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Bebauungsplan
Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namensänderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel
- "Entwicklungsfläche
südlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 -
Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Zentraler Grünbereich
Die Verschiebung und Konzentration der Baufelder an die
Ränder des Gebiets,
die dort auch den Lärmschutz bilden, schafft einen
Innenbereich, der als Parkanlage
eine grüne Oase in der Innenstadt bildet. Bestandteil des
Parks können
Wasserflächen werden, die neben der gestalterischen
Aufwertung und stadtklimatischen Verbesserung auch die
wesentliche Funktion im
Regenwassermanagement aufnehmen könnten.
Der Park wird innerhalb der Quartiere in Abhängigkeit mit
den Nutzungsinhalten
einen jeweils differenzierten Charakter haben.
Eingeleitet wird er durch städtische Platzflächen im Bereich
des Bahnhofs (außerhalb
des Bebauungsplans). Die Überbrückung der Koloniestraße für
die Geh-
/Radwegachse mittels einer architektonisch anspruchsvollen
Brücke bildet den
Auftakt in den inneren Park der Duisburger Freiheit. Die
Brücke hat eine definierte
Lage, die im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1170
aufgenommen
wird.
Im mittleren Quartier entsteht als Freiraum für umgebende
Bürostrukturen der
„Centralpark“, der auch ein
Anziehungspunkt für die angrenzenden Stadtteile
Hochfeld und Dellviertel werden soll.
Der städtebauliche Entwurf sieht innerhalb der Grünfläche
Wasserflächen vor,
deren Ausgestaltung zusammen mit anderen
Durchführungsregelungen in einem
städtebaulichen Vertrag mit den Flächeneigentümern geregelt
und daher nicht
festgesetzt werden. In der Entwurfsidee ist die Wasserachse
der Wasserspeicher
des Regenwassermanagements mit einer strengen, geradlinigen
architektonischen
Kante und Promenade sowie einem freien Ufer mit Ufersaum und
Strauch- bzw.
Gehölzstreifen. Die Wasserachse geht über in die begrünte
Stellplatzanlage
für das Möbelzentrum. Der Stellplatz wird intensiv mit
Bäumen bepflanzt und mit
Grünstreifen gegliedert. Die Rad-/Fußweg-Achse läuft in
einem durch Baumreihen
eingefasstes Grünband und weitet sich dann im Süden zu einem
weitläufigen
Park mit einem See für die Regenwasserspeicherung der
Dachflächenwässer
des Möbeleinrichtungszentrums auf.
Attraktive Wegeverbindungen verknüpfen den Park unter der A
59 hindurch mit
dem Grünzug zum Rhein über die Düsseldorfer Straße und durch
einen Tunnel
unter der Bahn zum Sternbuschweg sowie weiter in Richtung
Sportpark.
Unter der A 59 wird eine größere Skateranlage angelegt, die
den Ersatz für eine am Bahnhof entfallende Einrichtung
bildet.
Gedenkstätte Loveparade-Katastrophe
Die Karl-Lehr-Straße wird im Bereich zwischen der grünen
Achse mit der Wegeverbindung und der Autobahn A 59 weit
geöffnet. Hier ist auch eine Rampe für
Fußgänger und Radfahrer zur Verknüpfung vorgesehen. Der
Parkbereich bietet
auch den Raum für die Unterbringung eines Erinnerungsorts an
die Opfer der
Loveparade-Katastrophe. Der Originalort des Unglücks ist
nicht erhaltbar.
Die Tunnelstrecke und die bestehende
Rampe/Treppe von der Karl-Lehr-Straße aus
ist mit dem Gesamtkonzept der Planungen zur Duisburger
Freiheit nicht in Einklang
zu bringen. Die große innere Grünstruktur mit der
Haupterschließung kann
nicht realisiert werden, wenn der Topografiesprung der Rampe
an der Karl-Lehr-
Straße nicht beseitigt wird. Eine Verschiebung der
Grünfläche und der Erschließung
geht nur bei Verzicht auf die jetzt geplanten Baufelder.
Damit ist aber der
Grundgedanke des gesamten Konzepts der Duisburger Freiheit
nicht mehr umsetzbar.
