Erstmals ausgeglichener Haushalt seit 1992! Die Schwarze
Null ist ein Meilenstein!
Duisburg, 21. September 2015 - Oberbürgermeister Sören Link
und Stadtkämmerer Dr. Peter Langner stellten vor Sitzung des
Rates der Stadt am Montag, 21. September, den
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 einschließlich des
seit 2012 fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplans (HSP)
Medienvertretern vor.
V.l.: Stadtsprecherin Susanne Stölting, der frisch vermählte
OB Sören Link, Dr. Peter Langner und der Leiter der
Stadtkämmerer Frank Schulz
Mit diesem Haushaltsentwurf 2016 wird ein besonderer
Meilenstein erreicht: Erstmals seit 1992 ist die Planung in
Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen, damit erfüllt die
Stadt die Auflagen der Landesregierung im Rahmen des
Stärkungspaktgesetzes.
Zeitgleich wird in die Sitzung eine sogenannte
Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters eingebracht,
die der aktuellen Entwicklung wesentlicher Eckdaten des
städtischen Haushalts geschuldet ist:
Zum einen hat die erste Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu einer deutlichen
Minderung der Schlüsselzuweisungen, welche die größte
Ertragsposition des städtischen Haushalts darstellen, um
15,9 Mio. Euro geführt. Zum anderen mussten die
Haushaltsdaten für den Bereich der Flüchtlinge und
Asylbewerber infolge der hochdynamischen Entwicklung
zwingend angepasst werden. So mussten hier nicht nur.
weitere Aufwendungen veranschlagt werden, sondern auch die
avisierte finanzielle Unterstützung insbesondere des Bundes.
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich
insbesondere bei den Plandaten für diesen extrem dynamischen
Bereich immer nur um eine Momentaufnahme handeln kann, da
die tatsächliche Entwicklung für das 2016 nicht mal
ansatzweise vorhersehbar ist.
Dennoch bleibt das wesentliche Eckdatum des Haushaltsplans
auch nach diesen Aktualisierungen erhalten: Der Haushalt
weist weiterhin für 2016 mit einem geplanten Überschuss in
Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro das erforderliche positive
Ergebnis aus und erfüllt damit die im Jahr 2012 beschlossene
und mit der Kommunalaufsicht für den Haushaltssanierungsplan
der Stadt Duisburg vereinbarte Ergebnislinie.
Zudem erwartet der Kämmerer für Ende September nicht nur die
erneute Auszahlung der Stärkungspakthilfe in Höhe von rd. 53
Mio. Euro, sondern auch die im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Kapitalerhöhung der Duisburger Versorgungs-
und Verkehrsgesellschaft stehende Genehmigung der
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans auf der
Grundlage der Haushaltsnachtragssatzung für das Jahr 2015.
Die Schwarze Null ist ein Meilenstein!
Rede von Oberbürgermeister Sören Link
Ich freue mich heute ganz besonders, Sie zur
heutigen Sitzung des Rates begrüßen zu dürfen und heiße Sie
hier im Ratssitzungssaal herzlich willkommen. Gleich,
nachdem ich zu Ihnen gesprochen habe, wird Stadtkämmerer Dr.
Peter Langner Ihnen die konkreten Zahlen und Eckdaten des
Haushaltsplanentwurfs 2016 vorstellen.
Auch für ihn ist das heute sicher ein besonderer Tag: denn
er wird heute aufgrund seines nahenden Ruhestandes zum
letzten Mal einen Haushaltsplanentwurf vorlegen.
Mit diesem Haushaltsplanentwurf haben meine Kolleginnen und
Kollegen der Stadtverwaltung Duisburg für die anstehenden
Beratungen eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage geschaffen -
dafür möchte ich mich an dieser Stelle schon einmal herzlich
bedanken.
1. Ausgeglichener Haushalt (erstmals seit 1992 !) erster
ausgeglichener Haushalt seit 1992 - ein historischer Moment
- die schwarze Null!
Ein tolles Signal für die Zukunft unserer Stadt! endlich
wieder Perspektive (Licht am Ende des Tunnels!):
- finanzpolitische Handlungsfähigkeit
- ein Stück Freiheit und Autonomie
- kommunale Selbstverwaltung nicht mehr bloß auf dem
Papier ein toller Erfolg, eine herausragende Leistung, auf
die wir stolz sein können!
2. aber: was ist mit Genehmigung des Haushalts 2015?
