Politik in Duisburg - Rat 17. Januar 2011 Öffentlicher Teil

Von Harald Jeschke

  Haushaltssicherungskonzept 2011 vorgestellt
 OB als Erfüllungsgehilfe der Regierungspräsidentin Lütkes - Rat der Stadt entmachtet?
  - Beispiele zur Grundsteuererhebung

Erhalt des Tanzlokals "Djäzz" auf der Börsenstraße
 

Die Ohnmacht der Räte - Finanznöte bringen Demokratie auf den Prüfstand

Es war eine merkwürdige Sitzung. So ganz ohne das kommunalpolitische "Lebenselexier Haushaltsreden". Die Abrechnung mit dem politischen Gegner fand nicht statt, die Ohnmacht unter absoluter Aufsicht zu stehen, war spürbar, kam aber auch nicht überraschend. Trotzdem: Es war merkwürdig und wird so auch noch lange Zeit nachwirken. In der Rede des Kämmerers so wie in der Pressekonferenz kam es deutlich zum Ausdruck, dass einer viel zu großen Zahl von Städten und Gemeinden in diesem Land  die Schulden bis zur Halskrause stehen. Aber das war bekannt. Die innere Wut auf Bundespolitik, auf Schlüsselzuweisung basierend auf Basisdaten vor mehr als zehn Jahre berechnet ist groß, da wir seit 2005 mit Hartz IV umgehen müssen. Es bleibt bei der Kernfrage was diese Stadt, die Räte und die Bürger denn anders hätten machen können. Es wurde seit eineinhalb Jahrzehnten mit dem Sparhammer operiert. Wenn Duisburg als notleidende Stadt 400 Mio. Euro an Zuweisungen erhält und Düsseldorf nichts dergleichen, sagt das mehr als es diese nackten Zahlen ausdrücken:

Duisburg, Oberhausen, Wuppertal oder Hamm sind unglaublich benachteiligt. Heißt das jetzt das alle Bewohner der Städte in die reichen Kommunen drängen sollen? Welche Fragen stehen für Familien an, wo ihre Kinder die besten Schulen, Lehrer und Ausstattung haben. Ist da überhaupt ein Vergleich machbar? Haben sich unsere Bundes- und Landespolitiker nur bemüht oder sind sie grandios am Bürger gescheitert?  In einem hohen Maß ist wohl die Trägheit der Einwirkungsmöglichkeiten mit verantwortlich, die langen Wege, Gehör zu finden, die wahrlich "dicken Bretter" die gebohrt werden müssen, damit andere auf die doch offenkundige Not aufmerksam werden. Und das erst macht den Frust in dieser demokratisch sein wollenden Gesellschaft erst so groß, sorgt weiter für enorme Politikverdrossenheit.

Dummes Geschwätz von hochrangigen Politikern oder Beamten anderswo wie "die können eben nicht wirtschaften, gebt denen bloß kein Geld mehr" sind Aussagen, die den letzten Sargnagel ins abdriftende demokratische Vertrauen schlagen. Der lange Jammergang der Kommunen zur Landesregierung findet eventuell morgen bei der neuen Landesregierung Gehör. Die aber muss sich dann auch weiter enorm verschulden. Dann kommt der politische Gegner und droht mit Klagen, die vielleicht zu Neuwahlen führen. Wem ist damit geholfen? Duisburg nicht. Harald Jeschke

 

Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 in den Rat der Stadt Duisburg am 17.01.2011 - Etatrede von Herrn Stadtkämmerer Dr. Langner

