Duisburg, 8. April 2022 - Die KS
Anwaltssozietät aus München verschickt derzeit
Briefe, in denen sie rund 290 Euro für ein angebliches
Glücksspiel-Abo fordern. Die Kanzlei droht mit
Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen sowie Pfändungen,
schüren damit Angst und Sorge bei Verbraucher:innen.
„Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf
keinesfalls reagieren oder gar zahlen, sondern Anzeige bei
der Polizei erstatten”, rät Paulina Wleklinski, Leiterin der
Beratungsstelle Duisburg. „Grundsätzlich empfehlen wir,
Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn
tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die
Forderungen überhöht sein.” Die Verbraucherzentrale NRW
gibt Tipps, wie man Betrugsmaschen erkennt und worauf bei
Inkassoschreiben generell zu achten ist.
Woran
erkennt man ein seriöses Inkassounternehmen? Jedes
Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen
entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen
Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann
im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft
werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch
typische Merkmale ins Auge, wie zum Beispiel
Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, auf die das
Geld überwiesen werden soll, fehlende Pflichtangaben oder
die Androhung von weitreichenden Konsequenzen, die die
Betroffenen verunsichern sollen. Seriöse Inkassounternehmen
kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein.
Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens
muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu
erfolgen hat. Darüber hinaus müssen sowohl der
Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses
konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten
müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Ein seriöses
Inkassobüro setzt zudem eine angemessene Frist zum Ausgleich
der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt
ist, zeigt im Detail der
interaktive Inkassobrief auf der Homepage der
Verbraucherzentrale NRW.
Wie sollte man auf nicht
berechtigte Forderungen reagieren? Wer ein
Inkassoschreiben erhält, sollte prüfen, ob er dem
Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der
Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen
hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt,
sollte den Forderungen schriftlich widersprechen und den
Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem
offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige
bei der Polizei erstatten und müssen ansonsten nicht auf das
Schreiben reagieren.
Ab wann liegt ein
Zahlungsverzug vor? Entgegen weitläufiger
Meinungen kann ein Zahlungsverzug auch ohne vorheriges
Mahnschreiben vorliegen, zum Beispiel wenn eine Rechnung mit
Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete
Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss
dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der
Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.
Worauf muss bei einer berechtigten Forderung geachtet
werden? Rechnungen von Inkassobüros sollten stets
sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind die Rechnungen
überhöht. Wenn das Inkassounternehmen zum Beispiel
Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen diese nicht
bezahlt werden. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang
der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des
Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr
gedeckt. Diese basiert auf den Preisen und Konditionen, die
die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart
haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des
Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die
Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich
gedeckelt. Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen
geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der
Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den
Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden,
angeben. Zinsforderungen sind laut Gesetz in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig.
Weiterführende Infos und Links:
· Weitere Informationen zum Thema
Inkasso gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW
unter
www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso
· Unser interaktiver Inkassobrief
hilft, unseriöse Schreiben zu erkennen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10871
· Einen Musterbrief zur Abwehr einer
unberechtigten Forderung eines Inkassobüros finden Sie unter
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Abwehr_einer_unberechtigten_Forderung_Inkasso.pdf
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