Der Blick auf den Haushalt hat jedoch ein lachendes und ein
weinendes Auge
- der Haushaltsplan für 2015 wurde noch nicht genehmigt.
- hatten wir mit großem Engagement und einer Menge Aufwand
fristgerecht Haushalt vorgelegt, der Vorgaben erfüllte und
genehmigungsfähig war
- doch dann, als die Genehmigung bereits kurz bevorstand:
neue Entwicklung, die uns alle überraschte:
- es war erforderlich, DVV mit Kapitalerhöhung
notwendigen Handlungsspielraum zu gestatten -
- und typisch Duisburg: Lösung wurde gesucht und
gefunden (Kredit für DVV und Nachtragshaushalt)
- habe Verständnis für die gründliche und zeitaufwändige
Prüfung der Bezirksregierung
- schließlich haben viele Kommunen ähnliches Problem:
nicht nur unsere Stadtwerke sind durch Energiewende in
Schieflage geraten
- aber bin sicher: Genehmigung kommt bald!
- das haben wir uns einfach verdient!
- Mein Appell an Bezirksregierung: Duisburg will endlich
Lohn für seine Mühen
- doch, um Sie alle zu beruhigen: auch wenn Genehmigung
derzeit noch nicht vorliegt:
- habe dennoch keinen Zweifel, dass Landeshilfe
(Stärkungspakt) in diesem Jahr ausgezahlt wird!
3. Hilfe von Land und Bund (Konnexitätsprinzip! - wer
bestellt, zahlt) Land wird seiner Verantwortung auch in
diesem Jahr gerecht!
- nicht nur, was Stärkungspakt betrifft (wichtige
Grundlage für erfolgreiche Haushaltspolitik)
- Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden mit insgesamt
700 Mio. € unterstützt, um Heraus-forderungen der
Unterbringung von Flüchtlingen zu stemmen (davon gehen
immerhin 24 Mio. € nach Duisburg)
- auch der Bund muss nun finanzielle Rahmenbedingungen
schaffen, um dieser nationalen Verantwortung gerecht zu
werden!
- Flüchtlingssituation mit stark steigenden
Asylbewerberzahlen hat selbst für leistungsfähigste Kommunen
(von Hamburg bis München) außerordentlichen Aufwand zur
Folge, der unmöglich ohne Unterstützung geschultert werden
kann - nachdem hier für 2015 bereits 1 Mrd. EUR
geflossen sind, wurden nun für 2016 3 Mrd. EUR zugesagt
- doch das genügt längst nicht, um Grundrecht auf Asyl
umsetzen und menschenwürdige Unterkünfte und Betreuung
anbieten zu können
- hier werde ich weiter für mehr finanzielle
Unterstützung kämpfen: ich fordere dauerhafte, strukturelle
und dynamische Unterstützung!
• und das gilt nicht nur für die Bewältigung der
Flüchtlingssituation
- Städte wie Duisburg mit hohen Sozialausgaben werden
von oben ständig neue Aufgaben übertragen, aber Aufwendungen
nicht angemessen abgedeckt dank Einsatz meiner
Amtskolleg(inn)en und mir ist es bereits gelungen, dieser
chronischen Unterfinanzierung entgegen zu steuern (es geht
in die richtige Richtung)!
Bund übernimmt endlich Verantwortung: Gelder durch
Investitionsoffensive des Bundes (70 Mio. €)
- bitter nötig: finanzieller Spielraum gegen den
Investitionsstau bei Infrastruktur und beim ÖPNV
Kostenübernahme für Grundsicherung im Alter, darüber hinaus
40 Mio. € für Eingliederungshilfe o so werden die uns
übertragenen Aufgaben wenigstens zum Teil abgedeckt! anhand
dieser Beispiele wird deutlich: es lohnt sich, in Düsseldorf
und Berlin für unsere Belange und Handlungsfähigkeit zu
kämpfen!
Seitdem ich Oberbürgermeister in Duisburg bin, kämpfe ich
dafür, dass Bund und Land ihren Verpflichtungen nachkommen
(frei nach dem Konnexitätsprinzip: "Wer bestellt, soll auch
zahlen!") hierbei sind wir als Stadt nicht Bittsteller, es
handelt sich hier um berechtigte Forderungen:
- haben gezeigt, dass Land und Bund sich auf uns
verlassen können!
