Höchste Stufe für
Straßenreinigungskosten
für Vermieter von vielen Osteuropäern in viel zu
kleinen Wohnungen gefordert - Von Harald Jeschke |
Vor dem Einstieg in
die Sitzung ließ Fraktionschef der SPD Dr. Lothar
Tacke Dampf ab: "Wir wissen ja, dass die
Bezirksvertretungen wenig Wertschätzung genießen,
nun aber geht es um völlige Missachtung. Wenn die
Sondernutzungen nicht mehr von den Bezirksämtern
bearbeitet werden sollen, kann auch gleich die
Arbeit in den Bezirken eingestellt werden Es geht
nicht an, dass dies als laufendes Geschäft der
Verwaltung deklariert wird, solche Entscheidungen zu
treffen. Auch scheint ein weiterer Schritt der
Diskriminierung die nicht erfolgte Einladung der
Bezirkspolitik bei der Einweihung der Königsgalerie
zu sein."
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1 |
Niederschrift der
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung am
08.09.2011 |
1.1 |
Antwort zur DS
11-1438: Freigabeantrag Pflege des Ortsbildes |
2 |
2. Lesung:
Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept (GFK)
Duisburg - VERBINDEN UND VERNETZEN - DURCH GRÜN ZU
BLAU -hier: Sachstand
Zwei Vertreter der Stadt aus dem bereich
landschafts- und Freiraumplanungen hielten Vorträge,
deren Mittelpunkt das schon vor Jahrzehnten vom
ehemaligen Stadtdirektor Richard Klein ausgegeben
Motto "Duisburg an den Rhein" stand. Auch lehnten
sich die Spezialisten an die geleistete Arbeit der
Bürgerforen an. Es geht um Veränderungen auch zum
seit 1992 existierenden Landschaftsplan der Stadt
Duisburg eben mit dem zentralen Thema Wasser und
grüner Ring. Die gesamte Thematik soll mit dem neuen
gültigen Flächennutzungsplan verknüpft und in den
Rahmen von Duisburg 2027 eingebettet werden.
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Beschlussvorlagen |
3 |
Sitzungsplan 2012
einstimmig beschlossen |
4 |
Spielplatzsanierung
2012 einstimmig
beschlossen |
5 |
Stadtteilerneuerung
Duisburg-Hochfeld einstimmig
beschlossen
hier: Ausbau der Grünwegeverbindung von Werthauser
Straße bis zur Düsseldorfer Straße in
Duisburg-Hochfeld (Bergisch-Märkische Hochfeldbahn)
Stadtteilerneuerung
Duisburg-Hochfeld
hier: Ausbau der Grünwegeverbindung von Werthauser
Straße bis zur Düsseldorfer
Straße in Duisburg-Hochfeld (Bergisch-Märkische
Hochfeldbahn)
Beschlussentwurf
1. Dem Ausbau der Grünwegeverbindung von der
Werthauser Straße bis zur
Düsseldorfer Straße (Bergisch-Märkische
Hochfeldbahn)
mit 1.548.975,40 Euro Baukosten
252.638,97 Euro Honorarkosten
Gesamtsumme 1.801.614,37 Euro
wird zugestimmt.
2. Dem im Zuge des Neubaus der Wegeverbindung
erforderlichen Fällen von bis zu 33
unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäumen wird
zugestimmt.
Auf der Grundlage des Sanierungsträgervertrages mit
der Stadt Duisburg wird die EG DU
Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH mit der
Umsetzung beauftragt. Die Realisierung dieser
Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer
Investitionsgenehmigung durch die Bezirksregierung
Düsseldorf.
Ausgangssituation
Im Rahmen des durch den Rat der Stadt beschlossenen
„Integrierten Handlungsprogramms
für die Stadtteilerneuerung Duisburg-Hochfeld“
sollen im Handlungsfeld „Städtebauliche
Entwicklung“ u. a. die höherwertige und
umweltverträgliche Nutzung aufgegebener Flächen
sowie die Steigerung des Aufenthaltswertes durch
Umgestaltung und Attraktivierung von Frei- und
Grünflächen verfolgt werden.
Bei der Bergisch-Märkischen Hochfeldbahn handelt es
sich um eine ehemalige Werksbahntrasse,
die vom Außenhafen bis über die Autobahn A 59
verlief. Das jetzige Planungsgebiet für den Ausbau
der Wegeverbindung beginnt an der Werthauser Straße,
verläuft auf der Walzenstraße, quert die Heerstraße,
die Musfeldstraße, läuft parallel zur Straße „Im
Bocksbart“ und endet an der Kreuzung Düsseldorfer
Straße/Kremerstraße. Von der Heerstraße bis zur
Düsseldorfer Straße läuft die ehemalige Werksbahn
parallel zur Straßenbahnlinie U 79.
Bereits in der Masterplanung „Grüner Ring Duisburg“
(2005) wurde auf die grüne Vernetzung
der Stadtteile Hochfeld, Dellviertel und der
Innenstadt hingewiesen. Der notwendige Grunderwerb
für diese Maßnahme erfolgte bereits im Jahre 2006.
Zurzeit werden im Zuge des Ausbaues der A 59 die
angrenzenden Stadtstraßen im Bereich der
Anschlussstelle DU-Zentrum, insbesondere das
Teilstück zwischen Düsseldorfer Straße und A 59
ausgebaut (DS 07-1610 v. 08.11.2007). Unmittelbar an
diesen Bauabschnitt schließt die jetzt zu
beschließende Maßnahme Richtung Westen an.
Die vorliegende Planung wird am 14.09.2011 den
Bürgern und Eigentümern im Rahmen einer
Bürgerinformation vorgestellt. Daraus resultierende
Anregungen oder Einwände werden u. a. hinsichtlich
einer technischen und finanziellen Umsetzung
geprüft. Evtl. sich daraus ergebende Änderungen
werden in den Sitzungen dargestellt.