Aus diesen Gründen wird eine vom Ort des Unglücks abgelöste
Gedenkstätte
ermöglicht. Ort, Art und Form wird mit den Betroffenen
abgestimmt.
Bau- und Nutzungsstruktur
Das Entwicklungsgebiet kann in seiner Nutzungsstruktur und
von seiner städtebaulichen Qualität her als Teil der
Innenstadt definiert werden. Dieses prägt auch die bauliche
Ausformung und die Dichte, die hier zu erreichen ist. In
Anlehnung
an ein innerstädtisches Kerngebiet ist von höherer
Ausnutzung in der Überbauung
und der Gebäudehöhe innerhalb der Baugebiete auszugehen,
denen die
großzügige Freiraumqualität des Parks gegenüber steht.
Stadträumliche Wirkung
sowie Lärmschutz zu Bahn und Autobahn lassen sich ebenfalls
nur durch Verdichtung
und Höhe der Baukörper erreichen.
Die Baustruktur der Büro- und Dienstleistungsbebauung bildet
entlang der Autobahn
mit 6 Geschossen einen geschlossenen Rücken. Angrenzend an
die Anschlussstelle
steigt die Bebauung für ein markantes Einzelgebäude (z.B.
Hotel)
bis auf eine Höhe von 12 bis 18 Geschossen. Zum Park wird
das Baufeld durch
5-geschossige Punkthäuser ergänzt.
Der im Süden vorgesehene Möbelmitnahmemarkt nimmt die
Bauflucht und mit
ca. 17 m Höhe das Bauvolumen der Bürobebauung entlang der
Autobahn auf.
Die Baustruktur des östlichen Baugebiets ist ähnlich
aufgebaut, der höhere Rücken
zur Bahn weist 4 bis 5 Geschosse auf. Hier ist die
niedrigere punktförmige
Parkrandbebauung an der Wasserachse 4 Geschosse hoch.
Das angrenzende Möbeleinrichtungszentrum hat eine Höhe von
bis zu 22 m.
Die Dichte innerhalb der Büro- und Dienstleistungsgebiete
wird bei innenstadttypischen
Werten für die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 liegen. Durch
den hohen
Freiflächenanteil im Park wird sich jedoch der
durchschnittliche Ausnutzungsgrad
im gesamten Entwicklungsbereich deutlich reduzieren und
unter den Vergleichswerten
anderer Quartiere liegen.
Die Geschossflächenzahl liegt zwischen 1,8 für die östlichen
Baugebiete und
1,66 für das westliche Quartier (SO 4.1). Für den zur
städtebaulichen Betonung
gewünschten Hochpunkt an der Anschlussstelle Zentrum ist
eine entsprechende
Anhebung auf bis zu 3,36 vorgesehen.
Die bereits beschriebene Struktur der höheren und dichteren
Bauten an den
Rändern und des inneren Freiraums hat erhebliche Vorteile
für die Stadtökologie.
Das langgestreckte grüne Band in Nord-Süd-Richtung wird als
Durchlüftungsschneise
in Ergänzung der südlichen Grünbereiche bis zur Innenstadt
wirken.
Das einzelne höhere Gebäude an der A 59 könnte durch eine
entsprechend optimierte
Form für Verwirbelung sorgen und damit die Belüftung
verbessern.
Die weitgehend geschlossenen Bauzeilen wirken als Lärm- und
Luftschadstoffpuffer
zwischen den Quellen Autobahn und Bahnstrecke für den Park
aber auch
als jeweilige Abschirmung für die angrenzenden Wohnquartiere
in Hochfeld und
im Dellviertel, die so nicht mehr von beiden Lärmquellen
belastet werden.
Durch die Höhenstaffelung der Baukörper, hoch zur Autobahn,
niedriger zum
Park, wird die Besonnung des Parks verbessert und die
Belüftung der Baublöcke
so gestaltet, dass kaum belastete Luft von der Autobahn in
die Innenhöfe einströmt.