- Nun ist es an der Zeit, dass auch Land und Bund
unter Beweis stellen, dass unsere Kommunen sich auf sie
verlassen können! unser Land braucht finanziell
handlungsfähige Kommunen! Hier in Kommunen findet das Leben
statt, hier vor Ort wird das gute Zusammenleben gefördert!
(hier sind wir wieder beim Thema: Asyl!) derzeit gelingt es
dank vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements (z.B. im
Rahmen der Flüchtlingshilfe), Aufgaben zu stemmen schon
immer Stärke der Menschen unserer Stadt: Bereitschaft, mit
anzupacken, sich für Gemeinwesen zu engagieren. Das ist
unbezahlbar!
Duisburg zukunftsfähig aufstellen! historische Gelegenheit,
Duisburgs Finanzen auf Sicht und selbstbestimmt in den Griff
zu bekommen
- durch weiterhin verantwortungsvolle und erfolgreiche
Haushaltspolitik
- bedeutet nicht, unsere Stadt kaputt zu sparen oder
weiter an der Steuerschraube zu drehen
- vielmehr gilt es, die richtigen Akzente zu setzen
Lassen Sie uns diese Chance ergreifen! Es gilt, Duisburg
zukunftsfähig aufzustellen!
- mehr Wohnflächen, um die Menschen hier zu halten und
neue Einwohner hierhin zu locken
- mehr Gewerbeflächen, um Firmen für den Standort
Duisburg zu gewinnen
- mehr Arbeitsplätze!
- DU 2027 (teilräumliche Strategiekonzepte als
Orientierungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung
Duisburgs) in den vergangenen Sitzungen bereits über viele
Bebauungspläne beraten, die zu diesem Ziel beitragen! auch
in der heutigen Sitzung können durch Ihre Beschlüsse weitere
Projekte angestoßen werden, die unsere Stadt nach vorne
bringen! jeder soll sehen:
hier in Duisburg geht es vorwärts! hier wird weiter intensiv
und konzentriert an der Zukunft dieser Stadt gearbeitet!
Haushaltsplanentwurf 2016 sollte uns den nötigen Mut für
anstehende Aufgaben machen! Die Schwarze Null ist ein
Meilenstein!
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Es war schon historisch, weil alle
Reden des Kämmerers an diesem tag leztmalig sind. Acht Jahre
war er Wahlbemater in Gelsenkircne udn nach nun 16 Jahren in
Duisburg wird für den 16. Januar 2016 wird sein Nachfolger
bzw. Nachfolgerin gesucht. Namen werden gehandelt, so z.B.
Duisburgs Monika Kluge - eine Monika Kuban hatte sich vor
langer Zeit um die Etats gekümmert - vom Personalamt der
Stadt. Es gibt wohl auch Stimmen zum Zahlen-Mann Frank
Schulz, dem Leiter der Kämmerei. Aber gehandelt bzw.
spekuliert ist nicht gewählt. Das Vorschlagsrecht für die
B6-Position für 8 Jahre hat die SPD im Rat (nebst OB).
Die Stadt Duisburg sucht zum
01. Februar 2016 eine/einen Stadtkämmerin/Stadtkämmerer
Zum Geschäftsbereich gehören zurzeit: Die Stadtkämmerei
einschließlich der Beteiligungsverwaltung, das Amt für
Rechnungswesen und Steuern, die Stabsstelle für Wahlen,
Europaangelegenheiten und Informationslogistik sowie die
Stabsstelle Investitionsoffensive 2015. Eine andere
Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt als kommunale/r
WahlbeamtinlWahlbeamter auf Zeit zunächst für die Dauer von
acht Jahren.
Die Besoldung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wahl
gelten- den Eingruppierungsvorschriften des Landes
Nordrhein-Westfalen. Die Stelle soll nach Besoldungsgruppe B
6 ÜBesG ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung Duisburg hat
sich in den letzten Jahren zu einem modernen
Dienstleistungsunternehmen entwickelt und führt diesen
Prozess der Verwaltungsmodernisierung konsequent fort. Vor
dem Hintergrund eines pflichtig fortzuschreibenden
Haushalts- sanierungsplans stellt dies eine besondere
Herausforderung dar.
Gesucht wird daher eine Persönlichkeit, die mit
Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft
die Zukunft der Stadt mitgestaltet.
Um ihre Bewerbung werden nur hervorragend qualifizierte und
erfahrene Persönlichkeiten mit Managementqualitäten gebeten.
