburg (Az.: BN 2011-0234)  
einstimmig beschlossen

27 

Errichtung von Werbeanlagen an der Fassade, Montage von freistehenden Werbeanlagen und Errichtung von fünf Fahnenmasten, Rheintörchenstraße 14 - 16, 47055 Duisburg (Az.: E 2011-0158)  einstimmig beschlossen

28 

Änderung einer Tankstelle, hier: Einlagerung eines 16.000 l Lagerbehälter für AdBlue, Wanheimer Straße 225, 47053 Duisburg (Az::BN 2011-0225)  einstimmig beschlossen

29 

Errichtung einer Kleingarage am Tanklager, Am Schlütershof 12, 47059 Duisburg (Az.: BV 2011-1127)  einstimmig beschlossen

30 

Errichtung einer Elektroladestation und Nutzungsänderung von zwei Stellplätzen, Burgplatz, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-1003)  einstimmig beschlossen

31 

Errichtung eines Gesundheitszentrums mit gesundheitsorientierten Dienstleistungen sowie Handel, Gastronomie, Tiefgarage und Errichtung eines Wohnhauses für barrierefreies Wohnen, Steinsche Gasse, 47051 Duisburg (Az.: BN 2011-0204)  einstimmig beschlossen

32 

Aufstellung eines Lesecontainers, Realschulstraße 45, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-1055)  
einstimmig beschlossen

33 

Errichtung eines Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, eines Doppelcarports und einer Fertiggarage zur bestehenden Waschanlage, Meidericher Straße 10,47058 Duisburg (Az.: BV 2011-0716)  einstimmig beschlossen

 

Mitteilungsvorlagen  

34 

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung des Bezirksamtes Mitte (95) für den Zeitraum Januar bis September 2011  Kenntnisnahme

35 

Bildungsberichterstattung: 1. Teilbericht: Elementar-/Primarbereich  Kenntnisnahme mit Diskussion

36 

Schulentwicklungsplanung: Jahresbericht 2011  Kenntnisnahme

37 

Kunstwerk "U-Boot" von Andreas M. Kaufmann und Hans Ulrich Reck im Innenhafen Duisburg  

Kenntnisnahme

Ausgangslage
Im Rahmen des Kunstprojektes Ruhr-Atoll der Kulturhauptstadt 2010 wurde vom ehemaligen
Lehmbruck-Stipendiaten Andreas M. Kaufmann gemeinsam mit dem aus der Schweiz stammenden Philosophen und Kunsthistoriker Hans Ulrich Reck eine schwimmende Insel, ein begehbares Kunstwerk entwickelt. Das Werk, das ein scheinbar auf Grund gelaufenes UBoot
darstellt, wurde von der Meidericher Schiffswerft erbaut. Der wie eine Mini-Kathedrale
wirkende Turm des U-Boots überrascht mit einer eindrucksvollen Lichtbilder-Installation. Der
in großen Buchstaben in das klassische Stahlblech des Turms hineingeschnittene Satz von
Immanuel Kant „ICH KANN, WEIL ICH WILL, WAS ICH MUSS“ soll den gleichen Effekt
hervorrufen wie bspw. die Fenster einer gotischen Kirche.
Das Kunstwerk wurde vom Duisburger Kunstmäzen-Ehepaar Stroehr gekauft und soll vom
Museum Küppersmühle aus als begehbares Kunstwerk im Rahmen von Führungen erlebbar
gemacht werden.
Technische Daten
Als Material wurde klassisches Stahlblech aus dem Schiffsbau verwendet.
Die Länge des U-Boots über alles beträgt 16,56 m, die Breite des Rumpfs 5,3 m und die
Breite über die Flügel 7,3 m. Da es nur einen Tiefgang von 0,35 m hat, stellt stellt es für das
mit einer Folie abgedichtete Hafenbecken kein Problem dar. Das Boot wird vertäut und an
einem Steg befestigt.
Die Grundenergieversorgung erfolgt über ein Unterwasserstromkabel und zusätzlich über
Solarpaneele.
Örtlichkeit
Als Liegeplatz wird der Bereich im süd-östlichen Teil des aufgestauten Innenhafenbeckens
vor dem Museum Küppersmühle zwischen den beiden ehemaligen Verladeeinrichtungen
dienen. Vom Ufer wird ein Steg zum U-Boot führen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Kunstwerk ist Eigentum der Eheleute Stroehr. Sämtliche Kosten für Umbau, Transport,
Versicherung und Instandhaltung werden von den Eigentümern getragen.
Für die Platzierung im Innenhafen bzw. über die Nutzung des Hafenbeckens wird zwischen
den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR - ( als Eigentümer des Hafenbeckens und
Verantwortlicher für die Gewässer- und Seenunterhaltung ) und den Eigentümern ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Duisburg entstehen nicht.
Weiteres Vorgehen
Das U-Boot wird zunächst vom Essener Baldeneysee zur Meidericher Schiffswerft
transportiert. Dort erfolgt der von einem Ingenieurbüro geplante Umbau für die Steg-
Andockung. Danach wird das U-Boot zum Innenhafen gebracht und an einem eigens hierfür
gebauten Steg vertäut.
 

