Politik und Stadtentwicklung in Duisburg
Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und Umwelt sowie BV Mitte zur Duisburger Freiheit

Freitag, 17. Juni 2011 ab 15 Uhr im großen Ratsaal
TOP

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

 

Ausschuss Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr

 

Bezirksvertretung Mitte 

 

Umweltaussschuss

Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namensänderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel - "Entwicklungsfläche
südlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

Zentraler Grünbereich
Die Verschiebung und Konzentration der Baufelder an die Ränder des Gebiets,
die dort auch den Lärmschutz bilden, schafft einen Innenbereich, der als Parkanlage
eine grüne Oase in der Innenstadt bildet. Bestandteil des Parks können
Wasserflächen werden, die neben der gestalterischen Aufwertung und stadtklimatischen Verbesserung auch die wesentliche Funktion im
Regenwassermanagement aufnehmen könnten.
Der Park wird innerhalb der Quartiere in Abhängigkeit mit den Nutzungsinhalten
einen jeweils differenzierten Charakter haben.
Eingeleitet wird er durch städtische Platzflächen im Bereich des Bahnhofs (außerhalb
des Bebauungsplans). Die Überbrückung der Koloniestraße für die Geh-
/Radwegachse mittels einer architektonisch anspruchsvollen Brücke bildet den
Auftakt in den inneren Park der Duisburger Freiheit. Die Brücke hat eine definierte
Lage, die im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1170 aufgenommen
wird.
Im mittleren Quartier entsteht als Freiraum für umgebende Bürostrukturen der
„Centralpark“, der auch ein Anziehungspunkt für die angrenzenden Stadtteile
Hochfeld und Dellviertel werden soll.
Der städtebauliche Entwurf sieht innerhalb der Grünfläche Wasserflächen vor,
deren Ausgestaltung zusammen mit anderen Durchführungsregelungen in einem
städtebaulichen Vertrag mit den Flächeneigentümern geregelt und daher nicht
festgesetzt werden. In der Entwurfsidee ist die Wasserachse der Wasserspeicher
des Regenwassermanagements mit einer strengen, geradlinigen architektonischen
Kante und Promenade sowie einem freien Ufer mit Ufersaum und Strauch- bzw.
Gehölzstreifen. Die Wasserachse geht über in die begrünte Stellplatzanlage
für das Möbelzentrum. Der Stellplatz wird intensiv mit Bäumen bepflanzt und mit
Grünstreifen gegliedert. Die Rad-/Fußweg-Achse läuft in einem durch Baumreihen
eingefasstes Grünband und weitet sich dann im Süden zu einem weitläufigen
Park mit einem See für die Regenwasserspeicherung der Dachflächenwässer
des Möbeleinrichtungszentrums auf.
Attraktive Wegeverbindungen verknüpfen den Park unter der A 59 hindurch mit
dem Grünzug zum Rhein über die Düsseldorfer Straße und durch einen Tunnel
unter der Bahn zum Sternbuschweg sowie weiter in Richtung Sportpark.
Unter der A 59 wird eine größere Skateranlage angelegt, die den Ersatz für eine am Bahnhof entfallende Einrichtung bildet.

 

Gedenkstätte Loveparade-Katastrophe
Die Karl-Lehr-Straße wird im Bereich zwischen der grünen Achse mit der Wegeverbindung und der Autobahn A 59 weit geöffnet. Hier ist auch eine Rampe für
Fußgänger und Radfahrer zur Verknüpfung vorgesehen. Der Parkbereich bietet
auch den Raum für die Unterbringung eines Erinnerungsorts an die Opfer der
Loveparade-Katastrophe. Der Originalort des Unglücks ist nicht erhaltbar.

Die Tunnelstrecke und die bestehende Rampe/Treppe von der Karl-Lehr-Straße aus
ist mit dem Gesamtkonzept der Planungen zur Duisburger Freiheit nicht in Einklang
zu bringen. Die große innere Grünstruktur mit der Haupterschließung kann
nicht realisiert werden, wenn der Topografiesprung der Rampe an der Karl-Lehr-
Straße nicht beseitigt wird. Eine Verschiebung der Grünfläche und der Erschließung
geht nur bei Verzicht auf die jetzt geplanten Baufelder. Damit ist aber der
Grundgedanke des gesamten Konzepts der Duisburger Freiheit nicht mehr umsetzbar.
Aus diesen Gründen wird eine vom Ort des Unglücks abgelöste Gedenkstätte
ermöglicht. Ort, Art und Form wird mit den Betroffenen abgestimmt.

