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Sitzung der Bezirksvertretung Süd

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Sitzung Donnerstag, 14. April 2021 um 16 Uhr
In der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd stehen am Donnerstag, 14. April ab 16 Uhr im Rathaus einige Beschlüsse für Bauvorhaben im  Stadtsüden an.

Bebauungsplan Rahmer Buschfeld und Flächennutzungsplanänderung
Abstimmung BV Süd: 8 Ja - 7 nein
zum Bebaungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung

Niederschrift Rahmerbuschfeld


Die mögliche Bebauung, die von Architekt Dieter Düster und der SPD Großenbaum/Rahm auf einer Bürgerversammlung im November 2019 in Duisburg-Rahm präsentiert wurde

• Grünpuffer zur vorhandenen Bebauung schaffen
• Umweltverträglichkeit prüfen Ausgleich durch Gründächer schaffen Baumbestand erhalten oder Ausgleichspflanzungen
 • Abstand zum FFH-Gebiet prüfen
• Größe des Wohngebiets ca. 3,0 ha, gesamt ca. 4 ha
• Fuß- und Radwegeanbindung verbessern • Der SB-Markt soll keine überörtliche Bedeutung erhalten, deshalb Verkaufsflächenbeschränkung auf 1.300 m²
• Keine hohe Verdichtung, nur Einzel- und Doppelhäuser
• Geschosswohnungen barrierefrei einplanen, max. 2-geschossig mit Staffelgeschoss und Tiefgarage • Infrastrukturauswirkung auf Schule (Turnhalle, Container) und KiTa beachten
• Verkehrsbelastung auf der Angermunder Str. prüfen
• Sicherung „Fenten Hof“. Ausgleich Weidefläche

Rahmer Buschfeld: Flächennutzungsplan-Änderung und Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - Rahmer Buschfeld
Beschlussentwurf
1. Für einen Bereich in der Gemarkung Huckingen, Flur 53 im Ortsteil Rahm, östlich der Einfamilienhausbebauung an der Angermunder Straße auf der gesamten Länge zwischen der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 23 im Norden und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 49 im Süden in einer Tiefe von ca. 100 m ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.45 - Süd- durchgeführt.
2. Dieser Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.45 -Süd- ist einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von sieben Wochen öffentlich auszulegen.

In der Sitzung am 03.07.2017 beschloss der Rat der Stadt Duisburg anlässlich eines Antrages aus der Politik für einen Bereich in der Gemarkung Huckingen, Flur 53 im Ortsteil Rahm, östlich der Einfamilienhausbebauung an der Angermunder Straße auf der gesamten Länge zwischen der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 23 im Norden und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 49 im Süden in einer Tiefe von ca. 100 m eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen.
Derzeit wird der ca. 4,2 ha große Bereich größtenteils als Wiesen-und Weideflächen für den benachbarten Ventenhof genutzt. Nördlich des Plangebiets schließen sich landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen an. Östlich des Plangebiets liegen Weideflächen, an die sich östlich am Waldrand die Fichtenstraße anschließt, ein Wirtschaftsweg mit Anschluss an die wiederum östlich anschließenden umfassenden Waldgebiete. Im Süden grenzt die denkmalgeschützte Hofanlage Ventenhof an, ein Pferdehof mit den nördlich angelegten, umfänglichen Pferdeweiden.
Im Südwesten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Angermunder Straße. Nördlich grenzt das Grundstück einer 7-geschossigen Wohnanlage mit Tiefgarage an das Plangebiet. Weiter nördlich schließen die rückwärtigen Grundstücksbereiche ein- bis zweigeschossiger Eigenheime an, die mittels kleiner Wohnstichstraßen an die Angermunder Straße angebunden sind. Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung sollen die bisherigen Darstellungen als Fläche für die Landwirtschaft und Wald in Wohnbaufläche und Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel – Nahversorgung“ geändert werden.

