|
|
Sitzung Donnerstag, 14. April 2021 um 16 Uhr |
In der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Süd stehen am Donnerstag,
14. April ab 16 Uhr im Rathaus einige Beschlüsse für
Bauvorhaben im Stadtsüden an.
|
Bebauungsplan Rahmer Buschfeld und
Flächennutzungsplanänderung
Abstimmung BV Süd: 8 Ja - 7 nein
zum Bebaungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung
|
Niederschrift Rahmerbuschfeld
|
Die mögliche Bebauung, die von Architekt
Dieter Düster und der SPD Großenbaum/Rahm
auf einer Bürgerversammlung im November 2019
in Duisburg-Rahm präsentiert wurde
• Grünpuffer zur vorhandenen Bebauung
schaffen
• Umweltverträglichkeit prüfen Ausgleich
durch Gründächer schaffen Baumbestand
erhalten oder Ausgleichspflanzungen
• Abstand zum FFH-Gebiet prüfen
• Größe des Wohngebiets ca. 3,0 ha, gesamt
ca. 4 ha
• Fuß- und Radwegeanbindung verbessern • Der
SB-Markt soll keine überörtliche Bedeutung
erhalten, deshalb
Verkaufsflächenbeschränkung auf 1.300 m²
• Keine hohe Verdichtung, nur Einzel- und
Doppelhäuser
• Geschosswohnungen barrierefrei einplanen,
max. 2-geschossig mit Staffelgeschoss und
Tiefgarage • Infrastrukturauswirkung auf
Schule (Turnhalle, Container) und KiTa
beachten
• Verkehrsbelastung auf der Angermunder Str.
prüfen
• Sicherung „Fenten Hof“. Ausgleich
Weidefläche
Rahmer Buschfeld:
Flächennutzungsplan-Änderung und
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur öffentlichen Auslegung -
Rahmer Buschfeld
Beschlussentwurf
1. Für einen Bereich in der
Gemarkung Huckingen, Flur 53 im Ortsteil
Rahm, östlich der Einfamilienhausbebauung an
der Angermunder Straße auf der gesamten
Länge zwischen der nördlichen
Grundstücksgrenze des Flurstücks 23 im
Norden und der südlichen Grundstücksgrenze
des Flurstücks 49 im Süden in einer Tiefe
von ca. 100 m ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg
aufzustellen. Das Verfahren wird unter der
Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
7.45 - Süd- durchgeführt.
2. Dieser Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.45 -Süd-
ist einschließlich seiner Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahme gemäß § 3 Abs.
2 BauGB auf die Dauer von sieben Wochen
öffentlich auszulegen.
In
der Sitzung am 03.07.2017 beschloss der Rat
der Stadt Duisburg anlässlich eines Antrages
aus der Politik für einen Bereich in der
Gemarkung Huckingen, Flur 53 im Ortsteil
Rahm, östlich der Einfamilienhausbebauung an
der Angermunder Straße auf der gesamten
Länge zwischen der nördlichen
Grundstücksgrenze des Flurstücks 23 im
Norden und der südlichen Grundstücksgrenze
des Flurstücks 49 im Süden in einer Tiefe
von ca. 100 m eine
Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen.
Derzeit wird der ca. 4,2 ha große Bereich
größtenteils als Wiesen-und Weideflächen für
den benachbarten Ventenhof genutzt. Nördlich
des Plangebiets schließen sich
landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen
an. Östlich des Plangebiets liegen
Weideflächen, an die sich östlich am
Waldrand die Fichtenstraße anschließt, ein
Wirtschaftsweg mit Anschluss an die wiederum
östlich anschließenden umfassenden
Waldgebiete. Im Süden grenzt die
denkmalgeschützte Hofanlage Ventenhof an,
ein Pferdehof mit den nördlich angelegten,
umfänglichen Pferdeweiden.
Im Südwesten grenzt das Plangebiet
unmittelbar an die Angermunder Straße.