Planungsentwurf
Die Wegeverbindung wird als Mischfläche durch für
Fußgänger und Fahrradfahrer gemeinsam
zu nutzende Wege ausgebaut, es soll keine separate
Ausweisung für bestimmte
Nutzergruppen geben. An hervorgehobenen
Eingangsbereichen und Querungspunkten soll
durch deutlich sichtbare Belagswechsel die
Achtsamkeit hinsichtlich der Mischnutzung erhöht
werden.
Die angestrebte Wegebreite von ca. 3,5 m soll
mögliches Konfliktpotential durch die
beschriebene gemeinsame Nutzung gering halten.
Überall dort, wo die zur Verfügung stehende Breite
der Fläche es zulässt, soll neben dem asphaltierten
Weg auch ein wassergebundener Weg angeboten werden.
In großen Teilen sollen die ehemaligen Gleise
verbleiben und als „Sitzschiene“ ausgebaut werden,
um anschließend den Nutzern als Sitzmöglichkeiten
entlang des Weges angeboten zu werden.
Als Abgrenzung zu der parallel verlaufenden
Stadtbahn Linie U 79 sollen teilweise Hecken ın
einer Höhe von max. 120 bis 150 cm ein sichtbares
Trennungselement bilden.
Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich
überwiegend um Sämlinge, die zum Teil durch
Mehrstämmigkeit große Stammdurchmesser erreicht
haben. Eine Vielzahl dieser Bäume oder Sträucher
leiden häufig unter Vitalitätsverlust bzw. sind zum
Teil sogar abgestorben. Im Zuge des Neubaues der
Wegeverbindung werden ca. 50 Bäume gepflanzt.
Aufgrund ihrer für Fußgänger und Fahrradfahrer
wichtigen Funktion als innerstädtische
Verbindung zwischen den Stadtteilen, aber auch zu
den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, soll
die Grünfläche mit einer Beleuchtung ausgestattet
werden. Die angebotenen Sitzmöglichkeiten werden
unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zum
Teil mit Rückenlehnen und/oder Armlehnen
ausgestattet und mit einer höheren Sitzfläche
ausgestattet. Die Abzäunung der Straßenbahnlinie
wird ergänzt.
Die vorhandene Brücke Heerstraße wird abgebaut. Die
geplante Wegeverbindung wird die
Heerstraße zukünftig auf Straßenniveau queren.
Begründung für den Brückenrückbau:
Im Zuge der Planungen für die Grünwegeverbindung
Bergisch-Märkische Hochfeldbahn hat
sich herausgestellt, dass die Brücke Heerstraße
Schnittstelle zwischen diesem neuen Projekt und der
Maßnahme „Behindertengerechte Umgestaltung von
Bahnsteigen“ - hier Umbau der Straßenbahnhaltestelle
Platanenhof - ist.
Mit dem geplanten behindertengerechten Ausbau des
Bahnsteiges an der Haltestelle
Platanenhof entstehen längere Bahnsteige mit einer
Straßenaufweitung auch im Bereich des
Brückenbauwerkes. Dadurch können die vorhandenen
Widerlager der Brücke Heerstraße nicht erhalten
bleiben. Entsprechend soll die Anbindung der
Grünwegeverbindung über Rampen auf eine
niveaugleiche Kreuzung der Heerstraße geführt
werden. Die Querung der Heerstraße soll im Bereich
des südlichen Bahnsteigzugangs mit der geplanten
Signalisierung erfolgen.
Im Vorfeld der Entscheidung über den Rückbau der
Brücke sind verschiedene Möglichkeiten,
u. a. auch die Errichtung einer neuen Brücke,
geprüft worden. In Anbetracht der Kosten für den
Neubau einer Brücke einschließlich der neuen
Widerlager und der Unterhaltungskosten ist seitens
der Stadt entschieden worden, dass die Brücke
Heerstraße zukünftig entfallen wird. Stattdessen
soll die oben vorgestellte Planung verwirklicht
werden.
Bereits mit DS 10-0230 v. 12.11.2010 „Barrierefreier
Ausbau der Stadtbahnlinie U 79 mit der
Hochrüstung von 5 Haltestellen“ wurde unter Hinweis
auf den zwingend notwendigen Entfall
der Brücke im Rahmen des Ausbaus der Haltestelle
„Platanenhof“ ein entsprechender Beschluss gefasst.
Finanzierung
Kosten insgesamt 1.801.614,37 Euro.
Fördersumme (86,63 %, gemittelt) 1.560.738,53 Euro
städtischer Eigenanteil (13,37 % gemittelt)
240.875,84 Euro.
Die Maßnahme ist Bestandteil der
„Stadtteilerneuerung Hochfeld“ und im Rahmen des
Bund-/Länderprogramms „Soziale Stadt NRW“ mit einem
Fördersatz von ca. 86,63 %
(Mittelwert) bewilligt. Der Mittelwert berechnet
sich aufgrund unterschiedlicher Fördersätze
von 80 bzw. 90 %. Die Maßnahme soll in den Jahren
2012/2013 umgesetzt werden.
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6 |
Vorbehaltsstraßennetz
der Stadt Duisburg;
hier: Dauerhafte Sperrung der Kaßlerfelder Straße,
zwischen der Ruhrorter Straße und der Straße "Am
Brink", für den Durchgangsverkehr
einstimmig beschlossen |
7 |
Bebauungsplan Nr. 1178
-Hochfeld- "Wanheimer Straße"
1. Aufstellungsbeschluss
einstimmig beschlossen
2. Prioritätenliste einstimmig
beschlossen
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit einstimmig
beschlossen bei einer Enthaltung der Grünen |
8 |
Bebauungsplan Nr. 1093
- Dellviertel - Welkerstift
einstimmig beschlossen
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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9 |
Immobilien- und
Standortgemeinschaft Wallquartier
Hier: Einleitung des Satzungsverfahren einstimmig
beschlossen |
10 |
Teilweise Aufhebung
der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Duisburg-Innenhafen/Altstadt vom
26. April 1996
|
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Beratungsergebnis:
|
Die Vorlage wurde
vertagt auf 17. November
2011. |
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11 |
Aufhebung der Satzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Duisburg-Innenstadt vom 16.10.1998 (Bereich
Neuenkamp/Altstadt/Dellviertel/
Duissern/Neudorf
vertagt auf 17.