Die geplanten Zielsetzungen entsprechen den Teilräumlichen Strategiekonzepten (TSK), die im September 2015 im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen wurden und für den Geltungsbereich der FlächennutzungsplanÄnderung die Darstellung von Wohnbauflächen für eine nachhaltige Einwohnerförderung vorsehen. Im Sinne der TSK soll ein qualitätsorientiertes und vielfältiges Wohnungsangebot zur Abmilderung der Einwohnerverluste, zur Einwohnerbindung und zur gezielten Einwohnergewinnung, insbesondere einkommensstarker Haushalte und junger Familien, erhalten und entwickelt werden.
Neben der Schaffung von attraktivem Wohnraum ist es Ziel der Stadt Duisburg, die wohnortnahe Versorgung in den Ortsteilen zu sichern und weiter zu entwickeln. Da Letztere im Ortsteil Rahm durch die absehbare Schließung des Edeka-Marktes „Am Rahmer Bach“ in Folge fehlender Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet ist, ist es notwendig einen Ersatzstandort für einen Nahversorger zu finden, der diese Standortvoraussetzungen besser erfüllt.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung 19.03.2019
 

Zu diesem Zweck wurden Alternativstandorte in Rahm geprüft. Nach der erfolgten Alternativenprüfung bietet sich insbesondere ein Teil dieser Fläche in AltRahm östlich der Angermunder Straße in Höhe der Bushaltestelle "Altes Kloster" als Einzelhandelsstandort an, da mit ihrer Lage an der Angermunder Straße und der BAB 524 eine gute Anbindung für Anlieferungsverkehr und den motorisierten Individualverkehr vorliegt. Gleichzeitig ist die Fläche gut fußläufig als auch über die angrenzende Bushaltestelle mit dem ÖPNV zu erreichen.
Sie schließt zudem an den bestehenden Siedlungsbereich Alt-Rahm an. Die übrigen Flächen haben sich insbesondere aufgrund der tatsächlich verfügbaren Fläche (Größe und Zuschnitt) sowie der verkehrlichen Anbindung als nicht realisierungsfähig oder als weniger geeignet erwiesen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein kleiner Teilbereich im Süden des Änderungsbereichs ist als Fläche für die Forstwirtschaft (Wald) dargestellt. Des Weiteren ist das Plangebiet weitestgehend mit der Darstellung als Landschaftsschutzgebiet überlagert.
Diese Darstellungen sollen gemäß der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzung in die Darstellung Wohnbaufläche und Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel - Nahversorgung“ mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.375 m² geändert werden.
Derzeit stellt die Stadt Duisburg auf Grundlage der Teilräumlichen Strategiekonzepte aus der Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027 einen neuen FNP (Stand 2016) auf. Dieser befindet sich im Stand eines Vorentwurfes und weist das Plangebiet in Gänze als Wohnbaufläche aus. Die hiesige FNP-Änderung wird im Vorgriff auf das begonnene Verfahren zur Neuaufstellung des FNPs durchgeführt und im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des FNP berücksichtigt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnund Einzelhandelsnutzung im Plangebiet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren erforderlich.

Angermunder Straße in Duisburg-Rahm - Ventenhof

Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen
Flächennutzungsplanes. Um den Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, demzufolge ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist die beabsichtigte Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen. Im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1239 -Rahm- „Rahmerbuschfeld“ im Parallelverfahren zur FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 7.45 -Süd- durchgeführt.

Mit dieser Vorlage wird die Beschlussvorlage zur Aufstellung der FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 7.45 -Süd- beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.11.2018 bis 21.12.2018, einschließlich Scopingtermin am 17.12.2018, zur Erfassung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und Ermittlung der Anforderungen an den Umweltbericht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 09.05.2019 statt (DS 19-0427). Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist der Begründung zu entnehmen

Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Zu folgenden Themen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den parallelen Bauleitplanverfahren Äußerungen vorgebracht: Umwelt/ Naturschutz
 Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet
 Verlust von Grünflächen und Bäumen
 Eingriff in die Pufferzone des FFH-Gebiets
 Belastung der Umwelt
 Inanspruchnahme von Freiräumen trotz des fortschreitenden Klimawandels
 Erstellung umweltbezogener Gutachten
 Störung der Naherholungsfunktion mit den in der Nähe verlaufenden Rundwegen
 Zerstörung einer Frischluftschneise
 Planung widerspricht den Zielen des Landschaftsplanes
 Planung widerspricht den Zielen des Biotopverbundkonzepts
 Schutz der Angermunder Straße als geschützte Spitz-Ahorn-Allee
 Schutz von Agrarvögeln
 Ablehnung der Planung durch den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde
 Zerstörung von Boden, Bodenschutzvorrangflächen und schützenswerten naturnahen Böden  Kompensationsmaßnahmen
 Belange des Artenschutzes
 Plangebiet ist wesentliches Kalt- und Frischluftproduktionsgebiet (Freilandklimakorridor)
 Planung widerspricht den derzeitigen globalen Forderungen nach Klima- und Naturschutz Entwässerung  Mögliche Ableitung der Abwässer in das bestehende Kanalisationsnetz
 Berechnung der Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für Starkregenereignisse
 Versickerung im Plangebiet Verkehr
 Anzahl der Stellplätze auf dem Kundenparkplatz des Lebensmittelmarktes
 Herstellung ausreichender Stellplätze innerhalb des Wohngebietes
 Verkehrliche Leistungsfähigkeit der Angermunder Straße
 Einfahrtsituation zum geplanten Lebensmittelmarkt an der Kurve der Angermunder Straße (Unfallrisiko)  Keine Möglichkeiten zur Überquerung der Angermunder Straße
 Erheblich ansteigendes Verkehrsaufkommen
 Sicherheit von Radfahrern  Bestand der Haltestelle „Am Kloster“
 Fehlende Bürgersteige und Radwege in der Angermunder Straße
 Schulwegsicherung  Prüfung der Verkehrsführung (Kreisverkehr „Am Rahmer Bach“)
 Geschwindigkeitsbegrenzung der Angermunder Straße
 Verlust des ländlichen Charakters Rahms
 Geförderter Wohnungsbau
 Brandschutz im geplanten Wohnquartier
 Zweifelhafte Attraktivität des geplanten Wohnquartiers (uniforme Retortensiedlung)
 Verbauung des derzeit noch freien Blicks auf den offenen Landschaftsraum
 Kindertageseinrichtung im Plangebiet
 Beeinträchtigung des Stadtbilds am Ortseingang Rahms
 Berücksichtigung von alternativen Flächen für eine Wohnbebauung (Stadtentwicklungsstrategie Duisburg2027)
 Einfamilienhäuser stellen keinen bezahlbaren Wohnraum dar Lebensmittelmarkt
 Erforderlichkeit/ Bedarf eines neuen, größeren Lebensmittelmarktes in Rahm
 Betreiber des geplanten Lebensmittelmarktes
 Lebensmittelvollsortimenter oder Nahversorger
 Leerstand im Zentrum durch Umzug des Lebensmittelmarktes
 Zentrale Nahversorgung erfolgt zukünftig in Randlage und verursacht zusätzlichen Pkw-Verkehr
 Planung eines Lebensmittelmarktes auf einer gem. Bebauungsplan Nr. 419 als reines Wohngebiet festgesetzten Fläche
 Berücksichtigung von alternativen Flächen für den Lebensmittelmarkt
 Kein fußläufiger Standort für die meisten Rahmer Bürger
 Zerstörung des sozialen Mittelpunktes in Rahm mit Verlegung des Lebensmittelmarktes Immissionen
 Schallschutz bestehender Wohnnutzungen
 Verschärfung der Lärmbelastung auf der Angermunder Straße
 Erhöhung der Feinstaubbelastung
 Überschreitung der Höchstwerte hinsichtlich des Lärm- und Immissionsschutzes
 Schließung des TS Rahm und des Schützenvereins aufgrund zu hoher Lärmbelastung für das neue Wohngebiet Sonstiges
 wirtschaftliche Auswirkungen der Planung auf den Ventenhof
 Schutz des Ventenhofs als Denkmal
 wirtschaftliche Auswirkungen auf die Bäckerei Sieveneck
 Kapazitäten umliegender Kindergärten und Schulen
 Berücksichtigung der CO- und Erdgasrohrleitung/ Einhaltung Mindestabstand
 Weiterer Anstieg der Mieten
 Berücksichtigung der Meinung der Bürger im weiteren Verfahren
 Bebauung der vom Regionalplan Ruhr empfohlenen Alternativfläche Südlich Rahm West (Nähe S-Bf, Am Böllert/ Heltorfer Straße) Seite 10 Drucksache-Nr. 21-0190 03.03.2021
 Veröffentlichung von Gutachten
 Wasserschutzzone IIIb
 Einzuhaltender Versiegelungsgrad von 0,4
 Erhöhung des Baulandes von 3,7 auf 4,2 ha
 Unzulängliche öffentliche Infrastruktur  Bau einer Turnhalle 

