Abmahner, Abzocker, Betrüger? 'Pfusch am Bau'
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Jochem Knörzer
 

Nötigung durch vorsätzliche unwahre Schufa-Meldungen in betrügerischer Absicht
Bad Homburger Inkasso - eine kriminelle Organisation?

Jochem Knörzer

Duisburg, 23. Juni 2021 - Dass ein Inkassobüro im Auftrag von Unternehmen bei säumigen Kunden auf die ein oder andere Art versucht, diese zur Zahlung zu bewegen, ist bekannt. Das so manches 'Schwarzes Schaf' darunter ist, dass im 'Graubereich' zwischen Legal und Illegal arbeitet, ist auch hinreichend bekannt.

Diesen Bereich scheint die 'Bad Homburger Inkasso' längst verlassen zu haben.

Stadtwerke Duisburg verkauft Fake-Rechnungen
In diesem Fall hat das Inkassobüro nach eigenen Aussagen eine angebliche Forderung der Stadtwerke Duisburg aus Ende 2017 aufgekauft. Eine "Forderung", der der Kunde schon beim einseitig aufgedrängten Vertragsabschluss der Stadtwerke Duisburg schriftlich am 3.10.2017 widersprochen hatte. Auch der späteren Betrugsrechnung war schriftlich am Heiligabend, 24.12.2017, widersprochen, die Fake-Rechnung im Original zurückgeschickt und Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat, ein Grund ist mir nicht bekannt, die Sache wohl nicht weiterverfolgt.

Denn im Oktober 2018 und September 2019 meldeten sich, von den Stadtwerke Duisburg beauftragte, Inkassounternehmen, u. a. Sirius, die auf den betrügerischen Hintergrund der angeblichen Forderung hingewiesen wurden.

Auf eine Klärung der Forderung, die auf u. a. völlig falschen Zählerständen fußt, gültige BGH-Urteile missachtet und trotz Ablehnung des Vertrages aufgestellt wurde, hat die Stadtwerke Duisburg bis dato keinen Wert gelegt.

Betrüger betrügt Betrüger - Schufa leistet Beihilfe
Jetzt hat ein Betrüger einen anderen Betrüger betrogen.
Was durchaus witzig wäre, wenn die Schufa nicht auch noch Hilfestellung gegeben hätte!

Obwohl die 'Bad Homburger Inkasso' nur ein Aufforderungsschreiben, Anfang Dezember 2020, an den angeblichen säumigen Zahler geschickt hatte, dem nachfolgenden Mahnbescheid, Anfang Januar 2021, fristgerecht widersprochen wurde, erging Mitte Februar 2021 eine vorsätzliche Falschmeldung an die Schufa!

Und entgegen der Informationspflicht und weiteren Voraussetzungen in §31 Abs. 2 S.1 BDSG verwertete die Schufa ohne jegliche Überprüfung und Rücksprache mit dem angeblichen Schuldner, die vorsätzliche Falschmeldung!
Der sogenannte 'Schufa-Score' sank ins Bodenlose.

Da keine Nachfrage oder Meldung der Schufa erfolgte, wurde der angebliche säumige Zahler erst durch die Sperrung einiger Kreditkarten und die schriftliche Mitteilung des Instituts darauf aufmerksam.

Mit sofortigen Schreiben an die Schufa und an die Bank konnte die betrügerische Falschmeldung aufgeklärt und binnen elf Tagen auch bereinigt werden. Die 'Bad Homburger Inkasso' erhielt zudem die Aufforderung der 'Sofortigen Rücknahme der vorsätzlich falschen Meldung der BHS an die Schufa (Nötigung)'.

Mitte März 2021 erdreistete sich dann eine Rechtsanwältin D. Müller, gleiche Hausanschrift wie die 'Bad Homburger Inkasso', nachzuhaken. Obwohl bereits Mahnbescheid und Widerspruch ergangen, eine Nötigung durch eine vorsätzliche Falschmeldung erfolgt war, wollte Rechtsanwältin Müller "eine außergerichtliche Einigung herbeiführen".
Natürlich musste das abgelehnt werden.

Wer jetzt annimmt, dass die Sache damit dann erledigt war, irrt. Gewaltig!

Deja vu
Mitte Juni 2021 ging ein Schreiben der Hausbank ein.

'Wir kündigen Ihre eingeräumte Kontoüberziehung (Dispokredit)'
Völlig überrascht musste man zur Kenntnis nehmen, dass wieder jemand an der 'Schufa-Auskunft' "gedreht" hatte.
Liebe Leserinnen und Leser, ja, Sie liegen richtig.
Wieder hatte die 'Bad Homburger Inkasso' die gleiche vorsätzliche Falschmeldung an die Schufa geschickt, wieder ein angebliches "Abwicklungskonto" eingerichtet und die Forderung auf 'Beim Schuldner ist nichts zu holen' gesetzt.

Dieses Mal blieb der Schufa-Score knapp unter 100, dafür wurde die 'Tagesaktuelle Einschätzung Ihrer Bonität' auf "Zahlungsunfähig" gesetzt!

Da der Weg, der sofort zu gehen war, bekannt war, erfolgte binnen einer Stunde nach Kenntnisnahme des wiederholten Betrugsversuchs der 'Bad Homburger Inkasso' der Anruf bei der Schufa. Und bei der handelnden Bank.

Schon am selben Tag war die Schufa-Auskunft online wieder hergestellt, die handelnde Bank zumindest mit Screenshot informiert.

Die nächsten Schritte sind Betrugsanzeigen, sowohl gegen die kriminelle 'Bad Homburger Inkasso' als auch gegen die nicht minder kriminelle Stadtwerke Duisburg!

Denn es ist sicher im öffentlichen Interesse, andere vor diesen Machenschaften zu warnen und möglichst auch zu schützen!