Grundsteuererhöhung soll 2011 rund 7,4 und 2012 14 Millionen Euro zusätzlich bringen
Ein Haushalt im Jahr 2 eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) kann inhaltlich keine Überraschung beinhalten, es sei denn, die Rahmenbedingungen hätten sich gravierend verändert.
Bei einem Haushaltssicherungskonzept geht es schließlich darum, über einen Mehrjahreszeitraum durch eine Fülle von konkreten Einzelmaßnahmen das strukturelle Defizit kontinuierlich runter zu fahren. Nach der enormen politischen Kraftanstrengung, ein solches Sanierungskonzept mit der selbst in der Duisburger Konsolidierungshistorie einmaligen Zielgröße für jährliche „echte“ Haushaltsentlastungen von rd. 120 Mio. Euro - also ohne die politischen Forderungen an Bund und Land - im Rat zu verabschieden, war es vornehmste Aufgabe der Verwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011, dieses Haushaltssicherungskonzept zunächst möglichst 1 : 1 umzusetzen.
Inzwischen, viele Wochen nach Abschluss der verwaltungsinternen Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011, liegt die Bewertung des Haushaltssicherungskonzepts durch die uns in diesen Fragen übergeordnete Autorität, die Bezirksregierung Düsseldorf vor.
Wenn man versucht, deren Bewertung zusammenzufassen, dann lautet die
Botschaft: Ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber ihr müsst noch „‘ne Schüppe drauflegen“. Solange Ihr das nicht tut, bleiben Euch die Handlungsspielräume, die anderen Städten eingeräumt werden, versperrt.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie angefüllt muss denn die Schüppe sein, wie groß genau - in Euro gemessen - ist denn die Zielverfehlung?
Darauf gibt die Haushaltsverfügung der Bezirksregierung vom 02.12.2010 leider keine konkrete Antwort. Sie erinnert lediglich an die gesetzliche Zielvorgabe des § 76 GO NW, wonach ein Haushaltssicherungskonzept nur dann
genehmigungsfähig ist, wenn die darin beinhaltete Haushalts- Finanz- und Konsolidierungsplanung innerhalb eines Vierjahreszeitraums den Haushaltsausgleich gewährleistet.
Damit kennen wir allerdings nur den maximalen Eckwert der Zielverfehlung. Eine strukturelle Haushaltsentlastung von immer noch rd. 135 Mio. Euro - zusätzlich zu den 120 Mio. Euro - fehlt, um unseren Haushalt im Jahr 2014 auszugleichen.
Einen zusätzlichen Konsolidierungsbetrag von 135 Mio. Euro angesichts der eigentlichen Ursachen für die desaströse Defizitentwicklung allein aus eigener Kraft sozialverträglich und ohne kommunale Strukturen zu zerschlagen darzustellen, ist freilich völlig unrealistisch.
Dies räumt in erfrischender Deutlichkeit auch die Gemeinsame Erklärung von neuer Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vom 10. September 2010 ein. Sie sieht den entscheidenden Grund für die hohen Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten in NRW in den „seit Jahren stetig steigenden und kommunal finanzierten Aufwendungen für soziale Leistungen und die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wegbrechenden Steuereinnahmen“.
Der eigentliche zentrale Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung, meine Damen und Herren, ist freilich, dass erstmals von einer nordrhein-westfälischen Landesregierung der Versuch unternommen wird einen Weg aufzuzeigen, wie die Zielvorstellung „Haushaltsausgleich“ dennoch auch in einer Stadt wie Duisburg nicht mehr nur als bare Utopie gesehen, sondern in die Nähe einer realistischen Handlungsoption gerückt werden kann.
Fünf Bausteine sind es, die auf diesem Weg eine Rolle spielen, und ein jeder dieser fünf Bausteine ist es wert, dass ich ihn hier näher beleuchte.
Der erste Baustein betrifft die finanzielle Ausstattung des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes und die Verteilungsmechanismen des kommunalen Finanzausgleichs. Hier waren zum einen in der letzten Legislaturperiode durch zwei Maßnahmen strukturelle Kürzungen von rd. 300 Mio. Euro vorgenommen worden, die nunmehr - mit dem Beschluss des Landtags zum Nachtragshaushalt 2010 erstmals geschehen - dauerhaft zurückgenommen werden sollen. Duisburg profitiert hierbei mit rd. 9 Mio. Euro p. a.