Es wird erwartet, dass Ausbildung und berufliches Profil der
Bewerberlinnen einen überzeugenden Nachweis für die
herausgehobene Position erbringen, Die Stadtverwaltung
Duisburg erfolgt offensiv das Ziel der beruflichen
Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NW.
Bewerbungenvon Schwerbehinderten sind ebenfalls erwünscht.
Dr. Peter Langner: "Es besteht kein
Handlungsbedarf des Rates für zusätzliche Spar- oder
Einnahmen-Maßnahmen!"
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn ich mir meine erste Etatrede als Stadtkämmerer in
Duisburg vom 13. März 2000 zum damaligen Doppelhaushalt
2000/2001 vor Augen führe und mit der heutigen, die auch
meine letzte sein wird, vergleiche, so sind es drei
wesentliche Unterschiede, die auffallen:
- Zum einen hieß die Währungseinheit, in der damals
gerechnet wurde noch „Deutsche Mark“, heute steht hinter
jeder Zahl der Euro.
- Im Jahr 2000 hieß das finanzwirtschaftliche Korsett,
in das wir eingezwängt waren, „Haushaltssicherungskonzept
(HSK)“, heute folgt die Stadt Duisburg gesetzlich
verpflichtet einem „Haushaltssanierungsplan (HSP)“. Was über
die Jahre offensichtlich gleich geblieben ist, ist der
Grundtenor der Haushaltsgestaltung: Sanierung.
- Allerdings, meine Damen und Herren, und das ist der
dritte und bedeutsamste Unterschied:
Während zu Beginn des neuen Jahrtausends hinsichtlich des
eigentlichen Ziels jeglicher Sanierung, nämlich den
städtischen Haushalt strukturell auszugleichen, allenfalls
ein winziges Lichtlein am Ende des Tunnels zu erkennen war,
- das sich dann später im Übrigen als Fata Morgana erwies –
kann Ihnen die Verwaltung heute – erstmals seit einem
Vierteljahrhundert – einen in Aufwand und Ertrag
ausgeglichenen Etatentwurf 2016 vorlegen.
Um dieses erfreuliche Ergebnis richtig einordnen und
bewerten zu können, ist freilich ein kurzer Rückblick in die
jüngere Vergangenheit erforderlich. Wo kommen wir her?
In der Folge der internationalen Finanz- und
Wirtschaftskrise, ausgelöst durch die Pleite der Lehman-Bank
in den USA im September 2008, sprang das Defizit des
Duisburger Haushalts im Jahr 2009 auf den negativen
Rekordwert von 187 Mio. Euro. Noch zwei Jahre zuvor hatte
das Defizit auf dem Weg einer steten Konsolidierung bei 81
Mio. Euro gelegen. Binnen Jahresfrist war unser
Gewerbesteuerergebnis von 253 Mio. Euro auf 116 Mio. Euro
eingebrochen, also 137 Mio. Euro weniger als zuvor.
Binnen der letzten sieben Jahre wurde das Haushaltsdefizit
also von besorgniserregenden minus 187. Mio. Euro p. a. auf
eine „schwarze Null“ zurückgeführt. Wie war das möglich?
Im Kern sind es drei Hauptakteure, die für die kommunale
Haushaltsentwicklung maßgebend sind: Der Bund, das Land
und die Entscheidungsverantwortlichen vor Ort. Und in der
Tat war und ist es das seit Ewigkeiten erstmals gemeinsame,
in Richtung Haushaltskonsolidierung „an einem Strick ziehen“
dieser drei Akteure, das für den Duisburger
Haushaltsausgleich im Jahr 2016 ursächlich ist. Ein
Geschehen im Übrigen, an dem das stete hartnäckige Drängen
des Aktionsbündnisses der Oberbürgermeister und Kämmerer des
Ruhrgebiets und des Bergischen Landes einen nicht
unwesentlichen Anteil hat. Ich beginne mit dem Akteur Land
NRW.
Die mit den hohen Defiziten explosionsartig ansteigende
Verschuldung insbesondere der strukturschwachen Städte hatte
schon die Regierung unter MP Rüttgers alarmiert. Über die
Vergabe eines Gutachtens, was getan werden kann, war sie
allerdings nicht hinausgekommen. Es war dann die Regierung
Kraft, die mit dem im Dezember 2011 verabschiedeten
Stärkungspaktgesetz zunächst den 34 am höchsten
verschuldeten Städten Konsolidierungshilfe in dreistelliger
Millionenhöhe über einen 10-Jahreszeitraum zur Verfügung
gestellt hat. Wir erhalten bekanntlich jährlich 53 Mio.