 

 

 

6-Seen-Wedau: Bebauungsplan Nahversorgungszentrum
Abstimmung: 15-Ja-Stimmen

6-Seen-Wedau: Bebauungsplan Nahversorgungszentrum
1. Für einen Bereich im Stadtteil Wedau südlich der Wedauer Brücke, westlich der Bahnlinie und östlich angrenzend an das bestehende Wohngebiet des Dirschauer Weges wird dem Antrag des Investors auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 BauGB stattgeben.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wedau südlich der Wedauer Brücke, westlich der Bahnlinie und östlich angrenzend an das bestehende Wohngebiet des Dirschauer Weges. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3 ha. 
Die Deutsche Bahn AG als ehemaliger Flächeneigentümer hat ein qualifiziertes Bieterverfahren für das geplante Nahversorgungszentrum Wedau durchgeführt. Sieger des Verfahrens ist die DIAG GmbH Co. KG.
Die Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2044 -Wedau- besteht im Wesentlichen darin, das konkrete Vorhaben „Nahversorgungszentrum Wedau“ des Investors DIAG GmbH Co. KG I planungsrechtlich umzusetzen. Mit dem vorliegenden Plan werden nunmehr die folgenden detaillierten städtebaulichen Ziele:
- die planungsrechtliche Sicherung des Standortes für Nahversorgung mit einer auf die Investorenplanung angepassten vorhabenbezogenen Nutzungsmischung als Nahversorgungszentrum mit u.a. nahversorgungsrelevantem großflächigem Einzelhandelsbesatz,
- die vorhabenbezogene Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen z.B. durch Sortiments- und Verkaufsflächenfeinsteuerung, - die Festlegung des vorhabenbezogenen Maßes der baulichen Nutzung, wie bspw. die Höhe der baulichen Anlagen, verfolgt. Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens erfolgt durch den Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg – unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinde.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich des Weiteren die erforderlichen Kosten, die mit der Planung und Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbunden sind, zu übernehmen bzw. den Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu wird ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Vorhabenträger geschlossen.
Der nächste Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgelegt wird. Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2044 -Wedau- durch die hiermit getroffenen Festsetzungen überlagert.


Sanierung der Grünanlage an der Sechs-Seen-Platte
Abstimmung:

Die Sechs-Seen-Platte liegt in einmaliger Lage in Duisburg-Wedau und stellt eine, über den Stadtteil hinaus bedeutende Grünanlage dar. Im nördlichen Bereich befindet sich in mittelbarer Nachbarschaft u.a. das Naherholungsgebiet rund um die Regattabahn, im Westen erstreckt sich das Gebiet des Großprojektes „6-Seen-Wedau“, das mittelfristig zu einer höheren Zahl von Erholungssuchenden an der Sechs-Seen-Platte führen wird. Durch die ohnehin bereits hohe Nutzungsintensität haben sich im Laufe der vergangenen Jahre, aufgrund von Abnutzung und Vandalismus teilweise erhebliche Mängel im Bereich der
Wege- und Platzflächen sowie der Ausstattungselemente eingestellt. Diese sind teilweise schlecht zu begehen bzw. wirken unattraktiv und werden daher weniger genutzt. Ebenso ist die Uferbefestigung durch den variierenden Wasserpegel und Wellenschlag bei starken Winden stellenweise sanierungsbedürftig.

Für die erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden daher durch das Umweltamt, in Abstimmung mit der Forstverwaltung der Stadt Duisburg und der WBD-AöR, Maßnahmen geplant, die abschnittsweise über mehrere Jahre verteilt, durchgeführt werden sollen (s. Anlage „Übersichtsplan“).Entsprechende Finanzmittel werden in den Haushalt 2020/2021 sowie vorbehaltlich einer entsprechenden Genehmigung des geplanten Haushaltes, für die Jahre 2022 und 2023 eingestellt. Die Maßnahmen sollen durch die WBD-AöR umgesetzt werden.
Zugänge „Neidenburger Straße“ und „Im Licht“
Die Zugänge an der „Neidenburger Straße“ und der Straße „Im Licht“ spiegeln derzeit nicht den Ausbaustandard der Stadt Duisburg wider und sollen gemäß Gestaltungsleitfaden des Umweltamtes saniert bzw. umgestaltet werden. Die wassergebundenen Wege sind teils beschädigt und in der Nutzung, auch aufgrund der dichten Vegetation, eingeschränkt und sollen daher bis zum kleinen Brückenbauwerk westlich des Wambachsees erneuert und freigeschnitten werden.