Nördlich grenzt das Grundstück einer
7-geschossigen Wohnanlage mit Tiefgarage an
das Plangebiet. Weiter nördlich schließen
die rückwärtigen Grundstücksbereiche ein-
bis zweigeschossiger Eigenheime an, die
mittels kleiner Wohnstichstraßen an die
Angermunder Straße angebunden sind. Im
Geltungsbereich der
Flächennutzungsplan-Änderung sollen die
bisherigen Darstellungen als Fläche für die
Landwirtschaft und Wald in Wohnbaufläche und
Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel
– Nahversorgung“ geändert werden.
Die geplanten Zielsetzungen entsprechen den
Teilräumlichen Strategiekonzepten (TSK), die
im September 2015 im Zuge der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans vom Rat der Stadt
Duisburg beschlossen wurden und für den
Geltungsbereich der
FlächennutzungsplanÄnderung die Darstellung
von Wohnbauflächen für eine nachhaltige
Einwohnerförderung vorsehen. Im Sinne der
TSK soll ein qualitätsorientiertes und
vielfältiges Wohnungsangebot zur Abmilderung
der Einwohnerverluste, zur Einwohnerbindung
und zur gezielten Einwohnergewinnung,
insbesondere einkommensstarker Haushalte und
junger Familien, erhalten und entwickelt
werden.
Neben der Schaffung von attraktivem Wohnraum
ist es Ziel der Stadt Duisburg, die
wohnortnahe Versorgung in den Ortsteilen zu
sichern und weiter zu entwickeln. Da
Letztere im Ortsteil Rahm durch die
absehbare Schließung des Edeka-Marktes „Am
Rahmer Bach“ in Folge fehlender
Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet ist, ist
es notwendig einen Ersatzstandort für einen
Nahversorger zu finden, der diese
Standortvoraussetzungen besser erfüllt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung 19.03.2019
Zu diesem Zweck wurden Alternativstandorte
in Rahm geprüft. Nach der erfolgten
Alternativenprüfung bietet sich insbesondere
ein Teil dieser Fläche in AltRahm östlich
der Angermunder Straße in Höhe der
Bushaltestelle "Altes Kloster" als
Einzelhandelsstandort an, da mit ihrer Lage
an der Angermunder Straße und der BAB 524
eine gute Anbindung für Anlieferungsverkehr
und den motorisierten Individualverkehr
vorliegt. Gleichzeitig ist die Fläche gut
fußläufig als auch über die angrenzende
Bushaltestelle mit dem ÖPNV zu erreichen.
Sie schließt zudem an den bestehenden
Siedlungsbereich Alt-Rahm an. Die übrigen
Flächen haben sich insbesondere aufgrund der
tatsächlich verfügbaren Fläche (Größe und
Zuschnitt) sowie der verkehrlichen Anbindung
als nicht realisierungsfähig oder als
weniger geeignet erwiesen. Im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Duisburg ist der überwiegende Teil des
Plangebietes als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Ein kleiner
Teilbereich im Süden des Änderungsbereichs
ist als Fläche für die Forstwirtschaft
(Wald) dargestellt. Des Weiteren ist das
Plangebiet weitestgehend mit der Darstellung
als Landschaftsschutzgebiet überlagert.
Diese Darstellungen sollen gemäß der
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzung in
die Darstellung Wohnbaufläche und
Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel
- Nahversorgung“ mit einer Verkaufsfläche
von maximal 1.375 m² geändert werden.
Derzeit stellt die Stadt Duisburg auf
Grundlage der Teilräumlichen
Strategiekonzepte aus der
Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027
einen neuen FNP (Stand 2016) auf. Dieser
befindet sich im Stand eines Vorentwurfes
und weist das Plangebiet in Gänze als
Wohnbaufläche aus. Die hiesige FNP-Änderung
wird im Vorgriff auf das begonnene Verfahren
zur Neuaufstellung des FNPs durchgeführt und
im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des
FNP berücksichtigt. Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung einer Wohnund
Einzelhandelsnutzung im Plangebiet, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30
Abs. 1 BauGB im Vollverfahren erforderlich.
Angermunder Straße in Duisburg-Rahm -
Ventenhof
Die geplanten Zielsetzungen des
Bebauungsplanes widersprechen den
Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Um den
Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu
entsprechen, demzufolge ein Bebauungsplan
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln
ist, ist die beabsichtigte
Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen.
Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB wird das
Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1239 -Rahm-
„Rahmerbuschfeld“ im Parallelverfahren zur
FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 7.45 -Süd-
durchgeführt.