November 2011 |
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Beratungsergebnis:
|
Die Vorlage wurde
vertagt auf 17.
November 2011. |
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12 |
Festlegung des
Stadtumbaugebietes Duisburg-Innenstadt |
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Beratungsergebnis:
|
Die Vorlage wurde
vertagt auf 17.
November 2011. |
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13 |
Wirtschaftsplan 2012
des Immobilien-Management Duisburg einstimmig
beschlossen |
14 |
Baumfällmaßnahmen auf
verschiedenen städtischen Grundstücken im
Stadtgebiet Duisburg
bei 2 Enthaltungen der Grünen einstimmig beschlossen |
15 |
Straßenreinigungs- und
Winterdienstverzeichnis einstimmig
beschlossen
Ebenso der Antrag von Dr. Lothar Tacke (SPD),
bestimmte Häuser von der Wanheimerstraße, Bachstraße
bis Heerstraße/Siechenhausdreieck - hier die
ungeraden Hausnummern - mit der höchsten Kostenstufe
zu belegen.
Begründung: Es muss
doch Auswirkungen auf die Vermieter haben, die mit
dem Vermieten von kleinen Wohnungen an ganz viele
Menschen aus Osteuropa für den hohen Grad an
Verschmutzung gesorgt haben.
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16 |
Denkmalschutz -
Wohnhaus, Lippestraße 1 in 47051 Duisburg-Altstadt
(ZA-20100032)
einstimmig beschlossen |
17 |
Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses: Nutzungsänderung von
Personalwohnung 2. EG bis 4. OG in Krankenhaus
(Psychiatrie), Büros und Betriebsarztpraxen,
Pregelweg 8 - 14, 47279 Duisburg - Az.: BN 2011-0202
- einstimmig
beschlossen |
17.1 |
Nutzungsänderung von
Personalwohnheim 2: EG bis 4. OG in Krankenhaus
(Psychiatrie), Büros und Betriebsarztpraxen,
Pregelweg 8 - 14, 47279 Duisburg - Az.: BN 2011-0202
-
einstimmig
beschlossen |
18 |
Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses: Nutzungsänderung von
Personalwohnheim 1 in Ärztehaus, Zu den Rehwiesen 7
- 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2011-0060)
einstimmig
beschlossen |
18.1 |
Nutzungsänderung von
Personalwohnheim 1 in Ärztehaus, Zu den Rehwiesen 7
- 9, 47055 Duisburg - Az.: BN 2011-0060 - einstimmig
beschlossen |
19 |
Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses: Errichtung einer
Justizvollzugsanstalt oder einer baulichen Anlage
für den Maßregelvollzug; hier: Errichtung von
Containergewahrsams als provisorische Vorführzellen
mit Raum für Wachpersonal im Innenhof des Land- und
Amtsgerichts Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051
Duisburg - Az.: BN 2011-0210 -
einstimmig beschlossen |
20 |
Genehmigung eines
Dringlichkeitsbeschlusses: Änderung eines
Krankenhauses, hier: Umbauplanung zur Errichtung
eines neuen Magnetresonanztomographen, Zu den
Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2011-0227) einstimmig
beschlossen |
21 |
Bauvoranfrage zur
Errichtung einer Stellplatzanlage mit 35
Anwohnerstellplätzen, Kranichstraße, 47055 Duisburg
- Az.: A 2011-0087 - |
22 |
Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei
Garagen, Blumenthalstraße 34, 47058 Duisburg - Az.:
A 2011-0115 - einstimmig
beschlossen |
23 |
Errichtung von vier
Fassaden-Clips, von zwei Aussteckschildern und sechs
Fahnen, Ruhrorter Straße 92, 47059 Duisburg (Az.: E
2011-0133) einstimmig
beschlossen |
24 |
Errichtung eines
Hauses der gewerblichen Zimmervermietung (84 Betten)
mit einer Spielhalle für 12 Geldspielgeräte, eines
Imbisses, eines Bistros und einer Bar,
Charlottenstraße 79 a - 79 b, 47053 Duisburg (Az.:
BN 2011-0176) einstimmig
beschlossen |
25 |
Aufstellen von
vorhandenen Bürocontainern für die Versandabteilung
in bestehende Lagerhalle 3 inkl. WC-Einheit und
Sozialraum, Am Schlütershof 30, 47059 Duisburg (Az.:
BN 2011-0193)
einstimmig beschlossen |
26 |
Änderung eines Büro-
und Verwaltungsgebäudes mit mehr als 3.000 m²
Geschossfläche, hier: Änderungen im Grundriss,
Max-Peters-Straße 15 - 21, 47059 Duisburg (Az.: BN
2011-0234)
einstimmig beschlossen |
27 |
Errichtung von
Werbeanlagen an der Fassade, Montage von
freistehenden Werbeanlagen und Errichtung von fünf
Fahnenmasten, Rheintörchenstraße 14 - 16, 47055
Duisburg (Az.: E 2011-0158) einstimmig
beschlossen |
28 |
Änderung einer
Tankstelle, hier: Einlagerung eines 16.000 l
Lagerbehälter für AdBlue, Wanheimer Straße 225,
47053 Duisburg (Az::BN 2011-0225) einstimmig
beschlossen |
29 |
Errichtung einer
Kleingarage am Tanklager, Am Schlütershof 12, 47059
Duisburg (Az.: BV 2011-1127) einstimmig
beschlossen |
30 |
Errichtung einer
Elektroladestation und Nutzungsänderung von zwei
Stellplätzen, Burgplatz, 47051 Duisburg (Az.: BV
2011-1003) einstimmig
beschlossen |
31 |
Errichtung eines
Gesundheitszentrums mit gesundheitsorientierten
Dienstleistungen sowie Handel, Gastronomie,
Tiefgarage und Errichtung eines Wohnhauses für
barrierefreies Wohnen, Steinsche Gasse, 47051
Duisburg (Az.: BN 2011-0204) einstimmig
beschlossen |