38 

Familienförderung/Elternarbeit Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur Unterstützung der Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen (DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.08.2007) Nachhaltige Etablierung der Familienförderung
Familienförderung/Elternarbeit  von der Verwaltung zurückgezogen

 

39 

Situation, Unterbringung und Anzahl der Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge  Kenntnisnahme

40 

Anfrage der FDP zu Gewerbegebieten in den Bezirken in diversen BV-Sitzungen am 31.03.2011 und 07.04.2011  Kenntnisnahme
Die SPD wollte per Antrag von Dr. Tacke wissen, welche Firmen es im Bereich der Kupferhütte und Hochfeld-West betrifft. Das will die Verwaltung nachliefern. Der Antrag wurde einstimmig verabschiedet

41 

Einsatz von LED-Leuchten in Anliegerstraßen  Kenntnisnahme

42 

Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld bis Tausendfensterhaus  Kenntnisnahme

43 

Erfahrungsbericht zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet von Duisburg
hier Unfallstatistik 2008-2010  Kenntnisnahme

44 

Städtebauförderung  Kenntnisnahme

45 

Umbenennung von Autobahnanschlussstellen im Duisburger Stadtgebiet  Kenntnisnahme mit der Bemerkung, dass dies schon in der Sitzung im Mai 2008 von der BV Mitte abgelehnt worden war.

 

46 

Strategie für Wohnen und Arbeiten - Zukunftsbilder, strategische Ziele und Anhang I dem Rat der Stadt zur Entscheidung, Anhang II/III dem Rat der Stadt zur Entscheidung  

"Hier sind zu viele Lobbyisten am Werk", fand Dr. Tacke. Und: Es ist unverantwortlich, dass hier neun Mitarbeiter der Verwaltung beschäftigt sind, wo wir überall am Personal knapsen müssen."

47 

Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Duisburg  vertagt

Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt wird am Donnerstag, 17. November, 18 Uhr, im Rathaus am Burgplatz 19, Raum 100, in einer eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vorgestellt.
Grundlage für das Konzept sind die Im Masterplan von Lord Norman Foster festgelegten Ziele, die jetzt mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Die Besucher haben anschließend die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
Der Entwurf kann im Internet unter www.duisburg-innenstadt.de, Rubrik „Innenstadt“, unter „Integriertes Handlungskonzept“ oder eine Stunde vor Beginn der Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden.



 

 

Beratungsergebnis:

Die Vorlage wurde vertagt. 

 

48 

Standortalternativen zur Entwicklung der GGS Obermauerstraße  -

 

In der Diskussion ging es um den Standort der Grundschule Obermauerstraße. Die einen - Grüne und auch CDU - votierten für den Erhalt am jetzigen Standort, andere (SPD) brachten die Schule an der Wrangelkstraße (baulich bestens erhalten) ins Gespräch. Hier meinte aber die CDU, dass dann mit einem Shuttleservice erstens zu viel Geld benötigt werden würde und es zweitens keine  einheitlichen Zeiten gibt, was den Shuttleservice sehr unübersichtlich machen würde.
 

Unter diesem Gesamtszenario wies Dr. Tacke ausführlich auf die ins Gespräch gebrachte Variante eines Neubaus mit PPP-Charakter wie beim neuen Berufskolleg in Neudorf, also mit viel Geld aus dem Bereich der Privatwirtschaft. "Wir belasten die kommende Generation wie im Fall des PPP-Projektes Berufskolleg mit 7 Millionen Euro an jährlichen Kosten. Auch deshalb wird es in Zukunft wohl keine Genehmigung mehr vom Land für derartige Projekte geben."
 