Mit dieser Vorlage wird die Beschlussvorlage
zur Aufstellung der
FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 7.45 -Süd-
beschlossen. Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 16.11.2018 bis 21.12.2018,
einschließlich Scopingtermin am 17.12.2018,
zur Erfassung der erheblichen Auswirkungen
auf die Umwelt und Ermittlung der
Anforderungen an den Umweltbericht. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung
der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
fand am 09.05.2019 statt (DS 19-0427). Die
vorgebrachten Stellungnahmen wurden
ausgewertet. Das Ergebnis ist der Begründung
zu entnehmen
Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB Zu folgenden Themen wurden im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit zu den parallelen
Bauleitplanverfahren Äußerungen vorgebracht:
Umwelt/ Naturschutz
Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet
Verlust von Grünflächen und Bäumen
Eingriff in die Pufferzone des FFH-Gebiets
Belastung der Umwelt
Inanspruchnahme von Freiräumen trotz des
fortschreitenden Klimawandels
Erstellung umweltbezogener Gutachten
Störung der Naherholungsfunktion mit den
in der Nähe verlaufenden Rundwegen
Zerstörung einer Frischluftschneise
Planung widerspricht den Zielen des
Landschaftsplanes
Planung widerspricht den Zielen des
Biotopverbundkonzepts
Schutz der Angermunder Straße als
geschützte Spitz-Ahorn-Allee
Schutz von Agrarvögeln
Ablehnung der Planung durch den Beirat der
Unteren Naturschutzbehörde
Zerstörung von Boden,
Bodenschutzvorrangflächen und
schützenswerten naturnahen Böden
Kompensationsmaßnahmen
Belange des Artenschutzes
Plangebiet ist wesentliches Kalt- und
Frischluftproduktionsgebiet
(Freilandklimakorridor)
Planung widerspricht den derzeitigen
globalen Forderungen nach Klima- und
Naturschutz Entwässerung Mögliche
Ableitung der Abwässer in das bestehende
Kanalisationsnetz
Berechnung der Dimensionierung der
Entwässerungsanlagen für
Starkregenereignisse
Versickerung im Plangebiet Verkehr
Anzahl der Stellplätze auf dem
Kundenparkplatz des Lebensmittelmarktes
Herstellung ausreichender Stellplätze
innerhalb des Wohngebietes
Verkehrliche Leistungsfähigkeit der
Angermunder Straße
Einfahrtsituation zum geplanten
Lebensmittelmarkt an der Kurve der
Angermunder Straße (Unfallrisiko) Keine
Möglichkeiten zur Überquerung der
Angermunder Straße
Erheblich ansteigendes Verkehrsaufkommen
Sicherheit von Radfahrern Bestand der
Haltestelle „Am Kloster“
Fehlende Bürgersteige und Radwege in der
Angermunder Straße
Schulwegsicherung Prüfung der
Verkehrsführung (Kreisverkehr „Am Rahmer
Bach“)
Geschwindigkeitsbegrenzung der Angermunder
Straße
Verlust des ländlichen Charakters Rahms
Geförderter Wohnungsbau
Brandschutz im geplanten Wohnquartier
Zweifelhafte Attraktivität des geplanten
Wohnquartiers (uniforme Retortensiedlung)
Verbauung des derzeit noch freien Blicks
auf den offenen Landschaftsraum
Kindertageseinrichtung im Plangebiet
Beeinträchtigung des Stadtbilds am
Ortseingang Rahms
Berücksichtigung von alternativen Flächen
für eine Wohnbebauung
(Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027)
Einfamilienhäuser stellen keinen
bezahlbaren Wohnraum dar Lebensmittelmarkt
Erforderlichkeit/ Bedarf eines neuen,
größeren Lebensmittelmarktes in Rahm
Betreiber des geplanten
Lebensmittelmarktes
Lebensmittelvollsortimenter oder
Nahversorger
Leerstand im Zentrum durch Umzug des
Lebensmittelmarktes
Zentrale Nahversorgung erfolgt zukünftig
in Randlage und verursacht zusätzlichen
Pkw-Verkehr
Planung eines Lebensmittelmarktes auf
einer gem. Bebauungsplan Nr. 419 als reines