32 |
Aufstellung eines
Lesecontainers, Realschulstraße 45, 47051 Duisburg (Az.:
BV 2011-1055)
einstimmig beschlossen |
33 |
Errichtung eines
Gebäudes mit Betriebsleiterwohnung, eines
Doppelcarports und einer Fertiggarage zur
bestehenden Waschanlage, Meidericher Straße 10,47058
Duisburg (Az.: BV 2011-0716) einstimmig
beschlossen |
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Mitteilungsvorlagen |
34 |
Sachstandsbericht zur
Ergebnisrechnung des Bezirksamtes Mitte (95) für den
Zeitraum Januar bis September 2011 Kenntnisnahme |
35 |
Bildungsberichterstattung: 1. Teilbericht:
Elementar-/Primarbereich Kenntnisnahme
mit Diskussion |
36 |
Schulentwicklungsplanung: Jahresbericht 2011 Kenntnisnahme |
37 |
Kunstwerk "U-Boot" von
Andreas M. Kaufmann und Hans Ulrich Reck im
Innenhafen Duisburg
Kenntnisnahme
Ausgangslage
Im Rahmen des Kunstprojektes Ruhr-Atoll der
Kulturhauptstadt 2010 wurde vom ehemaligen
Lehmbruck-Stipendiaten Andreas M. Kaufmann gemeinsam
mit dem aus der Schweiz
stammenden Philosophen und Kunsthistoriker Hans
Ulrich Reck eine schwimmende Insel,
ein begehbares Kunstwerk entwickelt. Das Werk, das
ein scheinbar auf Grund gelaufenes UBoot
darstellt, wurde von der Meidericher Schiffswerft
erbaut. Der wie eine Mini-Kathedrale
wirkende Turm des U-Boots überrascht mit einer
eindrucksvollen Lichtbilder-Installation. Der
in großen Buchstaben in das klassische Stahlblech
des Turms hineingeschnittene Satz von
Immanuel Kant „ICH KANN, WEIL ICH WILL, WAS ICH
MUSS“ soll den gleichen Effekt
hervorrufen wie bspw. die Fenster einer gotischen
Kirche.
Das Kunstwerk wurde vom Duisburger
Kunstmäzen-Ehepaar Stroehr gekauft und soll vom
Museum Küppersmühle aus als begehbares Kunstwerk im
Rahmen von Führungen erlebbar
gemacht werden.
Technische Daten
Als Material wurde klassisches Stahlblech aus dem
Schiffsbau verwendet.
Die Länge des U-Boots über alles beträgt 16,56 m,
die Breite des Rumpfs 5,3 m und die
Breite über die Flügel 7,3 m. Da es nur einen
Tiefgang von 0,35 m hat, stellt stellt es für das
mit einer Folie abgedichtete Hafenbecken kein
Problem dar. Das Boot wird vertäut und an
einem Steg befestigt.
Die Grundenergieversorgung erfolgt über ein
Unterwasserstromkabel und zusätzlich über
Solarpaneele.
Örtlichkeit
Als Liegeplatz wird der Bereich im süd-östlichen
Teil des aufgestauten Innenhafenbeckens
vor dem Museum Küppersmühle zwischen den beiden
ehemaligen Verladeeinrichtungen
dienen. Vom Ufer wird ein Steg zum U-Boot führen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Kunstwerk ist Eigentum der Eheleute Stroehr.
Sämtliche Kosten für Umbau, Transport,
Versicherung und Instandhaltung werden von den
Eigentümern getragen.
Für die Platzierung im Innenhafen bzw. über die
Nutzung des Hafenbeckens wird zwischen
den Wirtschaftsbetrieben Duisburg - AöR - ( als
Eigentümer des Hafenbeckens und
Verantwortlicher für die Gewässer- und
Seenunterhaltung ) und den Eigentümern ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Duisburg
entstehen nicht.
Weiteres Vorgehen
Das U-Boot wird zunächst vom Essener Baldeneysee zur
Meidericher Schiffswerft
transportiert. Dort erfolgt der von einem
Ingenieurbüro geplante Umbau für die Steg-
Andockung. Danach wird das U-Boot zum Innenhafen
gebracht und an einem eigens hierfür
gebauten Steg vertäut.
|
38 |
Familienförderung/Elternarbeit Bericht über die
Umsetzung des Konzeptes zur Unterstützung der
Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen und
Familienzentren in Ortsteilen mit besonderen
sozialen Problemlagen (DS-Nr.: 07-0412/1 vom
22.08.2007) Nachhaltige Etablierung der
Familienförderung
Familienförderung/Elternarbeit von
der Verwaltung zurückgezogen
|
39 |
Situation,
Unterbringung und Anzahl der Asylbewerber und
sonstigen Flüchtlinge Kenntnisnahme |
40 |
Anfrage der FDP zu
Gewerbegebieten in den Bezirken in diversen
BV-Sitzungen am 31.03.2011 und 07.04.2011 Kenntnisnahme
Die SPD wollte per Antrag von Dr. Tacke
wissen, welche Firmen es im Bereich der Kupferhütte
und Hochfeld-West betrifft. Das will die Verwaltung
nachliefern. Der Antrag wurde
einstimmig verabschiedet |
41 |
Einsatz von
LED-Leuchten in Anliegerstraßen Kenntnisnahme
|
42 |
Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld bis
Tausendfensterhaus Kenntnisnahme
|
43 |
Erfahrungsbericht zur
Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet von Duisburg
hier Unfallstatistik 2008-2010 Kenntnisnahme
|
44 |
Städtebauförderung Kenntnisnahme
|
45 |
Umbenennung von
Autobahnanschlussstellen im Duisburger Stadtgebiet Kenntnisnahme
mit der Bemerkung, dass dies
schon in der Sitzung im Mai 2008 von der BV Mitte
abgelehnt worden war.
|
46 |
Strategie für Wohnen
und Arbeiten - Zukunftsbilder, strategische Ziele
und Anhang I dem Rat der Stadt zur Entscheidung,
Anhang II/III dem Rat der Stadt zur Entscheidung
"Hier sind zu viele Lobbyisten am Werk", fand Dr.