Zum Zweiten korrigiert die neue Landesregierung mit dem seit Mitte Dezember vorliegenden Referentenentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - jedenfalls in einem 1. Schritt - ein inzwischen unerträglich gewordenes, vermutlich längst verfassungswidriges Versäumnis. Für die Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Städte und Gemeinden spielt u. a. die Höhe der dort jeweils gemessenen Soziallasten eine Rolle. Bis zuletzt - also noch im GFG 2010 - hat der Landesgesetzgeber hierfür die Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Jahres 1999 (!) zugrunde gelegt. Dass diese elf Jahre alten Zahlen nicht mehr die heutige Lebenswirklichkeit - fünf Jahre nach der Hartz 1V-Reform - widerspiegeln, dürfte sogar jeder Grundschüler nachvollziehen können. Durch die jetzt aufgegriffene Grunddatenanpassung - eine viermal höhere Gewichtung der Soziallasten als bisher - ergibt sich für die Stadt Duisburg eine rechnerische Besserstellung um 48 Mio. Euro jährlich. In unserem Haushalt 2011 niederschlagen wird sich davon zunächst die Hälfte des Betrages, also 24 Mio. Euro, da sich die Landesregierung mit Blick auf die ja offensichtlich erheblichen Umverteilungswirkungen zwischen den Kommunen - überwiegend zu Lasten des ländlichen Raums - dazu entschlossen hat, diese überfällige Grunddatenanpassung schrittweise zu vollziehen.
Das lauthalse Lamentieren des Städte- und Gemeindebundes gegen diesen, die Lebenswirklichkeit in unseren Städten zum Ende des Jahrzehnts widerspiegelnden Reformschritt ist völlig unangemessen. Ich hoffe, dass sich die Landesregierung bei ihrem morgigen Kabinettbeschluss und der Landtag bei seinen Beratungen davon nicht beeinflussen lässt.
Der zweite Baustein, der geeignet ist den finanziellen Horizont der Stadt Duisburg aufzuhellen, betrifft die aktuellen Beratungen in Berlin in der von Herrn BMF Dr. Schäuble geleiteten Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Hier geht es u. a. um die Forderung der Städte, dass sich der Bund endlich angemessen und dauerhaft an den auf Bundesrecht beruhenden explodierenden Sozialkosten beteiligt. Die Unterbringung von Hartz 1V-Empfängern, die Grundsicherung im Alter und bei der Hilfe zur Pflege oder die Leistungen für behinderte Menschen, dies alles betrifft mit immensem Kostenaufwand Leistungsbereiche, die keine originär kommunale Aufgabenstellung beinhalten. Ein erster öffentlich gewordener Diskussionsbeitrag des Bundesfinanzministers lässt hier auf eine gewisse Entlastung der Kommunen hoffen.
Der dritte Stein des Baukastens, der das Thema Haushaltsausgleich auch in Duisburg wieder in den Blick geraten lässt, ist ein neues innovatives Instrument der Landespolitik; das gerade für unsere Stadt von existentieller Bedeutung sein dürfte. In den Finanzverwaltungen der Aktionsbündnis-Städte schon vor zwei Jahren konzeptionell erarbeitet, mit dem früheren Finanzminister Dr. Linssen bereits andiskutiert, hat nun die neue Landesregierung in der schon erwähnten Gemeinsamen Erklärung mit den kommunalen Spitzenverbänden fest zugesagt, beginnend mit dem Jahr 2011 eine finanzielle Hilfe zur nachhaltigen Entschuldung besonders belasteter Kommunen zu leisten.
Die nähere Ausgestaltung dieser Entschuldungshilfe - wer bekommt Hilfe, in welcher Höhe, welche Auflagen müssen vom Hilfeempfänger erfüllt werden - ist noch nicht bekannt, auch liegt das dazu bei zwei renommierten Wissenschaftlern in Auftrag gegebene Gutachten, das zunächst für Anfang November erwartet wurde, noch nicht vor.
Meine Damen und Herren, warum ist eine wie auch immer ausgestaltete Entschuldungshilfe für unsere Stadt von so existentieller Bedeutung? In dem Vorwort zu unserem Haushaltssicherungskonzept bin ich darauf schon vor einem Jahr ausführlich eingegangen. Dieses Instrument zielt auf die Beherrschung der tickenden Zeitbombe der inzwischen auf 1,7 Mrd. Euro aufgelaufenen Kassenkredite. Unsere aktualisierte, auf der konsequenten Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts fußende Finanzplanung zeigt auf, dass die realistische Chance besteht, das städtische Betriebsergebnis, d. h. das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zum Jahr 2014 ausgeglichen zu gestalten. Was dann als einziger Defizitverursacher verbliebe, wäre das durch die horrenden Zinsaufwendungen weiter anwachsende, aus eigener Kraft nicht beherrschbare negative Finanzergebnis. Nicht nur, weil niemand von uns weiß, zu welchen Irrationalitäten die internationalen und nationalen Kapitalmärkte noch neigen mögen, eine auf den Sprengsatz Kassenkredite zielende Entschuldungshilfe ist für diese Stadt unverzichtbar und alternativlos.
Ich sage das hier bereits in aller Deutlichkeit: Denn zumindest in einem Punkt dürfte das nordrhein-westfälische Konzept der Entschuldungshilfe so ausgestaltet sein wie z. B. in Rheinland-Pfalz. Die Annahme der Hilfe ist freiwillig, d. h. der Rat der Stadt entscheidet, ob er die Hilfe annehmen will oder nicht. Über die zweite Alternative auch nur eine Sekunde nachzudenken - etwa weil mögliche Auflagen als zu hart empfunden werden - wäre in unserer konkreten Situation ein unverantwortliches Spiel mit dem Feuer.
Sind Auflagen zu erwarten? Und wenn ja welche? Einer möglichen Antwort auf diese Fragen kann man sich nähern, wenn man die mutmaßlichen Finanziers des Entschuldungsfonds und deren jeweilige Interessenlage in den Blick nimmt.
Da ist zum einen das Land Nordrhein-Westfalen. Im Entwurf des Haushalts 2011 sollen rd. 400 Mio. Euro als erste Tranche für diesen Zweck bereitstehen. Wenn Vertreter der Landesregierung zu dem Thema sprechen ist regelmäßig von einer „nachhaltigen“ Entschuldung der Kommunen die Rede. Mit „nachhaltig“ ist gemeint, dass nach erfolgter Operation das Problem der Verschuldung bei den mit Hilfe bedachten Kommunen endgültig erledigt sein soll. Auf deutsch: Es soll kein Geld in ein Fass ohne Boden gegeben werden, weil alles andere dem Steuerzahler und Wähler kaum vermittelbar wäre. Keine neuerliche Verschuldung ist denklogisch aber nur zu gewährleisten, wenn zukünftige Haushalte dieser Kommunen zumindest ausgeglichen gestaltet sind.
Als Mitfinanzier bei dem Entschuldungsfonds hat die Landesregierung nach bisher bekannt gewordenen Absichten auch die finanzstärkeren Kommunen im Visier. Hier wird es darum gehen, interkommunale Solidarität einzufordern, die - wenn sie gelingen soll - nie und nimmer als Einbahnstraße ausgestaltet sein kann. Denn die Reflexe in den Räten dieser finanzstarken Kommunen gegenüber dem Ansinnen, Städten wie Duisburg, Oberhausen, Hagen oder Wuppertal Entschuldungshilfe zu leisten, sind leicht vorstellbar. Sie dürften den Reflexen nicht unähnlich sein, die die meisten Bundesbürger - und damit auch die meisten von uns - hatten bei der Diskussion über die Kredithilfen für die ansonsten überschuldeten und wohl auch zahlungsunfähigen Länder Griechenland und Irland. „Wir werden wohl helfen müssen, aber doch wohl nur, wenn diesen Ländern ab sofort strikteste Haushaltsdisziplin abverlangt wird“ war das weitgehend einhellige Credo.