49 

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung  

49.1 

Baumfällmaßnahmen an der Steinschen Gasse/ Beekstraße  

 

 
 

Nachträge Beschlussvorlagen  

50

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses, Freiwillige Leistung - Repräsentationsaufgaben der Bezirke - mit der lfd. Nr. 4 gem. DS 11-1086   einstimmig beschlossen mit der Bemerkung, dass überhaupt nichts mehr reduziert werden dürfe käme nur der Punkt a der Beschlussvorlage zum Tragen

51

Haushaltssicherungskonzept 2010;
hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses, Freiwillige Leistung - Pflege des Ortsbildes - mit der lfd. Nr. 26 gem. DS 11-1086  
einstimmig beschlossen mit der Bemerkung, dass überhaupt nichts mehr reduziert werden dürfe käme nur der Punkt a der Beschlussvorlage zum Tragen

52

Bebauungsplan Nr. 1130 - Wanheimerort - "Didier - Werke"
hier: 1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Aktualisierung der Begründung
3.Satzungsbeschluss  einstimmig beschlossen

53

Bebauungsplan Nr. 1183 -Neudorf- "Neudorfer Straße" einstimmig beschlossen
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

1. Beschreibung des Plangebietes
Der im Bezirk Duisburg-Mitte, Ortsteil Neudorf gelegene ca. 1,7 ha große Planbereich
befindet sich östlich der Neudorfer Straße zwischen Klöcknerstraße und Tulpenstraße
sowie dem südlichen Bereich des Bahnhofausganges an der Otto-Keller-Straße und
Kammerstraße. Das Gebiet entspricht derzeit in Teilbereichen keinem Gebiet der BauNVO (§ 34 Abs. 1 BauGB) in anderen Teilbereichen gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 6 BauNVO einem Mischgebiet und i.V. mit § 7 BauNVO Kerngebiet. Die Erdgeschosse sind in den überwiegenden Bereichen durch den Einzelhandel, Dienstleistungseinrichtungen, Gastronomie und Vergnügungsstätten genutzt. In den Obergeschossen befinden sich hauptsächlich Wohnungen. Das Plangebiet ist baulich weitestgehend abgeschlossen.
2. Planungsrecht
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist das Plangebiet überwiegend als Kerngebiet sowie in einem kleinen Bereich südlich der Kammerstraße und westlich der Neudorfer Straße als Wohnbaufläche dargestellt. Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Für den betreffenden Bereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Die Errichtung baulicher Vorhaben ist derzeit auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Bereich liegt im zentralen Versorgungsbereich Mitte.
3. Anlass der Planung
In seiner Sitzung am 11.07.2011 hat der Rat der Stadt das Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB beschlossen. Das Konzept sieht für den Bereich östlich der Neudorfer Straße einen kompletten Ausschluss von Vergnügungsstätten vor, für den Bereich westlich der Neudorfer Straße im Bereich des Bahnhofausgangs einen Bereich mit einer ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten. Da es in der Vergangenheit mehrfach Anfragen zur Errichtung von Vergnügungsstätten im Geltungsbereich gegeben hat, ist zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ziele des Konzeptes die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Das gesamte Plangebiet befindet sich gemäß dem am 06.12.2010 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept im zentralen Versorgungsbereich des Hauptzentrums Mitte. Die Nutzungsstruktur im Plangebiet hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.
Die Vielfalt des Angebotes, das ein städtisches, lebendiges Ambiente ausmacht,
ist zurück gegangen. Die Gefahr besteht, dass die für die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs Mitte wichtigen Nutzungsmischungen aus Einzelhandelsnutzungen sowie ergänzende Dienstleistungsnutzungen und gastronomische Einrichtungen durch Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen ersetzt werden.
Vergnügungsstätten haben häufig negative städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld. Sie unterbrechen in Einzelhandelslagen den Kundenstrom und verdrängen durch ihre vergleichsweise hohe Mietzahlungsbereitschaft den Einzelhandel sowie gewünschte ergänzende Dienstleistungsnutzungen und verursachen damit eine Verzerrung des Boden-/ Mietpreisgefüges. Durch aggressive Werbeanlagen, verklebte Schaufenster usw. beeinträchtigen sie zudem das Ortsbild negativ. Hierdurch können Trading-Down-Prozesse im Gebiet ausgelöst oder weiter verstärkt werden und damit die Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs gefährden.
Im Plangebiet ist durch eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten ein Funktionsverlust
des zentralen Versorgungsbereichs als Einzelhandels-/ Dienstleistungsstandort zu befürchten. Zudem stellt der Planbereich durch seine Lage am Ostausgang des Hauptbahnhofes eine bedeutende Stadteingangssituationen dar. Vergnügungsstätten können durch ihre häufig negative Gestaltung diesen Stadtraum negativ prägen, was ebenfalls zu einer Schwächung des Zentrums führen kann. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Mitte soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet gesteuert werden. Für den Bereich westlich der Neudorfer Straße, entlang des Bahnhofvorplatzes soll ein Bereich für eine ausnahmsweise Zulässigkeit festgesetzt werden. Aufgrund der Lage am Hauptbahnhof und durch die vorhandenen Strukturen (Vorprägung durch das Multiplex-Kino) ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit stadtstrukturell vertretbar.

