Duisburg,
10. November 2021 -
So erkennt man betrügerische Abzocke
Immer wieder sorgen falsche Inkassoschreiben für
Verunsicherung bei VerbraucherInnen. Derzeit erreichen
die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden über das
vermeintliche Inkassounternehmen “PRO COLLECT AG” mit Sitz
in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272 Euro für ein
angebliches Glücksspiel-Abo einfordert. Die Betroffenen
werden aufgefordert, ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.
Das Unternehmen droht bei Nichtzahlung mit
Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen.
„Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf
keinesfalls reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei
erstatten”, rät die Duisburger Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW. „Grundsätzlich empfehlen wir,
Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn
tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die
Forderungen überhöht sein.” Die Beratungsstelle Duisburg
gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei
Inkassoschreiben generell zu achten ist.
Woran erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen?
Jedes Inkassobüro muss bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde registriert sein. Ob ein Inkassobüro
registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister
kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche
Inkassoschreiben bereits durch typische Merkmale ins Auge,
wie zum Beispiel Rechtschreibfehler, ausländische
Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll,
fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von
weitreichenden Konsequenzen, die die Betroffenen
verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen
kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein.
Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens
muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu
erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der
Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses
konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten
müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses
Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich
der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt
ist, zeigt im Detail der interaktive Inkassobrief auf der
Homepage der Verbraucherzentrale NRW.
Wie
sollte man auf nicht berechtigte Forderungen reagieren?
Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte immer
prüfen, ob er dem Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und
ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag
abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug
vorliegt, sollte den Forderungen schriftlich widersprechen
und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem
offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige
bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das
Schreiben reagieren.
Ab wann liegt ein
Zahlungsverzug vor? Entgegen weitläufiger
Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges
Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit
Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete
Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss
dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der
Zahlungsverzug liegt dann automatisch nach Ablauf der Frist
vor.
Worauf muss bei einer berechtigten
Forderung geachtet werden? Rechnungen von
Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn
oft sind die Rechnungen überhöht. Wenn das
Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in
Rechnung stellt, müssen diese nicht bezahlt werden. Die
Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören
zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens
und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt. Diese basiert
auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen
mit ihren Auftraggebern vereinbart haben.
Die Höhe
dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für
die Inkassodienstleister gesetzlich gedeckelt. Macht das
Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es
detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das
heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die
Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen
gegenüber VerbraucherInnen sind laut Gesetz in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.
|