Tacke. Und: Es ist unverantwortlich, dass hier neun
Mitarbeiter der Verwaltung beschäftigt sind, wo wir
überall am Personal knapsen müssen." |
47 |
Integriertes
Handlungskonzept für die Innenstadt Duisburg vertagt
Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt wird am
Donnerstag, 17. November, 18 Uhr, im Rathaus am Burgplatz
19, Raum 100, in einer eine Bürgerinformationsveranstaltung
im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung
Mitte vorgestellt.
Grundlage für das Konzept sind die Im Masterplan von Lord
Norman Foster festgelegten Ziele, die jetzt mit konkreten
Maßnahmen unterlegt werden. Die Besucher haben anschließend
die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
Der Entwurf kann im Internet unter
www.duisburg-innenstadt.de, Rubrik „Innenstadt“, unter
„Integriertes Handlungskonzept“ oder eine Stunde vor Beginn
der Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden.
|
|
Beratungsergebnis:
|
Die Vorlage wurde
vertagt. |
|
48 |
Standortalternativen
zur Entwicklung der GGS Obermauerstraße -
In der Diskussion ging es um den Standort der
Grundschule Obermauerstraße. Die einen - Grüne und
auch CDU - votierten für den Erhalt am jetzigen
Standort, andere (SPD) brachten die Schule an der
Wrangelkstraße (baulich bestens erhalten) ins
Gespräch. Hier meinte aber die CDU, dass dann mit
einem Shuttleservice erstens zu viel Geld benötigt
werden würde und es zweitens keine
einheitlichen Zeiten gibt, was den Shuttleservice
sehr unübersichtlich machen würde.
Unter diesem Gesamtszenario wies Dr. Tacke
ausführlich auf die ins Gespräch gebrachte Variante
eines Neubaus mit PPP-Charakter wie beim neuen
Berufskolleg in Neudorf, also mit viel Geld aus dem
Bereich der Privatwirtschaft. "Wir belasten die
kommende Generation wie im Fall des PPP-Projektes
Berufskolleg mit 7 Millionen Euro an jährlichen
Kosten. Auch deshalb wird es in Zukunft wohl keine
Genehmigung mehr vom Land für derartige Projekte
geben."
|
49 |
Mündliche Mitteilungen
der Verwaltung |
49.1 |
Baumfällmaßnahmen an
der Steinschen Gasse/ Beekstraße |
|
|
|
Nachträge
Beschlussvorlagen |
50 |
Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige
Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses,
Freiwillige Leistung - Repräsentationsaufgaben der
Bezirke - mit der lfd. Nr. 4 gem. DS 11-1086
einstimmig beschlossen mit der
Bemerkung, dass überhaupt nichts mehr reduziert
werden dürfe käme nur der Punkt a der
Beschlussvorlage zum Tragen |
51 |
Haushaltssicherungskonzept 2010;
hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines
Gremienbeschlusses, Freiwillige Leistung - Pflege
des Ortsbildes - mit der lfd. Nr. 26 gem. DS
11-1086
einstimmig beschlossen mit der
Bemerkung, dass überhaupt nichts mehr reduziert
werden dürfe käme nur der Punkt a der
Beschlussvorlage zum Tragen |
52 |
Bebauungsplan Nr. 1130
- Wanheimerort - "Didier - Werke"
hier: 1. Entscheidung über Stellungnahmen im Rahmen
der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Aktualisierung der Begründung
3.Satzungsbeschluss einstimmig
beschlossen |
53 |
Bebauungsplan Nr. 1183
-Neudorf- "Neudorfer Straße"
einstimmig beschlossen
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
1. Beschreibung des
Plangebietes
Der im Bezirk Duisburg-Mitte, Ortsteil Neudorf
gelegene ca. 1,7 ha große Planbereich
befindet sich östlich der Neudorfer Straße zwischen
Klöcknerstraße und Tulpenstraße
sowie dem südlichen Bereich des Bahnhofausganges an
der Otto-Keller-Straße und
Kammerstraße. Das Gebiet entspricht derzeit in
Teilbereichen keinem Gebiet der BauNVO (§ 34 Abs. 1
BauGB) in anderen Teilbereichen gemäß § 34 Abs. 2
BauGB i.V. mit § 6 BauNVO einem Mischgebiet und i.V.
mit § 7 BauNVO Kerngebiet. Die Erdgeschosse sind in
den überwiegenden Bereichen durch den Einzelhandel,
Dienstleistungseinrichtungen, Gastronomie und
Vergnügungsstätten genutzt. In den Obergeschossen
befinden sich hauptsächlich Wohnungen. Das
Plangebiet ist baulich weitestgehend abgeschlossen.
2. Planungsrecht
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg
ist das Plangebiet überwiegend als Kerngebiet sowie
in einem kleinen Bereich südlich der Kammerstraße
und westlich der Neudorfer Straße als Wohnbaufläche
dargestellt. Die geplanten Zielsetzungen des
Bebauungsplanes entsprechen den Entwicklungszielen
des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Für den betreffenden Bereich gibt es keinen
rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Die Errichtung
baulicher Vorhaben ist derzeit auf Grundlage des §
34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der Bereich
liegt im zentralen Versorgungsbereich Mitte.
