Öffentlicher
Teil um 18:00 Uhr im Ratsaal:
Nur acht
Bürger waren zur öffentlichen Sitzung
gekommen. Darunter auch Lorenz Grimoni,
ehemaliger Pastor der Marienkirche am
Marientor. Die Fragen der Bürger bewegten
sich im Rahmen des Baugebietes rund um das
neue Gesundheitszentrum am Marientor, da es
bei der Klosterstraße und Müllergasse durch
die Baumaßnahme zu erheblichen verkehrlichen
Einschränkungen gekommen ist.
Auch stand die
Frage im Raum, wann der Koloniestraßentunnel
wieder zur Verfügung steht. Dies sollte in
diesen Tagen der Fall sein. |
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Beschlussvorlagen |
1 |
Integriertes
Handlungskonzept zur Entwicklung der Innenstadt
einstimmig beschlossen
Das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt wird am
Donnerstag, 17. November, 18 Uhr, im Rathaus am Burgplatz
19, Raum 100, in einer eine Bürgerinformationsveranstaltung
im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung
Mitte vorgestellt.
Grundlage für das Konzept sind die Im Masterplan von Lord
Norman Foster festgelegten Ziele, die jetzt mit konkreten
Maßnahmen unterlegt werden. Die Besucher haben anschließend
die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern.
Der Entwurf kann im Internet unter
www.duisburg-innenstadt.de, Rubrik „Innenstadt“, unter
„Integriertes Handlungskonzept“ oder eine Stunde vor Beginn
der Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden.
Grundlage
Der Rat der Stadt hat mit
Drucksachennummer 95-1687 die Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Innenhafen/Altstadt
beschlossen. Die Satzung wurde im
Amtsblatt für die Stadt Duisburg am 20. Mai 1996 bekannt
gemacht.
Hinsichtlich der Aufhebung der Satzung für den verbliebenen
Teil des Sanierungsgebietes (im Norden begrenzt durch die
Nordseite der Schifferstraße, im Westen durch die Westseite
der Schwanentorbrücke, im Süden durch die Nordseite der
südlichen Uferpromenade und im Osten durch die Westseite der
Fußgängerbrücke) ergeht eine gesonderte Vorlage, da in
diesem Bereich die Maßnahmen noch nicht vollständig
umgesetzt wurden.
Das Sanierungsziel war die Etablierung der Bedeutung der
Innenstadt angemessener Nutzungsstrukturen durch den Abbau
von Defiziten in den Funktionen „Arbeiten“, „Wohnen“,
„Kultur“ und „Freizeit“. Die daraus abzuleitenden Ziele für
einen Strukturwandel im Sanierungsgebiet waren:
1. Die Schaffung einer räumlich-funktionalen Verbindung des
Citybereichs mit dem Innenhafen.
2. Die Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort durch Neubau
und Entwicklung des vorhandenen städtebaulichen Potentials.
3. Die Öffnung der Innenstadt zum Wasser und die Schaffung
attraktiver innerstädtischer Erlebnisräume.
4. Die funktionale Verbindung der Königstraße zum Steiger am
Schwanentor.
5. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen
Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur.
6. Die qualitative und quantitative Verbesserung des Grün-
und Freiflächenangebotes.
In den letzten Jahren wurden die Defizite an Grünflächen und
Spielplätzen durch die Schaffung neuer Angebote (z. B. Platz
am Innenhafen) beseitigt. Die Aufenthaltsqualität wurde
durch die Schaffung neuer Fußgängerzonen erheblich
verbessert (beispielsweise Königstraße/Kuhtor mit
Pavillons). Neue verkehrsberuhigte Zonen (z. B.
Niederstraße) wurden geschaffen und Plätze aufgewertet (z.
B. Friedrich-Wilhelm-Platz). Archäologische Funde wurden
ausgewertet und gesichert (archäologische Zone/Platz Alter
Markt). Die Küppersmühle wurde zum Museum MKM und die
Werhahnmühle zum Kindermuseum umgebaut. Im Bereich der
Niederstraße/Springwall wurde die Stadtmauer restauriert.
Herauszuhebende Maßnahmen sind:
- die verkehrliche Erschließung auf Grundlage eines
Verkehrskonzeptes
- Realisierung eines ökologisch abgestuften
Wasserbewirtschaftungssystems mit naturnaher
Regenwasserentsorgung
- der Garten der Erinnerung als künstlerisch gestaltete
Grünfläche
- die Uferpromenaden und damit verbunden der Erhalt
hafentypischer Anlagen und Bau einer Fußgängerbrücke mit
einem neuartigen Hebeprinzip um die Uferpromenaden
miteinander zu verbinden
- der Bau einer Marina/Sportboothafen mit 133 Liegeplätzen
und einem schwimmenden Servicegebäude
Die Stadterneuerungsmaßnahmen wurden mit Landes- und
Bundesmitteln gefördert. Die
getroffenen Maßnahmen sind bis auf die Uferpromenade vor dem
Landesarchiv umgesetzt
und ausfinanziert. Eine weitere Förderung ist mit Ausnahme
des o. g. Bereiches nicht mehr
möglich. Es wird vorgeschlagen, die Sanierungssatzung
teilweise aufzuheben.
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2 |
Teilweise
Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes
Duisburg-Innenhafen/Altstadt vom 26. April
1996 einstimmig
beschlossen |
3 |
Aufhebung der
Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Duisburg-Innenstadt vom
16.10.1998 einstimmig
beschlossen |
4 |
Beschluss zur
Festlegung des Stadtumbaugebietes
Duisburg-Innenstadt einstimmig
beschlossen |