1. Nördlicher Bereich- vom Hbf nach Süden in
Richtung Karl-Lehr-Straße
2. Mittler Bereich rund um den
Karl-Lehr-Straßentunnel
3. Bereich südlich der Karl-Lehr-Straße bis
Grunewald /Sternbuschweb mit Fuß- und Radweg zum Sportpark
sowie der neuen Skateranlage
Innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans werden (ohne den
Bereich am
Bahnhof) folgende Nutzungsgrößen vorgesehen:
− Büro- und Dienstleistungsbereich östlich ca. 58.500 m² BGF
− Büro- und Dienstleistungsbereich westlich ca. 36.000 m²
BGF
− Möbeleinrichtungszentrum ca. 80.000 m² BGF
Nach bisherigem Kenntnisstand werden diese Flächen durch ca.
56.000 m² BGF
im angrenzenden Quartier am Bahnhof (Bebauungsplan Nr. 1170)
ergänzt.
Die Büro- und Dienstleistungsnutzungen sollen durch
Nutzungsergänzungen zu
einem lebendigen und strukturreichen Stadtquartier
entwickelt werden. Gastronomie,
Hotelnutzungen und private Infrastruktur wie
Kindertagesstätte für Kinder
von Beschäftigten, medizinische Versorgung u. Ä. sind
vorgesehen und möglich.
Auch (begrenzt) Wohnen für Betriebsinhaber und
Bereitschaftspersonal ist möglich.
Allgemeines Wohnen wird wegen der hohen Lärmbelastungen
allerdings
ausgeschlossen. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs
der Innenstadt
ist es erforderlich, Einzelhandel innerhalb des Büro- und
Dienstleistungszentrums
nicht zuzulassen. Lediglich innerhalb des Sondergebiets des
großflächigen Einzelhandels wird der Möbeleinzelhandel
(nicht zentrenrelevant) und die zugehörigen
Randsortimente mit Größeneinschränkungen ermöglicht.
Öffentliche Grünflächen
Die Parkachse von der Koloniestraße bis zur Düsseldorfer
Straße und unter der Bahn hindurch bis zum Sternbuschweg
wird als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Wesentlicher
Bestandteil des Parks
ist die Fuß- und Radwegeverbindung, die durch
unterschiedliche Bepflanzungsthemen
begleitet wird. In die Parkfläche integriert und deren
wesentliches Gestaltungselement
sind die große Wasserfläche an den Bürogebäuden und der See
im Süden. Diese sind sowohl Gestaltungselemente aber auch
Teile des Regenwassermanagements.
Da aber nur eine sehr geringe Schwankung des Wasserspiegels
vorgesehen ist (ca. 0,1 m), wird diese Funktion optisch
nicht wahrgenommen.
An der östlichen Seite des Wasserbeckens verläuft eine
geradlinige Promenade, die sich entlang der Möbelhäuser
fortsetzt. An der Uferzone der großen Wasserachse und um den
südlichen Speichersee sind Aufenthaltsbereiche vorgesehen
mit Liegeflächen und freien Spielbereichen.
Bestandteil der Parkanlage sind vielfältige Gehölz- und
Baumpflanzungen, die durch den Grundstückseigentümer und
Investor der Baugebiete durchgeführt werden.
Innerhalb der Grünflächen werden keine abgegrenzten
Kinderspielplätze angelegt,
der Park soll vielfältige Freiflächen für freies,
informelles Spielen statt angelegter
Kinderspielplätze bieten. Unter der A
59 (Grunewaldbrücke) wird eine Skater-
Anlage als Ersatz für die am Bahnhof entfallende Anlage
errichtet. Hierbei
handelt es sich nicht um einen klassischen Kinderspielplatz,
daher wurde auf eine
entsprechende differenzierte Festsetzung verzichtet. Die
Anlage liegt von
schützenswerter Bebauung an der Düsseldorfer Straße
ausreichend entfernt,
Lärmbelastungen sind nicht zu befürchten.
Die Wegeverbindung unter der Bahn hindurch
bindet die dort entstandene
Bouleanlage mit Gastronomie ein und schafft den
Lückenschluss zum Sportpark, wenn auch noch der
Sternbuschwerg zu überqueren ist. Ebenso ist die
Verbindung nach Westen zum Rhein über die Düsseldorfer
Straße gesichert.