Wohngebiet festgesetzten Fläche
Berücksichtigung von alternativen Flächen
für den Lebensmittelmarkt
Kein fußläufiger Standort für die meisten
Rahmer Bürger
Zerstörung des sozialen Mittelpunktes in
Rahm mit Verlegung des Lebensmittelmarktes
Immissionen
Schallschutz bestehender Wohnnutzungen
Verschärfung der Lärmbelastung auf der
Angermunder Straße
Erhöhung der Feinstaubbelastung
Überschreitung der Höchstwerte
hinsichtlich des Lärm- und
Immissionsschutzes
Schließung des TS Rahm und des
Schützenvereins aufgrund zu hoher
Lärmbelastung für das neue Wohngebiet
Sonstiges
wirtschaftliche Auswirkungen der Planung
auf den Ventenhof
Schutz des Ventenhofs als Denkmal
wirtschaftliche Auswirkungen auf die
Bäckerei Sieveneck
Kapazitäten umliegender Kindergärten und
Schulen
Berücksichtigung der CO- und
Erdgasrohrleitung/ Einhaltung Mindestabstand
Weiterer Anstieg der Mieten
Berücksichtigung der Meinung der Bürger im
weiteren Verfahren
Bebauung der vom Regionalplan Ruhr
empfohlenen Alternativfläche Südlich Rahm
West (Nähe S-Bf, Am Böllert/ Heltorfer
Straße) Seite 10 Drucksache-Nr. 21-0190
03.03.2021
Veröffentlichung von Gutachten
Wasserschutzzone IIIb
Einzuhaltender Versiegelungsgrad von 0,4
Erhöhung des Baulandes von 3,7 auf 4,2 ha
Unzulängliche öffentliche Infrastruktur
Bau einer Turnhalle
|
6-Seen-Wedau:
Bebauungsplan Nahversorgungszentrum
Abstimmung:
15-Ja-Stimmen |
6-Seen-Wedau:
Bebauungsplan Nahversorgungszentrum
1. Für
einen Bereich im Stadtteil Wedau südlich der
Wedauer Brücke, westlich der Bahnlinie und
östlich angrenzend an das bestehende
Wohngebiet des Dirschauer Weges wird dem
Antrag des Investors auf Einleitung eines
Verfahrens gemäß § 12 BauGB stattgeben.
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtteil Wedau südlich der Wedauer Brücke,
westlich der Bahnlinie und östlich
angrenzend an das bestehende Wohngebiet des
Dirschauer Weges. Die Größe des
Plangebietes beträgt ca. 3 ha.
Die Deutsche Bahn AG als ehemaliger
Flächeneigentümer hat ein qualifiziertes
Bieterverfahren für das geplante
Nahversorgungszentrum Wedau durchgeführt.
Sieger des Verfahrens ist die DIAG GmbH Co.
KG. Die
Zielsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2044 -Wedau- besteht im
Wesentlichen darin, das konkrete Vorhaben
„Nahversorgungszentrum Wedau“ des Investors
DIAG GmbH Co. KG I planungsrechtlich
umzusetzen. Mit dem vorliegenden Plan werden
nunmehr die folgenden detaillierten
städtebaulichen Ziele:
- die
planungsrechtliche Sicherung des Standortes
für Nahversorgung mit einer auf die
Investorenplanung angepassten
vorhabenbezogenen Nutzungsmischung als
Nahversorgungszentrum mit u.a.
nahversorgungsrelevantem großflächigem
Einzelhandelsbesatz,
- die vorhabenbezogene
Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen z.B.
durch Sortiments- und
Verkaufsflächenfeinsteuerung, - die
Festlegung des vorhabenbezogenen Maßes der
baulichen Nutzung, wie bspw. die Höhe der
baulichen Anlagen, verfolgt. Die
Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und
die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens
erfolgt durch den Investor in Abstimmung mit
der Stadt Duisburg – unter Berücksichtigung
der Planungshoheit der Gemeinde.
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich des
Weiteren die erforderlichen Kosten, die mit
der Planung und Durchführung des Vorhaben-
und Erschließungsplanes verbunden sind, zu
übernehmen bzw. den Vorhaben- und
Erschließungsplan auf eigene Kosten
durchzuführen. Hierzu wird ein
Durchführungsvertrag zwischen der Stadt
Duisburg und dem Vorhabenträger geschlossen.