Bau- und Nutzungsstruktur
Das Entwicklungsgebiet kann in seiner Nutzungsstruktur und von seiner städtebaulichen Qualität her als Teil der Innenstadt definiert werden. Dieses prägt auch die bauliche Ausformung und die Dichte, die hier zu erreichen ist. In Anlehnung
an ein innerstädtisches Kerngebiet ist von höherer Ausnutzung in der Überbauung
und der Gebäudehöhe innerhalb der Baugebiete auszugehen, denen die
großzügige Freiraumqualität des Parks gegenüber steht. Stadträumliche Wirkung
sowie Lärmschutz zu Bahn und Autobahn lassen sich ebenfalls nur durch Verdichtung
und Höhe der Baukörper erreichen.
Die Baustruktur der Büro- und Dienstleistungsbebauung bildet entlang der Autobahn
mit 6 Geschossen einen geschlossenen Rücken. Angrenzend an die Anschlussstelle
steigt die Bebauung für ein markantes Einzelgebäude (z.B. Hotel)
bis auf eine Höhe von 12 bis 18 Geschossen. Zum Park wird das Baufeld durch
5-geschossige Punkthäuser ergänzt.
Der im Süden vorgesehene Möbelmitnahmemarkt nimmt die Bauflucht und mit
ca. 17 m Höhe das Bauvolumen der Bürobebauung entlang der Autobahn auf.
Die Baustruktur des östlichen Baugebiets ist ähnlich aufgebaut, der höhere Rücken
zur Bahn weist 4 bis 5 Geschosse auf. Hier ist die niedrigere punktförmige
Parkrandbebauung an der Wasserachse 4 Geschosse hoch.
Das angrenzende Möbeleinrichtungszentrum hat eine Höhe von bis zu 22 m.
Die Dichte innerhalb der Büro- und Dienstleistungsgebiete wird bei innenstadttypischen
Werten für die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 liegen. Durch den hohen
Freiflächenanteil im Park wird sich jedoch der durchschnittliche Ausnutzungsgrad
im gesamten Entwicklungsbereich deutlich reduzieren und unter den Vergleichswerten
anderer Quartiere liegen.
Die Geschossflächenzahl liegt zwischen 1,8 für die östlichen Baugebiete und
1,66 für das westliche Quartier (SO 4.1). Für den zur städtebaulichen Betonung
gewünschten Hochpunkt an der Anschlussstelle Zentrum ist eine entsprechende
Anhebung auf bis zu 3,36 vorgesehen.
Die bereits beschriebene Struktur der höheren und dichteren Bauten an den
Rändern und des inneren Freiraums hat erhebliche Vorteile für die Stadtökologie.
Das langgestreckte grüne Band in Nord-Süd-Richtung wird als Durchlüftungsschneise
in Ergänzung der südlichen Grünbereiche bis zur Innenstadt wirken.
Das einzelne höhere Gebäude an der A 59 könnte durch eine entsprechend optimierte
Form für Verwirbelung sorgen und damit die Belüftung verbessern.
Die weitgehend geschlossenen Bauzeilen wirken als Lärm- und Luftschadstoffpuffer
zwischen den Quellen Autobahn und Bahnstrecke für den Park aber auch
als jeweilige Abschirmung für die angrenzenden Wohnquartiere in Hochfeld und
im Dellviertel, die so nicht mehr von beiden Lärmquellen belastet werden.
Durch die Höhenstaffelung der Baukörper, hoch zur Autobahn, niedriger zum
Park, wird die Besonnung des Parks verbessert und die Belüftung der Baublöcke
so gestaltet, dass kaum belastete Luft von der Autobahn in die Innenhöfe einströmt.

1. Nördlicher Bereich- vom Hbf nach Süden in Richtung Karl-Lehr-Straße

2. Mittler Bereich rund um den Karl-Lehr-Straßentunnel

3. Bereich südlich der Karl-Lehr-Straße bis Grunewald /Sternbuschweb mit Fuß- und Radweg zum Sportpark sowie der neuen Skateranlage


Innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans werden (ohne den Bereich am
Bahnhof) folgende Nutzungsgrößen vorgesehen:
− Büro- und Dienstleistungsbereich östlich ca. 58.500 m² BGF
− Büro- und Dienstleistungsbereich westlich ca. 36.000 m² BGF
− Möbeleinrichtungszentrum ca. 80.000 m² BGF
Nach bisherigem Kenntnisstand werden diese Flächen durch ca. 56.000 m² BGF
im angrenzenden Quartier am Bahnhof (Bebauungsplan Nr. 1170) ergänzt.
Die Büro- und Dienstleistungsnutzungen sollen durch Nutzungsergänzungen zu
einem lebendigen und strukturreichen Stadtquartier entwickelt werden. Gastronomie,
Hotelnutzungen und private Infrastruktur wie Kindertagesstätte für Kinder
von Beschäftigten, medizinische Versorgung u. Ä. sind vorgesehen und möglich.
Auch (begrenzt) Wohnen für Betriebsinhaber und Bereitschaftspersonal ist möglich.
Allgemeines Wohnen wird wegen der hohen Lärmbelastungen allerdings
ausgeschlossen. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs der Innenstadt
ist es erforderlich, Einzelhandel innerhalb des Büro- und Dienstleistungszentrums
nicht zuzulassen. Lediglich innerhalb des Sondergebiets des großflächigen Einzelhandels wird der Möbeleinzelhandel (nicht zentrenrelevant) und die zugehörigen
Randsortimente mit Größeneinschränkungen ermöglicht.

Öffentliche Grünflächen
Die Parkachse von der Koloniestraße bis zur Düsseldorfer Straße und unter der Bahn hindurch bis zum Sternbuschweg wird als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Wesentlicher Bestandteil des Parks
ist die Fuß- und Radwegeverbindung, die durch unterschiedliche Bepflanzungsthemen
begleitet wird. In die Parkfläche integriert und deren wesentliches Gestaltungselement
sind die große Wasserfläche an den Bürogebäuden und der See im Süden. Diese sind sowohl Gestaltungselemente aber auch Teile des Regenwassermanagements.
Da aber nur eine sehr geringe Schwankung des Wasserspiegels vorgesehen ist (ca. 0,1 m), wird diese Funktion optisch nicht wahrgenommen.
An der östlichen Seite des Wasserbeckens verläuft eine geradlinige Promenade, die sich entlang der Möbelhäuser fortsetzt. An der Uferzone der großen Wasserachse und um den südlichen Speichersee sind Aufenthaltsbereiche vorgesehen mit Liegeflächen und freien Spielbereichen.
Bestandteil der Parkanlage sind vielfältige Gehölz- und Baumpflanzungen, die durch den Grundstückseigentümer und Investor der Baugebiete durchgeführt werden.