Damit muss jedem hier im Raum klar sein, was mit der Formulierung in der schon zitierten Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände gemeint ist, wonach „die Empfängerkommunen der Entschuldungshilfe eigene Konsolidierungspotenziale konsequent auszuschöpfen haben.“
Damit haben wir dann auch den vierten Baustein auf dem Weg zu einem wieder ausgeglichenen Haushalt der Stadt Duisburg. Wir müssen - ich zitiere die Haushaltsverfügung vom 2. Dezember - „selbst alle Möglichkeiten zur Konsolidierung unseres Haushalts ausnutzen“, was nach Auffassung der Bezirksregierung als zuständigem „Sprachrohr“ der Landesregierung bislang offenbar noch nicht bzw. nicht ausreichend geschehen ist.
Meine Damen und Herren, damit schließt sich der Kreis und ich bin wieder bei der Ausgangsfrage: Wie angefüllt muss denn die Schüppe sein, die wir auf unser Haushaltssicherungskonzept noch draufzulegen haben?
Wir kennen zum jetzigen Zeitpunkt nur die schon erwähnte maximale Spannweite - bis zu 135 Mio. Euro. Wie viel davon durch zusätzliche eigene Sparan- strengungen auszufüllen ist, wird sich erst sagen lassen, wenn sämtliche Parameter der anderen genannten Bausteine bekannt sind. Dies dürfte - so meine Einschätzung - zur Mitte des Jahres der Fall sein.
Was wir aber schon ab heute tun können, tun müssen, ist uns - und damit meine ich Verwaltung wie Politik gleichermaßen - auf die sich dann abzeichnende Aufgabenstellung vorzubereiten. Die erneute Überprüfung sämtlicher freiwilliger Leistungen im Lichte der von der Bezirksregierung eingeforderten strengen Maßstäbe muss sicher dazugehören.
Bei dieser Vorbereitung werden wir auch einen fünften, letzten Baustein mit in den Blick nehmen können. Die Düsseldorfer Regierungsfraktionen haben vor vier Wochen im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach im § 76 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung die Festlegung des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung als Frist für den Haushaltsausgleich gestrichen wird. Anders ausgedrückt: Ab spätem Frühjahr - die notwendige Landtagsmehrheit hier mal unterstellt - wird der bisherige für ein Haushaltssicherungskonzept verbindliche Konsolidierungszeitraum von vier Jahren für die Städte und Gemeinden, die keinen originär ausgeglichenen Haushalt aufweisen, aufgehoben sein.
Durch diese Änderung entfällt zwar nicht das Haushaltssicherungsrecht mit der Verpflichtung der Vorlage und Genehmigung eines auf die frühestmögliche Wiedererreichung eines strukturellen Haushaltsausgleichs angelegten Haushaltssicherungskonzepts. Der Konsolidierungszeitraurn und damit auch die Größe der Konsolidierungsschritte in den einzelnen Jahren wird aber gegenüber der Kommunalaufsicht verhandelbar.