Ein neuer barrierefrei ausgebauter Bankplatz mit einer Bank aus vandalismussicherem Material (Stahl) soll den Bürger*innen eine hochwertige Aufenthaltsmöglichkeit an der Sechs-Seen-Platte ermöglichen.
Rückbau Asphaltweg und Überarbeitung Wegedecke am Masurensee Die Asphaltdecke südlich des Masurensees ist aufgrund der flachwurzelnden Bäume stark beschädigt. Die Verkehrssicherheit des Weges kann dadurch zukünftig nicht gewährleistet werden. Der Asphaltweg soll daher zurückgebaut und die Fläche aufgeforstet werden. Ein Weidenzaun dient als Durchlaufschutz zwischen dem Parkplatz am Kalkweg und dem Weg entlang des Masurensees. Dieser erstreckt sich von dem südlichen Ufer des Masurensees, entlang des Rundweges unterhalb der Fußgängerbrücke, bis hin zum Gebäude der
Neufundländer Wasserarbeitsgruppe und soll in seiner bisherigen Ausbauweise saniert werden.
Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit Bänken aus vandalismussicherem Material (Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige Aufenthaltsmöglichkeiten am Masurensee ermöglichen.
Überarbeitung Wegedecke vom „Im Bischelter Grund“ bis „Zollstation“.

Der Weg vom kleinen Brückenbauwerk „Im Bischelter Grund“ bis hin zur Zollstation westlich des Böllertsees soll ebenfalls saniert und erneut in wassergebundener Bauweise ausgebaut werden. Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit Bänken aus vandalismussicherem Material (Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige Aufenthaltsmöglichkeiten am Böllertsee ermöglichen.

Überarbeitung Wegedecke von „Zollstation“ bis „Mercedesstern“
Die wassergebundene Wegedecke von der „Zollstation“ westlich des Böllertsees bis hin zur Platzfläche „Mercedesstern“ soll ebenfalls saniert und erneut in wassergebundener Bauweise ausgebaut werden. Im Zuge der Arbeiten sollen die beschädigten Uferbefestigungen überarbeitet und neu hergestellt werden.
Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit Bänken aus vandalismussicherem Material (Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige Aufenthaltsmöglichkeiten am Böllertsee ermöglichen.
Überarbeitung Platzfläche nördlich. des Böllertsees
Die Platzfläche nördlich des Böllertsees bietet aufgrund der starken Vegetation und der unattraktiven Ausgestaltung keine ansprechende Aufenthaltsmöglichkeit. Sie soll daher überarbeitet werden. Die Zuwegung, Treppenanlage und bestehende Natursteinfläche sollen erneuert und, wo möglich, barrierefrei ausgebaut werden, um einen besseren Zugang zu gewährleisten.
Die alten Holzbänke werden durch vandalismussichere Bänke ersetzt. Um die Aufenthaltsqualität zu steigern und den Ausblick auf den See zu verbessern wird die Vegetationsfläche am Hang der Platzfläche durch eine neue Rasenfläche ersetzt, sowie eine neue Sichtachse, durch Aufastung bzw. Auslichtung der vorh. Eichen, geschaffen.
Überarbeitung Wegedecke südlich des Wambachsees
Die wassergebundene Wegedecke von dem kleinen Brückenbauwerk westlich des Wambachsees bis hin zum Eingangsbereich des Freibades am Wolfsee soll überarbeitet werden. Im Zuge der Arbeiten sollen die beschädigten Uferbefestigungen überarbeitet und neu hergestellt werden. Im Bereich des Freibades Wolfsee wird der Eingangsbereich zur Grünanlage gemäß dem Gestaltungsleitfaden barrierefrei ausgebaut. Neue barrierefrei ausgebaute Bankplätze mit Bänken aus vandalismussicherem Material (Stahl) sollen den Bürger*innen hochwertige Aufenthaltsmöglichkeiten am Wambachsee ermöglichen.



Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim – „Am Heidberg"
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1052 – Ungelsheim – für einen Bereich nördlich der Straße „Am Heidberg“ zwischen Lauterberger Straße und der Straße „Am Neuen Angerbach“ sowie für einen Bereich südlich der Straße „Am Heidberg“ zwischen dem Neuen Angerbach, der Krefelder Straße (B288) und der Lauterberger Straße vom 01.03.2004 wird aufgehoben.
Für einen Bereich zwischen der Straße "Am Heidberg im Norden einschließlich der nördlich dieser Straße gelegenen Grundstücke Haus Nr. 46 bis Haus Nr.66 und der Krefelder Straße im Süden, im Osten begrenzt durch den Neuen Angerbach, ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim –„Am Heidberg“ durchgeführt.
Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 23 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) abgesehen.

Städtebauliche Zielsetzung
Am 01.03.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1052 – Ungelsheim – vom Rat der Stadt Duisburg gefasst (DS 6146). Ziel des Verfahrens war die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Villen– und Grundstücksstruktur sowie Verhinderung einer städtebaulich unerwünschten baulichen Verdichtung. Im Rahmen des Verfahrens fand in der Zeit vom 09.07.2008 bis 12.08.2008 die Öffentliche Auslegung statt. Da jedoch Zweifel an der Rechtssicherheit der damals getroffenen Festsetzungen, die eine Regelung der Größe von Baugrundstücken betreffen aufkamen, wurde das
Verfahren nicht weiterverfolgt.
Da im Laufe der letzten Jahre verschiedenste Bauvorhaben realisiert wurden, die der unter 1 beschriebenen städtebaulichen Zielsetzung entgegenstanden, wird beschlossen, im Hinblick auf die Vermeidung künftiger weiterer Nachverdichtungen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1052 aufzuheben und ein neues Bebauungsplanverfahren, mit der aktuellen Rechtsprechungentsprechenden Festsetzungen, einzuleiten.
Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 1263 – Ungelsheim - soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da sich der aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nach § 34 BauGB durch das Planverfahren nicht wesentlich verändert, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht vorbereitet und begründet wird, keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung
Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
und von der Umweltprüfung nach § 2 (4) wird daher abgesehen.

 

Ausbau der Ackerstraße

Ausbau der Ackerstraße von Albert-Hahn-Straße bis zur geplanten Wendeanlage inklusive einer Verbindung bis zur Einmündung der Privatstraße westlich der Hausnummer 7 in Duisburg-Großenbaum
Teilausbau von Stichstraße Hausnummer 8) bis zur geplanten Wendeanlage inklusive einer Verbindung bis zur Einmündung der Privatstraße westlich der Hausnummer 7 in Duisburg-Großenbaum. Der voraussichtliche Herstellungsaufwand ist in der in Höhe von 830.000,00 € geplant.
Die zur Beschlussfassung anstehende Baumaßnahme betrifft den Ausbau der Ackerstr. im Stadtbezirk Duisburg-Süd, östlich des Großenbaumer Sees. Sie befindet sich in einem durch hier angrenzende Gewerbe- und Industriebetriebe geprägtes Gebiet mit hoher Schwerverkehrsbelastung. Auf Grund ihrer Funktion als Gewerbeerschließungsstraße ist die Ackerstraße verkehrlich mit einem hohen LKW-Anteil belastet. In der Örtlichkeit sind im Verlauf des Straßenabschnittes erhebliche Fahrbahnschäden erkennbar. Die heutige Erschließung des Gebietes ist nicht ausreichend ausgebaut.


Über die Ackerstraße

Nur ein Teilbereich von der Brücke Albert-Hahn-Straße kommend bis zur Stichstraße der Häuser 3, 5 und 8 entspricht einem aus heutiger Sicht ausreichendem Ausbaustandard mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m und einem einseitigen 2,00 m breiten Gehweg. Ab dem Stichweg in Richtung Süden ist nur noch eine ca. 4,50 m breite Fahrbahn ohne bauliche Anlagen für den Fußgänger vorhanden. Für die Herstellung einer funktionsfähigen Erschließung ist der Ausbau der Ackerstraße als eine öffentliche Erschließungsstraße zwingend erforderlich. Die Ackerstraße ist kein Teil des Rettungswegenetzes der Stadt Duisburg. Es ist kein Linienverkehr der DVG auf der Ackerstraße vorhanden. Die Straße liegt in einer Tempo 30 Zone. Radverkehrsanlagen stehen nicht zur Verfügung.