Der Osteingang als auch wichtiger Stadteingangsbereich wird durch eine nur ausnahmsweise Zulässigkeit vor einer negativer Prägung geschützt.
Erotik-Fachgeschäfte haben durch ihre äußere Gestaltung und ihr Angebot ähnlich negative Auswirkungen auf die Struktur des Gebietes wie Vergnügungsstätten. Vor allem im Zusammenwirken mit Vergnügungsstätten und ähnlichen Nutzungen können sie den Trading-Down-Effekt auslösen oder verstärken. Daher sollen sie als Unterart der Einzelhandelsbetriebe gesteuert werden.
Bordelle und bordellartige Betriebe haben auf Grund ihrer äußeren Gestaltung und ihrer Nutzung ähnlich negative Auswirkungen wie Vergnügungsstätten. Zudem dienen sie einem nur eingeschränkten Nutzerkreis. Um den zentralen Versorgungsbereich Mitte als Versorgungsstandort für alle Bevölkerungsgruppen zu sichern, sollen diese Nutzungen im Planbereich gesteuert werden.
4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Mitte mit vielfältigen Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und Kultur. Hierzu soll ein Bebauungsplan im Sinne gemäß § 30 Abs. 3 und § 13 i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden.
Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Vergnügungsstätten im Plangebiet östlich der Neudorfer Straße ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als Unterart des Einzelhandels sowie Bordelle und bordellartige Betriebe als Unterart der Gewerbebetriebe aller Art einschließlich der Wohnungsprostitution sollen dort ebenfalls ausgeschlossen werden. Für den Bereich westlich der Neudorfer Straße, entlang des Bahnhofvorplatzes soll ein Bereich für eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Erotikfachgeschäften festgesetzt werden. Darüber hinaus sind keine Festsetzungen vorgesehen.
Der Bebauungsplan Nr. 1183 -Neudorf- „Neudorfer Straße“ wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 und § 13 i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt, in welchem nur die Steuerung von Vergnügungsstätten, ferner von Bordellen und Erotikfachgeschäften mittels textlicher Festsetzungen vorgenommen wird. Auf Grund der vollständig entwickelten städtebaulichen Struktur ist es nicht erforderlich, Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur Geschosszahl zu treffen. Der Beurteilungsmaßstab bleibt über die geplanten Festsetzungen hinaus der § 34 BauGB. 5. Vereinfachtes Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die vorhandene Eigenart des nach § 34 BauGB zu beurteilenden Gebietes bzw. der sich aus der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Es werden lediglich textliche Festsetzung zur Feinsteuerung von Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Betrieben und Erotikfachgeschäften vorgenommen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Gebiet nach § 34 BauGB mit ausschließlich Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB soll das vereinfachte Verfahren gem. § 13 (1) BauGB angewendet werden.

 

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Eingabe gem. § 24 GO NRW einstimmig beschlossen, dass die Antwort so zugestellt wird
hier: Forderung nach Erneuerung des Fahrbahnbelages für einen Teilabschnitt des Kalkweges und Minderung der hohen Lärmbelastungen zur Vermeidung von Gesundheitsschädigungen  

Problembeschreibung / Begründung

Frau van Loon hat bereits mehrfach die Bitte geäußert, eine Verbesserung der gesundheitsschädlichen Verkehrsimmissionen im Bereich ihres Wohneigentums herbeizuführen. So konnte vor ca. zehn Jahren eine Streckengeschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf 30 km/h ausgeschildert werden, um die Lärmsituation zu verbessern.

Im Rahmen der Investitionen für Infrastruktur sollte aus dem Konjunkturpaketes II das

vorhandene Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdeckschicht ersetzt werden. Leider konnte

diese sinnvolle Maßnahme aus Haushaltsgründen nicht realisiert werden. Über den Stand der Angelegenheit wurde Frau van Loon zeitnah unterrichtet.

Unabhängig von der konkreten Situation hat die Stadt Duisburg die Thematik der Lärmsanierung

zur Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität aufgegriffen und durch die

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach der EG- Umweltgesetzgebung angestoßen. Der

Planentwurf für die Lärmschwerpunkte im Stadtbezirk Mitte befindet sich in der Aufstellung.

Die Öffentlichkeit und die Politik werden Anfang des nächsten Jahres intensiv an dieser

Lärmaktionsplanung mitwirken.

Frau van Loon hat Anfang des Jahres einen weiteren Antrag gemäß § 24 der GO NRW mit

der Forderung gestellt, das Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdeckschicht zu ersetzen. Mit

Schreiben vom 08.08.2011 hat Frau van Loon ihren Antrag um die Bitte ergänzt, ein Lkw-

Fahrverbot für den Kalkweg auszuschildern, um die Lärmsituation nachhaltig zu verbessern.