Frau Regierungspräsidentin Lütkes hat in diesem Zusammenhang in dem sog. „Haushaltsgespräch“, das sie mit Herrn Oberbürgermeister Sauerland und mir am 26. November geführt hatte, der Stadt das Angebot unterbreitet, in nächster Zukunft mit der Kommunalaufsicht zu einer vertraglichen Vereinbarung zu kommen, in der sich auch der Rat der Stadt zu konkreten, einem regelmäßigen Controlling unterworfenen Konsolidierungszielen und -schritten verpflichtet. Im Gegenzug könnten dann wieder jene Duldungsspielräume eingeräumt werden, die uns mit der Haushaltsverfügung vom 2. Dezember noch bis auf weiteres versagt werden: bei den freiwilligen Leistungen, bei die Personalwirtschaft betreffenden Entscheidungen oder bei der Aufbringung kommunaler Eigenanteile zur Nutzung von Förderprogrammen.



Damit sich aber niemand möglichen Illusionen hingibt: Weder wird ein — ich überspitze mal — „HSK Duisburg 2050“, also ein Hinausschieben des Haushaltsausgleichs auf den „Sankt Nimmerleinstag“ akzeptabel sein. Noch ergibt sich aus der hier beschriebenen Öffnung der Gemeindeordnung eine Minderung des Spardrucks, jedenfalls nicht für Städte wie Duisburg, deren bilanzielle Überschulung eingetreten ist. Denn in einem entscheidenden Punkt bleibt die Gemeindeordnung unverändert, das strikte Überschuldungsverbot gilt weiterhin. Das aber heißt: Für eine Genehmigungsfähigkeit unseres Haushaltssicherungskonzeptes, für die Wiedereinräumung von Duldungsspielräumen müssen wir in der zeitlichen Perspektive nicht nur den strukturellen Haushaltsausgleich darstellen, sondern darüber hinaus jährliche Haushaltsüberschüsse erwirtschaften, die in der Summe geeignet sind, das zwischenzeitlich negative Eigenkapital in der Bilanz auf zumindest 1 Euro plus wieder aufzufüllen.
Damit ist jeder Schritt, der dazu beiträgt, das negative Eigenkapital nicht über Gebühr anwachsen zu lassen, ein Schritt auf dem hier heute skizzierten Weg zur Rückgewinnung kommunaler Handlungsfähigkeit. Zu einer solchen vorausschauenden Politik gehört auch, bereits heute jene Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, an denen morgen ohnehin kein Weg vorbeiführt.
Ein solches Handlungsfeld beinhaltet das Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten zur Steigerung der städtischen Ertragslage. Hilfe von Dritten zu erwarten ist schwerlich vorstellbar, wenn andere potentielle Hilfeempfänger uns in dieser Hinsicht deutlich voraus sind.
Die Verwaltung schlägt Ihnen daher zur Ergänzung unseres Haushaltssicherungskonzepts eine maßvolle Anhebung der Grundsteuer in zwei Schritten vor: von 500 v.H. auf 550 v.H. im Jahr 2011 und schließlich auf 590 v.H. im Jahr 2012. Wie Sie der Einzelvorlage zur Grundsteuererhöhung entnehmen können, würden wir damit dem guten Beispiel anderer Nothaushaltskommunen — allen voran der Stadt Essen — folgen, die einen solchen Schritt als festen Bestandteil bereits in die erste Auflage ihres Haushaltssicherungskonzepts integriert haben.