Der nächste Verfahrensschritt ist die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Vorbehaltlich
der Zustimmung des Rates wird ein
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem
Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgelegt wird. Alle nach früheren
baurechtlichen Vorschriften und
städtebaulichen Plänen im Bereich dieses
Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen
werden bei Inkrafttreten des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2044
-Wedau- durch die hiermit getroffenen
Festsetzungen überlagert.
|
Sanierung der Grünanlage an der
Sechs-Seen-Platte
Abstimmung: |
Die Sechs-Seen-Platte liegt in einmaliger
Lage in Duisburg-Wedau und stellt eine, über
den Stadtteil hinaus bedeutende Grünanlage
dar. Im nördlichen Bereich befindet sich in
mittelbarer Nachbarschaft u.a. das
Naherholungsgebiet rund um die Regattabahn,
im Westen erstreckt sich das Gebiet des
Großprojektes „6-Seen-Wedau“, das
mittelfristig zu einer höheren Zahl von
Erholungssuchenden an der Sechs-Seen-Platte
führen wird. Durch die ohnehin bereits hohe
Nutzungsintensität haben sich im Laufe der
vergangenen Jahre, aufgrund von Abnutzung
und Vandalismus teilweise erhebliche Mängel
im Bereich der
Wege- und Platzflächen sowie der
Ausstattungselemente eingestellt. Diese sind
teilweise schlecht zu begehen bzw. wirken
unattraktiv und werden daher weniger
genutzt. Ebenso ist die Uferbefestigung
durch den variierenden Wasserpegel und
Wellenschlag bei starken Winden stellenweise
sanierungsbedürftig.
Für die erforderlichen Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen wurden daher durch
das Umweltamt, in Abstimmung mit der
Forstverwaltung der Stadt Duisburg und der
WBD-AöR, Maßnahmen geplant, die
abschnittsweise über mehrere Jahre verteilt,
durchgeführt werden sollen (s. Anlage
„Übersichtsplan“).Entsprechende Finanzmittel
werden in den Haushalt 2020/2021 sowie
vorbehaltlich einer entsprechenden
Genehmigung des geplanten Haushaltes, für
die Jahre 2022 und 2023 eingestellt. Die
Maßnahmen sollen durch die WBD-AöR umgesetzt
werden.
Zugänge „Neidenburger Straße“ und „Im Licht“
Die Zugänge an der „Neidenburger Straße“ und
der Straße „Im Licht“ spiegeln derzeit nicht
den Ausbaustandard der Stadt Duisburg wider
und sollen gemäß Gestaltungsleitfaden des
Umweltamtes saniert bzw. umgestaltet werden.
Die wassergebundenen Wege sind teils
beschädigt und in der Nutzung, auch aufgrund
der dichten Vegetation, eingeschränkt und
sollen daher bis zum kleinen Brückenbauwerk
westlich des Wambachsees erneuert und
freigeschnitten werden.
Ein neuer barrierefrei ausgebauter Bankplatz
mit einer Bank aus vandalismussicherem
Material (Stahl) soll den Bürger*innen eine
hochwertige Aufenthaltsmöglichkeit an der
Sechs-Seen-Platte ermöglichen.
Rückbau Asphaltweg und Überarbeitung
Wegedecke am Masurensee Die Asphaltdecke
südlich des Masurensees ist aufgrund der
flachwurzelnden Bäume stark beschädigt. Die
Verkehrssicherheit des Weges kann dadurch
zukünftig nicht gewährleistet werden. Der
Asphaltweg soll daher zurückgebaut und die
Fläche aufgeforstet werden. Ein Weidenzaun
dient als Durchlaufschutz zwischen dem
Parkplatz am Kalkweg und dem Weg entlang des
Masurensees. Dieser erstreckt sich von dem
südlichen Ufer des Masurensees, entlang des
Rundweges unterhalb der Fußgängerbrücke, bis
hin zum Gebäude der
Neufundländer Wasserarbeitsgruppe und soll
in seiner bisherigen Ausbauweise saniert
werden.
Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit
Bänken aus vandalismussicherem Material
(Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige
Aufenthaltsmöglichkeiten am Masurensee
ermöglichen.
Überarbeitung Wegedecke vom „Im Bischelter
Grund“ bis „Zollstation“.
Der Weg vom kleinen Brückenbauwerk „Im
Bischelter Grund“ bis hin zur Zollstation
westlich des Böllertsees soll ebenfalls
saniert und erneut in wassergebundener
Bauweise ausgebaut werden. Neue barrierefrei
ausgebaute Bankplätze mit Bänken aus
vandalismussicherem Material (Stahl) sollen
den Bürger*innen hochwertige
Aufenthaltsmöglichkeiten am Böllertsee
ermöglichen.
Überarbeitung Wegedecke von „Zollstation“
bis „Mercedesstern“
Die wassergebundene Wegedecke von der
„Zollstation“ westlich des Böllertsees bis
hin zur Platzfläche „Mercedesstern“ soll
ebenfalls saniert und erneut in
wassergebundener Bauweise ausgebaut werden.
Im Zuge der Arbeiten sollen die beschädigten
Uferbefestigungen überarbeitet und neu
hergestellt werden.
Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit
Bänken aus vandalismussicherem Material
(Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige
Aufenthaltsmöglichkeiten am Böllertsee
ermöglichen.
Überarbeitung Platzfläche nördlich. des
Böllertsees
Die Platzfläche nördlich des Böllertsees
bietet aufgrund der starken Vegetation und
der unattraktiven Ausgestaltung keine
ansprechende Aufenthaltsmöglichkeit. Sie
soll daher überarbeitet werden. Die
Zuwegung, Treppenanlage und bestehende
Natursteinfläche sollen erneuert und, wo
möglich, barrierefrei ausgebaut werden, um
einen besseren Zugang zu gewährleisten.
Die alten Holzbänke werden durch
vandalismussichere Bänke ersetzt. Um die
Aufenthaltsqualität zu steigern und den
Ausblick auf den See zu verbessern wird die
Vegetationsfläche am Hang der Platzfläche
durch eine neue Rasenfläche ersetzt, sowie
eine neue Sichtachse, durch Aufastung bzw.
Auslichtung der vorh. Eichen, geschaffen.
Überarbeitung Wegedecke südlich des
Wambachsees
Die wassergebundene Wegedecke von dem
kleinen Brückenbauwerk westlich des
Wambachsees bis hin zum Eingangsbereich des
Freibades am Wolfsee soll überarbeitet
werden. Im Zuge der Arbeiten sollen die
beschädigten Uferbefestigungen überarbeitet
und neu hergestellt werden. Im Bereich des
Freibades Wolfsee wird der Eingangsbereich
zur Grünanlage gemäß dem
Gestaltungsleitfaden barrierefrei ausgebaut.
Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit
Bänken aus vandalismussicherem Material
(Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige
Aufenthaltsmöglichkeiten am Wambachsee
ermöglichen.
|
Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim
– „Am Heidberg"
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen , 1
Enthaltung |
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1052 – Ungelsheim – für
einen Bereich nördlich der Straße „Am
Heidberg“ zwischen Lauterberger Straße und
der Straße „Am Neuen Angerbach“ sowie für
einen Bereich südlich der Straße „Am
Heidberg“ zwischen dem Neuen Angerbach, der
Krefelder Straße (B288) und der Lauterberger
Straße vom 01.03.2004 wird aufgehoben.
Für einen Bereich zwischen der Straße "Am
Heidberg im Norden einschließlich der
nördlich dieser Straße gelegenen Grundstücke
Haus Nr. 46 bis Haus Nr.66 und der Krefelder
Straße im Süden, im Osten begrenzt durch den
Neuen Angerbach, ist ein Bebauungsplan im
Sinne des § 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13 BauGB aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim –„Am
Heidberg“ durchgeführt.
Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 (1) BauGB und der Unterrichtung der
Einwohnerinnen und Einwohner nach § 23 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
abgesehen.