Weitere Anregungen wurden mit Schreiben vom 16.10.2011 wie folgt konkretisiert, um den

Straßenverkehrslärm zu reduzieren:

Das Halteverbot in Richtung Klinik soll aufgehoben werden, um Parkmöglichkeiten auf dem Kalkweg zu schaffen. Dadurch wird der Straßenzug in voller Länge zweistreifig. Ein Lkw- Fahrverbot soll ausgeschildert werden. Der Kalkweg ist so zu gestalten, dass in Fahrbahnmitte Blumenkübel mit einer Querungshilfe angeordnet werden.

Für eine kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung sollten Starenkästen aufgestellt werden.

Die Ampelschaltungen sind der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h anzupassen.

Frau van Loon bewohnt das Wohngebäude Kalkweg 20 und ist Eigentümerin der Häuser

Kalkweg 16, 18 und 20 sowie Alter Kalkweg 20 und 22.

Der Petentin soll folgendes Antwortschreiben übersandt werden:

Sehr geehrte Frau van Loon,

die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und

der Umweltausschuss haben Ihre Eingaben nach § 24 GO NRW vom 11.02.2011,

08.08.2011 und 16.10.2011 beraten. Ich bin beauftragt worden, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Die Verwaltung beschäftigt sich seit vielen Jahren sehr intensiv mit Fragen der

Lärmminderung, insbesondere mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß der EU-Richtlinie (2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Entsprechend dieser Richtlinie wurden auf Grundlage der Lärmkarten Belastungsschwerpunkte ermittelt und auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/ laermaktionsplanung veröffentlicht. Konkrete Maßnahmenvorschläge konnten bereits für die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich-Beeck und für Homberg/Ruhrort/ Baerl erarbeitet werden.

Die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie

und des Bundes-Immissionsschutzgesetztes §§ 47a-f zur Minderung des Straßenverkehrslärms erfolgt zunächst für die Belastungsschwerpunkte, bei denen Pegelüberschreitungen von >= 70 dB(A) am Tag und/oder >= 60 dB(A) in der Nacht gehäuft auftreten. Dieses Vorgehen wurde in der Drucksache Nr. 09-1237 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Pegelwerte werden in dem von Ihnen benannten Bereich des Kalkweges nicht überschritten.

Im Rahmen der Gesundheitsvorsorge werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Bereiche

mit geringeren Lärmpegeln von >65dB(A) bis 70 dB(A) / >55 dB(A) bis 60dB(A) Tag/Nacht,

betrachtet. Dann werden auch Teile der Wohnbebauung am Kalkweg, einen Belastungsschwerpunkt darstellen.

Ich bitte um Verständnis, dass diese Vorgehensweise verfolgt wird.

Ihre weiteren Vorschläge mit dem Ziel die Lärmsituation zu verbessern, sind mit den

zuständigen Fachbehörden erörtert worden. Für diese konstruktive Mitwirkung herzlichen

Dank.

Aufgrund der städtischen Haushaltssituation musste leider die im Konjunkturpaket II enthaltene Maßnahme: „Austausch des Naturpflasters durch Asphalt LOA 8“ entfallen. Diese Sanierungsmaßnahme der Fahrbahndecke (Kopfsteinpflaster) könnte unter Berücksichtigung des Einbaus eines lärmoptimierten Asphalts, wie LOA 8, die heute empfundene Lautheit etwa halbieren.

Alle anderen Anregungen, wie Aufstellung von Starenkästen, Umbau (Querungshilfe) und

Begrünung der Straße sowie die Beschilderung eines Lkw – Durchfahrverbotes (Lkw-Anteil =

2,1%), müssen aufgrund nur geringer Lärmschutzwirkung abgelehnt werden. Die Änderung

der Ampelschaltung auf die geringere Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h sowie die Aufhebung des Parkverbotes auf dem rechten Fahrstreifen werden derzeit geprüft. Eine Antwort wird bis Ende des Jahres erwartet.

Im Bereich des Kalkweges zwischen Kruppstraße und Sternbuschweg wird eine Radwegeplanung

durchgeführt. Die Bestandserhebungen als Grundlage für die Planung werden im Augenblick erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist eine Grundsanierung des Kalkweges vorgesehen. So wird Ihre Anregung, den Kalkweg auch im Bereich zwischen Werksbahn und Kruppstraße zweistreifig zu führen, in die Planung einfließen.