Ich erachte die Grundsteuererhöhung als ein wirkungsvolles Instrument, weil sie den Haushalt strukturell und nachhaltig entlastet. Sie ist aber auch ein gerechtes Instrument, weil sie zum einen alle Bürger an den Finanzierungslasten ihrer Stadt beteiligt, gleichzeitig aber auch je nach Wohntyp — Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus — und Wohnlage über den sog. Einheitswert der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler Rechnung trägt. Schließlich bleiben jene sozial schwächeren Mitbürger, die über die staatlichen Transfersysteme z.B. Kompensation bei den Mietkosten erfahren, von weiteren Belastungen verschont.
Maßvoll in der Wirkung für den Einzelnen, lässt sich eine beachtliche Wirkung für die Gesamtheit erzielen. Ich will Ihnen Beispiele sagen. Der Besitzer eines durchschnittlichen Eigenheims in Wehofen wird nach dem ersten Schritt 3,60 Euro, nach dem zweiten Schritt insgesamt 6,50 Euro pro Monat mehr zahlen. Für den ausgewählten Besitzer einer Eigentumswohnung in Ruhrort fällt eine monatliche Mehrbelastung nach der ersten Erhöhung von 2,30 Euro, in der Endstufe von insgesamt 4,15 Euro an. Für die zur Miete in einem 8- Familienhaus in Mittelmeiderich wohnende Familie erhöhen sich die Mietnebenkosten — so der Hauseigentümer die Grundsteuererhöhung auf die Mieter überwälzt — im ersten Schritt um monatlich 90 Cent, in der zweiten Stufe um dann insgesamt 1,60 Euro. Dies sind Beispiele, die im konkreten Fall natürlich abhängig von der Grundstücksgröße und —lage variieren werden.
Es bleibt aber dabei, wir sprechen in allen Fällen über Beträge, die — zumal die letzte Grundsteuererhöhung bereits 10 Jahre zurückliegt — das Portmonee des einzelnen Bürgers wirklich nur in Grenzen strapazieren, die in der Summe aber eine enorme Wirkung erzeugen. In diesem Jahr wird das Grundsteueraufkommen um 7,6 Mio. Euro, im Jahr 2012 um dann insgesamt 14 Mio. Euro anwachsen.
Meine Damen und Herren, völlig anders als noch vor einem Jahr konnte ich Ihnen heute fünf Bausteine beschreiben, die zusammen genommen das Potential haben, eine Dynamik zur Rückgewinnung kommunaler Handlungsfreiheit auch in unserer Stadt zu entfalten. Die überaus erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland trägt das ihre bei, untermauert sie doch unsere Einnahmeerwartung in der mittelfristigen Finanzplanung insbesondere bei der Gewerbesteuer zurück auf das Niveau vor der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Wirkte sich vor noch gar nicht langer Zeit gerade auch im Lichte der
Auswirkungen der Finanzkrise das seinerzeit ja durchaus zutreffende Bild der
Vergeblichkeitsfalle bei manchen von uns eher lähmend aus, so sind jetzt wichtige Weichenstellungen auf Landesebene, hoffentlich auch auf Bundesebene erkennbar, die ein Gesamtbild ergeben, in dem Defätismus kein Platz mehr haben sollte. Die Perspektive, dass die entscheidenden Federstriche des Bildes nicht mehr auf Dauer im Düsseldorfer Regierungspräsidium gezeichnet werden, ist gegeben. Wir müssen dann aber auch wirklich bereit sein, den Stift an den gefragten Stellen selbst in die Hand zu nehmen.
Was heißt das nun konkret für die kommenden Wochen und Monate?
Wir sollten zunächst alle Anstrengungen unternehmen, den kurzfristig ja noch unvermeidlichen Zuwachs der bilanziellen Oberschuldung so gering wie möglich zu halten. Diese Notwendigkeit ergibt sich im übrigen auch, weil es deutliche Anzeichen gibt, dass ein weiteres Aufstocken unseres Kassenkreditbedarfs auf den Finanzmärkten über kurz oder lang nicht nur wegen der ab 2013 greifenden neuen Kapital — und Liquiditätsvorgaben im Bankensektor (Basel III) an Grenzen stoßen kann.