Innerhalb der Grünflächen werden keine abgegrenzten Kinderspielplätze angelegt,
der Park soll vielfältige Freiflächen für freies, informelles Spielen statt angelegter
Kinderspielplätze bieten. Unter der A 59 (Grunewaldbrücke) wird eine Skater-
Anlage als Ersatz für die am Bahnhof entfallende Anlage errichtet.
Hierbei
handelt es sich nicht um einen klassischen Kinderspielplatz, daher wurde auf eine
entsprechende differenzierte Festsetzung verzichtet. Die Anlage liegt von
schützenswerter Bebauung an der Düsseldorfer Straße ausreichend entfernt,
Lärmbelastungen sind nicht zu befürchten.
Die Wegeverbindung unter der Bahn hindurch bindet die dort entstandene Bouleanlage mit Gastronomie ein und schafft den Lückenschluss zum Sportpark, wenn auch noch der Sternbuschwerg zu überqueren ist. Ebenso ist die
Verbindung nach Westen zum Rhein über die Düsseldorfer Straße gesichert.

Bestandteil der öffentlichen Grünfläche kann und soll im Bereich an der Karl-Lehr-Straße eine Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade-Katastrophe werden. Über Art und Form ist noch keine Festlegung getroffen, hierzu erfolgen auch Abstimmungen mit den Betroffenen, ein direkter räumlicher Bezug zum Unglücksort sollte gewahrt bleiben. Die Unglücksstätte selbst, die ehemalige Rampe von der Karl-Lehr-Straße auf das Güterbahnhofsgelände, wird nicht erhalten, da dieses mit dem gesamten Planungskonzept nicht vereinbar ist .Weiter gehende Festsetzungen sind in der Bauleitplanung nicht möglich, die festgesetzte öffentliche Grünfläche Parkanlage bietet aber ausreichende Freiheit in der Ausgestaltung der Gedenkstätte.

Private Grünflächen
Die Abstandsflächen zwischen der östlichen Erschließungsstraße und der Bahnanlage
sowie zwischen der Planstraße und der A 59 sind als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Abstandsgrün“ festgesetzt.

Flächen für Sport- und Spielanlagen
Die vorhandene und genehmigte Sportanlage am Sternbuschweg (Bouleanlage
mit Gastronomie/Vereinsheim) ist als Fläche für Sport- und Spielanlagen festgesetzt.
Dieses entspricht der tatsächlich ausgeübten Nutzung. Innerhalb dieser Fläche sind dem Nutzungszweck entsprechende bauliche Anlagen oder untergeordnete
Hochbauten möglich bzw. sind bereits vorhanden und haben Bestandsschutz.
Öffentliche Verkehrsflächen
Als öffentliche Verkehrsflächen sind die Autobahn A 59 im Bereich der neuen
Anschlussstelle Hochfeld
dargestellt. Ergänzend erfolgt die Festlegung des
Gehwegs am Sternbuschweg, um hier die Anschlüsse der Fußwege insgesamt
sicherzustellen. Die Karl-Lehr-Straße ist im Bereich der geöffneten Tunnelstrecken
als Verkehrsfläche festgesetzt, im Tunnelbereich ist die Lage unter den
Baugebieten dargestellt. Ebenfalls öffentliche Verkehrsfläche wird das neue Erschließungssystem, bestehend aus der Haupterschließungsstraße (Planstraße A)
von der Düsseldorfer Straße über den Kreisverkehr an der Anschlussstelle Hochfeld
bis zum Knoten der Anschlussstelle Zentrum sowie den Planstraßen B bis E.

Die Erschließung der Möbelhäuser einschließlich der Anlieferung und der Stellplätze
ist privat und Bestandteil der Baugebiete.
Innerhalb der öffentlichen Baufelder der Büro-/Dienstleistungsbebauung sind
Stichwege vorgesehen, die ebenfalls privat bleiben sollen.
Für die östliche Erschließungsstraße wird durch Ausnutzen eines Teils einer vorhandenen
ehemaligen Bahnbrücke eine Verbindung in das Quartier südlich des
Hauptbahnhofs möglich. Notwendigkeit und Form werden erst aus den Inhalten
des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 1170 entstehen, im Bebauungsplan
1129 erfolgt lediglich die Flächensicherung.
Die Bemessung aller Verkehrsflächen, der Straßenquerschnitte und der Knotenpunktgestaltung erfolgt auf Grundlage einer verkehrstechnischen Untersuchung.
Hierzu wurde aufgrund der zukünftigen Nutzungen, Nutzflächen und Beschäftigtenzahlen eine Verkehrsannahme getroffen, die in ein Verkehrsmodell
eingerechnet werden. Die Zahlen sind auch die Grundlage für die Verkehrslärmbetrachtung.
Die Geh-/Radwegachse ist als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.

Parkplätze/Stellplätze
Innerhalb der Straßenquerschnitte bestehen Möglichkeiten die erforderlichen öffentlichen Parkflächen zu berücksichtigen.
Private Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Kunden sind in den Baugebieten
nachzuweisen.
Für die Möbelhäuser erfolgt das über eine Stellplatzanlage. Für die Büro- und
Dienstleistungsflächen sind in erster Linie Tiefgaragen, Garagengeschossen oder
in die Planung integrierte Parkhäuser zu erwarten. Die Festsetzungen der Baugebiete sind entsprechend getroffen.

 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

 

Bezirksvertretung Mitte 

 

Umweltausschuss 

2. Sondersitzung Duisburger Freiheit: Do. 26. Mai - 18:00 im großen Ratsaal
BV-Mitte stellt erneut Planungen vor und ließ Bürgerfragen zu
Duisburg, 26. Mai 2011 -Öffentlicher Teil - Von Harald Jeschke

 

Beschlussvorlagen  

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte -
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der FNP-Änderung Nr. 5.30 I B - Innenstadt -
2. Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte
 -  einstimmig beschlossen