Der Straßenquerschnitt mit 6,50 m Fahrbahn und 2,00 m Gehweg von der Brückenrampe von der Albert-Hahn-Str. kommend wird aufgenommen und entsprechend weitergeführt. Der Kurvenbereich der Einmündung zur Stichstraße wird so verbreitert, dass eine Begegnung von Sattelzügen bei Tempo 30 ermöglicht wird. Im Bereich der Maueranlage, die die Straße entlang des Grundstückes des Hauses Nr.3 begleitet wird ein 0,75 m breiter Schutzstreifen hergestellt.
Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird dann auf diesen Streifen entlang der Senkrechtstellplätze bei Haus Nr. 1 verzichtet und der Fahrbahn zugeschlagen. Somit ergibt sich dort eine Fahrbahnbreite von 7,30 m. Die Straße endet in einem Wendekreis, der mit 24,00 m Durchmesser für den Schwerverkehr geeignet ist. Zusätzlich wird vom Wendekreis in Richtung Westen ein ca. 75 m langer und 4,75 m breiter Stichweg ausgebaut, um die weitere Erschließung zu sichern. Das Oberflächenwasser der Straße wird der Kanalisation zugeführt. Die vorhandene Beleuchtungsanlage stellt ein Provisorium dar und wird erstmalig ausgebaut. Für den Ausbau der Ackerstraße wird ein Verfahren zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen nach § 125 Abs. 2 BauGB durchgeführt, das voraussichtlich im 2. Quartal 2021 abgeschlossen werden wird.
Für die Nebenanlagen der Ackerstraße einschließlich des Grunderwerbs und der Beleuchtungseinrichtung werden Erschließungsbeiträge gemäß § 127 ff BauGB erhoben. Die Teilanlage Fahrbahn wird als Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme nach § 8 KAG abgerechnet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat am 23. März 2020 rückwirkend zum 02.01.2020 die sogenannte „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ erlassen. Hiernach werden u.a. Erneuerungsmaßnahmen –wie in diesem Fall die Fahrbahn- gefördert, wenn die Straßenbaumaßnahme nach dem 01.01.2018 durch den Rat der Stadt beschlossen wurde.
Die Beiträge für die Erneuerung der Fahrbahn der Ackerstraße reduzieren sich somit um 50 %, sofern der Förderantrag durch das Land NRW genehmigt wird. Dies bedeutet, dass jeder Anlieger einen um die Hälfte reduzierten Beitrag für die Fahrbahn zu zahlen hat.



Straßenbenennung einer Erschließungsstraße im Neubaugebiet Am Alten Angerbach - 15-Ja-Stimmen

Auf Wunsch der Familie soll die Straße in Duisburg-Huckingen nicht nach Frau Luise Seelhoff benannt werden. Es wird vorgeschlagen diese Verkehrsfläche nach der ältesten bekannten Huckinger Hebamme Agnes Steinfort in „Agnes-Steinfort-Straße“ zu benennen. In der Bevölkerung wurde ihr viel Respekt und Anerkennung gezollt, sie feierte am 3. Oktober 1927 ihr 60- jähriges Berufsjubiläum. Es wird 1 Straßenschild benötigt. Begründung der Dringlichkeit: Der Baugenehmigungsbehörde liegen derzeit 14 Anträge zur Errichtung von Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes vor. Die Katasterbehörde wird zu jedem Antrag beteiligt, um unter Anderem den neuen Liegenschaften einen Straßennamen und eine Hausnummer zuzuordnen. Dies konnte bisher nicht abschließend erfolgen.
Die Baugenehmigungsbehörde und die damit verbundenen Bauträger, Bauherren und nicht zuletzt die Energieversorger und Telekommunikationsanbieter warten nun mehr auf die Zuweisung der Adresse der neuen Grundstücke und Gebäude. Durch die immer noch anhaltende Pandemie sind die für den 27.1.2021 und 10.03.2021 angesetzten Sitzungen der Bezirksvertretung Süd ausgefallen. Eine Entscheidung konnte so nicht getroffen werden. Um die Anträge abschließend bearbeiten zu können ist nun ein Beschluss erforderlich. Daher muss die Bezirksvertretung Süd in Form eines Dringlichkeitsbeschlusses vorab entscheiden.