Diese Baumaßnahme, einschließlich der Sanierung der Fahrbahndecke, ist im Bauprogramm für das Jahr 2013 (Mittelfristige Finanzplanung) enthalten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

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Einsparungen gemäß Haushaltssicherungskonzept, hier: Einsparungen im Botanischen Garten Duissern und Botanischen Garten Hamborn  einstimmig beschlossen was den Garten in Duissern angeht

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Umbau und Erweiterung des Behindertenwohnheimes, Wanheimer Straße 155 a, 47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0225)  einstimmig beschlossen

57

Nutzungsänderung (Gemeinbedarfsanlage) von einer ehemaligen evangelischen Kirche in ein Kolumbarium, Wintgensstraße 72 - 74, 47058 Duisburg (Az.: BV 2011-1178)  einstimmig beschlossen

 

58

Änderung einer baulichen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, hier: § 16 Abs. 1 i. V. m. § 8 a BImSchG für die Änderung der Anlage zum Umschlag von Big-Bags und Flussspat sowie das Trocknen und Klassieren von Flussspat am Standort Terminal 3, Am Außenhafen 5 - 7, 47059 Duisburg (Az.: GA 2011-0024)  einstimmig beschlossen

Hier ist die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt. Der Betreiber hat nach Aussage von der Verwaltung auch nur auf eigens Risiko die bisherigen Baumaßnahmen betrieben. Es gibt Beschwerden in Hinsicht auf Lärmbelästigungen.

 

59

Erweiterung und Sanierung des Ladenlokals, Wanheimer Straße 10, 47053 Duisburg (Az.: BN 2011-0144)  einstimmig beschlossen

60

Änderung eines Krankenhauses, hier: Errichtung von Räumen zur Allgemeinen Sicherheitsstromversorgung im bestehenden Gebäude, Zu den Rehwiesen 9 - 11, 47055 Duisburg (Az.: BN 2011-0266)  einstimmig beschlossen

61

Errichtung einer Zaunanlage mit Tor und Erweiterung einer Zaunanlage mit Schranken und Schiebetor, Collinweg, 47059 Duisburg (Az.: BV 2011-1248)  einstimmig beschlossen

62

Aufstellen einer Informationstafel "Route Industriekultur per Rad", Am Alten Wehrgang, 47051 Duisburg (Az.: BV 2011-1216)  einstimmig beschlossen

 

63

Nutzungsänderung (gastronomischer Betrieb) von Ladenlokal (Computer) in Gastronomie, Mülheimer Straße 166, 47057 Duisburg (Az.: BN 2011-0258)  einstimmig beschlossen

 

64

Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Reihenhäusern und drei Garagen, Lotharstraße 270 (alte Lotharstra0e gemeint), 47057 Duisburg (Az.: A 2011-0139)  einstimmig beschlossen

65

Austausch der Werbung im Zuge der Baumaßnahme Erneuerung Gebäude; Attika-Beleuchtung, Preis Totem, Kraftstoff-Hinweisschild "bonjour"-Schild, Autowäsche-Schild und Technik-Schild, Am Schlütershof 27, 47059 Duisburg (Az.: E 2011-0175)  einstimmig beschlossen

Attika: Ist ein Aufsatz über dem Hauptgesims, Totem ist schlicht eine Preisstehle

 

Mitteilungsvorlagen  

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Abschlussbericht Neubau PPP-Projekt "Neues Berufskolleg Mitte"  Kenntnisnahme

67

Mobilfunkanlagen in Duisburg hier: Runder Tisch mit Mobilfunkbetreibern am 20.10.2011  Kenntnisnahme

68

Kohleinsel 5: Wesentliche Änderung der Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von Kohle gem. § 16 BImSchG:
hier: Schiffsentladung, Waggonbeladung und Lagerung von Kohle mit mindestens 10 % Feuchtigkeit, Körnung 0-100 mm  Kenntnisnahme

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Verschiedenes  

   
  Sondersitzung

 

Son Sondersitzung

Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

 

1 Anlass der Planung
1.1 Anlass und Ziele der Planung

Seit mehreren Jahren steht in der Straße Wilhelmshöhe in Duisburg das Gebäude Villa Henle
einschließlich Fahrenkampanbau leer. Die Gebäude befinden sich inzwischen in einem baulich
schlechten Zustand und wirken verwahrlost. Das Straßenbild der Wilhelmshöhe wird durch den
Zustand der Villa zunehmend negativ beeinflusst.
Um- und Neunutzungsstrategien für diesen Bereich, verbunden mit der Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 505 1. Änderung - Duissern - im Jahre 2004, hatten bisher nicht zu einer
Bebauung bzw. zu einer Umnutzung der Villa geführt. Der Bebauungsplan Nr. 505 1. Änderung
- Duissern - konnte bisher keine potenziellen Bauherren anziehen oder rechtlich umsetzbare
Bebauungskonzepte haben sich bisher als wirtschaftlich nicht tragfähig erwiesen.