1. Räumlicher Geltungsbereich und derzeitige Nutzung
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1170 – Dellviertel – „Duisburger Freiheit
Nord“ wird im Norden begrenzt durch den Hauptbahnhof, im Osten durch die Bahngleise,
im Süden durch die Koloniestraße und im Westen durch die westliche Grenze
der Autobahn A 59.
Im Plangebiet befinden sich neben der Trasse der A 59 mit ihrer Anschlussstelle
Zentrum (Kolonie-/ Mercatorstraße) ein Bürogebäude mit zugehörigen Stellplatzanlagen
sowie ein öffentlicher Parkplatz. Zum Plangebiet gehören außerdem brachliegende
Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs mit einigen teilweise noch genutzten
Nebengebäuden.
2. Anlass der Planung / Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Duisburg hat die Zielrichtung für die weitere Entwicklung der Innenstadt
Duisburgs mit dem Masterplan Innenstadt des Büros Foster + Partners, London,
erarbeiten lassen, welcher 2007 durch den Rat der Stadt beschlossen wurde.
Für die direkt an die Innenstadt angrenzenden brachliegenden Flächen des ehemaligen
Güterbahnhofs ist im Anschluss daran 2009 ein Masterplan unter der Dachmarke
„Duisburger Freiheit“ vorgelegt worden. Der Begriff „Duisburger Freiheit“
transportiert die inhaltlichen Visionen und Bausteine der angestrebten Stadtentwicklung.
Mit seinen für die Region und das Land Nordrhein-Westfalen einzigartigen Lagequalitäten,
− der höchsten regionalen Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und ÖPNV,
− der direkten Autobahnanbindung sowie
− der geringen Entfernung zum Flughafen Düsseldorf und
− der Lage im unmittelbaren Eingangsbereich zur Duisburger Innenstadt
wird die städtebauliche und architektonisch hochwertige Entwicklung dieses Areals
die Bedeutung Duisburgs als Dienstleistungsstandort am Niederrhein nachhaltig
stärken können.
Die Entwicklungsfläche „Duisburger Freiheit“ wird durch den vorliegenden Bebauungsplan
Nr. 1170 – Dellviertel – „Duisburger Freiheit Nord“ und durch den Bebauungsplan
1129 – Dellviertel „Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs“ planungsrechtlich
umgesetzt.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 1170 – Dellviertel – „Duisburger Freiheit Nord“ handelt
es sich um die südliche Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 1009 C, die zur Vereinfachung
der Planverfahren abgeteilt und in ein eigenes Bebauungsplanverfahren
überführt wird. Ziel des Bebauungsplanes ist es, hochwertige Einzelhandels- und
Dienstleistungsnutzungen zu realisieren, welche diesen Standort mit seinen herausragenden
Lagequalitäten (Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und ÖPNV, Lage
im unmittelbaren Eingangsbereich zur Duisburger Innenstadt) benötigen und in optimaler
Weise nutzen, um damit die regionale Bedeutung Duisburgs als Einzelhandels-
und Dienstleistungsstandort nachhaltig zu stärken.
Seite 4
3. Planungsrechtliche Voraussetzungen
3.1 Derzeitiges Planungsrecht
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1170 - Dellviertel - „Duisburger Freiheit Nord“
unterliegen einige Flächen dem Fachplanungsvorbehalt der Planfeststellung zur
A 59. Die übrigen Flächen sind z. Zt. noch dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt
unterworfen. Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wurde im Dezember 2010 beantragt und wird
zeitnah erwartet.
3.2 Flächennutzungsplan
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplans entsprechen zum Teil nicht den
bisherigen Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan
stellt für den Planbereich des Bebauungsplans Nr. 1170 - Dellviertel -
„Duisburger Freiheit Nord“ Flächen für Bahnanlagen und für den Gemeinbedarf sowie
Verkehrsflächen dar. Daher wird der Flächennutzungsplan entweder im Wege
der Berichtigung - bei Anwendung des § 13a BauGB-Verfahrens - angepasst oder
im auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren entsprechend geändert.
Für ein ggf. durchzuführendes Änderungsverfahren ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Bebauungsplan Nr. 1170 - Dellviertel - Duisburger Freiheit Nord
Flächennutzungsplanänderung Nr. 5.54 - Innenstadt -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
 einstimmig beschlossen

Bürgerfragen gab es zum Neudorfer Bereich der Kreuzung in die Einfahrt des Tunnels Koloniestraße von der Neuen Fruchstraße bzw. der Koloniestraße. Ob und wie die Verkehrsflüsse hier schon berücksichtigt werden bzw. wie hoch man das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen einschätze und wie dem erhöhten Lärmaufkommen begegnet wird.

Christoph Hölters vom Planungsamt meinte, dass hier die neue Situation nach der Fertigstellung untersucht werden müsse, um dann über Maßnahmen nachdenken zu können.

Eine weiter Frage gab es zum Denkmalschutz des Südflügels des Hauptbahnhofs, da in diesem Bereich der Abriss angedacht sei und im Umfeld ein höheres Parkhaus sowie bis zu 7-geschossige Bauten vorgesehen sind.

Christoph Hölters wies darauf hin, dass hier lediglich ein Vorentwurf vorliegt. Erst wenn konkrete Bauplanungen die einen Abriss beinhalten würden, könne man dies mit der Denkmalbehörde angehen.