3. Anlass der Planung
In seiner Sitzung am 11.07.2011 hat der Rat der
Stadt das Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB beschlossen. Das Konzept sieht für den Bereich
östlich der Neudorfer Straße einen kompletten
Ausschluss von Vergnügungsstätten vor, für den
Bereich westlich der Neudorfer Straße im Bereich des
Bahnhofausgangs einen Bereich mit einer
ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten.
Da es in der Vergangenheit mehrfach Anfragen zur
Errichtung von Vergnügungsstätten im Geltungsbereich
gegeben hat, ist zur planungsrechtlichen Umsetzung
der Ziele des Konzeptes die Aufstellung des
Bebauungsplanes erforderlich.
Das gesamte Plangebiet befindet sich gemäß dem am
06.12.2010 beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzept im zentralen Versorgungsbereich des
Hauptzentrums Mitte. Die Nutzungsstruktur im
Plangebiet hat sich in den vergangenen Jahren stark
gewandelt.
Die Vielfalt des Angebotes, das ein städtisches,
lebendiges Ambiente ausmacht,
ist zurück gegangen. Die Gefahr besteht, dass die
für die Funktionsfähigkeit des zentralen
Versorgungsbereichs Mitte wichtigen
Nutzungsmischungen aus Einzelhandelsnutzungen sowie
ergänzende Dienstleistungsnutzungen und
gastronomische Einrichtungen durch
Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen ersetzt
werden.
Vergnügungsstätten haben häufig negative
städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld. Sie
unterbrechen in Einzelhandelslagen den Kundenstrom
und verdrängen durch ihre vergleichsweise hohe
Mietzahlungsbereitschaft den Einzelhandel sowie
gewünschte ergänzende Dienstleistungsnutzungen und
verursachen damit eine Verzerrung des Boden-/
Mietpreisgefüges. Durch aggressive Werbeanlagen,
verklebte Schaufenster usw. beeinträchtigen sie
zudem das Ortsbild negativ. Hierdurch können
Trading-Down-Prozesse im Gebiet ausgelöst oder
weiter verstärkt werden und damit die
Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs
gefährden.
Im Plangebiet ist durch eine Ansiedlung von
Vergnügungsstätten ein Funktionsverlust
des zentralen Versorgungsbereichs als
Einzelhandels-/ Dienstleistungsstandort zu
befürchten. Zudem stellt der Planbereich durch seine
Lage am Ostausgang des Hauptbahnhofes eine
bedeutende Stadteingangssituationen dar.
Vergnügungsstätten können durch ihre häufig negative
Gestaltung diesen Stadtraum negativ prägen, was
ebenfalls zu einer Schwächung des Zentrums führen
kann. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und der
Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs
Mitte soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten
im Plangebiet gesteuert werden. Für den Bereich
westlich der Neudorfer Straße, entlang des
Bahnhofvorplatzes soll ein Bereich für eine
ausnahmsweise Zulässigkeit festgesetzt werden.
Aufgrund der Lage am Hauptbahnhof und durch die
vorhandenen Strukturen (Vorprägung durch das
Multiplex-Kino) ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit
stadtstrukturell vertretbar.
Der Osteingang als auch wichtiger
Stadteingangsbereich wird durch eine nur
ausnahmsweise Zulässigkeit vor einer negativer
Prägung geschützt.
Erotik-Fachgeschäfte haben durch ihre äußere
Gestaltung und ihr Angebot ähnlich negative
Auswirkungen auf die Struktur des Gebietes wie
Vergnügungsstätten. Vor allem im Zusammenwirken mit
Vergnügungsstätten und ähnlichen Nutzungen können
sie den Trading-Down-Effekt auslösen oder
verstärken. Daher sollen sie als Unterart der
Einzelhandelsbetriebe gesteuert werden.
Bordelle und bordellartige Betriebe haben auf Grund
ihrer äußeren Gestaltung und ihrer Nutzung ähnlich
negative Auswirkungen wie Vergnügungsstätten. Zudem
dienen sie einem nur eingeschränkten Nutzerkreis. Um
den zentralen Versorgungsbereich Mitte als
Versorgungsstandort für alle Bevölkerungsgruppen zu
sichern, sollen diese Nutzungen im Planbereich
gesteuert werden.
4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur
Umsetzung im Bebauungsplan
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der
Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung des
zentralen Versorgungsbereichs Mitte mit vielfältigen
Angeboten aus den Nutzungsbereichen Einzelhandel,
Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche
Einrichtungen und Kultur. Hierzu soll ein
Bebauungsplan im Sinne gemäß § 30 Abs. 3 und § 13
i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden.
Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden,
dass Vergnügungsstätten im
Plangebiet östlich der Neudorfer Straße
ausgeschlossen werden. Erotik-Fachgeschäfte als
Unterart des Einzelhandels sowie Bordelle und
bordellartige Betriebe als Unterart der
Gewerbebetriebe aller Art einschließlich der
Wohnungsprostitution sollen dort ebenfalls
ausgeschlossen werden. Für den Bereich
westlich der Neudorfer Straße, entlang des
Bahnhofvorplatzes soll ein Bereich für eine
ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten
und Erotikfachgeschäften festgesetzt werden. Darüber
hinaus sind keine Festsetzungen vorgesehen.
Der Bebauungsplan Nr. 1183 -Neudorf- „Neudorfer
Straße“ wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30
Abs. 3 und § 13 i.V.m. § 9 Abs. 2a BauGB
aufgestellt, in welchem nur die Steuerung von
Vergnügungsstätten, ferner von Bordellen und
Erotikfachgeschäften mittels textlicher
Festsetzungen vorgenommen wird. Auf Grund der
vollständig entwickelten städtebaulichen Struktur
ist es nicht erforderlich, Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur Geschosszahl
zu treffen. Der Beurteilungsmaßstab bleibt über die
geplanten Festsetzungen hinaus der § 34 BauGB. 5.