1.2 Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes ist notwendig, um die rechtlichen
Rahmenbedingungen so zu verändern, dass eine wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich
verantwortungsvolle Planung realisiert werden kann. Durch den neu aufzustellenden
Bebauungsplan soll die Entwicklung flexibilisiert und heutigen Anforderungen angepasst
werden.
Der Bebauungsplan soll weiterhin eine städtebaulich verträgliche Entwicklung des qualitativ
hochwertigen Standortes in der Nähe zur Universität ermöglichen. Er trägt der Nachfrage nach
attraktivem Wohnraum sowie nach repräsentativen Bürostandorten im Umfeld der Universität
Rechnung.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innentwicklung handelt und das Plangebiet
weniger als 20.000 m² Grundfläche aufweist, wird er im beschleunigtem Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt. In diesem vereinfachten Verfahren wird das Bauleitplanverfahren ohne
Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.

2 Situationsbeschreibung
2.1 Lage des Plangebietes und stadträumliche Einbindung
Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Duissern, in unmittelbarer Nähe des
Duisburger Zoos, der Universität Duisburg-Essen und dem Kaiserberg. Duissern ist einer der
ältesten Stadtteile von Duisburg und gehört auf kommunaler Verwaltungsebene dem
Stadtbezirk Mitte der Stadt Duisburg an. Das Plangebiet liegt ca. 3,0 km nordwestlich des
Duisburger Stadtzentrums. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Duisburg, in der Flur 203
die Flurstücke 126, 127, 130, 164 und 165 und hat eine Gesamtfläche von ca. 9.300 m².
Kleinräumlich verortet liegt das Plangebiet östlich der Straße Wilhelmshöhe, direkt am
Kaiserberg, im Übergangsbereich zum nordöstlich und östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet am Kaiserberg, „Schnabelhuck“, Ehrenfriedhof „Marienborn“.

2.2 Derzeitige Nutzung
Das Plangebiet stellt sich zur Zeit in großen Teilen als Brachfläche dar. Die Villa Henle einschließlich Fahrenkampanbau (Wilhelmshöhe Nr. 8 und Nr. 10) steht seit mehreren Jahren leer. Der rückwärtige Grundstücksbereich ist von wildem Bewuchs befreit und liegt derzeit brach.
Das Gebäude Wilhelmshöhe Nr. 12 („Weiße Villa“) erfährt derzeit eine Büronutzung.


3 Vorgaben und Bindungen
3.1 Regionalplan
Das Plangebiet wird im Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf als allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Ferner wird die Fläche von der Freiraumfunktion
Grundwasser- und Gewässerschutz überlagert.


3.2 Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - „Wilhelmshöhe“ wird aus den Darstellungen des
derzeitigen, rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.
3.3 Bebauungsplan
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 505 1. Änderung - Duissern - setzt für die Flächen des
Geltungsbereiches ein allgemeines Wohngebiet fest. Entlang der Straße Wilhelmshöhe ist eine
Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen und maximal drei Wohneinheiten pro Gebäude
zulässig. Im rückwärtigen Bereich der Flurstücke 126, 130 und 165 befinden sich weitere
überbaubare Grundstücksflächen, die mit einzelnen, maximal zweigeschossigen Gebäuden
bebaut werden dürfen. Die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten in diesen Gebäuden
darf nicht größer als zwei sein.
4 Städtebauliche Konzeption
4.1 Bebauungskonzept und beabsichtigte Nutzungen
Um das denkmalgeschützte Ensemble der Villa Henle einschließlich Fahrenkampanbau wieder
einer Nutzung zuzuführen, wurde im Rahmen eines begrenzten Architektenwettbewerbes ein
Nutzungskonzept erarbeitet, das die Nutzung durch die Universität (Käthe Hamburger Kolleg) in
Kombination mit einer Wohnnutzung vorsieht. Um diese Nutzung realisieren zu können, wurde
ein Anbau an die vorhandenen Gebäude der Villa Henle mit Fahrenkampanbau konzipiert.
Neben dem Anbau an das Fahrenkampgebäude (Haus Nr. 8) im Süden des Geltungsbereiches
ist auch für die „Weiße Villa“ (Haus - Nr.12) eine überbaubare Grundstücksfläche vorgesehen,
die eine Erweiterung des Gebäudes ermöglicht, um die Nutzbarkeit zu verbessern.