Ausgangssituation
Nach der Aufgabe des Güterbahnhofes im Bereich zwischen Hauptbahnhof im Norden und
Sternbuschweg im Süden konnten - aufgrund sich ändernder städtebaulicher Zielvorstellungen
– bislang verschiedene Verfahren zur Reaktivierung der Fläche nicht zum Abschluss
gebracht werden. Lediglich im Bereich der Mercatorstraße, nördlich der Koloniestraße, wurde der Bebauungsplan 1009 A zur Rechtskraft gebracht.
Für einen Bereich zwischen Landfermannstraße, der Neudorfer Straße, der östlichen Grenze der Bahnanlagen, der Koloniestraße und der westlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 1009 A – Dellviertel – hat der Rat der Stadt 16.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1009 C – Dellviertel/Duissern/Neudorf Nord – Hauptbahnhof und Umfeld sowie der dementsprechenden FNP-Änderung 5.30 I C – Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord beschlossen.
Der 2009 vorgelegten Masterplan für die ca. 40 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes untergliedert den Entwicklungsbereich „Duisburger Freiheit“ in drei Quartiere.
Verbindendes Element stellt ein durchgängiger Grünzug einschließlich einer Fuß- und Radwegeachse dar. Den drei Quartieren werden unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte zugewiesen. Für den Bereich nördlich der Koloniestraße und südlich des Bahnhofsgebäudes (Quartier 1) ist die Realisierung eines hochwertigen Büro- und Dienstleistungsparks mit optionalen Wohn- und qualitätsvollen Einzelhandelsergänzungen vorgesehen.
Das im o.g. Masterplan als Quartier 1 bezeichnete Gebiet entspricht einem ca. 60.000 m²
großen Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1009 C - Dellviertel/
Duissern/Neudorf Nord – Hauptbahnhof und Umfeld und ist strukturell geprägt durch die
ehemalige Bahnnutzung; heutige Brachflächen sowie einige teilgenutzte Bürogebäude. Auf
dem Gelände befinden sich ein öffentlicher Parkplatz, Bürogebäude mit zugehöriger Stellplatzanlage sowie die Trasse der A 59 mit ihrer Anschlussstelle Zentrum.

Auf Bestreben der Haupteigentümerin der Fläche zwischen dem Hauptbahnhof im Norden, den Bahngleisen im Osten, der Koloniestraße im Süden und einschließlich der Autobahn A 59 im Westen, der „aurelis“ soll dieser Bereich nun im Sinne des Masterplan städtebaulich entwickelt werden.

Für den darüber hinausgehenden Bereich des bebauungsplanes Nr. 1009 C - Dellviertel/Duissern/Neudorf Nord – Hauptbahnhof und Umfeld liegen derzeit keine konkreten Planungsabsichten vor. Mit dem Ziel, eine angemessen einheitliche und nachvollziehbare
Planung sicherzustellen, soll für den Bereich des aktuellen Vorhabens – Duisburger
Freiheit Nord – ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 1170 - Dellviertel – Duisburger Freiheit Nord.
Über die Ausarbeitung der Planungen wurde zwischen der Stadt Duisburg und der Eigentümerin eines Großteils des Plangebietes, der „aurelis“ Real Estate GmbH & Co. KG   im März 2011 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Investor hat das
Planungsbüro Planquadrat Dortmund mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes
und der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt. Dieses Büro führt das Verfahren in
enger Abstimmung mit der Stadt Duisburg durch.

Weitere Verfahrensschritte
Von der Bezirksvertretung Mitte wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zugleich die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durchgeführt.
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des beigefügten städtebaulichen Entwurfes erläutert. Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung
und Auswertung der Bezirksvertretung Mitte, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt der formale Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1170 – Dellviertel – Duisburger Freiheit Nord.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist der überwiegende Bereich als „Fläche für
Bahnanlagen“, ein kleinerer Bereich im Südwesten des Plangebietes als  „Gemeinbedarfsfläche - öffentliche Verwaltung“ sowie die angrenzenden Verkehrsflächen als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße bzw. Autobahn dargestellt.
Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird der aktualisierten städtebaulichen Zielsetzung unter der Bezeichnung 5.54 – Innenstadt – angepasst. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird über die Art des Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes entschieden.

Die SPD-Spitze um den stellvertretenden Bezirksbürgermeister Reiner Meyer (links) und Dr. Lothar Tacke.

Christoph Hölters (links) vom Planungsamt der Stadt - demnächst Planungsdezernent der Stadt Neuss - im Gespräch mit Bezirksamtsleiter Mitte Wolfgang Komorowski


Bürgerbeteiligung

Duisburger Freiheit – BV-Mitte stellt Planungen vor und ließ Bürgerfragen zu
Duisburg, 14. April 2011 - Heute fand ab 18 Uhr im Rathaus im Ratssitzungssaal 100 ein Termin zur Bürgerbeteiligung statt. Ziel und Zweck des Planentwurfs ist es, die ehemaligen Bahnflächen südlich des Hauptbahnhofs zu einem neuen innenstadtnahen, regional bedeutsamen und hochwertigen Stadtquartier mit einem qualitativ anspruchsvollem Angebot an Arbeitsplätzen (Büro) sowie einem Einrichtungszentrum für die Stadt Duisburg zu entwickeln.
Die Meinung vieler Bürger war im Grund mehrheitlich eindeutig: Das kann man ja nur begrüßen. Aber wird das auch umgesetzt? 

Details zum Projekt Bürgerpark und den auf dem Gelände geplanten Häusern wurden von Landschaftsarchitekt Karl-Heinz Danielzik und von Krieger Mitarbeiterin Edda Metz-Lamade vorgestellt. Es ging um Energieeffizienz, das Heizen mit Pellets, den Seen und dem Hafen- und Strandcharakter der Wasserflächen sowie das Auffangen von Regenwasser.

Die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan 1129 sowie die Flächennutzungsplanänderung Nr.5.52 - Mitte - wurde von der Bezirksvertretung Mitte einstimmig verabschiedet. Auch der ehemalige Bezirksbürgermeister - früher hieß das noch Vorsitzender - Kurt Müller (SPD) machte keinen Hehl aus seiner uneingeschränkten Zustimmung So weit zum einfachen Teil der öffentlichen Sitzung mit Bürgeranhörung.

Unter der Aufforderung, dass die Besucher anschließend die Möglichkeit haben, sich zu dem Plan zu äußern, kam es mehr als eine Stunde lang zu rund zwei Dutzend Fragen, fast die Hälfte davon wurde zur Loveparade-Tragödie bzw. zum Gedenken der Opfer im Bereich der Fläche gestellt.

Was passiert mit der Rampe? Kann die Treppe als Gedenkstätte bleiben bzw. genutzt werden? Ist es möglich, ähnlich der geplanten 40 bis 45 Meter hohen Werbetafel auch so einen Tafel für die Opfer und zum Gedenken an diesem Ort anzubringen?. Warum wird der Tunnel Karl-Lehr-Straße nicht erweitert? So in diesem Bereich waren die Fragen angesiedelt und die Planungsamts-Vertreter sowie die Spezialisten aus dem Hause Krieger und auch Kurt Krieger selbst wurden dabei nicht ausgeschlossen.

