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'Pfusch am Bau'

 










 Recht haben und Recht bekommen, ist ein Unterschied wie Tag und Nacht! 
Jochem Knörzer
 

Zahlungsaufforderung 'Verstoß gegen das Geldwäschegesetz' per Mail
"Organisation Transparenzregister e. V. i. G." versucht Firmen abzukassieren
Jochem Knörzer

Duisburg, 22. Januar 2020 - In der heutigen Zeit schein es in Mode zu kommen, Vereine zu gründen, um andere abzukassieren. Nach der "Deutschen Umwelthilfe" ist jetzt die "Organisation Transparenzregister e. V." auf den Plan getreten. Mit nachfolgender Mail versucht sie aus aus einer kostenlosen Eintragung eine kostenpflichtige zu machen:

Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.

 Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren

www.TransparenzregisterDeutschland.de

Verschärfte Meldepflichten ab Januar 2020

Juristische Personen des Privatrechtes, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG sowie alle eingetragenen
Personengesellschaften, etwa OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind meldepflichtig.
Diese Gesellschaften, selbst wenn sie nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind, müssen dem beim Bundesanzeiger geführten elektronischen Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen.
Wirtschaftlich Berechtigte sind im allgemeinen natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrollen ausüben.
Das Transparenzregister wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlichen Berechtigten, von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.
Auf Grundlage des
§ 23 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes und der „Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister“, ist es seit dem 27.11.2019 möglich Einsicht zu nehmen.
Ab Januar 2020 müssen alle Unternehmen (Kapital- und Personenunternehmen), nicht mehr nur die wirtschaftlich Berechtigten benennen sowie die Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit.

Passiert dies nicht, drohen Ihnen hohe Bußgelde

Eine weitere Änderung ist, dass dieses Register seit Januar 2020 öffentlich einsehbar ist und nicht wie bisher, auf einen kleinen Kreis eingeschränkt wird.

Organisation Transparenzregister e.V.
Breitscheidstraße 66
08525 Plauen
Telefon: +49 3741 25188  - 300
Telefax: +49 3741 25188  - 309
Mail: info@transparenzregisterdeutschland.de
Web: www.transparenzregisterdeutschland.de
Bankverbindung:
Sparkasse zu Lübeck

1. Vorsitzender und Geschäftsleitung Hamburg:
Dennis Wreth
2. Vorsitzender und Geschäftsleitung Lübeck:
Udo Kautz
Finanzbuchhalter und Geschäftsleitung Oldenburg:
Horst Weißenberg
Betriebsökonom und Geschäftsleitung Verden:
Hüseyin Tavan



Auch die IHK warnt vor 'dubiosen Schreiben' eines 'Transparenzregister e. V.' Gerade im fränkischen Bereich sind zahlreiche Unternehmen mit der obigen Mail angeschrieben worden.

Der Link in der Mail führt nicht zum echten Transparenzregister des Bundesministeriums der Finanzen/Bundesanzeiger Verlag GmbH, sondern auf die Seite des Vereins. Während die Eintragung ins echte Register kostenlos ist, berechnet der Verein i. G. für seine "Hilfe" 49 Euro!

So etwas nenne ich ABZOCKE!
Mit dem Geschmäckle des Betruges.