Zu diesen Anstrengungen gehört insbesondere, dass das beschlossene Haushaltssicherungskonzept in allen seinen Einzelmaßnahmen konsequent umgesetzt wird. Nicht möglicherweise noch so nachvollziehbare Individualinteressen — sowohl in den Fachbereichen der Verwaltung wie auch in den Fachausschüssen des Rates — dürfen den Ausschlag geben, sondern die mit Beschluss des Rates eingegangene Selbstverpflichtung zur Einhaltung konkreter Konsolidierungsziele darf allein maßgebend sein. Und wenn im Einzelfall eine HSK-Maßnahme nicht umgesetzt werden kann oder soll, dann muss in der jeweiligen Fachzuständigkeit im Interesse und zum Wohle des Ganzen haushaltsentlastende Kompensation in mindestens gleicher Größenordnung aufgezeigt werden. Der nächste Controlling-Bericht zum Haushaltssicherungskonzept wird zeigen, dass wir hinsichtlich seiner konsequenten Umsetzung noch besser werden können.



Auch die rückwirkend zum 1. Januar geltende Grundsteueranhebung gehört zu den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen.
Zum anderen sollten wir die kommenden Wochen und Monate nutzen, uns auf das nach meiner Erwartung zur Mitte des Jahres konkretisierende Szenario vorzubereiten. Wenn dann hoffentlich alle derzeit noch Unbekannten aus den beschriebenen Bausteinen feststehen — d.h. welche Stadt bekommt Hilfen in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen, welchen Betrag wird der Bund leisten, wie positioniert sich die Bezirksregierung zur Frage der Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes — werden wir einen Strich darunter ziehen und sehen können, was an zusätzlichem Konsolidierungsbedarf noch übrig bleibt.
Für diese sich dann stellenden und zu erledigenden eigenen Hausaufgaben sollten wir dann auch rasch handlungsfähig sein. Dies können wir schaffen, wenn wir schon ab morgen mit einer erneuten flächendeckenden Aufgabenkritik, diesmal unter Anlegung der in der Haushaltsverfügung beschriebenen strengen Maßstäbe, beginnen.

 

 

Beschlussvorlagen  

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 und des Haushaltsplans 2011 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014  

einstimmig beschlossen

Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2011
hier: Entwurf Stellenplan 2011 und Stellenübersicht  

einstimmig beschlossen

Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Haushalt 2010  

Kenntnisnahme 
Verfügung der BezReg Düsseldorf vom 02.12.2010

 

Wiederwahl eines Beigeordneten  

Auf Antrag der Grünen einstimmig auf die nächste Ratsitzung geschoben

Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort hier: Wahl eines Nachfolgemitgliedes für den Verwaltungsrat der Sparkasse Duisburg  

einstimmig beschlossen

Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort hier: Wahl eines stellvertretenden Nachfolgemitgliedes für die Zweckverbandsversammlung  

einstimmig beschlossen

Entsendung eines Nachfolgemitgliedes für den Aufsichtsrat der FrischeKontor Duisburg GmbH (FKD GmbH)  

einstimmig beschlossen

Benennung von Abgeordneten zur 36. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. Mai bis 05. Mai 2011 in Stuttgart  

einstimmig beschlossen

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Abschluss von Unternehmensverträgen mit Tochtergesellschaften  

Linke dagegen-  mehrheitlich beschlossen

10 

Änderung der Satzung der Stadtwerke Duisburg AG  

11 

Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über eine besondere Öffnungszeit für Verkaufsstellen am Sonntag, den 03.04.2011 in der Duisburger City  

einstimmig beschlossen

12 

Erhöhung der Zügigkeit der Lise-Meitner-Gesamtschule, 47226 Duisburg sowie Aufgabe der Dependance Krefelder Straße (Willy-Brandt-Berufskolleg) und Neugründung einer dauerhaften Dependance am Standort Ulmenstraße (ehemals Willi-Fährmann-Realschule)  einstimmig beschlossen

 

13 

Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)  FDP dagegen-  mehrheitlich beschlossen

14 

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 3.29 -Obermeiderich-
Aufstellungsbeschluss 
Der Antrag der CDU und der DWGdiesen Beschluss auf die nächste Ratsitzung zu schieben um mehr Zeit für Klärung zu haben wurde mit den Nein-Stimmen von SPD, Linke und Grüne abgelehnt
mehrheitlich beschlossen

 

15 

Bebauungsplan Nr. 1158 -Obermeiderich- "Zeus-Gelände"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  Enthaltung DWG
einstimmig beschlossen

 

Anträge/Anfragen  

16 

Änderung der Ausschussbesetzung   einstimmig beschlossen

 

