Duisburg, 21. Juli 2019 - Schon 2018 war
ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni schicken sich die
Wespen wieder an, flügge zu werden. Seit Wochen legt auch
der Eichenprozessionsspinner vielerorts Gärten und Parks
lahm.
„Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen
Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung
kommen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW aus dem
Beratungsalltag: „Denn ob die gesundheitsgefährdenden Raupen
aus den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des
Kinderzimmers – die ungebetenen Gäste will man möglichst
schnell wieder loswerden. Und in ihrer Not fallen tierisch
Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber
mit überzogenen Rechnungen rein.“
Als Notfall-Pack
gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um
Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg:
Achtung
Arten- und Naturschutz: Ohne triftigen Grund dürfen
Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet
werden, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung sogar
noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund
vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt
werden. So zum, Beispiel, wenn im Haus kleine Kinder wohnen
oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden
kann. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest
beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig
entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen,
Kammerjäger sowie einige Umweltschutzorganisationen sind die
richtigen Ansprechpartner – mit der passenden Ausrüstung und
sachkundigen Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der
Schädlingsbekämpfer sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter
helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis.
Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die
ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es,
nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu
wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den
Branchenbüchern findet. Die führt nämlich nicht selten bloß
zu einem Gesprächspartner im Call Center, der dann mithilfe
von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden
schickt. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer
Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten
für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht,
sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im
Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren.
Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt
vor Überraschungen bei der Rechnung.
Keine
Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an
der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte
zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die
Rechnung, z.B. durch die Verbraucherzentrale, geprüft
werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit
Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur
schwer Geld zurückgefordert werden.
Rechnung ohne
Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich,
sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich
Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder
umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und
Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt
werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen,
sind höhere Kosten zu veranschlagen. Bei der
Verbraucherzentrale NRW sind jedoch Fälle bekannt, in denen
bis zu 700 Euro für einen halbstündigen und dilettantischen
Einsatz in Rechnung gestellt wurden.
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