Euro.
Mindestens ebenso bedeutsam für die Stadt Duisburg war, dass
die Regierung unter MPin Kraft zudem sehr rasch den
kommunalen Finanzausgleich zugunsten strukturschwacher
Städte reformiert hat. Die Stärkung des Soziallastenansatzes
z. B. war dabei ein wichtiger Reformbaustein.
Im Ergebnis liegen die sog. Schlüsselzuweisungen des Landes,
bekanntlich unsere wichtigste Einnahmequelle, im
Durchschnitt des 6-Jahreszeitraums von 2010 bis heute um 130
Mio. Euro p. a. höher als die durchschnittliche Zahlung, die
wir in den Jahren zwischen 2004 und 2009 erhalten haben
(durchschnittlich 2004 – 2009: 302 Mio. Euro,
durchschnittlich 2010 – 2015: 432 Mio. Euro). Das ist
wahrlich mehr als „ein Schluck aus der Pulle“.
Meine Damen und Herren, der Stärkungspakt des Landes war und
ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Entsprechend war
und ist der Akteur Stadt Duisburg zu zusätzlichen eigenen
Sparanstrengungen verpflichtet, wenn die im Jahr 2012 mit
der Bezirksregierung verabredete „Schwarze Null-Linie“ des
HSP in Gefahr gerät. Dieser Verpflichtung ist der Rat der
Stadt bislang regelmäßig in vorbildlicher Weise
nachgekommen. Noch im vergangenen Jahr hat – bezogen auf den
Haushalt 2015 – Handlungsbedarf bestanden, dem der Rat in
diesem Fall mit einer weiteren Grundsteuererhöhung
nachgekommen ist.
Auch die strukturelle haushaltsentlastende Wirkung dieser –
wie ich finde – sozialverträglichen Eigenanstrengung auf dem
Weg hin zur „schwarzen Null“ möchte ich beispielhaft
beziffern. Wir können heute Jahr für Jahr bei der
Grundsteuer B strukturell 58 Mio. Euro mehr vereinnahmen,
als noch im Jahr unseres höchsten Defizits 2009.
Meine Damen und Herren, fehlt noch der dritte Hauptakteur in
der gemeinsamen Verantwortung für die Situation der
Kommunalfinanzen: Der Bund, der mit seinen gesetzlichen
Normen für den Sozial- und Jugendbereich gut die Hälfte der
Ausgaben eines jeden Kommunalhaushalts determiniert.
Im Lichte der kommunalen Rekorddefizite des Jahres 2009 hat
der nordrhein-westfälische Landtag im Oktober 2010 in einer
denkwürdigen Sondersitzung dazu klar und eindeutig Position
bezogen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und
Gemeinden sei – so die damals nahezu einstimmig gefasste
Resolution – nur wieder herzustellen, wenn der Bund
dauerhaft und nachhaltig 50 Prozent der durch ihn normierten
Kosten im Sozial- und Jugendbereich übernimmt.
Der eine oder andere Schritt in die richtige Richtung ist
seither erfolgt. So erstattet der Bund inzwischen in Gänze
die Kosten der Grundsicherung im Alter und entlastet unseren
Haushalt damit strukturell um 34,6 Mio. Euro.
Auch die im Koalitionsvertrag der amtierenden
Bundesregierung ab 2018 zugesagte Entlastung der
Kommunalhaushalte um 5 Mrd. Euro ist ein wichtiger Baustein,
wobei die im Vorfeld gewährte sog. „Vorab-Milliarde“ sich im
Duisburger Haushalt mit 8,1 Mio. Euro niederschlägt.
Diese – ich wiederhole – Schritte in die richtige Richtung
reichen freilich angesichts der zwischenzeitlichen
Kostendynamik bei den Soziallasten längst nicht mehr aus,
zumal neue Aufgaben wie die U3-Betreuung oder die Inklusion
hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund, meine Damen
und Herren, ist es ein Riesenerfolg, dass unserem
Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ bei unseren
Gesprächen mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages im
Februar gelungen ist, nach der Sondersitzung des
NRW-Landtages im Jahr 2010 nunmehr auch eine Plenarberatung
der prekären kommunalen Finanzlage im Deutschen Bundestag
durchzusetzen. Am kommenden Donnerstag, den 24. September
2015, ist es soweit.