"Es scheint so, dass der Bürgerkreis Gedenken zu sehr von der Verwaltung dominiert wird", meinte eine Neudorferin. Martin Linne  vom Planungsamt der Stadt bemühte sich, diesen sehr sensiblen Bereich in angemessener Form zu beantworten um zum betont sachlichen Umgangston zu finden. Er stellte klar dass im Bürgerkreis Gedenken viele Bürger aus sehr unterschiedliche Bereichen an den Sitzungen des Kreises teilnehmen und natürlich einige Verwaltungsmitarbeiter dabei sind, aber keinesfalls  dominierend. Er wies auch darauf hin, dass die Rampe bei der Sanierung der jetzigen Brache auch nicht mehr existieren würde, dass in der Nähe der Unglücksstätte vieles möglich wäre.

Fragen und Antworten zum gesamten Vorhaben:
Ist im Gelände wohnen geplant? Antwort: Nein

Ist eine Mehrzweckhalle im Bereich denkbar? Antwort: Grundsätzliche ist alles möglich, eine Finanzierung durch die Stadt allerdings nicht.

Könnte ein Hotel angesiedelt werden? Antwort: Vielleicht, wenn es Investoren gibt.

Was ist mit dem Schießstand? Da antwortet Kurt Krieger glasklar: "Wir haben seit einem Jahr versucht die Kreisjägerschaft als gewerblichen Mieter dazu zu bringen, die eine Tonne an Blei zu entsorgen. Da gab es keinerlei Gesprächsbereitschaft und bei uns nun auch nicht mehr." Das wollte die anwesende Geschäftsführerin der Kreisjägerschaft Monika Gasser-Westenberger so nicht stehen lassen. Die Kreisjägerschaft hätte sich sehr wohl bemüht.

Die Frage aus der Bürgerschaft, ob man den nicht an der Realität vorbei rede, wenn Herr Krieger ja wegen Ostermann-Ansiedlung gar nicht investieren will blieb unbeantwortet.

Wenn alle formaljuristischen Hürden mit Aufstellungsbeschlüssen, Bürgeranhörungen und Detailplanungen geklärt werden können, "dann könnte ich mir eine Fertigstellung so Ende August 2013 vorstellen" sagte Kurt Krieger.


Kurt Krieger (links) und Planungsamtsleiter Martin Linne

Der Entwurf kann vom 7. bis zum 13. April im Bezirksamt Mitte auf dem Sonnenwall 73-75 (in Zimmer 417 jeweils von 8 bis 16 Uhr), im Internet unter www.duisburg.de/stadtentwicklung, Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung“, oder eine Stunde vor Beginn der Sitzung im Tagungsraum eingesehen werden.

Beschlussvorlagen - einstimmig beschlossen
1 a) Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs"
  b) Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte
   - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit



Ausgangssituation Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.12.2008 zur Umsetzung der Masterplanung „Duisburger Freiheit“ den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1129 – Dellviertel – „Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs“ (DS 08-2135) gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1129 – Dellviertel – „Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs“ wird begrenzt durch die Koloniestraße im Norden, durch die westliche Grenze der Bahnanlagen im Osten, den Sternbuschweg im Süden und durch die westliche Grenze der Trasse der A 59.


Ein Übersichtsplan aus dem der Bereich des Bebauungsplanes ersichtlich wird, ist der Vorlage beigefügt. Die derzeitigen Nutzungen sind im Wesentlichen die Brachflächen des ehemaligen Güterbahnhofs und die Trasse der A 59 mit ihren Anschlussstellen im Bereich des Anschlusses Zentrum (Kolonie- und Mercatorstraße) sowie im Bereich des Anschlusses Hochfeld (Düsseldorfer Straße). An der Anschlussstelle Zentrum befindet sich an der Koloniestraße ein Bürogebäude, an der Mercatorstraße besteht eine Tankstelle und ein Bürogebäude.

Ziel des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1129 – Dellviertel – ist es, für den Bereich südlich der Koloniestraße bis zur Düsseldorfer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen Flächen des Güterbahnhofs zu einem exponierten Büro- und Dienstleistungsstandort mit ergänzenden Komplementärnutzungen zu schaffen. Der Bereich südlich der Koloniestraße soll dabei im nördlichen Teil als Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt werden.


Zur Vermeidung einer monotonen Nutzungsstruktur sind hier Komplementärnutzungen wie Hotel, Gastronomie und kulturelle Einrichtungen zu integrieren. Seite 3 Drucksache-Nr. 11-0547 Datum 30.03.2011 Der Bereich bis zur Düsseldorfer Straße bietet das Potenzial für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen. Die Ansiedlung eines Möbeleinrichtungszentrums einschließlich der Logistik ist geplant. Investor der Planungsmaßnahme ist die Fa. Krieger, der das Möbeleinrichtungszentrum, die Dienstleistungsnutzungen und das städtebauliche Grundkonzept umsetzen will. Das städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan wurde aus dem Masterplan „Duisburger Freiheit“ weiter entwickelt.

Der Investor hat das Planungsbüro ASS Architektur Stadtplanung Stadtentwicklung mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt. Dieses Büro führt das Verfahren in enger Abstimmung mit der Stadt Duisburg durch. Weitere Verfahrensschritte Von der Bezirksvertretung Mitte wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zugleich die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durchgeführt. Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des beigefügten städtebaulichen Entwurfes erläutert. Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung der Bezirksvertretung Mitte, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Umweltausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. ⇒ Hinweis Im Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist der Bereich im Wesentlichen als „Flächen für Bahnanlagen und Verkehrsflächen“ dargestellt.