Städtebauliche
Zielsetzung
Am 01.03.2004 wurde der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
1052 – Ungelsheim – vom Rat der Stadt
Duisburg gefasst (DS 6146). Ziel des
Verfahrens war die planungsrechtliche
Sicherung der vorhandenen Villen– und
Grundstücksstruktur sowie Verhinderung einer
städtebaulich unerwünschten baulichen
Verdichtung. Im Rahmen des Verfahrens fand
in der Zeit vom 09.07.2008 bis 12.08.2008
die Öffentliche Auslegung statt. Da jedoch
Zweifel an der Rechtssicherheit der damals
getroffenen Festsetzungen, die eine Regelung
der Größe von Baugrundstücken betreffen
aufkamen, wurde das
Verfahren nicht weiterverfolgt.
Da im Laufe der letzten Jahre verschiedenste
Bauvorhaben realisiert wurden, die der unter
1 beschriebenen städtebaulichen Zielsetzung
entgegenstanden, wird beschlossen, im
Hinblick auf die Vermeidung künftiger
weiterer Nachverdichtungen, den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
1052 aufzuheben und ein neues
Bebauungsplanverfahren, mit der aktuellen
Rechtsprechungentsprechenden Festsetzungen,
einzuleiten.
Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim -
soll im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB durchgeführt werden, da sich der aus
der vorhandenen Eigenart der näheren
Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nach
§ 34 BauGB durch das Planverfahren nicht
wesentlich verändert, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
nicht vorbereitet und begründet wird, keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
in § 1 (6) Nr.7 BauGB genannten Schutzgüter
bestehen und keine Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten
sind.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
und von der Umweltprüfung nach § 2 (4) wird
daher abgesehen.
|
Ausbau der Ackerstraße |
Ausbau
der Ackerstraße von Albert-Hahn-Straße bis
zur geplanten Wendeanlage inklusive einer
Verbindung bis zur Einmündung der
Privatstraße westlich der Hausnummer 7 in
Duisburg-Großenbaum
Teilausbau von Stichstraße
Hausnummer 8) bis zur geplanten Wendeanlage
inklusive einer Verbindung bis zur
Einmündung der Privatstraße westlich der
Hausnummer 7 in Duisburg-Großenbaum. Der
voraussichtliche Herstellungsaufwand ist in
der in Höhe von 830.000,00 € geplant.
Die zur Beschlussfassung anstehende
Baumaßnahme betrifft den Ausbau der
Ackerstr. im Stadtbezirk Duisburg-Süd,
östlich des Großenbaumer Sees. Sie befindet
sich in einem durch hier angrenzende
Gewerbe- und Industriebetriebe geprägtes
Gebiet mit hoher Schwerverkehrsbelastung.
Auf Grund ihrer Funktion als
Gewerbeerschließungsstraße ist die
Ackerstraße verkehrlich mit einem hohen
LKW-Anteil belastet. In der Örtlichkeit sind
im Verlauf des Straßenabschnittes erhebliche
Fahrbahnschäden erkennbar. Die heutige
Erschließung des Gebietes ist nicht
ausreichend ausgebaut.
Über die Ackerstraße
Nur ein Teilbereich von der Brücke
Albert-Hahn-Straße kommend bis zur
Stichstraße der Häuser 3, 5 und 8 entspricht
einem aus heutiger Sicht ausreichendem
Ausbaustandard mit einer Fahrbahnbreite von
6,50 m und einem einseitigen 2,00 m breiten
Gehweg. Ab dem Stichweg in Richtung Süden
ist nur noch eine ca. 4,50 m breite Fahrbahn
ohne bauliche Anlagen für den Fußgänger
vorhanden. Für die Herstellung einer
funktionsfähigen Erschließung ist der Ausbau
der Ackerstraße als eine öffentliche
Erschließungsstraße zwingend erforderlich.
Die Ackerstraße ist kein Teil des
Rettungswegenetzes der Stadt Duisburg. Es
ist kein Linienverkehr der DVG auf der
Ackerstraße vorhanden. Die Straße liegt in
einer Tempo 30 Zone. Radverkehrsanlagen
stehen nicht zur Verfügung.
Der Straßenquerschnitt mit 6,50 m Fahrbahn
und 2,00 m Gehweg von der Brückenrampe von
der Albert-Hahn-Str. kommend wird
aufgenommen und entsprechend weitergeführt.