Auf den rückwärtigen Grundstücken der Gebäude Wilhelmshöhe Nr.8, Nr.10 und Nr.12 sieht
das Nutzungskonzept - mit dem zugehörigen Städtebaulichen Konzept Variante 1 -
überbaubare Flächen für eine ergänzende städtische Wohnbebauung vor. Es ist geplant, hier
hochwertige Wohnungen und Penthäuser zu errichten. Dafür wird an der östlichen
Grundstücksseite ein Gebäudeensemble in dreigeschossiger Bauweise und ein teilweise in die
Hanglage projektiertes, durchgängiges Souterrainparkgeschoss errichtet. Um „Öffnungsfugen“
zum rückwärtigen Landschaftsraum zu gewährleisten sind die drei Gebäudekörper auf dem
Souterrainparkgeschoss als Einzelbaukörper geplant. So nehmen die Hauptgebäudekörper
annähernd die Proportionen der Villen in der Umgebung wieder auf.

Korrespondierend ist im Norden des Plangebietes ebenfalls ein Gebäudeensemble, jedoch in
viergeschossiger Bauweise und ein teilweise in die Hanglage projektiertes, durchgängiges
Souterrainparkgeschoss geplant. Auch hier sollen drei Einzelbaukörper auf dem
Souterrainparkgeschoss realisiert werden, welche die Proportionen der Nachbarvillen
annähernd aufnehmen. Die „Öffnungsfugen“ werden hier durch transparente, zwischen den
Hauptbaukörpern gelegene und zurückspringende Treppenhäuser gewährleistet.
Die Bebauung soll sich in ihrem Stil bewusst von der umliegenden Bebauung abheben, um
keine Konkurrenz zur Bestandsbebauung aufzubauen, sondern diese Kulissenartig umrahmen.


Die Viergeschossigkeit führt an dieser Stelle, aufgrund des nach Norden stark ansteigenden
Geländes, nicht zu überhöhten Gebäuden. Deutlich höher wird in diesem Bereich das
rückwärtige Nachbargebäude „Am Botanischen Garten“ Nr. 21 und Nr. 22 sein. Dieses
Gebäude weist ebenfalls eine Viergeschossigkeit auf.
Ergänzend ist im südlichen Bereich des Plangebietes und zwischen den Gebäuden
Wilhelmshöhe Nr. 10 und Nr. 12 jeweils ein dreigeschossiges Gebäude geplant. Damit kann eine ergänzende, hochwertige und städtische Wohnnutzung mit ca. 40 - 45 WE auf den Grundstücken der „Wilhelmshöhe“ geschaffen werden.
Auf das städtebauliche Konzept Variante 2, können die zuvor beschriebene Planungskonzepte
weitestgehend übertragen werden. Abweichend ist lediglich der Gebäudekomplex im Norden
des Plangebietes.
Hier erfährt das geplante Gebäudeensemble eine stärkere Auflockerung. Anstatt drei durch
transparente Treppenhäuser verbundene Baukörper, sind in der Variante 2 des städtebaulichen
Konzeptes lediglich zwei viergeschossige Einzelgebäudekörper geplant. Die transparenten
Treppenhäuser zwischen den Gebäuden werden durch innen liegende Treppenhäuser ersetzt.
Dadurch wird eine stärkere Durchlässigkeit erzielt. Mit dieser baulichen Abwandlung kann eine ergänzende, hochwertige und städtische Wohnnutzung mit ca. 35 - 40 WE auf den Grundstücken der „Wilhelmshöhe“ realisiert werden.

4.2 Erschließung und ruhender Verkehr
Erschlossen wird die rückwärtige Bebauung über eine private, repräsentative Zufahrt mit
Wendemöglichkeit, die nördlich der Bebauung Wilhelmshöhe Nr. 12 in das Plangebiet führt.
Von dieser Zufahrt aus werden die Stellplatzanlagen im Souterrain der Gebäude erschlossen.
Die fußläufige Erschließung erfolgt über eigens angelegte Wege zu den Hauseingängen.
Die Hauptgebäudekörper sind jeweils durch eine durchgängige Stellplatzanlage im Souterrain
baulich miteinander verbunden, so dass es sich baurechtlich um einen geschlossenen
Gebäudekomplex handelt. Zusätzlich finden ein Anteil von Besucherstellplätzen in der
öffentlichen Erschließung platz.
5 Sonstiges
5.1 Kosten
Die anfallenden Planungs- und Durchführungskosten gehen zu lasten des Grundstückseigentümers. Die Kostenübernahme wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
5.2 Flächen
Geltungsbereich (Bruttobauland) ca. 9.300 m2. Nettobauland ca. 8.530 m²
Verkehrsfläche ca. 770 m²