Entsprechend der aktualisierten städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1129 erfolgt die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg für diesen Bereich gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 – Mitte. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich der Flächennutzungsplan-Änderung ersichtlich ist, für den der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss noch fassen muss, ist der Vorlage beigefügt. Anlagen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1129 Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 Städtebaulicher Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs"

Städtebauliches Konzept „Duisburger Freiheit“
Städtebauliche Struktur Die Stadt Duisburg verfügt mit dem ehemaligen Güterbahnhof über einen rund 40 ha großen Entwicklungsbereich mit bester Lage mitten in der Innenstadt. Die Position direkt am Hauptbahnhof und der Autobahn stellt eine hervorragende Erschließungsgrundlage dar, die jedoch auch Immissionsprobleme mit sich bringt. Die homogene Nutzung als Bahnanlage wirkte in der Vergangenheit als Barriere und verhinderte die Verknüpfung der Stadtteile Duissern, Neudorf und Dellviertel.
Der Mai 2009 vorgelegte Masterplan des Büros Foster + Partners hatte, in Ergänzung zum Masterplan Innenstadt aus dem Jahr 2007, als Hauptaufgabe die Integration in das Stadtgefüge zu leisten und hat dafür das Bild „Rückeroberung des Lebensraums Stadt“ geprägt. Leitidee ist ein grünes Rückgrat durch eine zentrale, das Gebiet von Nord nach Süd durchlaufende Grünstruktur. Diese neu geschaffene „innere“ Qualität bildet die Grundlage für eine hochwertige Nutzungsstruktur, da dadurch die ungünstigen äußeren Einflüsse (Lärm, Luftbelastung) der umgebenden Verkehrsbänder eine Kompensation erfahren und ein neues attraktives Umfeld entsteht. Diese Grundidee ist als Basis in den aktuellen städtebaulichen Entwurf übernommen.

Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität für die zukünftigen Nutzer gelingt es aber auch, die Vernetzung der umliegenden Stadtquartiere zu stärken. Diese Vernetzungen erfolgen durch die Straßenverbindungen Kolonie-/Mercatorstraße sowie die Fußwegeverbindungen an den Bahnhofsvorplatz, die Koloniestraße, die Mercatorstraße, die Karl-Lehr-Straße und an den Sternbuschweg. Durch den Rückbau einiger Tunnelstrecken und den Neubau von Brücken werden diese Anbindungen insbesondere für Fußgänger/Radfahrer wesentlich attraktiver. Die zentrale Grünachse ist wichtiges Bindeglied der Konzeption „Grüner Ring“ und der Verbindung zwischen Innenstadt und dem Rhein sowie des Sportparks.
Der inneren Grünfläche stehen zwei äußere Baugebiete zur Seite, die die notwendigen städtebaulichen Abgrenzungen durch definierte Baufluchten zu den Verkehrsbändern darstellen und sich gleichzeitig nach innen zum Park hin öffnen können. Das Möbelzentrum nimmt die Raumkanten der Bauquartiere auf. Es bildet zusammen mit der Dienstleistungsbebauung das neue Eingangstor der Stadt und prägt ein Symbol des Image- und Strukturwandels. Das gewählte Erschließungskonzept beruht auf den Vorgaben der Planfeststellung zur Autobahn A 59 und den feststehenden Verknüpfungsmöglichkeiten Koloniestraße und Düsseldorfer Straße.
Es orientiert sich an der Grundstruktur des „freien“ Innenraums und erstreckt sich daher parallel zu den Baugebieten. Ziel der Erschließung ist es, die Freiraumqualität so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und zur positiven Adressenbildung der neuen Bauflächen beizutragen.
 Zentraler Grünbereich
Die Verschiebung und Konzentration der Baufelder an die Ränder des Gebiets, die dort auch den Lärmschutz bilden, schafft einen Innenbereich, der als Parkanlage eine grüne Oase in der Innenstadt bildet. Bestandteil des Parks ist eine Wasserfläche, die neben der gestalterischen Aufwertung und stadtklimatischen Verbesserung auch die wesentliche Funktion im Regenwassermanagement aufnehmen soll. Der Park wird innerhalb der Quartiere in Abhängigkeit mit den Nutzungsinhalten einen jeweils differenzierten Charakter haben.  Eingeleitet wird er durch städtische Platzflächen im Bereich des Bahnhofs (außerhalb des Bebauungsplans).
Die Überbrückung der Koloniestraße für die Geh-/Radwegachse mittels einer architektonisch anspruchsvollen Brücke bildet den Auftakt in den inneren Park. Im mittleren Quartier entsteht als Freiraum für umgebende Bürostrukturen ein „Centralpark“ mit starker Wasserachse, der auch ein Anziehungspunkt für die angrenzenden Stadtteile Hochfeld und Dellviertel werden soll. Die Wasserachse ist der Wasserspeicher des Regenwassermanagements mit einer strengen, geradlinigen architektonischen Kante und Promenade sowie einem freien Ufer mit Ufersaum (durch die wechselnden Wasserstände von ca. 0,5 m) und Strauch- bzw. Gehölzstreifen. Den südlichen Abschluss bildet die in den Park eingebettete, begrünte Stellplatzanlage für das Möbelzentrum.
Der Stellplatz wird intensiv mit Bäumen bepflanzt und mit Grünstreifen gegliedert. Die Rad-/Fußwegachse läuft in einem schmalen, durch Baumreihen eingefasstes Grünband und weitet sich dann im Süden zu einem weitläufigen Park mit einem See für die Regenwasserspeicherung der Dachflächenwässer des Möbelzentrums auf. Attraktive Wegeverbindungen verknüpfen den Park unter der A 59 hindurch mit dem Grünzug zum Rhein über die Düsseldorfer Straße und durch einen Tunnel zum Sternbuschweg sowie weiter in Richtung Wedau. Die Karl-Lehr-Straße wird im Bereich zwischen der grünen Achse mit der Wegeverbindung und der Autobahn A 59 weit geöffnet. Hier ist auch eine Rampe für Fußgänger und Radfahrer zur Verknüpfung vorgesehen.
Der Parkbereich bietet auch den Raum für die Unterbringung eines Erinnerungsorts an die Opfer der Loveparade. 4.3 Baustruktur Das Entwicklungsgebiet wird in seiner Nutzungsstruktur und von seiner städtebaulichen Qualität als Teil der Innenstadt definiert. Dieses prägt auch die bauliche Ausformung und die Dichte, die hier zu erreichen ist. Im Sinne eines innerstädtischen Kerngebiets ist von höherer Ausnutzung in der Überbauung und der Gebäudehöhe innerhalb der Baugebiete auszugehen, denen die großzügige Freiraumqualität des Parks gegenüber steht. Stadträumliche Wirkung sowie Lärmschutz zu Bahn und Autobahn lassen sich ebenfalls nur durch Verdichtung und Höhe der Baukörper erreichen. Die Baustruktur bildet entlang der Autobahn mit 6 Geschossen einen geschlossenen Rücken auch als Lärmschutz.
Angrenzend an die Anschlussstelle steigt die Bebauung für ein markantes Einzelgebäude bis auf eine Höhe von ca. 12 bis 16 Geschossen. Zum Park wird das Baufeld durch 5-geschossige Punkthäuser ergänzt. Der im Süden vorgesehene Möbelmitnahmemarkt nimmt die Bauflucht auf und entspricht mit ca. 15 bis 17 m Höhe den 6-geschossigen Bauten. Die Baustruktur des östlichen Baugebiets ist ähnlich aufgebaut, der höhere Rücken zur Bahn weist 5 Geschosse auf. Hier ist die niedrigere punktförmige Parkrandbebauung an der Wasserachse 4 Geschosse hoch. Das angrenzende Lager hat eine Höhe von 15 m, das Einrichtungszentrum erreicht ca. 20 m.
Die Dichte innerhalb der Büro- und Dienstleistungsgebiete wird bei innenstadttypischen Werten für die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und der Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 2,5 liegen. Durch den hohen Freiflächenanteil im Park wird sich jedoch der durchschnittliche Ausnutzungsgrad im gesamten Entwicklungsbereich deutlich reduzieren und unter den Vergleichswerten anderer Innenstadtquartiere liegen. Die bereits beschriebene Struktur der höheren und dichteren Bauten an den RänSeite 7 dern und des inneren Freiraums hat erhebliche Vorteile für die Stadtökologie. Das langgestreckte grüne Band in Nord-Süd-Richtung kann als Wind- und Kaltluftzone in Ergänzung der südlichen Grünbereiche bis zur Innenstadt wirken. Die Bauzeilen wirken als Lärm- und Luftschadstoffpuffer zwischen den Quellen Autobahn und Bahnstrecke für den Park aber auch als jeweilige Abschirmung für die angrenzenden Wohnquartiere in Hochfeld und im Dellviertel, die so nicht mehr von beiden Lärmquellen belastet werden.
Durch die Höhenstaffelung der Baukörper, hoch zur Autobahn, niedriger zum Park, wird die Besonnung des Parks verbessert und die Belüftung der Baublöcke so gestaltet, dass kaum belastete Luft von der Autobahn in die Innenhöfe einströmt. Innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans werden (ohne den Bereich am Bahnhof) folgende Nutzungsgrößen vorgesehen: 1.) Büro- und Dienstleistungsbereich östlich ca. 58.500 m² BGF 2.) Büro- und Dienstleistungsbereich westlich ca. 36.000 m² BGF 3.) Möbeleinrichtungszentrum ca. 80.000 m² BGF 4.) Bestandsumbau Koloniestraße ca. 29.000 m² BGF 5.) Baufeld Düsseldorfer Straße ca. 6.900 m² BGF Nach bisherigem Kenntnisstand werden diese Flächen durch ca. 56.000 m² BGF im Quartier am Bahnhof (Bebauungsplan 1009 C) ergänzt.