Wir Städte werden unseren Debattenbeitrag wieder in eine
„Berliner Erklärung“ fassen, wobei die Forderung nach einer
grundlegenden Neuordnung der Soziallastenfinanzierung und
einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen
selbstverständlich erneut ganz oben auf der Agenda steht.
Auch die Positionierung der beiden Regierungsfraktionen CDU
und SPD liegt in Form eines Antrages bereits vor, und ich
freue mich auch darüber, dass dort die Sorge formuliert
wird, dass durch das zunehmende Auseinanderdriften von armen
und reichen Kommunen die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in unseren Städten unter Druck gerät.
Diese Bereitschaft, in der Problemanalyse zu differenzieren
und genau hinzuschauen und nicht einfach durch die Berliner
Brille nur bundesdeutsche Durchschnittswerte wahrzunehmen,
ist neu und stimmt hoffnungsvoll.
Und in der Tat ist in den letzten Wochen ja schon
Entscheidendes in Bewegung geraten, wenn ich an die
Ausgabenexplosion durch die stark gestiegene Aufnahme,
Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern denke. Die
immer wieder wiederholte Forderung, dass die Finanzierung
der Folgen internationaler Konflikte, des Zusammenbruchs
staatlicher Strukturen in Libyen, Syrien oder Irak nun
wahrlich keine Aufgabe von Kommunalhaushalten sein kann,
scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.
Auf konkrete Fakten werden wir wohl noch bis zum
„Flüchtlingsgipfel“ bei der Kanzlerin – ebenfalls am
kommenden Donnerstag - warten müssen.
Aber es ist bereits heute absehbar, dass sich der Bund
strukturell, d. h. mit zunehmenden Flüchtlingszahlen
entsprechend ansteigend, an den Asylkosten beteiligt. Damit
sollten wir uns allerdings nicht zufrieden geben. Hier ist
volle Kostenerstattung durch Bund und Land angesagt.
Und, meine Damen und Herren, wofür ich auch werben will:
Verbindliche Reglungen – gerne auch durch eine Änderung des
Grundgesetzes – müssen dafür sorgen, dass die Bundesgelder
an die Kommunen für Asyl auch tatsächlich ungekürzt vor Ort
ankommen, und nicht an dem ein oder anderen „klebrigen“
Landesfinger hängen bleiben.
Meine Damen und Herren, nun nochmal ganz konkret zum
Haushalt 2016. Erstmals wieder seit 1992 legt Ihnen die
Verwaltung heute – wie vom Stärkungspaktgesetz für das
kommende Jahr gefordert – einen in Ertrag und Aufwand
ausgeglichenen Haushaltsentwurf vor. Sie müssen dazu den
eigentlichen Haushaltsentwurf (Erkenntnisstand der
Verwaltung von Anfang Juni) und die Ihnen ebenfalls heute
vorgelegte Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters
(VNOB), die den ganz aktuellen Erkenntnisstand der
Verwaltung widerspiegelt, im Zusammenhang betrachten.
Anders als vor einem Jahr ergibt sich für den Rat der Stadt
danach kein neuer Handlungsbedarf, weil etwa ein gegenüber
der „Schwarzen Null-Linie“ neu entstandenes Defizit durch
zusätzliche Sparmaßnahmen zu kompensieren wäre.
Gewisse Verschiebungen gegenüber der letztjährigen Planung,
die es immer gibt, wie etwa bei den Schlüsselzuweisungen als
systemimmanente Reaktion auf überproportional starke
Gewerbesteuereinnahmen im ersten Halbjahr, können beim
Zinsaufwand für unsere Liquiditätskredite kompensiert
werden. Auch unser Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
sprudelt ergiebiger als geplant.
Was nicht hätte kompensiert werden können, weshalb
entsprechender neuer Handlungsbedarf zur Einhaltung des
gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleichs entstanden wäre,
sind die massiven Steigerungen bei den Flüchtlingskosten.
Die Kosten für wirtschaftliche Hilfen und für die
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sind nach
letzten Erkenntnissen für das kommende Jahr um 40,4 Mio.
Euro höher zu veranschlagen, als noch bei der letzten
Fortschreibung des HSP vor einem Jahr und damit vor dem
jüngsten dramatischen Anstieg der Flüchtlingszahlen
angenommen.