Der Kurvenbereich der Einmündung zur
Stichstraße wird so verbreitert, dass eine
Begegnung von Sattelzügen bei Tempo 30
ermöglicht wird. Im Bereich der Maueranlage,
die die Straße entlang des Grundstückes des
Hauses Nr.3 begleitet wird ein 0,75 m
breiter Schutzstreifen hergestellt.
Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird
dann auf diesen Streifen entlang der
Senkrechtstellplätze bei Haus Nr. 1
verzichtet und der Fahrbahn zugeschlagen.
Somit ergibt sich dort eine Fahrbahnbreite
von 7,30 m. Die Straße endet in einem
Wendekreis, der mit 24,00 m Durchmesser für
den Schwerverkehr geeignet ist. Zusätzlich
wird vom Wendekreis in Richtung Westen ein
ca. 75 m langer und 4,75 m breiter Stichweg
ausgebaut, um die weitere Erschließung zu
sichern. Das Oberflächenwasser der Straße
wird der Kanalisation zugeführt. Die
vorhandene Beleuchtungsanlage stellt ein
Provisorium dar und wird erstmalig
ausgebaut. Für den Ausbau der Ackerstraße
wird ein Verfahren zur Herstellung von
öffentlichen Erschließungsanlagen nach § 125
Abs. 2 BauGB durchgeführt, das
voraussichtlich im 2. Quartal 2021
abgeschlossen werden wird.
Für die Nebenanlagen der Ackerstraße
einschließlich des Grunderwerbs und der
Beleuchtungseinrichtung werden
Erschließungsbeiträge gemäß § 127 ff BauGB
erhoben. Die Teilanlage Fahrbahn wird als
Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme nach §
8 KAG abgerechnet. Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW hat am 23. März 2020
rückwirkend zum 02.01.2020 die sogenannte
„Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“
erlassen. Hiernach werden u.a.
Erneuerungsmaßnahmen –wie in diesem Fall die
Fahrbahn- gefördert, wenn die
Straßenbaumaßnahme nach dem 01.01.2018 durch
den Rat der Stadt beschlossen wurde.
Die Beiträge für die Erneuerung der Fahrbahn
der Ackerstraße reduzieren sich somit um 50
%, sofern der Förderantrag durch das Land
NRW genehmigt wird. Dies bedeutet, dass
jeder Anlieger einen um die Hälfte
reduzierten Beitrag für die Fahrbahn zu
zahlen hat.
|
Straßenbenennung einer
Erschließungsstraße im Neubaugebiet Am Alten
Angerbach -
15-Ja-Stimmen |
Auf Wunsch der Familie soll die Straße in
Duisburg-Huckingen nicht nach Frau Luise
Seelhoff benannt werden. Es wird
vorgeschlagen diese Verkehrsfläche nach der
ältesten bekannten Huckinger Hebamme Agnes
Steinfort in „Agnes-Steinfort-Straße“ zu
benennen. In der Bevölkerung wurde ihr viel
Respekt und Anerkennung gezollt, sie feierte
am 3. Oktober 1927 ihr 60- jähriges
Berufsjubiläum. Es wird 1 Straßenschild
benötigt. Begründung der Dringlichkeit: Der
Baugenehmigungsbehörde liegen derzeit 14
Anträge zur Errichtung von Wohngebäuden
innerhalb des Plangebietes vor. Die
Katasterbehörde wird zu jedem Antrag
beteiligt, um unter Anderem den neuen
Liegenschaften einen Straßennamen und eine
Hausnummer zuzuordnen. Dies konnte bisher
nicht abschließend erfolgen. Die
Baugenehmigungsbehörde und die damit
verbundenen Bauträger, Bauherren und nicht
zuletzt die Energieversorger und
Telekommunikationsanbieter warten nun mehr
auf die Zuweisung der Adresse der neuen
Grundstücke und Gebäude. Durch die immer
noch anhaltende Pandemie sind die für den
27.1.2021 und 10.03.2021 angesetzten
Sitzungen der Bezirksvertretung Süd
ausgefallen. Eine Entscheidung konnte so
nicht getroffen werden. Um die Anträge
abschließend bearbeiten zu können ist nun
ein Beschluss erforderlich. Daher muss die
Bezirksvertretung Süd in Form eines
Dringlichkeitsbeschlusses vorab entscheiden.
|
|
|