Bestandteil der öffentlichen
Grünfläche kann und soll im Bereich an der Karl-Lehr-Straße
eine Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade-Katastrophe
werden. Über Art und Form ist noch keine Festlegung
getroffen, hierzu erfolgen auch Abstimmungen mit den
Betroffenen, ein direkter räumlicher Bezug zum Unglücksort
sollte gewahrt bleiben. Die Unglücksstätte selbst, die
ehemalige Rampe von der Karl-Lehr-Straße auf das
Güterbahnhofsgelände, wird nicht erhalten, da dieses mit dem
gesamten Planungskonzept nicht vereinbar ist .Weiter gehende
Festsetzungen sind in der Bauleitplanung nicht möglich, die
festgesetzte öffentliche Grünfläche Parkanlage bietet aber
ausreichende Freiheit in der Ausgestaltung der Gedenkstätte.
Private Grünflächen
Die Abstandsflächen zwischen der östlichen
Erschließungsstraße und der Bahnanlage
sowie zwischen der Planstraße und der A 59 sind als private
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Abstandsgrün“
festgesetzt.
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Die vorhandene und genehmigte Sportanlage am Sternbuschweg
(Bouleanlage
mit Gastronomie/Vereinsheim) ist als Fläche für Sport- und
Spielanlagen festgesetzt.
Dieses entspricht der tatsächlich ausgeübten Nutzung.
Innerhalb dieser Fläche sind dem Nutzungszweck entsprechende
bauliche Anlagen oder untergeordnete
Hochbauten möglich bzw. sind bereits vorhanden und haben
Bestandsschutz.
Öffentliche Verkehrsflächen
Als öffentliche Verkehrsflächen sind die Autobahn A 59 im
Bereich der neuen
Anschlussstelle Hochfeld dargestellt. Ergänzend
erfolgt die Festlegung des
Gehwegs am Sternbuschweg, um hier die Anschlüsse der Fußwege
insgesamt
sicherzustellen. Die Karl-Lehr-Straße ist im Bereich der
geöffneten Tunnelstrecken
als Verkehrsfläche festgesetzt, im Tunnelbereich ist die
Lage unter den
Baugebieten dargestellt. Ebenfalls öffentliche
Verkehrsfläche wird das neue Erschließungssystem, bestehend
aus der Haupterschließungsstraße (Planstraße A)
von der Düsseldorfer Straße über den Kreisverkehr an der
Anschlussstelle Hochfeld
bis zum Knoten der Anschlussstelle Zentrum sowie den
Planstraßen B bis E.
Die Erschließung der Möbelhäuser einschließlich der
Anlieferung und der Stellplätze
ist privat und Bestandteil der Baugebiete.
Innerhalb der öffentlichen Baufelder der
Büro-/Dienstleistungsbebauung sind
Stichwege vorgesehen, die ebenfalls privat bleiben sollen.
Für die östliche Erschließungsstraße wird durch Ausnutzen
eines Teils einer vorhandenen
ehemaligen Bahnbrücke eine Verbindung in das Quartier
südlich des
Hauptbahnhofs möglich. Notwendigkeit und Form werden erst
aus den Inhalten
des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 1170 entstehen, im
Bebauungsplan
1129 erfolgt lediglich die Flächensicherung.
Die Bemessung aller Verkehrsflächen, der Straßenquerschnitte
und der Knotenpunktgestaltung erfolgt auf Grundlage einer
verkehrstechnischen Untersuchung.
Hierzu wurde aufgrund der zukünftigen Nutzungen, Nutzflächen
und Beschäftigtenzahlen eine Verkehrsannahme getroffen, die
in ein Verkehrsmodell
eingerechnet werden. Die Zahlen sind auch die Grundlage für
die Verkehrslärmbetrachtung.
Die Geh-/Radwegachse ist als öffentliche Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.
Parkplätze/Stellplätze
Innerhalb der Straßenquerschnitte bestehen Möglichkeiten die
erforderlichen öffentlichen Parkflächen zu berücksichtigen.
Private Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Kunden
sind in den Baugebieten
nachzuweisen.
Für die Möbelhäuser erfolgt das über eine Stellplatzanlage.
Für die Büro- und
Dienstleistungsflächen sind in erster Linie Tiefgaragen,
Garagengeschossen oder
in die Planung integrierte Parkhäuser zu erwarten. Die
Festsetzungen der Baugebiete sind entsprechend getroffen. |