Nicht nur weil hier erheblicher gesellschaftspolitischer
Sprengstoff hätte entstehen können ist die Verwaltung froh,
dass Land und insbesondere Bund inzwischen reagiert haben
und wir diese Mehrkosten durch entsprechende Mehreinnahmen
ausgleichen können.
Beim Land ergibt sich die Haushaltsentlastung durch die
beabsichtigte Anpassung der sog. Stichtagsregelung im
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Berechnung der
pauschalierten Landeszuweisung soll künftig anhand einer
Prognose der zu erwartenden Flüchtlinge und nicht mehr auf
der Grundlage längst überholter Vergangenheitswerte
vorgenommen werden.
Die genaue Größenordnung der Entlastung durch den Bund
werden wir erst nach dem „Flüchtlingsgipfel“ am kommenden
Donnerstag kennen.
Dennoch hat die Verwaltung in der VNOB, abgeleitet aus den
Debattenbeiträgen der maßgeblichen Bundespolitiker der
letzten Wochen, bereits einen Erwartungswert veranschlagt.
Übrigens einen Erwartungswert nicht nur für 2016, sondern –
da sich das Flüchtlingsproblem kaum kurzfristig in Luft
auflöst – fortgeschrieben auch in der Mittelfristigen
Finanzplanung. Sollte sich hier noch Korrekturbedarf
ergeben, wird dies im Laufe Ihrer Haushaltsberatungen über
eine weitere VNOB erfolgen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend noch
einen kurzen Ausblick in die Zukunft.
Ich sehe den Haushalt und den HSP der Stadt Duisburg auf
einem guten Weg. Nicht nur wegen der gerade skizzierten
Erfolgsgeschichte der letzten sieben Jahre.
Natürlich wird der Abschluss der Haushaltssanierungsphase
bis 2021 kein Selbstläufer. Die Umsetzung mancher
Konsolidierungsmaßnahme wird noch erhebliche Anstrengungen
erfordern, nicht zuletzt auch im Personalbereich. Und es
werden sich in dem breiten Aufgabenspektrum des Konzerns
Stadt sicherlich auch zukünftig immer mal wieder neue
Risiken auftun, an die heute noch niemand denkt.
Aber es werden sich auch neue Chancen ergeben. So sind bis
2019 wegen des Auslaufens einiger zentralen
finanzpolitischen Regelungen die föderalen Finanzbeziehungen
zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Dazu gehört auch
der Länderfinanzausgleich, bei dem das Land NRW bisher
massiv benachteiligt wird. Wenn sich hier der derzeit von
manchen favorisierte Korrekturvorschlag durchsetzt – die
Ostländer sperren sich wohl noch – würde NRW ab 2020 um
jährlich 1,9 Mrd. Euro entlastet. Überlegen Sie mal, was das
für den kommunalen Finanzausgleich bedeuten könnte. Städte
und Gemeinden sind derzeit mit 23 Prozent an derartigen
Mehreinnahmen zu beteiligen.
Und auch die kommunale Finanzierungsbeteiligung zu den
Einheitslasten (Solidarpakt II und Fonds Deutsche Einheit)
läuft 2019 aus. Wir haben daher auch in unserem HSP ab dem
Jahr 2020 eine Entlastung von jährlich 17 Mio. Euro
veranschlagt. Ich hoffe die kommunale Familie im Westen der
Republik wird auf der Hut sein und sich zu gegebener Zeit
gegen möglicherweise neu aufkeimende Begehrlichkeiten
erfolgreich wehren.
Unsere hohen Liquiditätskreditbestände nicht nur in Duisburg
könnten bei nachhaltig ansteigenden Zinsen fraglos zu einer
Bedrohung für die kommunale Haushaltssanierung geraten. In
der von mir schon angesprochenen Berliner Erklärung wird
daher auch die Forderung enthalten sein, dass Bund und
Länder insbesondere den hoch verschuldeten Kommunen weitere
Unterstützung beim Abbau der Altschulden gewähren. Wenn man
sich allerdings die tieferen Gründe vergegenwärtigt, die die
EZB sei Jahren zu ihrer Niedrigstzinspolitik veranlasst, so
vermag ich einen nachhaltigen Zinsanstieg für die nächsten
Jahre nicht zu erkennen.
Meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen in der
Kämmerei haben mit der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs
2016 und der vierten Fortschreibung des HSP wieder einen
tollen Job gemacht, wofür ich mich ganz herzlich bedanke.
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