Vereinfachtes Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird die
vorhandene Eigenart des nach § 34 BauGB zu
beurteilenden Gebietes bzw. der sich aus der näheren
Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht
wesentlich verändert. Es werden lediglich textliche
Festsetzung zur Feinsteuerung
von Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen
Betrieben und Erotikfachgeschäften vorgenommen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein
Gebiet nach § 34 BauGB mit ausschließlich
Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB soll das
vereinfachte Verfahren gem. § 13 (1) BauGB
angewendet werden.
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54 |
Eingabe gem. § 24 GO
NRW einstimmig beschlossen,
dass die Antwort so zugestellt wird
hier: Forderung nach Erneuerung des Fahrbahnbelages
für einen Teilabschnitt des Kalkweges und Minderung
der hohen Lärmbelastungen zur Vermeidung von
Gesundheitsschädigungen
Problembeschreibung / Begründung
Frau van
Loon hat bereits mehrfach die Bitte geäußert, eine
Verbesserung der gesundheitsschädlichen
Verkehrsimmissionen im Bereich ihres Wohneigentums
herbeizuführen. So konnte vor ca. zehn Jahren eine
Streckengeschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf
30 km/h ausgeschildert werden, um die Lärmsituation
zu verbessern.
Im Rahmen
der Investitionen für Infrastruktur sollte aus dem
Konjunkturpaketes II das
vorhandene
Kopfsteinpflaster durch eine Asphaltdeckschicht
ersetzt werden. Leider konnte
diese
sinnvolle Maßnahme aus Haushaltsgründen nicht
realisiert werden. Über den Stand der Angelegenheit
wurde Frau van Loon zeitnah unterrichtet.
Unabhängig
von der konkreten Situation hat die Stadt Duisburg
die Thematik der Lärmsanierung
zur
Verbesserung der Wohn- und Umweltqualität
aufgegriffen und durch die
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach der EG-
Umweltgesetzgebung angestoßen. Der
Planentwurf für die Lärmschwerpunkte im Stadtbezirk
Mitte befindet sich in der Aufstellung.
Die
Öffentlichkeit und die Politik werden Anfang des
nächsten Jahres intensiv an dieser
Lärmaktionsplanung mitwirken.
Frau van
Loon hat Anfang des Jahres einen weiteren Antrag
gemäß § 24 der GO NRW mit
der
Forderung gestellt, das Kopfsteinpflaster durch eine
Asphaltdeckschicht zu ersetzen. Mit
Schreiben
vom 08.08.2011 hat Frau van Loon ihren Antrag um die
Bitte ergänzt, ein Lkw-
Fahrverbot
für den Kalkweg auszuschildern, um die Lärmsituation
nachhaltig zu verbessern.
Weitere
Anregungen wurden mit Schreiben vom 16.10.2011 wie
folgt konkretisiert, um den
Straßenverkehrslärm zu reduzieren:
Das
Halteverbot in
Richtung Klinik soll aufgehoben werden, um
Parkmöglichkeiten auf dem Kalkweg zu schaffen.
Dadurch wird der Straßenzug in voller Länge
zweistreifig. Ein Lkw- Fahrverbot soll
ausgeschildert werden.
Der Kalkweg ist so
zu gestalten, dass in Fahrbahnmitte Blumenkübel mit
einer Querungshilfe angeordnet werden.
Für eine
kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung sollten
Starenkästen aufgestellt werden.
Die
Ampelschaltungen sind der zulässigen
Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h anzupassen.
Frau van
Loon bewohnt das Wohngebäude Kalkweg 20 und ist
Eigentümerin der Häuser
Kalkweg
16, 18 und 20 sowie Alter Kalkweg 20 und 22.
Der
Petentin soll folgendes Antwortschreiben übersandt
werden:
Sehr
geehrte Frau van Loon,
die
Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und
der
Umweltausschuss haben Ihre Eingaben nach § 24 GO NRW
vom 11.02.2011,
08.08.2011
und 16.10.2011 beraten. Ich bin beauftragt worden,
Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Die
Verwaltung beschäftigt sich seit vielen Jahren sehr
intensiv mit Fragen der
Lärmminderung, insbesondere mit der Aufstellung von
Lärmaktionsplänen gemäß der EU-Richtlinie
(2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm.
Entsprechend dieser Richtlinie wurden auf Grundlage
der Lärmkarten Belastungsschwerpunkte ermittelt und
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de/
laermaktionsplanung
veröffentlicht.
Konkrete Maßnahmenvorschläge konnten bereits für die
Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich-Beeck und
für Homberg/Ruhrort/ Baerl erarbeitet werden.
Die
Ausarbeitung der Lärmaktionspläne nach den Vorgaben
der EU-Umgebungslärmrichtlinie
und des
Bundes-Immissionsschutzgesetztes §§ 47a-f zur
Minderung des Straßenverkehrslärms erfolgt zunächst
für die Belastungsschwerpunkte, bei denen
Pegelüberschreitungen von >= 70 dB(A) am Tag
und/oder >= 60 dB(A) in der Nacht gehäuft auftreten.
Dieses Vorgehen wurde in der Drucksache Nr. 09-1237
vom Rat der Stadt beschlossen. Die Pegelwerte werden
in dem von Ihnen benannten Bereich des Kalkweges
nicht überschritten.
Im Rahmen
der Gesundheitsvorsorge werden zu einem späteren
Zeitpunkt auch Bereiche
mit
geringeren Lärmpegeln von >65dB(A) bis 70 dB(A) /
>55 dB(A) bis 60dB(A) Tag/Nacht,
betrachtet. Dann werden auch Teile der Wohnbebauung
am Kalkweg, einen Belastungsschwerpunkt darstellen.
Ich bitte
um Verständnis, dass diese Vorgehensweise verfolgt
wird.
Ihre
weiteren Vorschläge mit dem Ziel die Lärmsituation
zu verbessern, sind mit den
zuständigen Fachbehörden erörtert worden. Für diese
konstruktive Mitwirkung herzlichen
Dank.