17 

Änderung der Ausschussbesetzung    einstimmig beschlossen

18 

Änderung der Ausschussbesetzung   einstimmig beschlossen

19 

Factory-Outlet-Center (FOC) in Duisburg-Hamborn mehrheitlich beschlossen
Nein BU, Enthaltung CDU-Ratsherr Lensdorf

 

Mitteilungsvorlagen  

20 

Verteilung der Ausschussvorsitze; hier: Wahlprüfungsausschuss  Kenntnisnahme

 

Nachtrag  

21

DUISBURGER UMWELTTAGE 2011 "Klimaschutz - selbstgemacht"  

Von der Verwaltung zurückgezogen, da dies erst im Umweltausschuss zu beraten sei

22

Beschluss der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom 04.11.2010 (DS 10-1741) zur Ablehnung der Eintragung in die Denkmalliste der Hofanlage Steinschenstr. 5 in 47199 Duisburg-Baerl  einstimmig beschlossen da der Beschluss der Bezirksvertretung rechtswidrig ist

23

Änderung der Ausschussbesetzung  einstimmig beschlossen

24

Interfraktioneller Arbeitskreis zum Haushalt 2011  mehrheitlich abgelehnt

CDU, BU und FDP wollten hier zustimmen, die Mehrheit sagte aber nein.

"Es ist eine ganz andere Meinungsfindung in einer 30er Fraktion wie der unseren als in einer mit drei Mitgliedern", erklärte SPD-Fraktionssprecher Herbert Mettler, der nach langer Krankheit zum ersten Mal wieder dabei war.

25

 DS 11- 0053 Änderung der Gremienbesetzung der Altenheim-Stiftung der Sparkasse  einstimmig beschlossen

26

DS 11-0062 Erhalt des Tanzlokals "Djäzz" auf der Börsenstraße

Antrag DWG-Fraktion

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Betreiber bei der Suche nach einer geeigneten Immobille für das Lokal tatkräftig zu unterstützen.
Begründung:
Mit Wirkung zum 01 .01.2011 wurde dem Tanzlokal „Djäzz‘ seitens des Ordnungsamtes die Auflage erteilt, den Betrieb des Lokals um 1:00 Uhr morgens einzustellen. Dies würde bereits in kurzer Zeit eine vollständige Schließung des Lokals nach sich ziehen, da dieses keine öffentlichen Fördergelder zur Finanzierung erhält, sondern sich ausschließlich durch eigene Veranstaltungen finanziert. Da das „Djäzz“ mit seinen vielfältigen Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Kabarett, Musik und Tanz einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Entwicklung unserer Stadt leistet, würde eine Schließung des Lokals den Interessen der Stadt Duisburg zuwiderlaufen.
Der Betreiber des Lokals hat bereits seine Kompromissbereitschaft signalisiert und eine Frist von ca. 3 Monaten erbeten, um eine neue Lokalität für das „Djäzz“ finden zu können. Nach einem Umzug des „Djäzz“ wäre die Situation für die Anwohner sowie für das Lokal dauerhaft und einmütig gelöst.
Dieses Angebot soll laut Presseberichterstattung auch der Inhalt eines Vergleichsangebots vor Gericht gewesen sein, welches die Kammer befürwortete. Es wurde seitens des Ordnungsamtes allerdings nicht angenommen. Da eine Schließung des Lokals einen erheblichen kulturellen Verlust für Duisburg bedeuten würde, liegt es eindeutig im Interesse der Stadt, dieses Lokal zu erhalten und eine befriedigende Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.
 

Rechtsdezernent Wolfgang Rabe erklärte, dass 52 Beschwerden - darunter allein eine mit 24 Unterschriften von Anwohnern - gegeben hatte, es zu zwei Abmahnungen und Anzeigen gekommen ist und auch neun Bußgelder verhängt wurden.

Auch nach Stillhalteabkommen von November bis zum Hauptsachetermin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte es Beschwerden gegeben. Die Stadt hat klar gewonnen, will aber erst die Begründung des Urteils - keine Berufung zugelassen - abwarten, "Dann erst geht es um Vollstreckung in Hinsicht auf die Einhaltung der Zeiten bis 1 Uhr."
 

27

DS 11 - 066 Kulturzentrale HundertMeister
Antrag DWG-Fraktion - wurde in der nicht öffentlichen Sitzung beraten

28

DS 11-0063 Betriebskotenzuschuss DuisburgSport (350.000 Euro) Kenntnisnahme

29

DS 11-0069 Factory-Outlet-Center Hamborn

Gemeinsamer Antrag SPD, Grüne und Linke einstimmig beschlossen