Erschließungskonzept
 Die Erschließungsplanung steht in engem Zusammenhang mit dem städtebaulichen Gefüge und den besonderen Funktionen der Erschließungsstraßen als markante öffentliche Räume. 5.1 Äußere Erschließung Die Bebauung der „Duisburger Freiheit“ ist an mehreren Punkten an das übergeordnete und überregionale Straßennetz angeschlossen: Über die Koloniestraße und den Bereich der neuen Anschlussstelle Duisburg-Zentrum wird sie an das städtische Straßennetz und die A59 angebunden.
Im Süden grenzt das Plangebiet an die Anschlussstelle Duisburg-Hochfeld an. An dieser Stelle ist eine direkte Anbindung an die A59 in/aus Fahrtrichtung Norden und eine Anbindung an die Düsseldorfer Straße vorgesehen. 5.2 Innere Erschließung Im Innern erfolgt die Erschließung über eine Erschließungsachse von der Koloniestraße bis zum Kreisverkehr an der Anschlussstelle Hochfeld im Süden.
Diese zentrale Achse wird ergänzt durch einen westlichen Einhang zur Erschließung des Möbelmitnahmemarkts und des Büro-/Dienstleistungsquartiers. Diese Verkehrsflächen sollen teilweise privat werden und grenzen direkt an den Anbaubeschränkungsstreifen der Autobahn. Ähnlich ist die Erschließung auf der östlichen Seite aufgebaut. Eine private Umfahrung des Möbelhauses für Anlieferung und Feuerwehr wird ergänzt durch die Erschließung der Büro- und Dienstleistungsbereiche. Diese wird über Brücken zurück auf die Haupterschließung geführt. Eine Verbindung östlich über eine vorhandene Brücke über die Koloniestraße ist beabsichtigt. Deren Notwendigkeit ist abhängig von der Entwicklung am Hauptbahnhof. Die innere Erschließung kann durch private