Aufgrund
der städtischen Haushaltssituation musste leider die
im Konjunkturpaket II enthaltene Maßnahme:
„Austausch des Naturpflasters durch Asphalt LOA 8“
entfallen. Diese Sanierungsmaßnahme der
Fahrbahndecke (Kopfsteinpflaster) könnte unter
Berücksichtigung des Einbaus eines lärmoptimierten
Asphalts, wie LOA 8, die heute empfundene Lautheit
etwa halbieren.
Alle
anderen Anregungen, wie Aufstellung von
Starenkästen, Umbau (Querungshilfe) und
Begrünung
der Straße sowie die Beschilderung eines Lkw –
Durchfahrverbotes (Lkw-Anteil =
2,1%),
müssen aufgrund nur geringer Lärmschutzwirkung
abgelehnt werden. Die Änderung
der
Ampelschaltung auf die geringere Fahrgeschwindigkeit
von 30 km/h sowie die Aufhebung des Parkverbotes auf
dem rechten Fahrstreifen werden derzeit geprüft.
Eine Antwort wird bis Ende des Jahres erwartet.
Im Bereich
des Kalkweges zwischen Kruppstraße und Sternbuschweg
wird eine Radwegeplanung
durchgeführt. Die Bestandserhebungen als Grundlage
für die Planung werden im Augenblick erarbeitet. In
diesem Zusammenhang ist eine Grundsanierung des
Kalkweges vorgesehen. So wird Ihre Anregung, den
Kalkweg auch im Bereich zwischen Werksbahn und
Kruppstraße zweistreifig zu führen, in die Planung
einfließen.
Diese
Baumaßnahme, einschließlich der Sanierung der
Fahrbahndecke, ist im Bauprogramm für das Jahr 2013
(Mittelfristige Finanzplanung) enthalten. Ich hoffe,
Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und
stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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55 |
Einsparungen gemäß
Haushaltssicherungskonzept, hier: Einsparungen im
Botanischen Garten Duissern und Botanischen Garten
Hamborn einstimmig
beschlossen was den Garten in Duissern angeht |
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Umbau und Erweiterung
des Behindertenwohnheimes, Wanheimer Straße 155 a,
47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0225) einstimmig
beschlossen |
57 |
Nutzungsänderung
(Gemeinbedarfsanlage) von einer ehemaligen
evangelischen Kirche in ein Kolumbarium,
Wintgensstraße 72 - 74, 47058 Duisburg (Az.: BV
2011-1178) einstimmig
beschlossen
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58 |
Änderung einer
baulichen Anlage nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz, hier: § 16 Abs. 1 i.
V. m. § 8 a BImSchG für die Änderung der Anlage zum
Umschlag von Big-Bags und Flussspat sowie das
Trocknen und Klassieren von Flussspat am Standort
Terminal 3, Am Außenhafen 5 - 7, 47059 Duisburg (Az.:
GA 2011-0024) einstimmig
beschlossen
Hier ist die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt.
Der Betreiber hat nach Aussage von der Verwaltung
auch nur auf eigens Risiko die bisherigen
Baumaßnahmen betrieben. Es gibt Beschwerden in
Hinsicht auf Lärmbelästigungen.
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59 |
Erweiterung und
Sanierung des Ladenlokals, Wanheimer Straße 10,
47053 Duisburg (Az.: BN 2011-0144) einstimmig
beschlossen |
60 |
Änderung eines
Krankenhauses, hier: Errichtung von Räumen zur
Allgemeinen Sicherheitsstromversorgung im
bestehenden Gebäude, Zu den Rehwiesen 9 - 11, 47055
Duisburg (Az.: BN 2011-0266) einstimmig
beschlossen |
61 |
Errichtung einer
Zaunanlage mit Tor und Erweiterung einer Zaunanlage
mit Schranken und Schiebetor, Collinweg, 47059
Duisburg (Az.: BV 2011-1248) einstimmig
beschlossen |
62 |
Aufstellen einer
Informationstafel "Route Industriekultur per Rad",
Am Alten Wehrgang, 47051 Duisburg (Az.: BV
2011-1216) einstimmig
beschlossen
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63 |
Nutzungsänderung
(gastronomischer Betrieb) von Ladenlokal (Computer) in
Gastronomie, Mülheimer Straße 166, 47057 Duisburg (Az.:
BN 2011-0258) einstimmig
beschlossen
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64 |
Bauvoranfrage zur
Errichtung von drei Reihenhäusern und drei Garagen,
Lotharstraße 270 (alte Lotharstra0e gemeint), 47057 Duisburg (Az.: A 2011-0139) einstimmig
beschlossen |
65 |
Austausch der Werbung
im Zuge der Baumaßnahme Erneuerung Gebäude;
Attika-Beleuchtung, Preis Totem,
Kraftstoff-Hinweisschild "bonjour"-Schild,
Autowäsche-Schild und Technik-Schild, Am
Schlütershof 27, 47059 Duisburg (Az.: E 2011-0175) einstimmig
beschlossen
Attika: Ist ein Aufsatz über dem Hauptgesims, Totem
ist schlicht eine Preisstehle |
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Mitteilungsvorlagen |
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Abschlussbericht
Neubau PPP-Projekt "Neues Berufskolleg Mitte" Kenntnisnahme |
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Mobilfunkanlagen in
Duisburg hier: Runder Tisch mit Mobilfunkbetreibern
am 20.10.2011 Kenntnisnahme |
68 |
Kohleinsel 5:
Wesentliche Änderung der Anlage zum Umschlag und zur
Lagerung von Kohle gem. § 16 BImSchG:
hier: Schiffsentladung, Waggonbeladung und Lagerung
von Kohle mit mindestens 10 % Feuchtigkeit, Körnung
0-100 mm Kenntnisnahme |
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Verschiedenes |
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Sondersitzung |